Software-Wartung Musterklauseln
Software-Wartung. EMMSWRiS Einspielen von Maintenance und Minor Software Releases im Störungsfall Im Störungsfall werden bei Bedarf Maintenance- und Minor Software Releases eingespielt.
Software-Wartung. Im Rahmen der Softwarewartung erbringt XiTrust folgende Remote - Leistungen: ✓ Bereithaltung von Upgrades für den Kunden. Upgrades sind periodische Aktualisierungen von Major Releases (z. B. Version 4.0, Version 5.0, ...) und umfassen Programmänderungen, die eine Neuorganisation des Programms erfordern. ✓ Installation von Updates: Updates sind periodische Aktualisierungen zu Minor Releases (z. B. Version 4.1, Version 4.2, ...) aufgrund notwendiger technischer Neuerungen, wobei bis zu 1 Update pro Kalenderjahr in den Wartungs- und Support-Serviceleistungen enthalten ist (gilt nicht für MOXIS Cloud Services mit kundenspezifischen Änderungen). Installation von Service Packs: Bereithaltung von Service-Packs ausschließlich für das aktuellste von XiTrust bereitgehaltene Update. Service-Packs sind Programmänderungen zur Behebung von Software- Fehlern. Ein Softwarefehler liegt insbesondere dann vor, wenn MOXIS eine im Funktionsumfang angegebene Funktion nicht erfüllt, falsche Ergebnisse liefert, den Lauf unkontrolliert abbricht oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, sodass die Nutzung des Programms unmöglich oder erheblich eingeschränkt ist.Siehe bitte außerdem den Punkt 3.3. “Nicht in Software-Wartung bzw Software-Support enthaltene Leistungen”.
Software-Wartung. Basilicom betreut und pflegt die Software-Anwendung. Störungsmeldungen werden durch die Experten-Teams bearbeitet. Basilicom installiert und betreut die technische Umgebung. Dabei wird ein kontinuierliches Monitoring eingerichtet und der Betrieb überwacht. Störungsmeldungen werden durch die Experten-Teams bearbeitet.
Software-Wartung. SITECO kann Updates zur Behebung von Fehlern in der SOFTWARE ("UPDATE(S)"), Upgrades, die der SOFTWARE bestimmte Funktionen hinzufügen ("UPGRADE(S)") oder neue Versionen der SOFTWARE ("NEUE VERSION(EN)") aufspielen (gemeinsam "VERBESSERUNGEN"). Informationen über neue UPDATES und UPGRADES werden online zur Verfügung gestellt. Die VERBESSERUNGEN können automatisch installiert werden, ohne dass ein zusätzlicher Hinweis erfolgt oder eine zusätzliche Zustimmung erforderlich ist. SIE erklären sich mit dieser automatischen Aktualisierung einverstanden. Wenn SIE mit VERBESSERUNGEN nicht einverstanden sind, sind sie berechtigt IHREN ACCOUNT zu kündigen und/oder die Nutzung der SOFTWARE einzustellen.
Software-Wartung. 9.1 Wir werden im Rahmen des Wartungsvertrages die Software auf funktionsfähigem Stand halten, entsprechend der Spezifikationen des mit dem Objektcode der Software mitgelieferten Benutzerhandbuches.
9.2 Lizenzen werden – sofern nicht schriftlich etwas anderes bestimmt wurde - nur zusammen mit einem Wartungs- und Supportpaket (nachfolgend „Wartung" genannt) verkauft.
9.3 Wir werden unserem Kunden folgende Leistungen im Rahmen der Wartung und nach erfolgter Zahlung der Wartungsgebühren erbringen: - Nach unserer ▇▇▇▇ die Beseitigung der reproduzierbaren Fehler in der Software und der zur Verfügung gestellten Dokumentation oder die Nennung von Maßnahmen zur Umgehung der temporären Überbrückung von Fehlern. - Abhängig vom Wartungsvertrag Übersendung der jeweils jüngsten Fassung der Software und der jeweils neuesten Änderungen vorhandener Fassungen (Patches oder Updates) auf dem vereinbarten Datenträger nach erfolgter Bestellung unseres Kunden und Übersendung der entsprechenden Dokumentation. - Telefonische Unterstützung bei auftretenden, von unserem Kunden genau beschriebenen Softwareproblemen. Wir sorgen dafür, dass seine Meldestelle (Helpdesk) im Falle solcher Probleme werktäglich (Mo-Fr) von 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr (MEZ) telefonisch erreichbar ist.
9.4 Die Wartungsgebühr ist jeweils vor Anfang der Wartungs- periode zur Zahlung fällig und ist ab Lieferdatum für ein ganzes Jahr gültig.
9.5 Die Wartung kann ab dem zweiten Laufjahr von beiden Vertragsparteien unter Berücksichtigung einer Frist von 3 Monaten vor Beginn einer Wartungsperiode in schriftlicher Form gekündigt werden. Ansonsten verlängert sich die Wartung automatisch für ein weiteres Jahr.
9.6 Solange unsere Software von uns gewartet wird, werden wir die Software korrigieren, ersetzen oder erforderliche Maßnahmen ergreifen, um rechtzeitig mitgeteilte Software- fehler zu beheben.
9.7 Fehlerbehebungen werden unverzüglich durch uns begonnen und, in Abhängigkeit von Dringlichkeit und technischer Lösbarkeit, schnellstmöglich abgeschlossen. Stellt es sich heraus, dass ein von uns bearbeiteter Fehler kein Fehler in der gelieferten Software ist bzw. nicht von uns verursacht wurde, ist unser Kunde verpflichtet, uns die Kosten der Fehlerbeseitigung auf der Basis unserer Verrechnungssätze zu erstatten.
Software-Wartung. 9.1 Unser Lieferant wird im Rahmen des Wartungsvertrages (nachfolgend „Wartung" genannt) die Software auf funktionsfähigem Stand halten, entsprechend der Spezifikationen des mit dem Objektcode der Software mitgelieferten Benutzerhandbuches.
9.2 Unser Lieferant wird uns oder unserem Kunden folgende Leistungen im Rahmen der Wartung erbringen: - Nach unserer ▇▇▇▇ die Beseitigung der reproduzierbaren Fehler in der Software und der zur Verfügung gestellten Dokumentation oder die Nennung von Maßnahmen zur Umgehung der temporären Überbrückung von ▇▇▇▇▇▇▇. - Übersendung der jeweils jüngsten Fassung der Software und der jeweils neuesten Änderungen vorhandener Fassungen (Patches oder Updates) auf dem vereinbarten Datenträger und Übersendung der entsprechenden Dokumentation. - Telefonische Unterstützung bei auftretenden Software- problemen. Unser Lieferant sorgt dafür, dass seine Meldestelle (Helpdesk) für uns oder unseren Kunden im Falle solcher Probleme werktags (Mo-Fr) von 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr (MEZ) telefonisch erreichbar ist.
9.3 Die Wartung kann von uns unter Berücksichtigung einer Frist von einer Woche zum Monatsende und von unserem Lieferanten unter Berücksichtigung einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Vertragsjahres gekündigt werden. Unser Lieferant kann jedoch nicht im ersten Vertragsjahr kündigen.
9.4 Solange unsere Software von unserem Lieferanten gewartet wird, wird unser Lieferant die Software korrigieren, ersetzen oder erforderliche Maßnahmen ergreifen, um Softwarefehler zu beheben.
9.5 Fehlerbehebungen werden unverzüglich durch unseren Lieferanten begonnen und schnellstmöglich abgeschlossen.
Software-Wartung. 3.1. Vertragsgegenstand: Der Vertragspartner wird die in der jeweiligen Bestellung genannte Software nach Massgabe dieser Bedingungen warten und STIHL beim Einsatz dieser Software unterstützen. Wartung und Unterstützung umfassen insbesondere: • Die Bearbeitung und Beantwortung von Anfragen im Zusammenhang mit der Nutzung der Software (Hinweise und Problemlösungen z.B. auch bei Bedienungsfehlern) • Behebung von Programmfehlern nach Ablauf der Gewährleistungsfrist bzw. von Fehlern, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Software stehen • Fernwartung bei Problemen mittels Remote - Zugriff - Software • Administrationstätigkeiten (Zugriffsrechte, Einstellungen Server, Überwachung nach Jobs) • Die Lieferung von Software Updates (einspielbare Programmänderungen zur Behebung von Lücken oder Fehlern im ursprünglichen Programm) sowie Software Upgrades (einspielbare Programme, die den ursprünglichen Programmumfang erweitern).
3.2. Unterstützung: Die Beratung zur Benutzung der Software kann von STIHL per Telefon oder E-Mail abgefragt werden. Der Vertragspartner stellt seine Beratung und Unterstützung von Montag bis ▇▇▇▇▇▇▇ von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr (MEZ) zur Verfügung. Der Vertragspartner stellt für die Beratung Personal mit umfassenden Fachkenntnissen über die Software sowie hinreichenden Kenntnissen über die Verhältnisse bei STIHL zur Beantwortung der Fragen zur Verfügung. STIHL hat bei der Nachfrage nach Beratung eine möglichst vollständige Information über die verwendete Hardware sowie eine möglichst detaillierte Problembeschreibung abzuliefern. Sofern möglich wird auch ein eventuell auftretender Fehlercode übermittelt. Die vom Vertragspartner einzuhaltende Reaktionszeit richtet sich nach der Dringlichkeit des Problems: Priorität 1: das Problem hat Auswirkungen auf den Betriebsablauf.
Software-Wartung. Software Updates und Software Upgrades
Software-Wartung. Erwirbt der Kunde im Rahmen des Vertrags einen Software-Wartungsvertrag/eine Software- Wartungsvereinbarung (manchmal auch als "SMA" bezeichnet), so hat der Kunde während der geltenden Wartungsdauer Anspruch auf die Software-Wartungsupdates (sofern vorhanden) und die technischen Supportdienste, die Hexagon allgemein für die betreffende Software zur Verfügung stellt, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Kunde hat nur Anspruch auf Software-Wartung für die Software-Funktionen, für die er Wartung erworben hat und für die er einen aktuellen Anspruch auf Wartung hat. Die Software-Wartung gibt dem Kunden keinen Anspruch auf ein Release, ein Modul, ein Feature oder ein zukünftiges Produkt, das Hexagon separat lizenziert oder gegen eine zusätzliche Gebühr anbietet. Der technische Support beschränkt sich auf angemessenen Fernsupport bei der Beantwortung von technischen Supportanfragen des Kunden in Bezug auf: (i) Softwareinstallation, (ii) Softwarefehler und (iii) allgemeine Fragen zur Nutzung der Softwarefunktionen. Der technische Support umfasst keine Schulungen, Beratungen, Vor-Ort-Services oder andere Professional Services oder die Bereitstellung von technischen Beurteilungen für eine kundenspezifische Situation. Wenn die Software- Wartung ausgelaufen ist (oder ursprünglich nicht erworben wurde) und der Kunde die Software-Wartung in Anspruch nehmen möchte, werden dem Kunden zusätzliche rückständige Wartungsgebühren für den Zeitraum, in dem die Software nicht gewartet wurde, sowie etwaige Gebühren für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß den zu diesem Zeitpunkt geltenden Richtlinien von Hexagon für die Software berechnet. Alle Updates, Service Packs oder neue Versionen der Software, die dem Kunden im Rahmen der Softwarewartung zur Verfügung gestellt werden, unterliegen den Bedingungen des zugrundeliegenden EULA, es sei denn, sie werden von einem eigenen EULA begleitet. Bei einer wesentlichen Verletzung der Software-Wartungsverpflichtung durch Hexagon und bei Nichtbehebung einer solchen wesentlichen Verletzung innerhalb von dreißig (30) Tagen nach schriftlicher Mitteilung des Kunden, hat der Kunde ausschließlich Anspruch auf die Beendigung der Software-Wartung für die betreffende Software und eine anteilige Rückerstattung der tatsächlich an Hexagon gezahlten Software- Wartungsgebühren für den verbleibenden, nicht genutzten Wartungszeitraum der betreffenden Software.
Software-Wartung. Die Wartung von Software umfasst die
a. Weiterentwicklung (Lieferung und Installation neuer Versionen, Major- und Minor-Releases, Upgrades, Updates, Patches etc), wobei • im Fall von Standard-Software, an denen der AN keine Rechte hat, neue Softwareversionen dann nicht umfasst sind, wenn dafür vom Hersteller gesonderte Lizenzkosten verlangt werden und • im Fall von sonstiger Standard-Software und Individual-Software die vorzunehmenden Weiterentwicklungen zumindest die laufendende und umgehende Anpassung an die jeweils aktuellen rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen umfassen.
b. Behebung von Fehlern und Störungen bzw Hilfe bei deren Umgehung. Der AN wird den AG regelmäßig über technische Verbesserungen und Weiterentwicklungen der Software informieren, die für den Betrieb von Interesse sein können. Die Installation von neuen Softwareversionen erfolgt frühestens dann, wenn die Einsetzbarkeit dieser Versionen durch praktische Erfahrung oder Tests nachgewiesen ist und der AN die Problemlosigkeit des Umstiegs und des Einsatzes der neuen Softwareversionen erklärt oder der AG dies fordert. Der AG ist berechtigt, die Installation einer neuen Softwareversion abzulehnen, wobei auch in diesem Fall die Wartungspflichten des AN im Übrigen unberührt bleiben.
