Eintritte Musterklauseln

Eintritte. Der Eintritt ins Hallenstadion ist bei allen Veranstaltungen nur mit einem gültigen Ausweis (Ticket, Abonnement, Akkreditierung) gestattet. - Tickets und Akkreditierungen sind bis zum Ende der Veranstaltung aufzubewahren und den Ordnungsdiensten auf Verlangen vorzuweisen. - Einmal entwertete Tickets berechtigen nur mit Kontermarke zum Wiedereintritt.
Eintritte. Der Eintritt in THE HALL ist bei allen Veranstaltungen nur mit einem gültigen Ticket, Akkreditierung oder Einladung gestattet. Tickets und Einladungen sind bis zum Ende der Veranstaltung aufzubewahren und den Ordnungsdiensten auf Verlangen vorzuweisen.
Eintritte. Bei einem Eintritt (nach dem Erfassen einer neuen Leistung) werden alle Leistungen automatisch als IBB 0 eingestuft. Die Abrechnung erfolgt vorerst mit den Pauschalen gemäss IBB 0. Die definitive Einstufung muss innerhalb von maximal 3 Monaten nach dem Eintritt mit einem ausgefüllten IBB-Er- hebungsraster in der Fachapplikation CONNET erfolgen. Wenn sich die definitive Einstufung von IBB 0 unterscheidet, werden die entsprechenden Korrektu- ren in der Abrechnung automatisch durchgeführt und die definitive, allfällig höhere IBB-Einstufung wird rückwirkend vergütet.
Eintritte. 1. Der Campingplatz-Service richtet sich ausschließlich an Kernen, aus mindestens 1 und maximal aus 7 Mitgliedern bestehend. 2. Das Management behält sich das Recht vor, weitere zahlreiche Gruppen zuzugeben.
Eintritte. Diese sind auf 4 Stunden limitiert. Es können gleichzeitig maximal 4 Eintritte von Nicht-Hotelgästen gebucht werden. Diese Reservationen haben folgende Bedingungen: - volle Vorauszahlung - keine Rückerstattung Es wird empfohlen, eine Reiseschutzversicherung abzuschliessen.
Eintritte. Die Public Private Partnership kann auf weitere Verbände ausgeweitet werden, sofern die Ge- sellschafter einer solchen Erweiterung einstimmig zustimmen und die neuen Mitglieder ihre Mit- arbeit im hier umschriebenen Rahmen einbringen.

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  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Arbeitsbefreiung 1Als Fälle nach § 616 BGB, in denen Beschäftigte unter Fortzahlung des Entgelts nach § 21 im nachstehend genannten Ausmaß von der Arbeit freigestellt werden, gelten nur die folgenden Anlässe:

  • Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? Was gilt bei arglistiger Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls?

  • Beitragsberechnung 9.1 Die Versicherung wird nach Art der Schadenversicherung betrieben; eine Alterungsrückstellung wird nicht gebildet. 9.2 Die Berechnung der Beiträge ist in den technischen Berechnungsgrundlagen des Versicherers festgelegt. 9.3 Der Beitrag richtet sich nach der Beitragsgruppe, der die versicherte Person angehört. Die Beitragsgruppen ergeben sich aus der Beitragsübersicht, die Bestandteil der Vertragsunterlagen ist (Anhang zu den Tarifbedingungen). Als erreichtes Alter (Eintrittsalter) gilt die Zahl der vollendeten Lebensjahre am Tag des Versicherungsbeginns. Erreicht die versicherte Person innerhalb des laufenden Versicherungsjahres das erste Alter der jeweils folgenden Beitragsgruppe, ist ab Beginn des folgenden Versicherungsjahres der für diese Beitragsgruppe geltende Beitrag zu zahlen. Bei einer Beitragserhöhung gilt diese jedoch frühestens zu Beginn des 3. Versicherungsjahres. Beitragsänderungen wegen Erreichens einer anderen Beitragsgruppe gelten nicht als Beitragsanpassung im Sinne von Ziffer 10. Im Falle einer Beitragserhöhung weisen wir auf das Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers nach Ziffer 15.3 hin. 9.4 Bei Beitragsänderungen, auch durch Erreichen einer anderen Beitragsgruppe, kann der Versicherer besonders vereinbarte Risikozuschläge im Verhältnis der Veränderung anpassen. 9.5 Liegt bei Vertragsänderungen ein erhöhtes Risiko vor, steht dem Versicherer für den hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes zusätzlich zum Beitrag ein angemessener Zuschlag zu. Dieser bemisst sich nach den für den Geschäftsbetrieb des Versicherers zum Ausgleich erhöhter Risiken maßgeblichen Grundsätzen.

  • Beauftragung Dritter Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer mit der Durchführung des Umzugs beauftragen.