Entfallen. Der Laufzeit-Bonus entfällt, wenn alle von Ihnen zum Vertrag für den Abrechnungszeitraum zu leistenden Vorbeiträge sowie die jeweilige Versicherungsteuer nicht bis zum maßgeblichen Stichtag, dem 1. De- zember des Abrechnungsjahres gezahlt wurden. Gleiches gilt, wenn wir noch weitere fällige Forderungen haben, die nicht bis zu diesem Stichtag getilgt wurden.
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