Exceptions. 13.8.1 If required by law or ordered by a corresponding court order, the disclosure of confidential information is permitted. 13.8.2 Excluded from the obligation to provide information and consent is the disclosure of information that is provided or required in recognition, accreditation, certification or au- thorisation procedures, the processing of complaints and claims or for th e fulfilment of legal requirements. 13.8.3 Die Vertragspartner kommen überein, dass in obigen Ausnahmen bzw. wenn sie gesetzlich verpflichtet oder durch Verträge ermächtigt sind, Informationen der Ge- schäftsbeziehung, der Tätigkeiten und Aufträgen ohne wei- tere Zustimmung oder Unterrichtung der jeweils anderen Partei im Einzelfall offen zu legen. 13.8.3 The contracting parties agree that in the above ex- ceptions or if they are legally obliged or authorised by con- tracts to disclose information on the business relationship, activities and orders without further consent or notification of the other party in individual cases. 14. Schlussbestimmungen 14. Final provisions 14.1 Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages bedür- fen der Schrift- oder der Textform, ebenso die Abänderung der Formerfordernisse. 14.2 Zwischen den Vertragspartnern findet ausschließlich EU- Recht Anwendung. Das UN- Übereinkommen über Ver- träge und über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 ist ausgeschlossen. 14.3 Der Auftraggeber erklärt sein Einverständnis damit, dass die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm gewonnenen personenbezogenen Daten im Sinne des Datenschutzge- setzes von der esz AG für gesellschaftseigene Zwecke ver- wendet werden dürfen. 14.4 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so ber ührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle einer unwirksa- men Regelung tritt diese, die die Parteien bei Kenntnis des Mangels getroffen hätten, um den gleichen wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen. 14.5 Bei Auslegungsfragen zwischen den verschiedenspra- chigen Versionen der vorliegenden AGB ist die deutsche Fassung maßgebend. 14.6 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz der Gesellschaft des Auftragnehmers. Alleiniger Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist , soweit gesetzlich zulässig, Fürstenfeldbruck. 14.1 Amendments and additions to a contract must be made in writing or in text form, as must any amendment to the formal requirements.
Appears in 1 contract
Sources: General Terms and Conditions (Gtc)
Exceptions. 13.8.1 If required by law or ordered by a corresponding court order, the disclosure of confidential information is permitted.
13.8.2 Excluded from the obligation to provide information and consent is the disclosure of information that is provided or required in recognition, accreditation, certification or au- thorisation procedures, the processing of complaints and claims or for th e the fulfilment of legal requirements.
13.8.3 Die Vertragspartner kommen überein, dass in obigen Ausnahmen bzw. wenn sie gesetzlich verpflichtet oder durch Verträge ermächtigt sind, Informationen der Ge- schäftsbeziehung, der Tätigkeiten und Aufträgen ohne wei- tere Zustimmung oder Unterrichtung der jeweils anderen Partei im Einzelfall offen zu legen. .
13.8.3 The contracting parties agree that in the above ex- ceptions or if they are legally obliged or authorised by con- tracts to disclose information on the t he business relationship, activities and orders without further consent or notification of the other party in individual cases.
14. Schlussbestimmungen 14. Final provisions
14.1 Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages bedür- fen der Schrift- oder der Textform, ebenso die Abänderung der Formerfordernisse.
14.2 Zwischen den Vertragspartnern findet ausschließlich EU- Recht Anwendung. Das UN- Übereinkommen über Ver- träge und über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 ist ausgeschlossen.
14.3 Der Auftraggeber erklärt sein Einverständnis damit, dass die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm gewonnenen personenbezogenen Daten im Sinne des Datenschutzge- setzes von der esz AG für gesellschaftseigene Zwecke ver- wendet werden dürfen.
14.4 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so ber ührt berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle einer unwirksa- men Regelung tritt diese, die die Parteien bei Kenntnis des Mangels getroffen hätten, um den gleichen wirtschaftlichen wirtscha ftlichen Erfolg zu erzielen.
14.5 Bei Auslegungsfragen zwischen den verschiedenspra- chigen Versionen der vorliegenden AGB ist die deutsche Fassung maßgebend.
14.6 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz der Gesellschaft des Auftragnehmers. Alleiniger Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist , soweit gesetzlich zulässig, Fürstenfeldbruck. 14.1 Amendments and additions to a contract must be made in writing or in text form, as must any amendment to the formal requirements.
Appears in 1 contract
Sources: General Terms and Conditions