Fehlerklassen. Die Zuordnung von Fehlermeldungen zu Fehlerklassen erfolgt einvernehmlich. Können die Parteien keine Einigung herstellen, so wird der Auftragnehmer die Maßnahmen auf Basis der Einschätzung des Auftraggebers vornehmen. Die Beweislast für das Vorliegen einer geringeren Fehlerklasse/Priorität als von dem Auftraggeber behauptet, liegt beim Auftragnehmer. - Fehlerklasse/Priorität 1 & 2 – "erheblich": Die zweckmäßige Nutzung der Software ist nicht möglich oder unzumutbar eingeschränkt. Der Fehler hat schwerwiegenden Einfluss auf wesentliche Funktionen, die Geschäftsabwicklung und/oder die Sicherheit. Das sind vor allem Fehler, die eine weitere Verarbeitung ausschließen oder erheblich erschweren. - Fehlerklasse/Priorität 3 & 4 – "mittel": Die zweckmäßige Nutzung eines Teiles der Software ist eingeschränkt. Der Fehler hat nur unwesentlichen Einfluss auf die Geschäftsabwicklung oder Sicherheit und lässt eine weitere Verarbeitung mit nur geringen Einschränkungen zu. - Fehlerklasse/Priorität 5 – "leicht": Die zweckmäßige Nutzung eines Teiles der Software ist ohne Einschränkung möglich. Der Fehler hat keinen oder nur geringfügigen Einfluss auf die Geschäftsabwicklung. Das sind vor allem Fehler, die vom Personal des Auftraggebers selbst umgangen werden können.
Appears in 2 contracts
Sources: Einkaufsbedingungen Für Standardsoftware, Einkaufsbedingungen Für Standardsoftware