Common use of Fehlerklassen Clause in Contracts

Fehlerklassen. 5.1 Fehlerklasse 1: Die zweckmäßige bzw. wirtschaftlich sinnvolle Nutzung des Gesamtsystems/-werkes gemäß Leistungsbeschreibung der Funktionalitäten ist nicht möglich oder durch Nicht- oder Fehlfunktion(en), bei IT-Gewerken z.B. von Programmen, Modulen oder Komponenten, so eingeschränkt bzw. behindert, dass die Abwicklung des Tagesgeschäftes nicht zumutbar fortgeführt bzw. ein Abnahmetest nicht sinnvoll fortgeführt werden kann (beispielhafter Mangel: Die Code-Verwaltung für Folien-Produkte liefert fehlerhafte Werte). 5.2 Fehlerklasse 2: Die zweckmäßige bzw. wirtschaftlich sinnvolle Nutzung des Gesamtsystems/-werkes ist gemäß Leistungsbeschreibung der Funktionalitäten erheblich eingeschränkt bzw. behindert. Die Kernfunktionalität ist gewährleistet, es liegt jedoch ein gravierender Fehler in einer wesentlichen Teilfunktionalität vor, der das Arbeiten erheblich behindert oder unzumutbar macht (beispielhafter Mangel: Die Speicherung von Codes ist möglich, ein Fehlerprotokoll kann jedoch nicht mit der Druckfunktion ausgedruckt werden). 5.3 Fehlerklasse 3: Die zweckmäßige bzw. wirtschaftlich sinnvolle Nutzung des Gesamtsystems/-werkes ist gemäß Leistungsbeschreibung der Funktionalitäten nur unwesentlich, das heißt ohne nennenswerte Auswirkungen auf die Funktionalität des Gesamtsystems/-werkes eingeschränkt bzw. behindert (beispielhafter Mangel: Ein Statistikreport bricht mit einem Fehler ab). 5.4 Fehlerklasse 4: Sonstige Mängel des Gesamtsystems/-werkes, die dessen Funktionalitäten nicht beeinträchtigen, die jedoch mehr oder weniger störend in Erscheinung treten (beispielhafte Mängel: Rechtschreibfehler auf der Bildschirmmaske, Fehler in der Dokumentation, etc.).

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Sources: Lieferbedingungen Für Software, Lieferbedingungen Für Software