Fehlermeldung Musterklauseln

Fehlermeldung. 4.1 SMENSO unterstützt den Kunden durch telefonische Bera- tung zur Fehlersuche, -beseitigung und -umgehung an der Vertragssoftware. Der Kunde kann Störungen, Fehler und Schäden per Mail, telefonisch oder über das Helpdesksys- tem melden. Die Fehlermeldung und -beschreibung muss in der Weise erfolgen, dass der Fehler für SMENSO nachvoll- ziehbar und reproduzierbar ist. Die Meldung muss überdies die Fehlersymptome so exakt beschreiben, dass die SMENSO den Kunden bei der zielgerichteten Fehlerbeseiti- gung unterstützen kann. Mit der Meldung sind SMENSO ide- alerweise Demodaten zu dem aufgetretenen Fehler zur Ver- fügung zu stellen, aus denen der Fehler nachvollzogen wer- den kann.
Fehlermeldung. Der Kunde ermöglicht die Annahme und Bearbeitung von Problemmeldungen: Montags bis Freitags 09:00 – 13:00 / 14:00 – 16:30 Uhr Ferner kann der Kunde Fehler jederzeit unter Verwendung des Verwaltungssystem gemäß Kritische Fehler sind umgehend telefonisch und per E-Mail an xxxxxxx@xxx.xxx mit hoher Priorität zu melden. Das Ziel des Fehlermanagements ist die möglichst schnelle und effektive Beseitigung sämtlicher Fehler, Störungen und Probleme, die den laufenden Regelbetrieb der Software beeinträchtigen oder Abweichungen hinsichtlich der vereinbarten Systemfunktionalitäten sowie deren Performance darstellen. Im Folgenden sind die wesentlichen Prozessschritte des Fehlermanagementprozesses dargestellt:
Fehlermeldung. Der Kunde wird auftretende Störungen AKADEMISCHE ARBEITSGEMEINSCHAFT unverzüglich mitteilen und dabei die Störung so genau wie möglich beschreiben. Der Kunde hat AKADEMISCHE ARBEITSGEMEINSCHAFT, soweit zumutbar, die zur Fehlerbehebung notwendige Unterstützung zukommen zu lassen.
Fehlermeldung. Der Kunde meldet mögliche Softwarefehler oder aufgetretene Softwareprobleme an cargo support über das Ticketverwaltungssystem. Der Kunde kann die Meldung auch telefonisch nach Maßgabe Ziffer 6.2 telefonisch an cargo support vornehmen, wenn sich die Meldung auf mögliche Softwarefehler oder aufgetretene Softwareprobleme der Klasse A gemäß Ziffer 7.2.2 bezieht. Mit der Meldung hat der Kunde alle notwendigen Informationen zur schnellstmöglichen Bearbeitung zur Verfügung zu stellen (beispielsweise eine Beschreibung, bei welcher Funktion der Fehler aufgetreten ist).
Fehlermeldung. Eine Fehlermeldung bei der Anwendung des CRM+ erfolgt durch den Kunden unter Angabe der Fehlersymptome, der Einsatz- bedingungen, der Ein- und Ausgabedaten, der Anzahl der betrof- fenen Arbeitsplätze, der Hardware- und Softwareumgebung ein- schließlich etwaiger nützlicher Informationen, Unterlagen, Daten und verwendeter Drittsoftware („Fehlermeldung“) je nach ge- wähltem Support Level entweder über das Kundenportal oder die Hotline. Jede Fehlermeldung muss unverzüglich nach Feststellung des Fehlers erfolgen. Ist nichts Abweichendes vereinbart, erbringt Brainformatik dann die folgenden Support- Leistungen:
Fehlermeldung. In übrigen wird d’accord broadcasting solutions gmbh aufgrund gemeldeter Mängel, die unverzüglich und möglichst unter Angabe der näheren Umstände des Auftretens und der Software- und Hardwareumgebung sowie der Auswirkungen schriftlich mitgeteilt werden müssen, mit der Mängelbeseitigung beginnen und diese innerhalb angemessener Frist durchführen. d’accord broadcasting solutions gmbh wird ein Fehler-Melde-Formular und –Verfahren rechtzeitig dem Kunden überlassen, zu dessen Nutzung sich der Kunde verpflichtet.
Fehlermeldung. Falls die Verbindung zum Kartenlesegerät nicht hergestellt werden kann, das Lesegerät grundsätzlich aber funktioniert und die Karte darauf liegt, erhalten Sie eine Fehlermeldung. Bitte sprechen Sie uns in diesem Fall gerne unter der Telefonnummer: 040/ 000000000 an. Eine manuelle Erfassung von Patientendaten ist nicht möglich. Nach wie vor gelten die aktuellen Einschreibebestimmungen (z.B. nicht ohne eingelesene Egk, nicht bei BPG 4/9 usw.). Menü Patienten: Patienten einschreiben - Meldungen Falls der Patient, den Sie einschreiben möchten, bereits mit einem aktuelleren Datum von einem anderen Arzt eingeschrieben ist: Über „Schließen“ gelangen Sie zurück zur Patientenübersicht. Menü Patienten: Patienten einschreiben - Meldung Falls der Patient, den Sie einschreiben möchten, bereits durch Sie eingeschrieben wurde und aktuell an dem Vertrag teilnimmt: Über „Schließen“ gelangen Sie zurück zur Patientenübersicht. Falls der Patient, den Sie einschreiben möchten, bereits durch einen anderen Arzt an dem Vertrag teilnimmt, nun aber durch Sie versorgt werden möchte. Über „Abbrechen“ gelangen Sie zurück zur Patientenübersicht. Über „Zuständigkeit übernehmen“ wird der Patient bei Ihnen eingeschrieben und bei seinem bisherigen Arzt ausgeschrieben (Arztwechsel). Der bisherige Arzt erhält eine Information über die Ausschreibung darüber. Die Einschreibung eines Patienten ist nur für das laufende Quartal möglich. <.. image(Ein Bild, das Rad enthält. Automatisch generierte Beschreibung) removed ..> Menü Patienten: Wenn Sie einen Patienten auswählen, haben Sie Zugriff auf die Stamm- und Versorgungsdaten Menü Benutzerverwaltung: Die Benutzerverwaltung gibt <.. image(Ein Bild, das Rad enthält. Automatisch generierte Beschreibung) removed ..> die Möglichkeit weitere Mitarbeiter anzulegen, nach Mitarbeitern zu suchen und Zugänge zu erstellen Menü Benutzerverwaltung: Beim Anlegen eines <.. image(Ein Bild, das Rad enthält. Automatisch generierte Beschreibung) removed ..> Benutzerzugangs können Sie die Zugangsdaten ausdrucken und an den Mitarbeiter übergeben <.. image(Ein Bild, das Rad enthält. Automatisch generierte Beschreibung) removed ..> Menü Dokumente/Reports: Hier stehen Ihnen relevante und hilfreiche Unterlagen zur Verfügung

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  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen für den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Die ALTE LEIPZIGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und die Daten- verarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungsprogrammen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versicherungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungs- vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungs- zwecken genutzt werden dürfen.

  • Verwahrung Im Rahmen des Depotvertrags verwahrt die USB die Anteile oder Aktien des Anlegers an den Fonds sowie sonstige Wertpapiere, soweit diese von der USB für verwahrfähig erklärt wurden. Außerdem erbringt die USB die in den Bedingungen für UnionDepots und in den Sonderbedingungen beschriebenen Dienstleistungen.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • Reservierungen 2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Xxxx zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1.1 und