Fazit. Die Einführung eines gesetzlichen Pflege- schlüssels in Kalifornien im Jahr 1999 ver- deutlicht, wie schwierig es ist, gesetzliche Regelungen zur Personalausstattung umzu- setzen. Zum Zeitpunkt des Verfassens dieses Artikels ist das kalifornische Pflegeschlüs- sel-Gesetz das einzige seiner Art in den USA. Das Gesetz und die Forschung zu seinen Aus- wirkungen sind zum Bezugspunkt ähnlicher Kampagnen in den USA und darüber hinaus geworden. So orientiert sich etwa die New York State Nurses Association an Kalifornien und ernannte die ehemalige Chefin der Abtei- lung für Regierungsbeziehungen der CNA, ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇, zu ihrer Vorsitzenden.51 Ebenso bezog sich die Massachusetts Nursing Association während ihrer Kampagne für ein Patientensi- cherheits-Gesetz auf das kalifornische Gesetz und die Studie von Aiken u. a.52 Außerhalb der USA berief sich 2011 die größte Gewerkschaft für Pflegeberufe in Großbritannien, das Royal College of Nursing, im Zuge seiner Kampa- gne für verbindliche Regelungen zur Perso- nalbelegung auf das kalifornische Modell.53 In Deutschland knüpfte ver.di an der Charité in Berlin an das Gesetz an54 und in Irland, wo die Pflegekräfte Anfang 2019 streikten, berief sich die größte irische Berufsgenossenschaft für Krankenschwestern und Hebammen (Irish Nurses and Midwives Organisation, INMO) während eines Symposiums 2018 auf das Ge- setz.55 Um das Gesetz einzuführen, musste sich die für dessen Entwurf und Verteidigung feder- führende Organisation zu einer aktivistischen Gewerkschaft wandeln, die auf Organizing, Koalitionsbildung und die Mobilisierung der Öffentlichkeit setzt. Es bedurfte zusätzlich ei- ner konzertierten Aktion weiterer Gewerk- schaften, zivilgesellschaftlicher Organisa- tionen und Politiker*innen sowie günstiger Umstände. Trotz alledem übten Gegner*innen Druck aus, fochten das Gesetz an und legten mehrere Vetos gegen die Regulierung der Per- sonalbesetzung ein, was die Umsetzung hin- auszögerte. Was jedoch deutlich wird: Der Einsatz und die Entschlossenheit unterstützender Akteur*in- nen kann mithilfe von gesetzlichen Auflagen das Vorrecht des Managements auf die Perso- nalbesetzung einschränken. Angesichts ähnli- cher Bemühungen anderswo könnten solche Personalvorschriften in Zukunft verstärkt zum Einsatz kommen. Zu diesem Zweck gründete die CNA 2004 das Nationale Organisations- komitee der Pflegekräfte (National Nurses Organizing Committee, NNOC). Dieses un- terstützte in sechs US-Bundesstaaten Pfle- gekampagnen und war Gründungsmitglied von National Nurses United (NNU), einer der größten Gewerkschaften und Berufsverbän- de für RNs mit inzwischen 150.000 Mitglie- dern. Mit solch einer Unterstützung und dem Kampfgeist der Pflegekräfte in vielen anderen Ländern56 könnten die Pflegekräfte zu einer Gegenmacht werden, die sich gegen Markt- mechanismen und Austeritätsmaßnahmen richtet57 und für die Interessen von Patient*in- nen und der Bevölkerung im Allgemeinen ein- tritt. Aus dem Englischen von ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ und ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ (Gegensatz Translation Collectiv) S. 53–64. 2 Wer in den USA die Qualifikation zur Pflegekraft (das heißt eine Krankenpflegelizenz) erwerben möchte, muss entweder ein zweijähriges Diplom («Associate of Science in Nursing») oder einen dreijährigen Bachelor («Bachelor of Science in Nursing») ablegen und eine bestimmte Anzahl an Übungsstunden sowie Prüfungen bei einer Pflegekammer absolvieren. Über diese allgemeinen Bedingungen hinaus gelten je nach US-Bundesstaat weitere Anforderungen. 3 ▇▇- ▇▇▇, L. H./▇▇▇▇▇▇, D. M./▇▇▇▇▇▇▇▇, ▇. ▇./▇▇▇▇▇▇, S. P./▇▇▇▇▇, ▇./▇▇▇▇▇, ▇. ▇./▇▇▇▇▇, ▇./▇▇▇▇▇, H.: Implications of the California Nurse Staffing Mandate for Other States, in: Health Services Research 4/2010, S. 904–921. 4 ▇▇▇▇, ▇./▇▇▇▇▇▇▇, D. W./▇▇▇▇▇, J.: California’s mini- mum-nurse-staffing legislation and nurses’ wages, in: Health Affairs 2/2009, S. 326–334. 5 ▇▇▇▇▇▇, ▇./▇▇▇▇▇▇▇▇, ▇./▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇, T.: Safe- ty in Numbers: Nurse-to-Patient Ratios and the Future of Health Care, Oxford 2008. 6 Aiken u. a.: Implications of the California Nurse Staf- fing Mandate for Other States. 7 ▇▇▇▇▇▇ u. a.: Safety in Numbers: Nurse-to-Patient Ratios and the Future of Health Care. 8 Aiken u. a.: Implications of the California Nurse Staffing Mandate for Other States. Das Gesetz schreibt folgende Verhältnisse vor: in Operationssälen sowie im Umgang mit Traumapatient*innen in Notaufnahmen eine Pflegekraft pro Patient*in; auf Intensivstationen eine Pflegekraft auf zwei Patient*innen; auf Überwachungsstationen eine Pflegekraft auf drei Patient*innen; auf medizinisch-chirurgischen Stationen eine Pfle- gekraft auf fünf Patient*innen und auf psychiatrischen Stationen eine Pflegekraft auf sechs Patient*innen. 9 Ebd. 10 ▇▇▇▇▇▇, ▇.: Nursing and national healthcare implications with the rise of the california nurses association and the national nurse organizing committee (Dissertati- on), ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇. 11 Coffman u. a.: Minimum Nurse-To-Patient Ratios in Acute Care Hospitals in California. 12 ▇▇▇▇▇▇▇▇, ▇.: Success While Others Fail. Social Movement Unionism and the Public Work- place, Oxford 1994, S. 139. 13 Ebd., S. 194. 14 ▇▇▇▇▇, ▇./▇▇▇▇, ▇.: The Power of Coalitions: Advancing the Public in California’s Public-Private Welfare State, in: Politics & Society 1/2015, S. 3–32. 15 Field, R. I.: Mother of Invention. How the Government Created ▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇; Robinson, J. C.: Con- solidation And The Transformation Of Competition in Health Insuran- ce, in: Health Affairs 6/2004, S. 11–24. Im Versicherungsmodell «Ma- naged Care», das dem Vorbild des Gesundheitsdienstleisters Kaiser Permanente folgt, verhandelt ein Versicherer zur Kostenreduktion nicht nur Verträge mit Leistungserbringern, sondern weist auch Pa- tient*innen bevorzugt den eigenen Einrichtungen zu. Wenn Versicher- te andere Leistungserbringer nutzen, müssen sie höhere Zuzahlungen leisten und sind somit in ihrer Wahlfreiheit eingeschränkt. Zeitgleich konsolidierte sich der Versicherungsmarkt, und somit nutzten Versi- cherer ihre Verhandlungsmacht, die Einnahmen der Leistungserbrin- ger weiter zu drücken. 16 ▇▇▇▇▇, ▇. ▇./▇▇▇▇, M./▇▇▇▇▇▇, P. J./Caron- na, C. A.: Institutional Change and Healthcare Organizations. From Professional Dominance to Managed Care, Chicago 2000. 17 Silver: Nursing and national healthcare implications; ▇▇▇▇▇▇▇▇, D. B.: Code Green. Money-Driven Hospitals and the Dismantling of Nursing, Ox- ford 2003. 18 ▇▇▇▇ u. a.: California’s minimum-nurse-staffing legis- lation and nurses’ wages. 19 Die folgenden Kapitel stützen sich auf ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ Dissertation über die CNA: Nursing and national health- care implications, 2010. ▇▇▇▇▇▇ zitiert darin ausführlich aus Interviews mit 18 Personen, die entweder vor oder während der Umstrukturie- rung 1993 Mitarbeiter*innen des CNA waren, sowie mit zwei weiteren Personen, die nach 1993 an der Kampagne zum Pflegeschlüssel be- teiligt waren. 20 Ebd., S. 203. 21 Ebd., S. 194. 22 Ebd. 23 Ebd., S. 205. 24 Day, M./▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇, K.: How Socialists Can Fight for Single Payer, in: Jacobin, 2.8.2017. 25 Eaton/Weir: The Power of Co- alitions. 26 Vgl. National United Nurses: RN Staffing Ratios, unter: ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/▇▇▇▇▇/▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇▇▇/▇▇▇/▇▇▇▇▇/▇▇▇/▇▇▇▇_ RNstaffing_whitePaper.pdf. 27 ▇▇▇▇▇▇ u. a.: Safety in Numbers: Nur- se-to-Patient Ratios and the Future of Health Care. 28 ▇▇▇▇▇▇▇ u. a.: Minimum Nurse-To-Patient Ratios In Acute Care Hospitals In Califor- nia. 29 Als Proposition bezeichnet man in den USA eine Art Referen- dum, über das die Bürger*innen bei Wahlen auf bundesstaatlicher oder nationaler Ebene abstimmen können. Wird es angenommen, muss es gesetzlich verankert werden. Die Proposition 216 findet sich online unter: ▇▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇.▇▇▇/▇▇▇▇▇▇/▇▇▇▇/▇▇▇▇▇▇▇_▇▇_▇▇▇▇.▇▇- ml. 30 Silver: Nursing and national healthcare implications, S. 207. 31 Reich, A. D.: With God on Our Side. The Struggle for Wor- kers’ Rights in a Catholic Hospital, Oxford 2012. 32 Silver: Nursing and national healthcare implications, S. 217. 33 Ebd., S. 199. 34 Ea- ton/Weir: The Power of Coalitions. 35 ▇▇▇, ▇./▇▇▇▇▇, ▇. ▇.: The Effect of Registered Nurses’ Unions on Heart-Attack Mortality, in: ILR Review 3/2004, S. 422–442. 36 Reich: With God on Our Side. 37 Kochan,
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Sources: Not Applicable
Fazit. Die Einführung eines gesetzlichen Pflege- schlüssels in Kalifornien Praxis der Abmahnung * Tatsächliche und vermeintliche Verletzer von ImmR/WettbR werden täglich abgemahnt * Vermeidung der Kosten bei sofortigem Anerkenntnis § 93 ZPO * Kostenersatz gem. §§ 683, 670 BGB seit BGH GRUR 1970, 189 – Fotowettbewerb * § 12 Abs. 1 S. 2 UWG, § 97a Abs. 3 UrhG Unterwerfungsvertrag/Unterlassungserklärung * Übliches Element des Abmahnschreibens * Pflicht des Abgemahnten, die Verletzung künftig zu unterlassen * Mit oder ohne Anerkennung einer Rechtspflicht * Konstitutives Schuldversprechen bzw. Schuldaner kenntnis gem. §§ 780, 781 BGB * Einwendungen aus dem ImmR/WettbR können Unterlas sungsanspruch nicht mehr entgegengehalten werden * Absicherung durch Vertragsstrafe: beziffert oder nach „Hamburger Brauch“ * Vertragsstrafe nur bei Verschulden des Verletzers * Haftung für Erfüllungsgehilfen gem. § 278 BGB Auswirkung auf Unterlassungsanspruch * Erste Verletzung indiziert Wiederholungsgefahr * Abgabe der ernsthaften (weil strafbewehrten) Unter lassungserklärung lässt Wiederholungsgefahr entfallen → Details folgen * Gericht kann keine einstweilige Verfügung erlassen Missbräuchliche Abmahnungen * Weite Auslegung des Rechtsbruchtatbestands § 3a UWG durch den BGH, insb. Informationspflichten, aber auch öffentlichrechtliche Vorschriften, bspw. ElektroG * Bei Verstoß greift § 12 UWG ein * Aber: missbräuchliche Abmahnungen gem. § 8 Abs. 3 UWG sind nicht berechtigt, Kostenersatz scheidet aus satz, Deckelung der Abmahnkosten Auswirkung auf Vertragsstrafe? * BGH, 14.2.2019, I ZR 6/17, BeckRS 2019, 6122 – Kün digung der Unterlassungsvereinbarung Auswirkung auf Vertragsstrafe? * BGH, 14.2.2019, I ZR 6/17, BeckRS 2019, 6122 – Kün digung der Unterlassungsvereinbarung Kündigung/Rechtsmissbrauch * Akzessiorität der Vertragsstrafe trotz §§ 780, 781 BGB * Kündigung für die Zukunft gem. § 314 Abs. 1 BGB * Ansprüche für die Vergangenheit steht § 242 BGB (Rechtsmissbrauch) entgegen * Kritik aus der Literatur: Warum soll Einhaltung des UWG rechtsmissbräuchlich sein? (Rieble) * Antwort: BGH verdient Zustimmung! Geschäftsmodell missbräuchlicher Abmahnungen darf nicht über Ver tragsstrafe fortgesetzt werden. Kontrolle der Vertragsstrafe * § 343 Abs. 1 BGB: Herabsetzung der Strafe Ist eine verwirkte Strafe unverhältnismäßig hoch, so kann sie auf Antrag des Schuldners durch Urteil auf den angemessenen Betrag herabgesetzt werden. (...) * § 348 HGB: Eine Vertragsstrafe, die von einem Kauf mann im Jahr 1999 ver- deutlicht, wie schwierig es Betriebe seines Handelsgewerbes versprochen ist, gesetzliche Regelungen zur Personalausstattung umzu- setzenkann nicht auf Grund der Vorschriften des § 343 des Bürgerlichen Gesetzbuchs herabgesetzt werden. Zum Zeitpunkt des Verfassens dieses Artikels ist das kalifornische Pflegeschlüs- sel-Gesetz das einzige seiner Art in den USA* Immr/WettbR: abgesehen vom UrhR * Materialien zu § 348 HGB: → B2B „Es darf angenommen werden, daß ein selbständiger Kaufmann, der sich zu einer Leistung unter Verein barung eines Strafgedinges verpflichtet, die Trag weite seines Versprechens richtig würdigt.“ Hinweis auf § 138 BGB BGH GRUR 2009, 181 – Kinderwärmekissen * Klausel: „1. Das Gesetz und die Forschung zu seinen Aus- wirkungen sind zum Bezugspunkt ähnlicher Kampagnen in den USA und darüber hinaus gewordenT erklärt gegenüber E, es bei Meidung einer Vertragsstrafe i.H. von 15.000 DM für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung, also insbesondere für jedes angebotene, verkaufte bzw. So orientiert sich etwa die New York State Nurses Association an Kalifornien und ernannte die ehemalige Chefin der Abtei- lung für Regierungsbeziehungen der CNA, ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇verbreitete Pro dukt (…), zu ihrer Vorsitzenden.51 Ebenso bezog sich unterlassen (…). Hiervon ausgenommen sind noch vorhandene Restanten, die Massachusetts Nursing Association während ihrer Kampagne in einem Zeitraum vom 27. 12. 2002 bis 27. 3. 2003 abverkauft werden dürfen.” * BGH: Vertragstrafe ist gem. § 242 BGB herabzusetzen * Nettoumsatz der Beklagten: 48.215,52 Euro Lösung des BGH ist zweifelhaft * Bedürfnis nach Korrektur grob unverhältnismäßiger Vertragsstrafen ist nachvollziehbar * Herabsetzung auf – immer noch sehr hohe! Ver tragsstrafe setzt aber zweifelhaften Anreiz für ein Patientensi- cherheits-Gesetz auf das kalifornische Gesetz und die Studie von Aiken u. a.52 Außerhalb exzessive Vertragsstrafen * § 242 BGB ist als Ausgangspunkt zweifelhaft, Pro blem liegt nicht in der USA berief sich 2011 die größte Gewerkschaft für Pflegeberufe Leistungsbewirkung, sondern in Großbritannien, das Royal College of Nursing, der Vereinbarung selbst * Korrektur über § 138 BGB als Ausweg * Vergleich zum Baurecht: Obergrenzen im Zuge seiner Kampa- gne für verbindliche Regelungen zur Perso- nalbelegung auf das kalifornische Modell.53 In Deutschland knüpfte ver.di an der Charité in Berlin an das Gesetz an54 und in Irland, wo die Pflegekräfte Anfang 2019 streikten, berief sich die größte irische Berufsgenossenschaft für Krankenschwestern und Hebammen (Irish Nurses and Midwives Organisation, INMO) während eines Symposiums 2018 auf das Ge- setz.55 Um das Gesetz einzuführen, musste sich die für dessen Entwurf und Verteidigung feder- führende Organisation zu einer aktivistischen Gewerkschaft wandelnRahmen von Praxis des Hamburger Brauchs * Bezifferte Vertragsstrafen im ImmR/WettbR: 3.000 – * Häufig wird Vertragsstrafe zunächst nicht beziffert * Vertraglich eingeräumtes Recht des Gläubigers, die auf OrganizingHöhe der Vertragsstrafe im Verletzungsfall festzuset zen * Alter Hamburger Brauch, Koalitionsbildung und die Mobilisierung neuer Hamburger Brauch * Vertragsstrafe nach neuem Hamburger Brauch lässt Wiederholungsgefahr entfallen * Einseitiges Ve Ernsthaftigkeit, * „Wahlrecht des rtragsstrafeversprechen genügt für Abbedingung von § 147 Abs. 2 BGB Verletzers“ Höhe der Öffentlichkeit setztVertragstrafe bei Hamburger Brauch * Obergrenze: mindestens das Doppelte der angemesse nen Vertragsstrafe * Vereinbarung ohne Obergrenze möglich * OLG Köln: Im Wiederholungsfall muss Untergrenze ge Überprüfung der Vertragsstrafe * §§ 315 Abs. Es bedurfte zusätzlich ei- ner konzertierten Aktion weiterer Gewerk- schaften3, zivilgesellschaftlicher Organisa- tionen und Politiker*innen sowie günstiger Umstände319 Abs. Trotz alledem übten Gegner*innen Druck aus, fochten das Gesetz an und legten mehrere Vetos gegen die Regulierung der Per- sonalbesetzung ein, was die Umsetzung hin- auszögerte1 BGB * Abbedingung von § 348 HGB unnötig * § 315 Abs. Was jedoch deutlich wird: Der Einsatz und die Entschlossenheit unterstützender Akteur*in- nen kann mithilfe von gesetzlichen Auflagen das Vorrecht des Managements auf die Perso- nalbesetzung einschränken. Angesichts ähnli- cher Bemühungen anderswo könnten solche Personalvorschriften in Zukunft verstärkt zum Einsatz kommen. Zu diesem Zweck gründete die CNA 2004 das Nationale Organisations- komitee der Pflegekräfte (National Nurses Organizing Committee, NNOC). Dieses un- terstützte in sechs US-Bundesstaaten Pfle- gekampagnen und war Gründungsmitglied von National Nurses United (NNU), einer der größten Gewerkschaften und Berufsverbän- de für RNs mit inzwischen 150.000 Mitglie- dern. Mit solch einer Unterstützung und dem Kampfgeist der Pflegekräfte in vielen anderen Ländern56 könnten die Pflegekräfte zu einer Gegenmacht werden, die sich gegen Markt- mechanismen und Austeritätsmaßnahmen richtet57 und 3 BGB ist wohl strenger als § 343 BGB * Nicht nur Herabsetzung bei Unverhältnismäßigkeit → Neufestsetzung bei fehlerhafter Ermessensausübung Kriterien für die Interessen von Patient*in- nen Überprüfung * Schwere und das Ausmaß der Bevölkerung Verletzung * Gefährlichkeit für den Gläubiger * Verschulden des Verletzers * Interesse des Verletzers an weiteren gleichartigen Begehungshandlungen (diese sollen durch die Vertrags strafe ja vermieden werden) * Funktion als pauschalierter Mindestschadensersatz * Betrag darf höher sein als ein Ordnungsgeld im Allgemeinen ein- tritt. Aus dem Englischen Fall eines Verstoßes gegen eine einstweilige Verfügung * Vielzahl von ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ und ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ (Gegensatz Translation Collectiv) S. 53–64. 2 Wer in den USA die Qualifikation zur Pflegekraft (das heißt eine Krankenpflegelizenz) erwerben möchte, muss entweder ein zweijähriges Diplom («Associate of Science in Nursing») Einzelakten kann natürliche Handlungs einheit oder einen dreijährigen Bachelor («Bachelor of Science in Nursing») ablegen und eine bestimmte Anzahl an Übungsstunden sowie Prüfungen bei einer Pflegekammer absolvieren. Über diese allgemeinen Bedingungen hinaus gelten je nach US-Bundesstaat weitere Anforderungen. 3 ▇▇- ▇▇▇, L. H./▇▇▇▇▇▇, D. M./▇▇▇▇▇▇▇▇, ▇. ▇./▇▇▇▇▇▇, S. P./▇▇▇▇▇, ▇./▇▇▇▇▇, ▇. ▇./▇▇▇▇▇, ▇./▇▇▇▇▇, H.: Implications of the California Nurse Staffing Mandate for Other States, in: Health Services Research 4/2010, S. 904–921. 4 ▇▇▇▇, ▇./▇▇▇▇▇▇▇, D. W./▇▇▇▇▇, J.: California’s mini- mum-nurse-staffing legislation and nurses’ wages, in: Health Affairs 2/2009, S. 326–334. 5 ▇▇▇▇▇▇, ▇./▇▇▇▇▇▇▇▇, ▇./▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇, T.: Safe- ty in Numbers: Nurse-to-Patient Ratios and the Future of Health Care, Oxford 2008. 6 Aiken u. a.: Implications of the California Nurse Staf- fing Mandate for Other States. 7 ▇▇▇▇▇▇ u. a.: Safety in Numbers: Nurse-to-Patient Ratios and the Future of Health Care. 8 Aiken u. a.: Implications of the California Nurse Staffing Mandate for Other States. Das Gesetz schreibt folgende Verhältnisse vor: in Operationssälen sowie „eine“ Handlung im Umgang mit Traumapatient*innen in Notaufnahmen eine Pflegekraft pro Patient*in; auf Intensivstationen eine Pflegekraft auf zwei Patient*innen; auf Überwachungsstationen eine Pflegekraft auf drei Patient*innen; auf medizinisch-chirurgischen Stationen eine Pfle- gekraft auf fünf Patient*innen und auf psychiatrischen Stationen eine Pflegekraft auf sechs Patient*innen. 9 Ebd. 10 ▇▇▇▇▇▇Sinne der Vertrags chend erhöhten Betrag zu sanktionieren Stimmt die Anreizstruktur beim neuen Hamburger Brauch noch? * Effizienz der Schadensberechnung durch die Parteien, ▇.: Nursing and national healthcare implications with the rise of the california nurses association and the national nurse organizing committee (Dissertati- on), ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇. 11 Coffman u. a.: Minimum Nurse-To-Patient Ratios in Acute Care Hospitals in California. 12 ▇▇▇▇▇▇▇▇, ▇.: Success While Others Fail. Social Movement Unionism and the Public Work- place, Oxford 1994, S. 139. 13 Ebd., S. 194. 14 ▇▇▇▇▇, ▇./▇▇▇▇, ▇.: The Power of Coalitions: Advancing the Public in California’s Public-Private Welfare State, in: Politics & Society 1/2015, S. 3–32. 15 Field, R. I.: Mother of Invention. How the Government Created ▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇; Robinson, J. C.: Con- solidation And The Transformation Of Competition in Health Insuran- ce, in: Health Affairs 6/2004, S. 11–24. Im Versicherungsmodell «Ma- naged Care», hier sogar ex post * Mögliche Kontrolle durch das dem Vorbild des Gesundheitsdienstleisters Kaiser Permanente folgt, verhandelt ein Versicherer zur Kostenreduktion nicht nur Verträge mit Leistungserbringern, sondern weist auch Pa- tient*innen bevorzugt den eigenen Einrichtungen zu. Wenn Versicher- te andere Leistungserbringer nutzen, müssen sie höhere Zuzahlungen leisten und sind somit in ihrer Wahlfreiheit eingeschränkt. Zeitgleich konsolidierte sich der Versicherungsmarkt, und somit nutzten Versi- cherer ihre Verhandlungsmacht, die Einnahmen der Leistungserbrin- ger weiter zu drücken. 16 ▇▇▇▇▇, ▇. ▇./▇▇▇▇, M./▇▇▇▇▇▇, P. J./Caron- na, C. A.: Institutional Change and Healthcare Organizations. From Professional Dominance to Managed Care, Chicago 2000. 17 Silver: Nursing and national healthcare implications; ▇▇▇▇▇▇▇▇, D. B.: Code Green. Money-Driven Hospitals and the Dismantling of Nursing, Ox- ford 2003. 18 ▇▇▇▇ u. a.: California’s minimum-nurse-staffing legis- lation and nurses’ wages. 19 Die folgenden Kapitel stützen sich auf ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ Dissertation über die CNA: Nursing and national health- care implications, 2010. ▇▇▇▇▇▇ zitiert darin ausführlich aus Interviews mit 18 Personen, die entweder vor oder während der Umstrukturie- rung 1993 Mitarbeiter*innen des CNA waren, sowie mit zwei weiteren Personen, die nach 1993 an der Kampagne zum Pflegeschlüssel be- teiligt waren. 20 Ebd., S. 203. 21 Ebd., S. 194. 22 Ebd. 23 Ebd., S. 205. 24 Day, M./▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇, K.: How Socialists Can Fight for Single Payer, in: Jacobin, 2.8.2017. 25 Eaton/Weir: The Power of Co- alitions. 26 Vgl. National United Nurses: RN Staffing Ratios, unter: ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/▇▇▇▇▇/▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇▇▇/▇▇▇/▇▇▇▇▇/▇▇▇/▇▇▇▇_ RNstaffing_whitePaper.pdf. 27 ▇▇▇▇▇▇ u. a.: Safety in Numbers: Nur- se-to-Patient Ratios and the Future of Health Care. 28 ▇▇▇▇▇▇▇ u. a.: Minimum Nurse-To-Patient Ratios In Acute Care Hospitals In Califor- nia. 29 Als Proposition bezeichnet man in den USA eine Art Referen- dum, über das die Bürger*innen bei Wahlen auf bundesstaatlicher oder nationaler Ebene abstimmen können. Wird es angenommen, muss es gesetzlich verankert werden. Die Proposition 216 findet sich online unter: ▇▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇.▇▇▇/▇▇▇▇▇▇/▇▇▇▇/▇▇▇▇▇▇▇_▇▇_▇▇▇▇.▇▇- ml. 30 Silver: Nursing and national healthcare implications, S. 207. 31 Reich, A. D.: With God on Our Side. The Struggle for Wor- kers’ Rights in a Catholic Hospital, Oxford 2012. 32 Silver: Nursing and national healthcare implications, S. 217. 33 Ebd., S. 199. 34 Ea- ton/Weir: The Power of Coalitions. 35 ▇▇▇, ▇./▇▇▇▇▇, ▇. ▇.: The Effect of Registered Nurses’ Unions on Heart-Attack Mortality, in: ILR Review 3/2004, S. 422–442. 36 Reich: With God on Our Side. 37 Kochan,Gericht →
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Sources: Vertragsstrafe Im Immaterialgüter Und Wettbewerbsrecht
Fazit. Im Ergebnis liegt die Hürde für die Annahme einer faktischen Organschaft der Bank relativ hoch, solange die Bank nicht zusätzlich eine Aktionärsstellung innehat. Die Einführung eines gesetzlichen Pflege- schlüssels in Kalifornien iEinflussnahme auf die Geschäftstätigkeit – mag sie auch bedeutsam sein – reicht für sich alleine nicht aus. Es braucht vielmehr eine Einflussnahme „von innen heraus“, so wie sie für das Organ typisch ist. 98 Vgl. insgesamt BGE 136 III 14 E. 2.4. S. 21. Zur zentralen Bedeutung der Entscheidbefugnis über die Zahlungen vgl. auch ▇▇▇▇▇▇▇, Responsabilité de la banque, S. 356. 99 BGE 107 II 349. Siehe dazu auch LÄNZLINGER, Haftung des Kreditgebers, S. 188 ff. 100 Im Jahr 1999 ver- deutlichtEntscheidfall löste die an der zweiten Kapitalerhöhung beteiligte Tochtergesellschaft die erste Tochtergesellschaft ab. 101 BGE 107 II 349 E. 5a S. 354 f. 102 Zu dieser Figur siehe ▇▇▇▇▇▇▇, wie schwierig es istHaftung der Banken, gesetzliche Regelungen zur Personalausstattung umzu- setzenS. 125 ff. Zum Zeitpunkt des Verfassens dieses Artikels ist das kalifornische Pflegeschlüs- sel-Gesetz das einzige seiner Art in den USA. Das Gesetz und die Forschung zu seinen Aus- wirkungen sind zum Bezugspunkt ähnlicher Kampagnen in den USA und darüber hinaus geworden. So orientiert sich etwa die New York State Nurses Association an Kalifornien und ernannte die ehemalige Chefin der Abtei- lung für Regierungsbeziehungen der CNA, 103 ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇, zu ihrer Vorsitzenden.51 Ebenso bezog Haftung der Banken, S. 125. Aktuell findet die Diskussion über die Umwandlung auf einer weiteren Ebene statt: Der krisenbedingten Zwangsumwandlung von Fremd- in Eigenkapital im Falle der systemrelevanten (too big to fail) Banken. Siehe EXPERTENKOMMISSION, Schlussbericht, S. 45. Jeder Bauunternehmer verfügt bei mindestens einer Bank über eine Kreditlinie. Zuweilen lässt sich die Massachusetts Nursing Association während Bank im Rahmen ihrer Kampagne Kreditvergabe104 eine Globalzession einräumen, häufig in Gestalt einer Sicherungszession. Unter diesem Titel zediert der Unternehmer der Bank alle bisherigen und künftigen Forderungen. Was passiert, wenn der Unternehmer in Konkurs fällt? Welche Rechte hat die Bank, und wo begibt sie sich in potentielle Haftungspositionen? Diese Frage stellt sich selbstredend nicht nur für ein Patientensi- cherheits-Gesetz auf das kalifornische Gesetz Baukonsortium, das allenfalls noch offene Forderungen gegenüber dem Generalunternehmer hat, sondern für alle seine Gläubiger, namentlich auch die Subunternehmer.105 Zunächst stellt sich die Frage, inwieweit sich die Bank zur Tilgung ihrer Kreditforderung weiterhin vorab aus den eingehenden Zahlungen befriedigen kann. Das Bundesgericht und die Studie von Aiken u. a.52 Außerhalb überwiegende Lehre folgen heute der USA berief Durchgangstheorie:106 Forderungen, die vor Konkurs- eröffnung entstanden sind, stehen der Bank zu. Ob sie erst nach Konkurseröffnung eingehen, spielt keine Rolle.107 Forderungen, die nach Konkurseröffnung entstehen, fallen hingegen in die Konkursmasse. Das Vorabbefriedigungsrecht der Bank ist also nicht grenzenlos, ab Konkurs- eröffnung gilt auch für sie das Prinzip der relativen Gleichbehandlung der Konkursgläubiger.108 Für solche später entstandenen Forderungen ist die Bank gegenüber der Konkursmasse heraus- gabepflichtig und damit haftbar. Weiter stellt sich 2011 die größte Gewerkschaft für Pflegeberufe in Großbritannien, Frage nach den umfangmässigen Schranken der Globalzession. Es gilt das Royal College of Nursing, Verbot der übermässigen Selbstbindung im Zuge seiner Kampa- gne für verbindliche Regelungen zur Perso- nalbelegung Sinne von Art. 27 ZGB. Die Globalzession darf grundsätzlich nur Forderungen aus dem ordentlichen Geschäftsbetrieb des Zedenten erfassen. Die Zession von Erträgen, die etwa aus dem Verkauf von Beständen im Anlagevermögen resultieren, ist im Lichte von Art. 27 ZGB kritisch; wären sie von der Globalzession erfasst, würde dem Zedenten jeglicher Zugriff auf seine Betriebsmittel entzogen.109 Die Bank, die solche Mittel erhält, ist mithin herausgabepflichtig. Im Ergebnis hat also die Bank gestützt auf die Globalzession das kalifornische Modell.53 In Deutschland knüpfte ver.di an der Charité in Berlin an das Gesetz an54 und in IrlandRecht, wo sich aus den Forderungen, die Pflegekräfte Anfang 2019 streiktenvor dem Konkurs entstanden sind, berief sich zu befriedigen. Zahlungen, die größte irische Berufsgenossenschaft für Krankenschwestern und Hebammen (Irish Nurses and Midwives Organisationbei ihr eingegangen sind oder noch eingehen, INMO) während eines Symposiums 2018 auf das Ge- setz.55 Um das Gesetz einzuführen, musste sich die für dessen Entwurf und Verteidigung feder- führende Organisation zu einer aktivistischen Gewerkschaft wandelndarf sie behalten. Zahlungen, die auf Organizing, Koalitionsbildung und die Mobilisierung der Öffentlichkeit setzt. Es bedurfte zusätzlich ei- ner konzertierten Aktion weiterer Gewerk- schaften, zivilgesellschaftlicher Organisa- tionen und Politiker*innen sowie günstiger Umstände. Trotz alledem übten Gegner*innen Druck aus, fochten das Gesetz an und legten mehrere Vetos gegen die Regulierung der Per- sonalbesetzung ein, was die Umsetzung hin- auszögerte. Was jedoch deutlich wird: Der Einsatz und die Entschlossenheit unterstützender Akteur*in- nen kann mithilfe von gesetzlichen Auflagen das Vorrecht den Konten des Managements auf die Perso- nalbesetzung einschränken. Angesichts ähnli- cher Bemühungen anderswo könnten solche Personalvorschriften in Zukunft verstärkt zum Einsatz kommen. Zu diesem Zweck gründete die CNA 2004 das Nationale Organisations- komitee der Pflegekräfte (National Nurses Organizing Committee, NNOC). Dieses un- terstützte in sechs US-Bundesstaaten Pfle- gekampagnen und war Gründungsmitglied von National Nurses United (NNU), einer der größten Gewerkschaften und Berufsverbän- de für RNs mit inzwischen 150.000 Mitglie- dern. Mit solch einer Unterstützung und dem Kampfgeist der Pflegekräfte in vielen anderen Ländern56 könnten die Pflegekräfte zu einer Gegenmacht Unternehmers gutgeschrieben werden, muss die sich gegen Markt- mechanismen und Austeritätsmaßnahmen richtet57 und für Konkursverwaltung an die Interessen von Patient*in- nen und der Bevölkerung im Allgemeinen ein- tritt. Aus dem Englischen von ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ und ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ (Gegensatz Translation Collectiv) S. 53–64. 2 Wer in den USA die Qualifikation zur Pflegekraft (das heißt eine Krankenpflegelizenz) erwerben möchte, muss entweder ein zweijähriges Diplom («Associate of Science in Nursing») oder einen dreijährigen Bachelor («Bachelor of Science in Nursing») ablegen und eine bestimmte Anzahl an Übungsstunden sowie Prüfungen bei einer Pflegekammer absolvieren. Über diese allgemeinen Bedingungen hinaus gelten je nach US-Bundesstaat weitere Anforderungen. 3 ▇▇- ▇▇▇, L. H./▇▇▇▇▇▇, D. M./▇▇▇▇▇▇▇▇, ▇. ▇./▇▇▇▇▇▇, S. P./▇▇▇▇▇, ▇./▇▇▇▇▇, ▇. ▇./▇▇▇▇▇, ▇./▇▇▇▇▇, H.: Implications of the California Nurse Staffing Mandate for Other States, in: Health Services Research 4/2010, S. 904–921. 4 ▇▇▇▇, ▇./▇▇▇▇▇▇▇, D. W./▇▇▇▇▇, J.: California’s mini- mum-nurse-staffing legislation and nurses’ wages, in: Health Affairs 2/2009, S. 326–334. 5 ▇▇▇▇▇▇, ▇./▇▇▇▇▇▇▇▇, ▇./▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇, T.: Safe- ty in Numbers: Nurse-to-Patient Ratios and the Future of Health Care, Oxford 2008. 6 Aiken u. a.: Implications of the California Nurse Staf- fing Mandate for Other States. 7 ▇▇▇▇▇▇ u. a.: Safety in Numbers: Nurse-to-Patient Ratios and the Future of Health Care. 8 Aiken u. a.: Implications of the California Nurse Staffing Mandate for Other StatesBank überweisen. Das Gesetz schreibt folgende Verhältnisse vor: in Operationssälen sowie im Umgang mit Traumapatient*innen in Notaufnahmen eine Pflegekraft pro Patient*in; auf Intensivstationen eine Pflegekraft auf zwei Patient*innen; auf Überwachungsstationen eine Pflegekraft auf drei Patient*innen; auf medizinisch-chirurgischen Stationen eine Pfle- gekraft auf fünf Patient*innen und auf psychiatrischen Stationen eine Pflegekraft auf sechs Patient*innen. 9 Ebd. 10 ▇▇▇▇▇▇, ▇.: Nursing and national healthcare implications with the rise of the california nurses association and the national nurse organizing committee (Dissertati- on), ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇. 11 Coffman u. a.: Minimum Nurse-To-Patient Ratios in Acute Care Hospitals in California. 12 ▇▇▇▇▇▇▇▇, ▇.: Success While Others Fail. Social Movement Unionism and the Public Work- place, Oxford 1994, S. 139. 13 Ebd., S. 194. 14 ▇▇▇▇▇, ▇./▇▇▇▇, ▇.: The Power of Coalitions: Advancing the Public in California’s Public-Private Welfare State, in: Politics & Society 1/2015, S. 3–32. 15 Field, R. I.: Mother of Invention. How the Government Created ▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇; Robinson, J. C.: Con- solidation And The Transformation Of Competition in Health Insuran- ce, in: Health Affairs 6/2004, S. 11–24. Im Versicherungsmodell «Ma- naged Care», das dem Vorbild des Gesundheitsdienstleisters Kaiser Permanente folgt, verhandelt ein Versicherer zur Kostenreduktion nicht nur Verträge mit Leistungserbringern, sondern weist auch Pa- tient*innen bevorzugt den eigenen Einrichtungen zu. Wenn Versicher- te andere Leistungserbringer nutzen, müssen sie höhere Zuzahlungen leisten und sind somit in ihrer Wahlfreiheit eingeschränkt. Zeitgleich konsolidierte sich Vorabbefriedigungsrecht der Versicherungsmarkt, und somit nutzten Versi- cherer ihre Verhandlungsmacht, die Einnahmen der Leistungserbrin- ger weiter zu drücken. 16 ▇▇▇▇▇, ▇. ▇./▇▇▇▇, M./▇▇▇▇▇▇, P. J./Caron- na, C. A.: Institutional Change and Healthcare Organizations. From Professional Dominance to Managed Care, Chicago 2000. 17 Silver: Nursing and national healthcare implications; ▇▇▇▇▇▇▇▇, D. B.: Code Green. Money-Driven Hospitals and the Dismantling of Nursing, Ox- ford 2003. 18 ▇▇▇▇ u. a.: California’s minimum-nurse-staffing legis- lation and nurses’ wages. 19 Die folgenden Kapitel stützen sich auf ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ Dissertation über die CNA: Nursing and national health- care implications, 2010. ▇▇▇▇▇▇ zitiert darin ausführlich aus Interviews mit 18 Personen, die entweder vor oder während der Umstrukturie- rung 1993 Mitarbeiter*innen des CNA waren, sowie mit zwei weiteren Personen, die nach 1993 an der Kampagne zum Pflegeschlüssel be- teiligt waren. 20 Ebd., S. 203. 21 Ebd., S. 194. 22 Ebd. 23 Ebd., S. 205. 24 Day, M./▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇, K.: How Socialists Can Fight for Single Payer, in: Jacobin, 2.8.2017. 25 Eaton/Weir: The Power of Co- alitions. 26 Vgl. National United Nurses: RN Staffing Ratios, unter: ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/▇▇▇▇▇/▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇▇▇/▇▇▇/▇▇▇▇▇/▇▇▇/▇▇▇▇_ RNstaffing_whitePaper.pdfBank ist umfangmässig durch Art. 27 ▇▇▇▇▇▇ u. a.: Safety in Numbers: Nur- se-to-Patient Ratios and the Future of Health Care. 28 ▇▇▇▇▇▇▇ u. a.: Minimum Nurse-To-Patient Ratios In Acute Care Hospitals In Califor- nia. 29 Als Proposition bezeichnet man in den USA eine Art Referen- dumZGB beschränkt, über das der grundsätzlich die Bürger*innen bei Wahlen auf bundesstaatlicher oder nationaler Ebene abstimmen können. Wird es angenommen, muss es gesetzlich verankert werden. Die Proposition 216 findet sich online unter: ▇▇▇▇▇://▇▇▇Globalzession nur für Forderungen aus der ordentlichen Betriebstätigkeit zulässt.▇▇.▇▇▇/▇▇▇▇▇▇/▇▇▇▇/▇▇▇▇▇▇▇_▇▇_▇▇▇▇.▇▇- ml. 30 Silver: Nursing and national healthcare implications, S. 207. 31 Reich, A. D.: With God on Our Side. The Struggle for Wor- kers’ Rights in a Catholic Hospital, Oxford 2012. 32 Silver: Nursing and national healthcare implications, S. 217. 33 Ebd., S. 199. 34 Ea- ton/Weir: The Power of Coalitions. 35 ▇▇▇, ▇./▇▇▇▇▇, ▇. ▇.: The Effect of Registered Nurses’ Unions on Heart-Attack Mortality, in: ILR Review 3/2004, S. 422–442. 36 Reich: With God on Our Side. 37 Kochan,
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Sources: Haftung Der Bank Bei Bauprojekten
Fazit. Die Einführung eines gesetzlichen Pflege- schlüssels vorstehenden Ausführungen haben gezeigt, dass nach geltendem Recht das Ehrenamtsprinzip gemäß § 37 Abs. 1 BetrVG strikt zu beachten ist und rechtlich wirksame Gestaltungsmöglichkeiten nur in Kalifornien vergleichsweise engem Rahmen in Betracht kommen. Damit werden im Jahr 1999 ver- deutlicht, wie schwierig es ist, gesetzliche Regelungen zur Personalausstattung umzu- setzenBetriebsratsamt erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten nach der gegenwärtigen Rechtslage ignoriert. Zum Zeitpunkt des Verfassens dieses Artikels ist das kalifornische Pflegeschlüs- sel-Gesetz das einzige seiner Art in den USA. Das Gesetz und die Forschung zu seinen Aus- wirkungen sind zum Bezugspunkt ähnlicher Kampagnen in den USA und darüber hinaus geworden. So orientiert sich etwa die New York State Nurses Association an Kalifornien und ernannte die ehemalige Chefin der Abtei- lung für Regierungsbeziehungen der CNA, Dies erscheint ▇▇▇▇ ▇- sichts der zunehmenden Komplexität wirtschaftlicher Fragestellungen und der ständigen Notwendigkeit der Erweiterung und Aktualisierung von Kenntnissen für eine effektive Betriebsratsarbeit zumindest problematisch. Professionalisie- rung der Betriebsratsarbeit und strenges Ehrenamtsprinzip bilden ein Span- nungsfeld. De lege ferenda wäre ein Abschied des Betriebsverfassungsrechts vom strengen Ehrenamtsprinzip wünschenswert. Allerdings sind die Gefahren einer Lösung von diesem Prinzip nicht zu verharmlosen. Denn die Unabhängigkeit des Be- triebsratsamtes und die Nähe zur Belegschaft müssen unbedingt gesichert blei- 31 S. dazu die Entscheidungen zu dem Komplex „Volkert/VW“ des LG Braunschweig 25. 1. 2007 – 6 KLs 48/06, und des BGH 17. 9. 2009, BB 2010, 580 ff.; zum Ganzen s. auch Dzida/▇▇▇▇▇▇▇, zu ihrer Vorsitzenden.51 Ebenso bezog sich die Massachusetts Nursing Association während ihrer Kampagne für NZA 2013, 753 ff. ben. Gerade wenn Betriebsräte zunehmend über Nachwuchsprobleme klagen, kann ein Patientensi- cherheits-Gesetz auf das kalifornische Gesetz und die Studie von Aiken u. a.52 Außerhalb der USA berief sich 2011 die größte Gewerkschaft für Pflegeberufe in GroßbritannienLösungsweg nicht darin gesehen werden, das Royal College of NursingBetriebsratsamt mit finanziellen Anreizen zu versehen, um neue Kräfte zu gewinnen. Die Aufgabe des Betriebsratsmitglieds muss zentral darin bestehen, die Interessen der Beleg- schaft engagiert zu vertreten. Dies gilt es rechtlich abzusichern. Solchen Arbeit- nehmern, die lediglich aus finanziellem Anreiz, ein Betriebsratsamt anstreben, sollte der Weg in die Interessenvertretung nicht geebnet werden. Dass Betriebs- räte häufig klagen, dass einige ihrer Kolleginnen und Kollegen sich nur deshalb in das Gremium haben wählen lassen, um den besonderen Kündigungsschutz als Betriebsrat zu erlangen, zeigt, dass diese Problematik schon gegenwärtig nicht zu leugnen ist. Als gesetzestechnische Lösung der Entgeltproblematik bieten sich unabhängige und paritätische Kommissionen an, die die Betriebsratsvergütung festlegen. Von daher würde eine gesetzliche Öffnungsklausel im Zuge seiner Kampa- gne BetrVG bezüglich tarifli- cher Regelungen in diesem Bereich eine sinnvolle Option darstellen. Ob auch eine entsprechende Öffnungsklausel für verbindliche Regelungen zur Perso- nalbelegung auf das kalifornische Modell.53 In Deutschland knüpfte ver.di an Betriebsvereinbarungen im BetrVG verankert werden sollte, bedarf noch der Charité in Berlin an das Gesetz an54 und in Irland, wo die Pflegekräfte Anfang 2019 streikten, berief sich die größte irische Berufsgenossenschaft für Krankenschwestern und Hebammen (Irish Nurses and Midwives Organisation, INMO) während eines Symposiums 2018 auf das Ge- setz.55 Um das Gesetz einzuführen, musste sich die für dessen Entwurf und Verteidigung feder- führende Organisation zu einer aktivistischen Gewerkschaft wandeln, die auf Organizing, Koalitionsbildung und die Mobilisierung der Öffentlichkeit setztDiskussion. Es bedurfte zusätzlich ei- ner konzertierten Aktion weiterer Gewerk- schaften, zivilgesellschaftlicher Organisa- tionen und Politiker*innen sowie günstiger Umstände. Trotz alledem übten Gegner*innen Druck aus, fochten das Gesetz an und legten mehrere Vetos gegen die Regulierung der Per- sonalbesetzung ein, was die Umsetzung hin- auszögerte. Was jedoch deutlich wird: Der Einsatz und die Entschlossenheit unterstützender Akteur*in- nen kann mithilfe von gesetzlichen Auflagen das Vorrecht des Managements auf die Perso- nalbesetzung einschränken. Angesichts ähnli- cher Bemühungen anderswo könnten solche Personalvorschriften in Zukunft verstärkt zum Einsatz kommen. Zu diesem Zweck gründete die CNA 2004 das Nationale Organisations- komitee der Pflegekräfte (National Nurses Organizing Committee, NNOC). Dieses un- terstützte in sechs US-Bundesstaaten Pfle- gekampagnen und war Gründungsmitglied von National Nurses United (NNU), einer der größten Gewerkschaften und Berufsverbän- de für RNs mit inzwischen 150.000 Mitglie- dern. Mit solch einer Unterstützung und dem Kampfgeist der Pflegekräfte in vielen anderen Ländern56 könnten die Pflegekräfte zu einer Gegenmacht Ferner darf nicht überse- hen werden, dass im VW-Fall auch das Vorhandensein einer paritätischen Kommission nicht vor Missbrauch geschützt hat. In die sich gegen Markt- mechanismen Koalitionsvereinbarung der Großen Koalition von Dezember 2013 haben Forderungen nach einer gesetzlichen Neuregelung dieser Problematik indessen keinen Eingang gefunden. Dennoch bleibt das Thema auf der Agenda. Gerade in größeren Unternehmen ist die effektive Wahrnehmung von Betriebsratsauf- gaben ohne ständige Weiterentwicklung des eigenen Wissens und Austeritätsmaßnahmen richtet57 und ohne zuneh- mende Übernahme von Verantwortung für die Interessen von Patient*in- nen Situation des Unternehmens und der Bevölkerung im Allgemeinen ein- trittseiner Arbeitnehmer nicht mehr vorstellbar. Aus dem Englischen von ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ Eine derartige Verantwortung ist jedenfalls mit einem Tarifgehalt als Schlosser nicht angemessen ausgeglichen. Der Gesetzgeber bleibt daher gefordert. Der französische Schriftsteller, Philosoph und ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ (Gegensatz Translation Collectiv) S. 53–64. 2 Wer in den USA die Qualifikation zur Pflegekraft (das heißt eine Krankenpflegelizenz) erwerben möchte, muss entweder ein zweijähriges Diplom («Associate of Science in Nursing») oder einen dreijährigen Bachelor («Bachelor of Science in Nursing») ablegen und eine bestimmte Anzahl an Übungsstunden sowie Prüfungen bei einer Pflegekammer absolvieren. Über diese allgemeinen Bedingungen hinaus gelten je nach US-Bundesstaat weitere Anforderungen. 3 ▇▇- ▇▇▇, L. H./▇▇▇▇▇▇, D. M./▇▇▇▇▇▇▇▇, ▇. ▇./▇▇▇▇▇▇, S. P./▇▇▇▇▇, ▇./▇▇▇▇▇, ▇. ▇./▇▇▇▇▇, ▇./▇▇▇▇▇, H.: Implications of the California Nurse Staffing Mandate for Other States, in: Health Services Research 4/2010, S. 904–921. 4 ▇▇▇▇, ▇./▇▇▇▇▇▇▇, D. W./▇▇▇▇▇, J.: California’s mini- mum-nurse-staffing legislation and nurses’ wages, in: Health Affairs 2/2009, S. 326–334. 5 ▇▇▇▇▇▇, ▇./▇▇▇▇▇▇▇▇, ▇./Staatstheoretiker ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ beschreibt in seinem 1748 publiziertem Werk „Der Geist der Gesetze“ die Rechtsfindung als komplexen Prozess, T.: Safe- ty in Numbers: Nurse-to-Patient Ratios and the Future of Health Care, Oxford 2008. 6 Aiken u. a.: Implications of the California Nurse Staf- fing Mandate for Other States. 7 ▇▇▇▇▇▇ u. a.: Safety in Numbers: Nurse-to-Patient Ratios and the Future of Health Care. 8 Aiken u. a.: Implications of the California Nurse Staffing Mandate for Other States. Das Gesetz schreibt folgende Verhältnisse vor: in Operationssälen sowie im Umgang mit Traumapatient*innen in Notaufnahmen eine Pflegekraft pro Patient*in; auf Intensivstationen eine Pflegekraft auf zwei Patient*innen; auf Überwachungsstationen eine Pflegekraft auf drei Patient*innen; auf medizinisch-chirurgischen Stationen eine Pfle- gekraft auf fünf Patient*innen der Gesetzgeber und auf psychiatrischen Stationen eine Pflegekraft auf sechs Patient*innen. 9 Ebd. 10 ▇▇▇▇▇▇, ▇.: Nursing and national healthcare implications with the rise of the california nurses association and the national nurse organizing committee (Dissertati- on), ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇. 11 Coffman u. a.: Minimum Nurse-To-Patient Ratios in Acute Care Hospitals in California. 12 ▇▇▇▇▇▇▇▇, ▇.: Success While Others Fail. Social Movement Unionism and the Public Work- place, Oxford 1994, S. 139. 13 Ebd., S. 194. 14 ▇▇▇▇▇, ▇./▇▇▇▇, ▇.: The Power of Coalitions: Advancing the Public in California’s Public-Private Welfare State, in: Politics & Society 1/2015, S. 3–32. 15 Field, R. I.: Mother of Invention. How the Government Created ▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇; Robinson, J. C.: Con- solidation And The Transformation Of Competition in Health Insuran- ce, in: Health Affairs 6/2004, S. 11–24. Im Versicherungsmodell «Ma- naged Care»Rechtsprechung verpflichtet, das dem Vorbild des Gesundheitsdienstleisters Kaiser Permanente folgt, verhandelt Recht auf der Grundlage gegenläufiger Interessen wie auch gemeinsamer Vorstellungen zu entwickeln. So gesehen ist das gesprochene Recht immer auch ein Versicherer zur Kostenreduktion nicht nur Verträge mit Leistungserbringern, sondern weist auch Pa- tient*innen bevorzugt den eigenen Einrichtungen zu. Wenn Versicher- te andere Leistungserbringer nutzen, müssen sie höhere Zuzahlungen leisten Spiegelbild seiner Zeit.
I. Die Sachmittel von „gestern“ und sind somit in ihrer Wahlfreiheit eingeschränkt. Zeitgleich konsolidierte sich der Versicherungsmarkt, und somit nutzten Versi- cherer ihre Verhandlungsmacht, die Einnahmen der Leistungserbrin- ger weiter zu drücken. 16 ▇▇▇▇▇, ▇. ▇./▇▇▇▇, M./▇▇▇▇▇▇, P. J./Caron- na, C. A.: Institutional Change and Healthcare Organizations. From Professional Dominance to Managed Care, Chicago 2000. 17 Silver: Nursing and national healthcare implications; ▇▇▇▇▇▇▇▇, D. B.: Code Green. Money-Driven Hospitals and the Dismantling of Nursing, Ox- ford 2003. 18 ▇▇▇▇ u. a.: California’s minimum-nurse-staffing legis- lation and nurses’ wages. 19 Die folgenden Kapitel stützen sich auf ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ Dissertation über die CNA: Nursing and national health- care implications, 2010. ▇▇▇▇▇▇ zitiert darin ausführlich aus Interviews mit 18 Personen, die entweder vor oder während der Umstrukturie- rung 1993 Mitarbeiter*innen des CNA waren, sowie mit zwei weiteren Personen, die nach 1993 an der Kampagne zum Pflegeschlüssel be- teiligt waren. 20 Ebd., S. 203. 21 Ebd., S. 194. 22 Ebd. 23 Ebd., S. 205. 24 Day, M./▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇, K.: How Socialists Can Fight for Single Payer, in: Jacobin, 2.8.2017. 25 Eaton/Weir: The Power of Co- alitions. 26 Vgl. National United Nurses: RN Staffing Ratios, unter: ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/▇▇▇▇▇/▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇▇▇/▇▇▇/▇▇▇▇▇/▇▇▇/▇▇▇▇_ RNstaffing_whitePaper.pdf. 27 ▇▇▇▇▇▇ u. a.: Safety in Numbers: Nur- se-to-Patient Ratios and the Future of Health Care. 28 ▇▇▇▇▇▇▇ u. a.: Minimum Nurse-To-Patient Ratios In Acute Care Hospitals In Califor- nia. 29 Als Proposition bezeichnet man in den USA eine Art Referen- dum, über das die Bürger*innen bei Wahlen auf bundesstaatlicher oder nationaler Ebene abstimmen können. Wird es angenommen, muss es gesetzlich verankert werden. Die Proposition 216 findet sich online unter: ▇▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇.▇▇▇/▇▇▇▇▇▇/▇▇▇▇/▇▇▇▇▇▇▇_▇▇_▇▇▇▇.▇▇- ml. 30 Silver: Nursing and national healthcare implications, S. 207. 31 Reich, A. D.: With God on Our Side. The Struggle for Wor- kers’ Rights in a Catholic Hospital, Oxford 2012. 32 Silver: Nursing and national healthcare implications, S. 217. 33 Ebd., S. 199. 34 Ea- ton/Weir: The Power of Coalitions. 35 ▇▇▇, ▇./▇▇▇▇▇, ▇. ▇.: The Effect of Registered Nurses’ Unions on Heart-Attack Mortality, in: ILR Review 3/2004, S. 422–442. 36 Reich: With God on Our Side. 37 Kochan,„heute“
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Fazit. Die Einführung eines gesetzlichen Pflege- schlüssels in Kalifornien im Jahr 1999 ver- deutlicht, wie schwierig es ist, gesetzliche Regelungen zur Personalausstattung umzu- setzen. Zum Zeitpunkt des Verfassens dieses Artikels ist Auch wenn das kalifornische Pflegeschlüs- sel-Gesetz das einzige seiner Art in den USA. Das Gesetz und die Forschung zu seinen Aus- wirkungen sind zum Bezugspunkt ähnlicher Kampagnen in den USA und darüber hinaus geworden. So orientiert sich etwa die New York State Nurses Association an Kalifornien und ernannte die ehemalige Chefin der Abtei- lung für Regierungsbeziehungen der CNA, ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇, zu ihrer Vorsitzenden.51 Ebenso bezog sich die Massachusetts Nursing Association während ihrer Kampagne für ein Patientensi- cherheits-Gesetz auf das kalifornische Gesetz und die Studie von Aiken u. a.52 Außerhalb der USA berief sich 2011 die größte Gewerkschaft für Pflegeberufe in Großbritannien, das Royal College of Nursing, im Zuge seiner Kampa- gne für verbindliche Regelungen zur Perso- nalbelegung auf das kalifornische Modell.53 In Deutschland knüpfte ver.di an der Charité in Berlin an das Gesetz an54 und in Irland, wo die Pflegekräfte Anfang 2019 streikten, berief sich die größte irische Berufsgenossenschaft für Krankenschwestern und Hebammen (Irish Nurses and Midwives Organisation, INMO) während eines Symposiums 2018 auf das Ge- setz.55 Um das Gesetz einzuführen, musste sich die für dessen Entwurf und Verteidigung feder- führende Organisation zu einer aktivistischen Gewerkschaft wandeln, die auf Organizing, Koalitionsbildung und die Mobilisierung der Öffentlichkeit setzt. Es bedurfte zusätzlich ei- ner konzertierten Aktion weiterer Gewerk- schaften, zivilgesellschaftlicher Organisa- tionen und Politiker*innen sowie günstiger Umstände. Trotz alledem übten Gegner*innen Druck aus, fochten das Gesetz an und legten mehrere Vetos gegen die Regulierung der Per- sonalbesetzung ein, was die Umsetzung hin- auszögerte. Was jedoch deutlich wird: Der Einsatz und die Entschlossenheit unterstützender Akteur*in- nen kann mithilfe von gesetzlichen Auflagen das Vorrecht des Managements auf die Perso- nalbesetzung einschränken. Angesichts ähnli- cher Bemühungen anderswo könnten solche Personalvorschriften in Zukunft verstärkt zum Einsatz kommen. Zu diesem Zweck gründete die CNA 2004 das Nationale Organisations- komitee der Pflegekräfte (National Nurses Organizing Committee, NNOC). Dieses un- terstützte in sechs US-Bundesstaaten Pfle- gekampagnen und war Gründungsmitglied von National Nurses United (NNU), einer der größten Gewerkschaften und Berufsverbän- de für RNs mit inzwischen 150.000 Mitglie- dern. Mit solch einer Unterstützung und dem Kampfgeist der Pflegekräfte MoPeG in vielen anderen Ländern56 könnten Berei- chen nur die Pflegekräfte zu einer Gegenmacht aktuelle Gestaltungspraxis in Gesetzesform gießt und echte Neue- rungen nur in Einzelfällen vorsieht, darf es dennoch als Vorteil gewertet werden, die sich gegen Markt- mechanismen Rechtslage nicht mehr etlichen Jahrzenten Rechtsentwicklung des Schrifttums und Austeritätsmaßnahmen richtet57 und der Rechtsprechung entnehmen zu müssen. Eine echte Fortentwicklung ist hingegen die Einführung eines Gesellschaftsregisters, welches die Rechtssicherheit in der Praxis im Umgang mit der GbR deutlich erhöht. Wünschenswert wäre es gewesen, wenn der Gesetzgeber auch Themen im Bereich der Digitalisierung des Gesellschaftsrechts innovativ umgesetzt hätte. Mit kollegialen Grüßen Lesen Sie in der nächsten Ausgabe mehr über die Änderungen durch das Mo- PeG für die Interessen von Patient*in- nen Personenhandelsgesellschaften OHG und der Bevölkerung KG sowie im Allgemeinen ein- trittBereich der Stillen Gesellschaft und im Vereinsrecht. Aus dem Englischen von ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ Digitalisieren Sie Ihre Rechtsanwaltskanzlei – mit DATEV Anwalt classic, ergänzt um professionelle Lösungen rund um Fallbearbeitung, Kommunikation und Rechnungs- wesen. So bleibt mehr Zeit für das Wesentliche: beste Ergebnisse für Ihre Mandantinnen und Mandanten. 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W./▇▇▇▇▇, J.: California’s mini- mum-nurse-staffing legislation and nurses’ wages, in: Health Affairs 2/2009, S. 326–334. 5 ▇▇▇▇▇▇, ▇./▇▇▇▇▇▇▇▇, ▇./▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇, T.: Safe- ty in Numbers: Nurse-to-Patient Ratios and the Future of Health Care, Oxford 2008. 6 Aiken u. a.: Implications of the California Nurse Staf- fing Mandate for Other States. 7 ▇▇▇▇▇▇ u. a.: Safety in Numbers: Nurse-to-Patient Ratios and the Future of Health Care. 8 Aiken u. a.: Implications of the California Nurse Staffing Mandate for Other States. Das Gesetz schreibt folgende Verhältnisse vor: in Operationssälen sowie im Umgang mit Traumapatient*innen in Notaufnahmen eine Pflegekraft pro Patient*in; auf Intensivstationen eine Pflegekraft auf zwei Patient*innen; auf Überwachungsstationen eine Pflegekraft auf drei Patient*innen; auf medizinisch-chirurgischen Stationen eine Pfle- gekraft auf fünf Patient*innen und auf psychiatrischen Stationen eine Pflegekraft auf sechs Patient*innen. 9 Ebd. 10 ▇▇▇▇▇▇, ▇.: Nursing and national healthcare implications with the rise of the california nurses association and the national nurse organizing committee (Dissertati- on), ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇. 11 Coffman u. a.: Minimum Nurse-To-Patient Ratios in Acute Care Hospitals in California. 12 ▇▇▇▇▇▇▇▇, ▇▇.: Success While Others Fail▇▇ O WEBINAR-TIPP Dipl. Social Movement Unionism and the Public Work- place, Oxford 1994, S. 139. 13 Ebd., S. 194. 14 ▇▇▇▇▇, ▇./▇▇▇▇, ▇.: The Power of Coalitions: Advancing the Public in California’s Public-Private Welfare State, in: Politics & Society 1/2015, S. 3–32. 15 Field, R. I.: Mother of Invention. How the Government Created ▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇; Robinson, J. C.: Con- solidation And The Transformation Of Competition in Health Insuran- ce, in: Health Affairs 6/2004, S. 11–24ist Refe- rentin und seit über 15 Jahren Inhaberin der Kanzleiberatung Jasis Consulting. Im Versicherungsmodell «Ma- naged Care», das dem Vorbild des Gesundheitsdienstleisters Kaiser Permanente folgt, verhandelt ein Versicherer zur Kostenreduktion nicht nur Verträge mit Leistungserbringern, sondern weist auch Pa- tient*innen bevorzugt den eigenen Einrichtungen zu. Wenn Versicher- te andere Leistungserbringer nutzen, müssen Mit einem betriebswirtschaftlichen Blick unterstützt sie höhere Zuzahlungen leisten und sind somit in ihrer Wahlfreiheit eingeschränkt. Zeitgleich konsolidierte sich der Versicherungsmarkt, und somit nutzten Versi- cherer ihre Verhandlungsmachtdie kleinen bis mittelgroßen Anwalts- kanzleien dabei, die Einnahmen der Leistungserbrin- ger weiter hohen Erwartungen zu drücken. 16 ▇▇▇▇▇erfüllen, ▇. ▇./▇▇▇▇, M./▇▇▇▇▇▇, P. J./Caron- na, C. A.: Institutional Change and Healthcare Organizations. From Professional Dominance to Managed Care, Chicago 2000. 17 Silver: Nursing and national healthcare implications; ▇▇▇▇▇▇▇▇, D. B.: Code Green. Money-Driven Hospitals and the Dismantling of Nursing, Ox- ford 2003. 18 ▇▇▇▇ u. a.: California’s minimum-nurse-staffing legis- lation and nurses’ wages. 19 Die folgenden Kapitel stützen sich auf ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ Dissertation über die CNA: Nursing and national health- care implications, 2010. ▇▇▇▇▇▇ zitiert darin ausführlich aus Interviews mit 18 Personenden Umsatz zu steigern, die entweder vor oder während der Umstrukturie- rung 1993 Mitarbeiter*innen des CNA waren, sowie mit zwei weiteren Personen, die nach 1993 Freude an der Kampagne zum Pflegeschlüssel be- teiligt warenArbeit zurückzubringen und gleich- zeitig den Gewinn zu steigern. 20 EbdJede Branche kann mit solchen Kennzahlen arbeiten und diese sogar nach Bedarf er- schaffen. In der Anwaltschaft nutzen ten- denziell die Groß- und Wirtschaftskanzlei- en die Aussagekraft von Kennzahlen mehr als andere. Mit diesem Artikel möchte ich sowohl Kanzleigründerinnen und Kanzlei- gründern als auch Inhaberinnen und Inha- bern etablierter Kanzleien einige sinnvolle Kennzahlen, relevante Zusammenhänge und deren Erfassung vorstellen., S. 203. 21 Ebd., S. 194. 22 Ebd. 23 Ebd., S. 205. 24 Day, M./▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇, K.: How Socialists Can Fight for Single Payer, in: Jacobin, 2.8.2017. 25 Eaton/Weir: The Power of Co- alitions. 26 Vgl. National United Nurses: RN Staffing Ratios, unter: ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/▇▇▇▇▇/▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇▇▇/▇▇▇/▇▇▇▇▇/▇▇▇/▇▇▇▇_ RNstaffing_whitePaper.pdf. 27 ▇▇▇▇▇▇ u. a.: Safety in Numbers: Nur- se-to-Patient Ratios and the Future of Health Care. 28 ▇▇▇▇▇▇▇ u. a.: Minimum Nurse-To-Patient Ratios In Acute Care Hospitals In Califor- nia. 29 Als Proposition bezeichnet man in den USA eine Art Referen- dum, über das die Bürger*innen bei Wahlen auf bundesstaatlicher oder nationaler Ebene abstimmen können. Wird es angenommen, muss es gesetzlich verankert werden. Die Proposition 216 findet sich online unter: ▇▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇.▇▇▇/▇▇▇▇▇▇/▇▇▇▇/▇▇▇▇▇▇▇_▇▇_▇▇▇▇.▇▇- ml. 30 Silver: Nursing and national healthcare implications, S. 207. 31 Reich, A. D.: With God on Our Side. The Struggle for Wor- kers’ Rights in a Catholic Hospital, Oxford 2012. 32 Silver: Nursing and national healthcare implications, S. 217. 33 Ebd., S. 199. 34 Ea- ton/Weir: The Power of Coalitions. 35 ▇▇▇, ▇./▇▇▇▇▇, ▇. ▇.: The Effect of Registered Nurses’ Unions on Heart-Attack Mortality, in: ILR Review 3/2004, S. 422–442. 36 Reich: With God on Our Side. 37 Kochan,
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Sources: Fachinfo Magazin
Fazit. Die Einführung eines gesetzlichen Pflege- schlüssels Rücknahme einer Kreditzusage seitens der Bank führt längst nicht in Kalifornien allen Fällen zu einer Haftung gegenüber den anderen Projektbeteiligten. Ein Haftungsrisiko für die Bank besteht aber dann, wenn sie im Jahr 1999 ver- deutlichtWissen um verbleibende Kredithürden gegen aussen den Anschein eines definitiven Kreditengagements erweckt. Jeder Schweizer und jede Schweizerin führt mindestens ein Bankkonto. Im Baukontext ist dies nicht anders, wie schwierig es istim Gegenteil: Ein Generalunternehmer führt regelmässig für jedes Bauprojekt mehrere Konten, gesetzliche Regelungen zur Personalausstattung umzu- setzendie spezifischen Zwecken dienen. Zum Zeitpunkt des Verfassens dieses Artikels ist das kalifornische Pflegeschlüs- sel-Gesetz das einzige seiner Art Diese Konten führt er zuweilen bei einer an- deren Bank als die Bauherrin. Was aber, wenn die an ihn überwiesenen Gelder nicht für den vorgesehenen Zweck verwendet werden? Die Frage wird dann relevant, wenn der Generalunter- nehmer in den USAKonkurs fällt. Das Gesetz und die Forschung zu seinen Aus- wirkungen sind zum Bezugspunkt ähnlicher Kampagnen in den USA und darüber hinaus geworden. So orientiert sich etwa die New York State Nurses Association an Kalifornien und ernannte die ehemalige Chefin der Abtei- lung für Regierungsbeziehungen der CNA, ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇die Bauherrin81 die Bank des Generalunternehmers hierfür zur Verantwortung ziehen, ohne dass die fragliche Bank sich vertraglich zur Überwachung der Zahlungsaufträge verpflichtet hat? Die Antwort des Bundesgerichts auf die Frage lautet „nein“ – jedenfalls nicht im Normalfall. Den „Normalfall“, den das Bundesgericht zu ihrer Vorsitzenden.51 Ebenso bezog sich die Massachusetts Nursing Association während ihrer Kampagne für ein Patientensi- cherheits-Gesetz auf das kalifornische Gesetz und die Studie entscheiden hatte,82 handelte von Aiken u. a.52 Außerhalb der USA berief sich 2011 die größte Gewerkschaft für Pflegeberufe in Großbritannieneinem Baukon- sortium, das Royal College of Nursingeinen Generalunternehmer mit einem Bauprojekt betraut hatte. Der Generalunter- nehmer führte bei seiner eigenen Bank ein allgemeines Projektkonto und ein Konto für die Sub- unternehmer. Auf das Subunternehmerkonto wurden rund 3.7 Mio. Sfr. überwiesen. Bis zum Konkurs des Generalunternehmers wurden die Subunternehmer auch effektiv bezahlt. Daneben wurden allerdings mit dem Wissen der GU-Bank rund 880'000 Sfr. für andere Zwecke ver- wendet, im Zuge seiner Kampa- gne unter anderem für verbindliche Regelungen zur Perso- nalbelegung auf das kalifornische Modell.53 In Deutschland knüpfte ver.di Lohnzahlungen an die Angestellten des Generalunternehmers.83 Das Bundesgericht verneinte eine Haftung der Charité in Berlin an das Gesetz an54 und in Irland, wo die Pflegekräfte Anfang 2019 streikten, berief sich die größte irische Berufsgenossenschaft für Krankenschwestern und Hebammen (Irish Nurses and Midwives Organisation, INMO) während eines Symposiums 2018 auf das Ge- setz.55 Um das Gesetz einzuführen, musste sich die für dessen Entwurf und Verteidigung feder- führende Organisation zu einer aktivistischen Gewerkschaft wandeln, die auf Organizing, Koalitionsbildung und die Mobilisierung Bank; der Öffentlichkeit setzt. Es bedurfte zusätzlich ei- ner konzertierten Aktion weiterer Gewerk- schaften, zivilgesellschaftlicher Organisa- tionen und Politiker*innen sowie günstiger Umstände. Trotz alledem übten Gegner*innen Druck aus, fochten das Gesetz an und legten mehrere Vetos gegen die Regulierung Kontovertrag bestehe nur zwischen der Per- sonalbesetzung ein, was die Umsetzung hin- auszögerte. Was jedoch deutlich wird: Der Einsatz und die Entschlossenheit unterstützender Akteur*in- nen kann mithilfe von gesetzlichen Auflagen das Vorrecht des Managements auf die Perso- nalbesetzung einschränken. Angesichts ähnli- cher Bemühungen anderswo könnten solche Personalvorschriften in Zukunft verstärkt zum Einsatz kommen. Zu diesem Zweck gründete die CNA 2004 das Nationale Organisations- komitee der Pflegekräfte (National Nurses Organizing Committee, NNOC). Dieses un- terstützte in sechs US-Bundesstaaten Pfle- gekampagnen und war Gründungsmitglied von National Nurses United (NNU), einer der größten Gewerkschaften und Berufsverbän- de für RNs mit inzwischen 150.000 Mitglie- dern. Mit solch einer Unterstützung Bank und dem Kampfgeist der Pflegekräfte in vielen anderen Ländern56 könnten die Pflegekräfte zu einer Gegenmacht werdenGeneralunternehmer, die das Baukonsortium könne daraus keine Rechte ableiten.84 Die Bauherrschaft könne sich gegen Markt- mechanismen und Austeritätsmaßnahmen richtet57 und für die Interessen von Patient*in- nen und der Bevölkerung im Allgemeinen ein- tritt. Aus dem Englischen von ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ und ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ (Gegensatz Translation Collectiv) S. 53–64. 2 Wer in den USA die Qualifikation zur Pflegekraft (das heißt eine Krankenpflegelizenz) erwerben möchte, muss entweder ein zweijähriges Diplom («Associate of Science in Nursing») oder einen dreijährigen Bachelor («Bachelor of Science in Nursing») ablegen und eine bestimmte Anzahl an Übungsstunden sowie Prüfungen bei einer Pflegekammer absolvieren. Über diese allgemeinen Bedingungen hinaus gelten je nach US-Bundesstaat weitere Anforderungen. 3 ▇▇- ▇▇▇, L. H./▇▇▇▇▇▇, D. M./▇▇▇▇▇▇▇▇, ▇. ▇./▇▇▇▇▇▇, S. P./▇▇▇▇▇, ▇./▇▇▇▇▇, ▇. ▇./▇▇▇▇▇, ▇./▇▇▇▇▇, H.: Implications of the California Nurse Staffing Mandate for Other States, in: Health Services Research 4/2010, S. 904–921. 4 ▇▇▇▇, ▇./▇▇▇▇▇▇▇, D. W./▇▇▇▇▇, J.: California’s mini- mum-nurse-staffing legislation and nurses’ wages, in: Health Affairs 2/2009, S. 326–334. 5 ▇▇▇▇▇▇, ▇./▇▇▇▇▇▇▇▇, ▇./▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇, T.: Safe- ty in Numbers: Nurse-to-Patient Ratios and the Future of Health Care, Oxford 2008. 6 Aiken u. a.: Implications of the California Nurse Staf- fing Mandate for Other States. 7 ▇▇▇▇▇▇ u. a.: Safety in Numbers: Nurse-to-Patient Ratios and the Future of Health Care. 8 Aiken u. a.: Implications of the California Nurse Staffing Mandate for Other States. Das Gesetz schreibt folgende Verhältnisse vor: in Operationssälen sowie im Umgang mit Traumapatient*innen in Notaufnahmen eine Pflegekraft pro Patient*in; auf Intensivstationen eine Pflegekraft auf zwei Patient*innen; auf Überwachungsstationen eine Pflegekraft auf drei Patient*innen; auf medizinisch-chirurgischen Stationen eine Pfle- gekraft auf fünf Patient*innen und auf psychiatrischen Stationen eine Pflegekraft auf sechs Patient*innen. 9 Ebd. 10 ▇▇▇▇▇▇, ▇.: Nursing and national healthcare implications with the rise of the california nurses association and the national nurse organizing committee (Dissertati- on), ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇. 11 Coffman u. a.: Minimum Nurse-To-Patient Ratios in Acute Care Hospitals in California. 12 ▇▇▇▇▇▇▇▇, ▇.: Success While Others Fail. Social Movement Unionism and the Public Work- place, Oxford 1994, S. 139. 13 Ebd., S. 194. 14 ▇▇▇▇▇, ▇./▇▇▇▇, ▇.: The Power of Coalitions: Advancing the Public in California’s Public-Private Welfare State, in: Politics & Society 1/2015, S. 3–32. 15 Field, R. I.: Mother of Invention. How the Government Created ▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇; Robinson, J. C.: Con- solidation And The Transformation Of Competition in Health Insuran- ce, in: Health Affairs 6/2004, S. 11–24. Im Versicherungsmodell «Ma- naged Care», das dem Vorbild des Gesundheitsdienstleisters Kaiser Permanente folgt, verhandelt ein Versicherer zur Kostenreduktion nicht nur Verträge mit Leistungserbringern, sondern weist auch Pa- tient*innen bevorzugt den eigenen Einrichtungen zu. Wenn Versicher- te andere Leistungserbringer nutzen, müssen sie höhere Zuzahlungen leisten und sind somit in ihrer Wahlfreiheit eingeschränkt. Zeitgleich konsolidierte sich der Versicherungsmarkt, und somit nutzten Versi- cherer ihre Verhandlungsmacht, die Einnahmen der Leistungserbrin- ger weiter zu drücken. 16 ▇▇▇▇▇, ▇. ▇./▇▇▇▇, M./▇▇▇▇▇▇, P. J./Caron- na, C. A.: Institutional Change and Healthcare Organizations. From Professional Dominance to Managed Care, Chicago 2000. 17 Silver: Nursing and national healthcare implications; ▇▇▇▇▇▇▇▇, D. B.: Code Green. Money-Driven Hospitals and the Dismantling of Nursing, Ox- ford 2003. 18 ▇▇▇▇ u. a.: California’s minimum-nurse-staffing legis- lation and nurses’ wages. 19 Die folgenden Kapitel stützen sich auf ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ Dissertation über die CNA: Nursing and national health- care implications, 2010. ▇▇▇▇▇▇ zitiert darin ausführlich aus Interviews mit 18 Personen, die entweder vor oder während der Umstrukturie- rung 1993 Mitarbeiter*innen des CNA waren, sowie mit zwei weiteren Personen, die nach 1993 an der Kampagne zum Pflegeschlüssel be- teiligt waren. 20 Ebd., S. 203. 21 Ebd., S. 194. 22 Ebd. 23 Ebd., S. 205. 24 Day, M./▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇, K.: How Socialists Can Fight for Single Payer, in: Jacobin, 2.8.2017. 25 Eaton/Weir: The Power of Co- alitions. 26 Vgl. National United Nurses: RN Staffing Ratios, unter: ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/▇▇▇▇▇/▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇▇▇/▇▇▇/▇▇▇▇▇/▇▇▇/▇▇▇▇_ RNstaffing_whitePaper.pdf▇ vertraglich absichern.85 Wenn sie dies nicht tue, müsse sie die Konsequenzen tragen.86 Die Rechtsprechung ist streng, und dies in zweierlei Hinsicht. 27 ▇▇▇▇▇▇ u. a.: Safety in Numbers: Nur- se-to-Patient Ratios and the Future of Health Care. 28 ▇▇▇▇▇▇▇ u. a.: Minimum Nurse-To-Patient Ratios In Acute Care Hospitals In Califor- nia. 29 Als Proposition bezeichnet man in Erstens stellt sie vergleichsweise hohe Anforderungen an den USA eine Art Referen- dum, über das die Bürger*innen bei Wahlen auf bundesstaatlicher oder nationaler Ebene abstimmen können. Wird es angenommen, muss es gesetzlich verankert werden. Die Proposition 216 findet sich online unter: ▇▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇.▇▇▇/▇▇▇▇▇▇/▇▇▇▇/▇▇▇▇▇▇▇_▇▇_▇▇▇▇.▇▇- ml. 30 Silver: Nursing and national healthcare implications, S. 207. 31 Reich, A. D.: With God on Our Side. The Struggle for Wor- kers’ Rights in a Catholic Hospital, Oxford 2012. 32 Silver: Nursing and national healthcare implications, S. 217. 33 Ebd., S. 199. 34 Ea- ton/Weir: The Power of Coalitions. 35 ▇▇▇, ▇./▇▇▇▇▇, ▇. ▇.: The Effect of Registered Nurses’ Unions on Heart-Attack Mortality, in: ILR Review 3/2004, S. 422–442. 36 Reich: With God on Our Side. 37 Kochan,Nachweis der vertraglichen Bindung zwischen der kontoführenden
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Sources: Haftung Der Bank Bei Bauprojekten
Fazit. Die Einführung eines gesetzlichen Pflege- schlüssels in Kalifornien Sicherlich lässt sich auf der Grundlage der be- schriebenen Beobachtungen keinesfalls ein umfas- sendes Urteil ableiten, sondern bestenfalls Hinwei- se und Anregungen für den Einsatz von Bewei- sen ohne Worte im Jahr 1999 ver- deutlichtergänzenden Mathematikunter- richt von minderjährigen Flüchtlingen geben. Die- se verorten wir in der Tradition operativer Bewei- se, wie schwierig es istwelche etwa in [9, gesetzliche Regelungen zur Personalausstattung umzu- setzenS. 226] charakterisiert wur- den. Zum Zeitpunkt des Verfassens dieses Artikels ist das kalifornische Pflegeschlüs- sel-Gesetz das einzige seiner Art Hier wird betont, dass „vielmehr [. . . ] die Dynamik hinter der Entdeckung von Mustern im Forschungs- und Lernprozess“ [9, S. 227] zählt. Vergleichbare Bilder zu mathematischen Sachver- halten treten in unterschiedlichsten Zusammen- hängen sowie Schwierigkeitsgraden auf, die dem Kenntnisstand der jeweiligen Gruppe beziehungs- weise den USAJugendlichen angepasst werden kön- nen. Das Gesetz und die Forschung zu seinen Aus- wirkungen sind zum Bezugspunkt ähnlicher Kampagnen in den USA und darüber hinaus geworden. So orientiert sich Als Quellen hierfür können etwa die New York State Nurses Association an Kalifornien Sam- melbände [5, 6], beziehungsweise [7], für das Ni- veau der Sekundarstufe II (und ernannte höher) sowie [2] und [9, 10] für Sekundarstufe I und Primarstufe dienen. Als unerwartetes und damit besonders inter- essantes Ergebnis werten wir jedoch, dass neben Effekten auf die ehemalige Chefin Schüler_innen auch Auswirkun- gen auf die Lehrpersonen zu erkennen waren. In mindestens vier von sechs Fällen differenzierte und veränderte sich der Abtei- lung Blick auf die Fähigkeiten der jeweiligen Schüler_innen. Damit einher ging die Einschätzung, dass sich das eigene Verständnis für Regierungsbeziehungen spezifische Herangehensweisen und Rechenar- ten vertieft hatte. Dies deuten wir als Hinweis auf eine zumindest teilweise Bestätigung der CNAin Ab- schnitt 2.1 beschriebenen These: Beweise ohne Wor- te können sicherlich als Hilfsmittel dienen, um die Einschätzung des Lernstandes abzurunden, insbe- sondere auch, weil sie weitgehend unabhänging sind von der Vorbildung der jeweiligen Lehrper- son. [1] Bundesfachverband unbegleiteter minderjähriger Flücht- linge, Studie des Bundesfachverbands unbegleiteter min- derjähriger Flüchtlinge, ▇▇▇▇ ▇://▇▇▇.▇-▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇, zu ihrer Vorsitzenden.51 Ebenso bezog sich die Massachusetts Nursing Association während ihrer Kampagne für ein Patientensi- cherheits-Gesetz auf das kalifornische Gesetz und die Studie von Aiken u. a.52 Außerhalb der USA berief sich 2011 die größte Gewerkschaft für Pflegeberufe in Großbritannien, das Royal College of Nursing, im Zuge seiner Kampa- gne für verbindliche Regelungen zur Perso- nalbelegung auf das kalifornische Modell.53 In Deutschland knüpfte ver.di an der Charité in Berlin an das Gesetz an54 und in Irland, wo die Pflegekräfte Anfang 2019 streikten, berief sich die größte irische Berufsgenossenschaft für Krankenschwestern und Hebammen / umf-jugendhilfe-uebersicht.pdf (Irish Nurses and Midwives Organisation, INMO) während eines Symposiums 2018 auf das Ge- setz.55 Um das Gesetz einzuführen, musste sich die für dessen Entwurf und Verteidigung feder- führende Organisation zu einer aktivistischen Gewerkschaft wandeln, die auf Organizing, Koalitionsbildung und die Mobilisierung der Öffentlichkeit setzt. Es bedurfte zusätzlich ei- ner konzertierten Aktion weiterer Gewerk- schaften, zivilgesellschaftlicher Organisa- tionen und Politiker*innen sowie günstiger Umstände. Trotz alledem übten Gegner*innen Druck aus, fochten das Gesetz an und legten mehrere Vetos gegen die Regulierung der Per- sonalbesetzung ein, was die Umsetzung hin- auszögerte. Was jedoch deutlich wird: Der Einsatz und die Entschlossenheit unterstützender Akteur*in- nen kann mithilfe von gesetzlichen Auflagen das Vorrecht des Managements auf die Perso- nalbesetzung einschränken. Angesichts ähnli- cher Bemühungen anderswo könnten solche Personalvorschriften in Zukunft verstärkt zum Einsatz kommen. Zu diesem Zweck gründete die CNA 2004 das Nationale Organisations- komitee der Pflegekräfte (National Nurses Organizing Committee, NNOC2016). Dieses un- terstützte in sechs US-Bundesstaaten Pfle- gekampagnen und war Gründungsmitglied von National Nurses United (NNU), einer der größten Gewerkschaften und Berufsverbän- de für RNs mit inzwischen 150.000 Mitglie- dern. Mit solch einer Unterstützung und dem Kampfgeist der Pflegekräfte in vielen anderen Ländern56 könnten die Pflegekräfte zu einer Gegenmacht werden, die sich gegen Markt- mechanismen und Austeritätsmaßnahmen richtet57 und für die Interessen von Patient*in- nen und der Bevölkerung im Allgemeinen ein- tritt. Aus dem Englischen von ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ und ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ (Gegensatz Translation Collectiv) S. 53–64. 2 Wer in den USA die Qualifikation zur Pflegekraft (das heißt eine Krankenpflegelizenz) erwerben möchte, muss entweder ein zweijähriges Diplom («Associate of Science in Nursing») oder einen dreijährigen Bachelor («Bachelor of Science in Nursing») ablegen und eine bestimmte Anzahl an Übungsstunden sowie Prüfungen bei einer Pflegekammer absolvieren. Über diese allgemeinen Bedingungen hinaus gelten je nach US-Bundesstaat weitere Anforderungen. 3 ▇▇- ▇▇▇, L. H./▇▇▇▇▇▇, D. M./▇▇[2] ▇▇▇▇▇▇, ▇. ▇./▇▇▇., ▇▇▇, S. P./▇▇▇▇▇R. K., ▇./▇▇▇▇▇Zahlenzauber. Von natürlichen und imaginären Zahlen. Basel: Birkhäuser (1997). [3] Diakonie Deutschland, ▇. ▇./▇▇▇▇▇, ▇./▇▇▇▇▇, H.Thema kompakt: Implications of the California Nurse Staffing Mandate for Other States, in: Health Services Research 4/2010, S. 904–921. 4 ▇▇▇▇, ▇./▇▇▇▇▇▇▇, D. W./▇▇▇▇▇, J.: California’s mini- mum-nurse-staffing legislation and nurses’ wages, in: Health Affairs 2/2009, S. 326–334. 5 ▇▇▇▇▇▇, ▇./▇▇▇▇▇▇▇▇, ▇./▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇, T.: Safe- ty in Numbers: Nurse-to-Patient Ratios and the Future of Health Care, Oxford 2008. 6 Aiken u. a.: Implications of the California Nurse Staf- fing Mandate for Other States. 7 ▇▇▇▇▇▇ u. a.: Safety in Numbers: Nurse-to-Patient Ratios and the Future of Health Care. 8 Aiken u. a.: Implications of the California Nurse Staffing Mandate for Other States. Das Gesetz schreibt folgende Verhältnisse vor: in Operationssälen sowie im Umgang mit Traumapatient*innen in Notaufnahmen eine Pflegekraft pro Patient*in; auf Intensivstationen eine Pflegekraft auf zwei Patient*innen; auf Überwachungsstationen eine Pflegekraft auf drei Patient*innen; auf medizinisch-chirurgischen Stationen eine Pfle- gekraft auf fünf Patient*innen und auf psychiatrischen Stationen eine Pflegekraft auf sechs Patient*innen. 9 Ebd. 10 ▇▇▇▇▇▇, ▇.: Nursing and national healthcare implications with the rise of the california nurses association and the national nurse organizing committee (Dissertati- on), ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇. 11 Coffman u. a.: Minimum Nurse-To-Patient Ratios in Acute Care Hospitals in California. 12 ▇▇▇▇▇▇▇▇, ▇.: Success While Others Fail. Social Movement Unionism and the Public Work- place, Oxford 1994, S. 139. 13 Ebd., S. 194. 14 ▇▇▇▇▇, ▇./▇▇▇▇, ▇.: The Power of Coalitions: Advancing the Public in California’s Public-Private Welfare State, in: Politics & Society 1/2015, S. 3–32. 15 Field, R. I.: Mother of Invention. How the Government Created ▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇; Robinson, J. C.: Con- solidation And The Transformation Of Competition in Health Insuran- ce, in: Health Affairs 6/2004, S. 11–24. Im Versicherungsmodell «Ma- naged Care», das dem Vorbild des Gesundheitsdienstleisters Kaiser Permanente folgt, verhandelt ein Versicherer zur Kostenreduktion nicht nur Verträge mit Leistungserbringern, sondern weist auch Pa- tient*innen bevorzugt den eigenen Einrichtungen zu. Wenn Versicher- te andere Leistungserbringer nutzen, müssen sie höhere Zuzahlungen leisten und sind somit in ihrer Wahlfreiheit eingeschränkt. Zeitgleich konsolidierte sich der Versicherungsmarkt, und somit nutzten Versi- cherer ihre Verhandlungsmacht, die Einnahmen der Leistungserbrin- ger weiter zu drücken. 16 ▇▇▇▇▇, ▇. ▇./▇▇▇▇, M./▇▇▇▇▇▇, P. J./Caron- na, C. A.: Institutional Change and Healthcare Organizations. From Professional Dominance to Managed Care, Chicago 2000. 17 Silver: Nursing and national healthcare implications; ▇▇▇▇▇▇▇▇, D. B.: Code Green. Money-Driven Hospitals and the Dismantling of Nursing, Ox- ford 2003. 18 ▇▇▇▇ u. a.: California’s minimum-nurse-staffing legis- lation and nurses’ wages. 19 Die folgenden Kapitel stützen sich auf ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ Dissertation über die CNA: Nursing and national health- care implications, 2010. ▇▇▇▇▇▇ zitiert darin ausführlich aus Interviews mit 18 Personen, die entweder vor oder während der Umstrukturie- rung 1993 Mitarbeiter*innen des CNA waren, sowie mit zwei weiteren Personen, die nach 1993 an der Kampagne zum Pflegeschlüssel be- teiligt waren. 20 Ebd., S. 203. 21 Ebd., S. 194. 22 Ebd. 23 Ebd., S. 205. 24 Day, M./▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇, K.: How Socialists Can Fight for Single Payer, in: Jacobin, 2.8.2017. 25 Eaton/Weir: The Power of Co- alitions. 26 Vgl. National United Nurses: RN Staffing Ratios, unter: ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/▇▇▇▇▇/▇▇ (2016). [4] ▇▇▇▇▇▇, R. B., ▇▇▇▇▇▇, C, An Invitation to Proofs without Words, European J. Pure. Apple. Math., 3 (2010), S. 118–127. [5] ▇▇▇▇▇▇, R. B., Proofs without Words – Exercises in Visual Thinking, Mathematical American Association (1993). [6] ▇▇▇▇▇▇, R. B., Proofs without Words – More exercises in Visu- al Thinking, Mathematical American Association (2000). [7] ▇▇▇▇▇▇, R. B., Beweise ohne Worte, herausgegeben von ▇. ▇▇▇▇▇▇, Springer, 2016. [8] Staatsinstitut Bildungsforschung, Handreichung ▇▇▇▇▇▇- institut für Schulqualität und Bildungsforschung Mün- chen, Berufsschulpflichtige Asylbewerber und Flüchtlin- ge (2014). [9] ▇▇▇▇▇▇▇/▇, ▇. Chr., Operative Beweise in der Schul- und Elementarmathematik, mathematica didactica, 37 (2014), 213–230. [10] ▇▇▇▇▇/▇▇▇/, ▇▇▇▇▇/▇▇▇/▇▇▇▇_ RNstaffing_whitePaper.pdf. 27 Chr., Strukturgenetische didaktische Ana- lysen – empirische Forschung „erster Art“, mathematica didactica, 38 (2015), 239–255. ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇, Fakultät für Mathematik und Natur- wissenschaften, Arbeitsgruppe Didaktik der Mathema- tik, Bergische Universität Wuppertal, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇. ▇▇▇▇▇▇@▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ und ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ Die Entwicklung der Präsenz- und digitalen Leh- re sowie ein mögliches hybrides Konzept werden in diesem Artikel erläutert. Weiterhin wird auf die aktuellen medialen Bedürfnisse der Studierenden eingegangen. Hochschullehrende bemängeln regelmäßig den nach ihrer Meinung schlechten Kenntnisstand ih- rer Studierenden. Laut einer Formulierung des Philologen ▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇ handelt es sich dabei um einen anhaltenden Generationskonflikt, vgl. Wolf (2013). Dieser Antagonismus kann auch mit den gewohnten Methoden des Wissenserwerbs begrün- det werden. Lehrende und Studierende aus der fer- nen Vergangenheit haben ausschließlich Printme- dien anstelle digitaler Medien genutzt. Dies war selbstverständlich wegen des Fehlens einer Alter- native. Die Neuentwicklung digitaler Medien in der Hochschulbildung verläuft zurzeit rasant und so wird es auch zukünftig bleiben, vgl. Johnson u. a.: Safety a. (2016). Die jetzige Studierendengeneration hat demzufolge nachweislich ein anderes Mediennut- zungsverhalten und damit verbundene Affinitäten entwickelt, vgl. Persike & ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ (2016). Zu be- achten gilt allerdings, dass der Begriff „Generati- on“ keine festen Grenzen mehr im Hochschulbe- reich besitzt, die durch das Alter oder den Bil- dungsstand definiert werden können, Schulmeis- ter (2008). Dies ist u. a. durch die ständig steigende Heterogenität des Bildungsniveaus von Studien- anfängern begründbar, die wegen der zunehmen- den Erleichterung des Hochschulzugangs durch die Politik der Länder zugenommen hat. Die Bereicherung der Hochschullehre durch di- gitale Medien findet in Numbers: Nur- se-to-Patient Ratios and the Future of Health Careverschiedensten Ausprä- gungsformen und -stärken statt. 28 Die Angebote erstrecken sich vom klassischen Frontalunterricht ergänzt durch digitale Präsentationstools (z. B. PowerPoint) über hybride Formen aus Präsenz- und digitaler Fernlehre (blended learning) bis hin zu komplett online angebotenen Massenvorlesungen (MOOC). Aktuelle wissenschaftliche Studien legen nahe, dass reine MOOCs zu einer vergleichswei- se hohe Abbruchquote führen. Frontalunterricht und Mischformen weisen eine vergleichbare Stei- gerung des Lernerfolges auf, vgl. ▇▇▇▇▇▇▇▇ u. a.: Minimum Nursea. (2014). Aus diesem Grund wurde in Zusammenar- beit mit der Professur für Mathematische Grundla- gen und interkultureller Wissenstransfer innerhalb der BTU Cottbus-ToSenftenberg eine hybride Lehr- Lern-Patient Ratios In Acute Care Hospitals In Califor- niaForm für mathematische Grundlagen entwi- ckelt. 29 Als Proposition bezeichnet man in den USA eine Art Referen- dum, über das die Bürger*innen bei Wahlen auf bundesstaatlicher oder nationaler Ebene abstimmen können. Wird es angenommen, muss es gesetzlich verankert Diese soll hier als ein Beispiel für Digitali- sierung der Lehre im Zusammenhang mit klassi- schen Lehr-Lern-Theorien exemplarisch beschrie- ben werden. Die Proposition 216 findet sich online unter: Das hier beschriebene Szenario ist verschachtelt. Es wurde parallel zu einer Vorlesungsreihe für Mathematik I und II für Ingenieurwissenschaftler konzipiert. In diesem Beitrag werden zunächst die Mikroebene und anschließend die Makroebene des Ansatzes beschreiben. Alle neuen wissenschaftli- ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇ Methoden stützen sich bekanntlich auf die bereits bestehenden Lerntheorien. Daher möchten wir auch unseren Ansatz einer bestimmten Grup- pe von Lehr-Lern-Methoden, die aus der Medien- didaktik bereits bekannt sind, zuordnen.▇▇.▇▇▇/▇▇▇▇▇▇/▇▇▇▇/▇▇▇▇▇▇▇_▇▇_▇▇▇▇.▇▇- ml. 30 Silver: Nursing and national healthcare implications, S. 207. 31 Reich, A. D.: With God on Our Side. The Struggle for Wor- kers’ Rights in a Catholic Hospital, Oxford 2012. 32 Silver: Nursing and national healthcare implications, S. 217. 33 Ebd., S. 199. 34 Ea- ton/Weir: The Power of Coalitions. 35 ▇▇▇, ▇./▇▇▇▇▇, ▇. ▇.: The Effect of Registered Nurses’ Unions on Heart-Attack Mortality, in: ILR Review 3/2004, S. 422–442. 36 Reich: With God on Our Side. 37 Kochan,
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Sources: Not Applicable
Fazit. a) Die Einführung eines gesetzlichen Pflege- schlüssels in Kalifornien Begründung des Besprechungsurteils ist alles an- dere als stringent: Das FG beruft sich zunächst auf die zi- tierte Formel des BFH, die aber die Rechtsfähigkeit der Stif- tung gerade voraussetzt, denn nur im Jahr 1999 ver- deutlichtFall eines wirksamen Vermögensübergangs kann sich die Frage stellen, wie schwierig es ob die Stiftung frei über das auf sie übertragene Vermögen verfü- gen kann. Sodann wird behauptet, dass „in so gelagerten Fällen“ das Trennungsprinzip durchbrochen werde (Tz. 27). Das ist gerade unrichtig: Eine Durchbrechung des Tren- nungsprinzips würde gerade einen Vermögensübergang auf die Stiftung und damit auch die Anwendung der BFH-For- mel sachlogisch ausschließen.
b) Meines Erachtens sollte man sich von den Überlegun- gen frei machen, wonach die einschlägigen Stiftungen nicht wirksam errichtet sind oder ihrer Anerkennung der ordre public entgegensteht. Diese Thesen stehen ohnehin auf wackligen Beinen und sind in keiner der einschlägigen Entscheidungen überzeugend begründet worden: Weder das liechtensteinische Stiftungsrecht noch das deutsche IPR trägt eine Durchbrechung des Trennungsprinzips, wenn man von extremen und unrealistischen Lehrbuchfällen ab- sieht. Für die Zukunft wird man ohnehin vor allem lautere Stiftungsgründungen zu beurteilen haben, die nicht auf eine Steuerhinterziehung zielen. Die Beurteilung derartiger Sach- verhalte sollte im Zentrum der Überlegungen stehen. Zwei Fallgruppen sind zu unterscheiden: Fallgruppe 1: Liegt ein Treuhand- oder ein anderes Rechts- verhältnis vor, wonach die Stiftung das ihr übertragene Ver- mögen für Rechnung des Stifters verwaltet, liegt zunächst weder eine Entreicherung des Stifters noch eine Bereiche- rung der Stiftung vor. Endet das Treuhand- oder andere Rechtsverhältnis, das die Zuordnung des Stiftungsvermö- gens zur Person des Stifters begründet, mit dem Tod des Stifters, so liegt ein in zeitlicher Hinsicht gestreckter Erwerb der Stiftung nach § 7 Abs. 1 Nr. 8 Satz 1 ErbStG vor, der als Schenkung unter Lebenden zu einem Direkterwerb der Stif- tung im Zeitpunkt des Todes des Stifters führt. Es liegt bei den Erben des Stifters im Hinblick auf das Stiftungsvermö- gen kein Erwerb durch Erbanfall vor. Fallgruppe 2: Sind die Statuten und Vereinbarungen so zu deuten, dass das Dotationskapital bereits im Zeitpunkt der Stiftungserrichtung als eigenes Vermögen der Stiftung zu qualifizieren ist, gesetzliche Regelungen zur Personalausstattung umzu- setzenist bereits in diesem Zeitpunkt der Tatbe- stand des § 7 Abs. Zum Zeitpunkt des Verfassens dieses Artikels ist das kalifornische Pflegeschlüs- sel-Gesetz das einzige seiner Art in den USA. Das Gesetz und die Forschung zu seinen Aus- wirkungen sind zum Bezugspunkt ähnlicher Kampagnen in den USA und darüber hinaus geworden. So orientiert sich etwa die New York State Nurses Association an Kalifornien und ernannte die ehemalige Chefin der Abtei- lung für Regierungsbeziehungen der CNA, ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇, zu ihrer Vorsitzenden.51 Ebenso bezog sich die Massachusetts Nursing Association während ihrer Kampagne für ein Patientensi- cherheits-Gesetz auf das kalifornische Gesetz und die Studie von Aiken u. a.52 Außerhalb der USA berief sich 2011 die größte Gewerkschaft für Pflegeberufe in Großbritannien, das Royal College of Nursing, im Zuge seiner Kampa- gne für verbindliche Regelungen zur Perso- nalbelegung auf das kalifornische Modell.53 In Deutschland knüpfte ver.di an der Charité in Berlin an das Gesetz an54 und in Irland, wo die Pflegekräfte Anfang 2019 streikten, berief sich die größte irische Berufsgenossenschaft für Krankenschwestern und Hebammen (Irish Nurses and Midwives Organisation, INMO) während eines Symposiums 2018 auf das Ge- setz.55 Um das Gesetz einzuführen, musste sich die für dessen Entwurf und Verteidigung feder- führende Organisation zu einer aktivistischen Gewerkschaft wandeln, die auf Organizing, Koalitionsbildung und die Mobilisierung der Öffentlichkeit setzt. Es bedurfte zusätzlich ei- ner konzertierten Aktion weiterer Gewerk- schaften, zivilgesellschaftlicher Organisa- tionen und Politiker*innen sowie günstiger Umstände. Trotz alledem übten Gegner*innen Druck aus, fochten das Gesetz an und legten mehrere Vetos gegen die Regulierung der Per- sonalbesetzung ein, was die Umsetzung hin- auszögerte. Was jedoch deutlich wird: Der Einsatz und die Entschlossenheit unterstützender Akteur*in- nen kann mithilfe von gesetzlichen Auflagen das Vorrecht des Managements auf die Perso- nalbesetzung einschränken. Angesichts ähnli- cher Bemühungen anderswo könnten solche Personalvorschriften in Zukunft verstärkt zum Einsatz kommen. Zu diesem Zweck gründete die CNA 2004 das Nationale Organisations- komitee der Pflegekräfte (National Nurses Organizing Committee, NNOC). Dieses un- terstützte in sechs US-Bundesstaaten Pfle- gekampagnen und war Gründungsmitglied von National Nurses United (NNU), einer der größten Gewerkschaften und Berufsverbän- de für RNs mit inzwischen 150.000 Mitglie- dern. Mit solch einer Unterstützung und dem Kampfgeist der Pflegekräfte in vielen anderen Ländern56 könnten die Pflegekräfte zu einer Gegenmacht werden, die sich gegen Markt- mechanismen und Austeritätsmaßnahmen richtet57 und für die Interessen von Patient*in- nen und der Bevölkerung im Allgemeinen ein- tritt. Aus dem Englischen von ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ und ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ (Gegensatz Translation Collectiv) S. 53–64. 2 Wer in den USA die Qualifikation zur Pflegekraft (das heißt eine Krankenpflegelizenz) erwerben möchte, muss entweder ein zweijähriges Diplom («Associate of Science in Nursing») oder einen dreijährigen Bachelor («Bachelor of Science in Nursing») ablegen und eine bestimmte Anzahl an Übungsstunden sowie Prüfungen bei einer Pflegekammer absolvieren. Über diese allgemeinen Bedingungen hinaus gelten je nach US-Bundesstaat weitere Anforderungen. 3 ▇▇- ▇▇▇, L. H./▇▇▇▇▇▇, D. M./▇▇▇▇▇▇▇▇, ▇. ▇./▇▇▇▇▇▇, S. P./▇▇▇▇▇, ▇./▇▇▇▇▇, ▇. ▇./▇▇▇▇▇, ▇./▇▇▇▇▇, H.: Implications of the California Nurse Staffing Mandate for Other States, in: Health Services Research 4/2010, S. 904–921. 4 ▇▇▇▇, ▇./▇▇▇▇▇▇▇, D. W./▇▇▇▇▇, J.: California’s mini- mum-nurse-staffing legislation and nurses’ wages, in: Health Affairs 2/2009, S. 326–334. 5 ▇▇▇▇▇▇, ▇./▇▇▇▇▇▇▇▇, ▇./▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇, T.: Safe- ty in Numbers: Nurse-to-Patient Ratios and the Future of Health Care, Oxford 2008. 6 Aiken u. a.: Implications of the California Nurse Staf- fing Mandate for Other States. 7 ▇▇▇▇▇▇ u. a.: Safety in Numbers: Nurse-to-Patient Ratios and the Future of Health Care1 Nr. 8 Aiken u. a.: Implications of the California Nurse Staffing Mandate for Other States. Das Gesetz schreibt folgende Verhältnisse vor: in Operationssälen sowie im Umgang mit Traumapatient*innen in Notaufnahmen eine Pflegekraft pro Patient*in; auf Intensivstationen eine Pflegekraft auf zwei Patient*innen; auf Überwachungsstationen eine Pflegekraft auf drei Patient*innen; auf medizinisch-chirurgischen Stationen eine Pfle- gekraft auf fünf Patient*innen und auf psychiatrischen Stationen eine Pflegekraft auf sechs Patient*innen. 9 Ebd. 10 ▇▇▇▇▇▇, ▇.: Nursing and national healthcare implications with the rise of the california nurses association and the national nurse organizing committee (Dissertati- on), ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇. 11 Coffman u. a.: Minimum Nurse-To-Patient Ratios in Acute Care Hospitals in California. 12 ▇▇▇▇▇▇▇▇, ▇.: Success While Others Fail. Social Movement Unionism and the Public Work- place, Oxford 1994, S. 139. 13 Ebd., S. 194. 14 ▇▇▇▇▇, ▇./▇▇▇▇, ▇.: The Power of Coalitions: Advancing the Public in California’s Public-Private Welfare State, in: Politics & Society 1/2015, S. 3–32. 15 Field, R. I.: Mother of Invention. How the Government Created ▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇; Robinson, J. C.: Con- solidation And The Transformation Of Competition in Health Insuran- ce, in: Health Affairs 6/2004, S. 11–24. Im Versicherungsmodell «Ma- naged Care», das dem Vorbild des Gesundheitsdienstleisters Kaiser Permanente folgt, verhandelt ein Versicherer zur Kostenreduktion nicht nur Verträge mit Leistungserbringern, sondern weist auch Pa- tient*innen bevorzugt den eigenen Einrichtungen zu. Wenn Versicher- te andere Leistungserbringer nutzen, müssen sie höhere Zuzahlungen leisten und sind somit in ihrer Wahlfreiheit eingeschränkt. Zeitgleich konsolidierte sich der Versicherungsmarkt, und somit nutzten Versi- cherer ihre Verhandlungsmacht, die Einnahmen der Leistungserbrin- ger weiter zu drücken. 16 ▇▇▇▇▇, ▇. ▇./▇▇▇▇, M./▇▇▇▇▇▇, P. J./Caron- na, C. A.: Institutional Change and Healthcare Organizations. From Professional Dominance to Managed Care, Chicago 2000. 17 Silver: Nursing and national healthcare implications; ▇▇▇▇▇▇▇▇, D. B.: Code Green. Money-Driven Hospitals and the Dismantling of Nursing, Ox- ford 2003. 18 ▇▇▇▇ u. a.: California’s minimum-nurse-staffing legis- lation and nurses’ wages. 19 Die folgenden Kapitel stützen sich auf ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ Dissertation über die CNA: Nursing and national health- care implications, 2010. ▇▇▇▇▇▇ zitiert darin ausführlich aus Interviews mit 18 Personen, die entweder vor oder während der Umstrukturie- rung 1993 Mitarbeiter*innen des CNA waren, sowie mit zwei weiteren Personen, die nach 1993 an der Kampagne zum Pflegeschlüssel be- teiligt waren. 20 Ebd., S. 203. 21 Ebd., S. 194. 22 Ebd. 23 Ebd., S. 205. 24 Day, M./▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇, K.: How Socialists Can Fight for Single Payer, in: Jacobin, 2.8.2017. 25 Eaton/Weir: The Power of Co- alitions. 26 Vgl. National United Nurses: RN Staffing Ratios, unter: ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/▇▇▇▇▇/▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇▇▇/▇▇▇/▇▇▇▇▇/▇▇▇/▇▇▇▇_ RNstaffing_whitePaper.pdf. 27 ▇▇▇▇▇▇ u. a.: Safety in Numbers: Nur- se-to-Patient Ratios and the Future of Health Care. 28 ▇▇▇▇▇▇▇ u. a.: Minimum Nurse-To-Patient Ratios In Acute Care Hospitals In Califor- nia. 29 Als Proposition bezeichnet man in den USA eine Art Referen- dum, über das die Bürger*innen bei Wahlen auf bundesstaatlicher oder nationaler Ebene abstimmen können. Wird es angenommen, muss es gesetzlich verankert werdenSatz 1 ErbStG erfüllt. Die Proposition 216 findet sich online unter: ▇▇▇▇▇://▇▇▇für mittelbare Schenkungen entwickelte Formel der BFH-Rechtsprechung hilft bei der Unterscheidung der Fall- gruppen nicht weiter und sollte für diese Fälle aufgegeben werden.▇▇.▇▇▇/▇▇▇▇▇▇/▇▇▇▇/▇▇▇▇▇▇▇_▇▇_▇▇▇▇.▇▇- ml. 30 Silver: Nursing and national healthcare implications, S. 207. 31 Reich, A. D.: With God on Our Side. The Struggle for Wor- kers’ Rights in a Catholic Hospital, Oxford 2012. 32 Silver: Nursing and national healthcare implications, S. 217. 33 Ebd., S. 199. 34 Ea- ton/Weir: The Power of Coalitions. 35 ▇▇▇, ▇./▇▇▇▇▇, ▇. ▇.: The Effect of Registered Nurses’ Unions on Heart-Attack Mortality, in: ILR Review 3/2004, S. 422–442. 36 Reich: With God on Our Side. 37 Kochan,
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Sources: Bauträgervertrag
Fazit. Die Einführung eines gesetzlichen Pflege- schlüssels Schutzzweck des Gebiets ist es, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts in Kalifornien einem der letz- ten innerstädtischen Waldgebiete Berlins im Jahr 1999 ver- deutlichtBereich der Treptower Spreetalniederung mit seinem vielfältigen, wie schwierig es istüberwiegend sehr alten grundwassernahen Baumbestand als Lebens- raum geschützter Tier- und Pflanzenarten zu erhalten und wiederherzustellen. Der Charakter als Fluss begleitender Laubwald ist zu erhalten und das Gebiet wegen seiner besonderen, gesetzliche übergreifenden Bedeutung für die Erholung zu sichern. Für einige Flächen liegen spezielle Regelungen zur Personalausstattung umzu- setzenin der Schutzgebietsverordnung vor. Zum Zeitpunkt Gemäß § 26 BNatSchG und § 6 Abs. 1 der Schutzgebietsverordnung sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des Verfassens dieses Artikels ist das kalifornische Pflegeschlüs- sel-Gesetz das einzige seiner Art in den USAGebiets verändern oder dem besonderen Schutzzweck zu- widerlaufen. Das Gesetz Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Kunst- und die Forschung zu seinen Aus- wirkungen sind zum Bezugspunkt ähnlicher Kampagnen in den USA und darüber hinaus geworden. So orientiert sich etwa die New York State Nurses Association an Kalifornien und ernannte die ehemalige Chefin der Abtei- lung für Regierungsbeziehungen der CNA, ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇, zu ihrer Vorsitzenden.51 Ebenso bezog sich die Massachusetts Nursing Association während ihrer Kampagne für ein Patientensi- cherheits-Gesetz auf das kalifornische Gesetz und die Studie von Aiken u. a.52 Außerhalb der USA berief sich 2011 die größte Gewerkschaft für Pflegeberufe in Großbritannien, das Royal College of Nursing, Kulturpark“ liegt nicht im Zuge seiner Kampa- gne für verbindliche Regelungen zur Perso- nalbelegung auf LSG. Durch das kalifornische Modell.53 In Deutschland knüpfte ver.di an Sondergebiet mit der Charité in Berlin an das Gesetz an54 Zweckbestimmung „Kunst- und in Irland, wo die Pflegekräfte Anfang 2019 streikten, berief sich die größte irische Berufsgenossenschaft für Krankenschwestern und Hebammen (Irish Nurses and Midwives Organisation, INMO) während eines Symposiums 2018 auf das Ge- setz.55 Um das Gesetz einzuführen, musste sich die für dessen Entwurf und Verteidigung feder- führende Organisation zu einer aktivistischen Gewerkschaft wandeln, die auf Organizing, Koalitionsbildung und die Mobilisierung der Öffentlichkeit setzt. Es bedurfte zusätzlich ei- ner konzertierten Aktion weiterer Gewerk- schaften, zivilgesellschaftlicher Organisa- tionen und Politiker*innen sowie günstiger Umstände. Trotz alledem übten Gegner*innen Druck aus, fochten das Gesetz an und legten mehrere Vetos gegen die Regulierung der Per- sonalbesetzung ein, was die Umsetzung hin- auszögerte. Was jedoch deutlich wird: Der Einsatz und die Entschlossenheit unterstützender Akteur*in- nen kann mithilfe von gesetzlichen Auflagen das Vorrecht des Managements auf die Perso- nalbesetzung einschränken. Angesichts ähnli- cher Bemühungen anderswo könnten solche Personalvorschriften in Zukunft verstärkt zum Einsatz kommen. Zu diesem Zweck gründete die CNA 2004 das Nationale Organisations- komitee der Pflegekräfte (National Nurses Organizing Committee, NNOC). Dieses un- terstützte in sechs US-Bundesstaaten Pfle- gekampagnen und war Gründungsmitglied von National Nurses United (NNU), einer der größten Gewerkschaften und Berufsverbän- de für RNs mit inzwischen 150.000 Mitglie- dern. Mit solch einer Unterstützung und dem Kampfgeist der Pflegekräfte in vielen anderen Ländern56 könnten die Pflegekräfte zu einer Gegenmacht werdenKulturpark“ werden keine Maßnahmen vorbereitet, die sich gegen Markt- mechanismen negativ auf die Schutzgebietsverordnung auswirken (FPB 2022a). Anlagebedingt hat die Planung keine negativen Auswirkungen auf die Schutzziele. Auch Beeinträchtigungen der Erholungsbelange werden durch die Festsetzung des ehema- ligen „Spreeparks“ als „Kunst- und Austeritätsmaßnahmen richtet57 und für die Interessen von Patient*in- nen und der Bevölkerung Kulturpark“ im Allgemeinen ein- trittBebauungsplan 9-7 nicht vorbereitet. Aus Es wird eine „sanftere“ Entwicklung erfolgen als durch einen Freizeitpark. Durch die Festsetzung von Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen, sowie Flächen zum Anpflanzen überwiegend an den Rändern des „Kunst- und Kulturparks“ wird eine Eingrünung des Parks erhalten. Dies entspricht den Schutzgebietszielen. Die Besucher erreichen den „Kunst- und Kulturpark“ zu Fuß oder mit dem Englischen von ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ und ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ Rad. Ausgenommen sind Menschen mit Einschränkungen, denen eine Zufahrt über den Dammweg ermöglicht werden soll. Durch das „Alte Eierhäuschen“ werden keine Maßnahmen vorbereitet, die sich negativ auf die Schutzgebietsverordnung auswirken (Gegensatz Translation Collectiv) S. 53–64FPB 2020a). 2 Wer in den USA Anlagebedingt hat die Qualifikation zur Pflegekraft (das heißt eine Krankenpflegelizenz) erwerben möchte, muss entweder ein zweijähriges Diplom («Associate of Science in Nursing») oder einen dreijährigen Bachelor («Bachelor of Science in Nursing») ablegen und eine bestimmte Anzahl an Übungsstunden sowie Prüfungen bei einer Pflegekammer absolvierenPlanung keine negativen Auswirkungen auf die Schutzziele. Über diese allgemeinen Bedingungen hinaus gelten je nach US-Bundesstaat weitere Anforderungen. 3 ▇▇- ▇▇▇, L. H./▇▇▇▇▇▇, D. M./▇▇▇▇▇▇▇▇, ▇. ▇./▇▇▇▇▇▇, S. P./▇▇▇▇▇, ▇./▇▇▇▇▇, ▇. ▇./▇▇▇▇▇, ▇./▇▇▇▇▇, H.: Implications of the California Nurse Staffing Mandate for Other States, in: Health Services Research 4/2010, S. 904–921. 4 ▇▇▇▇, ▇./▇▇▇▇▇▇▇, D. W./▇▇▇▇▇, J.: California’s mini- mum-nurse-staffing legislation and nurses’ wages, in: Health Affairs 2/2009, S. 326–334. 5 ▇▇▇▇▇▇, ▇./▇▇▇▇▇▇▇▇, ▇./▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇, T.: Safe- ty in Numbers: Nurse-to-Patient Ratios and the Future of Health Care, Oxford 2008. 6 Aiken u. a.: Implications of the California Nurse Staf- fing Mandate for Other States. 7 ▇▇▇▇▇▇ u. a.: Safety in Numbers: Nurse-to-Patient Ratios and the Future of Health Care. 8 Aiken u. a.: Implications of the California Nurse Staffing Mandate for Other States. Das Gesetz schreibt folgende Verhältnisse vor: in Operationssälen sowie Es handelt sich im Umgang Wesentlichen um eine Re- aktivierung einer historischen Ausflugsstätte, die maßgeblich zum Plänterwald gehört. Nur in geringem Umfang sollen Räume und Beherbergung für Kunst- und Kulturschaffende bereit- gestellt werden. Es finden geringe bauliche Erweiterungen statt, die als verträglich für das Landschaftsschutzgebiet bewertet werden. Die Besucher erreichen den Bereich zu Fuß oder mit Traumapatient*innen dem Rad. Für den Betrieb des „Alten Eierhäuschens“ wurde im Rahmen des Bauantrags zur denkmalgerechten Sanierung eine naturschutzrechtliche Befreiung in Notaufnahmen eine Pflegekraft pro Patient*in; Bezug auf Intensivstationen eine Pflegekraft auf zwei Patient*innen; auf Überwachungsstationen eine Pflegekraft auf drei Patient*innen; auf medizinisch-chirurgischen Stationen eine Pfle- gekraft auf fünf Patient*innen und auf psychiatrischen Stationen eine Pflegekraft auf sechs Patient*innen. 9 Ebd. 10 ▇▇▇▇▇▇, ▇.: Nursing and national healthcare implications with the rise of the california nurses association and the national nurse organizing committee (Dissertati- on), ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇. 11 Coffman u. a.: Minimum Nurse-To-Patient Ratios in Acute Care Hospitals in California. 12 ▇▇▇▇▇▇▇▇, ▇.: Success While Others Fail. Social Movement Unionism and the Public Work- place, Oxford 1994, S. 139. 13 Ebd., S. 194. 14 ▇▇▇▇▇, ▇./▇▇▇▇, ▇.: The Power of Coalitions: Advancing the Public in California’s Public-Private Welfare State, in: Politics & Society 1/2015, S. 3–32. 15 Field, R. I.: Mother of Invention. How the Government Created ▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇; Robinson, J. C.: Con- solidation And The Transformation Of Competition in Health Insuran- ce, in: Health Affairs 6/2004, S. 11–24die Lage im Landschaftsschutzgebiet erteilt. Im Versicherungsmodell «Ma- naged Care»Rahmen der Genehmigung wurden die öffentlichen Interessen berücksichtigt. Durch den Ausbau des sogenannten Wasserwegs im LSG zwischen Bulgarischer Straße und Kiehnwerderallee (die Kiehnwerderallee ist bereits versiegelt) werden Maßnahmen vor- bereitet, das die sich negativ auf die Schutzgebietsverordnung auswirken. Durch Maßnahmen wurde der Umfang aber erheblich reduziert. Zwar finden am Randbereich geringfügige Ein- griffe in die Waldbiotope statt, grundsätzlich handelt es sich aber bei dem Vorbild Ausbau des Gesundheitsdienstleisters Kaiser Permanente folgtWas- serweges weitgehend nur um eine Ertüchtigung des bestehenden Weges. Die Erholungs- funktion wird durch eine Verbesserung der Wegeführung gestärkt. Es soll ein Beleuchtungs- konzept vereinbart werden, verhandelt ein Versicherer um Störungen auf Tiere zu vermeiden. Der Umfang der Entsieg- lungsmaßnahmen der Parkplätze überwiegt die Neuversiegelung. Die Festsetzungen von Waldflächen entsprechen den Schutzgebietszielen. Der Dammweg ist Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes. Der Dammweg wird als Ver- kehrsfläche mit der Zweckbestimmung „Fuß-, Rad- und zufahrtsberechtigter Verkehr“ aus- schließlich zur Kostenreduktion nicht nur Verträge mit Leistungserbringern, sondern weist auch Pa- tient*innen bevorzugt den eigenen Einrichtungen zuVer- und Entsorgung sowie Zufahrt für Mitarbeiter und Schwerbeschädigte und Besucher des „Alten Eierhäuschens“ genutzt. Wenn Versicher- te andere Leistungserbringer nutzen, müssen sie höhere Zuzahlungen leisten und sind somit in ihrer Wahlfreiheit eingeschränkt. Zeitgleich konsolidierte Damit wirkt sich der VersicherungsmarktBetrieb des zukünfti- gen „Kunst- und Kulturpark“ nicht negativ auf die Schutzgebietsziele aus. Für den Bereich der Umweltprüfung wird im Sinne eines worst case Ansatzes davon ausgegangen, und somit nutzten Versi- cherer ihre Verhandlungsmachtdass die Fläche, die Einnahmen bereits im Bestand als Verkehrsfläche gewidmet ist, vollständig versiegelt wird, um u.a. auch die Anforderungen an eine sichere Verkehrsführung wie z.B. eine separate Führung von Fußgängern, zu erfüllen. Über die bisherige Breite der Leistungserbrin- ger weiter zu drückengewidmeten Verkehrs- fläche hinaus sollen nur zwei Ausweichbuchten ergänzt werden. 16 ▇▇▇▇▇, ▇. ▇./▇▇▇▇, M./▇▇▇▇▇▇, P. J./Caron- na, C. A.: Institutional Change and Healthcare Organizations. From Professional Dominance to Managed Care, Chicago 2000. 17 Silver: Nursing and national healthcare implications; ▇▇▇▇▇▇▇▇, D. B.: Code Green. Money-Driven Hospitals and the Dismantling of Nursing, Ox- ford 2003. 18 ▇▇▇▇ u. a.: California’s minimum-nurse-staffing legis- lation and nurses’ wages. 19 Die folgenden Kapitel stützen sich auf ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ Dissertation über die CNA: Nursing and national health- care implications, 2010. ▇▇▇▇▇▇ zitiert darin ausführlich aus Interviews mit 18 PersonenGegenüber dem Bestand wird eine Fläche von 3.942 m², die entweder vor oder während sich bis auf die prognostizierten 30 m² innerhalb der Umstrukturie- rung 1993 Mitarbeiter*innen gewidmeten Verkehrsfläche befindet, mehr versiegelt. Im Rahmen der Reinzeichnung des CNA warenEntwurf des Bebauungsplans 9-7 hat sich aufgrund einer anderen Konstruktion der Straßen- verkehrsfläche ergeben, sowie mit zwei weiteren Personendass es sich um rund 21 m² Fläche handeln wird, die nach 1993 an außerhalb der Kampagne zum Pflegeschlüssel be- teiligt warengewidmeten Verkehrsfläche liegen. 20 Ebd., S. 203Der Eingriff wird sich demnach geringfügig gegenüber der Prognose in der Umweltprüfung verkleinern. 21 Ebd., S. 194. 22 Ebd. 23 Ebd., S. 205. 24 Day, M./▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇, K.: How Socialists Can Fight for Single Payer, in: Jacobin, 2.8.2017. 25 Eaton/Weir: The Power of Co- alitions. 26 Vgl. National United Nurses: RN Staffing Ratios, unter: ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/▇▇▇▇▇/▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇▇▇/▇▇▇/▇▇▇▇▇/▇▇▇/▇▇▇▇_ RNstaffing_whitePaper.pdf. 27 ▇▇▇▇▇▇ u. a.: Safety in Numbers: Nur- se-to-Patient Ratios and the Future of Health Care. 28 ▇▇▇▇▇▇▇ u. a.: Minimum Nurse-To-Patient Ratios In Acute Care Hospitals In Califor- nia. 29 Als Proposition bezeichnet man in den USA eine Art Referen- dum, über Diese geringfügige Abweichung hat keine erheblichen Auswirkungen auf das die Bürger*innen bei Wahlen auf bundesstaatlicher oder nationaler Ebene abstimmen können. Wird es angenommen, muss es gesetzlich verankert werdenAbwägungsergebnis. Die Proposition 216 findet sich online unter: ▇▇▇▇▇://▇▇▇Veränderung (Ausbau) des Dammwegs ist eine genehmigungsbedürftige Handlung gemäß § 7 der Schutzgebietsver- ordnung, die durch die Untere Naturschutzbehörde (UNB) genehmigt werden muss. Der Bebauungsplan 9-7 steht keinen geltenden Rechtsvorschriften entgegen. Für den Dammweg ist eine Befreiung nach § 67 BNatSchG erforderlich.▇▇.▇▇▇/▇▇▇▇▇▇/▇▇▇▇/▇▇▇▇▇▇▇_▇▇_▇▇▇▇.▇▇- ml. 30 Silver: Nursing and national healthcare implications, S. 207. 31 Reich, A. D.: With God on Our Side. The Struggle for Wor- kers’ Rights in a Catholic Hospital, Oxford 2012. 32 Silver: Nursing and national healthcare implications, S. 217. 33 Ebd., S. 199. 34 Ea- ton/Weir: The Power of Coalitions. 35 ▇▇▇, ▇./▇▇▇▇▇, ▇. ▇.: The Effect of Registered Nurses’ Unions on Heart-Attack Mortality, in: ILR Review 3/2004, S. 422–442. 36 Reich: With God on Our Side. 37 Kochan,
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Sources: Bebauungsplan 9 7
Fazit. Die Einführung Digitalisierung wird in der Banken- welt eines gesetzlichen Pflege- schlüssels in Kalifornien im Jahr 1999 ver- deutlicht, wie schwierig es ist, gesetzliche Regelungen zur Personalausstattung umzu- setzen. Zum Zeitpunkt des Verfassens dieses Artikels ist das kalifornische Pflegeschlüs- sel-Gesetz das einzige seiner Art in den USAder domi - nierenden Themen bleiben. Das Gesetz bedeutet auch, dass wir dem Nutzungsverhalten unserer Kunden Rech- nung tragen, Kunden - nähe neu denken und die Forschung zu seinen Aus- wirkungen sind zum Bezugspunkt ähnlicher Kampagnen in den USA S t andor t konzep t e Die Bilanzsumme von 2,348 Mrd. Euro und darüber hinaus gewordendas Kundengeschäftsvolumen von 5,513 Mrd. So orientiert sich etwa die New York State Nurses Association an Kalifornien Euro haben wir nachhaltig gesteigert. Das K reditgeschäft ist um 3,4 % auf 2,46 Mrd. Euro gewachsen. Das Neugeschäfts - volumen macht 0,5 Mrd. Euro aus. Das Kundenvermögen hat um 6,5 % auf 3,05 Mrd. Euro zugelegt. Starke Zuwächse verzeichnen wir bei Mandaten der Vermö - gensverwaltung und ernannte die ehemalige Chefin der Abtei- lung für Regierungsbeziehungen der CNA, ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇, zu ihrer Vorsitzenden.51 Ebenso bezog sich die Massachusetts Nursing Association während ihrer Kampagne für ein Patientensi- cherheits-Gesetz auf das kalifornische Gesetz und die Studie von Aiken u. a.52 Außerhalb der USA berief sich 2011 die größte Gewerkschaft für Pflegeberufe in Großbritannien, das Royal College of Nursing, im Zuge seiner Kampa- gne für verbindliche Regelungen zur Perso- nalbelegung auf das kalifornische Modell.53 In Deutschland knüpfte ver.di an der Charité in Berlin an das Gesetz an54 und in Irland, wo die Pflegekräfte Anfang 2019 streikten, berief sich die größte irische Berufsgenossenschaft für Krankenschwestern und Hebammen beim Depotvolumen (Irish Nurses and Midwives Organisation, INMO) während eines Symposiums 2018 auf das Ge- setz.55 Um das Gesetz einzuführen, musste sich die für dessen Entwurf und Verteidigung feder- führende Organisation zu einer aktivistischen Gewerkschaft wandeln, die auf Organizing, Koalitionsbildung und die Mobilisierung der Öffentlichkeit setzt. Es bedurfte zusätzlich ei- ner konzertierten Aktion weiterer Gewerk- schaften, zivilgesellschaftlicher Organisa- tionen und Politiker*innen sowie günstiger Umstände. Trotz alledem übten Gegner*innen Druck aus, fochten das Gesetz an und legten mehrere Vetos gegen die Regulierung der Per- sonalbesetzung ein, was die Umsetzung hin- auszögerte. Was jedoch deutlich wird: Der Einsatz und die Entschlossenheit unterstützender Akteur*in- nen kann mithilfe von gesetzlichen Auflagen das Vorrecht des Managements auf die Perso- nalbesetzung einschränken. Angesichts ähnli- cher Bemühungen anderswo könnten solche Personalvorschriften in Zukunft verstärkt zum Einsatz kommen. Zu diesem Zweck gründete die CNA 2004 das Nationale Organisations- komitee der Pflegekräfte (National Nurses Organizing Committee, NNOC+ 12,0 %). Dieses un- terstützte Das Ergebnis der normalen Geschäftstä - tigkeit ist deutlich auf 15,8 Mio. Euro ge- stiegen. Die Dividende bleibt auf attrakti - vem Niveau. Das Zinsergebnis ist trotz des Geschäfts - wachstums mit 43,4 Mio. Euro weiter rückläufig (- 2,4 %). Das Provisionsergebnis ist auf hohem Ni- veau deutlich um 16,8 % auf 23,5 Mio. Euro gestiegen. Der Verwaltungsaufwand hat sich trotz Ge - schäftswachstums auf 48,2 Mio. Euro redu - ziert. Das bilanzielle Eigenkapital haben wir gestärkt; die schon heute zukunftssichere Gesamtkapitalquote nochmals verbessert. entsprechend anpassen müssen. Unsere Kunden erwarten, dass sie einfache Servicedienstleistun- gen schnell, flexibel und ortsunabhängig erledigen können. Der Ausbau digitaler Angebote wird daher für uns einen hohen Stellenwert einneh- men. Gleichzeitig wol - len unsere Kunden in sechs US-Bundesstaaten Pfle- gekampagnen dieser vernetzten und war Gründungsmitglied von National Nurses United (NNU), einer der größten Gewerkschaften immer schneller wer- denden Gesellschaft weiterhin die Über- sicht behalten und Berufsverbän- de für RNs mit inzwischen 150.000 Mitglie- dern. Mit solch einer Unterstützung und dem Kampfgeist der Pflegekräfte in vielen anderen Ländern56 könnten die Pflegekräfte zu einer Gegenmacht werden, die sich gegen Markt- mechanismen und Austeritätsmaßnahmen richtet57 und für die Interessen von Patient*in- nen und der Bevölkerung im Allgemeinen ein- tritt. Aus dem Englischen von ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ge - rade bei komplexeren Finanzthemen indivi- ▇▇▇▇▇ und ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ (Gegensatz Translation Collectiv) S. 53–64kompetent beraten werden. 2 Wer in den USA Dies betrachten wir als un - seren genossenschaft - lichen Auftrag. Denn zur privaten Vorsorge, der eigenen Immobi- lie und Absicherung der Familie gehört die Qualifikation zur Pflegekraft (das heißt eine Krankenpflegelizenz) erwerben möchtevertrauensvolle Be- ratung, muss entweder ein zweijähriges Diplom («Associate of Science in Nursing») oder einen dreijährigen Bachelor («Bachelor of Science in Nursing») ablegen und eine bestimmte Anzahl an Übungsstunden sowie Prüfungen bei einer Pflegekammer absolvierenum unserem Anspruch gerecht zu werden, „ Beste Bank der Region“ zu sein. Über diese allgemeinen Bedingungen hinaus gelten je nach US-Bundesstaat weitere Anforderungen. 3 ▇▇- ▇▇▇, L. H./▇▇▇▇▇▇, D. M./▇▇▇▇▇▇▇▇, ▇. ▇./▇▇▇▇▇▇, S. P./▇▇▇▇▇, ▇./▇▇▇▇▇, ▇. ▇./▇▇▇▇▇, ▇./▇▇▇▇▇, H.: Implications of the California Nurse Staffing Mandate for Other States, in: Health Services Research 4/2010, S. 904–921. 4 ▇▇▇▇, ▇./▇▇▇▇▇▇▇, D. W./▇▇▇▇▇, J.: California’s mini- mum-nurse-staffing legislation and nurses’ wages, in: Health Affairs 2/2009, S. 326–334. 5 ▇▇▇▇▇▇, ▇./▇▇▇▇▇▇▇▇, ▇./▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇, T.: Safe- ty in Numbers: Nurse-to-Patient Ratios and the Future of Health Care, Oxford 2008. 6 Aiken u. a.: Implications of the California Nurse Staf- fing Mandate for Other States. 7 ▇▇▇▇▇▇ u. a.: Safety in Numbers: Nurse-to-Patient Ratios and the Future of Health Care. 8 Aiken u. a.: Implications of the California Nurse Staffing Mandate for Other States. Das Gesetz schreibt folgende Verhältnisse vor: in Operationssälen sowie im Umgang mit Traumapatient*innen in Notaufnahmen eine Pflegekraft pro Patient*in; auf Intensivstationen eine Pflegekraft auf zwei Patient*innen; auf Überwachungsstationen eine Pflegekraft auf drei Patient*innen; auf medizinisch-chirurgischen Stationen eine Pfle- gekraft auf fünf Patient*innen und auf psychiatrischen Stationen eine Pflegekraft auf sechs Patient*innen. 9 Ebd. 10 ▇▇▇▇▇▇, ▇.: Nursing and national healthcare implications with the rise of the california nurses association and the national nurse organizing committee (Dissertati- on), ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇. 11 Coffman u. a.: Minimum Nurse-To-Patient Ratios in Acute Care Hospitals in California. 12 ▇▇▇▇▇▇▇▇, ▇.: Success While Others Fail. Social Movement Unionism and the Public Work- place, Oxford 1994, S. 139. 13 Ebd., S. 194. 14 ▇▇▇▇▇, ▇./▇▇▇▇, ▇.: The Power of Coalitions: Advancing the Public in California’s Public-Private Welfare State, in: Politics & Society 1/2015, S. 3–32. 15 Field, R. I.: Mother of Invention. How the Government Created ▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, ▇▇ | ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇; Robinson, J. C.: Con- solidation And The Transformation Of Competition in Health Insuran- ce, in: Health Affairs 6/2004, S. 11–24. Im Versicherungsmodell «Ma- naged Care», das dem Vorbild des Gesundheitsdienstleisters Kaiser Permanente folgt, verhandelt ein Versicherer zur Kostenreduktion nicht nur Verträge mit Leistungserbringern, sondern weist auch Pa- tient*innen bevorzugt den eigenen Einrichtungen zu. Wenn Versicher- te andere Leistungserbringer nutzen, müssen sie höhere Zuzahlungen leisten und sind somit in ihrer Wahlfreiheit eingeschränkt. Zeitgleich konsolidierte sich der Versicherungsmarkt, und somit nutzten Versi- cherer ihre Verhandlungsmacht, die Einnahmen der Leistungserbrin- ger weiter zu drücken. 16 ▇▇▇▇▇ | ▇, ▇. ▇./▇▇▇▇, M./▇▇▇▇▇▇, P. J./Caron- na, C. A.: Institutional Change and Healthcare Organizations. From Professional Dominance to Managed Care, Chicago 2000. 17 Silver: Nursing and national healthcare implications; ▇▇▇▇▇▇▇▇, D. B.: Code Green. Money-Driven Hospitals and the Dismantling of Nursing, Ox- ford 2003. 18 ▇▇▇▇ u. a.: California’s minimum-nurse-staffing legis- lation and nurses’ wages. 19 Die folgenden Kapitel stützen sich auf ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ Dissertation über die CNA: Nursing and national health- care implications, 2010. | ▇▇▇ ▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ zitiert darin ausführlich aus Interviews mit 18 Personen, die entweder vor oder während der Umstrukturie- rung 1993 Mitarbeiter*innen des CNA waren, sowie mit zwei weiteren Personen, die nach 1993 an der Kampagne zum Pflegeschlüssel be- teiligt waren. 20 Ebd., S. 203. 21 Ebd., S. 194. 22 Ebd. 23 Ebd., S. 205. 24 Day, M./| ▇ ▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ | ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ | ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇, K.: How Socialists Can Fight for Single Payer, in: Jacobin, 2.8.2017. 25 Eaton/Weir: The Power of Co- alitions. 26 Vgl. National United Nurses: RN Staffing Ratios, unter: ▇▇▇.▇▇ | ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ 10 | 11 K UN D END I ALO G CENTER ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ | ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ | DANIE L AV ERESCH | ▇▇▇▇ ▇▇ ▇▇▇▇▇▇ | ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ | ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ | MAR VIN BÄUM ER | MONI KA BEC KER MECHTI ▇▇ ▇▇▇▇▇▇ | ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ ▇▇▇ | ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ | ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ | ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ | ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ | ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/▇▇▇▇▇/▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇▇▇/▇▇▇/▇▇▇▇▇/▇▇▇/▇▇▇▇_ RNstaffing_whitePaper.pdf. 27 ▇▇▇▇▇▇ u. a.K NEU BEGEGNEN: Safety in Numbers: Nur- se-to-Patient Ratios and the Future of Health Care. 28 ▇▇▇▇▇▇▇ u. a.: Minimum Nurse-To-Patient Ratios In Acute Care Hospitals In Califor- nia. 29 Als Proposition bezeichnet man in den USA eine Art Referen- dum, über das die Bürger*innen bei Wahlen auf bundesstaatlicher oder nationaler Ebene abstimmen können. Wird es angenommen, muss es gesetzlich verankert werden. Die Proposition 216 findet sich online unter: ▇▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇.▇▇▇/▇▇▇▇▇▇/▇▇▇▇/▇▇▇▇▇▇▇_▇▇_▇▇▇▇.▇▇- ml. 30 Silver: Nursing and national healthcare implications, S. 207. 31 Reich, A. D.: With God on Our Side. The Struggle for Wor- kers’ Rights in a Catholic Hospital, Oxford 2012. 32 Silver: Nursing and national healthcare implications, S. 217. 33 Ebd., S. 199. 34 Ea- ton/Weir: The Power of Coalitions. 35 ▇▇▇, ▇./▇▇▇▇▇, ▇. ▇.: The Effect of Registered Nurses’ Unions on Heart-Attack Mortality, in: ILR Review 3/2004, S. 422–442. 36 Reich: With God on Our Side. 37 Kochan,ZEITGEMÄSSEN WÜNSCHEN UND ERWARTUNGEN
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Sources: Business Report