Common use of Fehlerbehandlung Clause in Contracts

Fehlerbehandlung. 2.2.3.4.1. TecAlliance ist verpflichtet, vom Kunden in Textform gemeldete Fehler der Software zu untersuchen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: 1. Der Fehler ist reproduzierbar; 2. Der Fehler tritt in der aktuellsten Version der Software auf und der Kunde hat diese Version bei sich installiert; 3. Der Kunde liefert TecAlliance alle Informationen über die Umstände, unter denen der Fehler auftritt; 4. An der Software wurden keine Änderungen durch den Kunden oder Dritte vorgenommen, es sei denn, dies wurde von TecAlliance zuvor genehmigt. 2.2.3.4.2. TecAlliance wird nach erfolgter Fehleruntersuchung nach eigenen Ermessen 2.2.3.4.2.1. den Fehler beheben und/oder 2.2.3.4.2.2. eine vorläufige Fehlerbehebung anbieten, wenn dies aus dringenden Gründen notwendig ist oder eine Fehlerbehebung technisch unmöglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist und/oder 2.2.3.4.2.3. dem Kunden mitteilen, weshalb der gemeldete Fehler für eine Fehlerbehebung oder eine vorläufige Fehlerbehebung nicht in Betracht kommt. 2.2.3.4.3. TecAlliance bemüht sich, bei der Behebung von ▇▇▇▇▇▇▇ mit dem Kunden zusammenzuarbeiten. Reparaturen und/oder zusätzliche Wartungszeiten, die durch den Missbrauch oder die unbefugte Nutzung der Software durch den Kunden versursacht werden, gehen jedoch zu Lasten des Kunden. Sofern erforderlich und möglich wird TecAlliance dem Kunden vorab eine Kostenschätzung zukommen lassen.

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Sources: Allgemeine Und Produktbezogene Geschäftsbedingungen (Agb)

Fehlerbehandlung. 2.2.3.4.12.14.4.1. TecAlliance ist verpflichtet, vom Kunden in Textform gemeldete Fehler der Software zu untersuchen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: 1. Der Fehler ist reproduzierbar; 2. Der Fehler tritt in der aktuellsten Version der Software auf und der Kunde hat diese Version bei sich installiert; 3. Der Kunde liefert TecAlliance alle Informationen über die Umstände, unter denen der Fehler auftritt; 4. An der Software wurden keine Änderungen durch den Kunden oder Dritte vorgenommen, es sei denn, dies wurde von TecAlliance zuvor genehmigt. 2.2.3.4.22.14.4.2. TecAlliance wird nach erfolgter Fehleruntersuchung nach eigenen Ermessen 2.2.3.4.2.12.14.4.2.1. den Fehler beheben und/oder 2.2.3.4.2.22.14.4.2.2. eine vorläufige Fehlerbehebung anbieten, wenn dies aus dringenden Gründen notwendig ist oder eine Fehlerbehebung technisch unmöglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist und/oder 2.2.3.4.2.3oder 2.14.4.2.3. dem Kunden mitteilen, weshalb der gemeldete Fehler für eine Fehlerbehebung oder eine vorläufige Fehlerbehebung nicht in Betracht kommt. 2.2.3.4.32.14.4.3. TecAlliance bemüht sich, bei der Behebung von ▇▇▇▇▇▇▇ mit dem Kunden zusammenzuarbeiten. Reparaturen und/oder zusätzliche Wartungszeiten, die durch den Missbrauch oder die unbefugte Nutzung der Software durch den Kunden versursacht werden, gehen jedoch zu Lasten des Kunden. Sofern erforderlich und möglich wird TecAlliance dem Kunden vorab eine Kostenschätzung zukommen lassen.

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Sources: Allgemeine Und Produktbezogene Geschäftsbedingungen (Agb)