Ereignisse höherer Gewalt Musterklauseln

Ereignisse höherer Gewalt. Ereignisse höherer Gewalt sind solche, deren Auswirkungen es für die betroffene Partei unmöglich oder rechtswidrig machen, ihren Verpflichtungen vollständig oder teilweise nachzukommen, vorausgesetzt, dass die Ereignisse oder Umstände (i) außerhalb der Kontrolle der Partei liegen, (ii) der Partei nicht zurechenbar sind, und (iii) von der sich auf Höhere Gewalt berufenden Partei ganz oder teilweise unter Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht vermieden, bewältigt oder beseitigt werden konnten. In diesem Fall werden die Parteien in vollem Umfang von der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten freigestellt und entbunden. Ereignisse höherer Gewalt sind insbesondere Feuer, Explosion, Kernreaktionen, Epidemien, Pandemien, Quarantäne (sofern behördlich angeordnet), Erdbeben, , zivile Unruhen, Krieg und Feindseligkeiten, Invasion, Blockade, Aufstand, Volksaufruhren, Revolution, terroristische Handlungen, Streik, Aussperrung oder andere gewerbliche Unruhen, Embargo, Sanktionen (Sanktionen bezeichnet insbesondere alle Wirtschafts-, Handels-, Finanz- sowie sonstige Sanktionen, Handelsembargos, Antiterrorismusgesetze und sonstigen Sanktionsgesetze, - vorschriften oder -embargos, einschließlich derjenigen, die von Zeit zu Zeit auferlegt, verwaltet oder durchgesetzt werden von: (a) den Vereinigten Staaten von Amerika (US), hier insbesondere vom Office of Foreign Assets Control des US-Finanzministeriums ("OFAC"), dem US-Außenministerium, dem US- Handelsministerium oder durch eine bestehende oder künftige Verfügung der Exekutive verhängt, verwaltet oder durchgesetzt werden, (b) dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, (c) der Europäischen Union oder einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, (d) dem Finanzministerium Ihrer Majestät des Vereinigten Königreichs oder (d) einer anderen Regierungsbehörde eines Staates), Beschränkungen oder Verbote oder Anordnungen oder Vorschriften von Gerichten, Vorständen, Abteilungen, Kommissionen oder Einrichtungen des Staates oder Landes, Festnahmen oder Einschränkungen. Keine Partei, die durch höhere Gewalt betroffen ist, verletzt ihre jeweiligen vertraglichen Pflichten. Die Zahlungsverpflichtung fälliger Rechnungen kann nicht durch höhere Gewalt verzögert werden. Im Falle einer Verzögerung aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt wird das Datum zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen um den Zeitraum verlängert, der dem durch die Verzögerung verlorenen Zeit entspricht. Der Käufer hat keinen Anspruch auf Schadenersatz wegen Verzug, ...
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die mit uns eingegangenen Verpflichtungen ganz oder teilweise aufzuheben. In diesem Fall ist der Besteller nicht berechtigt, Schadenersatz zu verlangen.
Ereignisse höherer Gewalt. Ereignisse höherer Gewalt sind solche, deren Auswirkungen es für die betroffene Partei unmöglich oder rechtswidrig machen, ihren Verpflichtungen vollständig oder teilweise nachzukommen, vorausgesetzt, dass die Ereignisse oder Umstände (i) außerhalb der Kontrolle der Partei liegen, (ii) der Partei nicht zurechenbar sind, und (iii) von der sich auf Höhere Gewalt berufenden Partei ganz oder teilweise unter Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht vermieden, bewältigt oder beseitigt werden konnten. In diesem Fall werden die Parteien in vollem Umfang von der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten freigestellt und entbunden. Ereignisse höherer Gewalt sind insbesondere Feuer, Explosion, Kernreaktionen, Epidemien, Pandemien, Quarantäne (sofern behördlich angeordnet), Erdbeben, , zivile Unruhen, Krieg und Feindseligkeiten, Invasion, Blockade, Aufstand, Volksaufruhren, Revolution, terroristische Handlungen, Streik, Aussperrung oder andere gewerbliche Unruhen, Embargo, Sanktionen, Beschränkungen oder Verbote oder Anordnungen oder Vorschriften von Gerichten, Vorständen, Abteilungen, Kommissionen oder Einrichtungen des Staates oder Landes, Festnahmen oder Einschränkungen. Keine Partei, die durch höhere Gewalt betroffen ist, verletzt ihre jeweiligen vertraglichen Pflichten. Die Zahlungsverpflichtung fälliger Rechnungen kann nicht durch höhere Gewalt verzögert werden. Im Falle einer Verzögerung aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt wird das Datum zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen um den Zeitraum verlängert, der dem durch die Verzögerung verlorenen Zeit entspricht. Der Käufer hat keinen Anspruch auf Schadenersatz wegen Verzug, wenn ROSEN aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt nicht in der Lage ist, die Leistung zu erbringen.
Ereignisse höherer Gewalt. Wir sind nicht haftbar oder verantwortlich für die Nichterfüllung oder die Verzögerung der Erfüllung unserer Verpflichtungen im Rahmen eines Vertrags, die durch Ereignisse hervorgerufen werden, die außerhalb unserer Kontrolle liegen („Ereignis höherer Gewalt“). Höhere Gewalt umfasst alle Handlungen, Ereignisse, nicht eingetretene Ereignisse, Unterlassungen oder Unfälle, die sich unserer Kontrolle entziehen, einschließlich u.a. folgende Fälle: Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskampfmaßnahmen Unruhen, Aufstände, Invasionen, terroristische Anschläge oder die Androhung terroristischer Anschläge, Krieg (ob erklärt oder nicht) oder die Androhung von oder Vorbereitung auf einen Krieg Brände, Explosionen, Stürme, Überschwemmungen, Erdbeben, Einstürze, Epidemien oder andere Naturkatastrophen Unmöglichkeit der Verwendung von Eisenbahnen, Schiffen, Flugzeugen, Kraftverkehr oder von anderen öffentlichen oder privaten Transportmitteln Unmöglichkeit der Verwendung von öffentlichen oder privaten Telekommunikationssystemen Einführung oder Änderung von Rechtsvorschriften, Erlassen, Gesetzen, Verordnungen von Regierungen oder Behörden. Alle Streiks, Ausfälle oder Unfälle im See- oder Binnentransportwesen, der Post oder sonstiger Art von Transport Unsere Pflicht zur Vertragserfüllung gilt für den Zeitraum, für den das Ereignis höherer Gewalt andauert, als ausgesetzt und uns steht eine Verlängerung der Erfüllungszeit zu, welche der Dauer dieses Zeitraums entspricht. Wir werden uns nach allen Kräften bemühen, das Ereignis höherer Gewalt zu beenden oder eine Lösung zu finden, die es uns ermöglicht, unseren Verpflichtungen im Rahmen des Vertrages trotz eines Ereignisses höherer Gewalt nachzukommen.
Ereignisse höherer Gewalt. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen GLS von dem Vertrag zurückzutreten, soweit GLS in Folge der höheren Gewalt die Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber dem Lieferanten unmöglich geworden ist.
Ereignisse höherer Gewalt. Die Verwaltungsstelle, die Verwahrstelle, der Anlageverwalter, der Unteranlageverwalter und andere Dienstleister der Gesellschaft und ihre Beauftragten können Ereignissen höherer Gewalt ausgesetzt sein (d.h. Ereignissen jenseits der Kontrolle der Partei, die sich auf das Ereignis beruft, darunter Naturereignisse, Brände, Überschwemmungen, Erdbeben, Auftreten von Infektionskrankheiten, Pandemien oder sonstigen schwerwiegenden Bedrohungen der öffentlichen Gesundheit, Kriege, Terrorismus, Arbeitsniederlegungen, gravierende Betriebsstörungen, Unterbrechungen von Strom- und anderen Leitungen, technisches Versagen, mangelhafte Konstruktion und Ausführung, Unfälle, demografische Veränderungen, makroökonomische Maßnahmen von Regierungen und soziale Instabilität). Einige Ereignisse höherer Gewalt können die betroffenen Parteien bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber der Gesellschaft beeinträchtigen, bis die Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit dem entsprechenden Ereignis behoben sind. Zwar wird erwartet, dass die Dienstleister Krisenpläne für den Umgang mit Ereignissen höherer Gewalt umsetzen, doch kann es sein, dass diese Ereignisse über die den Plänen zugrunde liegenden Annahmen hinausgehen. Bestimmte Ereignisse höherer Gewalt (wie Kriege oder das Auftreten von Infektionskrankheiten) können außerdem die Weltwirtschaft und die internationale Geschäftstätigkeit im Allgemeinen oder die Länder, in denen die Teilfonds anlegen, im Besonderen negativ beeinflussen. Seit Ende 2019 ist in mehreren Ländern ein neuartiges Coronavirus (nCoV) aufgetreten, das einer Familie von Xxxxx angehört, die gewöhnliche Erkältungen bis hin zu schwereren Erkrankungen hervorrufen können. Die Verbreitung von Infektionskrankheiten oder ähnliche Bedrohungen für die öffentliche Gesundheit können die Konsumnachfrage oder die Wirtschaftsleistung verringern, den Marktwert von Anlagen beeinträchtigen, zu Marktschließungen, Reisebeschränkungen oder Quarantänemaßnahmen führen und allgemein gravierende Auswirkungen auf die Weltwirtschaft haben und die Funktionsweise der Märkte stören. Art und Umfang der Auswirkungen solcher Ereignisse sind schwer absehbar und können die Renditen aller Teilfonds und ihrer Anlagen beeinträchtigen. Marktstörungen oder Marktschließungen können dazu führen, dass es für den Anlageverwalter nicht möglich ist, die Vermögenswerte eines Teilfonds ordnungsgemäß zu bewerten, und bei umfangreichen Rücknahmen kann die Gesellschaft bestimmte von der Zentralbank genehmig...
Ereignisse höherer Gewalt. Ist EF gezwungen, eine vereinbarte Reise wegen Ereignissen höherer Gewalt, Streik, kriegerischen Ereignissen, Terror, Epidemie oder behördlicher Massnahmen abzusagen, das Programm wesentlich zu ändern, zu unterbrechen oder gänzlich abzubrechen, bietet EF nach Möglichkeit eine gleichwertige Ersatzreise an. Weitere Ansprüche EF gegenüber, insbesondere Preisrückerstattungen oder Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen. Dies gilt unabhängig davon, ob diese Situation im Abreiseland oder am Reiseziel auftritt.
Ereignisse höherer Gewalt. 25.1 Nach unserer vernünftigen Beurteilung können wir entscheiden, ob ein Notfall oder eine außergewöh- nliche Marktbedingung vorliegt (ein Ereignis höh- erer Gewalt), was uns möglicherweise daran hin- dert, einige oder alle unserer Verpflichtungen zu erfüllen. Nach dem Auftreten eines Ereignisses höherer Gewalt werden wir die FCA informieren und angemessene Schritte unternehmen, um Sie ebenfalls zu informieren.
Ereignisse höherer Gewalt. (1) Der Verkäufer haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzöge- rungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertrags- abschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwie- rigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeiti- ge Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse dem Verkäufer die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Ereignisse höherer Gewalt. (Vis Maior-Ereignisse) gleich welcher Art und aus welchen Ursachen, geben REHAU das Recht, die Abnahmefristen hinauszuschieben, oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne daß dem Verkäufer demzufolge ein Schadenersatzanspruch zusteht. Der Verkäufer ist vom obigen unverzüglich zu unterrichten.