Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand Musterklauseln

Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand. 15.1 Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, ist der Bestimmungsort der Erfüllungsort.
Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand. Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen ist, soweit nicht in den vorangehenden Ziffern etwas anderes festgehalten ist oder durch die Parteien etwas anderes schriftlich vereinbart wird, der Sitz der Lieferantin. Für alle aus diesem Vertragsverhältnis sich mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Gerichtsstand der Sitz der Lieferantin. Die Lieferantin ist jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Sitz zu verklagen. Für das Vertragsverhältnis gilt das materielle schweizerische Recht. Die Anwendung des Haager Einheitlichen Kaufrechts und des Wiener Kaufrechts (CISG, Convention on Contracts for the International Sale of Goods) ist ausgeschlossen.
Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand. 1. Erfüllungsort Z 19. Erfüllungsort für beide Teile sind die Geschäftsräume je- ner Stelle des Kreditinstituts, mit der das Geschäft abgeschlos- sen wurde. Für die Erfüllung von Geldschulden eines Verbrau- chers gilt § 6a Konsumentenschutzgesetz. F. Erfüllungsort; Rechtswahl; Gerichtsstand; Beschwer- deverfahren und alternative Streitbeilegung
Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand. Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen ist, soweit nicht in den vorangehenden Ziffern etwas anderes festgehalten ist oder durch die Parteien etwas anderes schriftlich vereinbart wird, der Sitz der Lieferantin.
Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand. 17.1. Mangels anderer Vereinbarung ist Erfüllungsort für die Lieferung/Leistung beider Vertragsparteien der Sitz von
Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand. 1. Erfüllungsort Z 19.
Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand. 16.1. Mangels anderer Vereinbarung ist Erfüllungsort für die Lieferung/Leistung beider Vertragsparteien der Sitz von LDB.
Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand. 14.1. Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen und Leistungen sowie Zahlungen ist Einbeck.
Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand. 1. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ist Erfüllungsort die von uns angegebene Versandanschrift.
Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand. 1. Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz des Verkäufers. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt, soweit sich nicht aus der Sonderregelung in Nr. XIV Ziffer 3 etwas anderes ergibt. Nacherfüllungsort für Sachmängelansprüche des Käufers ist der Geschäftssitz des Verkäufers.