Exit-Management Musterklauseln

Exit-Management. Mit dem Ende der Vertragslaufzeit ist der Kunde nicht mehr berechtigt, die MOXIS Cloud Services sowie die Vertraulichen Informationen von XiTrust gemäß Punkt 12.1 zu nutzen. Für 30 Kalendertage nach dem Ende der Vertragslaufzeit gewährt XiTrust dem Kunden und den Verbundenen Unternehmen lediglich Zugriff auf die MOXIS Cloud Services mit dem alleinigen Zweck der Datensicherung durch den Kunden. Anschließend wird der Zugriff des Kunden deaktiviert und die Kundendaten unwiderruflich gelöscht. Die MOXIS Cloud Services unterstützen möglicherweise nicht die Software, welche der Kunde zur Extrahierung bereitstellt. XiTrust übernimmt keine Haftung für die Extrahierung von Kundendaten. Im Falle der Beendigung des Vertrags hat der Kunde gegebenenfalls Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung des für den nach dem Ende der Vertragslaufzeit liegenden Zeitraum vorausgezahlten Entgelts für die MOXIS Cloud Services, es sei denn es liegen berechtigte Gründe auf Seiten des Kunden für einen Einbehalt des Entgelts durch XiTrust vor. Mit dem Exit-Management erfüllt XiTrust etwaige datenschutzrechtliche Rückgabe- bzw. Löschungspflichten gemäß Anhang C.
Exit-Management. 15.1 Auf Anforderung des Kunden wird easol in Ihrem Verantwortungsbereich den Kunden auf Basis eines gemeinsam zwischen den Parteien abgestimmten Projektplanes darin unterstützen, dass die Leistungen im Falle einer vollständigen oder teilweisen Beendigung dieses Vertrages reibungslos durch einen Folgeanbieter übernommen werden können. 15.2 Die Unterstützung durch easol umfasst Leistungen, die für eine ordnungsgemäße Überleitung der Services auf den Folgeanbieter erforderlich oder zweckdienlich sind, namentlich: • angemessene Zusammenarbeit mit dem Folgeanbieter zum Zwecke einer ordnungsgemäßen Überleitung der betroffenen IT-Services; • Kurzeinweisung der Folgeanbieter in die betroffenen Services; • Herausgabe der vom Kunden nach diesem Vertrag beigestellten oder ihr zustehenden Hardware, Software, Daten, Informationen, Unterlagen und sonstigen Gegenstände sowie Übergabe aller sonstigen im Besitz von easol befindlichen betriebsrelevanten Daten, Informationen und Unterlagen, jeweils in einer marktüblichen, weiter verwendbaren Form. 15.3 easol wird darüber hinaus auf Anforderung des Kunden Backupkopien der auf den Systemen von easol gespeicherten Daten des Kunden für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten nach Beendigung eines Leistungsscheins vorhalten. 15.4 easol wird die zuvor beschriebenen Unterstützungsleistungen zu den Bedingungen dieses Vertrages erbringen und ist berechtigt, für die Unterstützungsleistungen eine angemessene Vergütung zu verlangen. Im Falle der Kündigung aus wichtigem Grund durch easol aufgrund des Zahlungsverzugs des Kunden kann easol die Erbringung der Unterstützungsleistungen von der vorherigen Zahlung der fälligen Beträge sowie eines angemessenen Vorschusses des Kunden, der 80% der von easol nach angemessener Schätzung zu erwartenden Kosten der Unterstützung nicht überschreiten darf, abhängig machen.
Exit-Management. 18.1. Bei Vertragsbeendigung hat der Kunde Anspruch auf Herausgabe seiner Daten (als Si- cherungsdatei aus der Software heraus) in einem zu diesem Zeitpunkt gängigen technischen Format. 18.2. Etwaige Unterstützungs- und Fortführungsleistungen nach Vertragsende erbringt SUMMIT nur soweit zumutbar und gegen gesonderte Vergütung nach Aufwand gem. aktueller Preisliste. Zur Erbringung von Leistungen, die Projektüberleitung auf einen neuen Anbieter des Kunden betreffend, ist SUMMIT grundsätzlich nicht verpflichtet. 18.3. Eine nach Vertragsbeendigung vom Kunden beauftragte Datenrücksicherung wird gegen gesonderte Vergütung nach Aufwand gem. aktueller Preisliste berechnet.
Exit-Management. 17.1Bei: (a) Ablauf oder Kündigung dieser Vereinbarung oder Fertigstellung der Dienstleistungen, oder (b) Ablauf oder Kündigung der Zuweisung von Lieferantenpersonal an Pflichten nach dieser Vereinbarung, oder (c) Abstellung des Lieferantenpersonals für andere Aufgaben oder Funktionen, oder (d) Verlangen des Kunden führt der Lieferant folgende Maßnahmen durch und sorgt dafür, dass diese auch vom Personal des Lieferanten durchgeführt werden: (i) er liefert unverzüglich oder, wie anderweitig vom Kunden schriftlich angewiesen, dem Kunden oder einem vom Kunden genannten Dritten sämtliches Eigentum des Kunden (einschließlich etwaiger IT-Anlagen oder - Geräte, sämtliche Zugangsvorrichtungen zur Betriebsstätte des Kunden wie Karten, Schlüssel oder elektronische Schlüsselanhänger, Mobiltelefone und vertrauliche Informationen), die sich gegebenenfalls im Besitz oder in der Kontrolle des Lieferanten oder des Personals des Lieferanten (oder von beiden) befinden, und (ii) er sorgt dafür, dass alle vom Kunden oder in seinem Namen erteilten Zugangsmöglichkeiten des gesamten Lieferantenpersonals zu den Systemen des Kunden vollständig und ordnungsgemäß eingezogen werden (einschließlich der Änderung von Kennwörtern oder Anmeldedaten) und dass alle vom Lieferantenpersonal benutzten E-Mail-Konten sofort deaktiviert werden. Bei Eigentum in elektronischer Form überlässt der Lieferant dem Kunden sichere und lesbare Kopien derselben auf magnetischen Medien oder nach ▇▇▇▇ des Kunden per E-Mail, falls solche Informationen per E-Mail übertragbar sind, und vernichtet oder löscht die auf diese Weise aufbewahrten Kopien unwiederbringlich. 17.2Spätestens 5 Tage nach Ablauf oder Kündigung dieser Vereinbarung oder Fertigstellung der Dienstleistungen, und zwar dem jeweils ersten dieser Ereignisse, ungeachtet des Grundes, jedoch unbeschadet der Pflichten des Lieferanten nach dieser Vereinbarung, muss das gesamte Eigentum des Lieferanten vom Lieferanten oder dem Personal des Lieferanten aus den betreffenden Kundenbetriebsstätten entfernt werden, wobei der Lieferant für etwaige Lagergebühren und sämtliche Risiken, insbesondere für Verlust, Beschädigung oder Diebstahl dieses Eigentums haftet, welches nicht innerhalb dieser Frist von 5 Tagen entfernt wird. 17.3Sofern vom Kunden nicht anders angewiesen, gibt der Lieferant spätestens 30 Tage nach Ablauf oder Kündigung dieser Vereinbarung oder Fertigstellung der Dienstleistungen, und zwar dem jeweils ersten dieser Ereignisse, ungeachtet des Grund...
Exit-Management. Im Falle einer erfolgten und bestätigten Kündigung stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach Beauftragung durch den Auftraggeber eine Sicherung der Daten und des DMS zur Verfügung. Die Beauftragung zur Bereitstellung dieser Datensicherung hat spätestens 2 Monate nach Kündigung zu erfolgen. Die Daten werden auf einem Speichermedium verschlüsselt ausgeliefert. Das Kennwort zur Entschlüsselung wird dem Auftraggeber separat zur Verfügung gestellt. Die Daten auf dem Rechenzentrum können durch den Auftragnehmer 3 Monate nach Ende des Vertrages gelöscht werden. Eine Aufbewahrungspflicht der Kundendaten durch den Auftragnehmer nach Kündigung besteht nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung. Nach Entlastung durch den Auftraggeber kann eine Löschung jederzeit schriftlich beauftragt werden.
Exit-Management. 20.1 Auf Anforderung des Kunden wird NeoMonitor in ihrem Verantwortungsbereich den Kunden auf Basis eines gemeinsam zwischen den Parteien abgestimmten Projektplanes darin unterstützen, dass die IoT-Services im Falle einer vollständigen oder teilweisen Beendigung dieses Vertrages reibungslos durch einen Folgeanbieter übernommen werden können. 20.2 Die Unterstützung durch NeoMonitor umfasst Leistungen, die für eine ordnungsgemäße Überleitung der IoT-Services auf den Folgeanbieter erforderlich oder zweckdienlich sind, insbesondere: (a) Zusammenarbeit mit dem Folgeanbieter zum Zwecke einer ordnungsgemäßen Überleitung der betroffenen IoT-Services; (b) Kurzeinweisung der Folgeanbieter in die betroffenen Services; (c) Herausgabe der vom Kunden nach diesem Vertrag beigestellten oder ihr zustehenden Hardware, Software, Daten, Informationen, Unterlagen und sonstigen Gegenständen sowie Übergabe aller sonstigen im Besitz von NeoMonitor befindlichen betriebsrelevanten Daten, Informationen und Unterlagen, jeweils in einer marktüblichen, weiter verwendbaren Form. 20.3 NeoMonitor wird die zuvor beschriebenen Unterstützungsleistungen zu den Bedingungen der geschlossenen Verträge erbringen und ist berechtigt für ihre Unterstützungsleistungen eine aufwandsbezogene Vergütung gemäß Preisliste (IoT- Services) zu verlangen. Im Falle der Kündigung aus wichtigem Grund durch NeoMonitor aufgrund des Zahlungsverzugs des Kunden kann NeoMonitor die Erbringung der Unterstützungsleistungen von der vorherigen Zahlung der rückständigen fälligen Beträge sowie eines angemessenen Vorschusses, der 80% der von NeoMonitor nach angemessener Schätzung zu erwartenden Kosten der Unterstützung nicht überschreiten darf, durch den Kunden abhängig machen.