Einweisung. Der Leistungserbringer weist den Versicherten persönlich in die sachgerechte Handhabung, Anwendung und den Betrieb des Hilfsmittels ein. Die Einweisung bezieht sich auf die vom Hersteller vorgegebene fachgerechte Nutzung des Hilfsmittels, die sachgerechte Pflege und Reinigung. Hierüber ist der Versicherte zu informieren. Hierfür kann er die Anlage 07: „Mus- ter Dokumentation Empfangsbestätigung, Einweisung“ verwenden oder ein inhaltlich ver- gleichbares Dokument.
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Sources: Vereinbarung Über Die Hilfsmittelversorgung, Vereinbarung Über Die Hilfsmittelversorgung, Vereinbarung Über Die Versorgung Mit Insulin Patch Pumpen Komplettsysteme