Fehlerbehandlung Musterklauseln

Fehlerbehandlung. Fehlerhafte DSME werden nach Aktualisierung der ▇▇▇▇▇▇ - Betriebsnummer des Absenders (BBNRAB), - Betriebsnummer des Empfängers (BBNREP), - Zeitstempel (ED), - Fehlerkennzeichen (FEKZ), - Fehleranzahl (FEAN) sowie Erweiterung um die entsprechenden Datenbausteine Fehler (DBFE) an den über die ursprüngliche Betriebsnummer des Absenders (Datenfeld BBNRAB) er- kennbaren Absender zurückgesandt. Die Fehlermeldung besteht aus einer siebenstelligen Fehlernummer mit angehängtem Feh- lertext. Die Einzugsstellen übermitteln die richtigen Datensätzen anstelle der als fehlerhaft abgewie- senen Datensätze.
Fehlerbehandlung. 2.2.3.4.1. TecAlliance ist verpflichtet, vom Kunden in Textform gemeldete Fehler der Software zu untersuchen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: 1. Der Fehler ist reproduzierbar; 2. Der Fehler tritt in der aktuellsten Version der Software auf und der Kunde hat diese Version bei sich installiert; 3. Der Kunde liefert TecAlliance alle Informationen über die Umstände, unter denen der Fehler auftritt; 4. An der Software wurden keine Änderungen durch den Kunden oder Dritte vorgenommen, es sei denn, dies wurde von TecAlliance zuvor genehmigt. 2.2.3.4.2. TecAlliance wird nach erfolgter Fehleruntersuchung nach eigenen Ermessen 2.2.3.4.2.1. den Fehler beheben und/oder 2.2.3.4.2.2. eine vorläufige Fehlerbehebung anbieten, wenn dies aus dringenden Gründen notwendig ist oder eine Fehlerbehebung technisch unmöglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist und/oder 2.2.3.4.2.3. dem Kunden mitteilen, weshalb der gemeldete Fehler für eine Fehlerbehebung oder eine vorläufige Fehlerbehebung nicht in Betracht kommt. 2.2.3.4.3. TecAlliance bemüht sich, bei der Behebung von ▇▇▇▇▇▇▇ mit dem Kunden zusammenzuarbeiten. Reparaturen und/oder zusätzliche Wartungszeiten, die durch den Missbrauch oder die unbefugte Nutzung der Software durch den Kunden versursacht werden, gehen jedoch zu Lasten des Kunden. Sofern erforderlich und möglich wird TecAlliance dem Kunden vorab eine Kostenschätzung zukommen lassen.
Fehlerbehandlung. Die MVV GmbH stellt grundsätzlich die Funktionsfähigkeit der Schnittstelle sicher. Der Lizenznehmer ist für die richtige Interpretation der Schnittstelle verantwortlich. Eine fachliche und/oder technische Beratung des Lizenznehmers durch die MVV GmbH bei der Anwendung der Schnittstelle ist nicht Gegenstand dieser Vereinbarung. Die MVV GmbH leistet keinerlei Supportleistungen. Für eine technische Beratung bei der Anwendung der Schnittstelle muss daher auf externe Dienstleister (z. B. Fa. MENTZ GmbH, München) verwiesen werden. Es steht dem Lizenznehmer frei, Supportleistungen auf eigene Anforderung und Kosten anzufragen bzw. einzuholen. Eine Gewährleistung für die Funktionsfähigkeit des Systems sowie die Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der Daten kann von der MVV GmbH nicht übernommen werden.
Fehlerbehandlung. Jeder Fehler wird vom Dienstleister je nach Schweregrad behandelt : I. Bearbeitung von ▇▇▇▇▇▇▇ der Stufe Severity 1: • Der Dienstleister verpflichtet sich, die Fehlerursachen zu suchen. • Der Dienstleister bemüht sich, die Fehler schnellstmöglich zu korrigieren oder ein Workaround zu entwickeln, sofern sie dem Dienstleister zuzurechnen sind. • Die Korrekturen von Fehlern der Stufe Severity 1 werden dem Kunden zur Verfügung gestellt und eingesetzt, sobald sie verfügbar sind, in Form von Patches, Updates oder einer anderen geeigneten Form. • Die Fehler der Stufe Severity 1, für die der Dienstleister ein Workaround bereitstellt, werden in Fehler der Stufen Severity 2 oder Severity 3 umgestuft und wie im nachfolgenden Art. III beschrieben bearbeitet (je nach Schweregrad).
Fehlerbehandlung. ▇▇▇▇▇▇▇▇ unterstützt bei der Handhabung von reproduzierbaren Fehlern in der Software aufgrund von Fehlermeldungen des Kunden. BITMARCK wird sich nach besten Kräften bemühen, dem Kunden innerhalb angemessener Frist entweder mitzuteilen, wie der Fehler beseitigt werden kann oder dem Kunden Maßnahmen zur Umgehung oder vorübergehen- den Überbrückung von ▇▇▇▇▇▇▇ nennen. Ein Fehler liegt vor, wenn die Software bei vertragsgemäßer Nutzung die vereinbarten Leistungen nicht erbringt.
Fehlerbehandlung. Fehlerhafte DEUEV-Datensätze werden in den Datensätzen DSME mit dem Fehlerkennzei- chen (FEKZ) "1" ausgegeben; im Feld Fehleranzahl (FEAN) ist die Anzahl der Fehler im Da- tensatz enthalten. Als fehlerhaft abgewiesene Datensätze müssen berichtigt und erneut ü- bermitteln werden.
Fehlerbehandlung. Grundsätzlich erfolgt der Austausch fehlerhafter Daten durch den Austausch der ge- samten Datei. Im Falle der Zurückweisung darf der Datenträger nicht gelöscht wer- den, damit die Fehlerursache beim Absender festgestellt werden kann.