Fahrausweise. Dem Kunden wird rechtzeitig vor Beginn der Gültigkeitsdauer ein Fahrausweis in Form einer Jahreskarte zugesandt bzw. eine Information zur Abholung der Jahreskarte gegeben. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer von 12 Monaten wird automatisch ein neuer Fahrausweis ausgestellt bzw. eine neue Fahrtberechtigung erteilt, sofern keine Kündigung seitens des Kunden vorliegt und die Voraussetzungen für einen Abo-Vertrag gegeben sind. Bei Antragstellung von personengebundenen Jahreskarten (für Studenten, Auszubildende und Jahreskarten Stadtverkehrszone, personengebunden) muss ein aktuelles Passfoto beigelegt werden bzw. in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden. Es ist insbesondere bei Schülern, Studenten und Auszubildenden auf Forderung des Verkehrsunternehmens, mit dem der Abo-Antrag abgeschlossen worden ist, zu aktualisieren, wenn die Erkennbarkeit nicht mehr gegeben ist. Die Angaben auf dem Fahrausweis bzw. den mit der Chipkarte gelieferten Datenblatt sind auf Richtigkeit zu prüfen. Beanstandungen sind dem Verkehrsunternehmen unverzüglich anzuzeigen.
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Fahrausweise. Dem Kunden wird rechtzeitig vor Beginn der Gültigkeitsdauer ein Fahrausweis in Form einer Jahreskarte zugesandt bzw. eine Information zur Abholung der Jahreskarte gegeben. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer von 12 Monaten wird automatisch ein neuer Fahrausweis ausgestellt bzw. eine neue Fahrtberechtigung erteilt, sofern keine Kündigung seitens des Kunden vorliegt und die Voraussetzungen für einen Abo-Vertrag Abo‐Vertrag gegeben sind. Bei Antragstellung von personengebundenen Jahreskarten (für Studenten, Auszubildende und Jahreskarten Stadtverkehrszone, personengebunden) muss ein aktuelles Passfoto beigelegt werden bzw. in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden. Es ist insbesondere bei Schülern, Studenten und Auszubildenden auf Forderung des Verkehrsunternehmens, mit dem der Abo-Antrag Abo‐Antrag abgeschlossen worden ist, zu aktualisieren, wenn die Erkennbarkeit nicht mehr gegeben ist. Die Angaben auf dem Fahrausweis bzw. den mit der Chipkarte gelieferten Datenblatt sind auf Richtigkeit zu prüfen. Beanstandungen sind dem Verkehrsunternehmen unverzüglich anzuzeigen.
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