Common use of Explosion Implosion Clause in Contracts

Explosion Implosion. 2.4.1 Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung. Eine Explosion eines Behälters (Kessel, Rohrleitung usw.) liegt nur vor, wenn seine Wandung in einem solchen Umfang zerrissen wird, dass ein plötzlicher Ausgleich des Druckunterschieds innerhalb und außerhalb des Behälters stattfindet. Wird im Innern eines Behälters eine Explosion durch chemische Umsetzung hervorgerufen, so ist ein Zerreißen seiner Wandung nicht erforderlich. Versichert sind auch Schäden durch die Explosion von Blindgängern aus vergangenen Kriegen. 2.4.2 Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusammenfall eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdruckes.

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Sources: R+v Privatkunden Verbraucherinformation, R+v Privatkunden Verbraucherinformation

Explosion Implosion. 2.4.1 a) Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhendeberu- hende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung. Eine Explosion eines Behälters (Kessel, Rohrleitung usw.) liegt nur vor, wenn seine Wandung in einem solchen Umfang zerrissen wird, dass ein plötzlicher Ausgleich des Druckunterschieds innerhalb und außerhalb des Behälters stattfindet. Wird im Innern eines Behälters eine Explosion durch chemische Umsetzung hervorgerufen, so ist ein Zerreißen seiner Wandung nicht erforderlich. Versichert sind auch Schäden durch die Explosion von Blindgängern aus vergangenen Kriegen. 2.4.2 Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusammenfall eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdruckes.

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Sources: Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen