Common use of Eigentumsvorbehalt Clause in Contracts

Eigentumsvorbehalt. Sämtliche von JKF Industri – auch zukünftig - gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Be- zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen JKF Industri und dem Käufer unser Eigentum (Vorbehaltsware). Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt JKF Industri bereits jetzt alle Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware mit oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurde. JKF Industri nehmen die Abtretung an. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung gegen seine Abnehmer befugt. JKF Industri sind berechtigt, diese Befugnis zu widerrufen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, und die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zur Durch- setzung erforderlichen Unterlagen zu Verfügung zu stellen und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigen. Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor, ohne daß für JKF Industri daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht JKF Industri gehörenden Waren steht JKF Industri der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Rech- nungswertes der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren zu. Der Käufer verwahrt die neue Sache unentgeltlich für JKF Industri. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an JKF Industri ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind JKF Industri berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, JKF Industri erklären dies schriftlich. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer und Wasserschäden ausreichend zu versichern.

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Sources: Sales Contracts, Sales Contracts, Sales Contracts

Eigentumsvorbehalt. Sämtliche von JKF Industri – auch zukünftig - 1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der gelieferten Waren bleiben Ware (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Be- zahlung aller Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei Waren, die der Käufer im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung vom Verkäufer bezieht, behält sich der Verkäufer das Eigentum vor, bis seine sämtlichen Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung zwischen JKF Industri Geschäftsverbindung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später geschlossenen Verträgen, beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und dem der Saldo anerkannt ist. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer zur Rücknahme der Ware nach Mahnung berechtigt und der Käufer unser Eigentum (Vorbehaltsware)zur Herausgabe verpflichtet. 2. Der Käufer ist berechtigt, Wird die Vorbehaltsware im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufenzu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für den Verkäufer, ohne dass dieser hieraus verpflichtet wird; er tritt JKF Industri bereits jetzt alle Forderungen, die ihm aus neue Sache wird Eigentum des Verkäufers. Bei Verarbeitung der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, unabhängig davon, ob Vorbehaltsware zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung. Wird die Vorbehaltsware mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware gemäß §§ 947, 948 BGB verbunden, vermischt oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurdevermengt, so wird der Verkäufer Miteigentümer entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen. JKF Industri nehmen die Abtretung an. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung gegen seine Abnehmer befugt. JKF Industri sind berechtigt, diese Befugnis zu widerrufen, wenn Erwirbt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, und die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zur Durch- setzung erforderlichen Unterlagen zu Verfügung zu stellen und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigen. Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor, ohne daß für JKF Industri daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so überträgt er schon jetzt dem Verkäufer Miteigentum nach dem Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Der Käufer hat in diesen Fällen die im Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers stehende Sache, die ebenfalls als Vorbehaltsware im Sinne der vorstehenden Bestimmungen gilt, unentgeltlich zu verwahren. 3. Wird die Vorbehaltsware allein oder zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware veräußert, so tritt der Käufer an den Verkäufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware mit anderen, nicht JKF Industri gehörenden Waren steht JKF Industri allen Nebenrechten ab; der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache Verkäufer nimmt die Abtretung an. Steht die weiterveräußerte Vorbehaltsware im Verhältnis Miteigentum des Rech- nungswertes Verkäufers, so erstreckt sich die Abtretung der Forderungen auf den Betrag, der dem Anteilswert des Verkäufers an dem Miteigentum entspricht. 4. Wird die Vorbehaltsware zu den übrigen Waren zu. Der vom Käufer verwahrt die neue Sache unentgeltlich für JKF Industri. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer als wesentlicher Bestandteil in ein Grundstück, Schiff, Schiffsbauwerk oder Luftfahrzeug eines Dritten eingebaut, so tritt der Käufer auch solche an den Verkäufer schon jetzt die gegen den Dritten oder den, den es angeht, entstehenden Forderungen an JKF Industri ab, die ihm durch die Verbindung auf Vergütung in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsenallen Nebenrechten einschließlich eines solchen auf Einräumung einer Sicherungshypothek, ab; wir nehmen diese der Verkäufer nimmt die Abtretung schon jetztan. Bei vertragswidrigem Verhalten Ziffer 3. Satz 2 und Satz 3 gelten entsprechend. 5. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer als wesentlicher Bestandteil in ein Grundstück, Schiff, Schiffsbauwerk oder Luftfahrzeug des Käufers sind JKF Industri berechtigteingebaut, so tritt der Käufer an den Verkäufer schon jetzt die aus einer Veräußerung des Grundstücks, von Grundstücksrechten, des Schiffes, des Schiffsbauwerkes oder des Luftfahrzeuges entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zurückzunehmenmit allen Nebenrechten und mit Rang vor dem Rest ab; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtetVerkäufer nimmt die Abtretung an. In einer solchen Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, JKF Industri erklären dies schriftlichZiffer 3. Satz 2 und Satz 3 gelten entsprechend. 6. Der Käufer ist verpflichtetzur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang und nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forderungen im Sinne von Ziffer 3. bis 5. auf den Verkäufer tatsächlich übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung derselben, ist der Käufer nicht berechtigt. 7. Der Verkäufer ermächtigt den Käufer unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der gemäß Ziffern 3. bis 5. abgetretenen Forderungen. Der Verkäufer wird von der eigenen Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Auf Verlangen hat der Käufer unverzüglich die Schuldner der abgetretenen Forderungen mit Namen und Anschrift zu benennen, die zum Einzug dieser Forderung notwendigen Informationen (wie z.B. Forderungsgrund und Forderungshöhe) abzugeben und den Schuldner der abgetretenen Forderungen die Abtretung anzuzeigen; der Verkäufer ist ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung auch selbst anzuzeigen. 8. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderungen hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten. 9. Mit Zahlungseinstellung und/oder Antrag auf eigene Kosten gegen DiebstahlEröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung, Bruchzur Verwendung oder Einbau der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen; bei einem Scheck- oder Wechselprotest erlischt die Einzugsermächtigung ebenfalls. Dies gilt nicht für die Rechte des Insolvenzverwalters. 10. Übersteigt der Wert der eingeräumten Sicherheiten die Forderungen (ggfs. vermindert um An- und Teilzahlungen) um mehr als 20 %, Feuer so ist der Verkäufer insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe nach seiner ▇▇▇▇ verpflichtet. Mit Tilgung aller Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsverbindung gehen das Eigentum der Vorbehaltsware und Wasserschäden ausreichend zu versicherndie abgetretenen Forderungen auf den Käufer über.

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Sources: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen, Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen, Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Eigentumsvorbehalt. Sämtliche von JKF Industri – auch zukünftig - gelieferten Waren bleiben 1. Die gelieferte ▇▇▇▇ bleibt bis zur vollständigen Be- zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen JKF Industri und dem Käufer unser Eigentum (Vorbehaltsware). Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware Zahlung des Kaufpreises im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt JKF Industri bereits jetzt alle Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware mit oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurde. JKF Industri nehmen die Abtretung an. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung gegen seine Abnehmer befugt. JKF Industri sind berechtigt, diese Befugnis zu widerrufen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, und die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zur Durch- setzung erforderlichen Unterlagen zu Verfügung zu stellen und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigen. Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor, ohne daß für JKF Industri daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht JKF Industri gehörenden Waren steht JKF Industri der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis Eigentum des Rech- nungswertes der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren zu. Der Käufer verwahrt die neue Sache unentgeltlich für JKF Industri. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an JKF Industri ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind JKF Industri berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, JKF Industri erklären dies schriftlichVerkäufers. Der Käufer ist verpflichtet, die zur Erhaltung des Eigentumsvorbehalts – oder eines im Land seiner Niederlassung oder in einem davon abweichenden Bestimmungsland vergleichbaren Sicherungsrechts – erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen und uns auf Verlangen nachzuweisen. 2. Soweit nach dem Recht des Landes zulässig, in dem sich die Ware befindet, gelten die folgenden ergänzenden Regelungen: a. Die gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, insbesondere der jeweiligen Saldoforderungen, die uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung zustehen (Saldovorbehalt). Dies gilt auch für künftig entstehende und bedingte Forderungen und auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Dieser Saldovorbehalt erlischt endgültig mit dem Ausgleich aller im Zeitpunkt der Zahlung noch offenen und von diesem Saldovorbehalt erfassten Forderungen. Der Saldovorbehalt gilt jedoch nicht für Vorkasse- oder Bargeschäfte, die Zug-um-Zug abgewickelt werden. b. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die be- und verarbeitete ▇▇▇▇ gilt als Vorbehaltsware im Sinne der Nr. 2 a. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer steht uns das Miteigentum anteilig an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Käufer uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Unsere Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Nr. 2 a. c. Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht in Verzug ist, veräußern, vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung gem. d) bis e) auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt. d. Die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden zusammen mit sämtlichen Sicherheiten, die der Käufer für die Forderung erwirbt, bereits jetzt an uns abgetreten. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Die Forderungen dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, nicht von uns verkauften Waren veräußert, so wird uns die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verkauften Waren abgetreten. Bei der Veräußerung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile haben, wird uns ein unserem Miteigentumsanteil entsprechender Teil abgetreten. e. Der Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung erlischt im Falle unseres Widerrufs, spätestens aber bei Zahlungsverzug, Nichteinlösung eines Wechsels oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Von unserem Widerrufsrecht werden wir nur dann Gebrauch machen, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass unser Zahlungsanspruch aus diesem oder aus anderen Verträgen mit dem Käufer durch dessen mangelnde Zahlungsfähigkeit gefährdet wird. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten und uns die zur Einziehung erforderlichen Unterlagen zu geben. f. Von einer Pfändung oder sonstigen Beeinträchtigungen durch Dritte hat uns der Käufer unverzüglich zu unterrichten. Der Käufer trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs, zum Aussortieren oder zum Rücktransport der Vorbehaltsware aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten ersetzt werden. g. Übersteigt der Rechnungswert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen einschließlich Nebenforderungen (Zinsen; Kosten o.ä.) insgesamt um mehr als 50 v.H., sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ verpflichtet. f. Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen 1. Für die Gewichte bei Stahllieferungen ist die von uns oder unserem Vorlieferanten vorgenommene Verwiegung maßgebend. Der Gewichtsnachweis erfolgt durch Vorlage des Wiegezettels. Wir können die Gewichte auch ohne Wägung nach Länge und Breite und/oder theoretisch bestimmen, wobei wir die Maße nach statistischen Methoden ermitteln können. Wir sind berechtigt, das theoretische Gewicht um 2 ½ % (Handelsgewicht) zum Ausgleich von Walz- und Dickentoleranzen zu erhöhen und bei der Abrechnung ein Handelsgewicht von 8 kg/dm³ zugrunde zu legen. 2. In der Versandanzeige angegebene Stückzahlen, Bundzahlen o.ä. sind bei nach Gewicht berechneten Waren unverbindlich. Sofern nicht üblicherweise eine Einzelwiegung erfolgt, gilt jeweils das Gesamtgewicht der Sendung. Unterschiede gegenüber den rechnerischen Einzelgewichten werden verhältnismäßig auf diese verteilt.

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Sources: General Terms and Conditions of Sale, General Terms and Conditions of Sale, General Terms and Conditions of Sale

Eigentumsvorbehalt. Sämtliche von JKF Industri – auch zukünftig - gelieferten Waren bleiben Die gelieferte ▇▇▇▇ bleibt Eigentum des Verkäufers bis zur vollständigen Be- zahlung aller Bezahlung aller, auch künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen JKF Industri und mit dem Käufer. Bei Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vor- behaltsware mit anderen Sachen steht dem Verkäufer der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der Vorbehalts- ware zum Wert der übrigen verwendeten Ware zu Erwirbt der Käufer unser Eigentum (Vorbehaltsware)das Alleineigentum an der neuen Sache, räumt er dem Verkäufer schon jetzt das Miteigentum an ihr im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache ein. Der Käufer ist berechtigt, darf bis auf Widerruf die Vorbehaltsware im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt JKF Industri bereits jetzt alle ForderungenEigentum oder Miteigentum des Verkäufers stehende Ware im ord- nungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußern, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer jedoch nicht verpfänden oder gegen Dritte erwachsen, in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware mit oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurdezur Sicherheit übereignen. JKF Industri nehmen die Abtretung an. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung gegen seine Abnehmer befugt. JKF Industri sind berechtigt, diese Befugnis zu widerrufen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, und die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zur Durch- setzung erforderlichen Unterlagen zu Verfügung zu stellen und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigen. Eine Be- oder Verarbeitung Bei Wider- verkauf der Vorbehaltsware nimmt geht die Kaufpreisforderung bis zur völligen Tilgung aller Forderungen des Verkäufers aus Warenlieferungen in voller Höhe sicherungshalber auf den Verkäufer über. Erfolgt der Käufer für uns vorWeiterverkauf zusammen mit anderen Sachen, ohne daß für JKF Industri daraus Verpflichtungen entstehenevtl. Bei nach Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung, gilt diese Vorausabtretung jedoch nur in Höhe des Rechnungswertes der betreffenden Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware, evtl. nach Ver- arbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung in das Grundstück eines Dritten eingebaut oder verliert der Vorbehaltsware mit anderen, nicht JKF Industri gehörenden Waren steht JKF Industri der dabei entstehende Miteigentumsanteil Verkäufer seine Eigentumsrechte an der neuen Sache Ware im Verhältnis des Rech- nungswertes der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren zu. Der Käufer verwahrt die neue Sache unentgeltlich für JKF Industri. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an JKF Industri ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware Zusam- menhang mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt. Bei vertragswidrigem Verhalten sonstigen Rechtsgeschäft des Käufers sind JKF Industri berechtigt(z. B. Verbrauch zur Erbringung von Dienst- oder Werks- leistungen), so gehen die Forderungen aus dem entspre- chenden Rechtsgeschäft in Höhe des Rechnungswertes der verwendeten Vorbehaltsware zurückzunehmen; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, JKF Industri erklären dies schriftlich. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware sicherungshalber auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer und Wasserschäden ausreichend zu versichernden Verkäufer über.

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Sources: Kartenantrag Für Eine Aviacard, Kartenantrag Für Eine Aviacard

Eigentumsvorbehalt. Sämtliche von JKF Industri – 1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zu- stehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sonder- vermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch zukünftig - gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Be- zahlung aller bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung zwischen JKF Industri und dem Käufer unser Eigentum (Vorbehaltsware). Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt JKF Industri bereits jetzt alle Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen, die ihm aus . Auf Verlangen des Käufers ist der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware mit oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurde. JKF Industri nehmen die Abtretung an. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung gegen seine Abnehmer befugt. JKF Industri sind berechtigt, diese Befugnis zu widerrufenVerkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommtsämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehun- gen eine angemessene Sicherung besteht. In diesem Fall ist Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbeschei- nigung Teil II dem Verkäufer zu. 2. Zahlt der Käufer verpflichtetden fälligen Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen nicht oder nicht vertrags- gemäß, und die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zur Durch- setzung erforderlichen Unterlagen zu Verfügung zu stellen und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigen. Eine Be- kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und/oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor, ohne daß für JKF Industri daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht JKF Industri gehörenden Waren steht JKF Industri der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Rech- nungswertes der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren zu. Der Käufer verwahrt die neue Sache unentgeltlich für JKF Industri. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an JKF Industri ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt. Bei vertragswidrigem Verhalten bei schuldhafter Pflichtverletzung des Käufers sind JKF Industri berechtigtSchadensersatz statt der Leistung verlangen, die Vorbehaltsware zurückzunehmen; der wenn er dem Käufer ist erfolglos eine an- gemessene Frist zur Herausgabe verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom VertragLeistung bestimmt hat, es sei denn, JKF Industri erklären dies schriftlichdie Fristsetzung ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich. Hat der Verkäufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung und nimmt er den Kaufgegenstand wieder an sich, sind Verkäufer und Käufer sich darü- ber einig, dass der Verkäufer den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme vergütet. Auf Wunsch des Käufers, der nur unverzüglich nach Rücknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird nach ▇▇▇▇ des Käufers ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, z. B. der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), den ge- wöhnlichen Verkaufswert ermitteln. Der Käufer ist verpflichtetträgt die erforderlichen Kosten der Rücknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5 % des ge- wöhnlichen Verkaufswertes. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, die Vorbehaltsware auf eigene wenn der Verkäufer höhere Kosten gegen Diebstahlnachweist oder der Käufer nachweist, Bruchdass geringere oder überhaupt keine Kosten ent- standen sind. 3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, Feuer und Wasserschäden ausreichend zu versicherndarf der Käufer über den Kaufgegenstand weder ver- fügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.

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Sources: Neuwagen Verkaufsbedingungen, Neuwagen Verkaufsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. Sämtliche von JKF Industri – 1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch zukünftig - gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Be- zahlung aller bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung zwischen JKF Industri und dem Käufer unser Eigentum (Vorbehaltsware). Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt JKF Industri bereits jetzt alle Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen, die ihm aus . Auf Verlangen des Käufers ist der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware mit oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurde. JKF Industri nehmen die Abtretung an. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung gegen seine Abnehmer befugt. JKF Industri sind berechtigt, diese Befugnis zu widerrufenVerkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommtsämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht. In diesem Fall ist Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) dem Verkäufer zu. 2. Zahlt der Käufer verpflichtetden fälligen Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen nicht oder nicht vertragsgemäß, und die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zur Durch- setzung erforderlichen Unterlagen zu Verfügung zu stellen und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigen. Eine Be- kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und/oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor, ohne daß für JKF Industri daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht JKF Industri gehörenden Waren steht JKF Industri der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Rech- nungswertes der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren zu. Der Käufer verwahrt die neue Sache unentgeltlich für JKF Industri. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an JKF Industri ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt. Bei vertragswidrigem Verhalten bei schuldhafter Pflichtverletzung des Käufers sind JKF Industri berechtigtSchadensersatz statt der Leistung verlangen, die Vorbehaltsware zurückzunehmen; der wenn er dem Käufer ist erfolglos eine angemessene Frist zur Herausgabe verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom VertragLeistung bestimmt hat, es sei denn, JKF Industri erklären dies schriftlichdie Fristsetzung ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich. Hat der Verkäufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung und nimmt er den Kaufgegenstand wieder an sich, sind Verkäufer und Käufer sich darüber einig, dass der Verkäufer den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme vergütet. Auf Wunsch des Käufers, der nur unverzüglich nach Rücknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird nach ▇▇▇▇ des Käufers ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, z. B. der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), den gewöhnlichen Verkaufswert ermitteln. Der Käufer ist verpflichtetträgt die erforderlichen Kosten der Rücknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5 % des gewöhnlichen Verkaufswertes. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, die Vorbehaltsware auf eigene wenn der Verkäufer höhere Kosten gegen Diebstahlnachweist oder der Käufer nachweist, Bruchdass geringere oder überhaupt keine Kosten entstanden sind. 3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, Feuer und Wasserschäden ausreichend zu versicherndarf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Neuwagen Verkaufsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. Sämtliche von JKF Industri – auch zukünftig - 1. Die dem Käufer gelieferten Waren Produkte bleiben bis zur vollständigen Be- zahlung vollen Tilgung aller jeweils offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen JKF Industri und dem Käufer unser Geschäftsbeziehung Eigentum des Verkäufers (nachfolgend: Vorbehaltsware). Als offene Forderung gelten auch bedingte Forderungen, z. B. aus anlässlich eines Kaufs zu Gunsten des Käufers gegebenen oder indossierten Wechseln, solange der Verkäufer aus einem solchen Wechsel im Wege des Rückgriffs in Anspruch genommen werden kann. Der Käufer ist berechtigt, über die Vorbehaltsware im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt JKF Industri bereits jetzt alle Forderungen, die ihm aus Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu verfügen. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware mit oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurde. JKF Industri nehmen die Abtretung ansind dem Käufer nicht gestattet. 2. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und sie auf seine Kosten gegen seine Abnehmer befugtDiebstahl-, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden ausreichend, zum Neuwert, zu versichern und dies dem Verkäufer nach Aufforderung nachzuweisen. JKF Industri sind berechtigt, diese Befugnis zu widerrufen, wenn der Der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, und die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilenermächtigt den Verkäufer bereits jetzt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben Entschädigungsansprüche aus diesen Versicherungen zu machenverfolgen. 3. Bei einer Verarbeitung, die zur Durch- setzung erforderlichen Unterlagen zu Verfügung zu stellen und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigen. Eine Be- Verbindung oder Verarbeitung Vermischung der Vorbehaltsware nimmt erfolgt dies für den Verkäufer mit der Käufer für uns vorFolge, ohne daß für JKF Industri daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung dass der Vorbehaltsware mit anderen, nicht JKF Industri gehörenden Waren steht JKF Industri der dabei entstehende Miteigentumsanteil Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rech- nungswertes entsprechend dem wertmäßigen Anteil der Vorbehaltsware (Fakturenwert) erwirbt; solche Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware des Verkäufers bei der Herstellung neuer Sachen ganz oder teilweise verbraucht, gilt Vorstehendes entsprechend. Dem Käufer erwachsen aus der Verarbeitung der Vorbehaltsware für den Verkäufer und ihrer Aufbewahrung keine Ansprüche gegen den Verkäufer. 4. Veräußert der Käufer Vorbehaltsware an Dritte, so wird hiermit seine Forderung gegen Dritte aus der Weiterveräußerung der vom Verkäufer gelieferten bzw. durch den Käufer verarbeiteten ▇▇▇▇ an den Verkäufer sicherungshalber abgetreten. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer bis zu einem Widerruf des Verkäufers ermächtigt. Mit Beantragung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers erlischt das Recht des Käufers zur Einziehung der sicherungshalber abgetretenen Forderung jedoch automatisch. 5. Übersteigt der realisierbare Wert der für den übrigen Waren zuVerkäufer bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 %, so gibt der Verkäufer auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherungen nach seiner ▇▇▇▇ frei oder wird deren Freigabe bewirken. 6. Wird die Vorbehaltsware gepfändet oder in sonstiger Weise von Dritten in Anspruch genommen, so hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich unter genauer Darlegung des Sachverhaltes hiervon zu unterrichten. 7. Der Käufer verwahrt die neue Sache unentgeltlich für JKF Industriwird den Verkäufer in jeder ihm zumutbaren Weise bei der Geltendmachung der Sicherungsrechte des Verkäufers unterstützen. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an JKF Industri ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind JKF Industri berechtigt, Er wird insbesondere die Vorbehaltsware zurückzunehmen; der Käufer ist als solche kennzeichnen und separat für den Verkäufer verwahren. Er wird dem Verkäufer ferner die zur Herausgabe verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, JKF Industri erklären dies schriftlichRealisierung seiner Rechte erforderlichen Auskünfte erteilen. 8. Der Käufer ist verpflichtetVerkäufer behält sich über die gelieferten Produkte hinausgehende Eigentums- sowie sämtliche Gebrauchsmuster-, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen DiebstahlPatent-, BruchMarken-, Feuer Urheber-, Persönlichkeits- und Wasserschäden ausreichend zu versichernsonstige Schutzrechte vor, insbesondere an den vom Verkäufer in körperlicher oder elektronischer Form zur Verfügung gestellten Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen, Designs, Design- Vorschlägen, Schablonen, Werkunterlagen, Formen, Copyrights, Know- how und Kalkulationen sowie Software.

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Sources: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen, Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Eigentumsvorbehalt. Sämtliche 1. Die econ solutions GmbH behält sich das Eigentum an sämtlichen von JKF Industri – auch zukünftig - ihr gelieferten Waren bleiben Sachen bis zur vollständigen Be- zahlung aller Zahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen JKF Industri und dem Käufer unser Eigentum (Vorbehaltsware)Kaufvertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn sich die econ solutions GmbH nicht stets ausdrücklich hierauf beruft. 2. Der Käufer Kunde ist berechtigtverpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Ansprüche gegen die Versicherung aus einem Schadensfall tritt der Kunde bereits jetzt in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware (Bruttobetrag aus den Rechnungen der econ solutions GmbH) an die econ solutions GmbH ab. Diese Abtretung nimmt die econ solutions GmbH an. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Kunde die econ solutions GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der econ solutions GmbH die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den der econ solutions GmbH entstandenen Ausfall. 3. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt JKF Industri bereits jetzt alle Forderungen, die ihm Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, Weiter- veräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an die econ solutions GmbH in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer des mit ihr vereinbarten Faktura-Endbetrages (ein- schließlich Mehrwertsteuer) ab, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware mit oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurde. JKF Industri nehmen die Abtretung an. Der Käufer Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung gegen seine Abnehmer befugtauch nach der Abtretung ermächtigt. JKF Industri sind berechtigtDie Befugnis der econ solutions GmbH, diese Befugnis zu widerrufendie Forderung selbst einzuziehen, wenn bleibt davon unberührt. Die econ solutions GmbH wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt und nicht nachkommtin Zahlungsverzug ist. 4. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, und die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machenDie econ solutions GmbH verpflichtet sich, die zur Durch- setzung erforderlichen Unterlagen ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit ihr Wert die zu Verfügung zu stellen und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigen. Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor, ohne daß für JKF Industri daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht JKF Industri gehörenden Waren steht JKF Industri der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Rech- nungswertes der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren zu. Der Käufer verwahrt die neue Sache unentgeltlich für JKF Industri. Zur Sicherung unserer sichernden Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an JKF Industri ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind JKF Industri berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, JKF Industri erklären dies schriftlich. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer und Wasserschäden ausreichend zu versichernum mehr als 10 % übersteigt.

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Sources: Allgemeine Verkaufsbedingungen, Allgemeine Verkaufsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. Sämtliche von JKF Industri – auch zukünftig - gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Be- zahlung aller Forderungen aus 7.1 DFE behält sich das Eigentum an der Geschäftsverbindung zwischen JKF Industri und dem Käufer unser Eigentum Kaufsache vor (Vorbehaltsware), bis sämtliche Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsverbindung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossen Verträgen beglichen sind (Saldo-Forderungen). Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. 7.2 Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, solange DFE aus einer, im Interesse des Käufers eingegangenen, Wechselhaftung nicht befreit ist. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist DFE berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, DFE hätte dies schriftlich erklärt. DFE darf zu diesem Zweck die Räume des Käufers betreten, in denen die Vorbehaltsware eingelagert ist und die Vorbehaltsware in Besitz nehmen; die Kosten der Rücknahme trägt der Käufer. 7.3 Der Käufer verpflichtet sich die Kaufsache sachgemäß zu lagern und falls Maßnahmen zu Erhaltung des Warenwertes erforderlich sind (Kühlung, Belüftung etc.), diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen. 7.4 Eine Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Vorbehaltsware ist dem Käufer nicht gestattet. Vor Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, DFE die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den DFE entstandenen Ausfall. 7.5 Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware Kaufsache im normalen ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; weiter zu verkaufen, er tritt JKF Industri dem Verkäufer jedoch bereits jetzt alle ForderungenForderungen im Umfang von Verkäufers Forderungen (Faktura-, Endbetrag zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen seine Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, und zwar unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware mit Kaufsache ohne oder ohne nach Verarbeitung weiterverkauft wurdeweiter verkauft worden ist. JKF Industri nehmen Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt; Verkäufers Befugnis, die Abtretung anForderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Der Käufer bleibt zur Einziehung der DFE verpflichtet sich jedoch die Forderung gegen seine Abnehmer befugt. JKF Industri sind berechtigtnicht einzuziehen, diese Befugnis zu widerrufen, wenn solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht nachkommtin Zahlungsverzug gerät insbesondere keinen Antrag auf Eröffnung eines Konkurses, Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. In diesem Fall ist Ist dies aber der Fall, so kann DFE verlangen, daß der Käufer verpflichtet, und ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilenbekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machenmacht, ihm die zur Durch- setzung erforderlichen dazugehörigen Unterlagen zu Verfügung zu stellen aushändigt und seinen Abnehmern den Schuldnern (Dritten) die Abtretung anzuzeigen. Eine Be- mitteilt. 7.6 Die Ver- oder Verarbeitung Bearbeitung oder Vermischung der Vorbehaltsware nimmt der Kaufsache durch den Käufer wird stets im Auftrag für uns vorden Verkäufer vorgenommen, ohne daß für JKF Industri dem Verkäufer daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware Wird die Kaufsache mit anderen, dem Verkäufer nicht JKF Industri gehörenden Waren steht JKF Industri der dabei entstehende Miteigentumsanteil Gegenständen verarbeitet oder vermischt, so erwirbt DFE Miteigentum an der neuen Sache zu einem Anteil, der dem Wert der Vorbehaltsware (Faktura-, Endbetrag, einschl. MWSt.) im Verhältnis des Rech- nungswertes zu dem Wert der mit der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren zu. Der Käufer verwahrt die neue Sache unentgeltlich für JKF Industri. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt vermischten Ware im Zeitpunkt der Käufer auch solche Forderungen an JKF Industri abVermischung oder Vermengung entspricht. 7.7 DFE verpflichtet sich, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt. Bei vertragswidrigem Verhalten zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers sind JKF Industri berechtigtinsoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die Vorbehaltsware zurückzunehmen; zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Die Auswahl der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, JKF Industri erklären dies schriftlich. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer und Wasserschäden ausreichend zu versichernfreizugebenden Sicherheit obliegt dem Verkäufer.

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Sources: Allgemeine Verkaufsbedingungen (Avb), General Terms and Conditions

Eigentumsvorbehalt. Sämtliche von JKF Industri – 1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Aus- gleich der dem Verkäufer aufgrund des Kauf- vertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öf- fentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruf- lichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentums- vorbehalt auch zukünftig - gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Be- zahlung aller bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung zwischen JKF Industri und dem Käufer unser Eigentum (Vorbehaltsware). Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware laufen- den Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt JKF Industri bereits jetzt alle Zusammenhang mit dem Kauf zu- stehenden Forderungen, die ihm aus . Auf Verlangen des Käufers ist der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware mit oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurde. JKF Industri nehmen die Abtretung an. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung gegen seine Abnehmer befugt. JKF Industri sind berechtigt, diese Befugnis zu widerrufenVerkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommtsämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang ste- hende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den lau- fenden Geschäftsbeziehungen eine angemes- sene Sicherung besteht. In diesem Fall ist Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbe- scheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) dem Ver- käufer zu. 2. Zahlt der Käufer verpflichtetden fälligen Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen nicht oder nicht vertragsgemäß, und die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zur Durch- setzung erforderlichen Unterlagen zu Verfügung zu stellen und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigen. Eine Be- kann der Verkäufer vom Ver- trag zurücktreten und/oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor, ohne daß für JKF Industri daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht JKF Industri gehörenden Waren steht JKF Industri der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Rech- nungswertes der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren zu. Der Käufer verwahrt die neue Sache unentgeltlich für JKF Industri. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an JKF Industri ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt. Bei vertragswidrigem Verhalten bei schuldhafter Pflichtverletzung des Käufers sind JKF Industri berechtigtSchadensersatz statt der Leistung verlangen, die Vorbehaltsware zurückzunehmen; der wenn er dem Käufer ist erfolglos eine angemessene Frist zur Herausgabe verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom VertragLeistung bestimmt hat, es sei denn, JKF Industri erklären dies schriftlichdie Frist- setzung ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich. Hat der Verkäufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leis- tung und nimmt er den Kaufgegenstand wieder an sich, sind Verkäufer und Käufer sich dar- über einig, dass der Verkäufer den gewöhnli- chen Verkaufswert des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme vergütet. Auf Wunsch des Käufers, der nur unverzüglich nach Rücknahme des Kaufgegenstandes ge- äußert werden kann, wird nach ▇▇▇▇ des Käu- fers ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, z. B. der Deutschen Auto- mobil Treuhand GmbH (DAT), den gewöhnli- chen Verkaufswert ermitteln. Der Käufer ist verpflichtetträgt die erforderlichen Kosten der Rücknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Ver- wertungskosten betragen ohne Nachweis 5 % des gewöhnlichen Verkaufswertes. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, die Vorbehaltsware auf eigene wenn der Verkäufer höhere Kosten gegen Diebstahlnachweist oder der Käufer nachweist, Bruchdass geringere oder über- haupt keine Kosten entstanden sind. 3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, Feuer und Wasserschäden ausreichend zu versicherndarf der Käufer über den Kaufgegenstand we- der verfügen noch Dritten vertraglich eine Nut- zung einräumen.

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Sources: Neuwagen Verkaufsbedingungen, Neuwagen Verkaufsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. 4.1. Sämtliche von JKF Industri – auch zukünftig - der BWS gelieferten Gegenstände bleiben Eigentum der BWS, bis der vereinbarte Preis mit allen zusätzlichen Kosten und Zinsen bezahlt ist und noch laufende Akzepte gedeckt sind. Sie dürfen bis zu diesem Zeitpunkt weder verpfändet oder verkauft, noch ohne Bewilligung vermietet werden. Die BWS ist und wird ausdrücklich ermächtigt, den Eigentumsvorbehalt am Wohnsitz des Bestellers ins Eigentumsregister einzutragen. 4.2. Ferner ist der Besteller verpflichtet, die BWS unverzüglich zu orientieren, wenn er sein Domizil bzw. seinen Geschäftssitz wechselt oder wenn Drittpersonen auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände Anspruch erheben. 4.3. In Staaten, in denen der Eigentumsvorbehalt bei einem entsprechenden Amt anzumelden resp. einzutragen ist, ist die BWS berechtigt, diese Anmeldung resp. Eintragung jederzeit von der Bestellung bis zur Bezahlung des Kaufpreises vorzunehmen. Der Besteller verpflichtet sich überdies, allenfalls für den Eintrag notwendige Handlungen innert 3 Arbeitstagen ab Aufforderung vorzunehmen. Der Besteller verpflichtet sich, den Bestand des Eigentumsvorbehaltes an den gelieferten Waren bleiben jedem Dritten mitzuteilen. Unterlässt er dies und erwirbt ein Dritter die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware, verpflichtet sich der Besteller, nebst Schadenersatz eine Konventionalstrafe in der Höhe des halben Verkaufspreises zu bezahlen. 4.4. Checks, Wechsel und Zessionen gelten erst mit deren Einlösung als Zahlung. 4.5. Wird die gelieferte ▇▇▇▇ durch den Besteller zu einer neuen Sache verarbeitet oder umgebildet, bevor der Kaufpreis mit Nebenkosten vollumfänglich bezahlt ist, fällt die neue Sache in das Eigentum der BWS, bis der Preis für die ursprünglich gelieferte Ware bezahlt ist. Ein Eigentumserwerb des Käufers gemäss 726 ZGB ist ausgeschlossen. 4.6. Wird die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware mit anderen Gegenständen verbunden oder vermischt, so erwirbt die BWS Miteigentum an dem neuen Gegenstand oder dem vermischten Bestand. Werden die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren oder daraus hergestellte Produkte, gleich in welchem Zustand, vom Käufer mit oder ohne Zustimmung der BWS weiter veräussert oder eingebaut, so tritt der Besteller bis zur vollständigen Be- zahlung aller völligen Tilgung der Forderungen der BWS aus der Geschäftsverbindung zwischen JKF Industri und dem Käufer unser Eigentum (Vorbehaltsware). Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt JKF Industri bereits jetzt alle Forderungendieser Lieferung, die ihm aus der Weiterveräußerung Veräusserung resp. dem Einbau entstehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsenmit allen Nebenrechten an die BWS ab. 4.7. Der Besteller ist verpflichtet, in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware mit oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurde. JKF Industri nehmen der BWS alle zur Geltendmachung der ihr zustehenden Rechte notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu geben und auf Verlangen der BWS die Abtretung anvon Forderungen des Bestellers an die BWS gegenüber den ursprünglichen Schuldnern Letzteren mitzuteilen. 4.8. Der Käufer bleibt zur Einziehung Während der Forderung Dauer des Eigentumsvorbehaltes muss die gelieferte ▇▇▇▇ vom Besteller gegen seine Abnehmer befugtFeuer, Diebstahl, Einbruch versichert sowie haftpflichtversichert werden. JKF Industri sind berechtigtDabei muss der Besteller den Versicherungsvertrag so abschliessen, diese Befugnis zu widerrufen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, und die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zur Durch- setzung erforderlichen Unterlagen zu Verfügung zu stellen und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigen. Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor, ohne daß für JKF Industri daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht JKF Industri gehörenden Waren steht JKF Industri der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache dass im Verhältnis des Rech- nungswertes Schadensfalle die Versicherungssumme direkt der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren zuBWS ausbezahlt wird. Der Käufer verwahrt Unterlässt der Besteller eine derartige Versicherung innert 10 Tagen nach Lieferung, ist die neue Sache unentgeltlich für JKF Industri. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an JKF Industri ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind JKF Industri BWS berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen; Versicherung von sich aus auf Kosten des Bestellers zu veranlassen und die entsprechenden Prämien dem Besteller in Rechnung zu stellen. Deckt in einem Schadensfall die Versicherungssumme den der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtetBWS zustehenden Kaufpreis inkl. In einer solchen Zurücknahme Nebenkosten nicht, verpflichtet sich der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, JKF Industri erklären dies schriftlich. Der Käufer ist verpflichtetBesteller, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer und Wasserschäden ausreichend zu versichernDifferenz der BWS innert 14 Tagen nach Abschluss des Versicherungsfalles auszubezahlen.

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Sources: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen, Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Eigentumsvorbehalt. Sämtliche von JKF Industri – auch zukünftig - gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Be- zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen JKF Industri und dem Käufer unser Eigentum (Vorbehaltsware)1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich oder der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) dem Verkäufer zu. Ist der Käufer ist berechtigteine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gilt der Eigen- tumsvorbehalt auch für die Vorbehaltsware im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt JKF Industri bereits jetzt alle Forderungen, die ihm der Verkäufer aus seinen laufenden Geschäftsbeziehungen gegen- über dem Käufer hat. 2. Unbeschadet des Rücktrittsrechts gemäß Abschnitt III Ziffer 2 und 3 kann der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware mit oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurde. JKF Industri nehmen die Abtretung an. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung gegen seine Abnehmer befugt. JKF Industri sind berechtigt, diese Befugnis zu widerrufenVerkäufer aufgrund des Eigentums-- vorbehalts zurücktreten, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen Verpflichtungen aus den nachstehenden Ziffern 4, 5 oder trotz schriftlicher Aufforderung aus nachstehender Ziffer 6 nicht nachkommt. In diesem Fall Zurückbehaltungsrechte des Käufers, die nicht auf dem Kaufvertrag beruhen, sind ausgeschlossen. 3. Nach erfolgtem Rücktritt, gleich aus welchem Grund, ist der Käufer verpflichtetzum Besitz nicht mehr berechtigt. Der Verkäufer kann den Kaufgegenstand aufgrund des Eigentumsvorbehalts herausverlangen. Nimmt der Verkäufer den Kaufgegen- stand wieder an sich, und die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilenist der Verkäufer zur Verwertung des Fahrzeugs auf Kosten des Käufers berechtigt. Auf Wunsch des Käufers, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machender nur unverzüglich nach Rücknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, die zur Durch- setzung erforderlichen Unterlagen zu Verfügung zu stellen und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigen. Eine Be- wird ein öffentlich bestellter oder Verarbeitung vereidigter oder unabhängiger Sachverständiger, z. B. der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vorDeutschen Automobil Treu- hand GmbH (DAT), ohne daß für JKF Industri daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht JKF Industri gehörenden Waren steht JKF Industri der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Rech- nungswertes der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren zuWert ermitteln. 4. Der Käufer verwahrt hat die neue Sache unentgeltlich Pflicht, den Kaufgegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehalts in ordnungsgemä- ßem Zustand zu halten und alle von Hersteller/Importeur vorgesehenen Wartungsarbeiten und erforderlichen Instandsetzungen unverzüglich – abgesehen von Notfällen – vom Verkäufer oder von einer für JKF Industridie Betreuung des Kaufgegenstandes vom Hersteller/Importeur anerkannten Werkstatt ausführen zu lassen. 5. Zur Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder anderweitige, die Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt des Verkäu- fers beeinträchtigende Überlassung oder Veränderung des Kaufgegenstandes zulässig. Bei Zugriffen von Drit- ten, insbesondere bei Pfändungen des Kaufgegenstandes oder bei Ausübung des Unternehmerpfandrechts einer Werkstatt, hat der Käufer auch solche Forderungen an JKF Industri abdem Verkäufer unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen sowie den Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt des Verkäufers hinzuweisen. 6. Wurde der Abschluss einer Vollkasko-Versicherung vereinbart, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind JKF Industri berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen; hat der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In diese unverzüglich für die Dauer des Eigentumsvorbehalts mit einer solchen Zurücknahme angemessenen Selbstbeteiligung abzuschließen mit der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom VertragMaßgabe, es sei denn, JKF Industri erklären dies schriftlichdass die Rechte aus dem Versicherungsvertrag dem Verkäufer zustehen. Der Käufer ist verpflichtetermächtigt den Verkäufer, für sich einen Sicherungsschein über die Fahrzeugvollversicherung zu beantragen und Auskunft über das vorge- nannte Versicherungsverhältnis einzuholen. Kommt der Käufer dieser Versicherung trotz schriftlicher Mahnung des Verkäufers nicht nach, kann der Verkäufer selbst die Vollkasko-Versicherung auf Kosten des Käufers ab- schließen, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer Versicherungsprämien verauslagen und Wasserschäden ausreichend zu versichernals Teile der Forderung aus dem Kaufvertrag einziehen.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Verkauf Von Kraftfahrzeugen, Sales Contract

Eigentumsvorbehalt. Sämtliche 6.1 Für an den Kunden verkaufte Gegenstände sowie anlässlich von JKF Industri – auch zukünftig - gelieferten Waren bleiben Reparaturen eingefügte Ersatzteile o. Ä. („Kaufgegenstand“), die nicht wesentliche Bestandteile werden, behält sich der Werkunternehmer das Eigentum an diesen Sachen bis zur vollständigen Be- zahlung zum Ausgleich aller Forderungen des Werkunternehmers aus dem Vertrag vor. 6.2 Kommt der Geschäftsverbindung zwischen JKF Industri Kunde in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach und hat der Werkunternehmer deshalb den Rücktritt vom Vertrag erklärt, kann der Werkunternehmer den Kaufgegenstand bzw. den mit Ersatzteilen versehenen Gegenstand zum Zweck des Ausbaus der eingefügten Teile herausverlangen. Sämtliche Kosten der Zurückholung und des Ausbaus trägt der Kunde. Erfolgt die Reparatur beim Kunden, so hat der Kunde dem Käufer unser Eigentum Werkunternehmer die Gelegenheit zu geben, den Ausbau beim Kunden vorzunehmen. Arbeits- und Wegekosten gehen zu Lasten des Kunden. 6.3 Ist der Kunde Händler (VorbehaltswareWiederverkäufer), so ist ihm die Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Voraussetzung gestattet, daß die Forderungen aus dem Weiterverkauf gegenüber seinen Abnehmern oder Dritten einschließlich sämtlicher Nebenrechte in Höhe der Rechnungswerte des Werkunternehmers bereits jetzt an den Werkunternehmers abgetreten werden. 6.4 Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Kunde zum Besitz und Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nachkommt und sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach und hat der Werkunternehmer deshalb den Rücktritt vom Vertrag erklärt, kann der Werkunternehmer den Kaufgegenstand vom Kunden heraus verlangen und nach Androhung mit angemessener Frist den Kaufgegenstand unter Verrechnung auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes trägt der Käufer. Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pfändung des Kaufgegenstandes oder bei Ausübung des Unternehmerpfandrechts einer Werkstatt, hat der Kunde dem Verkäufer sofort schriftlich Mitteilung zu machen und den Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt des Werkunternehmers hinzuweisen. Der Käufer ist berechtigtKunde trägt alle Kosten, die Vorbehaltsware im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt JKF Industri bereits jetzt zur Aufgebung des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung des Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können. Der Kunde hat die Pflicht, den Kaufgegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehalts in ordnungsgemäßem Zustand zu halten sowie alle Forderungenvorgesehenen Wartungsarbeiten und erforderlichen Instandsetzungen unverzüglich ausführen zu lassen. 6.5 Der Werkunternehmer verpflichtet sich, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsenzustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer abals ihr Wert die zu sichernden Forderungen, unabhängig davonsoweit diese noch nicht beglichen sind, ob die Vorbehaltsware mit oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurde. JKF Industri nehmen die Abtretung an. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung gegen seine Abnehmer befugt. JKF Industri sind berechtigt, diese Befugnis zu widerrufen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, und die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zur Durch- setzung erforderlichen Unterlagen zu Verfügung zu stellen und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigen. Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor, ohne daß für JKF Industri daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht JKF Industri gehörenden Waren steht JKF Industri der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Rech- nungswertes der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren zu. Der Käufer verwahrt die neue Sache unentgeltlich für JKF Industri. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an JKF Industri ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind JKF Industri berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, JKF Industri erklären dies schriftlich. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer und Wasserschäden ausreichend zu versichernum mehr als 10 Prozent übersteigt.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. Sämtliche von JKF Industri – auch zukünftig - gelieferten Die Waren bleiben bis zur vollständigen Be- zahlung Bezahlung einschließlich aller Forderungen aus Nebenkosten unser Eigentum. Der Verkäufer hat das Recht, ohne Rücktritt vom Vertrag die Ware zurückzufordern, anderweitig zu veräußern oder sonst wie darüber zu verfügen, solange der Geschäftsverbindung zwischen JKF Industri Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist. Solange die Ware nicht vollständig bezahlt ist, muss der Käufer die Ware treuhänderisch für den Verkäufer halten und die Ware getrennt von seinem Eigentum und dem Dritter aufbewahren sowie das Vorbehaltsgut ordnungsgemäß lagern, sichern und gegen Abhandenkommen und Beschädigung auf seine Kosten versichern und als Eigentum des Verkäufers kennzeichnen. Ist der Käufer unser Eigentum (Vorbehaltsware)„Kaufmann“ im Sinne des HGB hat er die dabei die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes anzuwenden. Der Käufer tritt seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen hierdurch im voraus an den Verkäufer ab. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter an der Ware hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen, damit dieser Klage gem.§ 771 ZPO erheben kann. Kommt der Käufer dieser Pflicht nicht nach, haftet er für den entstandenen Schaden. Kann der Dritte sämtliche Kosten der Klage gem.§ 771 ZPO nicht dem Verkäufer gegenüber erstatten, haftet der Käufer uns auf den Ausfall. Der Käufer ist berechtigt, die zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; Geschäftsverkehr berechtigt, solange er seine Verbindlichkeiten dem Verkäufer gegenüber ordnungsgemäß erfüllt. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn und soweit zwischen dem Käufer und seinen Abnehmern ein Abtretungsverbot hinsichtlich der Kaufpreisforderung vereinbart ist. Seine Forderungen gegen den Abnehmer der Vorbehaltsware tritt JKF Industri der Käufer bereits jetzt alle Forderungenan machen. Zur Verpfändung, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer Sicherungsübereignung oder gegen Dritte erwachsen, in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware mit oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurde. JKF Industri nehmen die Abtretung an. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung gegen seine Abnehmer befugt. JKF Industri sind berechtigt, diese Befugnis zu widerrufen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. In diesem Fall sonstigen Belastungen ist der Käufer verpflichtet, und nicht berechtigt. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer wird für den Verkäufer vorgenommen. Das Vorbehaltseigentum des Verkäufers wirkt insoweit fort. Sofern die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zur Durch- setzung erforderlichen Unterlagen zu Verfügung zu stellen und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigen. Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor, ohne daß für JKF Industri daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware Kaufsache mit anderen, nicht JKF Industri gehörenden Waren steht JKF Industri im Eigentum des Verkäufers stehenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt der dabei entstehende Miteigentumsanteil Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rech- nungswertes objektiven Wertes der Vorbehaltsware Kaufsache zu den übrigen Waren zuanderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Der Käufer verwahrt Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die neue Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache unentgeltlich für JKF Industri. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Käufer auch solche Forderungen an JKF Industri ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind JKF Industri berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, JKF Industri erklären dies schriftlich. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer dem Verkäufer anteilmäßig Miteigentum überträgt und Wasserschäden ausreichend zu versicherndas so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für den Verkäufer verwahrt.

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Sources: Sales Contracts

Eigentumsvorbehalt. Sämtliche von JKF Industri – 8.1 Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt mit den nachstehenden Erweiterungen. 8.2 Die gelieferte Ware bleibt Eigentum des Verkäufers, bis der Käufer sämtliche, auch zukünftig - gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Be- zahlung aller die künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen JKF Industri und dem Käufer unser Eigentum (Vorbehaltsware). Der Käufer ist berechtigtinsbesondere auch einen etwaigen Kontokorrentsaldo, die Vorbehaltsware im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt JKF Industri bereits jetzt alle Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware mit oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurde. JKF Industri nehmen die Abtretung an. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung gegen seine Abnehmer befugt. JKF Industri sind berechtigt, diese Befugnis zu widerrufen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, und die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zur Durch- setzung erforderlichen Unterlagen zu Verfügung zu stellen und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigen. Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor, ohne daß für JKF Industri daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht JKF Industri gehörenden Waren steht JKF Industri der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Rech- nungswertes der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren zubezahlt hat. Der Käufer verwahrt die neue Sache Ware unentgeltlich für JKF Industri. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an JKF Industri ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind JKF Industri berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, JKF Industri erklären dies schriftlich. Der Käufer Verkäufer und ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten Ware gegen jeden ver• sicherbaren Schaden (insbesondere gegen Feuer, ▇▇▇▇▇▇, ▇▇▇▇▇, Diebstahl, Bruch, Feuer und Wasserschäden ausreichend Haftpflicht usw.) zu versichern. Er tritt seine Forderung aus den Versicherungsverträgen im Voraus an den Verkäufer ab, der diese Abtretung an• nimmt. 8.3 Sind die Waren weiterverarbeitet und ist die Weiterverarbeitung auch mit Teilen, an denen der Vorbehalts• verkäufer kein Eigentum hat, erfolgt, so erwirbt der Vorbehaltsverkäufer entsprechendes Teileigentum. Dasselbe soll gelten für den Fall der Vermischung von Gütern des Verkäufers mit denjenigen anderer. 8.4 Die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden schon jetzt ggf. anteilig entsprechend dem (Mit•) Eigentumsanteil an den Verkäufer abgetreten, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehalts• ware ohne oder nach Verarbeitung und ob sie an einen oder an mehrere Abnehmer weiterverkauft wird. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung an. Die abgetretenen Forderungen dienen zur Sicherung des Vorbehaltsverkäu• fers nur in Höhe des Wertes der jeweils verkauften Vorbehaltsware. Für den Fall, dass die Vorbehalts ware vom Käufer zusammen mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Waren, sei es ohne, sei es nach Verarbeitung, verkauft wird, gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware. 8.5 Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Kaufpreisforderung gemäß Ziffer 4 auf den Verkäufer übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vor• behaltsware einschließlich ihrer Verpfändung ist der Käufer nicht berechtigt. Über jede Beeinträchtigung sowie Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltswa re oder in die im Voraus abgetretenen Forderungen hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen schriftlich zu unterrichten. Der Käufer wird auch den Dritten, der auf die Vorbehaltsware zugreift, unverzüglich auf das Eigentum des Ver käufers hinweisen. 8.6 Der Verkäufer ermächtigt den Käufer unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der Forderungen aus dem Weiterverkauf. Von seiner eigenen Einziehungsbefugnis wird der Verkäufer keinen Gebrauch machen, so• lange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Auf Verlangen hat der Käufer dem Verkäufer die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen. Der Verkäufer ist ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung im Namen des Käufers anzuzeigen. 8.7 Übersteigt der Wert der dem Verkäufer eingeräumten Sicherungen seine Forderungen um mehr als 20 %, so ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers insoweit zur Rückübertragung und Freigabe von abgetretenen Forderungen seiner ▇▇▇▇ verpflichtet. Mit der vollen Bezahlung aller Forderungen des Verkäufers aus der Ge• schäftsverbindung gehen neben dem Eigentum des Verkäufers an der Vorbehaltsware auch die abgetretenen Forderungen auf den Käufer über.

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Sources: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. Sämtliche 7.1. Wir behalten uns an allen von JKF Industri – auch zukünftig - uns gelieferten Waren bleiben das Eigentum vor, bis zur vollständigen Be- zahlung aller Forderungen der Käufer die gesamten, auch die künftig erst entstehenden Verbindlichkeiten - gleich aus welchem Rechtsgrund - aus der Geschäftsverbindung zwischen JKF Industri und dem Käufer unser Eigentum (Vorbehaltsware)mit uns getilgt hat. 7.2. Der Käufer ist nur im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsbetriebes berechtigt, die von uns gelieferte Ware (Vorbehaltsware) zu veräußern, zu verarbeiten oder zu verbinden. 7.3. Wird der Verkaufspreis den Abnehmern gestundet, hat der Käufer sich gegenüber den Abnehmern das Eigentum an der veräußerten Ware zu den gleichen Bedingungen vorzubehalten, unter denen wir uns das Eigentum bei Lieferung der Vorbehaltsware vorbehalten haben. Ohne diesen Vorbehalt ist der Käufer zur Weiterveräußerung der Ware nicht ermächtigt. 7.4. Der Käufer tritt bereits jetzt die ihm aus dem Weiterverkauf gegen den Abnehmer zustehenden Kaufpreisforderungen an uns ab. 7.5. Wird die Vorbehaltsware in den Grundbesitz eines Dritten eingebaut (auch im normalen Rahmen eines Gesamtauftrages), so gilt der dem Käufer gegen den Dritten erwachsende Vergütungsanspruch in Höhe der uns zustehenden Kaufpreisforderung für die eingebaute Ware im voraus als an uns abgetreten. 7.6. Der Besteller ist berechtigt, die von uns im Rahmen der Arbeiten gelieferten Gegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufenweiter zu verkaufen und/oder zu verarbeiten; er tritt JKF Industri uns jedoch bereits jetzt alle ForderungenForderungen in Höhe des Rechnungs- Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) unserer Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung Weiter- veräußerung gegen seinen seine Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, und zwar unabhängig davon, ob der gelieferte Gegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Bei einer Verarbeitung durch den Besteller erfolgt diese für uns. Der Besteller bewahrt die dabei neu entstehende Sache für uns mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns auf. Die neue Sache gilt als Vorbehaltsware. Die Verarbeitung/Vermischung mit anderen, nicht uns gehörenden Sachen, begründet in jedem Fall Miteigentum an der neuen Sache und zwar in dem Verhältnis des Wertes der verbundenen oder vermischten Vorbehaltsware mit zum Wert der übrigen Ware im Zeitpunkt der Verbindung oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurdeVermischung 7.7. JKF Industri nehmen die Die Abtretung ander Forderungen soll vorläufig eine stille sein, d.h. den Abnehmern nicht mitgeteilt werden. Der Käufer bleibt ist zur Einziehung der Forderung gegen seine Abnehmer befugtForderungen bis auf weiteres ermächtigt; er ist aber nicht berechtigt, über die Forderungen in anderer Weise, z.B. durch Abtretung, zu verfügen. JKF Industri Wir sind berechtigt, diese Befugnis die Ermächtigung zur Einziehung der Forderungen zu widerrufenwiderrufen und die Forderungen selbst einzuziehen. Wir werden aber hiervon Abstand nehmen, wenn solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. In diesem Fall ist Auf unser Verlangen hat der Käufer die Abnehmer von der Abtretung zu benachrichtigen. Er ist weiter verpflichtet, auf unser Verlangen die Namen der Abnehmer und die Höhe der abgetretenen Forderungen anzugeben und deren Schuldner mitzuteilen, uns alle zum Einzug erforderlichen Angaben Auskünfte zu machenerteilen, die zur Durch- setzung erforderlichen Unterlagen zu Verfügung zu stellen und seinen Abnehmern für die Abtretung anzuzeigenGeltendmachung der abgetretenen Forderungen erforderlich sind. 7.8. Eine Be- oder Verarbeitung Übersteigt der Vorbehaltsware nimmt Wert der Käufer für uns vorbestehenden Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 25 %, ohne daß für JKF Industri daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht JKF Industri gehörenden Waren steht JKF Industri der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis so sind wir auf Verlangen des Rech- nungswertes der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren zuKäufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ verpflichtet. 7.9. Der Käufer verwahrt die neue Sache unentgeltlich für JKF Industri. Zur Sicherung unserer ist weiter verpflichtet, uns von Pfändungen der Waren und/oder der abgetretenen Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an JKF Industri abdurch Dritte oder von sonstigen Ansprüchen, die ihm durch die Verbindung Dritte bezüglich der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetztWare erheben, unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen. Bei vertragswidrigem Verhalten Pfändungen ist uns gleichzeitig ei-ne Abschrift des Käufers sind JKF Industri berechtigtPfändungsprotokolls und eine eidesstattliche Versicherung zu über-senden, aus der hervorgeht, dass der in den vorliegenden Bedingungen vereinbarte Eigentumsvorbehalt noch besteht und dass die gepfändeten Waren zu denjenigen gehören, die dem hier vereinbarten Eigentumsvorbehalt unterliegen; sind Forderungen gepfändet, so ist an Eides Statt zu versichern, dass es sich hier um Forderungen handelt, die aus dem Verkauf von Vorbehaltsware zurückzunehmen; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, JKF Industri erklären dies schriftlichentstanden sind. 7.10. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen jederzeit Auskunft über den Verbleib der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren und über die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer und Wasserschäden ausreichend aus dem Weiterverkauf entstandenen Forderungen zu versichernerteilen.

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Sources: Sales Contracts

Eigentumsvorbehalt. Sämtliche von JKF Industri – 1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch zukünftig - gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Be- zahlung aller bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung zwischen JKF Industri und dem Käufer unser Eigentum (Vorbehaltsware). Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt JKF Industri bereits jetzt alle Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen, die ihm aus . Auf Verlangen des Käufers ist der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware mit oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurde. JKF Industri nehmen die Abtretung an. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung gegen seine Abnehmer befugt. JKF Industri sind berechtigt, diese Befugnis zu widerrufenVerkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommtsämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht. In diesem Fall ist Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) dem Verkäufer zu. 2. Zahlt der Käufer verpflichtetden fälligen Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen nicht oder nicht vertragsgemäß, und die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zur Durch- setzung erforderlichen Unterlagen zu Verfügung zu stellen und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigen. Eine Be- kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und/oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor, ohne daß für JKF Industri daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht JKF Industri gehörenden Waren steht JKF Industri der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Rech- nungswertes der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren zu. Der Käufer verwahrt die neue Sache unentgeltlich für JKF Industri. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an JKF Industri ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt. Bei vertragswidrigem Verhalten bei schuldhafter Pflichtverletzung des Käufers sind JKF Industri berechtigtSchadensersatz statt der Leistung verlangen, die Vorbehaltsware zurückzunehmen; der wenn er dem Käufer ist erfolglos eine angemessene Frist zur Herausgabe verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom VertragLeistung bestimmt hat, es sei denn, JKF Industri erklären dies schriftlichdie Fristsetzung ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich. Hat der Verkäufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung und nimmt er den Kaufgegenstand wieder an sich, sind Verkäufer und Käufer sich darüber einig, dass der Verkäufer den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme vergütet. Auf Wunsch des Käufers, der nur unverzüglich nach Rücknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird nach ▇▇▇▇ des Käufers ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, z. B. der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), den gewöhnlichen Verkaufswert ermitteln. Der Käufer 3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer und Wasserschäden ausreichend zu versichernüber den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.

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Sources: KFZ Reparaturbedingungen

Eigentumsvorbehalt. Sämtliche von JKF Industri – auch zukünftig - gelieferten Waren 10.1 Die Lieferungen bleiben Eigentum des Verkäufers bis zur vollständigen Be- zahlung aller Erfüllung sämtlicher dem Verkäufer gegen den Käufer zustehender Ansprüche, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen JKF Industri und dem Käufer unser bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum an den Lieferungen (Vorbehaltsware). Der ) als Sicherung für die Saldorechnung des Verkäufers. 10.2 Eine Be- oder Verarbeitung durch den Käufer ist berechtigterfolgt unter Ausschluss des Eigentumserwerbs nach § 950 BGB im Auftrag des Verkäufers; dieser wird entsprechend dem Verhältnis des Netto-Fakturenwerts seiner Ware zum Netto- Fakturenwert der zu be- oder verarbeitenden Ware Miteigentümer der so entstandenen Sache, die als Vorbehaltsware zur Sicherstellung der Ansprüche des Verkäufers gemäß Absatz 1 dient. 10.3 Bei Verarbeitung (Verbindung/Vermischung) mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Waren durch den Käufer gelten die Bestimmungen der §§ 947, 948 BGB mit der Folge, dass der Miteigentumsanteil des Verkäufers an der neuen Sache nunmehr als Vorbehaltsware im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; Sinne dieser Bedingungen gilt. 10.4 Die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist dem Käufer nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und unter der Bedingung gestattet, dass er mit seinen Kunden ebenfalls einen Eigentumsvorbehalt gemäß den Absätzen 1 bis 3 vereinbart. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändungen und Sicherheitsübereignung, ist der Käufer nicht berechtigt. 10.5 Für den Fall der Weiterveräußerung tritt JKF Industri bereits der Käufer hiermit schon jetzt alle Forderungenbis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche des Verkäufers, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware mit oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurde. JKF Industri nehmen die Abtretung an. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung entstehenden Forderungen und sonstigen berechtigten Ansprüchen gegen seine Abnehmer befugtKunden mit allen Nebenrechten an den Verkäufer ab. JKF Industri sind berechtigt, diese Befugnis zu widerrufen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. In diesem Fall Auf Verlangen des Verkäufers ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer unverzüglich alle Auskünfte zu geben und die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machenUnterlagen auszuhändigen, die zur Durch- setzung erforderlichen Unterlagen zu Verfügung zu stellen und seinen Abnehmern Geltendmachung der Rechte des Verkäufers gegenüber den Kunden des Käufers erforderlich sind. 10.6 Wird die Vorbehaltsware vom Käufer nach Verarbeitung gemäß Absatz 2 und/oder 3 zusammen mit anderen dem Verkäufer nicht gehörenden Waren weiterveräußert, so gilt die Abtretung anzuzeigen. Eine Be- oder Verarbeitung der Kaufpreisforderung gemäß Absatz 5 nur in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware nimmt des Verkäufers. Übersteigt der Käufer Wert der für uns vorden Verkäufer bestehenden Sicherheiten dessen Gesamtforderungen um mehr als 10%, ohne daß für JKF Industri daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung so ist der Vorbehaltsware mit anderen, nicht JKF Industri gehörenden Waren steht JKF Industri der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Rech- nungswertes der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren zu. Der Käufer verwahrt die neue Sache unentgeltlich für JKF Industri. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an JKF Industri ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt. Bei vertragswidrigem Verhalten Verkäufer auf Verlangen des Käufers sind JKF Industri berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen; der Käufer ist insoweit zur Herausgabe Freigabe von Sicherungen nach ▇▇▇▇ des Verkäufers verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, JKF Industri erklären dies schriftlich. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer und Wasserschäden ausreichend zu versichern.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. Sämtliche von JKF Industri – auch zukünftig - 1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Waren bleiben Sache bis zur vollständigen Be- zahlung aller Forderungen Bezahlung aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferun- gen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Der Käufer ist bis dahin nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für uns. 2. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Geschäftsverbindung zwischen JKF Industri und dem Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer unser Eigentum (Vorbehaltsware)erlangen wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur Sachgesamtheit. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Ziff. 1. 3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; ordnungsgemäßen Verkaufsgang zu veräußern, wenn er sich nicht im Zahlungsverzug mit unseren Kaufpreisforderungen befindet. 4. Der Käufer tritt JKF Industri an uns bereits jetzt zum jetzigen Zeitpunkt alle ForderungenForderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder der Vorbehaltsware gegen Dritte erwachsen, in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, unabhängig davon, ob . Wird die Vorbehaltsware mit nach Verarbeitung, Verbindung oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurde. JKF Industri nehmen Vermischung veräußert, so gilt die Abtretung ander Forderung aus der Weiterveräußerung nur bis zur Höhe des dem Käufer vom Verkäufer in Rechnung gestellten ▇▇▇▇▇ der Vorbehaltsware. Dies gilt auch, wenn die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, die ebenfalls nicht dem Verkäufer gehören, weiterveräußert wird. 5. Der Käufer bleibt ist auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung gegen seine Abnehmer befugtermäch- tigt. JKF Industri sind berechtigtDie Einzugsermächtigung können wir aus berechtigtem Interesse einschränken und aus wichtigem Grund, diese Befugnis zu insbesondere für den Fall des Zahlungsverzuges, widerrufen. Wir können verlangen, wenn dass uns der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, und die ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilenbekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machenmacht, die zur Durch- setzung erforderlichen dazugehörige Unterlagen zu Verfügung zu stellen aushändigt und seinen Abnehmern seinem Schuldner die Abtretung anzuzeigen. Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor, ohne daß für JKF Industri daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht JKF Industri gehörenden Waren steht JKF Industri der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Rech- nungswertes der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren zuoffen legt. 6. Der Käufer verwahrt erklärt bereits jetzt sein Einverständnis, dass die neue Sache unentgeltlich für JKF Industri. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt von uns mit der Käufer auch solche Forderungen an JKF Industri ab, die ihm durch die Verbindung Abtretung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetztbeauftragten Personen zu diesem Zweck das Grund- stück bzw. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind JKF Industri berechtigtdas Gebäude auf oder in dem sich die Gegenstände befinden, betreten oder befahren können, um die Vorbehaltsware zurückzunehmen; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, JKF Industri erklären dies schriftlichzu sich zu nehmen. 7. Der Käufer ist verpflichtethat uns von jeder Beschlagnahme, Zwangsvollstreckung oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer hat die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Diebstahlder Maßnahmen zur Beseitigung der Eingriffe Dritter, Bruchinsbesondere die etwaiger Interventionsprozesse, Feuer und Wasserschäden ausreichend zu versicherntragen.

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Sources: Sales Contracts

Eigentumsvorbehalt. Sämtliche von JKF Industri – auch zukünftig - gelieferten 5.1 Die jeweils gekauften Waren bleiben bis zur vollständigen Be- zahlung aller Forderungen gehen erst dann in das Eigentum des Unternehmers über, wenn dieser seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung zwischen JKF Industri mit dem Verkäufer, einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüche und Einlösungen von Schecks und Wechseln, erfüllt hat. Ist der Käufer Verbraucher geht das Eigentum auf ihn über, wenn er die Forderung der Verkäuferin aus diesem Geschäft bezhalt hat. Ist solche Erfüllung eingetreten, lebt der Eigentumsvorbehalt für davor gekaufte Waren nicht wieder auf, auch wenn dem Käufer unser Eigentum (Vorbehaltsware)Verkäufer danach aus neuen Warenlieferungen neue Forderungen zustehen. 5.2 Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. 5.3 In der Rücknahme der Vorbehaltsware liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann, wenn der Verkäufer dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Tritt der Verkäufer vom Vertrag zurück, so kann er für die Dauer der Überlassung des Gebrauchs der Ware eine angemessene Vergütung verlangen. 5.4 Der Käufer Unternehmer ist berechtigt, die Vorbehaltsware Ware im normalen ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er weiter zu veräußern. Er tritt JKF Industri uns bereits jetzt alle ForderungenForderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm er aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware mit oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurdeeinen Dritten erwirbt. JKF Industri Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer bleibt Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung gegen seine Abnehmer befugtermächtigt. JKF Industri sind berechtigtWir behalten uns vor, diese Befugnis zu widerrufendie Forderung selbst einzuziehen, wenn sobald der Käufer Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommtordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. In diesem Fall Das Gleiche gilt hinsichtlich der aus einer Verarbeitung der Vorbehaltsware resultierenden Forderung des Unternehmers. Andere Verfügungen als die genannten darf der Unternehmer nicht treffen, insbesondere die Vorbehaltsware nicht anderweitig verpfänden oder zur Sicherheit übereignen. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird. (a) Solange der Käufer seine Verbindlichkeiten dem Verkäufer gegenüber ordnungsgemäß erfüllt, ist er zur Weiterverwendung der Vorbehaltsware im üblichen Geschäftsgang befugt; dies gilt jedoch nicht, wenn und soweit zwischen dem Käufer und seinen Abnehmern ein Abtretungsverbot hinsichtlich der Kaufpreisforderung vereinbart ist. Zu Verpfändungen, Sicherungsüber-eignungen oder sonstigen Belastungen ist der Käufer nicht befugt. (b) Der Käufer ist im Falle eines Weiterverkaufs verpflichtet, seinerseits einen Eigentumsvorbehalt mit seinem Kunden zu vereinbaren, ohne den mit uns vereinbarten Eigentumsvorbehalt offen zulegen (nachgeschalteter Eigentumsvorbehalt). 5.6 Der Käufer tritt hiermit die durch Weiterveräußerung der Vorbehaltsware entstehenden Ansprüche gegen Dritte zur Sicherung aller unserer Forderungen an den Verkäufer ab. Veräußert der Käufer Waren, an der der Verkäufer gemäß 5.4 nur anteiliges Eigentum hat, so zediert er an den Verkäufer die Ansprüche gegen die Dritten zum entsprechenden Teilbetrag an den dies hiermit annehmenden Verkäufer. Verwendet der Käufer die Vorbehaltsware im Rahmen eines Werk- (oder ähnlichen) Vertrages, so tritt er die (Werklohn-) Forderung in Höhe des Rechnungswerts der verkäuferseits insoweit eingebrachten Waren an den dies hiermit annehmenden Verkäufer ab. 5.7 Der Käufer ist bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang zur Einziehung der Forderungen aus einer Weiterverwendung der Vorbehaltsware ermächtigt. Hat der Verkäufer konkreten Anlaß zur Sorge, daß der Käufer seine Verpflichtungen dem Verkäufer gegenüber nicht ordnungsgemäß erfüllt oder erfüllen wird, so hat der Käufer auf Verkäuferverlangen die Abtretung seinen Abnehmern mitzuteilen, sich jeder Verfügung über die Forderungen zu enthalten, dem Verkäufer alle erforderlichen Auskünfte über den Bestand der in Verkäufer-Eigentum stehenden Waren und die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen zu geben sowie die Unterlagen zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen auszuhändigen. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner sind dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zur Durch- setzung erforderlichen Unterlagen zu Verfügung zu stellen und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigen. Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor, ohne daß für JKF Industri daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht JKF Industri gehörenden Waren steht JKF Industri der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Rech- nungswertes der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren zu. Der Käufer verwahrt die neue Sache unentgeltlich für JKF Industri. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an JKF Industri ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind JKF Industri berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, JKF Industri erklären dies schriftlich. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer und Wasserschäden ausreichend zu versichern.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. Sämtliche von JKF Industri – auch zukünftig - 7.1 Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Be- zahlung Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen JKF Industri und Geschäftsbeziehung mit dem Käufer unser Käufer, gleich aus welchem Rechtsgrund, alleiniges Eigentum (Vorbehaltsware). von MST Electronics. 7.2 Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt JKF Industri bereits jetzt alle ForderungenRahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes weiter zu veräußern. Die Weiterveräußerung darf nur gegen sofortige Bezahlung seitens des Abnehmers oder unter wirksamer Vereinbarung von Eigentumsvorbehalt erfolgen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer insbesondere Ver- pfändung oder gegen Dritte erwachsenSicherungsübereignung, in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware mit oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurde. JKF Industri nehmen die Abtretung an. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung gegen seine Abnehmer befugt. JKF Industri sind berechtigt, diese Befugnis zu widerrufen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtetnicht berechtigt. Das Recht des Käufers zur Weiterveräußerung erlischt mit Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder mit Stellung eines Insolvenzantrags durch den Käufer selbst oder einen Dritten. 7.3 Der Käufer tritt hiermit bereits jetzt seine Forderung aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware an MST Elect- ronics ab. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, und die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machenerfolgt dies für MST Electronics, die zur Durch- setzung erforderlichen Unterlagen zu Verfügung zu stellen und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigen. Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor, ohne daß für JKF Industri daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht JKF Industri gehörenden Waren steht JKF Industri der dabei entstehende Miteigentumsanteil damit das Eigentum an der neuen Sache erwirbt. Im Fall der Verbindung der Vorbehaltsware, insbeson- dere deren Einbau, erwirbt MST Electronics das Miteigentum an der durch Verbindung entstandenen neuen Sache im Verhältnis des Rech- nungswertes Wertes der Vorbehaltsware zu dem Wert der neuen Sache zum Zeitpunkt des Einbaus. 7.4 Bis zum jederzeitigen Widerruf ist der Käufer zum Einzug der an MST Electronics abgetretenen Forderungen be- rechtigt. Die Einzugsermächtigung kann von MST Electronics widerrufen werden, wenn der Käufer seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der MST Electronics verletzt, insbesondere wenn er in Zahlungsverzug gerät. Für diesen Fall kann MST Electronics außerdem verlangen, dass der Käufer seine Abnehmer, an die die Vorbehaltsware veräußert wurde, von der Abtretung an MST Electronics benachrichtigt und dieser Auskunft über die Person der Abnehmer erteilt. 7.5 Bei Zahlungsverzug des Käufers ist MST Electronics außerdem berechtigt, nach erfolgloser Nachfristsetzung für den übrigen Waren zuRechnungsausgleich vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. Der Käufer verwahrt Käu- fer haftet für diesen Fall der MST Electronics auf Ersatz des aus dem durch den Verzug bedingten Rücktritt entstande- nen Schadens. 7.6 Über etwaige Zugriffe Dritter auf die neue Sache unentgeltlich für JKF Industri. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt Vorbehaltsware oder die an MST Electronics abgetretenen Forderungen, insbe- sondere im Falle von Pfändungen oder sonstigen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, hat der Käufer auch solche die MST Electro- nics unverzüglich zu verständigen, dieser sämtliche zur Geltendmachung ihrer Rechte erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen sowie Gerichtsvollzieher und Pfändungsgläubiger über die zugunsten von MST Electronics beste- henden Rechte zu unterrichten. 7.7 Übersteigt der Wert der MST Electronics eingeräumten Sicherheiten deren Forderungen an JKF Industri abaus der Lieferung von unter Eigentumsvorbehalt stehender Ware um mehr als 20 %, wird MST Electronics die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt. Bei vertragswidrigem Verhalten darüber hinausgehenden Sicherhei- ten auf Verlangen des Käufers sind JKF Industri berechtigtfreigeben. Für die Ermittlung einer Übersicherung ist maßgebend der bei einer Verwer- tung der Sicherheiten durch MST Electronics erzielbare Erlös, abzüglich der dabei anfallenden Kosten, wobei die Vorbehaltsware zurückzunehmen; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, JKF Industri erklären dies schriftlich. Mehr- wertsteuer unberücksichtigt bleibt. 7.8 Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware ausreichend gegen Beschädigung und Verlust zu versichern und der MST Electronics auf eigene Kosten Verlangen das Bestehen einer ausreichenden Versicherung nachzuweisen. Etwaige im Falle von Beschädigung oder Verlust der Vorbehaltsware entstehende Ansprüche, insbesondere solche gegen Diebstahlden Versicherer, Bruch, Feuer und Wasserschäden ausreichend zu versicherntritt der Käufer bis zur Höhe der jeweils offenen Forderungen von MST Electronics hiermit an diese ab.

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Sources: Allgemeine Liefer Und Zahlungsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. Sämtliche von JKF Industri – auch zukünftig - 11.1 Der Lieferer behält sich das Eigentum an der gelieferten Waren bleiben Ware bis zur vollständigen Be- zahlung Erfüllung aller Forderungen Forde- rungen aus der Geschäftsverbindung zwischen JKF Industri und mit dem Käufer unser Eigentum (Vorbehaltsware). Besteller vor. 11.2 Der Käufer ist berechtigt, diese Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu ver äußern, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Lieferer rechtzeitig nachkommt. Er darf jedoch die Vorbehaltsware im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. 11.3 Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Lieferer (nach Mahnung) berechtigt, auch ohne Aus- übung des Rücktritts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Käufers die einstweilige Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. 11.4 Alle Forderungen und Rechte aus dem Verkauf oder einer ggf. dem Käufer gestatteten ▇▇▇▇▇▇- ▇▇▇▇ von Waren, an denen dem Lieferer Eigentumsrechte zustehen, tritt JKF Industri bereits der Käufer schon jetzt alle Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer zur Sicherung an diesen ab, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware mit oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurde. JKF Industri nehmen Der Lieferer nimmt die Abtretung hiermit an. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung gegen seine Abnehmer befugt. JKF Industri sind berechtigt, diese Befugnis zu widerrufen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, und die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zur Durch- setzung erforderlichen Unterlagen zu Verfügung zu stellen und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigen. . 11.5 Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer stets für uns den Lie- ferer vor, ohne daß für JKF Industri daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Wird die Vorbehaltsware mit anderenanderen nicht dem Lieferer gehörenden Gegenstände verarbeitet oder untrennbar verbunden, nicht JKF Industri gehörenden Waren steht JKF Industri so erwirbt der dabei entstehende Miteigentumsanteil Lieferer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rech- nungswertes Fakturenwertes der Vorbehaltsware zu den übrigen anderen verarbeiteten oder verbundenen Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung. Werden Waren zudes Lieferers mit anderen beweglichen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, dass der Besteller dem Lieferer anteilmäßig Miteigentum überträgt, soweit die Hauptsache ihm gehört. Der Käufer verwahrt das Eigentum oder Miteigentum für den Lieferer. Für die neue durch Verarbeitung oder Verbindung entstehende Sache unentgeltlich gilt im übrigen das gleiche wie für JKF Industri. Zur Sicherung unserer die Vor- behaltsware. 11.6 Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die dem Lieferer abgetretenen Forderungen gegen den Käufer tritt oder sonstigen Sicherheiten hat der Käufer dem Lieferer unver- züglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch solche Forderungen an JKF Industri abfür Beeinträchtigungen sonstiger Art. 11.7 Der Lieferer verpflichtet sich, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt. Bei vertragswidrigem Verhalten nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen auf Verlangen des Käufers sind JKF Industri berechtigtinsoweit freizugeben, als der Wert der sicherungs- übereigneten Güter die Vorbehaltsware zurückzunehmen; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, JKF Industri erklären dies schriftlich. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer und Wasserschäden ausreichend zu versichernsichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt.

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Sources: Sales Contracts

Eigentumsvorbehalt. Sämtliche (a) Das Risiko der Beschädigung oder des Verlustes der Produkte geht auf den Kunden über, (i) bei Lieferung durch Modular L.I. an den Kunden im Übereinstimmung mit den anwendbaren INCOTERM; oder (ii) mit Lieferung an den Standort, wenn eine Installation der Produkte durch Modular L.I. erfolgen soll, sofern nichts Anderes vereinbart wurde. (b) Die Produkte bleiben im Eigentum von JKF Industri – auch zukünftig - gelieferten Waren bleiben der Modular L.I. bis zur vollständigen Be- zahlung aller Bezahlung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen JKF Industri dem Kunden und dem Käufer unser Eigentum Modular L.I.. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Um- tausch gelieferten Produkte. (Vorbehaltsware). Der Käufer ist berechtigtc) Im Falle einer Verarbeitung, die Vermengung oder Verbindung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt JKF Industri bereits jetzt alle ForderungenSinne von §§ 947, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware mit oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurde. JKF Industri nehmen die Abtretung an. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung gegen seine Abnehmer befugt. JKF Industri sind berechtigt, diese Befugnis zu widerrufen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, 948 und die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zur Durch- setzung erforderlichen Unterlagen zu Verfügung zu stellen und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigen. Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor, ohne daß für JKF Industri daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware 950 BGB mit anderen, Modular L.I. nicht JKF Industri gehörenden Waren Sachen, steht JKF Industri der dabei entstehende Modular L.I. ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Rech- nungswertes Wertes der Vorbehaltsware zu den einschließlich Mehrwertsteuer zum Wert der übrigen Waren verarbeiteten bzw. verbundenen Sache im Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung zu. Der Käufer Kunde verwahrt die neue Sache unentgeltlich für JKF IndustriModular L.I.. (d) Der Kunde ist widerruflich berechtigt, über die Vorbehaltsware im Rahmen seines ord- nungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu verfügen. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer Für diesen Fall tritt der Käufer auch solche Kunde schon jetzt seine Forderungen an JKF Industri ab, die ihm durch die Verbindung aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware (Weiterverkauf- spreis einschließlich Mehrwertsteuer) – einschließlich der entsprechenden Forderungen aus Wechseln – mit allen Nebenrechten an Modular L.I. ab. Für den Fall, dass die Vor- behaltsware vom Kunden zusammen mit anderen, Modular L.I. nicht gehörenden Waren zu einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Gesamtpreis verkauft wird, erfolgt die Abtretung schon jetztnur in Höhe des Betrages, den Modular L.I. dem Kunden für die mitveräußerte Vorbehaltsware berechnet hat. (e) Für den Fall, dass die Forderungen des Kunden aus dem Weiterverkauf in ein Kontokor- rent aufgenommen werden, tritt der Kunde hiermit bereits auch seine Forderung aus dem Kontokorrent gegenüber seinem Kunden an Modular L.I. ab. Bei vertragswidrigem Verhalten Die Abtretung erfolgt in Höhe des Käufers sind JKF Industri Weiterverkaufspreises einschließlich Mehrwertsteuer. (f) Der Kunde ist bis auf Widerruf berechtigt, die an Modular L.I. abgetretenen Forderungen einzuziehen. Eine Abtretung oder Verpfändung dieser Forderung ist nur mit schriftlicher Zustimmung von Modular L.I. zulässig. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder kom- mt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, hat der Kunde auf Verlangen von Modular L.I. die Schuldner von der Abtretung schriftlich zu benachrichti- gen, Modular L.I. alle Auskünfte zu erteilen, Unterlagen vorzulegen und zu übersenden sowie Wechsel herauszugeben. Zu diesem Zweck hat der Kunde Modular L.I. gegeben- enfalls Zutritt zu seinen diesbezüglichen Unterlagen zu gewähren. (g) Bei Vorliegen der in Abschnitt 7(f) Satz 3 genannten Umstände hat der Kunde Modular L.I. Zutritt zu der noch in seinem Besitz befindlichen Vorbehaltsware zurückzunehmen; zu gewähren und Modular L.I. eine genaue Aufstellung der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme Erzeugnisse zu übersenden, diese auszuson- dern und nach erfolgtem Rücktritt an Modular L.I. herauszugeben. (h) Übersteigt der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom VertragWert dieser Sicherung die Höhe der Forderung von Modular L.I. um mehr als 20 %, es sei denn, JKF Industri erklären dies schriftlich. wird Modular L.I. insoweit die Sicherung nach ihrer ▇▇▇▇ auf Verlangen des Kunden freigeben. (i) Der Käufer ist verpflichtet, Kunde hat Modular L.I. den Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware auf eigene oder die an Mod- ular L.I. abgetretenen Forderungen sofort schriftlich mitzuteilen und Modular L.I. in jeder Weise bei der Intervention zu unterstützen. (j) Die Kosten gegen Diebstahlfür die Erfüllung der vorgenannten Mitwirkungspflichten bei der Verfolgung aller Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt sowie alle zwecks Erhaltung und Lagerung der Produkte gemachten Verwendungen trägt der Kunde. (k) Für den Fall, Bruchdass über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eingeleitet und der Kaufpreis der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte noch nicht voll- ständig bezahlt ist, Feuer und Wasserschäden ausreichend zu versichernist Modular L.I. berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

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Sources: Standardgarantie

Eigentumsvorbehalt. Sämtliche von JKF Industri – auch zukünftig - gelieferten Waren bleiben a) Der gelieferte Stahlschrott bleibt Eigentum des Lieferanten bis zur vollständigen Be- zahlung aller Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen JKF Industri Geschäftsverbindung. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung b) Verarbeitung und Umbildung der Vorbehaltsware erfolgen für den Lieferanten als Hersteller i.S.v. § 950 BGB, ohne ihn zu verpflichten. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer steht dem Lieferanten Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der ande- ren verwendeten Waren. Erlischt das Eigentum des Lieferanten durch Verbindung oder Vermischung, so wird bereits jetzt vereinbart, daß der Käufer unser Eigentum (Vorbehaltswaredem Lieferanten Miteigentum an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware überträgt und daß der Käufer sie für diesen unentgeltlich verwahrt. Die aus der Verarbeitung oder durch Verbindung oder Vermischung entstandenen Waren gelten als Vorbehaltsware ▇.▇▇. Abschn. a). c) Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht im Verzug ist, veräußern oder verarbeiten. d) Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nebst allen Nebenrechten werden bereits jetzt - und zwar gleich, ob sie an einen oder mehrere Abnehmer veräußert wird - in voller Höhe an den Lieferanten abgetreten. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer mit anderen, dem Lieferanten nicht gehörenden Waren veräußert, wird die Forderung nur in Höhe seines Rechnungsbetrages an ihn abgetreten. Wird die Vorbehaltware nach Verbindung oder Vermischung oder Verarbeitung mit anderen, dem Lieferanten nicht gehörenden Waren veräußert, erfolgt die Abtretung nur in Höhe seines Miteigentumsanteils an der veräußerten Sache oder dem veräußerten Bestand. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zur Erfüllung eines Werk- oder Werklieferungsvertrages verwendet, so wird die Forderung aus dem Werk- oder Werklieferungsvertrag im gleichen Umfange im voraus an den Lieferanten abgetreten, wie es in den vorstehenden Abschnitten für die Forderung aus der Weiterveräußerung bestimmt ist. e) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt JKF Industri bereits jetzt alle Forderungen, die ihm Forderungen aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer der Vorbehaltsware oder gegen Dritte erwachsen, in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware mit aus deren Verwendung zur Erfüllung eines Werk- oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurdeWerklieferungsvertrages bis zum Widerruf durch den Lieferanten einzuziehen. JKF Industri nehmen die Abtretung an. Der Käufer bleibt zur Einziehung Von dem Widerrufsrecht wird der Forderung gegen seine Abnehmer befugt. JKF Industri sind berechtigt, diese Befugnis zu widerrufenLieferant nur Gebrauch machen, wenn der Käufer mit seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommtZahlungen in Verzug kommt oder gegen die ihm sonst obliegenden Verpflichtungen verstößt. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, und die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zur Durch- setzung erforderlichen Unterlagen zu Verfügung zu stellen und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigen. Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor, ohne daß für JKF Industri daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht JKF Industri gehörenden Waren steht JKF Industri der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis auf Verlangen des Rech- nungswertes der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren zu. Der Käufer verwahrt die neue Sache unentgeltlich für JKF Industri. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an JKF Industri ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind JKF Industri berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, JKF Industri erklären dies schriftlich. Der Käufer ist Lieferanten verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen DiebstahlAbtretung den Drittkäufern bekanntzugeben oder dem Lieferanten die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben. f) Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 10 %, Bruch, Feuer und Wasserschäden ausreichend zu versichernso wird der Lieferant die von ihm gehaltenen Sicherungen insoweit freigeben.

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Sources: Handelsübliche Bedingungen Für Die Lieferung Von Unlegiertem Stahlschrott

Eigentumsvorbehalt. Sämtliche von JKF Industri – auch zukünftig - gelieferten Waren bleiben 7.1 Das gelieferte Produkt (nachfolgend: „Vorbehaltsprodukt“ genannt) bleibt bis zur vollständigen Be- zahlung Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen JKF Industri und dem Käufer unser Eigentum (Vorbehaltsware). Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt JKF Industri bereits jetzt alle fälligen Forderungen, die ihm der Verkäufer aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber besitzt oder gegen Dritte erwachsenerwirbt, in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware mit Eigentum des Verkäufers. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes darf weder eine Pfändung noch eine Sicherungsübereignung oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurde. JKF Industri nehmen die eine Abtretung an. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung gegen seine Abnehmer befugt. JKF Industri sind berechtigt, diese Befugnis zu widerrufen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, und die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zur Durch- setzung erforderlichen Unterlagen zu Verfügung zu stellen und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigenvon Seiten des Auftraggebers ohne Zustimmung des Verkäufers vorgenommen werden. Eine Be- Pfändung von dritter Seite oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist dem Verkäufer unverzüglich anzuzeigen. 7.2 Wird das Vorbehaltsprodukt durch den Auftraggeber zu einer neuen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor, ohne daß für JKF Industri daraus Verpflichtungen entstehenden Verkäufer. Ein Eigentumserwerb des Auftraggebers nach § 950 BGB ist ausgeschlossen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung Umbildung des Vorbehaltsproduktes mit nicht dem Verkäufer gehörenden Produkten erwirbt dieser Miteigentum an der Vorbehaltsware neuen Sache nach dem Verhältnis des Rechnungswertes der von ihm gelieferten und der anderen Produkte zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Der Auftraggeber verwahrt die neue Sache für den Verkäufer mit anderender Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. 7.3 Die neue Sache gilt als Vorbehaltsprodukt im Sinne dieser Bedingungen. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus einem Weiterverkauf dieser neuen Vorbehaltsprodukte schon jetzt in Höhe des Wertes an den Verkäufer ab, nicht JKF Industri gehörenden Waren steht JKF Industri der dabei entstehende Miteigentumsanteil dem Wertanteil der Vorbehaltsprodukte an der neuen Sache im Verhältnis des Rech- nungswertes Rechnungswertes der Vorbehaltsware Vorbehaltsprodukte zu den übrigen Waren zuvon anderer Seite eingebrachten Produkten entspricht. Der Käufer verwahrt die neue Sache unentgeltlich für JKF Industri. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer Erfolgt der Weiterverkauf zusammen mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Produkten zu einem Gesamtpreis, so tritt der Käufer Auftraggeber schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf in Höhe des Anteils an den Verkäufer ab, der dem Wert der Vorbehaltsprodukte an der gesamten Lieferung entspricht. 7.4 Der Auftraggeber tritt auch solche die Forderungen an JKF Industri den Verkäufer zur Sicherung ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware des Vorbehaltsproduktes mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind JKF Industri . 7.5 Der Auftraggeber ist widerruflich berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen; aus einem Weiterverkauf entstehenden Forderungen im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsganges einzuziehen. Der Verkäufer hat davon unabhängig das Recht, die Forderungen selbst einzuziehen, wenn der Käufer Auftraggeber seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag verletzt hat, insbesondere bei Zahlungsverzug. Auf Verlangen hat der Auftraggeber die Schuldner der abgetretenen Forderung zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts und insbesondere das Herausgabeverlangen ist zur Herausgabe verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, JKF Industri erklären wenn dies schriftlich. ausdrücklich als Rücktritt bezeichnet wird. 7.6 Der Käufer ist verpflichtetVerkäufer verpflichtet sich, die Vorbehaltsware ihm zustehenden Sicherheiten nach seiner ▇▇▇▇ auf eigene Kosten gegen DiebstahlVerlangen des Auftraggebers insoweit freizugeben, Bruch, Feuer und Wasserschäden ausreichend als der realisierbare Wert dieser Sicherheiten die zu versichernsichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt.

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Sources: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. Sämtliche von JKF Industri – 9.1 Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich aller dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch zukünftig - gelieferten bestehen für alle Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus laufender Geschäftsbeziehung. 9.2 Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren bleiben bis dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur vollständigen Be- zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen JKF Industri und dem Käufer unser Eigentum (Vorbehaltsware)Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat den Verkäufer schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (zB. Pfändungen) auf die dem Verkäufer gehörenden Waren erfolgen. 9.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist der Verkäufer berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Vorbehaltsware Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; der Verkäufer ist vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und sich den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, darf der Verkäufer diese Rechte nur geltend machen, wenn der Verkäufer dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist. 9.4 Der Käufer ist bis auf Widerruf wie nachstehend befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im normalen ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt JKF Industri bereits jetzt alle Forderungenweiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Waren des Verkäufers entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei der Verkäufer als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt der Verkäufer Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware. Die aus dem Weiterverkauf der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte erwachsen, tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer des etwaigen Miteigentumsanteils des Verkäufers gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an den Verkäufer ab, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware mit oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurde. JKF Industri nehmen Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung gegen seine Abnehmer befugt. JKF Industri sind berechtigt, diese Befugnis zu widerrufen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, und die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zur Durch- setzung erforderlichen Unterlagen zu Verfügung zu stellen und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigen. Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor, ohne daß für JKF Industri daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht JKF Industri gehörenden Waren steht JKF Industri der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Rech- nungswertes der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren zu. Der Käufer verwahrt die neue Sache unentgeltlich für JKF Industri. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an JKF Industri ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt. Bei vertragswidrigem Verhalten Die in 9.2 genannten Pflichten des Käufers sind JKF Industri berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen; gelten auch in Ansehung der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtetabgetretenen Forderungen. In einer solchen Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, JKF Industri erklären dies schriftlich. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer und Wasserschäden ausreichend zu versichern.AGB Ausgabe Jan. 2018

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Sources: Allgemeine Geschäfts Und Lieferbedingungen

Eigentumsvorbehalt. Sämtliche von JKF Industri – auch zukünftig - gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Be- zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen JKF Industri und dem Käufer unser Eigentum (Vorbehaltsware)1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer ist berechtigteine juristische Person des öffentlichen Rechts, die Vorbehaltsware im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt JKF Industri bereits jetzt alle ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen, die ihm dem Verkäufer gegen den Käufer aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsenlaufenden Geschäftsbeziehung mit dem Käufer zustehen, in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware mit oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurdebis zum Ausgleich der Forderungen. JKF Industri nehmen die Abtretung anWährend der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II dem Verkäufer zu. Der Käufer bleibt zur Einziehung Auf Verlangen des Käufers ist der Forderung gegen seine Abnehmer befugt. JKF Industri sind berechtigt, diese Befugnis zu widerrufenVerkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommtsämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung anderweitig eine angemessene Sicherung besteht. 2. In diesem Fall ist Zahlt der Käufer verpflichtetden fälligen Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen nicht oder nicht vertragsgemäß, und die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zur Durch- setzung erforderlichen Unterlagen zu Verfügung zu stellen und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigen. Eine Be- kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und/oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor, ohne daß für JKF Industri daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht JKF Industri gehörenden Waren steht JKF Industri der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Rech- nungswertes der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren zu. Der Käufer verwahrt die neue Sache unentgeltlich für JKF Industri. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an JKF Industri ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt. Bei vertragswidrigem Verhalten bei schuldhafter Pflichtverletzung des Käufers sind JKF Industri berechtigtSchadensersatz statt der Leistung verlangen, die Vorbehaltsware zurückzunehmen; der wenn er dem Käufer ist erfolglos eine angemessene Frist zur Herausgabe verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom VertragLeistung bestimmt hat, es sei denn, JKF Industri erklären dies schriftlichdie Fristsetzung ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich. Hat der Verkäufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung und nimmt er den Kaufgegenstand wieder an sich, sind Verkäufer und Käufer sich darüber einig, dass der Verkäufer dem Käufer den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme vergütet. Auf Wunsch des Käufers, der nur unverzüglich nach Rücknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird nach ▇▇▇▇ des Käufers ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, z. B. der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), den gewöhnlichen Verkaufswert ermitteln. Der Käufer ist verpflichtetträgt die erforderlichen Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5% des Verwertungserlöses. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere Kosten oder der Käufer niedrigere Kosten nachweist. 3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen. 4. Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pfändungen des Kaufgegenstandes oder bei Ausübung des Unternehmerpfand- rechts einer Werkstatt, hat der Käufer dem Verkäufer unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen sowie den Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt des Verkäufers hinzuweisen. 5. Wurde der Abschluss einer Vollkasko-Versicherung vereinbart, hat der Käufer diese unverzüglich für die Dauer des Eigentumsvorbehalts mit einer angemessenen Selbstbeteiligungabzuschließen mit der Maßgabe, dass die Rechte aus dem Versicherungsvertrag dem Verkäufer zustehen. Der Käufer ermächtigt den Verkäufer, für sich einen Sicherungsschein über die Fahrzeugvollversicherung zu beantragen und Auskunft über das vorgenannte Versicherungsverhältnis einzuholen. Kommt der Käufer dieser Verpflichtung trotz schriftlicher Mahnung des Verkäufers nicht nach, kann der Verkäufer selbst die Vollkasko-Versicherung auf Kosten des Käufers abschließen, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen DiebstahlVersicherungsprämien verauslagen und als Teile der Forderung aus dem Kaufvertrag einziehen. 6. Der Käufer hat die Pflicht, Bruch, Feuer den Kaufgegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehalts in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und Wasserschäden ausreichend alle vom Hersteller/Importeur vorgesehen Wartungsarbeiten und erforderlichen Instandsetzungen unverzüglich – abgesehen von Notfällen – vom Verkäufer oder von einer für die Betreuung des Kaufgegenstandes vom Hersteller/Importeur anerkannten Werkstatt ausführen zu versichernlassen.

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Sources: Kaufvertrag

Eigentumsvorbehalt. Sämtliche von JKF Industri – auch zukünftig - gelieferten Waren bleiben Der Verkäufer liefert ausschließlich unter erweitertem und verlängertem Eigentumsvorbehalt nach Maßgabe der folgenden Regelungen: a) Die vom Verkäufer gelieferte ▇▇▇▇ bleibt bis zur vollständigen Be- zahlung aller Bezahlung sämtlicher – auch künftiger- Forderungen gegen den Käufer aus jedem Rechtsgrund einschließlich solcher aus Wechseln sein Eigentum. Dies gilt auch, wenn der Geschäftsverbindung zwischen JKF Industri Kaufpreis für bestimmte vom Käufer bezeichnete Lieferungen bzw. Waren bezahlt wird. Bei laufender Rechnung dient das vorbehaltene Eigentum der Sicherung der Saldoforderung der Verkäuferin. b) Die Be-/Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für den Verkäufer als Hersteller i. S. von § 950 BGB, ohne dass der Verkäufer hieraus verpflichtet wäre. Wird vom Verkäufer ge- lieferte ▇▇▇▇ mit anderen Gegenständen vermischt, vermengt oder verbunden, so über- trägt der Käufer schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an der neuen Sa- che oder dem vermischten oder vermengten Bestand auf den Verkäufer. c) Der Käufer verpflichtet sich, die Vorbehaltsware mit kaufmännischer Sorgfalt zu verwah- ren und dem Käufer unser Eigentum (Vorbehaltsware). entsprechend zu kennzeichnen. d) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware und die aus ihrer Verarbeitung entstande- nen Gegenstände im normalen ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Die aus der Veräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund entstehenden Forderungen – einschließlich etwaiger Kontokor- rent-Saldoforderungen- tritt JKF Industri bereits er schon jetzt alle Forderungenmit allen Nebenrechten an den Verkäufer zur Sicherung seiner Forderungen ab. e) Der Käufer ist widerruflich ermächtigt, die ihm abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Wenn er seinen Zahlungsverpflichtungen aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer Geschäftsverbindung nicht vertragsgemäß nachkommt oder gegen Dritte erwachsenin Vermögensverfall gerät, in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware mit oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurde. JKF Industri nehmen die Abtretung an. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung gegen seine Abnehmer befugt. JKF Industri sind berechtigt, kann diese Befugnis zu widerrufen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommtEinzie- hungsermächtigung schriftlich widerrufen werden. In diesem Fall ist kann der Verkäufer ver- langen, dass der Käufer verpflichtetEinzelabtretungserklärungen erteilt, Drittschuldner bekannt gibt, diesen die Abtretung anzeigt und die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug dieser Forderungen erforderlichen Angaben zu machen, die Un- terlagen zur Durch- setzung erforderlichen Unterlagen zu Verfügung zu stellen und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigenstellt. Eine Be- oder Verarbeitung Darüber hinaus ist der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor, ohne daß für JKF Industri daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht JKF Industri gehörenden Waren steht JKF Industri der dabei entstehende Miteigentumsanteil Verkäufer auch selbst zur Abtre- tungsanzeige an der neuen Sache im Verhältnis des Rech- nungswertes der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren zu. Der Käufer verwahrt die neue Sache unentgeltlich für JKF Industri. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an JKF Industri ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind JKF Industri Drittschuldner berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, JKF Industri erklären dies schriftlich. . f) Der Käufer ist verpflichtet, nicht berechtigt die Vorbehaltsware zu verpfänden oder sicherungshalber zu übereignen. Bei einer Pfändung, Beschlagnahme oder sonstigen Beeinträchtigung der Vorbehaltsware hat er den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen. g) Kommt der Käufer mit der Kaufpreiszahlung in Verzug oder verletzt er die Bestimmungen von e), erlischt sein Besitzrecht an derjenigen Vorbehaltsware, deren Lieferung der Kauf- preisforderung zugrunde liegt bzw. auf eigene Kosten gegen Diebstahldie sich die Verletzung bezieht. Er hat sie auf Verlangen einstweilig bis zur vollständigen Zahlung des entsprechenden Kaufpreises he- rauszugeben, Bruch, Feuer und Wasserschäden ausreichend ohne dass der Verkäufer vom Vertrag zurückzutreten braucht. h) Übersteigt der realisierbare Wert der dem Verkäufer zustehenden Sicherheiten die zu versichernsichernde Gesamtforderung aus der Geschäftsverbindung nicht nur vorübergehend um mehr als 20 % ist der Verkäufer zur Rückübertragung verpflichtet.

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Sources: Allgemeine Verkaufs , Liefer Und Zahlungsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. Sämtliche von JKF Industri – 1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlichrechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch zukünftig - gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Be- zahlung aller bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung zwischen JKF Industri und dem Käufer unser Eigentum (Vorbehaltsware). Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt JKF Industri bereits jetzt alle Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen, die ihm aus . Auf Verlangen des Käufers ist der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware mit oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurde. JKF Industri nehmen die Abtretung an. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung gegen seine Abnehmer befugt. JKF Industri sind berechtigt, diese Befugnis zu widerrufenVerkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommtsämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht. In diesem Fall ist Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) dem Verkäufer zu. 2. Zahlt der Käufer verpflichtetden fälligen Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen nicht oder nicht vertragsgemäß, und die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zur Durch- setzung erforderlichen Unterlagen zu Verfügung zu stellen und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigen. Eine Be- kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und/ oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor, ohne daß für JKF Industri daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht JKF Industri gehörenden Waren steht JKF Industri der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Rech- nungswertes der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren zu. Der Käufer verwahrt die neue Sache unentgeltlich für JKF Industri. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an JKF Industri ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt. Bei vertragswidrigem Verhalten bei schuldhafter Pflichtverletzung des Käufers sind JKF Industri berechtigtSchadensersatz statt der Leistung verlangen, die Vorbehaltsware zurückzunehmen; der wenn er dem Käufer ist erfolglos eine angemessene Frist zur Herausgabe verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom VertragLeistung bestimmt hat, es sei denn, JKF Industri erklären dies schriftlichdie Fristsetzung ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich. Hat der Verkäufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung und nimmt er den Kaufgegenstand wieder an sich, sind Verkäufer und Käufer sich darüber einig, dass der Verkäufer den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme vergütet. Auf Wunsch des Käufers, der nur unverzüglich nach Rücknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird nach ▇▇▇▇ des Käufers ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, z. B. der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), den gewöhnlichen Verkaufswert ermitteln. Der Käufer ist verpflichtetträgt die erforderlichen Kosten der Rücknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5 % des gewöhnlichen Verkaufswertes. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, die Vorbehaltsware auf eigene wenn der Verkäufer höhere Kosten gegen Diebstahlnachweist oder der Käufer nachweist, Bruchdass geringere oder überhaupt keine Kosten entstanden sind. 3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, Feuer und Wasserschäden ausreichend zu versicherndarf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.

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Sources: Neuwagen Verkaufsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. Sämtliche von JKF Industri – auch zukünftig - Die Ware bleibt Eigentum der Linden GmbH. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für die Linden GmbH als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für sie. Erlischt das (Mit-) Eigentum der Linden GmbH durch Verbin- dung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wert- anteilmäßig (Rechnungswert) auf die Linden GmbH übergeht. Der Käufer wahrt das (Mit-) Eigentum der Linden GmbH unentgeltlich. Im übrigen bleibt das Eigentum an den gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Be- zahlung Tilgung aller Forderungen aus einer Geschäftsverbindung zustehenden und noch entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, vorbehalten. Ware, an der Geschäftsverbindung zwischen JKF Industri und dem Käufer unser Verkäufer, (Mit-) Eigentum (Vorbehaltsware)zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Käufer ist berechtigt, diese Vorbehaltsware in ordnungsgemäßem Ge- schäftsgang zu verarbeiten und zu veräußern, so lange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungs- übereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versiche- rungen, unerlaubter Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Um- fang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die Vorbehaltsware an den Verkäufer abgetretenen For- derungen für dessen Rechnung im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt JKF Industri bereits jetzt alle Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware mit oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurdeeigenen Namen einzuziehen. JKF Industri nehmen die Abtretung an. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung gegen seine Abnehmer befugt. JKF Industri sind berechtigt, diese Befugnis zu widerrufenDiese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. In diesem Fall ist Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer verpflichtet, auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zur Durch- setzung erforderlichen Unterlagen zu Verfügung zu stellen und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigendiesen unverzüglich benachrichtigen. Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor, ohne daß für JKF Industri daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht JKF Industri gehörenden Waren steht JKF Industri der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Rech- nungswertes der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren zu. Der Käufer verwahrt die neue Sache unentgeltlich für JKF Industri. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an JKF Industri ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind JKF Industri Die Linden GmbH ist jeder Zeit berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen; Herausgabe der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtetihr gehörenden Waren zu verlangen, wenn der Kunde mit der Zahlung in Verzug kommt oder sich seine Vermögenslage wesentlich verschlechtert. In einer solchen Zurücknahme der Vorbehaltsware Wird von diesem Recht Gebrauch gemacht, so liegt kein unbeschadet anderer zwingender gesetzlicher Bestimmungen nur dann ein Rücktritt vom VertragVertrag vor, es sei denn, JKF Industri erklären wenn dies schriftlich. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer und Wasserschäden ausreichend zu versichernausdrücklich erklärt wird.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. Sämtliche von JKF Industri – auch zukünftig - 11.1 Die vom Verkäufer gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Be- zahlung aller Forderungen Erfüllung sämtlicher dem Verkäufer gegenüber bestehender oder künftig entstehender Zahlungsverpflichtungen des Käufers, gleich aus der Geschäftsverbindung zwischen JKF Industri und dem Käufer unser Eigentum (Vorbehaltsware). Der Käufer ist berechtigtwelchem Rechtsgrund, die Vorbehaltsware im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt JKF Industri bereits jetzt alle ForderungenEigentum des Verkäufers als Sicherung für die jeweilige Saldoforderung. Dies gilt auch wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. 11.2 Solange der Verkäufer noch eine Forderung an den Käufer hat, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware mit oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurde. JKF Industri nehmen die Abtretung an. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung gegen seine Abnehmer befugt. JKF Industri sind berechtigt, diese Befugnis zu widerrufen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, und die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zur Durch- setzung erforderlichen Unterlagen zu Verfügung zu stellen und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigen. Eine gilt eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer vom Verkäufer gelieferten Ware als für uns vorden Verkäufer vorgenommen, ohne daß für JKF Industri daraus Verpflichtungen entstehenunter Ausschluss des Eigentumserwerbs nach § 950 BGB. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware Verarbeitung mit anderen, nicht JKF Industri dem Verkäufer gehörenden Waren durch den Käufer (§ 947 BGB) steht JKF Industri der dabei entstehende Miteigentumsanteil dem Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rech- nungswertes Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den übrigen zum Rechnungswert der anderen mit ihr Verarbeiteten Waren zu. Erlischt das Eigentum des Verkäufers durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Käufer dem Verkäufer bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsreche an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der vom Verkäufer gelieferten Ware. In allen Fällen der Be- und Verarbeitung gilt der Käufer als Verwahrer. Aus der Be- und Verarbeitung und der Verwahrung stehen ihm keine Ansprüche gegen den Verkäufer zu. 11.3 Der Käufer verwahrt die neue Sache unentgeltlich für JKF Industri. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an JKF Industri ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind JKF Industri ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt des Verkäufers stehende Ware im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsverkehrs weiter zu veräußern, zu verarbeiten oder einzuziehen, solange er nicht im Verzug ist. 11.4 Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung, der Verarbeitung oder dem Einbau der Vorbehaltsware zurückzunehmen; (insbesondere aus Kauf-, Werk- oder Werklieferungsvertrag) gelten bereits jetzt als im Zeitpunkt ihrer Entstehung an den Verkäufer abgetreten, und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Bearbeitung und an einen oder mehrere Abnehmer weiterveräußert, weiterverarbeitet oder eingebaut wird. Sicherungsrechte des Käufers gegen seine Abnehmer gehen mit auf den Verkäufer über. 11.5 Wird die Vorbehaltsware allein oder zusammen mit anderen nicht dem Verkäufer gehörenden Waren ohne oder nach Verarbeitung weiterveräußert, weiterverarbeitet oder eingebaut, gilt die Abtretung der Forderung nach Artikel 11.4. (d.h. vorhergehender Absatz) nur in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware. Bei der Lieferung von Waren, an denen der Verkäufer Miteigentumsanteile gem. 11. 2. hat, gilt die Abtretung der Forderung in Höhe dieser Miteigentumsanteile. Soweit der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrageinem Abtretungsverbot unterliegt, es sei denn, JKF Industri erklären dies schriftlich. hat er den Verkäufer zu verständigen und auf Verlangen des Verkäufers die Zustimmung seines Vertragspartners herbeizuführen. 11.6 Der Käufer ist ermächtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware des Verkäufers bis zum jederzeitigen Widerruf seitens des Verkäufers einzuziehen. Er ist nicht berechtigt, über solche Forderungen durch Abtretung an Dritte zu verfügen. Auf Verlangendes Verkäufers ist er verpflichtet, seinem Abnehmer die Abtretung an den Verkäufer bekannt zu geben und dem Verkäufer schriftlich die Abnehmer nach Namen und Anschrift sowie die ihm zustehende Forderung genau, insbesondere nach Art und Größe zu benennen sowie die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlange zu übergeben. 11.7 Der Käufer hat den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen, falls Dritte ein Recht an der Vorbehaltsware oder an den an den Verkäufer abgetretenen Forderungen begründen oder geltend machen wollen; er hat den Dritten sofort auf eigene Kosten gegen Diebstahldas Recht des Verkäufers hinzuweisen. 11.8 Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäuferverpflichtet, Bruchdie Übertragung eines entsprechenden Teils des Eigentums bzw. die Freigabe anderer Sicherheiten nach Artikel 11.2. vorzunehmen, Feuer soweit der Wert der Gesamtforderung des Verkäufers nicht nur vorübergehend um mehr als 10% übersichert ist; Bezugsgröße für die Ermittlung des Wertes ist der Rechnungswert der vom Verkäufergelieferten Ware. 11.9 Soweit der Eigentumsvorbehalt mit den Bedingungen des Verkäufers im Auslandsgeschäft nicht voll wirksam sein sollte, ist der Käufer verpflichtet, Vereinbarungen mit dem Verkäufer zu treffen und Wasserschäden ausreichend zu versichernalle sonstigen Handlungen vorzunehmen, damit ein entsprechender Erfolg erreicht wird. 11.10 Die vorstehenden Vorschriften sind auf Leistungen aufgrund eines Werk- oder Werkliefervertrags entsprechend anwendbar.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. Sämtliche von JKF Industri – auch zukünftig - gelieferten Waren 1. Die Lieferungen bleiben unser Eigentum bis zur vollständigen Be- zahlung aller Erfüllung sämtIicher uns gegen den Besteller zustehender Ansprüche, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen JKF Industri und dem Käufer unser bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum an den Lieferungen (Vorbehaltsware)) als Sicherung für die Saldorechnung der Firma H&K Müller. Der Wird im Zusam- menhang mit der Bezahlung des Kaufpreises eine wechseImäßige Haftung der Firma H&K Müller begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Käufer ist berechtigtals Bezogenem. 2. Eine Be- oder Verarbeitung durch den Besteller erfolgt unter Ausschluss des Eigentumserwerbs nach § 950 BGB in unserem Auftrag; wir werden entsprechend dem Verhältnis des Netto-Fakturenwerts unserer Ware zum Netto-Fakturenwert der zu be- oder verarbeitenden Ware Miteigentümer der so entstandenen Sache, die als Vorbehaltsware zur Sicherstellung der Ansprüche von H&K Müller gemäß Absatz 1 dient. 3. Bei Verarbeitung (Verbindung / Vermischung) mit anderen, nicht der Firma H&K Müller gehörenden Waren durch den Besteller gelten die Bestimmun- gen der §§ 947, 948 BGB mit der Folge, dass der Miteigentumsanteil der Firma H&K Müller an der neuen Sache nunmehr als Vorbehaltsware im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; Sinne dieser Bedingungen gilt. 4. Die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist dem Besteller nur im ge- wöhnlichen Geschäftsverkehr und unter der Bedingung gestattet, dass er mit seinen Kunden ebenfalls einen Eigentumsvorbehalt gemäß den Absät- zen 1 bis 3 vereinbart. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändungen und Sicherheitsübereignung, ist der Besteller nicht berechtigt. 5. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt JKF Industri bereits der Besteller hiermit schon jetzt alle Forderungenbis zur Erfüllung unserer sämtlichen Ansprüche, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware mit oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurde. JKF Industri nehmen die Abtretung an. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung Weiterveräu- ßerung entstehenden Forderungen und sonstigen berechtigten Ansprüchen gegen seine Abnehmer befugtKunden mit allen Nebenrechten an H&K ▇▇▇▇▇▇ ab. JKF Industri sind berechtigt, diese Befugnis zu widerrufen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. In diesem Fall Auf unser Verlangen ist der Käufer Besteller verpflichtet, uns unverzüglich alle Auskünfte zu geben und die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machenUnterlagen auszuhändigen, die zur Durch- setzung erforderlichen Unterlagen zu Verfügung zu stellen Geltendmachung unserer Rechte gegenüber den Kunden des Bestelters erforderlich sind. 6. Wird die Vorbehaltsware vom Besteller nach Verarbeitung gemäß Absatz 2 und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigen. Eine Be- / oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor, ohne daß für JKF Industri daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware 3 zusammen mit anderen, H&K Müller nicht JKF Industri gehörenden Waren steht JKF Industri weiterveräußert, so gilt die Abtretung der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis Kaufpreisforderung gemäß Ab- satz 5 nur in Höhe des Rech- nungswertes Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren zuder Firma H&K Müller. 7. Der Käufer verwahrt die neue Sache unentgeltlich Übersteigt der Wert der für JKF Industriuns bestehenden Sicherheiten unsere Gesamt- forderungen um mehr als 10%, so sind wir auf Verlangen des Bestellers in- soweit zur Freigabe von Sicherungen nach unserer ▇▇▇▇ verpflichtet. 8. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an JKF Industri ab, die ihm durch die Verbindung Pfändungen oder Beschlagnahme der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen von dritter Seite sind uns unverzüglich anzuzeigen. Daraus entstehende Interventionskosten ge- hen in jedem Fall zu Lasten des Bestellers, soweit sie nicht von Dritten erwachsen; ge- tragen sind. 9. FaIls der wir nehmen diese Abtretung schon jetzt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers nach Maßgabe vorstehender Bestimmungen von unserem Eigentumsvorbehalt durch Zurücknahme von Vorbehaltsware Gebrauch machen, sind JKF Industri wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtetWare freihändig zu verkaufen oder verstei- gern zu lassen. In einer solchen Zurücknahme Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts und insbe- sondere das Herausgabeverlangen stellen einen Rücktritt vom Vertrag dar. Die Rücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertragerfolgt zu dem erzielten Erlös, es sei dennhöchs- tens jedoch zu den vereinbarten Lieferpreisen. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz, JKF Industri erklären dies schriftlich. Der Käufer ist verpflichtetinsbesondere entgangenen Gewinn, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer und Wasserschäden ausreichend zu versichernbleiben vorbehal- ten.

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Sources: General Terms and Conditions

Eigentumsvorbehalt. Sämtliche von JKF Industri – auch zukünftig - gelieferten Waren bleiben 1. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur vollständigen Be- zahlung Bezahlung aller vorangegangenen und zukünftigen Warenlieferungen innerhalb der laufenden Geschäftsverbindungen einschließlich aller Nebenforderungen bleiben die verkauften Waren unser Eigentum. 2. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, wenn einzelne Forderungen gegenüber dem Käufer in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. 3. Mit der vollen Bezahlung aller Forderungen des Lieferanten aus seiner Geschäftsverbindung mit dem Käufer erlischt der Eigentumsvorbehalt ohne weiteres mit der Maßgabe, dass das Eigentum zu diesem Zeitpunkt auf den Käufer übergeht. 4. Der Käufer darf über die Waren nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verfügen, sie also weder verschenken, noch verpfänden oder zur Sicherheit übereignen. Werden die Waren im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs weiterverarbeitet, erlangen wir an dem fertigen Erzeugnis anteilmäßiges Miteigentum, das der Verarbeiter für uns in Verwahrung nimmt. Für den Fall der Weiterveräußerung der Ware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs werden die Forderungen des Käufers gegen seine Endabnehmer aus dem Weiterverkauf bereits jetzt an uns abgetreten; bei weiterverarbeiteter Ware in anteilmäßiger Höhe. Die Abtretung der Forderungen beschränkt sich der Höhe nach auf unsere Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen JKF Industri und dem Käufer unser Eigentum (Vorbehaltsware)Lieferung der weiterverkauften bzw. weiterverarbeiteten Ware. Der Käufer ist zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Vorbehaltsware im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt JKF Industri bereits Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf gemäß vorstehender Bestimmung auf uns übergeht. 5. Bei Weiterverkäufen auf Kredit hat sich der Weiterverkäufer gegenüber dem Endabnehmer das Eigentumsrecht vorzubehalten. Die Rechte und Ansprüche aus diesem Eigentumsvorbehalt gegenüber dem Endabnehmer werden hiermit schon jetzt alle Forderungenvon dem Weiterverkäufer an uns abgetreten. 6. Wird die Eigentumsvorbehaltsware in bar veräußert, so hat der Weiterverkäufer den Erlös gesondert aufzubewahren und sofort an uns abzuführen. Das gleiche gilt für Beträge, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware mit oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurde. JKF Industri nehmen die Abtretung anWeiterveräußerer auf abgetretene Forderungen für uns von dem Endabnehmer einzieht. 7. Der Käufer ist zur Einbeziehung der an uns gemäß vorstehender Bestimmungen abgetretenen Forderungen für uns ermächtigt; die Einziehungsbefugnis durch uns gegenüber dem Endabnehmer bleibt zur Einziehung von der Forderung gegen seine Abnehmer befugtEinziehungsermächtigung des Käufers unberührt. JKF Industri sind Der Verkäufer bleibt solange zum Einzug der abgetretenen Forderungen im eigenen Namen berechtigt, diese Befugnis zu widerrufenals er seinen vertraglichen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Gerät er in Zahlungsverzug, wenn so steht uns das Recht zu, die abgetretene Forderung zur Deckung unseres Guthabens selbst einzuziehen bzw. die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Auf Verlangen hat uns der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. In diesem Fall ist die Schuldner der Käufer verpflichtet, abgetretenen Forderung mitzuteilen und die abgetretenen Forderungen und deren den Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zur Durch- setzung erforderlichen Unterlagen zu Verfügung zu stellen und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigen. 8. Eine Be- oder Verarbeitung Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für durch uns vor, ohne daß für JKF Industri daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, gelten nicht JKF Industri gehörenden Waren steht JKF Industri der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Rech- nungswertes der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren zu. Der Käufer verwahrt die neue Sache unentgeltlich für JKF Industri. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an JKF Industri ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind JKF Industri berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein als Rücktritt vom Vertrag, es sei dennsofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet. 9. Pfändungen der Eigentumsvorbehaltsware sowie von Forderungen des Käufers die gemäß vorstehender Bestimmung an uns abgetreten sind, JKF Industri erklären dies schriftlichhat der Käufer sofort anzuzeigen. Die Kosten etwaiger Interventionen hat in diesem Fall der Käufer zu tragen. 10. Wir verpflichten uns die uns nach vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen nach unserer ▇▇▇▇ insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernde Sache um 20 % übersteigt. 11. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware vor Wertminderung zu schützen und auf eigene Kosten gegen DiebstahlFeuer, Bruch, Feuer Einbruchdiebstahl und Wasserschäden ausreichend zu versichern, Versicherungsansprüche werden in Höhe des Warenwertes bzw. in Höhe der Restforderung schon jetzt abgetreten.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. Sämtliche von JKF Industri – auch zukünftig - gelieferten Waren bleiben Die gelieferte ▇▇▇▇ bleibt Eigentum der Firma FLW bis zur vollständigen Be- zahlung Begleichung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen JKF Industri und mit dem Käufer unser Eigentum (Vorbehaltsware)Auftraggeber. Der Käufer ist berechtigt, Wird die Vorbehaltsware im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt JKF Industri bereits jetzt alle Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware mit oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurde. JKF Industri nehmen die Abtretung an. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung gegen seine Abnehmer befugt. JKF Industri sind berechtigt, diese Befugnis zu widerrufen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, und die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zur Durch- setzung erforderlichen Unterlagen zu Verfügung zu stellen und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigen. Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor, ohne daß für JKF Industri daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware unter Vorbehalt gelieferte Ware mit anderen, nicht JKF Industri dem Auftraggeber gehörenden Waren steht JKF Industri der dabei entstehende Miteigentumsanteil Gütern vermischt oder verarbeitet, so erwirbt die Firma FLW ein Miteigentum an der neuen Sache in Höhe des Anteils der Lieferung durch die Firma FLW im Verhältnis des Rech- nungswertes zu den Lieferanteilen Dritter. Bei Zahlungsverzug ist die Firma FLW berechtigt nach Inverzugsetzung die Herausgabe der gelieferten Waren zu verlangen. Die Zurücknahme bzw. Pfändung der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren zudurch die Firma FLW bedeutet keinen Rücktritt vom Vertrag. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Firma FLW nicht gestattet. Der Käufer verwahrt die neue Sache unentgeltlich für JKF Industri. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an JKF Industri abAuftraggeber verpflichtet sich, die ihm durch unter Eigentumsvorbehalt gelieferte ▇▇▇▇ auf seine Kosten gegen Feuer, Einbruch, Diebstahl und sonstige Risiken zu versichern. Diese Verpflichtung gilt auch bei Finanzierungsgeschäften. Die Rechte aus diesen Versicherungen sind an die Verbindung Firma FLW für die Dauer des Eigentumsvorbehalts abgetreten. Der Auftraggeber haftet auch ohne eigenes Verschulden für den Verlust und für alle Schäden an der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetztWare bis zu deren vollen Bezahlung an die Firma FLW. Bei vertragswidrigem Verhalten Beschädigung, Zerstörung, Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter gegenüber der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware hat der Auftraggeber dieses der Firma FLW unverzüglich per Einschreiben unter Angabe von Namen und Anschrift des Käufers sind JKF Industri Dritten mitzuteilen, sowie den Dritten auf die Eigentumsrechte seitens der Firmengruppe hinzuweisen. Sämtliche infolge der Eingriffe entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten hat der Auftraggeber zu zahlen. Ist die Ware in den Besitz eines Dritten gelangt, so ist die Firma FLW berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen; Herausgabe der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtetWare zu verlangen. In einer solchen Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, JKF Industri erklären dies schriftlich. Der Käufer ist verpflichtetDie vorstehenden Regelungen gelten ebenso für Waren, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer und Wasserschäden ausreichend zu versichernzur Miete oder zur Erprobung beim Auftraggeber stehen.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. Sämtliche von JKF Industri – auch zukünftig - 1. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Be- zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen JKF Industri und dem Käufer unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forde- rungen aus der Geschäftsverbindung, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der künftig ent- stehenden oder bedingten Forderungen (Saldovorbehalt). Der Saldovorbehalt gilt jedoch nicht für Vor- kasse- oder Bargeschäfte, die Zug-um-Zug abgewickelt werden. In diesem Fall bleiben die gelieferten Waren in unserem Eigentum, bis der Kaufpreis für diese Waren vollständig gezahlt ist. 2. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die verarbeitete ▇▇▇▇ gilt als Vorbehaltsware im Sinne der Ziff. V/1. Bei Ver- arbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Käufer uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltswaren im Sinne der Ziff. V/1. 3. Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Ge- schäftsbedingungen und solange er nicht in Verzug ist, veräußern, vorausgesetzt, dass die Forderun- gen aus der Weiterveräußerung gemäß den Ziff. V/4 bis V/6 auf uns übergehen. Zu anderen Verfügun- gen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt. 4. Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfange zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, nicht von uns verkauften Waren veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Höhe des Weiterveräußerungswertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware. Bei der Veräußerung von Waren, an denen wir Miteigen- tumsanteile gemäß Ziff. V/2 haben, gilt die Abtretung der Forderung in Höhe dieser Miteigentumsanteile. 5. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt JKF Industri bereits jetzt alle Forderungen, die ihm Forderungen aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware mit oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurdebis zu unserem jederzeit zulässi- gen Widerruf einzuziehen. JKF Industri nehmen die Abtretung an. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung gegen seine Abnehmer befugt. JKF Industri Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir zudem berechtigt, diese Befugnis die Ware nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist zurück zu widerrufen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommtverlangen sowie die Weiterveräußerung und Weiter- verarbeitung gelieferter Ware zu untersagen. In diesem Fall Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten - sofern wir das nicht selbst tun - und die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, uns die zur Durch- setzung Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu Verfügung zu stellen und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigengeben. 6. Eine Be- Von einer Pfändung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt anderen Beeinträchtigung durch Dritte muss der Käufer für uns vorunverzüglich benachrichtigen. 7. Übersteigt der Wert bestehender Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 50 v. H., ohne daß für JKF Industri daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht JKF Industri gehörenden Waren steht JKF Industri der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Rech- nungswertes der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren zu. Der Käufer verwahrt die neue Sache unentgeltlich für JKF Industri. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an JKF Industri ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; sind wir nehmen diese Abtretung schon jetzt. Bei vertragswidrigem Verhalten auf Verlangen des Käufers sind JKF Industri berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen; der Käufer ist insoweit zur Herausgabe Freigabe von Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, JKF Industri erklären dies schriftlich. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer und Wasserschäden ausreichend zu versichern.

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Sources: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Eigentumsvorbehalt. Sämtliche von JKF Industri – auch zukünftig - gelieferten Waren bleiben Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte ▇▇▇▇ bleibt bis zur vollständigen Be- zahlung Bezahlung des Kaufpreises und aller sonstiger Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsverbindung zwischen JKF Industri und dem Käufer unser (bei Zahlung durch Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung) Eigentum (Vorbehaltsware)des Verkäufers. Der Käufer ist berechtigt, Wird die Vorbehaltsware durch den Käufer verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für den Verkäufer, der damit als Hersteller im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt JKF Industri bereits jetzt alle Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer Sinne des § 950 BGB gilt und das Eigentum an dem Zwischen- oder gegen Dritte erwachsen, in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware mit oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurde. JKF Industri nehmen die Abtretung an. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung gegen seine Abnehmer befugt. JKF Industri sind berechtigt, diese Befugnis zu widerrufen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, und die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zur Durch- setzung erforderlichen Unterlagen zu Verfügung zu stellen und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigen. Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor, ohne daß für JKF Industri daraus Verpflichtungen entstehenEnderzeugnis erwirbt. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware Verarbeitung mit anderen, nicht JKF Industri dem Käufer gehörenden Waren steht JKF Industri erwirbt der dabei entstehende Miteigentumsanteil Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rech- nungswertes Wertes der von ihm gelieferten Vorbehaltsware zu den übrigen zum Wert der fremden Waren zuim Zeitpunkt der Verarbeitung. Der Das gleiche gilt bei Verbindungen oder Vermischungen im Sinne der §§ 947, 948 BGB von Vorbehaltsware mit fremder Ware. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer verwahrt die neue Sache unentgeltlich für JKF Industri. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer als wesentlicher Bestandteil in das Bauteil eines Dritten eingebaut, so tritt der Käufer auch solche Forderungen schon jetzt den ihm hieraus erntstehenden Vergütungsanspruch an JKF Industri Dritte ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind JKF Industri berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, JKF Industri erklären dies schriftlich. Der Käufer ist berechtigt, die Ware oder das verarbeitete Erzeugnis im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern. Er tritt schon heute seine gesamten Forderungen gegen den Erwerber aus der Weiterveräußerung an den Verkäufer zu dessen Sicherung ab. Der Käufer ist zum Einzug der Forderung ermächtigt und verpflichtet, die solange, der Verkäufer diese Ermächtigung nicht wiederruft. Die Einziehungsermächtigung des Käufers erlischt ohne ausdrückliche Erklärung des Verkäufers, wenn der Käufer seine Zahlungen einstellt. Der Verkäufer wird von seiner Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Käufer, seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Der Wert der Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer und Wasserschäden ausreichend zu versichernmeint stets den dem vom Käufer berechneten Rechnungspreis.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. Sämtliche a) Shimadzu behält sich das Eigentum an sämtlichen von JKF Industri – auch zukünftig - Shimadzu gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Be- zahlung aller Forderungen aus Bezahlung der Geschäftsverbindung zwischen JKF Industri entsprechenden Rechnungsbeträge zuzüglich Zinsen und dem Käufer unser Eigentum (Vorbehaltsware)Kosten vor. Der Käufer ist berechtigtDas Bestimmungsrecht darüber, auf welche Teile der Gesamtverbindlichkeiten a-conto- Zahlungen des Käufers anzurechnen sind, steht Shimadzu zu. b) Wird die Vorbehaltsware im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt JKF Industri bereits jetzt alle Forderungengelieferte ▇▇▇▇ mit einer anderen beweglichen Sache derart verbunden, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsendass sie als wesentlicher Bestandteil einer neuen Sache anzusehen ist, in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware mit oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurde. JKF Industri nehmen die Abtretung an. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung gegen seine Abnehmer befugt. JKF Industri sind berechtigt, diese Befugnis zu widerrufen, wenn so überträgt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, und die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zur Durch- setzung erforderlichen Unterlagen zu Verfügung zu stellen und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigen. Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor, ohne daß für JKF Industri daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht JKF Industri gehörenden Waren steht JKF Industri der dabei entstehende Miteigentumsanteil schon jetzt quotenmäßiges Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rech- nungswertes der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren zuan Shimadzu. Der Käufer verwahrt übt den Besitz an der neuen Sache für Shimadzu aus. c) Der Käufer kann die neue Sache unentgeltlich von Shimadzu gelieferte Vertragsware– sofern er sich nicht mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug befindet – in ordnungsmäßigem Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt gegen Bar- oder Wechselzahlung weiterveräußern. Solange sich die Vorbehaltsware beim Käufer befindet, hat dieser sie mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für JKF IndustriShimadzu zu verwahren. d) Veräußert der Käufer die Vorbehaltsware zusammen mit anderen, tritt er hiermit die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in voller Höhe, im Fall vorheriger Be- oder Verarbeitung bzw. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Vermischung mit Shimadzu nicht gehörender Ware in Höhe des Wertes der verarbeiteten Vorbehaltsware, der sich aus der entsprechenden Rechnung zwischen Shimadzu und dem Käufer ergibt, an Shimadzu ab. Erfolgt ein solcher Verkauf von Erzeugnissen zusammen mit anderen nicht von Shimadzu gelieferten Waren zu einem Gesamtpreis, so tritt der Käufer auch solche Forderungen Shimadzu hiermit seine Kaufpreisforderung in Höhe des von Shimadzu an JKF Industri ab, die ihm durch die Verbindung den Käufer in Rechnung gestellten Wertes der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetztab. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind JKF Industri berechtigtIn jedem dieser vorstehend genannten Fälle verpflichtet sich der Käufer, der die Vorbehaltsware zurückzunehmen; in Entsprechung von Punkt 8. lit. f) der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom VertragAGB weiterveräußert, es sei denn, JKF Industri erklären dies schriftlich. einen entsprechenden Vermerk in seinen Büchern und auf seinen diesbezüglichen Fakturen anzubringen. e) Der Käufer ist verpflichtet, auf Verlangen von Shimadzu dem Drittschuldner die Abtretung an Shimadzu unter Angabe der Höhe der Forderung von Shimadzu anzuzeigen. Er hat Shimadzu alle zur Geltendmachung der Rechte von Shimadzu notwendigen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen herauszugeben. Übersteigt der Wert der an Shimadzu abgetretenen Ansprüche die noch offene Gesamtforderung von Shimadzu gegen den Käufer um mehr als 20% (zwanzig Prozent), ist Shimadzu auf Verlangen des Käufers zur Rückübertragung des überschießenden Teils verpflichtet. f) Verpfändung, Sicherungsübereignung und Sicherungsabtretung der Vorbehaltsware von Shimadzu sowie der Shimadzu zustehenden Rechte und andere die Rechte von Shimadzu beeinträchtigende Verfügungen durch den Käufer sind unzulässig. Einwirkungen Dritter – sei es auf eigene die Vorbehaltsware, die an Shimadzu abgetretenen Forderungen oder die nach den vorstehenden Absätzen begründeten Rechte – hat der Käufer Shimadzu sofort unter Übersendung aller für eine Intervention notwendigen Unterlagen anzuzeigen. Sämtliche Kosten einer Intervention durch Shimadzu trägt der Käufer. g) Bei Zahlungsverzug hat Shimadzu das Wahlrecht, ob die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes unter Vertragsrücktritt oder unter Aufrechterhaltung des Vertrages ausgeübt wird. Sofern die Geltendmachung nicht ausdrücklich unter Rücktritt vom Vertrag erfolgt, gilt sie nicht als Vertragsrücktritt. h) Shimadzu hat das Recht, nach Ausübung der Rücknahmeklausel gemäß Punkt 8. der AGB den betroffenen Kaufgegenstand freihändig („Freihandverkauf“) unter Anrechnung auf die Kaufpreisforderung („Kaufpreisforderung 1") zu veräußern. Eine verbleibende Differenz zwischen der Kaufpreisforderung 1 gegen Diebstahlden ersten Käufer und dem Kaufpreis aus dem Freihandverkauf hat der ursprüngliche Käufer Shimadzu als Schadenersatz zuzüglich Zinsen zu ersetzen. Im Fall des Freihandverkaufs hat der Käufer das Recht, Bruchmögliche Interessenten namhaft zu machen. Darüber hinaus ist Shimadzu verpflichtet, Feuer vor Abschluss des Kaufvertrages mit einem Dritten, dies unter Angabe des Kaufpreises, dem Käufer bekannt zu geben und Wasserschäden ausreichend hat dieser die Möglichkeit, binnen sieben Tagen einen besseren Interessenten namhaft zu versichernmachen, wobei Shimadzu noch innerhalb der Frist ein verbindliches Angebot zugehen muss. Ein Freihandverkauf hat an den Bestbieter zu erfolgen.

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Sources: General Terms and Conditions

Eigentumsvorbehalt. Sämtliche von JKF Industri – auch zukünftig - gelieferten Waren bleiben (1) Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller jeweils bestehenden derzeitigen und künftigen Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der zwischen den Vertragspartnern bestehenden Lieferbeziehung über elektronische Geräte (einschließlich Saldoforderungen aus einem auf diese Lieferbeziehung beschränkten Kontokorrentverhältnis). (2) Die vom Verkäufer an den Käufer gelieferte ▇▇▇▇ bleibt bis zur vollständigen Be- zahlung Bezahlung aller gesicherten Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen JKF Industri und dem Eigentum des Verkäufers. Die Ware sowie die nach dieser Klausel an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend Vorbehaltsware genannt. (3) Der Käufer unser Eigentum verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für den Verkäufer. (Vorbehaltsware). 4) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls (Absatz 9) im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt JKF Industri bereits jetzt alle Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, unabhängig davon, ob ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig. (5) Wird die Vorbehaltsware mit vom Käufer verarbeitet, so wird vereinbart, dass die Verarbeitung im Namen und für Rechnung des Verkäufers als Hersteller erfolgt und der Verkäufer unmittelbar das Eigentum oder ohne – wenn die Verarbeitung weiterverkauft wurde. JKF Industri nehmen die Abtretung an. Der Käufer bleibt zur Einziehung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Forderung gegen seine Abnehmer befugt. JKF Industri sind berechtigt, diese Befugnis zu widerrufen, wenn Wert der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. In diesem Fall verarbeiteten Sache höher ist als der Käufer verpflichtet, und die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zur Durch- setzung erforderlichen Unterlagen zu Verfügung zu stellen und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigen. Eine Be- oder Verarbeitung Wert der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor, ohne daß für JKF Industri daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht JKF Industri gehörenden Waren steht JKF Industri der dabei entstehende Miteigentumsanteil – das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neuen neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Rech- nungswertes ▇▇▇▇▇ der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwirbt. Für den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb beim Verkäufer eintreten sollte, überträgt der Käufer bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder – im o.g. Verhältnis – Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an den Verkäufer. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu den übrigen Waren zu. Der einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der anderen Sachen als Hauptsache anzusehen, so überträgt der Verkäufer, soweit die Hauptsache ihm gehört, dem Käufer verwahrt die neue anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache unentgeltlich für JKF Industri. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer in dem in Satz 1 genannten Verhältnis. (6) Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer auch solche Forderungen bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber – bei Miteigentum des Verkäufers an JKF Industri der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – an den Verkäufer ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die ihm durch an die Verbindung Stelle der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z.B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Der Verkäufer ermächtigt den Käufer widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Der Verkäufer darf diese Abtretung schon jetztEinzugsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen. (7) Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Käufer sie unverzüglich auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und den Verkäufer hierüber informieren, um ihm die Durchsetzung seiner Eigentumsrechte zu ermöglichen. Bei Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer dem Verkäufer. (8) Der Verkäufer wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen auf Verlangen nach seiner ▇▇▇▇ freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 98% übersteigt. (9) Tritt der Verkäufer bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind JKF Industri – insbesondere Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), ist er berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, JKF Industri erklären dies schriftlich. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer und Wasserschäden ausreichend heraus zu versichernverlangen.

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Sources: Allgemeine Lieferbedingungen

Eigentumsvorbehalt. Sämtliche von JKF Industri – auch zukünftig - gelieferten Waren bleiben Für alle Lieferungen und Leistungen durch den Lieferanten gelten die nachstehenden Vertragsbedingungen über den Eigentumsvorbehalt: a) Der Lieferant behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand vor, bis zur vollständigen Be- zahlung aller sämtliche Forderungen des Lieferanten aus der Geschäftsverbindung zwischen JKF Industri und mit dem Käufer unser Eigentum (Vorbehaltsware). Der Käufer Besteller voll ausgeglichen sind. b) Dem Besteller ist berechtigtgestattet, die Vorbehaltsware gelieferte Ware im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt JKF Industri Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs weiter zu veräußern, es sei denn, dass die sich aus dem Weiterverkauf ergebende Forderung bereits jetzt alle Forderungenan andere abgetreten ist. Wenn die Ware nicht sofort bezahlt wird, ist der Besteller verpflichtet, die Ware nur unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern. Die Berechtigung zur Weiterveräußerung entfällt bei Zahlungseinstellung des Bestellers. c) Die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, entstehenden Forderungen tritt der Besteller bereits jetzt in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer des Fakturen-Endbetrages (einschl. MwSt.), der sich aus dem Liefergeschäft zwischen Lieferant/Besteller gibt, an den Lieferant zu seiner Sicherung ab, und zwar unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware mit der Liefergegenstand vor oder ohne Verarbeitung nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung weiterverkauft wurde. JKF Industri nehmen die Abtretung an. worden ist. d) Der Käufer bleibt Besteller ist zur Einziehung der Forderung gegen seine Abnehmer befugtabgetretenen Forderungen solange ermächtigt, als er seiner Zahlungspflicht gegenüber dem Lieferanten nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät. JKF Industri sind berechtigt, diese Befugnis zu widerrufen, wenn Auf Verlangen hat der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. In diesem Fall ist Besteller dem Lieferanten die Namen der Käufer verpflichtet, und die Schuldner der abgetretenen Forderungen und deren Schuldner Höhe mitzuteilen. Der Lieferant ist ermächtigt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zur Durch- setzung erforderlichen Unterlagen zu Verfügung zu stellen und seinen Abnehmern den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen. Eine Be- bekannt zu geben. e) Die Verarbeitung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer Umbildung des Liefergegenstandes durch den Besteller wird stets für uns vorden Lieferanten vorgenommen, ohne daß dass für JKF Industri Letzteren daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung Wird der Vorbehaltsware Liefergegenstand mit anderen, dem Lieferanten nicht JKF Industri gehörenden Waren steht JKF Industri Gegenständen verarbeitet, so erwirbt der dabei entstehende Miteigentumsanteil Lieferant das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rech- nungswertes Wertes des Liefergegenstandes zu dem der Vorbehaltsware anderen verarbeiteten Gegenstände zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für den unter Vorbehalt gelieferten Gegenstand. f) Wird der Liefergegenstand mit anderen, dem Lieferanten nicht gehörenden Gegenständen verbunden, so erwirbt der Lieferant das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den übrigen Waren zudem der anderen verbundenen Gegenstände zum Zeitpunkt der Verbindung. Erfolgt die Verbindung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller dem Lieferanten anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Käufer Besteller verwahrt die neue Sache unentgeltlich das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für JKF Industriden Lieferanten. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen Entsprechendes gilt auch bei Vermischung des Liefergegenstandes mit anderen, dem Lieferanten nicht gehörenden Gegenständen. g) Der Besteller darf den Käufer tritt Gegenstand weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Bei Pfändung, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat er den Lieferanten unverzüglich zu benachrichtigen. Etwaige Kosten von Interventionen des Lieferanten trägt der Käufer auch solche Forderungen an JKF Industri ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt. Besteller. h) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind JKF Industri berechtigtBestellers, die Vorbehaltsware zurückzunehmen; insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Käufer ist Lieferant zur Zurücknahme nach Mahnung unter angemessener Fristsetzung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme . i) Soweit der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt Wert aller Sicherungsrechte des Lieferanten aus der Geschäftsbeziehung mit dem Besteller die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20 v. H. übersteigt, wird der Lieferant auf Wunsch des Bestellers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben, wobei die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten vom Vertrag, es sei denn, JKF Industri erklären dies schriftlich. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer und Wasserschäden ausreichend zu versichernLieferant nach billigem Ermessen getroffen wird.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Lieferungen

Eigentumsvorbehalt. Sämtliche von JKF Industri – auch zukünftig - a) Ist der Kunde Unternehmer, behält sich die RWZ das Eigentum an den gelieferten Waren bleiben bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Ist der Kunde Verbraucher, behält sich die RWZ das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Be- zahlung aller Bezahlung dieser Ware vor. Diese Waren sowie die nach den nachfolgenden Bestimmungen an ihre Stelle tretenden, vom Ei- gentumsvorbehalt erfassten Waren werden nachfolgend als „Vorbehaltsware“ bezeichnet. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II der RWZ zu. b) Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für die RWZ. Die Vorbehaltsware darf vom Kunden ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der RWZ vor vollständiger Bezahlung der gesi- cherten Forderungen aus weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden noch für Sale- and-Lease-back-Geschäfte verwenden. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Geschäftsverbindung zwischen JKF Industri Kunde unverzüglich und dem Käufer unser zu jedem geeigneten Anlass eindeutig auf das Eigentum (Vorbehaltsware)der RWZ hinzuweisen und die RWZ unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit die RWZ Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit die Klage erfolgreich war und der Dritte nicht in der Lage ist, der RWZ die gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten haftet der Kunde für die der RWZ entstandenen Kosten. c) Zahlt der Kunde einen fälligen Kaufpreis nicht, kann die RWZ nach den Voraussetzungen des § 323 BGB vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde die Zahlung des Kaufpreises ernsthaft und endgültig verweigert. Das Rücktrittsrecht besteht auch, wenn der Kunde vereinbarte Ratenzahlungen nicht ein- hält und nach einer angemessenen Fristsetzung nicht leistet, bei Verträgen mit Verbrauchern jedoch nur unter den zusätzlichen Voraussetzungen des § 498 BGB. Die RWZ kann in diesen Fällen die Erfül- lung des Kaufvertrages ablehnen und Schadensersatz verlangen. Hat die RWZ darüber hinaus Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung und nimmt sie den Kaufgegenstand wieder an sich, sind RWZ und Kunde sich darüber einig, dass die RWZ den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme vergütet. Auf Wunsch des Kunden, der nur unverzüglich nach Rücknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird nach ▇▇▇▇ des Käufers ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger den gewöhnlichen Verkaufswert ermitteln. Der Kunde trägt die erforder- lichen Kosten der Rücknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betra- gen ohne Nachweis 5% des gewöhnlichen Verkaufswertes. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn die RWZ höhere Kosten nachweist oder der Käufer nachweist, dass geringere oder überhaupt keine Kosten entstanden sind. d) Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, insbesondere ist er verpflich- tet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasserschäden und Diebstahl sowie sonstigen Verlust und Schaden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs-, Instandhaltungs-, Inspektionsar- beiten oder ähnliche Arbeiten erforderlich sind (hierzu zählen nicht von der RWZ etwaig zu erbrin- gende Erfüllungs- oder Nacherfüllungshandlungen), muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzei- tig und fachgerecht durchführen oder durchführen lassen. Der Kunde tritt bereits jetzt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der vorgenannten Art gegen Versicherungsgesell- schaften und sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an die RWZ in Höhe des Faktura-Endbetrages (ein- schließlich Mehrwertsteuer) ab. Die RWZ nimmt diese Abtretung an. e) Die RWZ ist auch berechtigt, die Versicherungsprämien gem. Ziffer 6. Buchstabe d) zu Lasten des Käufers zu leisten. f) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware gelieferten Waren im normalen ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er weiter zu verkaufen. Er tritt JKF Industri bereits der RWZ schon jetzt alle ForderungenForderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschl. MwSt.) der RWZ ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen seine Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, und zwar unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware mit Ware ohne oder ohne nach Verarbeitung weiterverkauft wurdeworden ist. JKF Industri nehmen Zur Einzie- hung dieser Forderungen ist der Kunde auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der RWZ, die Abtretung an. Der Käufer Forderungen selbst einzuziehen, bleibt zur Einziehung hiervon unberührt, jedoch verpflichtet sich die RWZ, die For- derungen nicht einzuziehen, solange der Forderung gegen seine Abnehmer befugt. JKF Industri sind berechtigt, diese Befugnis zu widerrufen, wenn der Käufer Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommtordnungsgemäß nach- kommt. In diesem Fall ist Andernfalls kann die RWZ verlangen, dass der Käufer verpflichtet, und Kunde ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilenbekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machenmacht, die zur Durch- setzung erforderlichen Unterlagen zu Verfügung zu stellen dazugehörigen Un- terlagen aushändigt und seinen Abnehmern den Schuldner die Abtretung anzuzeigen. Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor, ohne daß für JKF Industri daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht JKF Industri gehörenden Waren steht JKF Industri der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Rech- nungswertes der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren zu. Der Käufer verwahrt die neue Sache unentgeltlich für JKF Industri. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an JKF Industri abmitteilt. g) Die RWZ verpflichtet sich, die ihm durch ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit frei- zugeben, als der realisierbare Wert ihrer Sicherheiten die Verbindung zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind JKF Industri berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen; freizugebenden Sicherheiten obliegt der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, JKF Industri erklären dies schriftlich. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer und Wasserschäden ausreichend zu versichernRWZ.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Lieferung Von Landwirtschaftlichen Maschinen

Eigentumsvorbehalt. Sämtliche von JKF Industri – auch zukünftig - gelieferten Waren bleiben 1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Be- zahlung Bezahlung des Kaufpreises vor. 2. Bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung zwischen JKF Industri und mit dem Käufer unser Besteller bleiben die gelieferten Waren Eigentum (Vorbehaltsware)des Verkäufers. Der Käufer Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen des Verkäufers in laufende Rechnungen aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. 3. Der Verkäufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt JKF Industri bereits jetzt alle Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware mit oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurde. JKF Industri nehmen die Abtretung an. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung gegen seine Abnehmer befugt. JKF Industri sind berechtigt, diese Befugnis zu widerrufenWare auf Grund des Eigentumsvorbehalts auch dann vom Besteller zurückzuverlangen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen er noch nicht nachkommt. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, und die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zur Durch- setzung erforderlichen Unterlagen zu Verfügung zu stellen und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigenvom Vertrag zurückgetreten ist. 4. Eine Be- Verarbeitung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware Vermischung nimmt der Käufer Besteller für uns den Verkäufer vor, ohne daß dass hieraus für JKF Industri daraus Verpflichtungen entstehenden Verkäufer eine Verbindlichkeit entsteht. Bei Verarbeitung, Verbindung, Für den Fall der Verarbeitung oder Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht JKF Industri gehörenden Waren steht JKF Industri sich im Eigentum Dritter befindlicher Sachen, überträgt der dabei entstehende Miteigentumsanteil Besteller schon jetzt das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rech- nungswertes Wertes der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren zu. Der Käufer verwahrt anderen verarbeiteten Sachen auf den Verkäufer mit der Maßgabe, dass der Besteller die neue Sache für den Verkäufer unentgeltlich für JKF Industriverwahrt. 5. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer aus dem Verkauf von Waren, an denen Eigentumsrechte des Verkäufers bestehen, tritt der Käufer auch solche Besteller schon jetzt im Voraus im Umfang des Eigentumsanteils des Verkäufers an den verkauften Waren zur Sicherung an diesen ab. 6. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Besteller alle erforderlichen Auskünfte über den Bestand der im Eigentum des Verkäufers stehenden Waren und über die an ihn abgetretenen Forderungen an JKF Industri ab, die ihm durch die Verbindung zu geben sowie seine Abnehmer von der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind JKF Industri berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, JKF Industri erklären dies schriftlichin Kenntnis zu setzen. 7. Der Käufer Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten sorgfältig zu verwahren und gegen Diebstahl, Bruch, Feuer Abhandenkommen und Wasserschäden ausreichend Beschädigung zu versichern. Er tritt seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen hierdurch im Voraus an den Verkäufer ab. 8. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, so ist der Verkäufer auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach seiner ▇▇▇▇ verpflichtet. 9. Der Besteller ist berechtigt, über die Eigentumsvorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen und die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen einzuziehen. Diese Rechte erlöschen, sobald der Besteller seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Verkäufer nicht rechtzeitig nachkommt, die Zahlung einstellt und/oder in Vermögensverfall gerät. Treten diese Voraussetzungen ein, ist der Verkäufer berechtigt, unter Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts ohne Nachfristsetzung oder Ausübung des Rücktritts die sofortige einstweilige Herausgabe der gesamten unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu verlangen. 10. Soweit die Wirksamkeit des Eigentumsvorbehaltes der Mitwirkung des Bestellers bedarf (z. B. Registrierung), wird der Besteller die zur Begründung und Erhaltung der Rechte des Verkäufers erforderlichen Handlungen vornehmen. 11. Soweit der Eigentumsvorbehalt nach dem Recht des Landes, in dem sich die gelieferte Ware befindet, nicht wirksam sein sollte, hat der Besteller auf Verlangen des Verkäufers eine gleichwertige Sicherheit zu bestellen. Kommt er diesem Verlangen nicht nach, kann der Verkäufer ohne Rücksicht auf vereinbarte Zahlungsziele die sofortige Bezahlung sämtlicher offener Rechnungen verlangen.

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Sources: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Eigentumsvorbehalt. Sämtliche von JKF Industri – auch zukünftig - gelieferten Waren bleiben 8.1 Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Be- zahlung aller vollstän- digen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei Waren, die der Käufer im Rah- men einer laufenden Geschäftsbeziehung von ihm bezieht, behält sich der Verkäufer das Eigentum vor, bis seine sämtlichen Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung zwischen JKF Industri Geschäftsverbindung, einschließlich der künftig entstehen- den Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Ver- trägen, beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Ver- käufers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Vorstehendes gilt namentlich auch für Planungsleistungen im Einzelfall ei- nes darüber geschlossenen, weiteren Vertrages, jedoch nur insoweit, wie die hierzu gelieferten Sachen des Käufers Gegenstand derselben sind. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Haftung des Verkäufers begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Käu- fer als Bezogenen. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer zur Rücknahme der Ware nach Mahnung berechtigt und der Käufer zur Her- ausgabe verpflichtet. Ziffer 7.6 findet entsprechende Anwendung. 8.2 Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für den Verkäufer, ohne dass dieser hieraus verpflichtet wird; die neue Sache wird Eigentum des Verkäufers. Bei Verarbeitung zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware er- wirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbei- tung und dem Käufer unser Eigentum (Vorbehaltsware)Verarbeitungswert. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt JKF Industri bereits jetzt alle Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, unabhängig davon, ob Wird die Vorbehaltsware mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware gemäß §§ 947, 948 BGB verbunden, vermischt oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurdevermengt, so wird der Verkäufer Miteigentümer entsprechend den ge- setzlichen Bestimmungen. JKF Industri nehmen die Abtretung an. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung gegen seine Abnehmer befugt. JKF Industri sind berechtigt, diese Befugnis zu widerrufen, wenn Erwirbt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, und die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zur Durch- setzung erforderlichen Unterlagen zu Verfügung zu stellen und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigen. Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor, ohne daß für JKF Industri daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Al- leineigentum, so überträgt er schon jetzt dem Verkäufer Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Der Käufer hat in diesen Fällen die im Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers stehende Sache, die ebenfalls als Vorbehaltsware im Sinne der vorstehenden Bedin- gungen gilt, unentgeltlich zu verwahren. 8.3 Wird Vorbehaltsware allein oder zusammen mit nicht dem Verkäufer ge- hörender Ware veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt, d.h. im Zeitpunkt des Abschlusses, die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderun- gen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit anderenallen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab; der Verkäufer nimmt diese Abtretung an. Der Wert der Vorbehaltsware entspricht dem Rechnungsbetrag des Ver- käufers, nicht JKF Industri gehörenden Waren steht JKF Industri der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entge- genstehen. Steht die weiterveräußerte Vorbehaltsware im Verhältnis Miteigentum des Rech- nungswertes Verkäufers, so erstreckt sich die Abtretung der Forderungen auf den Be- trag, der dem Anteilswert des Verkäufers an den Miteigentum entspricht. 8.4 Wird Vorbehaltsware zu den übrigen Waren zu. Der vom Käufer verwahrt die neue Sache unentgeltlich für JKF Industri. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück, Schiff, Schiffsbauwerk oder Luftfahrzeug eines Dritten einge- baut, so tritt der Käufer auch solche schon jetzt die gegen den Dritten oder den, den es angeht, entstehenden, abtretbaren Forderungen an JKF Industri ab, die ihm durch die Verbindung auf Vergütung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsenallen Nebenrechten einschließlich eines solchen auf Einräumung einer Sicherungshypothek, mit Rang vor dem Rest ab; wir nehmen der Verkäufer nimmt diese Abtretung schon jetzt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind JKF Industri berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen; der an. 8.5 Der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Ein- bau der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertragnur im üblichen ordnungs-gemäßen Geschäfts- gang und nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forde- rungen im Sinne von 8.3 bis 8.4 auf den Verkäufer kraft Abtretung seitens des Käufers übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfän- dung oder Sicherungsübereignung ist der Käufer nicht berechtigt. Eine Ab- tretung im Wege des echten Factoring ist dem Käufer nur im Ausnahmefall und unter der weiteren Voraussetzung gestattet, dass dem Verkäufer dies unter Bekanntgabe der Factoring-Bank und der dort unterhaltenen Kon- ten es sei denn, JKF Industri erklären dies schriftlichKäufers zuvor angezeigt wird und der Factoring-Erlös den Wert der gesicherten Forderung des Verkäufers übersteigt. Mit der Gutschrift des Factoring-Erlöses wird die Forderung des Verkäufers sofort fällig. 8.6 Der Verkäufer ermächtigt den Käufer unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der gemäß 8.3 bis 8.5 abgetretenen Forderungen. Der Verkäu- fer wird von der eigenen Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen, auch gegenüber Drit- ten, nachkommt. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer die Schuld- ner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen; der Verkäufer ist verpflichtetermächtigt, den Schuldnern die Abtretung auch selbst anzuzeigen. 8.7 Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderungen hat der Käufer den Verkäufer unver- züglich unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen schriftlich zu unterrichten. 8.8 Mit Zahlungseinstellung und/oder Antrag auf Eröffnung des Insolven- zverfahrens erlischt das Recht des Käufers zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder Einbau der Vorbehaltsware oder die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen; bei einem Scheck- oder Wechsel- protest erlischt die Einzugsermächtigung ebenfalls. Dies gilt auch für die Rechte des Insolvenzverwalters, sofern dem zwingende Regelungen der Insolvenzordnung nicht entgegen stehen. 8.9 Soweit der realisierte Wert der Sicherheiten, die Vorbehaltsware dem Verkäufer zuste- hen, um mehr als 10 % die zu sichernden Forderungen übersteigt, ver- pflichtet sich der Verkäufer auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer und Wasserschäden ausreichend zu versichernVerlangen des Käufers einen entsprechen- den Teil der Sicherungsrechte freizugeben. Die Auswahl der freizugeben Sicherheiten steht dem Verkäufer zu.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. Sämtliche 1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der der MAN auf- grund des Vertrages zustehenden Forderungen Eigentum der MAN. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die MAN gegen den Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufgegen- stand, z. B. aufgrund von JKF Industri – auch zukünftig - gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Reparaturen oder Ersatzteillieferungen so- wie sonstiger Leistungen, nachträglich erwirkt. 2. Jede Be- zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen JKF Industri und Verarbeitung des unter Eigentumsvorbehalt stehen- den Kaufgegenstandes, sowie seine Verbindung mit fremden Sachen durch den Käufer oder Dritte, erfolgt für MAN. An neu entstehenden Sachen steht MAN das Miteigentum entsprechend dem Käufer unser Eigentum (Vorbehaltsware)Wert des Kaufgegenstandes zu. 3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware den Kaufgegenstand im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufenRahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu bearbeiten und zu veräu- ßern; zur Sicherheit tritt er tritt JKF Industri bereits seine Forderungen aus dem Weiterverkauf des Kaufgegenstandes schon jetzt alle Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer an MAN ab, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware mit oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurde. JKF Industri nehmen die Abtretung an. Der Käufer bleibt ist zur Ein- ziehung der Forderungen ermächtigt. Die Bekanntgabe der Abtretung und die Einziehung der Forderung gegen seine Abnehmer befugtdurch MAN bleiben vorbehalten. JKF Industri sind berechtigtMAN verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherungen insoweit frei- zugeben, als der Rechnungswert der Vorbehaltswaren die zu sichern- den Forderungen, soweit diese Befugnis zu widerrufennoch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt. 4. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis und Preise für Nebenleis- tungen nicht oder nicht vertragsgemäß, kann der Verkäufer vom Ver- trag zurücktreten und/oder bei schuldhafter Pflichtverletzung des Käufers Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn der er dem Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, und die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die erfolglos eine angemessene Frist zur Durch- setzung erforderlichen Unterlagen zu Verfügung zu stellen und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigen. Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor, ohne daß für JKF Industri daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht JKF Industri gehörenden Waren steht JKF Industri der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Rech- nungswertes der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren zu. Der Käufer verwahrt die neue Sache unentgeltlich für JKF Industri. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an JKF Industri ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind JKF Industri berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom VertragLeistung bestimmt hat, es sei denn, JKF Industri erklären dies schriftlichdie Fristsetzung ist entsprechend den gesetzlichen Best- immungen entbehrlich. Der Verkäufer ist berechtigt, unbeschadet der Zahlungsverpflichtungen des Käufers, den wieder in Besitz genom- menen Kaufgegenstand nebst Zubehör durch freihändigen Verkauf bestmöglich zu verwerten. Nach seiner ▇▇▇▇ ist der Verkäufer auch berechtigt, den gewöhnlichen Wert des Kaufgegenstandes durch ei- nen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ermitteln zu lassen. Der Käufer trägt sämtliche Kosten der Rücknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5% des gewöhnlichen Verkaufswertes. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere Kosten nach- weist oder der Käufer nachweist, dass geringere oder überhaupt keine Kosten entstanden sind. Kommt der Käufer seinen Verbindlich- keiten nicht nach und macht der Verkäufer seinen Eigentumsvorbe- halt geltend, so kann in keinem Fall eingewendet werden, dass der Kaufgegenstand zur Aufrechterhaltung des Gewerbes des Käufers dienen müsse. 5. Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pfändungen des Kaufge- genstandes hat der Käufer der MAN sofort schriftlich Mitteilung zu ma- chen und den Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt der MAN hinzuweisen. Der Käufer trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederherbeischaffung des Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden kön- nen. 6. Der Käufer hat die Pflicht, den Kaufgegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes in ordnungsgemäßem Zustand zu halten, alle vom Hersteller vorgesehenen Wartungsarbeiten und erforderli- chen Instandsetzungen unverzüglich - abgesehen von Notfällen - von MAN oder von einer für die Betreuung des Kaufgegenstandes von MAN anerkannten Werkstatt ausführen zu lassen. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes hat der Käufer den Kaufgegenstand gegen Diebstahl, Einbruch, Feuer, Haftpflicht und Beschädigung zu versichern und zwar mit der Maßgabe, dass die Rechte aus dem Ver- sicherungsvertrag bis zur Restzahlung und in dieser Höhe dem Ver- käufer zustehen. Die Versicherungspolice sowie Prämienquittungen sind dem Verkäufer auf Verlangen vorzuzeigen. 7. Der Verkäufer hat das Recht, auf die in dieser Ziffer geregelten Eigentumsvorbehaltsrechte mittels einer schriftlichen Erklärung ge- genüber dem Käufer zu verzichten. Der Käufer stimmt der Verzichts- erklärung zu, in dem er die nächste auf die Abgabe der Verzichtser- klärung folgende durch ihn beauftragte Leistung und/ oder Warenlie- ferung durch den Verkäufer annimmt oder durch Abgabe einer ent- sprechenden schriftlichen Erklärung gegenüber dem Verkäufer. 8. Lässt das Recht eines Landes den Eigentumsvorbehalt nicht zu, gestattet es aber vergleichbare Rechte vorzubehalten, so kann MAN alle Rechte dieser Art ausüben. Der Käufer ist verpflichtet, auf seine Kosten Maßnahmen zu ergreifen, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Diebstahlerforderlich sind, Bruch, Feuer um diese Rechte an dem Kaufgegenstand wirksam werden zu lassen und Wasserschäden ausreichend auf- recht zu versichernerhalten.

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Sources: Lieferbedingungen

Eigentumsvorbehalt. Sämtliche von JKF Industri – 1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch zukünftig - gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Be- zahlung aller bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung zwischen JKF Industri und dem Käufer unser Eigentum (Vorbehaltsware). Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt JKF Industri bereits jetzt alle Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen, die ihm aus . Auf Verlangen des Käufers ist der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware mit oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurde. JKF Industri nehmen die Abtretung an. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung gegen seine Abnehmer befugt. JKF Industri sind berechtigt, diese Befugnis zu widerrufenVerkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommtsämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht. In diesem Fall ist Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II dem Verkäufer zu. 2. Zahlt der Käufer verpflichtetden fälligen Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen nicht oder nicht vertragsgemäß, und die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zur Durch- setzung erforderlichen Unterlagen zu Verfügung zu stellen und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigen. Eine Be- kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und/oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor, ohne daß für JKF Industri daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht JKF Industri gehörenden Waren steht JKF Industri der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Rech- nungswertes der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren zu. Der Käufer verwahrt die neue Sache unentgeltlich für JKF Industri. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an JKF Industri ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt. Bei vertragswidrigem Verhalten bei schuldhafter Pflichtverletzung des Käufers sind JKF Industri berechtigtSchadensersatz statt der Leistung verlangen, die Vorbehaltsware zurückzunehmen; der wenn er dem Käufer ist erfolglos eine angemessene Frist zur Herausgabe verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom VertragLeistung bestimmt hat, es sei denn, JKF Industri erklären dies schriftlichdie Fristsetzung ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich. Hat der Verkäufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung und nimmt er den Kaufgegenstand wieder an sich, sind Verkäufer und Käufer sich darüber einig, dass der Verkäufer den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme vergütet. Auf Wunsch des Käufers, der nur unverzüglich nach Rücknahme des Kaufgegenstandes in Textform geäußert werden kann, wird nach ▇▇▇▇ des Käufers ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, z. B. der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), den gewöhnlichen Verkaufswert ermitteln. Der Käufer ist verpflichtetträgt die erforderlichen Kosten der Rücknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5 % des gewöhnlichen Verkaufswertes. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, die Vorbehaltsware auf eigene wenn der Verkäufer höhere Kosten gegen Diebstahlnachweist oder der Käufer nachweist, Bruchdass geringere oder überhaupt keine Kosten entstanden sind. 3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, Feuer und Wasserschäden ausreichend zu versicherndarf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.

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Sources: Kaufvertrag

Eigentumsvorbehalt. Sämtliche von JKF Industri – auch zukünftig - gelieferten Waren bleiben Die gelieferte ▇▇▇▇ bleibt bis zur vollständigen Be- zahlung Bezahlung des Kaufpreises bzw. Einlösung von Wechsel und Schecks, einschließlich aller Nebenforderungen, bis zur Zahlung aller übrigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen JKF Industri Geschäftsverbindung, Eigentum des Unternehmens Steiner GmbH & Co KG. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die gesamte gelieferte Ware, solange noch eine Forderung des Unternehmens Steiner GmbH & Co KG besteht. Der Besteller ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware, ohne Zustimmung des Unternehmens Steiner GmbH & Co KG zu veräußern, zu vermieten, an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für uns. Bei Verarbeitung, Verbindung und dem Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer unser Eigentum (Vorbehaltsware)erlangen wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu Sachgesamtheit. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der ersten fünf Zeilen. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; ordnungsgemäßen Verkaufsgang zu veräußern, wenn er sich nicht im Zahlungsverzug mit unseren Kaufpreisforderungen befindet. Der Käufer tritt JKF Industri an uns bereits jetzt zum jetzigen Zeitpunkt alle ForderungenForderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder der Vorbehaltsware gegen Dritte erwachsen, in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, unabhängig davon, ob . Wird die Vorbehaltsware mit nach Verarbeitung, Verbindung oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurde. JKF Industri nehmen Vermischung veräußert, so gilt die Abtretung ander Forderung aus der Weiterveräußerung nur bis zur Höhe, des dem Käufer vom Verkäufer in Rechnung gestellten Wertes, der Vorbehaltsware. Dies gilt auch, wenn die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, die ebenfalls nicht dem Verkäufer gehören, weiterveräußert wird. Der Käufer bleibt ist auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung gegen seine Abnehmer befugtermächtigt. JKF Industri sind berechtigtDie Einzugsermächtigung können wir aus berechtigtem Interesse einschränken und aus wichtigem Grund, diese Befugnis zu insbesondere für den Fall des Zahlungsverzuges, widerrufen. Wir können verlangen, wenn dass uns der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, und die ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilenbekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machenmacht, dazugehörige Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner die Abtretung offen legt. Wir verpflichten uns, die zur Durch- setzung erforderlichen Unterlagen uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert, die zu Verfügung zu stellen und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigen. Eine Be- sichernde Forderung um 20% oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor, ohne daß für JKF Industri daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht JKF Industri gehörenden Waren steht JKF Industri der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Rech- nungswertes der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren zumehr übersteigt. Der Käufer verwahrt erklärt bereits jetzt sein Einverständnis, dass die neue Sache unentgeltlich für JKF Industri. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt von uns mit der Käufer auch solche Forderungen an JKF Industri ab, die ihm durch die Verbindung Abtretung der Vorbehaltsware mit einem beauftragten Personen zu diesem Zweck das Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetztbzw. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind JKF Industri berechtigtdas Gebäude auf oder in dem sich die Gegenstände befinden, betreten oder befahren können, um die Vorbehaltsware zurückzunehmen; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, JKF Industri erklären dies schriftlichzu sich zu nehmen. Der Käufer ist verpflichtethat uns von jeder Beschlagnahme, Zwangsvollstreckung oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer hat die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Diebstahlder Maßnahme zur Beseitigung der Eingriffe Dritter, Bruchinsbesondere die etwaiger Interventionsprozesse, Feuer und Wasserschäden ausreichend zu versicherntragen.

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Sources: General Terms and Conditions

Eigentumsvorbehalt. Sämtliche von JKF Industri – 1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffent- lich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch zukünftig - gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Be- zahlung aller bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung zwischen JKF Industri und dem Käufer unser Eigentum (Vorbehaltsware). Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt JKF Industri bereits jetzt alle Zusammenhang mit dem Kauf stehenden Forderungen, die ihm aus .Auf Verlangen des Käufers ist der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware mit oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurde. JKF Industri nehmen die Abtretung an. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung gegen seine Abnehmer befugt. JKF Industri sind berechtigt, diese Befugnis zu widerrufenVerkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommtsämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehenden Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht. In diesem Fall ist Während der Käufer verpflichtet, und die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zur Durch- setzung erforderlichen Unterlagen zu Verfügung zu stellen und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigen. Eine Be- oder Verarbeitung Besitz der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor, ohne daß für JKF Industri daraus Verpflichtungen entstehenZulas- sungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) dem Verkäufer zu. 2. Bei VerarbeitungZahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer gemäß den gesetzlichen Vorschriften (§ 323 BGB) vom Kaufvertrag zurücktreten. Hat der Verkäufer darüber hinaus Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung und nimmt er den Kauf- gegenstand wieder an sich, Verbindungsind Verkäufer und Käufer sich darüber einig, Vermischung oder Vermengung dass der Vorbehaltsware mit anderen, nicht JKF Industri gehörenden Waren steht JKF Industri der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache Verkäufer den gewöhnlichen Verkaufs- wert des Kaufgegenstandes im Verhältnis Zeitpunkt der Rücknahme vergütet. Auf Wunsch des Rech- nungswertes Käufers, der Vorbehaltsware zu nur unverzüglich nach Rücknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird nach ▇▇▇▇ des Käufers ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, z. B. der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), den übrigen Waren zugewöhnlichen Verkaufswert ermitteln. Der Käufer verwahrt trägt die neue Sache unentgeltlich für JKF Industrierforderlichen Kosten der Rücknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5 % des gewöhnlichen Verkaufswertes. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere Kosten nachweist oder der Käufer auch solche Forderungen an JKF Industri abnachweist, die ihm durch die Verbindung dass geringere oder überhaupt keine Kosten entstanden sind. 3. Solange der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind JKF Industri berechtigtEigentumsvorbehalt besteht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen; darf der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, JKF Industri erklären dies schriftlich. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer und Wasserschäden ausreichend zu versichernüber den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.

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Sources: Sales Contracts

Eigentumsvorbehalt. Sämtliche von JKF Industri – 1. Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller jeweils bestehenden derzeitigen und künftigen Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der zwischen den Parteien bestehenden Geschäftsbeziehung, einschließlich Saldoforderungen aus einem bestehenden Kontokorrentverhältnis auch zukünftig - gelieferten Waren bleiben aus anderen Vertragsbeziehungen, wenn es sich um vergleichbare Produkte handelt. 2. Die vom Verkäufer dem Käufer gelieferte ▇▇▇▇ bleibt bis zur vollständigen Be- zahlung Bezahlung aller gesicherten Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen JKF Industri Eigentum des Verkäufers. Die Ware sowie die nach dieser Klausel an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend Vorbehaltsware genannt. 3. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für den Verkäufer und dem Käufer unser Eigentum (Vorbehaltsware)ist verpflichtet, diese zum Neuwert auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden zu versichern. Der Verkäufer kann hierüber einen Nachweis verlangen. 4. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt JKF Industri bereits jetzt alle Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, unabhängig davon, ob ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig. 5. Wird die Vorbehaltsware mit vom Käufer verarbeitet, so wird vereinbart, dass die Verarbeitung im Namen und für Rechnung des Verkäufers als Hersteller erfolgt und der Verkäufer unmittelbar das Eigentum oder ohne - wenn die Verarbeitung weiterverkauft wurde. JKF Industri nehmen die Abtretung an. Der Käufer bleibt zur Einziehung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Forderung gegen seine Abnehmer befugt. JKF Industri sind berechtigt, diese Befugnis zu widerrufen, wenn Wert der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. In diesem Fall verarbeiteten Sachen höher ist als der Käufer verpflichtet, und die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zur Durch- setzung erforderlichen Unterlagen zu Verfügung zu stellen und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigen. Eine Be- oder Verarbeitung Wert der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor, ohne daß für JKF Industri daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht JKF Industri gehörenden Waren steht JKF Industri der dabei entstehende Miteigentumsanteil - das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neuen neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Rech- nungswertes Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwirbt. Für den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb beim Verkäufer eintreten sollte, überträgt der Käufer bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder - im obigen Verhältnis - Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an den Verkäufer. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu den übrigen Waren zueiner einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der anderen Sachen als Hauptsache anzusehen, so überträgt der Käufer, soweit die Hauptsache ihm gehört, dem Verkäufer anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem in Satz 1 genannten Verhältnis. Der Käufer verwahrt stellt den Verkäufer von allen Verpflichtungen frei, die neue Sache unentgeltlich für JKF Industriim Zusammenhang mit der Eigentumsstellung des Verkäufers entstehen. 6. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer auch solche Forderungen bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber - bei Miteigentum des Verkäufers an JKF Industri der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil - an den Verkäufer ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die ihm durch an die Verbindung Stelle der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzttreten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z. B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Bei Der Verkäufer ermächtigt den Käufer widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen im eigenen Namen für Rechnung des Verkäufers einzuziehen. Der Verkäufer darf die Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen. 7. Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Käufer sie unverzüglich auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und den Verkäufer hierüber informieren, um ihm die Durchsetzung seiner Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer dem Verkäufer. 8. Der Verkäufer wird die Vorbehaltsware sowie die an ihrer Stelle tretenden Sachen oder Forderungen auf Verlangen nach seiner ▇▇▇▇ freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 50% übersteigt. 9. Tritt der Verkäufer bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind JKF Industri - insbesondere Zahlungsverzug - vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), ist er berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen; heraus zu verlangen oder die Ersatzsicherheiten zu verwerten. 10. Hat bei einem Exportgeschäft der Eigentumsvorbehalt im Land des Käufers nicht die gleiche Wirkung wie nach deutschem Recht, so bleibt die Ware dennoch bis zur Bezahlung aller Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer im Eigentum des Verkäufers, soweit dies nach den Gesetzen am Ort der Kaufsache möglich ist. Kommt dem hier vereinbarten Eigentumsvorbehalt nach Landesgesetzen des Käufers oder nach Landesgesetzen des Landes in dem sich die Kaufsache befindet, nicht dieselbe Wirkung wie nach deutschem Recht zu, oder ist zur Herausgabe verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme dieses nicht durchsetzbar, so gilt das Sicherungsmittel als vereinbart, dass entweder nach den Gesetzen im Land des Käufers oder am Aufenthaltsort der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, JKF Industri erklären dies schriftlich. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer und Wasserschäden ausreichend zu versichernKaufsache dem deutschen Eigentumsvorbehalt in der Sicherungsfunktion am nächsten kommt.

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Sources: General Terms and Conditions

Eigentumsvorbehalt. Sämtliche von JKF Industri – auch zukünftig - gelieferten Waren bleiben 1. Das gelieferte Produkt (nachfolgend: Vorbehaltsprodukt) bleibt bis zur vollständigen Be- zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen JKF Industri und dem Käufer unser Eigentum (Vorbehaltsware). Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt JKF Industri bereits jetzt alle fälligen Forderungen, die ihm der Lieferant aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer Geschäftsbeziehung mit dem Besteller besitzt oder gegen Dritte erwachsenerwirbt, in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer abEigentum von Grünwald. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes darf weder eine Pfändung, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware mit noch eine Sicherungsübereignung oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurde. JKF Industri nehmen die eine Abtretung an. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung gegen seine Abnehmer befugt. JKF Industri sind berechtigt, diese Befugnis zu widerrufen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, und die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zur Durch- setzung erforderlichen Unterlagen zu Verfügung zu stellen und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigenvon Seiten des Bestellers ohne Zustimmung von Grünwald vorgenommen werden. Eine Be- oder Pfändung von dritter Seite ist Grünwald unver- züglich anzuzeigen; etwaige Kosten von Grünwald um der Pfändung entgegenzutreten trägt der Auftraggeber. 2. Wird das Vorbehaltsprodukt durch den Besteller zu einer neuen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor, ohne daß für JKF Industri daraus Verpflichtungen entstehenGrünwald. Ein Eigentumserwerb des Auftraggebers nach § 950 BGB ist ausgeschlossen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung Umbildung des Vor- behaltsproduktes mit nicht Grünwald gehörenden Produkten erwirbt dieser Miteigentum an der Vorbehaltsware neuen Sache nach dem Verhältnis des Rechnungswertes der von ihm gelieferten und der anderen Produkte im Zeitpunkt der Verarbeitung. Der Auftraggeber verwahrt die neue Sache - wie auch alle übrigen Vorbehaltsprodukte - für Grünwald mit anderender Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu verwalten, nicht JKF Industri gehörenden Waren steht JKF Industri pfleglich zu behandeln, zu versichern und durch entsprechende Aufwendungen zu erhalten. 3. Die neue Sache gilt als Vorbehaltsprodukt im Sinne dieser Bedingungen. Der Auftragge- ber tritt seine Forderungen aus einem Weiterverkauf dieser neuen Vorbehaltsprodukte schon jetzt in Höhe des Wertes an Grünwald ab, der dabei entstehende Miteigentumsanteil dem Wertanteil der Vorbehaltspro- dukte an der neuen Sache im Verhältnis des Rech- nungswertes Rechnungswertes der Vorbehaltsware Vorbehaltsprodukte zu den übrigen Waren zuvon anderer Seite eingebrachten Produkten entspricht. Erfolgt der Weiterverkauf zusammen mit anderen, nicht Grünwald gehörenden Produkten zu einem Gesamtpreis, so tritt der Auftraggeber schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf in Höhe des Anteils an Grünwald ab, der dem Wert der Vorbehaltsprodukte an der gesamten Lieferung entspricht. 4. Der Käufer verwahrt Auftraggeber tritt auch die neue Sache unentgeltlich für JKF Industri. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an JKF Industri den Grünwald zur Sicherung ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware des Vorbehaltsproduktes mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt. 5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind JKF Industri Der Auftraggeber ist widerruflich berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen; aus einem Weiterverkauf entstehenden Forderungen im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsganges einzuziehen. Grünwald hat davon unabhängig das Recht, die Forderungen selber einzuziehen, wenn der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtetAuf- traggeber seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag verletzt hat, insbesondere bei Zah- lungsverzug. In einer solchen Zurücknahme Auf Verlangen hat der Vorbehaltsware liegt kein Auftraggeber die Schuldner der abgetretenen Forde- rung zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen. Die Geltendmachung des Ei- gentumsvorbehalts und insbesondere das Herausgabeverlangen stellen einen Rücktritt vom VertragVertrag dar. Mit Rücktritt vom Vertrag hat Grünwald mangels sofortiger Herausgabe des Vorbehaltsgut auf Verlangen das Recht, es sei dennunmittelbaren Besitz am Vorbehaltsgut zu ergreifen, JKF Industri erklären dies schriftlichwobei auch die Berechtigung seitens des Auftraggebers eingeräumt wird, den Ort, an dem sich das Vorbehaltsgut befindet, zum Zwecke der Inbesitznahme selbst o- der durch Dritte zu betreten. 6. Grünwald verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten nach seiner ▇▇▇▇ auf Verlangen des Auftraggebers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert dieser Si- cherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt. 7. Die Kenntnis über eine Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers, sowie Antrag auf Eröff- nung eines Insolvenzverfahrens berechtigt Grünwald zum Vertragsrücktritt und soforti- gem Herausgabeverlangen an dem Vorbehaltsgut. 8. Der Käufer ist verpflichtetEigentumsvorbehalt umfasst auch sämtliche Planungsunterlagen in Verbindung mit dem Auftrag, ob in elektronischer oder Papierform, soweit es sich hierbei um Eigentums- und Urheberrechte handelt. Grünwald kann unter entsprechenden Voraussetzungen im Rahmen des Eigentumsvorbehalts innerhalb dieser AGB auch die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer und Wasserschäden ausreichend zu versichernHerausgabe dieser Unterlagen verlangen. Die Unterlagen dürfen auch nicht an Dritte weitergereicht werden.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. Sämtliche von JKF Industri – auch zukünftig - gelieferten Waren bleiben bis 6.1 Bis zur vollständigen Be- zahlung Erfüllung aller Forderungen aus Verpflichtungen des Käufers einschließlich der Geschäftsverbindung zwischen JKF Industri Zahlung allfälliger Zinsen, Spesen und dem Kosten behält sich der Verkäufer das Eigen- tumsrecht am Kaufgegenstand vor. Bei Pfändungen oder sonstiger Inanspruch- nahme der Kaufsache ist der Käufer unser Eigentum (Vorbehaltsware)gehalten, das Eigentumsrecht des Verkäufers geltend zu machen und den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu verständigen. 6.2. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware Kaufsache im normalen ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er weiter zu verkaufen. Im Falle einer Veräußerung der Ware hat sich jedoch der Käufer das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung vorzubehal- ten. Der Käufer tritt JKF Industri bereits schon jetzt alle Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung zustehende Forderung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, in bis zur Höhe unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer des dann noch ausstehenden Kaufpreises an den Verkäufer ab, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware mit oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurde. JKF Industri nehmen die Abtretung an. Der Käufer bleibt zur Einziehung ist verpflichtet einerseits seine Abnehmer beim Weiterverkaufsabschluss von der Abtretung zu verständigen und andererseits Name und Anschrift des Abnehmers sowie die Höhe seiner Forderung gegen seine Abnehmer befugtdiesen dem Verkäufer sofort schriftlich bekanntzugeben. JKF Industri sind Der Verkäufer ist berechtigt, diese Befugnis von der Abtretung jederzeit Gebrauch zu widerrufen, wenn der machen und die Forderung auch selbst einzuziehen. 6.3. Der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, den Kaufgegenstand pfleglich zu behandeln und die abgetretenen Forderungen diesen auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und deren Schuldner mitzuteilen, alle Diebstahlschäden aus- reichend zum Einzug erforderlichen Angaben Neuwert zu machen, die zur Durch- setzung erforderlichen Unterlagen zu Verfügung zu stellen und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigenversichern. 6.4. Eine Be- oder Die Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Umbildung des Kaufgegenstandes durch den Käufer wird stets für uns vor, ohne daß für JKF Industri daraus Verpflichtungen entstehenden Verkäufer vorgenommen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware Wird die Kaufsache mit anderen, dem Verkäufer nicht JKF Industri gehörenden Waren steht JKF Industri Gegenständen verarbeitet, so erwirbt der dabei entstehende Miteigentumsanteil Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rech- nungswertes Wertes der Vorbehaltsware Kaufsache zu den übrigen Waren zuanderen verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Der Käufer verwahrt Für die neue durch Verarbeitung entstehende Sache unentgeltlich gilt im Übrigen das Gleiche wie für JKF Industridie unter Vorbehalt gelieferten Kaufgegenstände. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass auch bearbeitete Ware bis zur Bezahlung unser Eigentum bleibt. 6.5. Gerät der Käufer auch solche Forderungen an JKF Industri abKunde in Zahlungsverzug, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; sind wir nehmen diese Abtretung schon jetzt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind JKF Industri bei angemessener Nachfristsetzung berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen; der Käufer zurückzuverlangen. Gegenüber Verbrauchern als Kunden dürfen wir dieses Recht nur ausüben, wenn zumindest eine rückstän- dige Leistung des Verbrauchers seit mindestens sechs Wochen fällig ist zur Herausgabe verpflichtetund wir ihn unter Androhung dieser Rechtsfolge und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben. In einer solchen Zurücknahme der Die zurückgenommene Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, JKF Industri erklären dies schriftlichdürfen wir gegenüber unternehmerischen Kunden freihändig und bestmöglich verwerten. 6.6. Der Käufer ist verpflichtet, die Kunde hat uns bei Eröffnung des Konkurses über sein Vermögen oder der Pfändung unserer Vorbehaltsware auf eigene unverzüglich zu verständigen. Notwendige und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung angemessene Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer und Wasserschäden ausreichend zu versichernträgt der Käufer.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. Sämtliche 1. Die Gesellschaft PÖTTINGER behält sich das Eigentum an allen von JKF Industri ihr gelie- ferten Waren vor, bis ihre sämtlichen Forderungen auch zukünftig - gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Be- zahlung aller Forderungen ohne Rücksicht auf ihren Rechtsgrund und ihre Entstehungszeit – aus der Geschäftsverbindung zwischen JKF Industri und jeweiligen Geschäftsverbin- dung mit dem Käufer unser Eigentum (Vorbehaltsware)Geschäftspartner beglichen sind; dies gilt insbesondere auch, bis ein etwaiger Kontokorrentsaldo ausgeglichen ist bzw. bei Entgegennahme von Wechseln oder Schecks bis zu deren endgültigen Einlösung ohne Rückgriffs- möglichkeit. 2. Der Käufer Geschäftspartner ist berechtigt, die Vorbehaltsware im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt JKF Industri bereits jetzt alle ForderungenWare, deren Eigentümer die ihm aus Gesell- schaft PÖTTINGER laut Vorbehalt laut Abs. 1 dieses Artikels (nachfolgend nur „Vorbehaltsware“) auch weiterhin ist, nur mit der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer Zustimmung der Gesellschaft PÖTTINGER anzupassen, mit anderen Sachen zu verbinden oder gegen Dritte erwachsenzu vermi- schen, in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer absonst zu verarbeiten oder zu veräußern. Falls es zur Anpassung der Ware mit dem Eigentumsvorbehalt kommt, unabhängig davon, ob bleibt die Vorbehaltsware mit oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurde. JKF Industri nehmen die Abtretung an. Der Käufer bleibt zur Einziehung Ware auch weiterhin Eigentum der Forderung gegen seine Abnehmer befugt. JKF Industri sind berechtigt, diese Befugnis zu widerrufen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, und die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zur Durch- setzung erforderlichen Unterlagen zu Verfügung zu stellen und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigen. Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor, ohne daß für JKF Industri daraus Verpflichtungen entstehenGesellschaft PÖTTINGER. Bei Verarbeitung, Verbindung, Verbindung bzw. Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht JKF Industri gehörenden Waren anderen Sachen steht JKF Industri der dabei entstehende Miteigentumsanteil PÖTTINGER Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rech- nungswertes Wertes der ursprünglichen Vorbehaltsware zum Wert der anderen Sache im Zeitpunkt der Verbindung bzw. Vermischung zu. Die durch Verarbeitung oder Verbindung bzw. Vermischung entstehende neue Sache gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Sollte die Vorbehaltsware ins Grundstück, ins Gebäude versenkt oder mit die- sen sonst mit einem festen Untergrund verbunden sein, verpflichtet sich der Geschäftspartner, dass er den Eigentumsvorbehalt an der Maschine ins Lie- genschaftskataster, bzw. in eine andere Evidenz laut dem Staat, in dem sich das Grundstück oder das Gebäude befindet, eintragen zu lassen oder er trifft andere Maßnahmen, die dazu erforderlich sind, dass das Eigentumsrecht der Gesellschaft PÖTTINGER an der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren zuerhalten bleibt. Sollte die Vorbehaltsware an einen Dritten verkauft werden, verpflichtet sich der Geschäftspartner, vor der Übergabe der Ware an diesen Dritten seine For- derungen gegenüber diesem Dritten als Absicherung der Forderungen der Ge- sellschaft PÖTTINGER gegenüber dem Geschäftspartner aus der Bezahlung des Kaufpreises der Ware an PÖTTINGER abzutreten, und zwar auf Grundla- ge des Vertrags über die Sicherungsabtretung von Forderungen in der für die Gesellschaft PÖTTINGER akzeptablen Fassung. Der Käufer verwahrt Geschäftspartner weist in einem solchen Falle gegenüber PÖTTINGER nach, dass er den Dritten über den Abschluss des Vertrags über die neue Sache unentgeltlich für JKF IndustriSicherungsabtretung von Forderungen verständigt hat, und zwar innerhalb von drei Tagen ab Abschluss des Vertrags. 3. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an JKF Industri ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind JKF Industri Der Geschäftspartner ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen; an einen Dritten zu verpfänden, eine Sicherungsübertragung des Eigentumsrechtes an der Käufer Vor- behaltsware zu errichten oder die Vorbehaltsware anders zu belasten. Wird die Vorbehaltsware Gegenstand einer Zwangsvollstreckung, eines Vollzugs oder eines ähnlichen Verfahrens, ist zur Herausgabe der Geschäftspartner verpflichtet, diese Tatsa- che der Gesellschaft PÖTTINGER ohne unnötigen Aufschub mitzuteilen und sämtliche Schritte zum Ausschluss dieser Vorbehaltsware von einem solchen Verfahren zu unternehmen. 4. In einer solchen Zurücknahme Verletzt der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Geschäftspartner den Vertrag, es sei denninsbesondere falls er den Preis der Ware nicht erstattet und diese Verletzung nicht einmal in einer angemessenen Nachfrist für die Besserung nach der Zustellung der Aufforderung der Gesell- schaft PÖTTINGER beseitigt, JKF Industri erklären dies schriftlichist die Gesellschaft PÖTTINGER berechtigt zu fordern, dass ihr der Geschäftspartner die Ware aushändigt, dass sie die Ware abholt und sich diese bis zur vollen Bezahlung der Ware behält; die Übernah- me der Ware laut diesem Absatz hat keine Wirkungen des Vertragsrücktritts oder der Beendigung des Vertrags auf dieselbe Art und Weise. Der Käufer ist verpflichtetDie Gesellschaft PÖTTINGER erstattet dem Geschäftspartner die Ware spätestens innerhalb von 10 Arbeitstagen, nachdem ihr der Geschäftspartner die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer volle Bezahlung des Preises und Wasserschäden ausreichend eventueller weiterer Geldschulden nachweist und fordert die Ge- sellschaft PÖTTINGER zu versichernRückgabe der Ware auf.

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Sources: Sales Contracts

Eigentumsvorbehalt. Sämtliche von JKF Industri – 1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch zukünftig - gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Be- zahlung aller bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung zwischen JKF Industri und dem Käufer unser Eigentum (Vorbehaltsware). Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt JKF Industri bereits jetzt alle Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen, die ihm aus . Auf Verlangen des Käufers ist der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware mit oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurde. JKF Industri nehmen die Abtretung an. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung gegen seine Abnehmer befugt. JKF Industri sind berechtigt, diese Befugnis zu widerrufenVerkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommtsämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht. In diesem Fall ist Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungs- bescheinigung Teil II dem Verkäufer zu. 2. Zahlt der Käufer verpflichtetden fälligen Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen nicht oder nicht vertragsgemäß, und die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zur Durch- setzung erforderlichen Unterlagen zu Verfügung zu stellen und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigen. Eine Be- kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und/oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor, ohne daß für JKF Industri daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht JKF Industri gehörenden Waren steht JKF Industri der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Rech- nungswertes der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren zu. Der Käufer verwahrt die neue Sache unentgeltlich für JKF Industri. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an JKF Industri ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt. Bei vertragswidrigem Verhalten bei schuldhafter Pflichtverletzung des Käufers sind JKF Industri berechtigtSchadensersatz statt der Leistung verlangen, die Vorbehaltsware zurückzunehmen; der wenn er dem Käufer ist erfolglos eine angemessene Frist zur Herausgabe verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom VertragLeistung bestimmt hat, es sei denn, JKF Industri erklären dies schriftlichdie Fristsetzung ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich. Hat der Verkäufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung und nimmt er den Kaufgegenstand wieder an sich, sind Verkäufer und Käufer sich darüber einig, dass der Verkäufer den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme vergütet. Auf Wunsch des Käufers, der nur unverzüglich nach Rücknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird nach ▇▇▇▇ des Käufers ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, z. B. der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), den gewöhnlichen Verkaufswert ermitteln. Der Käufer ist verpflichtetträgt die erforderlichen Kosten der Rücknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5 % des gewöhnlichen Verkaufswertes. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, die Vorbehaltsware auf eigene wenn der Verkäufer höhere Kosten gegen Diebstahlnachweist oder der Käufer nachweist, Bruchdass geringere oder überhaupt keine Kosten entstanden sind. 3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, Feuer und Wasserschäden ausreichend zu versicherndarf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.

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Sources: Neuwagen Verkaufsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. Sämtliche von JKF Industri – auch zukünftig - gelieferten Waren bleiben a. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Be- zahlung aller voll- ständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen JKF Industri Geschäfts- verbindung, einschließlich Nebenforderungen, Schadenersatzan- sprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln, vor. b. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzel- ne Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufge- nommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird. c. Wird die Ware mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen vermischt, vermengt oder verbunden, so erwirbt der Verkäufer an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis der Menge, der von ihm gelieferten Ware zu der nicht in seinem Eigentum stehenden Ware, mit der seine Ware vermischt, ver- mengt oder verbunden wurde. d. Der Käufer unser Eigentum (Vorbehaltsware)verwahrt die Vorbehaltsware für den Verkäufer unent- geltlich. Er hat sie gegen die üblichen Gefahren wie z.B. Feuer, Diebstahl und Wasser im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt JKF Industri bereits jetzt alle Forderungenhiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der oben genannten Art gegen Versicherungsgesell- schaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an den Ver- käufer in Höhe des Fakturenwertes der Ware ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. e. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung nur unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen und nur mit der Maßgabe be- rechtigt, dass die Forderungen gemäß Ziffer V g. auf den Verkäu- fer auch tatsächlich übergehen. f. Die Befugnisse des Käufers, im ordnungsgemäßen Geschäftsver- kehr Vorbehaltsware zu veräußern, enden mit dem Widerruf durch den Verkäufer infolge einer nachhaltigen Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers, spätestens jedoch mit seiner Zah- lungseinstellung oder mit der Beantragung des Insolvenzverfah- rens über sein Vermögen. g. Der Käufer tritt hiermit die Forderungen einschließlich der Umsatz- steuer mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf der Vorbe- haltsware, die ihm gegen seinen seine Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer etwaiger Saldoforderungen – an den Verkäufer ab, und zwar unabhängig davon, ob die Ware vermischt oder unver- mischt weiterverkauft worden ist. h. Ebenso tritt er die Vorbehaltsware mit oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurdebetreffenden Ansprüche auf Steuerentlastung an den Verkäufer ab. JKF Industri nehmen Hierzu verpflichtet sich der Käufer mitzuwirken und alle notwendigen Anträge zu stellen und Anzeigen zu tätigen, damit die Abtretung an. gemäß der Abgabenord- nung wirksam wird. i. Der Käufer bleibt zur Einziehung ist ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtun- gen nachkommt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, spätestens aber bei Zahlungsverzug des Käufers oder bei wesentlicher Verschlech- terung der Forderung gegen seine Abnehmer befugt. JKF Industri sind berechtigt, diese Befugnis zu widerrufen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommtVermögensverhältnisse des Käufers. In diesem Fall kann der Verkäufer dem Käufer den Forderungseinzug durch sich oder beauftragte Dritte unter Fristsetzung androhen. j. Nach fruchtlosem Fristablauf ist der Käufer verpflichtetVerkäufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zur Durch- setzung erforderlichen Unterlagen zu Verfügung zu stellen und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigen. Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor, ohne daß für JKF Industri daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht JKF Industri gehörenden Waren steht JKF Industri der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Rech- nungswertes der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren zu. Der Käufer verwahrt die neue Sache unentgeltlich für JKF Industri. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an JKF Industri ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind JKF Industri berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, JKF Industri erklären dies schriftlichselbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. auszuhändigen und dem Verkäufer alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte zu erteilen sowie die Über- prüfung dieser Auskünfte zu gestatten. k. Sofern der Verkäufer das Eigentum an der Vorbehaltsware verliert, da die Vorbehaltsware im Zusammenhang mit einem sonstigen Rechtsgeschäft des Käufers untergeht (z.B. bei Verbrauch zur Er- bringung von Dienst- oder Werksleistungen), so tritt der Käufer die ihm aus diesem Rechtsgeschäft entstehenden Forderungen schon jetzt in Höhe des Fakturen-Endbetrags (einschließlich Umsatz- steuer), der sich aus diesen Liefergeschäften zwischen dem Käu- fer und dessen Kunden ergibt, an den Verkäufer zur Sicherung ab. l. Hat der Käufer die Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, wird die Forderung des Verkäufers sofort fällig und der Käufer tritt die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Factor an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. m. Übersteigt der Wert der für den Verkäufer bestehenden Sicherhei- ten dessen sämtliche Forderungen um mehr als 20 %, so ist der Verkäufer auf eigene Kosten gegen DiebstahlVerlangen des Käufers oder eines durch die Übersi- cherung des Verkäufers beeinträchtigten Dritten insoweit zur Frei- gabe von Sicherheiten nach seiner ▇▇▇▇ verpflichtet. n. Auf Verlangen des Verkäufers ist der Käufer verpflichtet, Bruchdie Vor- behaltsware herauszugeben. Nimmt der Verkäufer aufgrund des Eigentumsvorbehaltes den Liefergegenstand zurück, Feuer und Wasserschäden ausreichend zu versichernso liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn der Verkäufer dies aus- drücklich erklärt. Der Verkäufer kann sich aus der zurückgenom- menen Vorbehaltsware durch freihändigen Verkauf befriedigen. o. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung unter Angabe des Pfandgläubigers sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware so- fort mitzuteilen. Einen hiermit verbundenen Besitzwechsel der Wa- re sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Käufer dem Ver- käufer unverzüglich anzuzeigen. p. Sämtliche Forderungen sowie die Rechte aus dem Eigentumsvor- behalt an allen in diesen Bedingungen festgelegten Sonderformen bleiben bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlich- keiten, die der Verkäufer im Interesse des Käufers eingegangen ist, bestehen.

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Sources: Tankkartenvertrag Gewerbekunde

Eigentumsvorbehalt. Sämtliche von JKF Industri – Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch zukünftig - gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Be- zahlung aller bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung zwischen JKF Industri und dem Käufer unser Eigentum (Vorbehaltsware). Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt JKF Industri bereits jetzt alle Forderungen, die ihm aus Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderung. Auf Verlangen des Käufers ist der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware mit oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurde. JKF Industri nehmen die Abtretung an. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung gegen seine Abnehmer befugt. JKF Industri sind berechtigt, diese Befugnis zu widerrufenVerkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommtsämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht. In diesem Fall ist Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefes dem Verkäufer zu. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Hat der Verkäufer darüber hinaus Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung und nimmt er den Kaufgegenstand wieder an sich, sind Verkäufer und Käufer sich darüber einig, dass der Verkäufer den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme vergütet. Auf Wunsch des Käufers, der nur unverzüglich nach Rücknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird nach ▇▇▇▇ des Käufers ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, z.B. der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), den gewöhnlichen Verkaufswert ermitteln, der Käufer verpflichtetträgt sämtliche Kosten der Rücknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5 % des gewöhnlichen Verkaufwertes. Sind die höher oder niedriger anzusetzen, und die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zur Durch- setzung erforderlichen Unterlagen zu Verfügung zu stellen und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigen. Eine Be- wenn der Verkäufer höhere oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vorniedrigere Kosten nachweist. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ohne daß für JKF Industri daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht JKF Industri gehörenden Waren steht JKF Industri der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Rech- nungswertes der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren zu. Der Käufer verwahrt die neue Sache unentgeltlich für JKF Industri. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt darf der Käufer auch solche Forderungen an JKF Industri abüber den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten verkaufen oder Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind JKF Industri berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, JKF Industri erklären dies schriftlich. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer und Wasserschäden ausreichend zu versichernso gilt verlängerter Eigentumsvorbehalt.

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Sources: Kaufvertrag

Eigentumsvorbehalt. Sämtliche von JKF Industri – 1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Aus-gleich der dem Verkäufer auf- grund des Kauf-vertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öf-fentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Ver- trages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruf-lichen Tätig- keit handelt, bleibt der Eigentums-vorbehalt auch zukünftig - gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Be- zahlung aller bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung zwischen JKF Industri und dem Käufer unser Eigentum (Vorbehaltsware). Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt JKF Industri bereits jetzt alle Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen, die ihm aus . Auf Verlangen des Käufers ist der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware mit oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurde. JKF Industri nehmen die Abtretung an. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung gegen seine Abnehmer befugt. JKF Industri sind berechtigt, diese Befugnis zu widerrufenVerkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, und die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zur Durch- setzung erforderlichen Unterlagen zu Verfügung zu stellen und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigen. Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor, ohne daß für JKF Industri daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware sämtliche mit anderen, nicht JKF Industri gehörenden Waren steht JKF Industri der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache dem Kaufgegenstand im Verhältnis Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht. Während der Dauer des Rech- nungswertes Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Vorbehaltsware zu Zulassungsbescheinigung Teil II dem Verkäufer zu. 2. Zahltder Käufer den übrigen Waren zu. Der Käufer verwahrt die neue Sache unentgeltlich fälligen Kaufpreis und Preise für JKF Industri. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt Nebenleistungen nichtoder nicht vertragsgemäß, kann der Käufer auch solche Forderungen an JKF Industri ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt. Bei vertragswidrigem Verhalten Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und/oder bei schuldhaf- ter Pflichtverletzung des Käufers sind JKF Industri berechtigtSchadensersatz statt der Leistung verlangen, die Vorbehaltsware zurückzunehmen; der wenn er dem Käufer ist erfolglos eine angemessene Frist zur Herausgabe verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom VertragLeistung bestimmt hat, es sei denn, JKF Industri erklären dies schriftlichdie Fristsetzung ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich. Hat der Verkäufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung und nimmt er den Kauf- gegenstand wieder an sich, sind Verkäufer und Käufer sich darüber einig, dass der Ver- käufer den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Rück- nahme vergütet. Auf Wunsch des Käufers, der nur unverzüglich nach Rücknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird nach ▇▇▇▇ des Käufers ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, z. B. der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), den gewöhnlichen Verkaufswert ermitteln. Der Käufer ist verpflichtetträgt die erforder- lichen Kosten der Rücknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwer- tungskosten betragen ohne Nachweis 5 % des gewöhnlichen Verkaufswertes. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, die Vorbehaltsware auf eigene wenn der Verkäufer höhere Kosten gegen Diebstahlnachweist oder der Käufer nachweist, Bruchdass geringere oder überhaupt keine Kosten entstanden sind. 3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, Feuer und Wasserschäden ausreichend zu versicherndarf der Käufer über den Kauf- gegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.

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Sources: Neuwagen Verkaufsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. Sämtliche von JKF Industri – auch zukünftig - gelieferten Waren bleiben 6.1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Be- zahlung Bezahlung aller offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen JKF Industri und dem Käufer unser Eigentum (Vorbehaltsware)des Verkäufers. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufenzur Weiterveräußerung widerruflich ermächtigt; er tritt JKF Industri bereits jetzt alle Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware mit oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurde. JKF Industri nehmen die Abtretung an. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung gegen seine Abnehmer befugt. JKF Industri entstehende Forderungen auf Zahlung des Kaufpreises sind berechtigt, diese Befugnis zu widerrufen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, und die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zur Durch- setzung erforderlichen Unterlagen zu Verfügung zu stellen und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigenhiermit an den Verkäufer abgetreten. Eine Be- Verarbeitung oder Verarbeitung Umbildung der Vorbehaltsware nimmt Kaufsache durch den Käufer/Besteller wird stets für den Verkäufer vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt der Käufer für uns vor, ohne daß für JKF Industri daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht JKF Industri gehörenden Waren steht JKF Industri der dabei entstehende Miteigentumsanteil Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rech- nungswertes Wertes der Vorbehaltsware Kaufsache zu den übrigen Waren zuanderen verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Der Käufer verwahrt Wird die neue Kaufsache mit anderen dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache unentgeltlich für JKF Industriim Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu der anderen vermischten Sache im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Käufers/Bestellers als Hautsache anzusehen, so hat der Besteller dem Verkäufer anteilsgemäß Miteigentum zu übertragen. 6.2. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag/Vertrag nicht erforderlich, es sei denn, der Käufer auch solche Forderungen an JKF Industri ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetztKäufer/Abnehmer ist Verbraucher. 6.3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind JKF Industri Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises und unberechtigter Verweigerung der Abnahme, ist der Verkäufer berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Vorbehaltsware zurückzunehmen; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtetWare aufgrund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen. In einer solchen Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt Das Herausgabeverlangen durch den Verkäufer beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts vom Vertrag, es sei denn, JKF Industri erklären der Verkäufer hatte dies schriftlichausdrücklich schriftlich erklärt. Der Verkäufer ist vielmehr berechtigt, lediglich die Ware herauszuverlangen und sich den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, ist der Verkäufer zur Geltendmachung dieser Rechte nur berechtigt, wenn er dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist. 6.4. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen DiebstahlFeuer-, BruchWasser-, Feuer und Wasserschäden Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen. 6.5. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. Sämtliche 1. Wir behalten uns das Eigentum an allen von JKF Industri – uns gelieferten Anlagen und Waren (nachstehend insgesamt auch zukünftig - gelieferten Waren bleiben „Vorbehaltsware“) vor, bis zur vollständigen Be- zahlung aller alle unsere Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen JKF Industri und mit dem Käufer unser Eigentum (Vorbehaltsware)Kunden einschließlich der künftig entstehenden Ansprüche aus später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt JKF Industri bereits jetzt alle Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware mit oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurde. JKF Industri nehmen die Abtretung an. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung gegen seine Abnehmer befugt. JKF Industri sind berechtigt, diese Befugnis Dies gilt auch für einen Saldo zu widerrufenunseren Gunsten, wenn einzelne oder alle Forderungen von uns in eine laufende Rechnung (Kontokorrent) aufgenommen werden und der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommtSaldo gezogen ist. 2. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, und die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zur Durch- setzung erforderlichen Unterlagen zu Verfügung zu stellen und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigen. Eine Be- Die Verarbeitung oder Verarbeitung Umbildung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer durch den Kunden wird stets für uns vor, ohne daß für JKF Industri daraus Verpflichtungen entstehenvorgenommen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht JKF Industri gehörenden Waren steht JKF Industri der dabei entstehende Miteigentumsanteil Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rech- nungswertes Wertes der Kaufsache (Faktura Endbetrag, einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Ware. 3. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Faktura Endbetrag, einschließlich Mehrwertsteuer) zu den übrigen Waren zuanderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Käufer Kunde verwahrt die neue Sache unentgeltlich das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für JKF Industriuns. 4. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an JKF Industri ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind JKF Industri Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmenim ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Wird die Vorbehaltsware bei Weiterveräußerung vom Dritten nicht sofort bezahlt, ist der Kunde verpflichtet, nur unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändungen und Sicherheitsübereignung, ist der Kunde nicht berechtigt. Weiterhin ist eine Weiterveräußerung der Vorbehaltsware dem Kunden nur gestattet, wenn er sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Der Kunde tritt hiermit seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber an uns ab, und zwar unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Die Abtretung nehmen wir schon jetzt an. Die Abtretung gilt einschließlich etwaiger Saldoforderungen. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem von uns in Rechnung gestellten Preis der Vorbehaltsware entspricht. Der uns abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen. 5. Verbindet der Kunde die Vorbehaltsware mit Grundstücken, so tritt er hiermit, ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf, auch seine Forderung, die ihm als Vergütung für die Verbindung zusteht, in Höhe des Betrages an uns ab, der dem von uns in Rechnung gestellten Preis der Vorbehaltsware entspricht. 6. Bis auf Widerruf ist der Kunde zur Einziehung der gemäß diesem Abschnitt VI. (Eigentumsvorbehalt) an uns abgetretenen Forderungen befugt. Der Kunde wird auf die abgetretenen Forderungen geleistete Zahlungen bis zur Höhe der gesicherten Forderung unverzüglich an uns weiterleiten. Bei Vorliegen berechtigter Interessen, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Kunden sind wir berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Kunden zu widerrufen. Außerdem können wir nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offen legen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Kunden gegenüber den Abnehmern verlangen. 7. Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Kunde uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen die Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. 8. Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Kunde uns unverzüglich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall. Die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist nur im ordentlichen Geschäftsgang und nur unter den Bedingungen gestattet, dass die Zahlung des Gegenwertes der Vorbehaltsware an den Kunden erfolgt. Der Kunde hat mit seinem Abnehmer auch zu vereinbaren, dass der Abnehmer erst mit vollständig erfolgter Zahlung Eigentum erwirbt. 9. Soweit der realisierbare Wert aller Sicherungsrechte, die uns zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10 % übersteigt, werden wir auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. Es wird vermutet, dass die Voraussetzungen des vorstehenden Satzes erfüllt sind, wenn der Schätzwert der uns zustehenden Sicherheiten 150 % des Wertes der gesicherten Ansprüche erreicht oder übersteigt. Uns steht die ▇▇▇▇ bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu. 10. Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen und/oder - erforderlichenfalls nach Fristsetzung - vom Vertrag zurückzutreten; der Käufer Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme Im Herausgabeverlangen der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertragkeine Rücktrittserklärung von uns, es sei denn, JKF Industri erklären dies schriftlichwird ausdrücklich erklärt. 11. Der Käufer Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware für uns sorgfältig zu verwahren, auf eigene Kosten instand zu halten und zu reparieren sowie auf eigene Kosten ausreichend zum Neuwert gegen Diebstahl, BruchBruch-, Feuer Feuer-, und Wasserschäden zu versichern. Er tritt seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen gegen die Versicherung aus einem die Vorbehaltsware betreffenden Schadensfall hierdurch im Voraus in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an uns ab, wir nehmen die Abtretungen schon jetzt an. Der Kunde legt uns unaufgefordert einen Nachweis über einen ausreichenden Versicherungsschutz vor. Hat der Kunde nachweislich die Vorbehaltsware nicht ausreichend versichert, so sind wir berechtigt aber nicht verpflichtet, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, und Wasserschäden zu versichern.

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Sources: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Eigentumsvorbehalt. Sämtliche von JKF Industri – 1: Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch zukünftig - gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Be- zahlung aller bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung zwischen JKF Industri und dem Käufer unser Eigentum (Vorbehaltsware). Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt JKF Industri bereits jetzt alle Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen, die ihm aus . Auf Verlangen des Käufers ist der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware mit oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurde. JKF Industri nehmen die Abtretung an. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung gegen seine Abnehmer befugt. JKF Industri sind berechtigt, diese Befugnis zu widerrufenVerkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommtsämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht. In diesem Fall ist Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil Il dem Verkäufer zu. 2: Zahlt der Käufer verpflichtetden fälligen Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen nicht oder nicht vertragsgemäß, und die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zur Durch- setzung erforderlichen Unterlagen zu Verfügung zu stellen und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigen. Eine Be- kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und/oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor, ohne daß für JKF Industri daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht JKF Industri gehörenden Waren steht JKF Industri der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Rech- nungswertes der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren zu. Der Käufer verwahrt die neue Sache unentgeltlich für JKF Industri. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an JKF Industri ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt. Bei vertragswidrigem Verhalten bei schuldhafter Pflichtverletzung des Käufers sind JKF Industri berechtigtSchadensersatz statt der Leistung verlangen, die Vorbehaltsware zurückzunehmen; der wenn er dem Käufer ist erfolglos eine angemessene Frist zur Herausgabe verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom VertragLeistung bestimmt hat, es sei denn, JKF Industri erklären dies schriftlichdie Fristsetzung ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich. Hat der Verkäufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung und nimmt er den Kaufgegenstand wieder an sich, sind Verkäufer und Käufer sich darüber einig, dass der Verkäufer den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme vergütet. Auf Wunsch des Käufers, der nur unverzüglich nach Rücknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird nach ▇▇▇▇ des Käufers ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, z. B. der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), den gewöhnlichen Verkaufswert ermitteln. Der Käufer ist verpflichtetträgt die erforderlichen Kosten der Rücknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5 % des gewöhnlichen Verkaufswertes. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, die Vorbehaltsware auf eigene wenn der Verkäufer höhere Kosten gegen Diebstahlnachweist oder der Käufer nachweist, Bruchdass geringere oder überhaupt keine Kosten entstanden sind. 3: Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, Feuer und Wasserschäden ausreichend zu versicherndarf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.

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Sources: Neuwagen Verkaufsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. Sämtliche von JKF Industri – auch zukünftig - Alle gelieferten Waren bleiben im Eigentum der Firma ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ bis zur vollständigen Be- zahlung aller Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen JKF Industri Geschäftsbeziehung. Be – und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für die Firma ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne die Firma ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ zu verpflichten. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren steht der Firma ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ wertanteiliges Miteigentum an der neuen Sache zu. Erlischt das Eigentum der Firma ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Käufer bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an der neuen Sache wertanteilig auf die Firma ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ und verwahrt sie unentgeltlich für sie. Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im normalen Geschäftsbetrieb veräußern und verarbeiten, sofern sich seine Vermögensverhältnisse nicht nachhaltig verschlechtern. Er tritt hiermit die Forderungen mit allen Rechten aus dem Käufer unser Eigentum (Vorbehaltsware)Weiterverkauf der Vorbehaltsware – einschließlich etwaiger Saldoforderungen an die Firma ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ ab, diese nimmt die Abtretung hiermit an. Wurde die Ware verbunden, vermischt oder verarbeitet und hat die Firma ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ hieran Miteigentum erlangt, steht ihm die Kaufpreisforderung anteilig zum Wert seiner Rechte an der Ware zu. Der Käufer ist berechtigtermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Zahlungsverzug des Käufers oder bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers. In diesen Fällen, kann die Firma ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ die Weiterveräußerung gelieferter Ware unterbinden. In diesem Falle wird die Firma ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ hiermit vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen. Für die Geltendmachung der abgetretenen Forderung muss der Käufer die notwendigen Auskünfte erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte gestatten. Insbesondere hat er der Firma ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ auf Verlangen eine genaue Aufstellung der ihm zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. auszuhändigen. Übersteigt der Wert der für die Firma ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ bestehenden Sicherheit dessen sämtliche Forderungen um mehr als 10 %, so ist die Firma ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach ihrer ▇▇▇▇ verpflichtet. Pfändung oder Sicherheitsübereignung der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen ist die Firma ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten. Nimmt die Firma ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ in Ausübung ihres Eigentumsvorbehaltsrechts den Liefergegenstand zurück, so liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn die Firma ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ diesen ausdrücklich erklärt. Die Firma ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ darf die zurückgenommene ▇▇▇▇ freihändig verkaufen, der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware solange unentgeltlich. Er hat sie gegen die üblichen Gefahren wie z. ▇. ▇▇▇▇▇, Diebstahl und Wasser im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er üblichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt JKF Industri bereits jetzt alle Forderungenhiermit seine Ansprüche, die ihm aus Schäden der Weiterveräußerung o.g. Art gegen seinen Abnehmer Versicherungsgesellschaften oder gegen Dritte erwachsensonstige Ersatzpflichtige zustehen, an die Firma ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer des Rechnungswertes der Waren ab, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware mit oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurde. JKF Industri nehmen Die Firma ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ nimmt die Abtretung an. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung gegen seine Abnehmer befugt. JKF Industri sind berechtigt, diese Befugnis zu widerrufen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, und die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zur Durch- setzung erforderlichen Unterlagen zu Verfügung zu stellen und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigen. Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor, ohne daß für JKF Industri daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht JKF Industri gehörenden Waren steht JKF Industri der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Rech- nungswertes der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren zu. Der Käufer verwahrt die neue Sache unentgeltlich für JKF Industri. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an JKF Industri ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind JKF Industri berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, JKF Industri erklären dies schriftlich. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer und Wasserschäden ausreichend zu versichern.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. Sämtliche von JKF Industri – auch zukünftig - gelieferten Waren bleiben 1) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Be- zahlung zum Eingang aller Forderungen Zahlungen aus der Geschäftsverbindung zwischen JKF Industri und dem Käufer unser Eigentum (Vorbehaltsware). Der Käufer ist berechtigt, Liefervertrag vor. 2) Wird die Vorbehaltsware im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufenvom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für den Verkäufer, ohne dass dieser hieraus verpflichtet wird; er tritt JKF Industri bereits jetzt alle Forderungen, die ihm aus neue Sache wird Eigen- tum des Verkäufers. Bei Verarbeitung zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware erwirbt der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, unabhängig davon, ob die Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung. Wird Vorbehaltsware mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware gemäß §§ 947,948 BGB verbunden, vermischt oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurdevermengt, so wird der Verkäufer Miteigentü- mer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. JKF Industri nehmen die Abtretung an. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung gegen seine Abnehmer befugt. JKF Industri sind berechtigt, diese Befugnis zu widerrufen, wenn Erwirbt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtetdurch Verbindung, und die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilenVermischung, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machenoder Vermengung Alleineigentum, die zur Durch- setzung erforderlichen Unterlagen zu Verfügung zu stellen und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigen. Eine Be- oder Verarbeitung so überträgt er schon jetzt an den Verkäufer Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware nimmt zu der Käufer für uns vor, ohne daß für JKF Industri daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, anderen Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung Vermengung. Der Käufer hat in diesen Fällen die im Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers stehende Ware, die ihm als Vorbehaltsware im Sinne der vorstehenden Bestimmungen gilt, unentgelt- lich zu verwahren. 3) Wird Vorbehaltsware allein oder zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehende Forderung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit anderenallen Nebenrechten und Rang von dem Rest ab; der Verkäufer nimmt die Abtre- tung an. Wert der Vorbehaltsware ist der Rechnungsbetrag des Verkäufers zuzüglich eines Sicherungs- aufschlages von 10%, nicht JKF Industri gehörenden Waren steht JKF Industri der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegen stehen. Steht die weiter veräußerte Vorbehaltsware im Verhältnis Miteigentumdes Verkäufers, so erstreckt sich die Abtre- tung der Forderung auf den Betrag, der dem Anteil des Rech- nungswertes der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren zu. Der Käufer verwahrt die neue Sache unentgeltlich für JKF Industri. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen Verkäufers an JKF Industri ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind JKF Industri berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, JKF Industri erklären dies schriftlich. dem Miteigentum entspricht. 4) Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware Kaufsache pfleglich zu behandeln, solange der Kaufgegenstand nicht in das Eigentum des Käufers übergegangen ist. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Gefahr gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Käufer diese auf eigene Kosten gegen Diebstahlrecht- zeitig durchführen. 5) Der Verkäufer ermächtigt den Käufer unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung an den Verkäufer abgetretener Forderungen. Der Verkäufer wird von der eigenen Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, Bruchsolange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen, Feuer auch gegenüber Dritten, nachkommt. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benen- nen und Wasserschäden ausreichend diese die Abtretung anzuzeigen; der Verkäufer ist ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung auch selbst anzuzeigen. 6) Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretene For- derungen hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich unter Übergabe der für den Widersruch notwendi- gen Unterlagen zu versichernunterrichten. 7) Mit Zahlungseinstellung Beantragung des Insolvenzverfahrens, gerichtlichen oder außergerichtli- chen Vergleichsverfahren, erlöscht das Recht zur Weiterveräußerung zur Verwendung oder Einbau der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen; bei einem Scheck- oder Wechselprotest erlischt die Einzugsermächtigung ebenfalls. Dieses gilt nicht für die Rechte des Insolvenzverwalters. 8) Für die ordnungsgemäße Erfüllung der Verbindlichkeiten des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, angemessene Sicherheiten zu fordern. Übersteigt der Wert dieser Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20%, so ist der Verkäufer insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe nach seiner ▇▇▇▇ verpflichtet.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. Sämtliche von JKF Industri – auch zukünftig - gelieferten Waren bleiben 4.1. Die Audio AG behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Be- zahlung zum Eingang aller Forderungen Zahlungen aus der Geschäftsver- bindung mit dem Käufer vor. Ansprüche aus der Geschäftsverbindung zwischen JKF Industri beinhalten auch Zinsen, Nebenforderungen und dem Käufer unser Eigentum (Vorbehaltsware)Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung sowie Kosten einer Intervention wegen einer Pfändung der Kaufsache durch Dritte. 4.2. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware zu einer Veräußerung der Kaufsache im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs berechtigt. Im Falle der Weiterveräußerung der Kaufsache tritt er tritt JKF Industri bis zur Erfüllung aller Ansprüche der Audio AG bereits jetzt alle Forderungen, die ihm seine aus der Weiterveräußerung gegen Veräußerung der Kaufsache entstehenden Forderungen gegenüber seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer Kunden an die Audio AG ab, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware mit oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurde. JKF Industri nehmen die Die Audio AG nimmt diese Abtretung an, ohne dass es einer besonderen Abtretungserklärung für den einzelnen Verkaufsfall bedarf. Der Käufer bleibt zur Einziehung Die Abtretung umfasst auch eine etwaige Saldoforderung aus einem verein- barten Kontokorrent. Bis auf Widerruf der Audio AG ist der Besteller zum Einzug der abgetretenen Forderung gegen seine Abnehmer befugtim eigenen Namen berechtigt. 4.3. JKF Industri sind berechtigt, diese Befugnis zu widerrufen, wenn Auf Verlangen der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. In diesem Fall Audio AG hin ist der Käufer verpflichtet, dieser die Namen seiner Kunden, gegenüber denen er durch Veräußerung der Kaufsache Ansprüche erworben hat, sowie die von diesen geschuldeten Beträgen mitzu- teilen und der Audio AG insoweit Einsicht in seine Bücher und Rechnungen zu gewähren. Von einer etwaigen Pfändung der Kaufsache oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer die abgetretenen Audio AG unverzüglich zu unterrichten. Es besteht ein Pfandrecht für die Forderungen und deren Schuldner mitzuteilender Audio AG an den von ihr verkauften Waren, alle wenn sie beim Verkauf oder zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zur Durch- setzung erforderlichen Unterlagen zu Verfügung zu stellen und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigenZwecke der Ausbesserung in den Besitz der Audio AG gelangt sind (z.B. anlässlich von Reparaturaufträgen). 4.4. Eine Be- Verarbeitung oder Verarbeitung Umbildung der Vorbehaltsware nimmt der Kaufsache durch den Käufer wird in jedem Fall für uns vor, ohne daß für JKF Industri daraus Verpflichtungen entstehendie Audio AG vorge- nommen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware Sofern die Kaufsache mit anderen, der Audio AG nicht JKF Industri gehörenden Waren steht JKF Industri der dabei entstehende Miteigentumsanteil Sachen verarbeitet wird, erwirbt die Audio AG das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rech- nungswertes Wertes der Vorbehaltsware Kaufsache (Rechnungsendbetrag inklusive der Umsatzsteuer) zu dem Wert der anderen verarbeiteten Sachen zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den übrigen Waren zuFall der Verbindung der Kaufsache mit nicht im Eigentum der Audio AG stehenden Sachen. 4.5. Der Käufer verwahrt die neue Sache unentgeltlich für JKF Industri. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt Sind Eigentumsvorbehalte in einem ausländischen Staat, falls dessen Recht zur Anwendung gelangt, nicht wirksam oder bedürfen sie neben der vertraglichen Vereinbarung zum Beispiel noch einer Registrierung, so ist der Käufer auch solche Forderungen auf seine Kosten verpflichtet, an JKF Industri aballen Maßnahmen mitzuwirken, insbesondere alle seinerseits erforderlichen Erklärun- gen abzugeben, um den Eigentumsvorbehalt wirksam werden zu lassen oder um der Audio AG Sicherheiten zu verschaffen, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind JKF Industri berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, JKF Industri erklären dies schriftlich. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer und Wasserschäden ausreichend zu versichernEigentumsvorbehalt gleichwertig sind.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. Sämtliche von JKF Industri – auch zukünftig - gelieferten Waren bleiben 5.1 Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Be- zahlung zum Eingang aller Forderungen Zahlungen aus der Geschäftsverbindung zwischen JKF Industri und mit dem Käufer unser Eigentum (Vorbehaltsware). Besteller vor. 5.2 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch den Verkäufer gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, dies wird ausdrücklich durch den Verkäufer schriftlich erklärt. 5.3 Der Käufer Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware Liefergegenstände im normalen ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er weiter zu verkaufen. Er hat seinerseits seinen Abnehmern gegenüber, das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung durch den Abnehmer vorzubehalten. Er tritt JKF Industri dem Verkäufer bereits jetzt alle ForderungenForderungen in Höhe des zwischen dem Verkäufer und dem Besteller vereinbarten Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer) ab, die ihm dem Besteller aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, und zwar unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware mit Liefergegenstände ohne oder ohne Verarbeitung nach Bearbeitung weiterverkauft wurdewerden. JKF Industri nehmen Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller nach deren Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Abtretung an. Der Käufer Forderungen selbst einzuziehen, bleibt zur Einziehung davon unberührt; jedoch verpflichtet sich der Forderung gegen seine Abnehmer befugt. JKF Industri sind berechtigtVerkäufer, diese Befugnis zu widerrufendie Forderungen nicht einzuziehen, wenn solange der Käufer Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht nachkommtim Zahlungsverzug ist. In diesem Fall ist Ist dies jedoch der Käufer verpflichtetFall, und kann der Verkäufer verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilenbekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machenmacht, die zur Durch- setzung erforderlichen dazugehörigen Unterlagen zu Verfügung zu stellen aushändigt und seinen Abnehmern den Schuldnern (Dritten) die Abtretung anzuzeigenmitteilt. 5.4 Die Verarbeitung oder Umbildung der Liefergegenstände durch den Besteller wird stets für den Verkäufer vorgenommen. Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor, ohne daß für JKF Industri daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware Werden die Liefergegenstände mit anderen, dem Verkäufer nicht JKF Industri gehörenden Waren steht JKF Industri Gegenständen verarbeitet, so erwirbt der dabei entstehende Miteigentumsanteil Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rech- nungswertes Wertes der Vorbehaltsware Liefergegenstände zu den übrigen Waren zuanderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. 5.5 Werden die Liefergegenstände mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen vermischten Gegenständen. Der Käufer Besteller verwahrt das Miteigentum für den Verkäufer. 5.6 Der Besteller darf die neue Sache unentgeltlich für JKF IndustriLiefergegenstände weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte, hat der Besteller den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an JKF Industri abVerkäufer unverzüglich davon zu benachrichtigen und ihm alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung seiner Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte sind auf das Eigentum des Verkäufers hinzuweisen. 5.7 Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm durch die Verbindung zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Bestellers freizugeben, als der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen Wert ihm zu sichernden Forderungen, soweit diese Abtretung schon jetztnoch nicht beglichen sind, um mehr als zehn (10) % übersteigt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind JKF Industri berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen; Die Auswahl der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, JKF Industri erklären dies schriftlich. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer und Wasserschäden ausreichend zu versichernfreizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer.

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Sources: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. Sämtliche 5.1. Die gelieferten Vertragsprodukte bleiben Eigentum von JKF Industri – auch zukünftig - gelieferten Waren bleiben blu Eye bis zur Erfüllung der vollständigen Be- zahlung aller Zahlung der Kaufpreisforderung. 5.2. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt. Er tritt seine Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen JKF Industri und dem Käufer unser Eigentum (Vorbehaltsware)Weitergabe der Vorbehaltsware im jeweiligen Rechnungswert der Vorbehaltsware bereits zum Zeitpunkt der Bestellung im Voraus an blu Eye ab. Der Käufer Kunde ist ermächtigt, die Forderung selbst einzuziehen, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere keine Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, so ist der Kunde auf Verlangen von blu Eye verpflichtet, die Namen und Anschriften seiner Abnehmer sowie Art und Umfang seiner gegen diese bestehenden Ansprüche mitzuteilen. Alle dazugehörigen Unterlagen sind blu Eye auszuhändigen; den Abnehmern ist die Abtretung mitzuteilen. 5.3. Eine Verbindung, Vermischung, Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt ausschließlich für blu Eye. In diesem Falle erwirbt blu Eye einen Miteigentumsanteil an der fertigen Ware bzw. an der neuen Sache, der dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der fertigen Ware bzw. der neuen Sache entspricht. 5.4. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung von Vorbehaltsware ist dem Kunden nicht erlaubt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware oder im Falle des Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden wird der Kunde auf das Eigentum von blu Eye hinweisen und blu Eye unverzüglich schriftlich benachrichtigen. 5.5. Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen von blu Eye an den Kunden oder bei Anhaltspunkten für eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse, ist blu Eye berechtigt, die gelieferte Vorbehaltsware im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt JKF Industri bereits jetzt alle Forderungenvom Kunden zurückzuverlangen. Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten als Rücktritt vom Vertrag. Unbeschadet dessen behält sich blu Eye vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung trägt der Kunde. Zur Durchsetzung dieser Rechte darf blu Eye die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, unabhängig davon, ob Geschäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware mit oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurdean sich nehmen bzw. JKF Industri nehmen die Abtretung an. Der Käufer bleibt zur Einziehung von Ein Unternehmen der Forderung blu Gruppe blu Systems | blu Eye | blu BEYOND | blu Professionals Herausgabeansprüchen des Kunden gegen seine Abnehmer befugt. JKF Industri sind berechtigt, diese Befugnis zu widerrufen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, und die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zur Durch- setzung erforderlichen Unterlagen zu Verfügung zu stellen und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigen. Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor, ohne daß für JKF Industri daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht JKF Industri gehörenden Waren steht JKF Industri der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Rech- nungswertes der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren zuverlangen. 5.6. Der Käufer verwahrt die neue Sache unentgeltlich für JKF Industri. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an JKF Industri ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind JKF Industri berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, JKF Industri erklären dies schriftlich. Der Käufer Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, insbesondere ist er verpflichtet, sie auf eigene Kosten gegen DiebstahlFeuer-, Bruch, Feuer Wasser- und Wasserschäden Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. 5.7. Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Vertragsprodukte bleiben im Eigentum von blu Eye. Der Kunde ist verpflichtet, für eine ordnungsgemäße Aufbewahrung Sorge zu tragen und darf diese Produkte nur im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen nutzen. 5.8. Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware oder die im Voraus abgetretenen Forderungen zu, insbesondere durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, so hat der ▇▇▇▇▇ ▇▇▇ Eye unverzüglich zu informieren und blu Eye alle zur Durchsetzung der Eigentumsrechte notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, blu Eye die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. Sämtliche von JKF Industri – 1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch zukünftig - gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Be- zahlung aller bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung zwischen JKF Industri und dem Käufer unser Eigentum (Vorbehaltsware). Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt JKF Industri bereits jetzt alle Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen, die ihm aus . Auf Verlangen des Käufers ist der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware mit oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurde. JKF Industri nehmen die Abtretung an. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung gegen seine Abnehmer befugt. JKF Industri sind berechtigt, diese Befugnis zu widerrufenVerkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommtsämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht. In diesem Fall ist Während der Käufer verpflichtet, und die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zur Durch- setzung erforderlichen Unterlagen zu Verfügung zu stellen und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigen. Eine Be- oder Verarbeitung Besitz der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor, ohne daß für JKF Industri daraus Verpflichtungen entstehenZulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) dem Verkäufer zu. 2. Bei VerarbeitungZahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Hat der Verkäufer darüber hinaus Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung und nimmt er den Kaufgegenstand wieder an sich, Verbindungsind Verkäufer und Käufer sich darüber einig, Vermischung oder Vermengung dass der Vorbehaltsware mit anderen, nicht JKF Industri gehörenden Waren steht JKF Industri der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache Verkäufer den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes im Verhältnis Zeitpunkt der Rücknahme vergütet. Auf Wunsch des Rech- nungswertes Käufers, der Vorbehaltsware zu nur unverzüglich nach Rücknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird nach ▇▇▇▇ des Käufers ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, z. B. der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), den übrigen Waren zugewöhnlichen Verkaufswert ermitteln. Der Käufer verwahrt trägt die neue Sache unentgeltlich für JKF Industrierforderlichen Kosten der Rücknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5 % des gewöhnlichen Verkaufswertes. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere Kosten nachweist oder der Käufer auch solche Forderungen an JKF Industri abnachweist, die ihm durch die Verbindung dass geringere oder überhaupt keine Kosten entstanden sind. 3. Solange der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind JKF Industri berechtigtEigentumsvorbehalt besteht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen; darf der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, JKF Industri erklären dies schriftlich. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer und Wasserschäden ausreichend zu versichernüber den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.

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Sources: Neuwagen Verkaufsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. Sämtliche von JKF Industri – Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderung Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch zukünftig - gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Be- zahlung aller bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung zwischen JKF Industri und dem Käufer unser Eigentum (Vorbehaltsware). Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich der im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt JKF Industri bereits jetzt alle Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen, die ihm aus . Auf Verlangen des Käufers ist der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware mit oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurde. JKF Industri nehmen die Abtretung an. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung gegen seine Abnehmer befugt. JKF Industri sind berechtigt, diese Befugnis zu widerrufenVerkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommtsämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht. In diesem Fall ist Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefes dem Verkäufer zu. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer verpflichtetüber den Kaufgegenstand weder verfügen noch dritten vertragliche Nutzung einräumen. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Abnahme des Kaufgegenstandes. Nimmt der Auftraggeber den Kaufgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, und die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilenstehen ihm Sachmängelansprüche nur zu, alle zum Einzug erforderlichen Angaben wenn er sich diese bei Abnahme vorbehält. Hiervon abweichend erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, soweit der Verkäufer aufgrund Gesetz zwingend haftet oder etwas anderes vereinbart wird, insbesondere im Falle der Übernahme einer Garantie. Für Mängelbeseitigung gilt folgendes: a. Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Auftraggeber beim Auftragnehmer geltend zu machen; bei mündlichen Anzeigen händigt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige aus. ▇. ▇▇▇▇ der Auftragsgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer mit vorheriger Zustimmung des Verkäufers an dem Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen dienstbereiten Kfz-Meisterbetrieb wenden, wenn sich der Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes mehr als 50 km vom Verkäufer entfernt befindet. c. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers. d. Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf einer Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen. Hat der Verkäufer nach den gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Soweit der Schaden durch eine vom Auftraggeber für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Auftragnehmer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Auftraggebers, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung. Das gleiche gilt für Schäden, die zur Durch- setzung erforderlichen Unterlagen zu Verfügung zu stellen durch einen Mangel verursacht worden sind. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigennach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vorDiese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, ohne daß für JKF Industri daraus Verpflichtungen entstehenKörper und Gesundheit. VlII. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht JKF Industri gehörenden Waren steht JKF Industri der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Rech- nungswertes der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren zu. Der Käufer verwahrt die neue Sache unentgeltlich für JKF Industri. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an JKF Industri ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind JKF Industri berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, JKF Industri erklären dies schriftlich. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer und Wasserschäden ausreichend zu versichern.Schiedsstelle (Schiedsverfahren)

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Sources: General Terms and Conditions for the Sale of New and Used Vehicles

Eigentumsvorbehalt. Sämtliche von JKF Industri – auch zukünftig - gelieferten Waren bleiben 11.1. Die W are bleibt bis zur vollständigen Be- zahlung aller vollen Bezahlung sämtlic her Forderungen, einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln, Eigentum des Verkäufers. 11.2. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen aus des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Geschäftsverbindung zwischen JKF Industri Saldo gezogen und anerkannt wird. 11.3. W ird die Vorbehaltsware vom Verkäufer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für den Verkäufer, ohne daß dieser hieraus verpflichtet wird. Die neue Sache wird Eigentum des Verkäufers. Bei Verarbeitung, Vermischung oder Vermengung mit nicht dem Käufer unser Eigentum (Vorbehaltsware)Verkäufer gehörender Ware erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Fakturenwertes seiner Vorbehaltsware zum Grenzwert. 11.4. Der Käufer ist zur W eiterveräußerung, zur W eiterverarbeitung oder zum Einbau der Vorbehaltsware nur unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen und nur mit der Maßgabe berechtigt, daß die Vorbehaltsware Forderungen gemäß Ziffer 6. auf den Verkäufer auch tatsächlich übergehen. 11.5. Die Befugnisse des Käufers, im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu veräußern, zu verarbeiten oder einzubauen, enden mit dem W iderruf durch den Verkäufer infolge einer nachhaltigen Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers, spätestens jedoch mit seiner Zahlungseinstellung oder mit der Beantragung bzw. Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens über sein Vermögen. a) Der Käufer tritt JKF Industri bereits jetzt alle Forderungenhiermit die Forderungen mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware - einschließlich etwaiger Saldoforderungen - an den Verkäufer ab. b) Wurde die Ware verarbeitet, die ihm aus vermischt oder vermengt und hat der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, Verkäufer hieran in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer abseines Fakturenwertes Miteigentum erlangt, unabhängig davonsteht ihm die Kaufpreisforderung anteilig zum W ert seiner Rechte an der Ware zu. c) Wird Vorbehaltsware vom Käufer in ein Grundstück eingebaut, ob so tritt der Käufer schon jetzt die daraus entstandene Forderung auf Vergütung in Höhe des Fakturen wertes der Vorbehaltsware mit oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurdeallen Nebenrechten einschließlich eines solchen auf Einräumung einer Sicherungshypothek mit Rang vor dem Rest ab. JKF Industri nehmen Hat der Käufer die Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, wird die Forderung des Verkäufers sofort fällig und der Käufer tritt die an ihrer Stelle tretende Forderung gegen den Factor an den Verkäufer ab und leitet seinen Verkaufserlös unverzüglich an den Verkäufer weiter. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung an. 11.7. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung gegen seine Abnehmer befugt. JKF Industri sind berechtigtist ermächtigt, diese Befugnis zu widerrufen, wenn der Käufer solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, die abgetretenen Forderungen einzubeziehen. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei W iderruf, spätestens aber bei Zahlungsverzug des Käufers oder bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers. In diesem Fall ist wird der Verkäufer hiermit vom Käufer verpflichtetbevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zur Durch- setzung erforderlichen Unterlagen zu Verfügung zu stellen und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigen. Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor, ohne daß für JKF Industri daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht JKF Industri gehörenden Waren steht JKF Industri der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Rech- nungswertes der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren zu. Der Käufer verwahrt die neue Sache unentgeltlich für JKF Industri. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an JKF Industri ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind JKF Industri berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, JKF Industri erklären dies schriftlichselbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer. Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. auszuhändigen und dem Verkäufer alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. 11.8. Übersteigt der Fakturenwert der für den Verkäufer bestehenden Sicherheit dessen sämtliche Forderungen einschließlich Nebenforderungen ( z. B. Zinsen, Kosten) um mehr als 20%, so ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers o der eines durch die Übersicherung des Verkäufers beeinträchtigenden Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach W ahl des Verkäufers verpflichtet. 11.9. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen ist der Verkäufer unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu benachrichtigen. 11.10. Nimmt der Verkäufer aufgrund des Eigentumsvorbehaltes den Liefergegenstand zurück, so liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn der Verkäufer dies ausdrücklich erklärt. Der Verkäufer kann sich aus der zurückgenommenen Vorbehaltsware durch freihändigen Verkauf befriedigen. 11.11. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware auf eigene Kosten für den Verkäufer unentgeltlich. Er hat sie gegen Diebstahldie üblichen Gefahren wie z. ▇. ▇▇▇▇▇, Bruch, Feuer Diebstahl und Wasserschäden ausreichend W asser im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der obengenannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen , an den Verkäufer in Höhe des Fakturenwertes der W are ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. 11.12. Sämtliche Forderungen sowie die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt an allen in diesen Bedingungen festgelegten Sonderformen bleiben bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten, die der Verkäufer im Interesse des Käufers eingegangen ist, bestehen. Dieser Eigentumsvorbehalt ist Bestandteil der Lieferung / des Vertrages und wird vom Käufer in vollem Umfang anerkannt, was er durch seine Un terschrift bestätigt.

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Eigentumsvorbehalt. Sämtliche von JKF Industri – auch zukünftig - 1. ▇▇▇▇▇▇▇ behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Be- zahlung Bezahlung aller entstandener Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen JKF Industri laufenden Geschäfts- beziehung vor. Bei laufender Rechnung gilt das Vorbehaltseigentum als Sicherung für die jeweilige Saldoforderung. 2. Wird die Ware mit anderen Gegenständen verbunden oder vermischt und erlischt dadurch das Eigentum von FORSTER an der Vorbehaltsware (§§ 947, 948 BGB), so wird bereits jetzt vereinbart, daß ▇▇▇▇▇▇▇ Miteigentum an der einheitlichen Sache oder an dem Käufer unser Eigentum (Vorbehaltsware)vermischten Bestand in dem Umfang erwirbt, als der Wert der von FORSTER gelieferten Ware im Verhältnis zu den verbundenen oder vermischten Gegenständen steht. Der Käufer Erfolgt eine Verarbeitung mit ▇▇▇▇▇▇▇ nicht gehörenden Gegenständen, wird vereinbart, daß ▇▇▇▇▇▇▇ an der neuen Sache das Miteigentum entsprechend dem Vorgenannten erwirb. Die durch Verbin- dung, Vermischung oder aus der Verarbeitung entstehenden Sachen sind Vorbehaltsware im Sinne dieser Bestimmungen. 3. Gehört die Weiterveräußerung an Dritte zum gewöhnlichen Geschäftsbetriebs des Kunden, ist er berechtigt, die Vorbehaltsware gelieferten Waren im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er ordentlichen Ge- schäftsgang weiter zu veräußern. Darüber hinaus ist der Kunde zur Weiterveräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder Verbringung der Vorbehaltsware in das Ausland nur nach vorherigen schriftlichen Zustimmung von FORSTER berechtigt. 4. Der Kunde tritt JKF Industri ▇▇▇▇▇▇▇ sämtliche ihm bezüglich der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen und Ersatzansprüche im Falle der Weiterveräußerung bereits jetzt alle Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer des Rechnungswertes der Vorbehaltsware ab, unabhängig davon, ob . Wird die Vorbehaltsware nach Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung mit anderen FORSTER nicht gehörenden Waren, veräußert, erfolgt die Abtretung nur in Höhe des Miteigentumsanteil von FORSTER an der veräußerten Sache oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurdedem veräußerten Bestand. JKF Industri nehmen Hat der Kunde die Vorbehaltsware zur Erfüllung eines Werk- oder Werklieferungsvertrages verwandt, so wird die Forderung aus diesem Vertrag in gleichem Umfang an ▇▇▇▇▇▇▇ abgetreten, wie es vorstehend für eine Kaufpreisforderung bestimmt ist. ▇▇▇▇▇▇▇ nimmt die Abtretung an. Der Käufer bleibt Kunde ist zur Einziehung der Forderung gegen seine Abnehmer befugt. JKF Industri sind berechtigtEin- ziehung ermächtigt, diese Befugnis zu widerrufen, wenn der Käufer solange er seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht nachkommtin Zahlungsverzug gerät. 5. In diesem Fall ist Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Käufer verpflichtet, Kunde unverzüglich gegenüber dem Dritten auf das Eigentum von ▇▇▇▇▇▇▇ hinzuweisen und die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben ▇▇▇▇▇▇▇ schriftlich eine Mitteilung von den Pfändungsversuchen oder den anderen Zugriffen zu machen, damit Gegenmaßnahmen ergriffen werden können. Soweit die zur Durch- setzung erforderlichen Unterlagen Kosten einer etwa erforderlich werdenden Drittwiderspruchsklage nicht einbringlich sind, hat der Kunde FORSTER diese Kosten zu Verfügung zu stellen und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigen. Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor, ohne daß für JKF Industri daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht JKF Industri gehörenden Waren steht JKF Industri der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Rech- nungswertes der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren zu. Der Käufer verwahrt die neue Sache unentgeltlich für JKF Industri. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an JKF Industri ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzterstatten. 6. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind JKF Industri Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist ▇▇▇▇▇▇▇ – auch ohne angemessene Fristsetzung zur Leistung – berech- tigt, vom Vertrag zurückzutreten, die Vorbehaltsware abzuholen und zu diesem Zweck den Aufbewahrungs- bzw. Einsatzort der Ware zu betreten. Der Kunde verzichtet auf die Rechte, die ihm aus verbotener Eigenmacht zustehen würden und gestattet ▇▇▇▇▇▇▇ und dessen Bevollmächtigten den Zugang zu den Räu- men, in denen sich die Vorbehaltsware befindet. 7. Hinsichtlich der Verwertung der Vorbehaltsware gilt folgendes: a) ▇▇▇▇▇▇▇ ist nach Rücktritt vom Vertrag berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen; nach bestem Ermessen, insbesondere auch freihändig zu verwerten. b) Abgetretene Forderungen kann ▇▇▇▇▇▇▇ unmittelbar bei dem Dritten einziehen. Zu diesem Zweck ist der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, JKF Industri erklären dies schriftlich. Der Käufer ist Kunde verpflichtet, auf Verlangen von ▇▇▇▇▇▇▇ die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer Abtretung Drittgläubigern bekannt zu geben und Wasserschäden ausreichend ▇▇▇▇▇▇▇ die zur Einziehung der Forderungen erforderlichen Angaben zu versichernmachen und Unterlagen herauszuge- ben.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. Sämtliche (1) Die von JKF Industri – auch zukünftig - gelieferten Waren bleiben dem Verkäufer gelieferte ▇▇▇▇ bleibt bis zur vollständigen Be- zahlung aller Bezahlung sämtlicher Forderungen gegen den Käufer aus jedem Rechtsgrund einschließlich solcher aus Wechseln sein Eigentum. Dies gilt auch, wenn der Geschäftsverbindung zwischen JKF Industri Kaufpreis für bestimmte vom Käufer bezeichnete Lieferungen bezahlt wird. Bei laufender Rechnung dient das vorbehaltene Eigentum der Sicherung der Saldoforderungen des Verkäufers. (2) Die Be-/Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für den Verkäufer als Hersteller i.S.d. § 950 BGB, ohne dass der Verkäufer hieraus verpflichtet wäre. Wird die von dem Verkäufer gelieferte ▇▇▇▇ mit anderen Gegenständen vermischt, vermengt oder verbunden, so überträgt der Käufer schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an der neuen Sache oder dem vermischten oder vermengten Bestand auf den Verkäufer. (3) Der Käufer verpflichtet sich, die Vorbehaltsware für den Verkäufer mit kaufmännischer Sorgfalt kostenlos zu verwahren und dem Käufer unser Eigentum sie entsprechend zu kennzeichnen. (Vorbehaltsware). 4) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware und die aus ihrer Verarbeitung entstandenen Gegenstände im normalen ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Die aus der Veräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrunde entstehenden Forderungen einschließlich einer etwaigen Kontokorrent- Saldoforderung tritt JKF Industri bereits er schon jetzt alle Forderungenmit allen Nebenrechten an den Verkäufer zur Sicherung seiner Forderung ab. Wird die Vorbehaltsware im Rahmen von Werklieferungen weiter veräußert, so gilt die Vorausabtretung nur in Höhe des doppelten Wertes der verarbeiteten Vorbehaltsware. Hierbei sind die Preise der letzten Faktura des Verkäufers zu Grunde zu legen ohne Berücksichtigung von Rabatten, Skonti, Fracht- und Verpackungskosten und sonstigen Spesen. Das Gleiche gilt für die Vorausabtretung von Ansprüchen des Käufers gegen einen Dritten, wenn dieser im Falle der Verarbeitung allein Eigentum an der neuen Sache erwirbt. (5) Der Käufer ist widerruflich ermächtigt, die ihm abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Wenn er seinen Zahlungsverpflichtungen aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer Geschäftsverbindung des Verkäufers nicht vertragsgemäß nachkommt oder gegen Dritte erwachsenin Vermögensverfall gerät, in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware mit oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurde. JKF Industri nehmen die Abtretung an. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung gegen seine Abnehmer befugt. JKF Industri sind berechtigt, kann diese Befugnis zu widerrufen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommtEinziehungsermächtigung widerrufen werden. In diesem Fall ist kann der Verkäufer verlangen, dass der Käufer verpflichtetEinzelabtretungserklärungen erteilt, die Drittschuldner bekannt gibt, diesen die Abtretung anzeigt und die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zur Durch- setzung dieser Forderung erforderlichen Unterlagen zu zur Verfügung zu stellen und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigenstellt. Eine Be- oder Verarbeitung Darüber hinaus ist der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor, ohne daß für JKF Industri daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht JKF Industri gehörenden Waren steht JKF Industri der dabei entstehende Miteigentumsanteil Verkäufer auch selbst zur Abtretungsanzeige an der neuen Sache im Verhältnis des Rech- nungswertes der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren zu. Drittschuldner berechtigt. (6) Der Käufer verwahrt die neue Sache unentgeltlich für JKF Industri. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an JKF Industri ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind JKF Industri ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen; zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Bei einer Pfändung, Beschlagnahme oder sonstigen Beeinträchtigung der Ware hat er den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen. (7) Kommt der Käufer mit der Kaufpreiszahlung in Verzug oder verletzt er Bestimmungen dieser Ziffer 5, entfällt sein Recht zum Besitz an derjenigen Vorbehaltsware, deren Lieferung der Kaufpreisforderung zugrunde liegt bzw. auf die sich die Verletzung bezieht. Er hat sie auf Verlangen einstweilig bis zur vollständigen Zahlung des entsprechenden Kaufpreises herauszugeben, ohne dass der Verkäufer vom Vertrag zurückzutreten braucht. (8) Verletzt der Käufer die unter Ziffern 5 (3) und (7) vereinbarten Verpflichtungen, ist der Verkäufer berechtigt, eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach erfolglosem Ablauf vom Vertrag zurückzutreten. (9) Übersteigt der realisierbare Wert - aus den dem Verkäufer zustehenden Sicherheiten - die zu sichernde Gesamtforderung aus der Geschäftsverbindung nicht nur vorübergehend um mehr als 20 %, ist der Verkäufer zur Herausgabe Rückübertragung verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, JKF Industri erklären dies schriftlich. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer und Wasserschäden ausreichend zu versichern.

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Sources: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Eigentumsvorbehalt. Sämtliche von JKF Industri – auch zukünftig - gelieferten Waren bleiben 2.1. Bis zur vollständigen Bezahlung der Forderung bleibt die verkaufte Ware Eigentum vom Verkäufer. 2.2. Die gelieferte ▇▇▇▇ bleibt Eigentum des Verkäufers bis zur vollständigen Be- zahlung Tilgung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen JKF Industri und mit dem Käufer unser Eigentum (Vorbehaltsware)ausstehenden Forderungen. Der Die Veräußerung der Kaufsache ist dem Käufer ist berechtigtnicht gestattet bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises, falls es keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde. Dem Verkäufer stehen alle Forderungen mit Nebenrechten zu, die Vorbehaltsware im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt JKF Industri bereits jetzt alle der Käufer bei einer Weiterveräußerung der Ware erwirtschaftet hat. Dies ist unabhängig davon, ob der Käufer eine Vereinbarung mit hochton UG (haftungsbeschränkt) vor vollständiger Zahlung des Kaufpreises getroffen hat. Ebenfalls unterliegt die Kaufsache der Weiterveräußerung, unter Verstoß gegen das Veräußerungsverbot vor Vollständiger Zahlung des Kaufpreises. Die Abtretung nimmt hochton UG (haftungsbeschränkt) hiermit an. Die Sicherung der abgetretenen Forderung dienen aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung. Sollte der Verkäufer diese Ermächtigung nicht wiederrufen, ist der Käufer zum Einzug der abgetretenen Forderung berechtig. Stellt der Käufer seine Zahlungen sein, erlischt die Einzugsermächtigung ohne ausdrücklichen Widerruf. Bei einer Weiterveräußerung der Ware, hat der Käufer den Verkäufer umgehend schriftlich mitzuteilen, an wen die Ware veräußert wurde. Ebenfalls muss der Käufer den Verkäufer über die Höhe der Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsenVeräußerung zusteht, in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware mit oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurde. JKF Industri nehmen informieren und eine zugehörige öffentliche beglaubigte Urkunde über die Abtretung an. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung gegen seine Abnehmer befugt. JKF Industri sind berechtigt, diese Befugnis zu widerrufen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, und die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zur Durch- setzung erforderlichen Unterlagen zu Verfügung zu stellen und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigen. Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor, ohne daß für JKF Industri daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht JKF Industri gehörenden Waren steht JKF Industri der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Rech- nungswertes der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren zu. Der Käufer verwahrt die neue Sache unentgeltlich für JKF Industri. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an JKF Industri ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind JKF Industri berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, JKF Industri erklären dies schriftlichausstellen. Der Käufer ist verpflichtetnicht berechtigt, die Vorbehaltsware an die hochton UG (haftungsbeschränkt) abgetretenen Forderungen oder im Vorbehaltseigentum vom Verkäufer stehenden Gegenständen, anderen zur Verfügung zu stellen. Der Käufer verpflichtet sich bei Pfändungen, teilweise gehörenden Gegenstände bzw. Forderungen oder sonstige Rechtsbeeinträchtigungen unverzüglich der Verkäufer zu informieren. Verschlechtert sich die Vermögenslage des Käufers wesentlich oder ist einer der Zahlungen in Verzug, hat der Verkäufer jederzeit die Berechtigung, die Herausgabe der gehörenden Ware zu Verlagen. Der Verkäufer kann von diesem Recht nur Gebrauch machen und vom Vertrag zurücktreten, wenn dies ausdrücklich erklärt wurde. Übersteigt der Wert der bestellten Sicherheiten die Forderung insgesamt um mehr als 10%, so wird der Verkäufer auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer und Wasserschäden ausreichend zu versichernVerlangen des Käufers die über 10% hinausgehenden Sicherungen nach ▇▇▇▇ von der hochton UG (haftungsbeschränkt) freigeben.

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Sources: Mietvertrag

Eigentumsvorbehalt. Sämtliche von JKF Industri – auch zukünftig - 1. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Be- zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen JKF Industri und dem Käufer unser Eigentum (Vorbehaltsware)) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderungen, die uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung zustehen. Dies gilt auch für künftige und bedingte Forderungen, z. B. aus Umkehrwechseln. 2. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die be- und verarbeitete ▇▇▇▇ gilt als Vorbehaltsware im Sinne der Ziffer 1. 3. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltungsware mit anderen Waren durch den Käufer steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung, so überträgt der Käufer uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentums- bzw. Anwartschaftsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware, im Falle der Verarbeitung im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren, und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Unsere Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Ziffer 1. 4. Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht im Verzug ist, weiterveräußern, vorausgesetzt, dass er sich das Eigentum vorbehält und die Forderungen aus der Weiterveräußerung gemäß den Ziffern 5 und 6 auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt. Als Weiterveräußerung im Sinne des Absch. AV gilt auch die Verwendung der Vorbehaltsware zur Erfüllung von Werk- und Werklieferungsverträgen. 5. Die Forderungen des Käufers aus der Weiteräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfange zur Sicherung wie die Vorbehaltsware im Sinne der Ziffer 1. 6. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen Waren weiterveräußert, so wird uns die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Waren abgetreten. Bei der Weiterveräußerung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile gemäß Ziffer 3 haben, wird uns ein unserem Miteigentumsanteil entsprechender Teil der Forderung abgetreten. 7. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt JKF Industri bereits jetzt alle Forderungen, die ihm Forderungen aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware mit oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurde. JKF Industri nehmen die Abtretung an. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung gegen seine Abnehmer befugt. JKF Industri sind berechtigt, diese Befugnis zu widerrufen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, und die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zur Durch- setzung erforderlichen Unterlagen zu Verfügung zu stellen und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigen. Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor, ohne daß für JKF Industri daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht JKF Industri gehörenden Waren steht JKF Industri der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Rech- nungswertes der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren zu. Der Käufer verwahrt die neue Sache unentgeltlich für JKF Industri. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an JKF Industri ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind JKF Industri berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrageinzuziehen, es sei denn, JKF Industri erklären dies schriftlichwir widerrufen die Einziehungsermächtigung in den in Klausel A II 3 und 4 genannten Fällen. Der Käufer Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten - sofern wir das nicht selbst tun - und uns die Vorbehaltsware zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben. Zur Abtretung der Forderungen ist der Käufer in keinem Fall befugt; dies gilt auch für alle Arten von Factoring-Geschäften, die dem Käufer auch nicht aufgrund unserer Einziehungsermächtigung gestattet sind. 8. Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigung durch Dritte muss uns der Käufer unverzüglich benachrichtigen. 9. Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 10%, so sind wir auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer und Wasserschäden ausreichend zu versichernVerlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ verpflichtet.

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Sources: Allgemeine Lieferungs Und Zahlungsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. Sämtliche von JKF Industri – auch zukünftig - gelieferten Waren bleiben 9.1 Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Be- zahlung zum Eingang aller offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen JKF Industri und Geschäftsbeziehung mit dem Käufer unser Eigentum (Vorbehaltsware)vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer bei Vorliegen der gesetzlichen Rücktrittsvoraussetzungen berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch den Verkäufer liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Der Verkäufer ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen. 9.2 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit der Verkäufer Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den entstandenen Ausfall. 9.3 Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware Kaufsache im normalen ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufenweiterzu- verkaufen; er tritt JKF Industri dem Verkäufer jedoch bereits jetzt alle ForderungenForderungen in Höhe des Faktura- Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen seine Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer abdie Forderung selbst einzuziehen, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware mit oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurde. JKF Industri nehmen die Abtretung anbleibt hiervon unberührt. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Verkäufer verpflichtet sich jedoch, die Forderung gegen seine Abnehmer befugt. JKF Industri sind berechtigtnicht einzuziehen, diese Befugnis zu widerrufen, wenn solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht nachkommtin Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. In diesem Fall ist Ist aber dies der Fall, kann der Verkäufer verlangen, dass der Käufer verpflichtet, und ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilenbekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machenmacht, die zur Durch- setzung erforderlichen dazugehörigen Unterlagen zu Verfügung zu stellen aushändigt und seinen Abnehmern den Schuldnern (Dritten) die Abtretung anzuzeigen. Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor, ohne daß für JKF Industri daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht JKF Industri gehörenden Waren steht JKF Industri der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Rech- nungswertes der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren zu. Der Käufer verwahrt die neue Sache unentgeltlich für JKF Industri. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an JKF Industri ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind JKF Industri berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, JKF Industri erklären dies schriftlich. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer und Wasserschäden ausreichend zu versichernmitteilt.

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Sources: MDS Purchase Agreement

Eigentumsvorbehalt. Sämtliche von JKF Industri – auch zukünftig - gelieferten 1. Gelieferte Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Be- zahlung aller Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen JKF Industri und mit dem Käufer unser Eigentum (Vorbehaltsware)Besteller. 2. Der Käufer ist berechtigtDie Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, die ohne uns zu verpflichten. Die verarbeitete ▇▇▇▇ gilt als Vorbehaltsware im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt JKF Industri bereits jetzt alle Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware mit oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurde. JKF Industri nehmen die Abtretung an. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung gegen seine Abnehmer befugt. JKF Industri sind berechtigt, diese Befugnis zu widerrufen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, und die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zur Durch- setzung erforderlichen Unterlagen zu Verfügung zu stellen und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigen. Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor, ohne daß für JKF Industri daraus Verpflichtungen entstehenSinne von Ziffer V.1. Bei Verarbeitung, Verbindung, Verbindung oder Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht JKF Industri gehörenden anderen Waren durch den Besteller steht JKF Industri der dabei entstehende Miteigentumsanteil uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rech- nungswertes Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren zu. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Besteller uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der neuen Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Ziffer V.1. 3. Der Besteller darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbeson- dere zu Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist er nicht berechtigt. Wir sind berechtigt, die Ermächtigung zur Weiterveräußerung zu widerrufen, wenn sich der Besteller mit Zahlungen aus der Geschäftsverbindung in Verzug befindet oder außerhalb eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs über die Vorbehaltsware verfügt hat; gleiches gilt bei einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögenslage des Bestellers, durch die unser Anspruch gefährdet wird, bei einem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen und bei Wechsel- und Scheckprotesten. In diesen Fällen sind wir ferner unbeschadet sonstiger Ansprüche berechtigt, die Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware zu untersagen. 4. Die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Um- fang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Besteller zusammen mit anderen, nicht von uns verkauften Waren veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Höhe des Weiterveräußerungswertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den übrigen Waren zuBesteller in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer eingestellt, tritt nach erfolgter Saldie- rung der Kontokorrent-Forderung an ihre Stelle der anerkannte bzw. kausale Saldo, der in Höhe des Weiterveräußerungswertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware abgetreten wird. Bei Veräußerung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile gemäß Ziffer V.2 haben, gilt die Abtretung der Forderung in Höhe des entsprechenden Weiterveräußerungswertes dieser Miteigentumsanteile. Bei Zahlungen durch Scheck oder Wechsel „nicht an Order“ tritt der Besteller die ihm hieraus entstehenden Rechte hiermit im Voraus an uns ab. Bei sonstigen Zahlungen durch Scheck oder Wechsel überträgt der Besteller uns diese Papiere und wird sie – mit Indossament versehen – unverzüglich an uns abliefern. In allen Fällen wird die Übergabe dieser Papiere dadurch ersetzt, dass der Besteller sie für uns verwahrt oder, falls er nicht den unmittelbaren Besitz an ihnen erlangt, seinen Herausgabeanspruch gegen Dritte hiermit im Voraus an uns abtritt. 5. Wird die Vorbehaltsware vom Besteller zur Erfüllung eines Werk- oder Dienstvertrages verwendet, so wird die Forderung des Bestellers aus dem Werk- oder Dienstvertrag im gleichen Umfang an uns abgetreten, wie es in Ziffer V.4 bestimmt ist. 6. Der Käufer verwahrt die neue Sache unentgeltlich für JKF Industri. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an JKF Industri ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind JKF Industri Besteller ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen, soweit wir die Vorbehaltsware zurückzunehmen; Einziehungsermächtigung nicht widerrufen. Wir werden von dem Widerrufsrecht nur in den in Ziffer V.3 genannten Fällen Gebrauch machen. 7. Auf unser Verlangen ist der Käufer ist Besteller verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten – sofern wir das nicht selbst tun – und uns die zur Herausgabe verpflichtetEinziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu übergeben. 8. In einer solchen Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Machen wir unsere Eigentumsvorbehaltsrechte geltend, so gilt dies nur dann als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, JKF Industri erklären wenn wir dies schriftlichausdrücklich erklären. Der Käufer ist verpflichtetDas Recht des Bestellers, die Vorbehaltsware zu besitzen, erlischt, wenn wir Herausgabe der Vorbehaltsware wegen Zahlungsverzugs verlangen. Der Besteller ermächtigt uns bereits jetzt, seinen Betrieb zu diesem Zweck zu betreten, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und sie durch freihändigen Verkauf zur Anrechnung auf eigene die offene Forderung abzüglich entstehender Kosten zu verwerten. 9. Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigungen durch Dritte muss uns der Besteller unverzüglich benachrichtigen. 10. Der Besteller hat die Vorbehaltsware auf seine Kosten gegen DiebstahlFeuer-, BruchBruch-, Feuer Wasser- und Wasserschäden ausreichend Diebstahlschäden zu versichernversichern und uns dies nach Auffor- derung nachzuweisen. Er ermächtigt uns bereits jetzt, die Rechte aus diesen Versicherungen geltend zu machen. 11. Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 10 v. H., sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ verpflichtet.

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Sources: Allgemeine Liefer Und Zahlungsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. Sämtliche von JKF Industri – auch zukünftig - gelieferten Waren bleiben 7.01 Die gelieferte ▇▇▇▇ bleibt bis zur vollständigen Be- zahlung Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen JKF Industri und dem Käufer unser bestehenden Forderungen als Vorbehaltsware Eigentum (Vorbehaltsware)des Verkäufers. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt JKF Industri bereits jetzt alle Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware mit oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurde. JKF Industri nehmen die Abtretung an. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung gegen seine Abnehmer befugt. JKF Industri sind berechtigt, diese Befugnis zu widerrufenDies gilt auch dann, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommtZahlungen auf von ihm besonders bezeichnete Forderungen leistet. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, und Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung oder die abgetretenen Forderungen Saldoziehung und deren Schuldner mitzuteilenAnerkennung heben den Eigentumsvorbehalt nicht auf. 7.02 Wird die Vorbehaltsware durch den Käufer mit anderen Waren verbunden, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zur Durch- setzung erforderlichen Unterlagen zu Verfügung zu stellen und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigen. Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor, ohne daß für JKF Industri daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht JKF Industri gehörenden Waren so steht JKF Industri der dabei entstehende Miteigentumsanteil dem Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rech- nungswertes Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Ware und dem Verarbeitungswert zu. Erlischt das Eigentum des Verkäufers durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung, so überträgt ihm der Käufer bereits im Zeitpunkt des Vertragsschlusses die ihm zustehenden Eigentumsrechte an der neuen Sache im Umfange des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie für den 7.03 Der Käufer hat den Verkäufer über eventuelle Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen sofort zu unterrichten. Er darf die Vorbehaltsware 7.04 Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden schon jetzt an den Verkäufer abgetreten. Sie dienen in demselben Umfange zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer mit anderen, nicht vom Verkäufer gelieferten Waren veräußert, wird die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des Rechnungswertes der Ware des Verkäufers zu den übrigen anderen verkauften Waren zu. abgetreten. 7.05 Der Käufer verwahrt die neue Sache unentgeltlich für JKF Industri. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an JKF Industri ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind JKF Industri ist berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen; Forderungen aus der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom VertragWeiterveräußerung einzuziehen, es sei denn, JKF Industri erklären dies schriftlichder Verkäufer widerruft die Einzugsermächtigung in den in Abschnitt 6.06 genannten Fällen. Der Käufer Auf Verlangen des Verkäufers ist er verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an diesen zu unterrichten - sofern der Verkäufer dies nicht selbst tut - und die Vorbehaltsware ihm zum Einzug erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben. Zur nochmaligen Abtretung der Forderung ist der Käufer in keinem Falle berechtigt. Eine Abtretung im Wege des echten Factoring ist dem Käufer nur unter der Vor-aussetzung gestattet, dass dem Verkäufer dies unter Bekanntgabe der Factoring-Bank und der dort unterhaltenen Konten des Käufers angezeigt wird und der Factoring-Erlös den Wert der gesicherten Forderung des Verkäufers übersteigt. Mit der Gutschrift des Factoring-Erlöses wird die Forderung des Verkäufers sofort fällig. 7.06 Bei Zahlung durch Scheck geht das Eigentum an diesem auf eigene Kosten den Verkäufer über, sobald es der Käufer erwirbt. Erfolgt Zahlung durch Wechsel, so tritt der Käufer dem Verkäufer die hieraus entstehenden Rechte hiermit im Voraus ab. Die Übergabe dieser Papiere wird dadurch ersetzt, dass der Käufer sie für den Verkäufer verwahrt oder, falls er nicht den unmittelbaren Besitz an ihnen erlangt, seinen Herausgabeanspruch gegen DiebstahlDritte hiermit im Voraus an den Verkäufer abtritt; er wird diese Papiere, Bruchmit seinem Indossament versehen, Feuer und Wasserschäden ausreichend unverzüglich an den Verkäufer abliefern. 7.07 Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu versichernsichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um weniger als 20% übersteigt.

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Sources: Allgemeine Liefer Und Zahlungsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. 15.1. Sämtliche von JKF Industri – auch zukünftig - gelieferten Waren bleiben Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte ▇▇▇▇ bleibt bis zur vollständigen Be- zahlung Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von DRUM. Darüber hinaus behält sich DRUM das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Erfüllung aller bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kun- den entstandenen Forderungen („gegenwärtige Forderungen“) sowie aller weiteren vor der vollständigen Erfüllung der gegenwärtigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen JKF Industri und dem Käufer unser Eigentum Geschäftsbeziehung entstehender Forderungen von DRUM gegen den Kunden (Vorbehaltsware)„Gesamtforderung“) vor. Der Käufer Kunde ist berechtigtverpflichtet, die Vorbehaltsware im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er Eigentumsvorbehaltsware getrennt zu lagern und gegen alle üblichen Risiken, insbesondere Einbruch und Feuer, angemessen zu versichern. Der Kunde tritt JKF Industri bereits jetzt alle ForderungenAnsprü- che gegen die Versicherungen an den Verkäufer ab. 15.2. Dem Kunden ist widerruflich gestattet, die gelieferten Waren nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs zu verarbeiten oder weiterzuveräußern: 15.2.1. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, DRUM nicht gehörenden Gegenständen verbunden oder vermischt, wird DRUM Miteigentümer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Erfolgt die Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass die nicht DRUM gehörenden Sachen als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde auf DRUM anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Für die durch Verarbeitung entstehende neue bewegliche Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Ware. 15.2.2. Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, entstehenden Forderungen in Höhe unseres Rechnungsbetrages des Rechnungsendbetrages einschließlich Mehrwertsteuer Umsatzsteuer ab, und zwar unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware mit gelieferte Ware ohne oder ohne nach Verarbeitung weiterverkauft wurdeweiterveräußert worden ist. JKF Industri nehmen ▇▇▇▇ nimmt die Abtretung Abtretungen hiermit an. Steht die weiterveräußerte Vorbehaltsware im Miteigentum von DRUM, beschränkt sich die Forderungsab- tretung auf den Betrag, der dem Anteilswert des Miteigentums von DRUM entspricht. Ist dem Kunden eine den voranstehenden Regelungen entsprechende Abtretung, insbesondere infolge vorrangiger Abtretungen an Dritte, nicht möglich, erfolgt die Weiterveräußerung nicht im Rahmen eines ordnungsgemäßen Ge- schäftsverkehrs im Sinne dieser Vorschrift. Der Käufer bleibt Kunde ist bis auf Widerruf des Verkäufers zur Einziehung der Forderung gegen seine Abnehmer befugtabgetretenen Forderungen berechtigt. JKF Industri sind berechtigtDie Befugnis von DRUM, diese Befugnis zu widerrufendie Forderungen selbst einzuziehen, wenn bleibt hiervon unberührt. DRUM verpflichtet sich jedoch, dem Dritt- schuldner die Forderungsabtretung nicht anzuzeigen und die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht nachkommtin Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. In diesem Fall ist Bereits zuvor kann DRUM jederzeit verlangen, dass der Käufer verpflichtet, und Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilenbekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, macht und die zur Durch- setzung erforderlichen dazugehörigen Unterlagen aushändigt. 15.2.3. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder sonstige Eingriffe Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderungen hat der Kunde DRUM unverzüglich unter Übergabe der für ein Verfahren notwendigen Unterlagen zu Verfügung un- terrichten. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, DRUM die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu stellen und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigen. Eine Be- oder Verarbeitung erstatten, haftet der Vorbehaltsware nimmt der Käufer Kunde für uns vor, ohne daß für JKF Industri daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht JKF Industri gehörenden Waren steht JKF Industri der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Rech- nungswertes der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren zu. Der Käufer verwahrt die neue Sache unentgeltlich für JKF Industri. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an JKF Industri ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind JKF Industri berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, JKF Industri erklären dies schriftlich. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer und Wasserschäden ausreichend zu versichernDRUM entstandenen Ausfall.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. Sämtliche von JKF Industri – auch zukünftig - gelieferten Waren Die Ware und alle zugehörigen Dokumente („Vorbehaltsware“) bleiben unserer alleiniges Eigentum bis zur vollständigen Be- zahlung Erfüllung und Befriedigung aller Forderungen gegenwärtigen und künfti- gen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung zwischen JKF Industri und Geschäftsverbindungen mit dem Käufer unser Eigentum (Vorbehaltsware)Käufer. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalles im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt JKF Industri bereits jetzt alle Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, unabhängig davon, ob ord- nungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Wird die Vorbehaltsware mit verarbeitet und/oder ohne vermischt, so wird vereinbart, dass die Verarbeitung weiterverkauft wurde. JKF Industri nehmen die Abtretung an. Der Käufer bleibt zur Einziehung im Namen und für Rechnung des Ver- käufers als Hersteller erfolgt und der Forderung gegen seine Abnehmer befugt. JKF Industri sind berechtigt, diese Befugnis zu widerrufenVerkäufer unmittelbar das Eigentum oder, wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrere Eigentümer erfolgt oder der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. In diesem Fall Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Käufer verpflichtet, und die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zur Durch- setzung erforderlichen Unterlagen zu Verfügung zu stellen und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigen. Eine Be- oder Verarbeitung Wert der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor, ohne daß für JKF Industri daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht JKF Industri gehörenden Waren steht JKF Industri der dabei entstehende Miteigentumsanteil das Miteigentum/Bruchteils- Eigentum an der neuen neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Rech- nungswertes Wertes der Vorbehaltsware zu zum Wert der neu ge- schaffenen Sache erwirbt. Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käu- fer bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den übrigen Waren zuErwerber - bei Miteigentum des Verkäufers an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend die Miteigen- tumsanteil-an den Verkäufer ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie zum Beispiel Versicherungsansprüche oder Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Hand- lung bei Verlust oder Zerstörung. Der Käufer verwahrt die neue Sache unentgeltlich für JKF Industri. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen Verkäufer ermächtigt den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an JKF Industri abwiderruflich, die ihm durch an den Verkäufer abgetretenen Ansprüche im eigenen Namen einzuziehen. Der Verkäufer wird die Verbindung Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen freigege- ben, soweit ihr Wert die Höhe der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetztgesicherten Forderungen um mehr als 50 % übersteigt. Bei Tritt der Verkäufer bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind JKF Industri -insbesondere bei Zahlungs- verzug- vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), so ist er berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, JKF Industri erklären dies schriftlich. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer und Wasserschäden ausreichend her- aus zu versichernverlangen.

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Sources: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Eigentumsvorbehalt. Sämtliche von JKF Industri – auch zukünftig - gelieferten Waren bleiben 1. ▇▇▇▇▇▇▇▇ behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zur vollständigen Be- zahlung Begleichung aller Forderungen aus laufender Geschäftsbeziehung vor. 2. Der Kunde tritt ihm bezüglich der Geschäftsverbindung zwischen JKF Industri Vorbehaltsware zustehenden Forderungen und dem Käufer unser Vergütungsansprüche (z. B. aus unerlaubter Handlung, Versicherungsansprüche) bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an GOTTWALD ab. 3. Die im Eigentum (Vorbehaltsware)von GOTTWALD stehende Vorbehaltsware ist im kaufmännischen Geschäftsverkehr für die Dauer des Eigentumsvorbehalts gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an GOTTWALD abgetreten, wobei ▇▇▇▇▇▇▇▇ die Abtretung annimmt. 4. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware den Liefergegenstand im normalen ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt JKF Industri ▇▇▇▇▇▇▇▇ jedoch bereits jetzt alle ForderungenForderungen in Höhe des Fakturaendbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) der Forderung von GOTTWALD ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen seine Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, und zwar unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware mit der Liefergegenstand ohne oder ohne nach Verarbeitung weiterverkauft wurdeworden ist. JKF Industri nehmen Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von ▇▇▇▇▇▇▇▇, die Abtretung anForderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Der Käufer bleibt zur Einziehung der ▇▇▇▇▇▇▇▇ verpflichtet sich jedoch, die Forderung gegen seine Abnehmer befugt. JKF Industri sind berechtigtnicht einzuziehen, diese Befugnis zu widerrufen, wenn so lange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt und nicht nachkommtin Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder eine Zahlungseinstellung vorliegt. In diesem Fall ist Ist aber dies der Fall, kann ▇▇▇▇▇▇▇▇ verlangen, dass der Käufer verpflichtet, und ▇▇▇▇▇▇▇▇ die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilenbekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machenmacht, die zur Durch- setzung erforderlichen dazugehörigen Unterlagen zu Verfügung zu stellen aushändigt und seinen Abnehmern den Schuldnern (Dritten) die Abtretung anzuzeigenmitteilt. 6. Eine Be- Die Verarbeitung oder Verarbeitung Umbildung des Liefergegenstandes durch den Käufer wird stets für ▇▇▇▇▇▇▇▇ vorgenommen. Wird der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor, ohne daß für JKF Industri daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware Liefergegenstand mit anderen, ▇▇▇▇▇▇▇▇ nicht JKF Industri gehörenden Waren steht JKF Industri der dabei entstehende Miteigentumsanteil Gegenständen verarbeitet, so erwirbt ▇▇▇▇▇▇▇▇ das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rech- nungswertes der Vorbehaltsware Wertes des Liefergegenstandes zu den übrigen Waren zuanderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Der Käufer verwahrt Für die neue durch Verarbeitung entstehende Sache unentgeltlich gilt im Übrigen das gleiche wie für JKF Industriden unter Vorbehalt gelieferten Liefergegenstand. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an JKF Industri ab▇▇▇▇▇▇▇▇ verpflichtet sich, die ihm durch GOTTWALD zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufern insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheit die Verbindung zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetztfreizugebenden Sicherheiten obliegt ▇▇▇▇▇▇▇▇. 7. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind JKF Industri berechtigtKäufers, die Vorbehaltsware zurückzunehmen; insbesondere bei Zahlungsverzug, ist ▇▇▇▇▇▇▇▇ zur Rücknahme des Liefergegenstandes nach Mahnung berechtigt und der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme ▇▇▇▇▇▇▇▇ ist nach Rücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt Kaufsache zu deren Verwertung befugt; der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen. 8. Ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens - gleich von dem dieser gestellt wird - berechtigt ▇▇▇▇▇▇▇▇, vom Vertrag, es sei denn, JKF Industri erklären dies schriftlich. Der Käufer ist verpflichtet, Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer und Wasserschäden ausreichend sofortige Rückgabe des Liefergegenstandes zu versichernverlangen.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. Sämtliche von JKF Industri – auch zukünftig - 1. Alle gelieferten Waren bleiben Eigentum (Vorbehaltsware) des Verkäufers bis zur vollständigen Be- zahlung aller Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen JKF Industri Geschäftsverbindung, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der künftig entstehenden oder bedingten Forderungen. 2. Be- und dem Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die verarbeitete ▇▇▇▇ gilt als Vorbehaltsware im Sinne der Ziff. V/1. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren. Erlischt unser Eigentum (durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Käufer uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltswaren im Sinne der Ziff. V/1. 3. Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht in Verzug ist, veräußern, vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung gemäß den Ziff. V/4 bis V/6 auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt. 4. Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an Verkäufer abgetreten. Sie dienen in demselben Umfange zur Sicherung wie die Vorbehaltsware). Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, nicht von uns verkauften Waren veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Höhe des Weiterveräußerungswertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware. Bei der Veräußerung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile gemäß Ziff. V/2 haben, gilt die Abtretung der Forderung in Höhe dieser Miteigentumsanteile. 5. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt JKF Industri bereits jetzt alle Forderungen, die ihm Forderungen aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, bis zu unserem jederzeit zulässigen Widerruf einzuziehen. Wir werden von dem Widerrufsrecht nur in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware mit oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurdeden in Ziff. JKF Industri nehmen die Abtretung anIII/4 genannten Fällen Gebrauch machen. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung gegen seine Abnehmer befugt. JKF Industri sind berechtigt, diese Befugnis zu widerrufen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. In diesem Fall Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten - sofern wir das nicht selbst tun - und die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, uns die zur Durch- setzung Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu Verfügung zu stellen und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigengeben. 6. Eine Be- Von einer Pfändung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt anderen Beeinträchtigung durch Dritte muss der Käufer für uns vor, ohne daß für JKF Industri daraus Verpflichtungen entstehenunverzüglich benachrichtigen. 7. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht JKF Industri gehörenden Waren steht JKF Industri der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis Während des Rech- nungswertes der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren zuEigentumsvorbehaltes und auch während einer evtl. Der Miete von Geräten sind diese vom Käufer verwahrt die neue Sache unentgeltlich für JKF Industri. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an JKF Industri ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind JKF Industri berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, JKF Industri erklären dies schriftlich. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware / Mieter auf eigene Kosten in Höhe des Verkaufspreises gegen Diebstahl, Bruch, Feuer und Wasserschäden ausreichend usw. zu versichern.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. Sämtliche von JKF Industri – 1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch zukünftig - gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Be- zahlung aller bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung zwischen JKF Industri und dem Käufer unser Eigentum (Vorbehaltsware). Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt JKF Industri bereits jetzt alle Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen, die ihm aus . Auf Verlangen des Käufers ist der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware mit oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurde. JKF Industri nehmen die Abtretung an. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung gegen seine Abnehmer befugt. JKF Industri sind berechtigt, diese Befugnis zu widerrufenVerkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommtsämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht. In diesem Fall ist Während der Käufer verpflichtet, und die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zur Durch- setzung erforderlichen Unterlagen zu Verfügung zu stellen und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigen. Eine Be- oder Verarbeitung Besitz der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor, ohne daß für JKF Industri daraus Verpflichtungen entstehenZulassungsbescheinigung Teil II dem Verkäufer zu. 2. Bei VerarbeitungZahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Hat der Verkäufer darüber hinaus Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung und nimmt er den Kaufgegenstand wieder an sich, Verbindungsind Verkäufer und Käufer sich darüber einig, Vermischung oder Vermengung dass der Vorbehaltsware mit anderen, nicht JKF Industri gehörenden Waren steht JKF Industri der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache Verkäufer den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes im Verhältnis Zeitpunkt der Rücknahme vergütet. Auf Wunsch des Rech- nungswertes Käufers, der Vorbehaltsware zu nur unverzüglich nach Rücknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird nach ▇▇▇▇ des Käufers ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, z. B. von der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), den übrigen Waren zugewöhnlichen Verkaufswert ermitteln. Der Käufer verwahrt trägt die neue Sache unentgeltlich für JKF Industrierforderlichen Kosten der Rücknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5 % des gewöhnlichen Verkaufswertes. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere Kosten nachweist oder der Käufer auch solche Forderungen an JKF Industri abnachweist, die ihm durch die Verbindung dass geringere oder überhaupt keine Kosten entstanden sind. 3. Solange der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind JKF Industri berechtigtEigentumsvorbehalt besteht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen; darf der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, JKF Industri erklären dies schriftlich. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer und Wasserschäden ausreichend zu versichernüber den Kaufgegenstand weder entgeltlich verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.

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Sources: Neuwagen Verkaufsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. Sämtliche von JKF Industri – auch zukünftig - gelieferten Waren bleiben bis 1. Bis zur vollständigen Be- zahlung Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, behält sich der Geschäftsverbindung zwischen JKF Industri und dem Käufer unser Verkäufer das Eigentum an den gelieferten Gegenständen vor (Vorbehaltsware). 2. Der Käufer ist berechtigtBe- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für den Verkäufer als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, die ohne den Verkäufer zu verpflichten. Die be- und verarbeitete ▇▇▇▇ gilt als Vorbehaltsware im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt JKF Industri bereits jetzt alle Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware mit oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurdeSinne des Abs. JKF Industri nehmen die Abtretung an. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung gegen seine Abnehmer befugt. JKF Industri sind berechtigt, diese Befugnis zu widerrufen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, und die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zur Durch- setzung erforderlichen Unterlagen zu Verfügung zu stellen und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigen. Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor, ohne daß für JKF Industri daraus Verpflichtungen entstehen1. Bei Verarbeitung, Verbindung, Verbindung und Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht JKF Industri gehörenden anderen Waren durch den Kunden steht JKF Industri der dabei entstehende Miteigentumsanteil dem Verkäufer das Miteigentum anteilig an der neuen Sache im Verhältnis des Rech- nungswertes Rechnungswerts der Vorbehaltsware zu den übrigen zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren zu. 3. Erlischt das Eigentum des Verkäufers durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Kunde dem Verkäufer bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an der neuen Sache im Umfang des Rechnungswerts der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für den Verkäufer. Die Miteigentumsrechte des Verkäufers gelten als Vorbehaltsware im Sinne des Abs. 1. Der Kunde darf Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er gegenüber dem Verkäufer mit seinen Zahlungsverpflichtungen nicht in Verzug ist, veräußern, vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung gemäß Abs. 4 und 5 auf den Verkäufer übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt. 4. Die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an den Verkäufer abgetreten und diese Abtretung durch den Verkäufer angenommen. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung der Ansprüche des Verkäufers aus der Geschäftsbeziehung wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer verwahrt zusammen mit anderen nicht vom Verkäufer verkauften Waren veräußert, so wird die neue Sache unentgeltlich für JKF IndustriForderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Waren abgetreten. Zur Sicherung unserer Bei der Veräußerung von Waren, an denen der Verkäufer Miteigentumsanteile nach Abs. 2 hat, wird dem Verkäufer ein dem Miteigentumsanteil des Verkäufers entsprechender Teil abgetreten. 5. Der Kunde ist berechtigt, Forderungen gegen aus der Weiterveräußerung einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung erlischt im Falle des Widerrufs des Verkäufers, spätestens aber bei Zahlungsverzug, nicht Einlösung eines Wechsels oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Von dem Widerrufsrecht des Verkäufers wird der Verkäufer nur dann Gebrauch machen, wenn dem Verkäufer Umstände bekannt werden, aus denen sich eine den Käufer tritt Zahlungsanspruch des Verkäufers gefährdenden Verschlechterung der Käufer auch solche Forderungen Vermögensverhältnisse des Kunden ergibt. Auf das Verlangen des Verkäufers hin ist der Kunde verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an JKF Industri abden Verkäufer zu unterrichten und dem Verkäufer die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu übergeben. 6. Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigung durch Dritte hat der Kunde den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs oder zu einer Wiederbeschaffung des Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können. 7. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein oder wird ein von ihm durch die Verbindung ausgestellter Scheck nicht bezahlt, ist der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind JKF Industri Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen; zurückzunehmen und zu diesem Zweck ggf. den Betrieb oder das Lager des Kunden zu betreten. Gleiches gilt, wenn andere Umstände eintreten, die auf eine wesentliche Verschlechterung der Käufer Vermögensverhältnisse des Kunden nach Vertragsschluss schließen lassen und die Zahlungsansprüche des Verkäufers gefährden. Die Rücknahme ist zur Herausgabe verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, JKF Industri erklären dies schriftlich. Der Käufer Verkäufer kann außerdem die Weiterveräußerung, Weiterverarbeitung und Wegschaffung der Vorbehaltsware untersagen. 8. Der Kunde ist zur getrennten Lagerung und Kennzeichnung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren und zu deren sorgfältigen Behandlung verpflichtet. 9. Die vorstehenden Absätze 3 bis 8 gelten nicht, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer und Wasserschäden ausreichend zu versichernfalls der Kunde Verbraucher ist.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. Sämtliche von JKF Industri – auch zukünftig - gelieferten Waren 1. Die Lieferungen bleiben bis zur vollständigen Be- zahlung aller Erfüllung sämtlicher Ansprüche aus laufenden Geschäftsbeziehungen Eigentum des Lieferanten, selbst wenn auf besonders bezeichnete Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen JKF Industri und dem Käufer unser geleistet wurde. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum an den Lieferungen (Vorbehaltsware)) als Sicherung für die Saldorechnung des Lieferanten. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware Wird im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt JKF Industri bereits jetzt alle ForderungenZusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises eine Wechselhaftung des Lieferanten begründet, die ihm aus so erlischt der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Besteller des Bezogenen. 2. Die Verarbeitung oder gegen Dritte erwachsen, in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware mit oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurdeUmbildung des Vertragsgegenstandes durch den Besteller wird stets für den Lieferanten vorgenommen. JKF Industri nehmen die Abtretung an. Der Käufer bleibt zur Einziehung Wird der Forderung gegen seine Abnehmer befugt. JKF Industri sind berechtigt, diese Befugnis zu widerrufen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, und die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zur Durch- setzung erforderlichen Unterlagen zu Verfügung zu stellen und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigen. Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor, ohne daß für JKF Industri daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware Vertragsgegenstand mit anderen, dem Lieferanten nicht JKF Industri gehörenden Waren steht JKF Industri Gegenständen verarbeitet, so erwirbt der dabei entstehende Miteigentumsanteil Lieferant das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rech- nungswertes Wertes des Vertragsgegenstandes zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Der Miteigentumsanteil des Lieferanten an der neuen Sache gilt nunmehr als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. 3. Wird der Vertragsgegenstand mit anderen, dem Lieferanten nicht gehörenden Gegenständen untrennbar verbunden/vermischt, so erwirbt der Lieferant das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verbundenen/vermischten Gegenständen. Der Miteigentumsanteil des Lieferanten an der neuen Sache gilt nunmehr als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Der Besteller verwahrt das Miteigentum für den Lieferanten. 4. Die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware zu ist dem Besteller im gewöhnlichen Geschäftsverkehr gestattet. Für den übrigen Waren zu. Der Käufer verwahrt die neue Sache unentgeltlich für JKF Industri. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer Fall der Weiterveräußerung tritt der Käufer auch solche Besteller jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des vereinbarten Kaufpreises an JKF Industri den Lieferanten ab, die ihm dem Besteller aus der Weiterveräußerung erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Lieferungen ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft werden. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller nach deren Abtretung ermächtigt. Der Lieferant verpflichtet sich, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht im Zahlungsverzug ist. Andernfalls kann der Lieferant verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. 5. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Lieferanten eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder anderweitige, die Sicherung des Lieferanten beeinträchtigende Überlassung oder Veränderung der Liefergegenstände zulässig. 6. Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pfändungen der Warenlieferung, hat der Besteller dem Lieferanten unverzüglich schriftliche Mitteilung zu machen sowie den Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt des Lieferanten hinzuweisen. Daraus entstehende Interventionskosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Bestellers, soweit sie nicht von Dritten zu tragen sind. 7. Der Besteller hat die Pflicht, die Vorbehaltswaren während der Dauer des Eigentumsvorbehalts in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und zu lagern, so dass Beschädigungen soweit möglich vermieden werden. 8. Auf Verlangen des Bestellers ist der Lieferant zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn und soweit der Besteller sämtliche mit der Lieferung im Zusammenhang stehende Forderungen erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung anderweitig eine angemessene Sicherung besteht. Der Lieferant ist darüber hinaus im Falle der Übersicherung um mehr als 10% zur teilweisen Freigabe von Sicherheiten nach ▇▇▇▇ des Lieferanten verpflichtet. 9. Falls der Lieferant nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen von seinem Eigentumsvorbehalt durch Zurücknahme von Vorbehaltsware Gebrauch macht, ist er berechtigt, die Verbindung Ware freihändig zu verkaufen. Die Rücknahme der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzterfolgt zu dem erzielten Erlös, höchstens jedoch zu den vereinbarten Lieferpreisen. Bei Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts und eines Herausgabeverlangens gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. Weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz, insbesondere entgangenen Gewinn, bleiben vorbehalten. 10. Der Lieferant ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind JKF Industri berechtigtBestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer VIII. vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware zurückzunehmen; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, JKF Industri erklären dies schriftlich. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer und Wasserschäden ausreichend Ware heraus zu versichernverlangen.

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Sources: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Eigentumsvorbehalt. Sämtliche von JKF Industri – auch zukünftig - gelieferten Waren bleiben bis a) Bis zur vollständigen Be- zahlung Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und der Geschäftsverbindung zwischen JKF Industri und laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Käufer unser bleibt das Holz Eigentum des Verkäufers. Das unter Eigentumsvorbehalt stehende Holz darf vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat das Landratsamt Zollernalbkreis unverzüglich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf das dem Verkäufer gehörende Holz erfolgen. Der Käufer hat den Dritten zudem auf das Eigentum des Verkäufers hinzuweisen. Soweit der Käufer diesen Pflichten schuldhaft nicht nachkommt und der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer. b) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist der Verkäufer berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. c) Darüber hinaus ist vereinbart (Vorbehaltsware)verlängerter Eigentumsvorbehalt): Die Verarbeitung oder Umbildung des verkauften Holzes (im Folgenden auch als „Liefergegenstand“ bezeichnet) durch den Käufer wird stets für den Verkäufer vorgenommen. Wird der Liefergegenstand mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, untrennbar verbunden oder vermischt, so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache. Der Miteigentumsanteil bestimmt sich nach dem Verhältnis des Wertes, den der Liefergegenstand zur Zeit der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung hat. Erfolgt die Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Käufer dem Verkäufer anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Der Käufer verwahrt das Allein- oder Miteigentum für den Verkäufer unentgeltlich. d) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware neue Sache im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern. Der Käufer tritt JKF Industri bereits jetzt alle Forderungensämtliche Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrags (einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer) an den Verkäufer ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen seine Abnehmer oder gegen Dritte erwachsenzustehen, in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, und zwar unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware mit der Liefergegenstand oh- ne oder ohne nach Verarbeitung weiterverkauft wurdeweiter verkauft wird. JKF Industri nehmen die Abtretung an. Der Käufer bleibt zur Zur Einziehung der Forderung gegen seine Abnehmer befugt. JKF Industri sind berechtigt, diese Befugnis zu widerrufen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. In diesem Fall dieser Forderungen ist der Käufer verpflichtetauch nach deren Abtretung ermächtigt. Stellt der Käufer seine Zahlung ein oder wird gegen ihn die Zwangsvollstreckung betrieben oder ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, und so erlischt die Einzugsermächtigung des Käufers für die abgetretene Forderung ohne ausdrückliche Erklärung des Verkäufers. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Auf Verlangen hat der Käufer dem Verkäufer die abgetretenen Forderungen und sowie deren Schuldner mitzuteilenbekannt zu geben und dem Verkäufer alle für die Forderungseinziehung benötigten Angaben und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren ist der Käufer auf Verlangen des Verkäufers verpflichtet, alle zum Einzug erforderlichen Angaben den betreffenden Drittschuldnern Mitteilung von der Abtretung an den Verkäufer zu machen, die zur Durch- setzung erforderlichen Unterlagen zu Verfügung zu stellen und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigen. Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor, ohne daß für JKF Industri daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht JKF Industri gehörenden Waren steht JKF Industri der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Rech- nungswertes der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren zu. . e) Der Käufer verwahrt die neue Sache unentgeltlich für JKF Industri. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an JKF Industri abVerkäufer verpflichtet sich, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt. Bei vertragswidrigem Verhalten zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Käufers sind JKF Industri berechtigtfreizugeben, als sie zur Sicherung seiner Forderungen nicht nur vorübergehend nicht mehr benötigt werden, insbesondere als ihr Wert die Vorbehaltsware zurückzunehmen; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, JKF Industri erklären dies schriftlich. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer zu sichernden und Wasserschäden ausreichend zu versichernnoch nicht getilgten Forderungen um mehr als 20 % über- steigt.

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Sources: Allgemeine Verkaufs Und Zahlungsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. Sämtliche von JKF Industri – 1.Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch zukünftig - gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Be- zahlung aller bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung zwischen JKF Industri und dem Käufer unser Eigentum (Vorbehaltsware). Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt JKF Industri bereits jetzt alle Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen, die ihm aus . Auf Verlangen des Käufers ist der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware mit oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurde. JKF Industri nehmen die Abtretung an. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung gegen seine Abnehmer befugt. JKF Industri sind berechtigt, diese Befugnis zu widerrufenVerkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, und die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zur Durch- setzung erforderlichen Unterlagen zu Verfügung zu stellen und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigen. Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor, ohne daß für JKF Industri daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware sämtliche mit anderen, nicht JKF Industri gehörenden Waren steht JKF Industri der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache dem Kaufgegenstand im Verhältnis Zusammenhang stehenden Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht. Während der Dauer des Rech- nungswertes Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Vorbehaltsware zu Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) dem Verkäufer zu. 2.Bei Zahlungen des Käufers kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Hat der Verkäufer darüber hinaus Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung und nimmt er den übrigen Waren zuKaufgegenstand wieder an sich, sind Verkäufer und Käufer sich darüber einig, dass der Verkäufer den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme vergütet. Auf Wunsch des Käufers, der nur unverzüglich nach Rücknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird nach ▇▇▇▇ des Käufers ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, z.B. der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), den gewöhnlichen Verkaufswert ermitteln. Der Käufer verwahrt die neue Sache unentgeltlich für JKF Industriträgt sämtliche Kosten der Rücknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5% des gewöhnlichen Verkaufswertes. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere Kosten nachweist oder der Käufer auch solche Forderungen an JKF Industri abnachweist, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind JKF Industri berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, JKF Industri erklären dies schriftlich. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene dass geringere oder überhaupt keine Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer und Wasserschäden ausreichend zu versichernentstanden sind.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Verkauf Von Neufahrzeugen

Eigentumsvorbehalt. Sämtliche von JKF Industri – auch zukünftig - Die gelieferten Waren bleiben verbleiben im Eigentum von Coveris bis zur vollständigen Be- zahlung aller Forderungen der Käufer alle Coveris im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag geschuldeten Beträge bezahlt hat und alle sonstigen Verpflichtungen des Käufers gegenüber Coveris aus oder im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag erfüllt wurden. Jede Bearbeitung der Geschäftsverbindung zwischen JKF Industri und dem gelieferten Waren durch den Käufer unser erfolgt für Coveris, ohne dass dadurch Verpflichtungen für Coveris entstehen. Falls die gelieferten Waren mit anderen Waren, die nicht im Eigentum (Vorbehaltsware)von Coveris stehen, verarbeitet werden, erwirbt Coveris Miteigentum an den neu erzeugten Waren im Verhältnis des ▇▇▇▇▇ der gelieferten Waren zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware gelieferten Waren im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt JKF Industri bereits jetzt Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs zu veräußern. Sämtliche aus einem solchen Verkauf entstehenden Ansprüche werden hiermit im Voraus an Coveris abgetreten und der Käufer verpflichtet sich, alle Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware mit oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurde. JKF Industri nehmen die erforderlichen Öffentlichkeitserfordernisse zur Durchsetzung dieser Abtretung anzu erfüllen. Der Käufer bleibt stellt Coveris ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Coveris keine schriftlichen Kundenlisten zur Verfügung. Sofern der Käufer Waren veräußert, die im Miteigentum von Coveris stehen, gilt die Abtretung im Ausmaß des Miteigentumsanteils. Coveris ist zur Einziehung der abgetretenen Forderung gegen seine Abnehmer befugt. JKF Industri sind berechtigt, diese Befugnis zu widerrufen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, und die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zur Durch- setzung erforderlichen Unterlagen zu Verfügung zu stellen und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigen. Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor, ohne daß für JKF Industri daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht JKF Industri gehörenden Waren steht JKF Industri der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Rech- nungswertes der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren zu. Der Käufer verwahrt die neue Sache unentgeltlich für JKF Industri. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an JKF Industri ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind JKF Industri berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, JKF Industri erklären dies schriftlich. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware noch im Eigentum von Coveris stehenden Waren auf eigene Kosten angemessen gegen Diebstahlalle üblichen Gefahren, Bruchinsbesondere gegen Feuer, Feuer und Einbruch oder Wasserschäden ausreichend zu versichern, diese sorgfältig zu behandeln und ordnungsgemäß zu lagern. Falls der Käufer mit einer überfälligen Zahlung unter Berücksichtigung einer Nachfrist von 10 Werktagen in Verzug ist, ist Coveris berechtigt, die Rückstellung der gelieferten Waren zu verlangen oder die gelieferten Waren abzuholen und sie so, wie sie sind (d.h. einschließlich ihrer Verpackung) an Dritte zu veräußern. Eine oder mehrere dieser Handlungen gelten nicht als Beendigung der jeweiligen Bestellungen und befreien den Käufer nicht von der Bezahlung der in Rechnung gestellten Beträge. Falls die gelieferten Waren von Coveris an Dritte veräußert werden, erklärt und garantiert der Käufer, dass dies zu keinem Eingriff in Immaterialgüterrechte (zB Markenrechte im Hinblick auf Schilder, Logos und Wörter, etc.), die auf den jeweiligen Waren oder Verpackungen aufgedruckt sind, führen wird, wobei der Käufer auf alle ihm allfällig daraus zustehenden Ansprüche gegenüber Coveris verzichtet. Coveris ist ebenfalls berechtigt, nach eigenem Ermessen die nicht gezahlte Bestellung zu kündigen, ohne dass die Geltendmachung ihrer Rechte durch oder in Verbindung mit einer Vertragsverletzung durch den Käufer limitiert wird, insbesondere in Bezug auf Schadenersatzklagen.

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Sources: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. Sämtliche von JKF Industri – 1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch zukünftig - gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Be- zahlung aller bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung zwischen JKF Industri und dem Käufer unser Eigentum (Vorbehaltsware). Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt JKF Industri bereits jetzt alle Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen, die ihm aus . Auf Verlangen des Käufers ist der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware mit oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurde. JKF Industri nehmen die Abtretung an. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung gegen seine Abnehmer befugt. JKF Industri sind berechtigt, diese Befugnis zu widerrufenVerkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommtsämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht. In diesem Fall ist Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) dem Verkäufer zu. 2. Zahlt der Käufer verpflichtetden fälligen Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen nicht oder nicht vertragsgemäß, und die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zur Durch- setzung erforderlichen Unterlagen zu Verfügung zu stellen und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigen. Eine Be- kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und/oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor, ohne daß für JKF Industri daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht JKF Industri gehörenden Waren steht JKF Industri der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Rech- nungswertes der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren zu. Der Käufer verwahrt die neue Sache unentgeltlich für JKF Industri. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an JKF Industri ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt. Bei vertragswidrigem Verhalten bei schuldhafter Pflichtverletzung des Käufers sind JKF Industri berechtigtSchadensersatz statt der Leistung verlangen, die Vorbehaltsware zurückzunehmen; der wenn er dem Käufer ist erfolglos eine angemessene Frist zur Herausgabe verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom VertragLeistung bestimmt hat, es sei denn, JKF Industri erklären dies schriftlichdie Fristsetzung ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich. Hat der Verkäufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung und nimmt er den Kaufgegenstand wieder an sich, sind Verkäufer und Käufer sich darüber einig, dass der Verkäufer den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme vergütet. Auf Wunsch des Käufers, der nur unverzüglich nach Rücknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird nach ▇▇▇▇ des Käufers ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, z. B. der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), den gewöhnlichen Verkaufswert ermitteln. Der Käufer ist verpflichtetträgt die erforderlichen Kosten der Rücknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5 % des gewöhnlichen Verkaufswertes. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, die Vorbehaltsware auf eigene wenn der Verkäufer höhere Kosten gegen Diebstahlnachweist oder der Käufer nachweist, Bruchdass geringere oder überhaupt keine Kosten entstanden sind. 3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, Feuer und Wasserschäden ausreichend zu versicherndarf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.

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Sources: Neuwagen Verkaufsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. Sämtliche von JKF Industri – auch zukünftig - gelieferten Waren 1. Die Gegenstände der Lieferung (Vorbehaltsware) bleiben Eigentum der JAT bis zur vollständigen Be- zahlung aller Forderungen Erfüllung sämtlicher ihr gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zwischen JKF Industri und dem Käufer unser Eigentum (Vorbehaltsware)Geschäftsbeziehung zustehenden Ansprüche. Der Käufer ist berechtigtSoweit der Wert aller Sicherungsrechte, die Vorbehaltsware der JAT zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10% übersteigt, wird die JAT auf Wunsch des Bestellers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben; der JAT steht die ▇▇▇▇ bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu. 2. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes ist dem Besteller eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt und die Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im normalen gewöhnlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; und nur unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer von seinem Kunden Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Kunden erst übergeht, wenn dieser seinen Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat. 3. Veräußert der Besteller Vorbehaltsware weiter, so tritt er tritt JKF Industri bereits jetzt alle Forderungen, die ihm seine künftigen Forderungen aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, in Höhe unseres Rechnungsbetrages Kunden mit allen Nebenrechten – einschließlich Mehrwertsteuer etwaiger Saldoforderungen – sicherungshalber an die JAT ab, unabhängig davon, ob ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Gegenständen weiter veräußert, ohne dass für die Vorbehaltsware ein Einzelpreis vereinbart wurde, so tritt der Besteller denjenigen Teil der Gesamtpreisforderung an die JAT ab, der dem von der JAT in Rechnung gestellten Preis der Vorbehaltsware entspricht. 4. Dem Besteller ist es Gestattet, Vorbehaltsware zu verarbeiten oder ohne mit anderen Gegenständen zu vermischen oder zu verbinden. Die Verarbeitung weiterverkauft wurde. JKF Industri nehmen erfolgt für die Abtretung anJAT. Der Käufer bleibt zur Einziehung Besteller verwahrt die dabei entstehende neue Sache für die JAT mit der Forderung gegen seine Abnehmer befugtSorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes. JKF Industri Die neue Sache gilt als Vorbehaltsware. JAT und Besteller sind berechtigtsich bereits jetzt darüber einig, diese Befugnis zu widerrufen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, und die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zur Durch- setzung erforderlichen Unterlagen zu Verfügung zu stellen und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigen. Eine Be- dass bei Verbindung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor, ohne daß für JKF Industri daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht JKF Industri der JAT gehörenden Waren steht JKF Industri Gegenständen der dabei entstehende Miteigentumsanteil JAT in jedem Fall Miteigentum an der neuen Sache im in Höhe des Anteils zusteht, der sich aus dem Verhältnis des Rech- nungswertes Wertes der verbundenen oder vermischten Vorbehaltsware zum Wert der übrigen Ware zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung ergibt. Die neue Sache gilt insoweit als Vorbehaltsware. Die Regelung über die Forderungsabtretung nach Nr. 3 gilt auch für die neue Sache. Die Abtretung gilt jedoch nur bis zu der Höhe des Betrages, der dem von der JAT in Rechnung gestellten Wert der verarbeiteten, verbundenen oder vermischten Vorbehaltsware entspricht. Verbindet der Besteller die Vorbehaltsware mit Grundstücken oder beweglichen Sachen, so tritt er, ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf, auch seine Forderung, die ihm als Vergütung für die Verbindung zusteht, mit allen Nebenrechten sicherungshalber in Höhe des Verhältnisses des Wertes der verbunden Vorbehaltsware zu den übrigen verbundenen Waren zuzum Zeitpunkt der Verbindung an die JAT ab. 5. Der Käufer verwahrt die neue Sache unentgeltlich für JKF Industri. Zur Sicherung unserer Bis auf Widerruf ist der Besteller zur Einziehung abgetretener Forderungen gegen den Käufer tritt aus der Käufer auch solche Forderungen an JKF Industri ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetztWeiterveräußerung befugt. Bei vertragswidrigem Verhalten Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Käufers sind JKF Industri Bestellers, ist die JAT berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmenEinziehungsermächtigung des Bestellers zu widerrufen. Außerdem kann der die JAT nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offen legen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherheitsabtretung durch den Besteller gegenüber dem Kunden verlangen. 6. Bei Pfändung, Beschlagnahmung oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller der JAT unverzüglich zu benachrichtigen. Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Besteller der JAT die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen den Kunden erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. 7. Bei Pflichtverletzungen des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die JAT nach erfolglosem Ablauf einer dem Besteller gesetzten angemessenen Frist zur Leistung neben der Rücknahme auch zum Rücktritt berechtigt; der Käufer die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. Der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme der Rücknahme bzw. der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts oder der Pfändung der Vorbehaltsware durch die JAT liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, JKF Industri erklären denn die JAT hätte dies schriftlich. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer und Wasserschäden ausreichend zu versichernausdrücklich erklärt.

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Sources: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. Sämtliche von JKF Industri – auch zukünftig - 1. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Be- zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen JKF Industri und dem Käufer unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der künftig entstehenden oder bedingten Forderungen (Saldovorbehalt). Der Saldovorbehalt gilt jedoch nicht für Vorkasse- oder Bargeschäfte, die Zug-um-Zug abgewickelt werden. In diesem Fall bleiben die gelieferten Waren in unserem Eigentum, bis der Kaufpreis für diese Waren vollständig gezahlt ist. 2. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die verarbeitete ▇▇▇▇ gilt als Vorbehaltsware im Sinne der Ziff. V/1. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Käufer uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltswaren im Sinne der Ziff. V/1. 3. Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht in Verzug ist, veräußern, vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung gemäß den Ziff. V/4 bis V/6 auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt. 4. Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfange zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, nicht von uns verkauften Waren veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Höhe des Weiterveräußerungswertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware. Bei der Veräußerung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile gemäß Ziff. V/2 haben, gilt die Abtretung der Forderung in Höhe dieser Miteigentumsanteile. 5. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt JKF Industri bereits jetzt alle Forderungen, die ihm Forderungen aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware mit oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurde. JKF Industri nehmen die Abtretung an. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung gegen seine Abnehmer befugt. JKF Industri sind berechtigt, diese Befugnis bis zu widerrufen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, und die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zur Durch- setzung erforderlichen Unterlagen zu Verfügung zu stellen und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigen. Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor, ohne daß für JKF Industri daraus Verpflichtungen entstehenunserem jederzeit zulässigen Widerruf einzuziehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht JKF Industri gehörenden Waren steht JKF Industri der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Rech- nungswertes der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren zu. Der Käufer verwahrt die neue Sache unentgeltlich für JKF Industri. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an JKF Industri ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt. Bei vertragswidrigem Verhalten Zahlungsverzug des Käufers sind JKF Industri wir zudem berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen; der Käufer Ware nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist zurück zu verlangen sowie die Weiterveräußerung und Weiterverarbeitung gelieferter Ware zu untersagen. Die Rücknahme ist zur Herausgabe verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Auf unser Verlangen ist der Weiser GmbH Brandschutz & Technik, es sei denn, JKF Industri erklären dies schriftlich. Der AGB Seite 5 von 15 Weiser GmbH Brandschutz & Technik Fassung 11.06.2019 Käufer ist verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten - sofern wir das nicht selbst tun - und uns die Vorbehaltsware zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben. 6. Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigung durch Dritte muss der Käufer uns unverzüglich benachrichtigen. 7. Übersteigt der Wert bestehender Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 50 v. H., sind wir auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer und Wasserschäden ausreichend zu versichernVerlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ verpflichtet.

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Sources: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. 1. Der folgende Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller jeweils bestehenden derzeitigen und künftigen Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der zwischen den Vertragspartnern bestehenden laufenden Geschäftsbeziehung, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent (nachfolgend „gesicherte Forderungen“). 2. Sämtliche von JKF Industri – auch zukünftig - dem Verkäufer gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Be- zahlung Bezahlung aller gesicherten Forderungen aus dessen Eigentum. Die Ware sowie die nach den nachfolgenden Bestimmungen an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend „Vorbehaltsware“ genannt. 3. Eine etwaige Verarbeitung der Geschäftsverbindung zwischen JKF Industri Vorbehaltsware erfolgt immer im Auftrag des Verkäufers und für ihn als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne ihn zu verpflichten. Verarbeitete ▇▇▇▇ gilt als Vorbehaltsware gemäß Ziffer IX.2. Der Verkäufer bietet schon jetzt dem Käufer unser die Einräumung eines Anwartschaftsrechtes an den durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung zur Entstehung gelangenden neuen Sachen bzw. dem Miteigentumsanteilen des Verkäufers an diesen neuen Sachen an. Der Käufer nimmt dieses Angebot an. 4. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung von Vorbehaltsware durch den Käufer mit Waren anderer Herkunft zu einer neuen Sache bzw. zu einem vermischten Bestand steht dem Verkäufer das Miteigentum daran zu, und zwar im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Umsatzsteuer) zur Zeit der Lieferung zum Wert der anderen verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren (Rechnungsendbetrag inklusive der Umsatzsteuer) im Zeitpunkt der Bearbeitung, Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung. Der Miteigentumsanteil gilt als Vorbehaltsware gemäß Ziffer IX.2. Für den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb bei dem Verkäufer eintreten sollte, überträgt der Käufer bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder – im oben genannten Verhältnis – sein Miteigentum an der neu geschaffenen Sache bzw. an dem vermischten Bestand zur Sicherheit an den Verkäufer. Der Verkäufer nimmt diese Übertragung an. 5. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der anderen Sachen als Hauptsache im Sinne des § 947 BGB anzusehen, so überträgt der Käufer bereits jetzt, soweit die Hauptsache ihm gehört, anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Vorbehaltsware)Rechnungsendbetrag inklusive der Umsatzsteuer) zur Zeit der Lieferung zum Wert der Hauptsache (Rechnungsendbetrag inklusive der Umsatzsteuer) an den Verkäufer. Der Verkäufer nimmt diese Übertragung an. Der Miteigentumsanteil gilt als Vorbehaltsware gemäß Ziffer IX.2. 6. Der Käufer hat die Vorbehaltsware unentgeltlich für den Verkäufer zu verwahren. Die Vorbehaltsware darf vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer ist verpflichtet die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. 7. Der Käufer verpflichtet sich, bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen oder Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware unverzüglich auf das Eigentum des Verkäufers hinzuweisen und den Verkäufer hiervon schriftlich in Kenntnis zu setzen, um ihm die Durchsetzung seiner Eigentumsrechte, insbesondere durch Erhebung einer Klage gemäß § 771 ZPO, zu ermöglichen. Der Käufer trägt alle gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zur Wiederbeschaffung der Vorbehaltsware aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können. 8. Erfüllt der Käufer seine Verpflichtungen aus dem Vertrag mit dem Verkäufer nicht, befindet er sich insbesondere in Zahlungsverzug, so - kann der Verkäufer die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware sowie deren Vermischung oder Verbindung mit anderen Waren untersagen; - kann der Verkäufer nach Maßgabe der allgemeinen Rücktrittsregeln des § 323 BGB von diesem Vertrag zurücktreten; im Falle des Rücktritts erlischt das Recht des Käufers zum Besitz der Vorbehaltsware und der Verkäufer kann die Vorbehaltsware herausverlangen; der Verkäufer ist nach Absprache mit dem Käufer dazu berechtigt, das Betriebsgelände des Käufers zu betreten und die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers in Besitz zu nehmen und sie, unbeschadet der Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen des Käufers, durch freihändigen Verkauf oder im Wege einer Versteigerung bestmöglich zu verwerten; den Verwertungserlös rechnet der Verkäufer dem Käufer nach Abzug entstandener Kosten auf seine Verbindlichkeiten an; einen etwaigen Überschuss zahlt der Verkäufer ihm aus; - hat der Käufer dem Verkäufer auf Verlangen die Namen der Schuldner der an den Verkäufer abgetretenen Forderungen mitzuteilen, damit der Verkäufer die Abtretung offenlegen und die Forderungen einziehen kann; alle dem Verkäufer aus Abtretungen zustehenden Erlöse sind an ihn jeweils sofort nach Eingang zuzuleiten, wenn und sobald Forderungen seitens des Verkäufers gegen den Käufer fällig sind; - ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt JKF Industri bereits jetzt alle Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware mit oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurde. JKF Industri nehmen die Abtretung an. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung gegen seine Abnehmer befugt. JKF Industri sind berechtigt, diese Befugnis erteilte Einzugsermächtigung zu widerrufen. 9. Übersteigt der realisierbare Wert der für den Verkäufer bestehenden Sicherheiten dessen Forderungen um insgesamt mehr als 10%, wenn wird der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, und die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zur Durch- setzung erforderlichen Unterlagen zu Verfügung zu stellen und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigen. Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor, ohne daß für JKF Industri daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht JKF Industri gehörenden Waren steht JKF Industri der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Rech- nungswertes der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren zu. Der Käufer verwahrt die neue Sache unentgeltlich für JKF Industri. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an JKF Industri ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt. Bei vertragswidrigem Verhalten Verkäufer auf Verlangen des Käufers sind JKF Industri berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, JKF Industri erklären dies schriftlich. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer und Wasserschäden ausreichend zu versichernSicherheiten nach ▇▇▇▇ des Verkäufers freigeben.

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Sources: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. Sämtliche von JKF Industri – auch zukünftig - gelieferten Waren bleiben 5.1 Die gelieferte ▇▇▇▇ bleibt bis zur vollständigen Be- zahlung aller Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung Geschäftsbeziehung zwischen JKF Industri Effe&gold und dem Käufer unser Eigentum (Vorbehaltsware)von Effe&gold. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird. Hausladen gibt hiermit die nach den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarten Sicherungen auf Verlangen des Käufers frei, soweit der Wert des Sicherungsgutes die zu sichernden Forderungen um 20 % oder mehr übersteigt. 5.2 Der Käufer ist berechtigt, die zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er Geschäftsverkehr berechtigt. Der Käufer tritt JKF Industri bereits jetzt alle Forderungen, die ihm seine Forderungen aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer schon jetzt an Effe&gold ab, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware mit oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurde. JKF Industri nehmen die Die Abtretung nimmt Effe&gold hiermit an. Der Käufer bleibt zur Einziehung Ungeachtet der Forderung gegen seine Abnehmer befugt. JKF Industri sind berechtigt, diese Befugnis zu widerrufen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. In diesem Fall Abtretung ist der Käufer verpflichtetzur Einziehung seiner Forderungen aus den Weiterverkäufen solange berechtigt, wie er seinen Verpflichtungen gegenüber Hausladen nachkommt, insbesondere nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahren über sein Vermögen gestellt wird und keine Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, kann Effe&gold verlangen, dass der Käufer die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilengegenüber Effe&gold bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machenmacht, die zur Durch- setzung erforderlichen dazugehörigen Unterlagen zu Verfügung zu stellen aushändigt und seinen Abnehmern den Schuldnern (Dritten) die Abtretung anzuzeigenmitteilt. 5.3 Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Eine Be- Bei Pfändungen oder Verarbeitung sonstigen Eingriffen Dritter hat der Vorbehaltsware nimmt Käufer Effe&gold unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit Hausladen Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Hausladen die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für uns vorden Effe&gold entstandenen Ausfall. 5.4 Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer wird stets für Effe&gold vorgenommen, ohne daß für JKF Industri dass daraus Verpflichtungen für Effe&gold entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware Wird die Kaufsache mit anderen, nicht JKF Industri Effe&gold gehörenden Waren steht JKF Industri der dabei entstehende Miteigentumsanteil Gegenständen verarbeitet, so erwirbt Effe&gold das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rech- nungswertes Wertes der Vorbehaltsware Kaufsache (Faktura-Endbetrag einschließlich Umsatzsteuer) zu den übrigen Waren zuanderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache. 5.5 Wird die Kaufsache mit anderen, nicht Effe&gold gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt Effe&gold das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag einschließlich Umsatzsteuer) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Käufer anteilig Miteigentum an Hausladen überträgt. Der Käufer verwahrt die neue Sache unentgeltlich das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für JKF Industri. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an JKF Industri ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind JKF Industri berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, JKF Industri erklären dies schriftlich. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer und Wasserschäden ausreichend zu versichernEffe&gold.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. Sämtliche von JKF Industri – auch zukünftig - 1. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Be- zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen JKF Industri und dem Käufer unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der künftig entstehenden oder bedingten Forderungen (Saldovorbehalt). Der Saldovorbehalt gilt jedoch nicht für Vorkasse- oder Bargeschäfte, die Zug-um-Zug abgewickelt werden. In diesem Fall bleiben die gelieferten Waren in unserem Eigentum, bis der Kaufpreis für diese Waren vollständig gezahlt ist. 2. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die verarbeitete ▇▇▇▇ gilt als Vorbehaltsware im Sinne der Ziff. V/1. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Käufer uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltswaren im Sinne der Ziff. V/1. 3. Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht in Verzug ist, veräußern, vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung gemäß den Ziff. V/4 bis V/6 auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt. 4. Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfange zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, nicht von uns verkauften Waren veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Höhe des Weiterveräußerungswertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware. Bei der Veräußerung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile gemäß Ziff. V/2 haben, gilt die Abtretung der Forderung in Höhe dieser Miteigentumsanteile. 5. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt JKF Industri bereits jetzt alle Forderungen, die ihm Forderungen aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware mit oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurdebis zu unserem jederzeit zulässigen Widerruf einzuziehen. JKF Industri nehmen die Abtretung an. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung gegen seine Abnehmer befugt. JKF Industri Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir zudem berechtigt, diese Befugnis die Ware nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist zurück zu widerrufen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommtverlangen sowie die Weiterveräußerung und Weiterverarbeitung gelieferter Ware zu untersagen. In diesem Fall Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten - sofern wir das nicht selbst tun - und die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, uns die zur Durch- setzung Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu Verfügung zu stellen und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigengeben. 6. Eine Be- Von einer Pfändung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt anderen Beeinträchtigung durch Dritte muss der Käufer für uns vorunverzüglich benachrichtigen. 7. Übersteigt der Wert bestehender Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 50 v. H., ohne daß für JKF Industri daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht JKF Industri gehörenden Waren steht JKF Industri der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Rech- nungswertes der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren zu. Der Käufer verwahrt die neue Sache unentgeltlich für JKF Industri. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an JKF Industri ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; sind wir nehmen diese Abtretung schon jetzt. Bei vertragswidrigem Verhalten auf Verlangen des Käufers sind JKF Industri berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen; der Käufer ist insoweit zur Herausgabe Freigabe von Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, JKF Industri erklären dies schriftlich. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer und Wasserschäden ausreichend zu versichern.

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Sources: General Terms and Conditions of Sale

Eigentumsvorbehalt. Sämtliche von JKF Industri – auch zukünftig - gelieferten Waren bleiben 1. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließ- lich aller Nebenforderungen sowie bis zur vollständigen Be- zahlung Zahlung aller übrigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen JKF Industri und dem bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Der Käufer ist bis dahin – vorbehaltlich der Weiterveräußerungsbefugnis nach Absatz 3 – nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen oder sons- tige, unser Eigentum (Vorbehaltsware)gefährdende Verfügungen zu treffen. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für uns. 2. Der Käufer ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware für die Dauer des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, die Ware auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Dieb- stahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Der Käufer hat den Abschluss der Versicherung auf unser Verlangen nachzuweisen. Der Käufer tritt uns schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Sofern die Abtre- tung nicht zulässig sein sollte, weist der Käufer hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an uns zu leisten. Weitergehende Ansprüche unsererseits bleiben unberührt. 3. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbe- haltsware mit anderen Waren durch den Käufer erlangen wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten, verbundenen oder vermischten Sachen zur Zeit der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung. Das- selbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehören- den Sachen so verbunden oder vermischt wird, dass wir unser Volleigentum verlieren. Für die durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung entstehende Sache gelten im Übrigen dieselben Bestimmungen wie für die unter Ei- gentumsvorbehalt stehende Ware. 4. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; ordnungs- gemäßen Verkaufsgang zu veräußern, wenn er sich nicht im Zahlungsverzug mit unseren Kaufpreisforderungen be- findet. 5. Der Käufer tritt JKF Industri an uns bereits jetzt zum jetzigen Zeitpunkt alle ForderungenForderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder der Vorbehaltsware gegen Dritte erwachsen, in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, unabhängig erwachsen und zwar unab- hängig davon, ob die Vorbehaltsware mit unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware ohne oder ohne Verarbeitung nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung weiterverkauft wurdewird. JKF Industri Wir nehmen die diese Ab- tretung schon jetzt an. Sofern eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Käufer hiermit den Drittschuldner an, etwaige Zahlungen nur an uns zu leisten. 6. Der Käufer bleibt ist auch nach der Abtretung zur treuhände- rischen Einziehung der Forderung gegen seine Abnehmer befugtermächtigt. JKF Industri sind berechtigtDie Ein- zugsermächtigung können wir aus berechtigtem Interesse einschränken und aus wichtigem Grund, diese Befugnis zu insbesondere für den Fall des Zahlungsverzuges, widerrufen. Wir können verlangen, wenn dass uns der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, und die ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilenbekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machenmacht, dazugehörige Un- terlagen aushändigt und seinem Schuldner die Abtretung offenlegt. Die eingezogenen Beträge sind unverzüglich an uns abzuführen. Im Fall einer Globalzession durch den Käufer sind die an uns abgetretenen Ansprüche ausdrück- lich auszunehmen. 7. Wir verpflichten uns, die zur Durch- setzung erforderlichen Unterlagen uns nach den vorstehenden Be- stimmungen zustehenden Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu Verfügung zu stellen und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigen. Eine Be- sichernde Forderung um 15 % oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor, ohne daß für JKF Industri daraus Verpflichtungen entstehenmehr übersteigt. 8. Bei Verarbeitungvertragswidrigem Verhalten, Verbindunginsbesondere bei Zah- lungsverzug des Käufers, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderensind wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte berechtigt, nicht JKF Industri gehörenden Waren steht JKF Industri der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Rech- nungswertes der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren zunach Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzu- treten. Der Käufer verwahrt die neue Sache unentgeltlich für JKF Industri. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an JKF Industri ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind JKF Industri berechtigt, hat die Vorbehaltsware zurückzunehmen; uns unverzüglich herauszugeben. Der Käufer erklärt bereits jetzt sein Ein- verständnis, dass die von uns beauftragten Personen das Grundstück bzw. das Gebäude, auf oder in dem sich die Vorbehaltsware befindet, während der üblichen Geschäfts- zeiten betreten oder befahren können, um die Vorbehalts- ware zu sich zu nehmen. 9. Der Käufer ist hat uns von jeder Beschlagnahme, Zwangs- vollstreckung oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen durch Dritte unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Aus- künfte zu geben, den Dritten über unsere Eigentumsrechte zu informieren und an unseren Maßnahmen zum Schutz der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware mitzuwir- ken. Der Käufer hat die Kosten der Maßnahmen zur Herausgabe verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme Be- seitigung der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom VertragEingriffe Dritter, insbesondere die etwaiger Interventionsprozesse, zu tragen, es sei denndenn er hat die Pflichtverletzung, JKF Industri erklären dies schriftlichdie zu dem Eingriff des Dritten führte, nicht zu vertreten. Weitergehende Ansprüche unsererseits bleiben unberührt. 10. Bei Lieferungen in andere Rechtsordnungen, in denen diese Eigentumsvorbehaltsregelung nicht die gleiche Si- cherungswirkung hat wie in der Bundesrepublik Deutsch- land, räumt der Käufer uns hiermit ein entsprechendes Sicherungsrecht ein. Sofern hierfür weitere Maßnahmen erforderlich sind, wird der Käufer alles tun, um uns un- verzüglich ein solches Sicherungsrecht einzuräumen. Der Käufer ist verpflichtetwird an allen Maßnahmen mitwirken, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer für die Wirksamkeit und Wasserschäden ausreichend zu versichernDurchsetzbarkeit derartiger Sicherungs- rechte notwendig und förderlich sind.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. Sämtliche von JKF Industri – auch zukünftig - gelieferten Waren bleiben 1. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließ- lich aller Nebenforderungen, sowie bis zur vollständigen Be- zahlung Zahlung aller üb- rigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen JKF Industri bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Der Käufer ist bis dahin nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicher- heit zu übereignen. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für uns. 2. Bei Verarbeitung, Verbindung und dem Vermischung der Vor- behaltsware mit anderen Waren durch den Käufer unser Eigentum (Vorbehaltsware)erlangen wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur Sachgesamtheit. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Ziff. 1. 3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; ordnungs- gemäßen Verkaufsgang zu veräußern, wenn er sich nicht im Zahlungsverzug mit unseren Kaufpreisforderungen befindet. 4. Der Käufer tritt JKF Industri an uns bereits jetzt zum jetzigen Zeitpunkt alle ForderungenForderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder der Vor- behaltsware gegen Dritte erwachsen, in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, unabhängig davon, ob . Wird die Vorbehaltsware mit nach Verarbeitung, Verbindung oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurde. JKF Industri nehmen Vermischung veräußert, so gilt die Abtretung ander Forderung aus der Weiterveräuße- rung nur bis zur Höhe des dem Käufer vom Verkäufer in Rech- nung gestellten ▇▇▇▇▇ der Vorbehaltsware. Dies gilt auch, wenn die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, die ebenfalls nicht dem Verkäufer gehören, weiterveräußert wird. 5. Der Käufer bleibt ist auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung gegen seine Abnehmer befugtermächtigt. JKF Industri sind berechtigtDie Einzugsermächtigung können wir aus berechtigtem Interesse einschränken und aus wichtigem Grund, diese Befugnis zu widerrufeninsbesondere für den Fall des Zahlungsverzuges, wenn wi- derrufen. Wir können verlangen, dass uns der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, und die ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilenbekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machenmacht, dazugehörige Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner die Abtretung offen legt. 6. Wir verpflichten uns, die zur Durch- setzung erforderlichen Unterlagen uns nach den vorstehenden Be- stimmungen zustehenden Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als ihr realisier- barer Wert die zu Verfügung zu stellen und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigen. Eine Be- sichernde Forderung um 20 % oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor, ohne daß für JKF Industri daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht JKF Industri gehörenden Waren steht JKF Industri der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Rech- nungswertes der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren zumehr übersteigt. 7. Der Käufer verwahrt erklärt bereits jetzt sein Einverständnis, dass die neue Sache unentgeltlich für JKF Industri. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt von uns mit der Käufer auch solche Forderungen an JKF Industri ab, die ihm durch die Verbindung Abtretung der Vorbehaltsware mit einem beauftragten Personen zu diesem Zweck das Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetztbzw. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind JKF Industri berechtigtdas Gebäu- de auf oder in dem sich die Gegenstände befinden, betreten oder befahren können, um die Vorbehaltsware zurückzunehmen; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, JKF Industri erklären dies schriftlichzu sich zu neh- men. 8. Der Käufer ist verpflichtethat uns von jeder Beschlagnahme, Zwangs- vollstreckung oder sonstigen unsere Eigentumsrechte be- einträchtigenden Eingriffen durch Dritte unverzüglich zu be- nachrichtigen. Der Käufer hat die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Diebstahlder Maßnahmen zur Beseitigung der Eingriffe Dritter, Bruchinsbesondere die etwaiger Interventionsprozesse, Feuer und Wasserschäden ausreichend zu versicherntragen.

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Sources: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. Sämtliche von JKF Industri – auch zukünftig - gelieferten Waren bleiben Die gelieferte Ware ("Vorbehaltsware") bleibt bis zur vollständigen Be- zahlung Beglei- chung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen JKF Industri und mit dem Käufer unser Kunden Eigentum (Vorbehaltsware)von Resin. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt JKF Industri bereits jetzt alle Forderungen, die ihm aus Bei laufender Rechnung dient der Weiterveräußerung Eigentumsvorbe- halt der Sicherung aller Resin zustehenden Saldoforderungen gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware mit oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurdeden Kunden. JKF Industri nehmen die Abtretung an. Der Käufer bleibt zur Einziehung Übersteigt der Forderung gegen seine Abnehmer befugt. JKF Industri sind berechtigt, diese Befugnis zu widerrufen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, und die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zur Durch- setzung erforderlichen Unterlagen zu Verfügung zu stellen und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigen. Eine Be- oder Verarbeitung Wert der Vorbehaltsware nimmt den Wert der Käufer für uns vorForderun- gen von ▇▇▇▇▇ gegen den Kunden um mehr als 20 %, ohne daß für JKF Industri daraus Verpflichtungen entstehenerklärt ▇▇▇▇▇ auf schriftliches Verlangen des Kunden die Freigabe von Sicherheiten nach ▇▇▇▇ von Resin in der übersteigenden Höhe. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung Freigabeerklärungen bedür- fen der Schriftform. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht JKF Industri dem Kun- den gehörenden Waren steht JKF Industri der dabei entstehende Miteigentumsanteil Gütern vermischt oder verarbeitet, so erwirbt Resin Mitei- gentum an der neuen Sache in Höhe des Anteils der Lieferung durch Resin im Verhältnis des Rech- nungswertes zu den Lieferanteilen Dritter. Eine Verpfändung oder Siche- rungsübereignung der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren zuist ohne ausdrückliche Zustimmung von Resin nicht gestattet. Der Käufer verwahrt die neue Sache unentgeltlich für JKF Industri. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an JKF Industri ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind JKF Industri berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, JKF Industri erklären dies schriftlich. Der Käufer ist verpflichtetKunde verpflichtet sich, die Vorbehaltsware auf eigene seine Kosten gegen DiebstahlFeuer, BruchEinbruch, Feuer Diebstahl und Wasserschäden ausreichend sonstige Risiken zu versichern. Die Rechte aus den Versicherungen sind an Resin für die Dauer des Eigentumsvorbe- halts abgetreten. Resin nimmt diese Abtretung an. Resin ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbe- sondere im Falle des Zahlungsverzugs oder bei wesentlicher Verletzung vertraglicher Pflichten, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware zurückzuverlangen. Dies gilt auch, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt wird. Unab- hängig von der Ausübung eines Rücktrittsrechts entfällt das Recht des Kunden zum Besitz an der Vorbehaltsware bei Zahlungsverzug. Der Kunde haftet für den Verlust und für alle Schäden an der Ware ab dem Zeitpunkt der Übergabe und bis zu deren vollständiger Bezahlung gegen- über Resin. Bei Beschädigung, Zerstörung, Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter gegenüber der Vorbehaltsware hat der Kunde Resin hiervon unverzüglich und unter Angabe von Namen und Anschrift des Dritten zu informieren sowie den Dritten auf die Eigentumsrechte von Resin hinzuweisen. Sämtliche infolge eines solchen Eingriffs etwa entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten hat der Kunde zu tragen. Ist die Vorbehaltsware in den Besitz eines Dritten gelangt, tritt der Kunde Resin auf Verlangen etwaige Herausgabeansprüche gegenüber dem Dritten ab.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. Sämtliche von JKF Industri – auch zukünftig - gelieferten Waren bleiben 1) Die gelieferte ▇▇▇▇ bleibt bis zur vollständigen Be- zahlung aller Bezahlung unser Eigentum. Dieser Eigentumsvorbehalt gilt bei gewerblichen Käu- fern bzw. Abnehmern, bis diese sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen JKF Industri einschließlich Zinsen und dem Käufer unser Eigentum (Vorbehaltsware). Kosten gezahlt haben und erstreckt sich auch auf die weiterverkaufte Lieferung. 2) Bei von dritter Seite vorgenommenen Pfändungen - auch nach Vermischung oder Verarbeitung – sowie bei jeder anderen von dritter Seite ausgehenden Beeinträchtigung unserer Rechte an der Vorbehaltsware hat der Käufer/Abnehmer uns sofort schriftlich Mitteilung zu machen und den Dritten unverzüglich auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. 3) Der Käufer ist berechtigt, Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt JKF Industri bereits jetzt alle Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware mit oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurde. JKF Industri nehmen die Abtretung an. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung gegen seine Abnehmer befugt. JKF Industri sind berechtigt, diese Befugnis zu widerrufen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, und die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zur Durch- setzung erforderlichen Unterlagen zu Verfügung zu stellen und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigenentstehenden Erzeugnisse. Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer bzw. Abnehmer dabei für uns vor, ohne daß für JKF Industri dass uns daraus Verpflichtungen Ver- pflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung Verbindung oder Vermengung Vermi- schung der Vorbehaltsware mit anderenuns nicht gehörenden Sachen, erwerben wir, sofern die Vorbehaltsware nicht JKF Industri gehörenden Waren steht JKF Industri der dabei entstehende Miteigentumsanteil wesentlicher Be- standteil des Grundstückes eines Dritten wird, stets Miteigentum an der hergestellten neuen Sache im Verhältnis des Rech- nungswertes Fakturenwertes der Vorbehaltsware zu zum Fakturenwert der übrigen verarbeiteten Waren zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Erwerben wir bei Verbin- dung der Vorbehaltsware mit anderen Sachen keinen Miteigen- tumsanteil, überträgt uns der Käufer bzw. Abnehmer bereits jetzt den übrigen Waren zunach dem vorstehenden Satz bestimmten Miteigentumsanteil. Der Käufer verwahrt Für die neue Sache unentgeltlich für JKF Industrigelten im Übrigen die Regelungen zur Vorbe- haltsware entsprechend. 4) Ist der Auftraggeber bzw. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer Abnehmer seinerseits Handwerker oder Händler (Wiederverkäufer) so ist ihm widerruflich die Wei- terveräußerung oder Weiterverarbeitung der von uns unter Eigen- tumsvorbehalt gelieferten Waren nur im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsganges gestattet. Jede andere Verfügung, insbesondere eine Verpfändung, Sicherungsabtretung oder Überlassung im Tauschwege, ist ihm nicht gestattet. Die Berechtigung zur Weiter- veräußerung erlischt auch ohne ausdrücklichen Widerruf, sobald der Auftraggeber bzw. Abnehmer uns gegenüber mit seinen Zah- lungsverpflichtungen in Verzug gerät oder er sonstige uns gegen- über bestehende Verpflichtungen, insbesondere aus dem verein- barten Eigentumsvorbehalt, verletzt. 5) Die Forderung aus der Weiterveräußerung und Weiterverarbei- tung der Vorbehaltsware tritt der Käufer auch solche Auftraggeber bzw. Abnehmer schon jetzt einschließlich sämtlicher Nebenrechte in Höhe der uns ihm gegenüber zustehenden Forderungen mit dem Rang vor dem Rest an JKF Industri uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir . Wir nehmen diese Abtretung schon jetzthiermit an. Bei vertragswidrigem Verhalten Der Auf- traggeber bzw. Abnehmer ist verpflichtet auf unser Verlangen die Namen der Drittschuldner anzugeben. Für den Fall, dass die Liefe- rung von dem Auftraggeber bzw. Abnehmer zusammen mit ande- ren uns nicht gehörenden Waren verkauft wird, gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung nur in Höhe des Käufers Wertes unserer Lieferung. Der Auftraggeber bzw. Abnehmer ist zur Einziehung der Forde- rung aus dem Weiterverkauf der Lieferung widerruflich ermächtigt. Diese Einziehungsermächtigung erlischt, auch ohne ausdrücklichen Widerruf, wenn der Auftraggeber bzw. Abnehmer seine Zahlungen einstellt oder sobald er uns gegenüber mit seinen sonstigen Ver- pflichtungen in Verzug gerät. Das gleiche gilt im Falle eines Scheck- oder Wechselprotestes oder einer erfolgten Pfändung. Auf unser Verlangen hin hat der Auftraggeber bzw. Abnehmer dem Drittschuldner die Abtretung unverzüglich anzuzeigen. 6) Der Auftraggeber bzw. Abnehmer hat an uns abgetretene, von ihm aber eingezogene Forderungen zur Abdeckung seiner fälligen Zahlungsverpflichtungen sofort an uns zu überweisen, bis dahin in seinen Büchern diese Forderungen als Fremdbestände für uns zu kennzeichnen und treuhänderisch zu verwahren. 7) Die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten sind JKF Industri nach ▇▇▇▇ des Auftraggebers bzw. Abnehmers auf sein Verlangen hin insoweit freizugeben, als deren realisierba- rer Wert die jeweils zu sichernde Gesamtforderung unsererseits um 20% übersteigt. Als Wert sind, sofern wir nicht einen niedrigen realisierbaren Wert der Vorbehaltsware nachweisen, die Einkaufs- preise des Abnehmers oder bei Verarbeitung der Vorbehaltsware, die Herstellungskosten des Sicherungsgutes bzw. des Miteigen- tumsanteils anzusetzen, jeweils abzüglich eines Sicherheitsab- schlages in Höhe von 20% wegen möglicher Mindererlöse. 8) Kommt der Auftraggeber bzw. Abnehmer uns gegenüber mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug oder verletzt er eine sich aus dem vereinbarten Eigentumsvorbehalt ergebenden Pflichten, so sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen; Herausgabe der Käufer Lieferung zu verlangen und diese beim Auftraggeber bzw. Abnehmer abzuholen. Der Auftraggeber bzw. Abnehmer ist zur Herausgabe verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme Des Weiteren sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Soweit der Vorbehaltsware Auftraggeber bzw. Abnehmer seinerseits Unternehmer ist, erfolgt eine Warenrücknahme nur sicherheitshalber; es liegt darin kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, JKF Industri erklären denn dies schriftlich. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer und Wasserschäden ausreichend zu versichernwird ausdrücklich erklärt.

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Sources: Allgemeine Verkaufs , Lieferungs Und Zahlungsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. Sämtliche von JKF Industri – auch zukünftig - 1. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Be- zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen JKF Industri und dem Käufer unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderungen, die uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung zustehen (Saldovorbehalt). Dies gilt auch für künftig entstehende und bedingteForderungen, z.B. aus Akzeptantenwechseln, und auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Dieser Saldovorbehalt erlischt endgültig mit dem Ausgleich aller im Zeitpunkt derZahlung noch offenen und von diesem Saldovorbehalt erfassten Forderungen. Der Saldovorbehalt gilt jedoch nicht für Vorkasse- oder Bargeschäfte, die Zug-um-Zug abgewickelt werden. 2. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die be- und verarbeitete ▇▇▇▇ gilt als Vorbehaltsware im Sinne der Nr. 1. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer steht uns das Miteigentum anteilig an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Käufer uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Unsere Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Nr. 1. 3. Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht im Verzug ist, veräußern, vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung gem. Nrn. 4 bis 6 auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt. 4. Die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden zusammen mit sämtlichen Sicherheiten die der Käufer für die Forderung erwirbt, bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht von uns verkauften Waren veräußert, so wird uns die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verkauften Waren abgetreten. Bei der Veräußerung von Waren, an denenwir Miteigentumsanteile gem. Nr. 2 haben, wird uns ein unserem Miteigentumsanteil entsprechender Teil abgetreten. 5. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt JKF Industri bereits jetzt alle Forderungen, die ihm Forderungen aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung erlischt im Falle unseres Widerrufs, spätestens aber bei Zahlungsverzug, Nichteinlösung eines Wechsels oder gegen Dritte erwachsenAntrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Von unserem Widerrufsrecht werden wir nur dann Gebrauch machen wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware dass unser Zahlungsanspruch aus diesem oder aus anderen Verträgen mit oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurdedem Käuferdurch dessen mangelnde Zahlungsfähigkeit gefährdet wird. JKF Industri nehmen die Abtretung an. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung gegen seine Abnehmer befugt. JKF Industri sind berechtigt, diese Befugnis zu widerrufen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. In diesem Fall Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten und uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, zur Einziehung erforderlichen Unterlagen zu geben. 6. Von einer Pfändung oder sonstigen Beeinträchtigungen durch Dritte hat uns der Käufer unverzüglich zu unterrichten. Der Käufer trägt alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machenKosten, die zur Durch- setzung erforderlichen Unterlagen zu Verfügung zu stellen und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigen. Eine Be- Aufhebung des Zugriffs oder Verarbeitung zum Rücktransport der Vorbehaltsware nimmt aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten ersetzt werden. 7. Gerät der Käufer für uns vorin Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeitnicht ein, ohne daß für JKF Industri daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht JKF Industri gehörenden Waren steht JKF Industri der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Rech- nungswertes der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren zu. Der Käufer verwahrt die neue Sache unentgeltlich für JKF Industri. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an JKF Industri ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; sind wir nehmen diese Abtretung schon jetzt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind JKF Industri berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen; der zurückzunehmen und zudiesem Zweck gegebenenfalls den Betrieb des Käufers zu betreten. Gleiches gilt, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass unser Zahlungsanspruch aus diesem Vertrag oder aus anderen Verträgen mit dem Käufer durch dessen mangelnde Zahlungsfähigkeit gefährdet wird. Die Rücknahme ist zur Herausgabe verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Vorschriften der Insolvenzordnung bleiben unberührt. 8. Übersteigt der Rechnungswert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen einschließlich Nebenforderungen (Zinsen; Kosten o.a.) insgesamt um mehr als 50 v.H., es sei denn, JKF Industri erklären dies schriftlich. Der Käufer ist sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer und Wasserschäden ausreichend zu versichern.

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Sources: General Sales Conditions

Eigentumsvorbehalt. Sämtliche von JKF Industri – auch zukünftig - 1. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Be- zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen JKF Industri und dem Käufer unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der künftig entstehenden oder bedingten Forderungen (Saldovorbehalt). Der Saldovorbehalt gilt jedoch nicht für Vorkasse- oder Bargeschäfte, die Zug-um-Zug abgewickelt werden. In diesem Fall bleiben die gelieferten Waren in unserem Eigentum, bis der Kaufpreis für diese Waren vollständig gezahlt ist. 2. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die verarbeitete ▇▇▇▇ gilt als Vorbehaltsware im Sinne der Ziff. V/1. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Käufer uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltswaren im Sinne der Ziff. V/1. 3. Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht in Verzug ist, veräußern, vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung gemäß den Ziff. V/4 bis V/6 auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt. 4. Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfange zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, nicht von uns verkauften Waren veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Höhe des Weiterveräußerungswertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware. Bei der Veräußerung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile gemäß Ziff. V/2 haben, gilt die Abtretung der Forderung in Höhe dieser Miteigentumsanteile. 5. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt JKF Industri bereits jetzt alle Forderungen, die ihm Forderungen aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware mit oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurde. JKF Industri nehmen die Abtretung an. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung gegen seine Abnehmer befugt. JKF Industri sind berechtigt, diese Befugnis bis zu widerrufen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, und die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zur Durch- setzung erforderlichen Unterlagen zu Verfügung zu stellen und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigen. Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor, ohne daß für JKF Industri daraus Verpflichtungen entstehenunserem jederzeit zulässigen Widerruf einzuziehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht JKF Industri gehörenden Waren steht JKF Industri der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Rech- nungswertes der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren zu. Der Käufer verwahrt die neue Sache unentgeltlich für JKF Industri. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an JKF Industri ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt. Bei vertragswidrigem Verhalten Zahlungsverzug des Käufers sind JKF Industri wir zudem berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen; der Käufer Ware nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist zurück zu verlangen sowie die Weiterveräußerung und Weiterverarbeitung gelieferter Ware zu untersagen. Die Rücknahme ist zur Herausgabe verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, JKF Industri erklären dies schriftlich. Der Auf unser Verlangen ist der Weiser Brandschutz & Technik AGB.docx Seite 5 von 15 Weiser GmbH Brandschutz & Technik Fassung 11.06.2019 Käufer ist verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten - sofern wir das nicht selbst tun - und uns die Vorbehaltsware zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben. 6. Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigung durch Dritte muss der Käufer uns unverzüglich benachrichtigen. 7. Übersteigt der Wert bestehender Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 50 v. H., sind wir auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer und Wasserschäden ausreichend zu versichernVerlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ verpflichtet.

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Sources: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. Sämtliche von JKF Industri – auch zukünftig - 9.1. Alle gelieferten Waren bleiben Eigentum des Lieferers (Vorbehaltsware), bis zur vollständigen Be- zahlung aller sämtli- che bestehenden und nach Vertragsschluss entstehenden Forderungen gegen den Käufer bezahlt sind, insbesondere die jeweils ausgewiesenen Forderungssalden. 9.2. Der Käufer tritt die Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen JKF Industri Weiterveräußerung der Vorbehaltsware, auch im Rahmen von Werk- oder Werklieferungsverträgen, bereits jetzt mit allen Ne- benrechten an den Lieferer ab. Sie dienen in demselben Umfang als Sicherheit wie die Vorbehaltsware selbst. Eine Abtretung an Dritte ist unzulässig. 9.3. Veräußert der Käufer die Vorbehaltsware zusammen mit anderen nicht vom Lieferer bezogenen Waren, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur Zeit der Lieferung. Bei der Veräußerung von Waren, an denen der Lieferer Miteigentum hat, gilt die Abtretung der Forderung in Höhe dieses Miteigentumsanteils. 9.4. Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Bedingungen und dem Käufer unser Eigentum (Vorbehaltsware)unter Vereinbarung eines Eigentumsvorbehaltes veräu- ßern. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; Forderungen aus dem Weiterverkauf einzuziehen, solange er tritt JKF Industri bereits jetzt alle Forderungenseinen Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, und kein Insolvenzantrag über sein Vermögen gestellt wurde. 9.5. Erfüllt der Käufer Verpflichtungen aus diesem Vertrag oder anderen Verträgen mit dem Lieferer nicht, oder werden Umstände bekannt, die ihm aus seine Kreditwürdigkeit min- dern, so hat der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, unabhängig davon, ob Käufer auf Verlangen des Lieferers die Vorbehaltsware mit oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurde. JKF Industri nehmen die Abtretung anNamen der Drittschuldner mit- zuteilen. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung gegen seine Abnehmer befugt. JKF Industri sind Lieferer ist berechtigt, diese die Befugnis des Käufers zur Weiterveräußerung sowie die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware und deren Verbindung und Ver- mischung mit anderen Waren zu widerrufen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, untersagen und die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben Einziehungsermächtigung zu machen, die zur Durch- setzung erforderlichen Unterlagen zu Verfügung zu stellen und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigenwi- derrufen. 9.6. Eine Be- oder und Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer erfolgt für uns vorden Lieferer als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne daß für JKF Industri daraus Verpflichtungen entstehenihn zu verpflichten. Bei Verarbeitung, Eine etwaige Verbindung, Vermischung Vermi- schung, ein etwaiges Füllen und eine etwaige Ver- oder Vermengung Bearbeitung der Vorbehaltsware Vorbehalts- ware mit anderen, nicht JKF Industri dem Lieferer gehörenden Waren steht JKF Industri Waren, erfolgt für den Lieferer in der dabei entstehende Miteigentumsanteil Weise, dass der Lieferer an der neuen Sache Miteigentum mit dem Anteil erwirbt, der dem Rechnungswert der Vorbehaltsware im Verhältnis zum gesamten Verkaufs- wert der neuen Sache entspricht. Die neue Sache gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen und wird vom Besteller für den Lieferer (mit)verwahrt. Erwirbt der Besteller das Allein-Eigentum an der neuen Sache, so überträgt er dem Lieferer schon jetzt den Miteigentumsanteil nach Maßgabe des Rech- nungswertes Wertes der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren zuverarbeiteten Vor- behaltsware. 9.7. Der Käufer verwahrt die neue Sache unentgeltlich für JKF Industri. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an JKF Industri ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind JKF Industri berechtigt, hat die Vorbehaltsware zurückzunehmen; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtetfür den Lieferer zu verwahren. In einer solchen Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, JKF Industri erklären dies schriftlich. Der Käufer Er ist verpflichtet, die Vorbehaltsware Ware auf eigene Kosten gegen Diebstahldie üblichen Risiken, Bruchinsbesondere Einbruch und Feuer, Feuer und Wasserschäden ausreichend zu versichern, und dies dem Lieferer auf Verlangen nachzuweisen. Auf Verlan- gen ist dem Lieferer jederzeit am Ort der jeweiligen Lagerung eine Bestandsauf- nahme und eine ausreichende Kennzeichnung der Vorbehaltsware zu ermöglichen. 9.8. Bei Zugriffen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die dem Lieferer abgetretenen Forderungen oder sonstige Sicherheiten, insbesondere bei Zwangsvollstreckungs- maßnahmen oder Pfändungen, wird der Besteller auf das Eigentum des Lieferers hin- weisen und den Lieferer unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention not- wendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Die Kosten der zur erforderlichen Abwendung solcher Zugriffe erforderlichen Maßnahmen hat der Käufer dem Lieferer zu erstatten. 9.9. Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die Forderungen des Lieferers ins- gesamt um mehr als 10%, so ist der Lieferer auf Verlangen des Käufers insoweit zur Rückübertragung von Sicherheiten verpflichtet.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. Sämtliche von JKF Industri – 5.1 Das Eigentum an der gelieferten Ware geht erst nach voller Erfüllung sämtlicher vom Käufer und mit ihm verbundenen Unternehmen geschuldeter Verbindlichkeiten, auch zukünftig - gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Be- zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen JKF Industri und dem Käufer unser Eigentum (Vorbehaltsware). Der Käufer ist berechtigt, wenn die Vorbehaltsware konkrete gekaufte Ware bereits bezahlt wurde. 5.2 Wird im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt JKF Industri bereits jetzt alle ForderungenWege der Tankumschreibung verkauft, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsenso geht das Miteigentum des Verkäufers und sein Herausgabeanspruch gegenüber dem Lagerhalter, in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, unabhängig davon, ob wie unter 5.1. beschrieben auf den Käufer über. 5.3 Wird die Vorbehaltsware mit anderen dem Verkäufer nicht gehörenden Sachen verarbeitet, verbunden, veredelt, vermischt oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurde. JKF Industri nehmen die Abtretung an. Der Käufer bleibt zur Einziehung vermengt, so erwirbt der Forderung gegen seine Abnehmer befugt. JKF Industri sind berechtigt, diese Befugnis zu widerrufen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, und die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zur Durch- setzung erforderlichen Unterlagen zu Verfügung zu stellen und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigen. Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor, ohne daß für JKF Industri daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht JKF Industri gehörenden Waren steht JKF Industri der dabei entstehende Miteigentumsanteil Verkäufer das Eigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rech- nungswertes Wertes der Vorbehaltsware zu dem Wert der übrigen Ware. 5.4 Der Käufer verpflichtet sich, die Vorbehaltsware für den übrigen Waren zuVerkäufer mit kaufmännischer Sorgfalt zu verwahren. 5.5 Solange der Käufer und die mit ihm verbundenen Unternehmen ihren Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer ordnungsgemäß nachkommen, darf die gelieferte Ware weiterverkauft werden. Der Käufer verwahrt tritt hiermit seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware ab. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung an. Wird die neue Sache unentgeltlich für JKF IndustriVorbehaltsware zusammen mit anderen Waren weiterveräußert, so gilt die Vorausabtretung nur in Höhe des Bruttorechnungswertes der Vorbehaltsware des Verkäufers. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer Erwirbt ein Dritter das Alleineigentum an der neuen Sache, so tritt der Käufer auch solche Forderungen an JKF Industri ab, die ihm durch die Verbindung schon jetzt seine Ansprüche gegen den Dritten in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind JKF Industri berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, JKF Industri erklären dies schriftlichan den Verkäufer ab. Der Käufer ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen solange berechtigt, wie er und die ihm verbundenen Unternehmen ihren Verpflichtungen dem Verkäufer gegenüber nachkommen und nicht in Vermögensverfall geraten. Der Käufer ist jedoch auf Verlangen des Verkäufers verpflichtet, dem Verkäufer Einzelabtretungserklärungen zu erteilen, die Vorbehaltsware Drittschuldner aufzugeben und diesen die Abtretung anzuzeigen. 5.6 Gelangt der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, entfällt sein Recht zum Besitz an derjenigen Vorbehaltsware, deren Lieferung der Kaufpreisforderung zugrunde liegt. Der Käufer hat sie auf eigene Verlangen des Verkäufers einstweilig bis zur vollständigen Zahlung des entsprechenden Kaufpreises herauszugeben. Für diesen Fall gestattet er dem Verkäufer bereits jetzt, die entsprechende Ware aus seinem Lagerbehälter in die Transportmittel des Verkäufers auf seine Kosten gegen Diebstahlumzupumpen. 5.7 Übersteigt der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen, Brucheinschließlich der Forderungen von verbundenen Unternehmen, Feuer und Wasserschäden ausreichend zu versichernum mehr als 20 %, wird der Verkäufer auf Verlangen Sicherheiten in Höhe des überschießenden Wertes nach seiner ▇▇▇▇ freigeben.

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Sources: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Eigentumsvorbehalt. Sämtliche von JKF Industri – auch zukünftig - gelieferten Waren bleiben (1) RP behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Be- zahlung aller Bezahlung des Kauf- preises vor. Bei Waren, die der Kunde im Rahmen einer laufenden Geschäftsbezie- hung von RP bezieht, behält sich RP das Eigentum vor, bis sämtliche Forderungen gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zwischen JKF Industri Geschäftsverbindung, einschließlich der künftig entstehen- den Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, be- glichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von RP in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und dem Käufer unser Eigentum der Saldo gezogen und aner- kannt ist. Wird in Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Kun- den eine wechselmäßige Haftung von RP begründet, so erlischt der Eigentumsvorbe- halt nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Kunden als Bezogenen. Bei Zah- lungsverzug des Kunden ist RP zur Rücknahme der Ware nach Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. (Vorbehaltsware). Der Käufer ist berechtigt, 2) Wird die Vorbehaltsware im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufenvom Kunden zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für RP, ohne dass RP hieraus verpflichtet wird; er tritt JKF Industri bereits jetzt alle Forderungen, die ihm aus neue Sache wird Eigentum von RP. Bei Verarbeitung zusammen mit nicht RP gehörender Ware erwirbt RP Miteigentum an der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware mit oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurde. JKF Industri nehmen die Abtretung an. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung gegen seine Abnehmer befugt. JKF Industri sind berechtigt, diese Befugnis zu widerrufen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, und die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zur Durch- setzung erforderlichen Unterlagen zu Verfügung zu stellen und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigen. Eine Be- oder Verarbeitung neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware nimmt zu der Käufer für uns voranderen Ware zur Zeit der Verarbeitung. Wird die Vorbe- haltsware mit nicht RP gehörender Ware gemäß §§ 947, ohne daß für JKF Industri daraus Verpflichtungen entstehen948 BGB verbunden, ver- mischt oder vermengt, so wird RP Miteigentümer entsprechend den gesetzlichen Best- immungen. Bei Verarbeitung, Erwirbt der Kunde durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Al- leineigentum, so überträgt er schon jetzt das Miteigentum auf RP nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verbindung, Vermi- schung oder Vermengung. Der Kunde hat in diesen Fällen die im Eigentum oder Mitei- gentum von RP stehende Sache, die ebenfalls als Vorbehaltsware im Sinne der vor- stehenden Bedingungen gilt, unentgeltlich zu verwahren. (3) Wird Vorbehaltsware allein oder zusammen mit nicht RP gehörender Ware veräußert, so tritt der Kunde zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, die aus der Weiterveräuße- rung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit anderenallen Ne- benrechten und Rang vor dem Rest ab; RP nimmt die Abtretung an. Wert der Vorbe- haltsware ist der von RP geltend gemachte Rechnungsbetrag, nicht JKF Industri gehörenden Waren steht JKF Industri der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegenstehen. Steht die weiterveräußerte Vorbe- haltsware im Verhältnis des Rech- nungswertes Miteigentum von RP, so erstreckt sich die Abtretung der Forderungen auf den Betrag, der dem Anteilswert von RP an dem Miteigentum entspricht. (4) Wird Vorbehaltsware zu den übrigen Waren zu. Der Käufer verwahrt vom Kunden als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück, Ge- bäude, Schiff, Schiffsbauwerk oder Luftfahrzeug eines Dritten eingebaut, so tritt der Kunde schon jetzt die neue Sache unentgeltlich für JKF Industri. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Dritten oder den, den es angeht, entstehenden, ab- tretbaren Forderungen an JKF Industri ab, die ihm durch die Verbindung auf Vergütung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsenallen Nebenrechten einschließlich eines solchen auf Einräumung einer Sicherungshypothek, mit Rang vor dem Rest ab; wir nehmen diese RP nimmt die Abtretung schon jetztan. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind JKF Industri berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen; der Käufer Vorstehender Abs. (3) Sätze 2 und 3 gelten entsprechend. (5) Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom VertragVorbe- haltsware nur im üblichen ordnungsgemäßen Geschäftsgang und nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, es sei denn, JKF Industri erklären dies schriftlich. Der Käufer ist verpflichtet, dass die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer und Wasserschäden ausreichend zu versichern.Forderungen im Sinne von vorstehenden Absätzen

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Sources: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Eigentumsvorbehalt. Sämtliche von JKF Industri – auch zukünftig - gelieferten Waren bleiben (1) Die vom Verkäufer an den Käufer gelieferte ▇▇▇▇ bleibt bis zur vollständigen Be- zahlung Bezahlung aller gesicherten Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen JKF Industri und dem Käufer unser Eigentum des Verkäufers. Die Ware sowie die nach dieser Klausel an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend Vorbehaltsware genannt. (Vorbehaltsware). 2) Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für den Verkäufer. (3) Der Verkäufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls (Absatz 8) im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt JKF Industri ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig. (4) Wird die Vorbehaltsware vom Käufer verarbeitet, so wird vereinbart, dass die Verarbeitung im Namen und für Rechnung des Verkäufers als Hersteller erfolgt und der Verkäufer unmittelbar das Eigentum oder - wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware – das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache erwirbt. Für den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb beim Verkäufer eintreten sollte, überträgt der Käufer bereits jetzt alle sein künftiges Eigentum oder – im oben genannten Verhältnis – Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an den Verkäufer. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der anderen Sachen als Hauptsache anzusehen, so überträgt der Verkäufer, soweit die Hauptsache ihm gehört, dem Käufer anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem in Satz 1 genannten Verhältnis. (5) Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber – bei Miteigentum des Verkäufers an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – an den Verkäufer ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die ihm an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z.B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Der Verkäufer ermächtigt den Käufer widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen im eigenem Namen für Rechnung des Verkäufers einzuziehen, der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Verkäufer darf diese Einzugermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen. (6) Greifen Dritte erwachsen, in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, unabhängig davon, ob auf die Vorbehaltsware mit oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurde. JKF Industri nehmen die Abtretung an. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung gegen seine Abnehmer befugt. JKF Industri sind berechtigtzu, diese Befugnis zu widerrufeninsbesondere durch Pfändung, wenn wird der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen sie unverzüglich auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und den Verkäufer hierüber informieren, um ihm die Durchsetzung seiner Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht nachkommt. In in der Lage ist, dem Verkäufer die in diesem Fall ist Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer verpflichtetdem Verkäufer. (7) Der Verkäufer wird die Vorbehaltsware sowie die an ihrer Stelle tretenden Sachen oder Forderungen auf Verlangen nach seiner ▇▇▇▇ freigeben, und soweit ihr Wert die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zur Durch- setzung erforderlichen Unterlagen zu Verfügung zu stellen und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigen. Eine Be- oder Verarbeitung Höhe der Vorbehaltsware nimmt gesicherten Forderung um mehr als 50 % übersteigt. (8) Tritt der Käufer für uns vor, ohne daß für JKF Industri daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht JKF Industri gehörenden Waren steht JKF Industri der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Rech- nungswertes der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren zu. Der Käufer verwahrt die neue Sache unentgeltlich für JKF Industri. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an JKF Industri ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt. Bei Verkäufer bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind JKF Industri – insbesondere Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), ist er berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, JKF Industri erklären dies schriftlich. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer und Wasserschäden ausreichend zu versichernherauszuverlangen.

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Sources: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Eigentumsvorbehalt. Sämtliche von JKF Industri – 1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertra- ges zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung sei- ner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentums- vorbehalt auch zukünftig - gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Be- zahlung aller bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung zwischen JKF Industri und dem Käufer unser Eigentum (Vorbehaltsware). Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware lau- fenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt JKF Industri bereits jetzt alle Zusammenhang mit dem Kauf zu- stehenden Forderungen, die ihm aus . Auf Verlangen des Käufers ist der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware mit oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurde. JKF Industri nehmen die Abtretung an. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung gegen seine Abnehmer befugt. JKF Industri sind berechtigt, diese Befugnis zu widerrufenVerkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt ver- pflichtet, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommtsämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehen- den Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufen- den Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht. In diesem Fall ist bescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) dem Verkäufer zu. 2. Zahlt der Käufer verpflichtetden fälligen Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen nicht oder nicht vertragsgemäß, kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten und/oder bei schuldhaf- ter Pflichtverletzung des Käufers Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Käufer erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung bestimmt hat, es sei denn die Fristsetzung ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich. Hat der Verkäu- fer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung und die abgetretenen Forderungen nimmt er den Kaufgegenstand wieder an sich, sind Verkäufer und deren Schuldner mitzuteilenKäufer sich darüber einig, alle dass der Verkäufer den ge- wöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes zum Einzug erforderlichen Angaben zu machenZeitpunkt der Rücknahme vergütet. Auf Wunsch des Käufers, die zur Durch- setzung erforderlichen Unterlagen zu Verfügung zu stellen der nur unverzüglich nach Rücknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird nach ▇▇▇▇ des Käufers ein öffentlich bestellter und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigen. Eine Be- oder Verarbeitung vereidigter Sachverständiger, z.B. der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vorDeutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), ohne daß für JKF Industri daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht JKF Industri gehörenden Waren steht JKF Industri der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Rech- nungswertes der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren zugewöhnli- chen Verkaufswert ermitteln. Der Käufer verwahrt die neue Sache unentgeltlich für JKF Industriträgt sämtliche Kosten der Rücknahme und Ver- wertung des Kaufgegenstandes. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5 % des gewöhnlichen Verkaufswertes. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäu- fer höhere Kosten nachweist oder der Käufer auch solche Forderungen an JKF Industri abnachweist, die ihm durch die Verbindung dass geringere oder überhaupt keine Kosten entstanden sind. 3. Solange der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind JKF Industri berechtigtEigentumsvorbehalt besteht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen; darf der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, JKF Industri erklären dies schriftlich. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer und Wasserschäden ausreichend zu versichernüber den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.

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Sources: Neuwagen Verkaufsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. Sämtliche von JKF Industri – auch zukünftig - gelieferten Waren bleiben Die gelieferte ▇▇▇▇ bleibt bis zur vollständigen Be- zahlung aller Bezahlung in unserem Eigentum. Im Verhältnis zu Vollkaufleuten i.S.d. HGB bezieht sich der Eigentumsvorbehalt auf alle Forderungen der gesamten Geschäftsbeziehung. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht uns gehörenden Gegenständen steht uns Miteigentum an der Neuware in Höhe des Anteils zu, der sich aus dem Verhältnis des Wertes des verarbeiteten Liefergegenstandes zum Wert der Geschäftsverbindung zwischen JKF Industri übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung ergibt. Sofern der Besteller Alleineigentum an der Neuware erwirbt, sind sich Lieferer (wir) und dem Käufer unser Eigentum (Vorbehaltsware). Der Käufer ist berechtigtBesteller darüber einig, die Vorbehaltsware dass der Besteller uns Miteigentum an der Neuware im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er Verhältnis des Wertes des verarbeiteten Liefergegenstandes zu der übrigen verarbeiteten Ware im Zeitpunkt der Verarbeitung einräumt. Verbindet der Besteller den Liefergegenstand oder die Neuware mit Grundstücken oder beweglichen Sachen, so tritt JKF Industri bereits jetzt alle Forderungener, ohne dass es hierzu weiterer Erklärung bedarf, auch seine Forderung, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsenals Vergütung für die Verbindung zusteht, alle Nebenrechte sicherungshalber in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer des Verhältnisses des Wertes des Liefergegenstandes bzw. der Neuware zu den übrigen verbundenen Waren zum Zeitpunkt der Verbindung an uns ab. Bis auf Widerruf aus wichtigem Grund (zulässig z.B. bei Verzug, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware mit oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurde. JKF Industri nehmen die Abtretung an. Der Käufer bleibt Insolvenzverfahren u.ä.) ist der Besteller zur Einziehung der mit diesem Eigentumsvorbehalt abgetretenen Forderungen befugt und wird die an ihn geleisteten Zahlungen bis zur Höhe der gesicherten Forderung gegen seine Abnehmer befugt. JKF Industri sind berechtigt, diese Befugnis zu widerrufen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, unverzüglich an uns weiterleiten; ferner hat er die Sicherungsabtretung nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist offenzulegen und die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zur Durch- setzung erforderlichen Unterlagen zu Verfügung zu stellen und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigen. Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor, ohne daß für JKF Industri daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht JKF Industri gehörenden Waren steht JKF Industri der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Rech- nungswertes der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren zuverwerten. Der Käufer verwahrt die neue Sache unentgeltlich für JKF Industri. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an JKF Industri ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind JKF Industri berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, JKF Industri erklären dies schriftlich. Der Käufer Besteller ist verpflichtet, uns auf Verlangen die Vorbehaltsware hierfür erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Besteller eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware untersagt und eine Weiterveräußerung nur unter der Bedingung gestattet, dass die Zahlung des Gegenwertes des Liefergegenstandes an uns erfolgt. Der Besteller hat mit dem Abnehmer zu vereinbaren, dass erst mit dieser Zahlung der Abnehmer Eigentum erwirbt. Bei Pfändungen, Beschlagnahme und sonstigen Verfügungen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen. Der Besteller ist bis zur vollständigen Bezahlung gelieferten Ware verpflichtet, diese mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes pfleglich zu behandeln und gegen mögliche Risiken ausreichend; mindestens in Höhe des Lieferwertes, auf eigene seine Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer und Wasserschäden ausreichend zu versichern.

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Sources: Allgemeine Liefer Und Zahlungsbedingungen