Common use of Eigentumsvorbehalt Clause in Contracts

Eigentumsvorbehalt. 1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren und Dienstleistungen vor, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der ▇▇▇▇ liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekosten. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern. 2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen. 3. Der Kunde darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kann. 4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrt. 5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)

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Sources: General Conditions of Sale, General Conditions of Sale, General Conditions of Sale

Eigentumsvorbehalt. 1. Wir 7.1 Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten den verkauften Waren vor. Der Käufer ist zum pfleglichen Umgang mit der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware verpflichtet. Auch hat er die an der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware regelmäßig erforderlichen Inspektions- und Dienstleistungen vor, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der ▇▇▇▇ liegt kein Rücktritt vom VertragWartungsarbeiten auf eigene Kosten durchzuführen. Wir sind berechtigthaben das Recht, die Wareunter Eigen- tumsvorbehalt stehende Ware nach vorheriger Ankündigung jederzeit in Augenschein zu nehmen. 7.2 Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forde- rungen weder an Dritte verpfändet, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekostennoch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde ist verpflichtetKäufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, unser Eigentum gegen Feuerwenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen. 7.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen istinsbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den Liefergegenstand gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Kosten Grund des Bestellers gegen DiebstahlEigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, Bruchlediglich die ▇▇▇▇ heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, Feuerdürfen wir diese Rechte nur geltend machen, Wasser und sonstige Schäden zu versichernwenn wir dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist. 27.4 Der Käufer ist bis auf Widerruf gemäß unten (Ziff. Bei Pfändungen7.4.3.) befugt, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen. 3. Der Kunde darf die Ware unter Eigentumsvorbehalt stehenden Wa- ren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen. 7.4.1 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Ver- arbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Vereinbarung eines verlängerten Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware. 7.4.2 Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußerndes Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigtin Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Ab- satz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis in Ziff. 7.2. genannten Pflichten des Kunden erlischtKäufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen. 7.4.3 Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, wenn er seine die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht einhältdurch Ausübung eines Rechts gem. Ziff. 7.3. geltend machen. Ist dies aber der Fall, in sonstiger grober Weise gegen so können wir verlangen, dass der Käufer uns die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellungab- getretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kundenalle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Käufers zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kannwiderrufen. 4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt 7.4.4 Übersteigt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum realisierbare Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Kunden, der die Sache für uns verwahrtKäufers Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ freigeben. 5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)

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Sources: Allgemeine Verkaufsbedingungen, Allgemeine Verkaufsbedingungen, Allgemeine Verkaufsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. 1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbe- haltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der künftig entstehenden oder bedingten Forderung, aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen. Das gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeich- nete Forderungen geleistet werden. 2. Be- und Dienstleistungen vorVerarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sindohne uns zu verpflichten. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der Die verarbeitete ▇▇▇▇ liegt kein Rücktritt vom Vertraggilt als Vorbe- haltsware im Sinne des Abs. Wir sind berechtigt1. Bei Verarbeitung, Ver- bindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit an- deren Waren durch den Auftraggeber steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rech- nungswert der anderen verwendeten Waren. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Auftraggeber bereits jetzt die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug ihm zu- stehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Kunden zurückzunehmenRechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekostenhiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne des Abs. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern. 2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen1. 3. Der Kunde darf die Ware Auftraggeber ist nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung Rahmen eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist ordnungs- gemäßen Geschäftsbetriebes und solange er nicht im Verzug ist berechtigt, die Vorbehaltsware weiter zu veräußern, zu verarbeiten oder mit anderen Sachen zu verbinden oder sonst einzubauen (nachstehend auch kurz Weiterveräußerung genannt). Jede anderweitige Verfügung über die Vorbehaltsware ist unzulässig. Von dritter Seite vorgenommene Pfändungen oder sonstige Zugriffe auf die Vorbehaltsware sind uns unverzüglich anzuzeigen. Alle Interventionskosten gehen zu Lasten des Auftraggebers, soweit sie von dem Dritten (Gegner der Widerspruchsklage) nicht eingezogen werden kön- nen und die Drittwiderspruchsklage berechtigterweise erhoben worden ist. Stundet der Auftraggeber seinem Abnehmer den Kaufpreis, so hat sich gegenüber die- sem das Eigentum an der Vorbehaltsware zu den glei- chen Bedingungen vorzubehalten, unter denen wir uns das Eigentum bei Lieferung der Vorbehaltsware vorbe- halten haben; jedoch ist der Auftraggeber nicht ver- pflichtet, sich auch das Eigentum hinsichtlich der ge- genüber seinem Abnehmer erst künftig entstehenden Forderungen vorzubehalten. Anderenfalls ist der Auf- traggeber zur Weiterveräußerung nicht ermächtigt. 4. Die Verarbeitungs- Forderungen des Auftraggebers aus der Weiterver- äußerung der Vorbehaltsware werden bereits hiermit an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfange zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Der Auftraggeber ist zu einer Weiterveräußerung nur berechtigt und Veräußerungsbefugnis ermäch- tigt, wenn sichergestellt ist, dass die ihm daraus zuste- henden Forderungen auf uns übergeben. 5. Wird die Vorbehaltsware vom Auftraggeber zusammen mit anderen, nicht von uns gelieferten Waren zu einem Gesamtpreis veräußert, so erfolgt die Abtretung der Forderung aus der Veräußerung in Höhe des Kunden Rech- nungswertes unserer jeweils veräußerten Vorbehalts- ware. 6. Wird die abgetretene Forderung in eine laufende Rech- nung aufgenommen, so tritt der Auftraggeber bereits hiermit einen der Höhe nach dieser Forderung entspre- chenden Teil des Saldos einschließlich des Schluss- saldos aus dem Kontokorrent an uns ab. 7. Der Auftraggeber ist bis zu unserem Widerruf zur Ein- ziehung der an uns abgetretenen Forderungen ermäch- tigt. Wir sind zum Widerruf berechtigt, wenn der Auf- traggeber seinen Zahlungsverpflichtungen aus der Ge- schäftsverbindung mit uns nicht ordnungsgemäß nach- kommt oder uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggeber erheblich zu min- dern geeignet sind. Liegen die Voraussetzungen für die Ausübung des Widerrufsrechtes vor, hat der Auf- traggeber auf unser Verlangen hin uns unverzüglich die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner be- kannt zu geben, alle zum Einzug der Forderungen er- forderlichen Angaben zu machen, uns die dazugehö- rigen Unterlagen auszuhändigen und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen. Wir sind auch selbst zur Ab- tretungsanzeige an den Schuldner berechtigt. 8. Übersteigt der Wert (bei Forderungen der Nennwert, bei beweglichen Sachen der Schätzwert) der für uns bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 50 v. H., sind wir auf Verlangen des Auftraggeber insoweit zur Freigabe von Sicherhei- ten nach unserer ▇▇▇▇ verpflichtet. 9. Wenn wir den Eigentumsvorbehalt geltend machen, so gilt dies nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären. Das Recht des Auftraggeber, die Vorbehaltsware zu besitzen, erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertrage nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kannerfüllt. 4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrt. 5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Eigentumsvorbehalt. 17.1 Gegenstände der Lieferungen (Vorbehaltsware) bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Kunde zustehende Forderungen aus der Geschäftsverbindung. Wir behalten uns Hiervon erfasst sind auch solche Forderungen, die auf gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beruhen. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wurde und der Saldo gezogen und anerkannt ist. 7.2 Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist es dem Kunden untersagt, die Sache zu verwerten oder zur Sicherheit zu übereignen. Eine Weiterveräußerung ist ihm nur im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur mit der Einschränkung gestattet, dass er von seinen Kunden Zahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Kunden erst dann übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtung vollständig erfüllt hat. Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Kunde uns die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen seinen Kunden erforderliche Auskunft zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. 7.3 Veräußert der Kunde die Vorbehaltsware weiter, so tritt er bereits jetzt seine künftigen Forderungen aus der Weiterveräußerung gegen seinen Kunden mit allen Nebenrechten sicherungshalber an sämtlichen uns ab, ohne dass es später noch besonderer Erklärungen bedarf. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Gegenständen veräußert, ohne dass für die Vorbehaltsware ein Einzelpreis vereinbart wurde, so tritt der Kunde mit Vorrang vor der übrigen Forderung denjenigen Teil der Gesamtpreisforderung ab, der dem von uns gelieferten Waren und Dienstleistungen vorin Rechnung gestellten Preis der Vorbehaltsware entspricht. 7.4 Wird die Vorbehaltsware verarbeitet, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt umgebildet oder mit anderen Gegenständen verbunden, erfolgt dies für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der ▇▇▇▇ liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekostenuns. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichernverwahrt die neue Sache für uns mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind verarbeitete, umgebildete oder verbundene Sache gilt als Vorbehaltsware. Bei Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung mit anderen, nicht in unserem Eigentum stehenden Gegenständen steht uns Miteigentum an uns abgetretender neuen Sache in Höhe des Anteils zu, der sich aus dem Verhältnis des Wertes der verarbeiteten, umgebildeten oder verbundenen Vorbehaltsware zum Wert der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung ergibt. Weist uns Sofern der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen istKunde Alleineigentum an der neuen Sache erwirbt, sind wir berechtigtuns mit dem Kunde darüber einig, dass der Kunde uns Miteigentum an der durch Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung entstandenen neuen Sache im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten, umgebildeten oder verbundenen Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten, umgebildeten oder verbundenen Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung einräumt. Wird die Vorbehaltsware von dem Kunden mit Grundstücken oder beweglichen Sachen verbunden, so tritt der Kunde, ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf, auch seine Forderung, die ihm als Vergütung für die Verbindung zusteht, mit allen Nebenrechten sicherungshalber in Höhe des Verhältnisses des Wertes der verbundenen Vorbehaltsware zu den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichernübrigen verbundenen Waren zum Zeitpunkt der Verbindung an uns ab. 2. 7.5 Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Ein-griffen Dritter in unser Eigentum an der Vorbehaltsware hat uns der Besteller uns Kunde unverzüglich zu benachrichtigen. Es ist dem Kunden nicht gestattet, mit seinen Vertragspartnern, insbesondere Kreditgebern oder Abnehmern, Abreden zu treffen, durch welche unsere Rechte aus dem vorstehend vereinbarten Eigentumsvorbehalt beeinträchtigt werden können. 3. Der 7.6 Bis auf Widerruf ist der Kunde darf zur Einziehung der Forderungen, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Rahmen der Vereinbarung des Eigentumsvorbehalts abgetreten sind, befugt. Bei Vorliegen eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischtwichtigen Grundes, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhältinsbesondere bei Zahlungsverzug, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung (Konkurs, Vergleich, Gesamtvollstreckung), Wechselprotest oder wenn vergleichbare begründete Anhaltspunkte vorliegen, die eine Zahlungsunfähigkeit des Kunden nahelegen, sind wir berechtigt, die Einziehungsermächtigung des Kunden zu widerrufen. Außerdem können wir nach vorheriger Androhung der Vermögensverhältnisse Offenlegung der Sicherungsabtretung bzw. der Verwertung der abgetretenen Forderungen unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offenlegen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Kunden gegen seinen Kunden verlangen. 7.7 Übersteigt der Gesamtwert der uns gewährten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20%, so geben wir auf Verlangen des Kunden die weitergehenden Sicherheiten frei. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns. 7.8 Die Freigabe im Sinne des 7.7 wird in Textform mitgeteilt. 7.9 Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Nummern 7.2, 7.4 und 7.5 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kannWare herauszuverlangen. Im Falle eines Rücktritts vom Vertrag kann ggf. ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ verlangt werden. 47.10 Soweit Reinigungsflüssigkeiten in Fässern für Teilreinigungsgeräte geliefert werden, bleiben die Fässer als Leihgebinde in unserem Eigentum. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird Die Verwendung der Fässer für uns vorgenommenandere Reinigungsflüssigkeit oder sonstige Stoffe ist verboten. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt Zuwiderhandlung hat der Kunde unsere Sachen mit einer Sacheeine entsprechende Nutzungsentschädigung und Schadensersatz auch für Folgeschäden zu zahlen. Erfolgt die Entsorgung der Reinigungsflüssigkeit nicht über uns, sind uns die in seinem Eigentum stehtFässer nach Benutzung der von uns gelieferten Reinigungsflüssigkeit frachtfrei und sauber zurückzuliefern (Bringschuld). Soweit uns zusätzliche Kosten, in der Weisez.B. für Fassreinigung oder Entsorgung von Restinhalten entstehen, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet kommt der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrthierfür auf. 5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)

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Sources: Sales Contracts, Sales Contracts

Eigentumsvorbehalt. 1. 7.1 Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen den gelieferten Waren bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Soweit wir mit dem Besteller Bezahlung der Kaufpreisschuld aufgrund des Scheck-Wechsel-Verfahrens vereinbaren, erstreckt sich der Vorbehalt auch auf die Einlösung des von uns akzeptierten Wechsels durch den Besteller und erlischt nicht durch Gutschrift des erhaltenen Schecks bei uns. 7.2 Die Vorbehaltsware darf vom Besteller ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit die Klage erfolgreich war und der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für die uns entstandenen Kosten. 7.3 Der Besteller ist berechtigt, die gelieferten Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) unserer Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange keine Wechsel- und Scheckproteste vorkommen, der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und kein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt ist. Ist dies aber der Fall, können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. 7.4 Die Verarbeitung oder Umbildung der von uns gelieferten Waren und Dienstleistungen vor, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen Vorbehaltsware durch den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der ▇▇▇▇ liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware Besteller wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekosten. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern. 2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen. 3. Der Kunde darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kann. 4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird stets für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht Wird die von uns gelieferte Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen / Stoffen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum entsprechend §§ 947 ffan der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen / Stoffen zur Zeit der Verarbeitung. BGB zuFür die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Ware. 7.5 Wird die von uns gelieferte Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen / Stoffen untrennbar vermischt oder dergestalt verbunden, dass sie wesentliche Bestandteile einer einheitlichen Sache werden, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen vermischten oder verbundenen Gegenständen / Stoffen zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Verbindet Erfolgt die Verbindung oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns gilt bereits jetzt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Miteigentum für uns. Für die durch Verbindung oder Vermischung entstandene Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Ware. 7.6 Im Kundenauftrag angefertigte Gestelle und Werkzeuge bleiben, auch wenn sie ganz oder teilweise vom Besteller bezahlt worden sind, unser Eigentum. Gleiches gilt für Chemikalienbehälter, die spätestens vier Wochen nach Erhalt in ordnungsgemäßem Zustand kostenfrei an uns zurückgesandt werden müssen. 7.7 Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasserschäden und Diebstahl ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen. 7.8 Für den Fall des Untergangs oder der Beschädigung der Vorbehaltsware tritt der Besteller in diesem Zusammenhang bestehende etwaige Ansprüche auf Versicherungsleistungen in Höhe des Faktura- Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) unserer Forderungen in Ansehung des Liefergegenstandes als zusätzliche Sicherheit im Voraus an uns ab. 7.9 Sind bei Lieferungen in das Ausland im Einfuhrstaat zur Wirksamkeit des vorstehend geregelten Eigentumsvorbehalts oder der in den vorangegangenen Absätzen bezeichneten sonstigen Rechte unsererseits bestimmte Maßnahmen und / oder Erklärungen durch den Besteller erforderlich, so hat der Besteller uns hierauf schriftlich oder in Textform unverzüglich hinzuweisen und diese Maßnahmen und / oder Erklärungen auf seine eigenen Kosten unverzüglich durchzuführen bzw. abzugeben. Lässt das Recht des Einfuhrstaates einen Miteigentumsanteil Eigentumsvorbehalt nicht zu, ist der Besteller verpflichtet, uns auf seine Kosten unverzüglich andere geeignete Sicherheiten an der Hauptsache in dem Verhältnisgelieferten Ware oder sonstige Sicherheiten nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu verschaffen. 7.10 Wir verpflichten uns, in dem die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sache zum Wert Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrtfreizugebenden Sicherheiten obliegt uns. 5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)

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Sources: Allgemeine Liefer Und Leistungsbedingungen, Allgemeine Liefer Und Leistungsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. 15.1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns gelieferten Waren und Dienstleistungen vor, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der ▇▇▇▇ liegt kein Rücktritt vom Vertragnicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die WareKaufsache zurückzunehmen, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug wenn der Verwertungs- und RücknahmekostenBesteller sich vertragswidrig verhält. Der Kunde Besteller ist verpflichtet, unser solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Ware pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen FeuerDiebstahl-, Wasser, Diebstahl Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller auf Aufforderung unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen in der Lage ist, sind wir berechtigtuns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichernuns entstandenen Ausfall. 2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen. 35.2. Der Kunde darf die Ware Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Verarbeitungs- Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Rechnungsbetrages einschließlich Umsatzsteuer ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Die Be- und jede sonstige schwerwiegende Veränderung Verarbeitung oder Umbildung der Vermögensverhältnisse Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des KundenBestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kann. 4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum entsprechend §§ 947 ffan der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. BGB zuDasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, Sofern die in seinem Eigentum steht, Vermischung in der WeiseWeise erfolgt, dass die Sache des Kunden Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. 5. Der Kunde Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Besteller auch solche Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)20 % übersteigt.

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Sources: Allgemeine Liefer Und Verkaufsbedingungen, Allgemeine Liefer Und Verkaufsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. 1. 5.1 Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren und Dienstleistungen der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldovertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbeson- dere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kauf- sache zurückzunehmen. In der Rücknahme der ▇▇▇▇ Kaufsa- che durch uns liegt kein ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigtnach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug Verbindlichkei- ten des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekosten. – abzüglich angemessener Verwer- tungskosten – anzurechnen. 5.2 Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum die Kaufsache pfleglich zu be- handeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf ei- ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ gegen FeuerFeuer-, Wasser, Diebstahl Wasser- und Diebstahls- schäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns So- fern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Besteller Kunde diese auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf eigene Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichernrechtzei- tig durchführen. 2. 5.3 Bei Pfändungen, Beschlagnahmen Pfändungen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat uns der Besteller uns Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. So- weit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstan- denen Ausfall. 3. 5.4 Der Kunde darf ist berechtigt, die Ware Kaufsache im ordnungsgemäßen ordentlichen Geschäftsgang weiterverarbeiten weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-End- betrages (einschließlich MWSt) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abneh- mer oder unter Vereinbarung eines verlängerten Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes nach Verarbeitung weiter veräußernverkauft worden ist. Zu anderen Verfügungen ist er Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlö- sen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, ins- besondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungsein- stellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir ver- langen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderun- gen und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kundenderen Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kanndazugehörigen Un- terlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. 4. Eine 5.5 Die Verarbeitung von Vorbehaltsware oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegen- ständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum entsprechend §§ 947 ffan der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsa- che (Faktura-Endbetrag, einschließlich MWSt) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verar- beitung. BGB zuFür die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache. 5.6 Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließ- lich MWSt) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, Erfolgt die in seinem Eigentum steht, Vermi- schung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet gilt als vereinbart, dass der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache stehtanteilmäßig Miteigentum überträgt. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrtuns. 5. 5.7 Der Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbin- dung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigtDritten erwachsen. 5.8 Wir verpflichten uns, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden an insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichern- den Kunden gilt Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug Aus- ▇▇▇▇ der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

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Sources: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions

Eigentumsvorbehalt. 1. Wir ( (*) Abweichung für Kunden aus Österreich) 9.1 Bis zur vollständigen Erfüllung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen gegenüber dem Kunden aus dem Kaufvertrag und/oder einer laufenden Geschäftsbeziehung – gleich aus welchem Rechtsgrund – (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten den verkauften Waren und Dienstleistungen vor, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der ▇▇▇▇ liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, die Ware, ohne zuvor nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutretenzurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen bzw. zu pfänden. Das Herausgabeverlangen bzw. der Pfändungsauftrag beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, bei einem Zahlungsverzug des lediglich die Ware heraus zu verlangen oder zu pfänden und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Kunden zurückzunehmenzuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften oder diesen AGB entbehrlich ist. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- Unsere darüberhinausgehenden Rechte bleiben unberührt. 9.2 Der Kunde hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und Rücknahmekostendiese auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feueruns auf Verlangen jederzeit Auskunft über den Zustand und den Aufbewahrungsort der Ware zu erteilen. 9.3 Der Kunde ist bis auf Widerruf gem. der untenstehenden Regelung (c) befugt, Wasserdie unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen. (a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Diebstahl Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu versichernderen vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Die Ansprüche gegen Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte (Rechnungsendbetrag inklusive Umsatzsteuer) der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Ist die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns Sache des Kunden in Folge der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen istVermischung als Hauptsache anzusehen, sind wir berechtigtund der Kunde darüber einig, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern. 2dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum an dieser Sache überträgt; die Übertragung nehmen wir hiermit an. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen. 3Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware. Der Kunde darf verwahrt das Eigentum oder Miteigentum für uns. (b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen gegen Dritte mit allen Nebenrechten (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Ziff. 9.4 genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen. Zur Abtretung dieser Forderungen ist der Kunde auch nicht zum Zwecke des Forderungseinzugs im Wege des Factorings befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe der Forderungen so lange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen von uns gegen den Kunden bestehen. (c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben uns bis auf Widerruf ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. Ziff. 9.1 geltend machen. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Kunden zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentums- vorbehalt stehenden Waren zu widerrufen. 9.4 Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf unsere Waren erfolgen. Im letzteren Fall hat der Kunde auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und haftet uns gegenüber für die bei Durchsetzung der Eigentumsrechte entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten, soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns diese zu ersetzen. Im Übrigen wird klargestellt, dass die Veräußerung der Ware im Rahmen einer Geschäftsveräußerung und auch die Veräußerung des gesamten Warenlagers des Kunden keine Veräußerung der Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- darstellt und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischtvor solchen Veräußerungshandlungen unsere schriftliche Zustimmung erforderlich ist. 9.5 Wir verpflichten uns, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Anforderung durch den Kunden, die zu einer Gefährdung unserer uns zustehenden Sicherheiten führen kann. 4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt insoweit freizugeben, als der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum realisierbare Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt dabei obliegt uns die Auswahl der die Sache für uns verwahrtfreizugebenden Sicherheiten. 5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)

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Sources: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen, Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Eigentumsvorbehalt. (1. Wir ) Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten den verkauften Waren und Dienstleistungen vor. (2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der ▇▇▇▇ liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekostenzur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde ist verpflichtetKäufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, unser Eigentum gegen Feuerwenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen. (3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen istinsbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den Liefergegenstand gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Kosten Grund des Bestellers gegen DiebstahlEigentumsvorbehalts und des Rücktritts herauszuverlangen. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, Bruchdürfen wir diese Rechte nur geltend machen, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichernwenn wir dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist. 2. Bei Pfändungen(4) Der Käufer ist befugt, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen. 3. Der Kunde darf die Ware unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen. (a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Vereinbarung eines verlängerten Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware. (b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußerndes Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigtin Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis in Abs. 2 genannten Pflichten des Kunden erlischtKäufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen. (c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, wenn er seine die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht einhältin Zahlungsverzug gerät, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und jede sonstige schwerwiegende Veränderung kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Vermögensverhältnisse des KundenFall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kanndazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. 4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt (d) Übersteigt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum realisierbare Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, werden wir auf Verlangen des Kunden, der die Sache für uns verwahrtKäufers Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ freigeben. 5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. 1. 11.1 Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen allen von uns gelieferten Waren und Dienstleistungen vor, vor bis alle zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sindgesamten Geschäftsbeziehung. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt Zu den Ansprüchen gehören auch Scheck- und Wechselforderungen sowie Forderungen aus laufender Rechnung. Wird im Zusammenhang mit der Zahlung für uns eine Haftung aus Wechsel begründet, erlischt der Eigentumsvorbehalt für erst, wenn unsere Inanspruchnahme aus dem Wechsel ausgeschlossen ist. 11.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den jeweiligen SaldoLiefergegenstand zurückzunehmen. In der Rücknahme der ▇▇▇▇ liegt kein Rücktritt vom VertragDer Kunde hat uns oder unseren Beauftragten sofort Zugang zu dem unter Eigentumsvorbehalt stehenden Liefergegenstand zu gewähren und ihn herauszugeben. Wir sind berechtigt, nach Rücknahme des Liefergegenstandes zu dessen Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug Verbindlichkeiten des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekosten. – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen. 11.3 Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum den Liefergegenstand pfleglich zu behandeln und auf Verlangen von uns für die Dauer des Eigentumsvorbehalts ausreichend gegen Feuer, Wasser, Diebstahl Schäden zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind tritt der Kunde bereits jetzt an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichernab. 2. 11.4 Bei Pfändungen, Beschlagnahmen Pfändungen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat uns der Besteller uns Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall. 311.5 Der Kunde ist berechtigt, über den Liefergegenstand im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu verfügen. Im Fall der Weiterveräußerung tritt der Kunde bereits jetzt sämtliche Ansprüche aus der Weiterveräußerung, insbesondere Zahlungsforderungen aber auch sonstige Ansprüche, die im Zusammenhang mit der Veräußerung stehen, in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschl. MwSt.) an uns ab. Dies gilt unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde darf ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußernabgetretenen Forderungen treuhänderisch einzuziehen; unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Zu anderen Verfügungen ist er Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Entfällt die Verpflichtung zur Nichteinziehung, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kundenderen Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kanndazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. 411.6 Verarbeitung und Umbildung des Liefergegenstandes durch den Kunden erfolgt stets für uns. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für Wir gelten als Hersteller im Sinne des § 950 BGB ohne weitere Verpflichtung. Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum entsprechend §§ 947 ffan der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zum Wert der anderen verarbeiteten Gegenstände zur Zeit der Verarbeitung. BGB zuFür die Verarbeitung gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Sache. 11.7 Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt oder vermengt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungsendbetrages des Liefergegenstandes zu dem Wert der anderen vermischten bzw. Verbindet vermengten Gegenstände zum Zeitpunkt der Vermischung oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, Vermengung. Erfolgt die in seinem Eigentum steht, Vermischung oder Vermengung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet gilt als vereinbart, dass der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrt. 5anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde tritt verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum für uns. 11.8 Wir verpflichten uns, die uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Kunden an den Kunden gilt nach unserer ▇▇▇▇ freizugeben, als deren realisierbarer Wert die an uns abgetretene Forderung zu sichernden Forderungen um mehr als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)20% übersteigt.

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Sources: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions

Eigentumsvorbehalt. 1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns den gelieferten Waren und Dienstleistungen vor, sowie das Nutzungsrecht an der darauf enthaltenen Software bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden zur restlosen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung beglichen sindentstandenen oder entstehenden Forderungen. Bei Einstellung Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von uns in eine laufende Rechnung gilt aufgenommen wurden und der Eigentumsvorbehalt für Saldo gezogen und anerkannt ist. Mit Vollerwerb des Eigentums an den jeweiligen Saldo. In Programmträgern erwirbt der Rücknahme Kunde die in der ▇▇▇▇ liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und RücknahmekostenProduktlizenz spezifizierten Nutzungsrechte. 2. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum hat die Vorbehaltsware mit kaufmännischer Sorgfalt für uns zu verwahren und auf seine Kosten ausreichend gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden Schadensrisiken zu versichern. 2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen. 3. Der Kunde darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag diese auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kanneigene Kosten rechtzeitig durchführen. 4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sacheunverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, die in seinem Eigentum steht, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen Lage ist, so übereignet uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrtentstandenen Ausfall. 5. Der Kunde ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt, sofern er die Voraussetzungen für die Weiterleitung der eingenommenen Beträge an uns geschaffen hat und Nebenrechte bereits jetzt absolange nicht die Voraussetzungen der Bestimmung über Anspruchsgefährdung (§ 321 BGB) eintreten. Er Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Auf unser Verlangen ist nicht berechtigtder Kunde zur Offenlegung der Abtretung und zur Herausgabe der für die Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Informationen an uns verpflichtet. 6. Wir verpflichten uns, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden an den Kunden gilt insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die an uns abgetretene Forderung zu sichernden Forderungen um mehr als zuletzt getilgt20% übersteigt. Der Kunde ist zum Einzug Die Auswahl der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. 1. Wir 7.1 Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an sämtlichen von den verkauften Waren vor. 7.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach angemessener Fristsetzung berechtigt, den Liefergegenstand zurückzunehmen; der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Gleiches gilt, wenn über das Vermögen des Kunden Insolvenzantrag gestellt und nicht binnen 10 Tagen zurückgenommen wird. Im Herausgabeverlangen des Liefergegenstands durch uns gelieferten Waren und Dienstleistungen vor, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der ▇▇▇▇ liegt kein stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigtIn der Pfändung des Liefergegenstands durch uns liegt ebenfalls stets ein Rücktritt vom Vertrag. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die Waregerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug haftet der Verwertungs- und Rücknahmekosten. Kunde für den uns entstandenen Ausfall. 7.3 Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahlim ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern. 2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen solange er nicht in Zahlungsverzug ist; er darf die Vorbehaltsware jedoch nicht verpfänden oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen. 3sicherungshalber übereignen. Der Kunde darf tritt uns bereits jetzt alle Forderung in Höhe des Rechnungsbetrages (einschließlich MwSt) ab, die Ware ihm aus einem Weiterverkauf gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar auch insoweit, als der Liefergegenstand verarbeitet worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Kunde auch nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. In diesem Fall können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. 7.4 Die Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes durch den Kunden erfolgt unentgeltlich ausschließlich für uns. Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußernVerhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zurzeit der Verarbeitung. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen Für die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall durch Verarbeitung entstehende Sache gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, im Übrigen das Gleiche wie für die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kannVorbehaltsware. 4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für 7.5 Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar verbunden oder vermischt, so erwerben wir das Miteigentum entsprechend §§ 947 ffan der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verbundenen oder vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. BGB zu. Verbindet Erfolgte die Verbindung oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet gilt als vereinbart, dass der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrt. 5anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum für uns. 7.6 Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in verpflichtet, den in Ziffer (6)Liefergegenstand auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zu versichern. 7.7 Wir verpflichten uns, auf Verlangen des Kunden die uns zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 10 % übersteigt.

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Sources: Liefer Und Zahlungsbedingungen, Liefer Und Zahlungsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. 1Der Vertragsgegenstand und/oder Teile hiervon bleiben solange Eigentum von GOODTECH, bis der Kunde seine, aus einem bestimmten Rechtsgeschäft - oder bei laufender Rechnung alle aus mehreren gleichzeitig oder aufeinander folgenden Rechtsgeschäften – gegenüber GOODTECH bestehenden Zahlungs- oder Mitwirkungspflichten erfüllt hat. Wir behalten uns Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Kunde berechtigt, den Vertragsgegenstand zu besitzen und zu benutzen, solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt gemäß den nachfolgenden Bestimmungen dieses Abschnittes nachkommt und sich nicht schuldhaft in Zahlungsverzug oder Zahlungsrückstand befindet. Der Kunde bevollmächtigt GOODTECH hiermit unwiderruflich, den unter Eigentumsvorbehalt stehenden Vertragsgegenstand auf seine Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden, sowie gegen Verschlechterung und zufälligen Untergang zu versichern, falls er selbst den Nachweis dieser ihm gegenüber GOODTECH obliegenden Verpflichtung trotz Fristsetzung durch GOODTECH versäumt. Alle aus einem solchen Versicherungsvertrag herrührenden Rechte und Ansprüche, einschließlich der Rechte auf Kündigung, auf inhaltliche Veränderung und, im Schadensfalle, Auszahlung der Versicherungsvaluta, tritt der Kunde hiermit an die dies annehmende GOODTECH ab. GOODTECH ist berechtigt, diese Abtretung jederzeit gegenüber der Versicherungsgesellschaft offen zu legen. Der Kunde ist nicht berechtigt, den unter Eigentumsvorbehalt stehenden Vertragsgegenstand zu veräußern, zu verpfänden, sicherungszuübereignen, zu vermieten oder in sonstiger Weise unentgeltlich oder entgeltlich Dritten, natürlichen oder juristischen Personen zu überlassen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügung von dritter Hand hat der Kunde GOODTECH unverzüglich davon zu unterrichten. Im Falle einer, von GOODTECH schriftlich erlaubten, entgeltlichen oder unentgeltlichen Weitergabe, Überlassung oder Weiterveräußerung des unter Eigentumsvorbehalt stehenden Vertragsgegenstandes an Dritte handelt der Kunde immer in - offener oder verdeckter – Stellvertretung für GOODTECH. Der Kunde ist daher verpflichtet, die Eigentumsrechte von GOODTECH gegenüber Dritten offen zu legen und den bestehenden Eigentumsvorbehalt weiterzugeben. Die dem Kunden in den genannten Fällen entstehenden Rechte und Forderungen, einschließlich derjenigen auf Mitbesitz, auf Miteigentum, auf Verwertung und auf Herausgabe sowie aus der Weitergabe entstehende Sach- und/oder Geldansprüche tritt der Kunde hiermit an die dies annehmende GOODTECH ab, unbeschadet seiner fortbestehenden Verpflichtungen aus dem mit GOODTECH vereinbarten Liefervertrag. Ein Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde den unter Eigentumsvorbehalt stehenden Vertragsgegenstand durch Finanzierung Dritter gegen den Willen von GOODTECH, und ohne die Rechte und Ansprüche von GOODTECH offen zu legen, an einen Dritten weitergibt und dadurch das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren GOODTECH untergeht. Gerät der Kunde mit seinen vertraglichen Verpflichtungen in Verzug, so ist der Kunde verpflichtet, den unter Eigentumsvorbehalt stehenden Vertragsgegenstand herauszugeben und Dienstleistungen vorGOODTECH nach Mahnung jederzeit berechtigt, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – den unter Eigentumsvorbehalt stehenden Vertragsgegenstand in unmittelbaren Besitz zu nehmen, zu entfernen und freihändig zu verwerten und den Erlös auf die GOODTECH gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt zustehenden Zahlungsansprüche, einschließlich Zinsen und entstandene oder entstehende Kosten für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der notwendige Reparaturen, Schätzgutachten, Transport, Verpackung, Verwertung, Gericht und Rechtsanwalt nach ▇▇▇▇ liegt kein Rücktritt vom Vertragvon GOODTECH in beliebiger Reihenfolge zu verrechnen. Wir sind berechtigtFür die zur Beseitigung von Rechten Dritter von GOODTECH aufgewendeten oder aufzuwendenden Kosten haftet der Kunde. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn diese Kosten von dem Dritten nicht verlangt oder beigetrieben werden können. Insbesondere bei Lieferung außerhalb des Geltungsbereiches bundesdeutscher Vorschriften ist der Kunde verpflichtet, alle Maßnahmen zu treffen und alle Erklärungen abzugeben gegenüber Behörden und sonstigen Institutionen und Einrichtungen, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug zur Sicherung des Eigentumsvorbehaltes oder vergleichbarer Rechte nötig sind; unabhängig von dieser Eigenverpflichtung des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug bevollmächtigt er GOODTECH hiermit unwiderruflich, sämtliche bezeichneten Erklärungen zur Sicherung der Verwertungs- Rechte von GOODTECH im Namen und Rücknahmekostenauf Kosten des Kunden selbst abzugeben. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuerfür die Registrierung und behördliche Genehmigung des Eigentumsvorbehaltes zu sorgen, Wasser, Diebstahl zu versichernsoweit dies am Aufstellort für die Wirksamkeit erforderlich ist. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir Daneben ist auch GOODTECH berechtigt, den Liefergegenstand hierfür auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden Kunden zu versichern. 2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen. 3sorgen. Der Kunde darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines des Insolvenzverfahrens berechtigt GOODTECH, vom Vertrag zurückzutreten und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse die sofortige Rückgabe des Kunden, die Liefergegenstandes zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kannverlangen. 4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrt. 5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)

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Sources: Vertragsschluss

Eigentumsvorbehalt. 1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren und Dienstleistungen vor, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der 7.1 Die gelieferte ▇▇▇▇ liegt kein Rücktritt vom Vertragbleibt bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises und aller sonstigen gegenwärtigen oder zukünftigen Forderungen, die uns aus der Geschäftsverbindung gegen den Kunden zustehen oder zustehen werden, unser Eigentum. Wir Die Aufnahme der Kaufpreisforderung in eine laufende Rechnung und die Anerkennung eines Saldos berühren den Eigentumsvorbehalt nicht. Der Eigentumsvorbehalt erlischt bei Ausgleich aller Forderungen gegen Kunden. 7.2 Eine eventuelle Be- und Verarbeitung der nach 7.1 unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware erfolgt für uns, ohne daß daraus dem Kunden oder einem Dritten Rechte gegen uns erwachsen. An der durch die Be- oder Verarbeitung neu entstehenden Sache erwerben wir unmittelbar Eigentum. Im Falle der Verbindung oder Vermischung der von uns gelieferten - ggfs. be- und/oder verarbeiteten - Ware werden wir Miteigentümer gemäß § 947 Abs. 1, § 948 BGB. Soweit der Kunde an der be- oder verarbeiteten Sache Eigentum erwirbt, überträgt er dieses schon jetzt auf uns; das Produkt verwahrt der Kunde für uns. 7.3 Im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes ist der Kunde zur Veräußerung oder Be- und Verarbeitung der gemäß 7.1 oder 7.2 unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware berechtigt. Diese Befugnis entfällt in den Fällen der Ziffern 8.2 und 8.3 dieser Bedingungen. Der Kunde ist jedoch unter keinen Umständen zum Weiterverkauf oder zur sonstigen Verwertung unter Vereinbarung eine Abtretungsverbotes mit seinen Auftraggebern, zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung oder zur Vermischung oder Verbindung befugt, wenn er dadurch Alleineigentum erhält (§§947,948 BGB). 7.4 Wird die gemäß 7.1 unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware weiterverkauft oder gemäß 7.2 be- oder/und verarbeitet, oder wird die be- und/oder verarbeitete Sache im Sinne des 7.2 verkauft oder sonst verwertet, so werden die gesamten Forderungen, die der Kunde dadurch erwirbt, mit allen Neben- und Sicherungsrechten an uns abgetreten und zwar mit Abschluß des Vertrages zwischen dem Kunden und uns. Die Abtretung umfaßt die gesamten Forderungen, die der Kunde erwirbt, nicht etwa nur einen anteiligen Materialwert. Ist die Forderung in Teilbeträgen zu zahlen, so gelten als abgetreten jeweils die ersten nach Offenlegung der Abtretung fälligen Teilbeträge, bis 120 % der Forderungen unserer Gruppe erreicht sind, sofern diese Teilbeträge eindeutig bestimmbar sind; lässt sich auf diese Weise der abgetretene Teil der Forderungen nicht mit ausreichender Sicherheit überstimmen, so gelten die gesamten Forderungen als abgetreten. 7.5 Soweit der Wert mehrere nach den vorstehenden Bestimmungen zur Sicherung übertragender Gegenstände (abgetretene Forderung, unter Eigentumsvorbehalt stehende oder übereignete Sache) den Betrag der Forderungen unserer Gruppe mit mehr als 120 % deckt, sind wir verpflichtet, die Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ auf den Kunden zurück zu übertragen. 7.6 Der Kunde ist zur Einbeziehung ausstehender Forderungen ermächtigt, soweit sich die Einziehung im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung hält, jedoch nicht bei Tatbeständen, die in § 8.2 und 8.3 beschrieben sind. Zu weiteren Abtretungen ist er Kunde, auch wenn diese sicherungshalber erfolgen, nicht berechtigt. 7.7 Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, die Abtretungen seiner Schuldner anzuzeigen. Bei Tatbeständen, die in den Ziffern 8.2 und 8.3 dieser Bedingungen beschrieben sind, sind auch wir berechtigt, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug Abtretung des Schuldners des Kunden zurückzunehmenanzuzeigen. Die Ware wird gutgeschrieben mit Wir können zu jeder Zeit von dem tatsächlichen Erlös nach Abzug Kunden verlangen, dass er uns alle erforderlichen Angaben über die Abtretungen einschließlich der Verwertungs- Übermittlung von Rechnungsdurchschriften macht. Der Kunde hat uns alle für einen Rechtsstreit erforderlichen Informationen und Rücknahmekosten. Unterlagen zu übermitteln. 7.8 Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl uns bei Zugriff Dritter auf die uns zur Sicherung dienenden Gegenstände unverzüglich Nachricht zu versicherngeben. Die Ansprüche gegen Kosten für die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns Geltendmachung der Besteller auf Aufforderung nicht nachSicherungsrechte gegenüber Schuldnern, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser Mitberechtigten und sonstige Schäden Dritten hat der Kunde zu versicherntragen. 27.9 Als Forderungen gelten auch Eventualverbindlichkeiten aus Bürgschaften, Wechseln und Schecks. Bei PfändungenRechte aus dem Eigentumsvorbehalt und allen in diesen Bedingungen festgelegten Sonderformen davon gelten bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen. 3. Der Kunde darf die Ware wir im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis Interesse des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kanneingegangen sind. 4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrt. 5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)

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Sources: Sales Contracts

Eigentumsvorbehalt. 1. Wir behalten Die Gegenstände der Lieferung (Vorbehaltsware) bleiben unser Eigentum bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Ansprüche, die uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren und Dienstleistungen vor, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sindGeschäftsverbindung zustehen. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt Sofern zwischen dem Kunden und uns ein Kontokorrentverhältnis vereinbart ist, bezieht sich der Eigentumsvorbehalt für auch auf den jeweiligen jeweils anerkannten Saldo. In Das Gleiche gilt, soweit ein Saldo nicht anerkannt wird, sondern ein Saldo gezogen wird, weil beispielsweise der Rücknahme Kunde in Insolvenz oder in die Liquidation gerät. 2. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Die Weiterveräußerung ist dem Kunden im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, dass er von seinem Abnehmer Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf dem Abnehmer erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat. 3. Die aus einem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (z. B. Versicherungsvertrag, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware bestehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Steht uns nur Miteigentum zu, ist nur der Teilbetrag der Forderung an uns abgetreten, der dem Wert des uns gehörenden Gegenstandes bzw. unseres Miteigentumsanteils zum Zeitpunkt der Entstehung der Forderung entspricht. 4. Der Kunde ist berechtigt diese Forderung einzuziehen, solange er nicht in Zahlungsverzug geraten ist. ▇▇▇▇▇▇ liegt kein Rücktritt vom Vertragdies geschieht, sind wir berechtigt, die Einzugsermächtigung zu widerrufen. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, uns alle erforderlichen Angaben zu machen, damit wir in der Lage sind, die Forderung gegenüber dem Abnehmer selbst einzuziehen. Wir sind berechtigt, die WareWeiterveräußerungs- und Einziehungsermächtigung zu widerrufen, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutretensofern der Kunde in erhebliche Zahlungsschwierigkeiten geraten ist oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder Liquidationsverfahrens gestellt habt. In diesem Fall können wir die abgetretenen Forderungen und Ansprüche unmittelbar geltend machen. 5. Im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges ist es gestattet, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmendie Vorbehaltswaren mit anderen Sachen dergestalt zu verbinden, dass sie wesentliche Teile einer einheitlichen Sache werden. Die Ware wird gutgeschrieben dem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Gegenstände dürfen auch mit anderen beweglichen Sachen unmittelbar vermischt oder vermengt werden oder durch Verarbeitung oder Umbildung in eine neue bewegliche Sache umgewandelt werden. Soweit wir nicht gem. § 947 BGB Alleineigentümer werden, erwerben wir in diesen Fällen mit dem tatsächlichen Erlös Entstehen der neuen Sache Miteigentum. Unser Miteigentumsanteil bestimmt sich nach Abzug dem Verhältnis des Preises für den von uns gelieferten Gegenstandes zum Wert der Verwertungs- und Rücknahmekostendurch die Verbindung, Vermischung, Verarbeitung oder Umbildung jeweils entstehenden neuen Sache im Zeitpunkt ihrer Entstehung. Der Kunde verpflichtet sich, uns in den Fällen Miteigentum zu übertragen, in denen eine von uns nicht gelieferte Sache als Hauptsache anzusehen ist. Der Kunde ist berechtigt, im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs über die durch Be- oder Verarbeitung oder Umbildung oder Verbindung oder Vermischung neu entstandener Produkte im ordentlichen Geschäftsgang ohne Verpfändung oder Abtretung zu verfügen, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung mit uns rechtzeitig nachkommt. Der Kunde tritt seine Forderung aus dem Verkauf dieser neuen Produkte, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, schon jetzt im Umfang unseres Eigentumsanteils an der verkauften Ware zur Sicherung an uns ab. Wenn der Kunde die gelieferte ▇▇▇▇ mit einer Hauptsache verbindet oder vermischt, tritt er bereits jetzt seine Ansprüche gegen den Dritten bis zur Höhe des Wertes unserer Waren an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Der Kunde tritt uns auch die Forderung bis zur Höhe des Wertes unserer Waren zur Sicherung unserer Forderung ab, die durch die Verbindung unserer Waren mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. 6. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln; insbesondre ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen FeuerFeuer-, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser Wasser- und sonstige Schäden Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. 7. Bei Pfändungen oder bei sonstigen Zugriffen Dritter auf die in unserem Eigentum stehenden Gegenstände oder auf die uns abgetretenen Forderungen und Ansprüche hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Das Gleiche gilt, wenn Schäden an diesen Gegenständen entstehen. 8. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert aller Sicherungsrechte, die uns zustehen, die Höhe aller zu sichernden Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt. 9. Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des Liefergegenstandes zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten. Wir sind nach Rücknahme der von uns gelieferten Waren zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die gegenüber uns bestehenden Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten –anzurechnen. 1. Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferungen unverzüglich gem. § 377 HBG zu untersuchen und etwaige Mängelrügen schriftlich geltend zu machen. Beanstandungen wegen erkennbarer Mängel, Falschlieferungen oder Mengenabweichungen sind uns gegenüber unverzüglich, spätestens jedoch 7 Tage nach Empfang der Ware, schriftlich anzuzeigen. Andere Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich mitzuteilen. 2. Bei PfändungenDer Kunde hat die Pflicht, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat erforderlichenfalls durch eine Probeverarbeitung zu prüfen, ob die gelieferte Ware mangelfrei ist und für die vorgesehene Verwendung geeignet ist. Dies gilt auch, wenn Komponenten beigemischt werden, die nicht von uns bezogen wurden. Werden eventuelle Mängel bei der Besteller Verarbeitung festgestellt, so sind die Arbeiten sofort einzustellen und die noch nicht verarbeiteten, ungeöffneten Originalgebinde sicherzustellen. Sie sind uns unverzüglich auf Verlangen zur Prüfung zur Verfügung zu benachrichtigenstellen. 3. Der Für Mängel an von uns gelieferten Waren, die bei Gefahrübergang vorhanden sind, haften wir nach Maßgabe der folgenden Regelungen: 4. Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Lieferungen/Leistungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – beträgt ein Jahr. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gem. § 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB (Rechtsmängel bei unbeweglichen Sachen), § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke, Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch des Unternehmers) oder § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Baumängel) längere Fristen vorschreibt sowie in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung, bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder einem arglistigen Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Frist bleiben unberührt. 5. Bei von uns gelieferten neu hergestellten Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet werden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, verjähren die Ansprüche des Kunden innerhalb von 5 Jahren ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Abweichend davon gilt eine Verjährungsfrist von 4 Jahren, soweit der Kunde darf die von uns gelieferte Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten für die Erfüllung von Verträgen verwendet hat, in die die VOB/B insgesamt einbezogen wurde. Die Verjährung tritt dann frühestens zwei Monate nach dem Zeitpunkt ein, in dem der Kunde die Ansprüche aus der Mangelhaftigkeit des Bauwerks gegenüber seinem Vertragspartner erfüllt hat, es sei denn, der Kunde hätte sich gegenüber seinem Vertragspartner erfolgreich auf die Einrede der Verjährung berufen können. Die Verjährung der Ansprüche des Kunden gegen uns wegen von uns gelieferter mangelhafter Ware tritt in jedem Fall ein, sobald die Ansprüche seines Vertragspartners wegen Mängeln an der von uns gelieferten Ware verjährt sind, spätestens aber fünf Jahre nach dem Zeitpunkt, in dem wir die jeweilige Ware an unseren Besteller abgeliefert haben. 6. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt und rechtzeitig gerügt worden ist, ist der Kunde nach unserer ▇▇▇▇ zur Nacherfüllung in Form der Mängelbeseitigung oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Die Verarbeitungs- zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen werden von uns getragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde, es sei denn die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsmäßigen Gebrauch. 7. Sind wir zur Nacherfüllung nicht bereit oder nicht in der Lage, verzögert sich die Nachbesserung über die angemessenen Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben oder schlägt die Nacherfüllung in sonstiger Weise fehl, ist der Kunde berechtigt – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche gem. § 8 dieser Bedingung – vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. 8. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Bei den farbigen Erzeugnissen sind kleine branchenübliche Farbdifferenzen gegenüber den vorgelegten Mustern oder bei Nachbestellung möglich und Veräußerungsbefugnis zulässig. Sie berechtigen nicht zu Mängelrügen. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäße Änderungen oder Verarbeitungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. 9. Rückgriffsansprüche des Kunden erlischtuns gegenüber gem. § 478 BGB (Rückgriff des Unternehmers) bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinen Abnehmern keine über die gesetzliche Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruchs des Kunden uns gegenüber gem. § 478 Abs. 2 BGB gelten die Bestimmungen des Abs. 8 entsprechend. 10. Soweit der Kunde wegen Mängeln an von uns gelieferten Waren einen Schaden erlitten oder vergebliche Aufwendungen hat, gelten im übrigen § 8 dieser Bedingungen (Sonstige Schadensersatzansprüche). Weitergehende oder andere als die in den vorstehenden Absätzen des § 7 geregelten Ansprüche des Kunden gegen den Lieferer und dessen Erfüllungsgehilfen wegen Mängeln des Liefergegenstandes sind ausgeschlossen. 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden (im Folgenden: Schadensersatzansprüche) – gleich aus welchem Rechtsgrund – bestehen nur, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen der Schaden oder die vergeblichen Aufwendungen -durch eine schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht verursacht wurden oder -auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung zurückzuführen sind. Für Schäden, die durch eine nicht gesondert zu vergütende Beratung oder Auskunft verursacht worden sind, haften wir nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, soweit diese Pflichtverletzung keinen Sachmangel gem. § 434 BGB der von uns gegenüber gelieferten Ware darstellt. 2. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht einhältVorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Wir haften in diesem Fall insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, in sonstiger grober Weise gegen für die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nicht vorhersehbare mittelbare Folgeschäden und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse für mittelbare Schäden des Kunden, die zu diesem wegen der Geltendmachung von Vertragsstrafeansprüchen Dritter entstehen. 3. Diese genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit unsere Haftung aufgrund der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes zwingend ist oder wenn Ansprüche aus einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kannVerletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gegen uns geltend gemacht werden. Fehlt der von uns gelieferten Ware eine garantierte Eigenschaft, haften wir nur für solche Schäden, deren Ausbleiben Gegenstand der Garantie war. 4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache Weitergehende Schadensansprüche des Kunden als Hauptsache anzusehen istgleich aus welchem Rechtsgrund, so übereignet insbesondere wegen der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in Verletzung von Pflichten aus dem VerhältnisSchuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrtsind ausgeschlossen. 5. Der Soweit die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen sowie unserer Verrichtungsgehilfen. 6. Soweit dem Kunden Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Mängelansprüche geltenden Verjährungsfrist gem. § 7 Abs. 4 dieser Bedingungen. Soweit deliktische Ansprüche uns gegenüber geltend gemacht werden, bleibt die gesetzliche Verjährungsfrist unberührt, der Kunde tritt ist jedoch verpflichtet, etwaige deliktische Ansprüche uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag gegenüber innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr geltend zu machen, nachdem er Kenntnis von allen anspruchsbegründenden Voraussetzungen erlangt hat. Ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung dürfen Rechte bzw. Ansprüche gegen uns weder ganz noch teilweise auf Dritte übertragen oder an Dritte verpfändet werden. § 354a HGB bleibt hiervon unberührt. (1) 10 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht 1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche zwischen uns und Kaufleuten oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Sulzdorf an der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt abLederhecke, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Er ist nicht berechtigtWir haben jedoch das Recht, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an eine Klage gegen den Kunden gilt auch an dessen gesetzlichem Gerichtsstand anhängig zu machen. 2. Für die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen Rechtsbeziehungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der vereinten Nationen über Verträge über den in Ziffer (6)internationalen Handelskauf und der Vorschriften des deutschen internationalen Privatrechts.

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Sources: Allgemeine Liefer Und Zahlungsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. (1. Wir behalten uns das ) Das Eigentum an sämtlichen von uns der gelieferten Waren und Dienstleistungen vorWare bleibt solange vorbehalten, bis alle unsere sämtlichen Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden Besteller aus der Geschäftsbeziehung Geschäftsverbindung einschließlich künftig entstehender Forderungen aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Bei Einstellung Das gilt auch, wenn Forderungen in eine laufende Rechnung eingestellt sind und der Saldo gezogen und anerkannt ist. (2) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte (= Bruttowert einschließlich Nebenkosten und Steuern) der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware. (3) Der Besteller tritt uns hiermit alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen einen Abneh- mer oder gegen Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt er auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch werden wir von diesem Recht keinen Gebrauch machen, solange der Besteller seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflich- tungen ordnungsgemäß nachkommt. Auf Verlangen hat uns der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zugehörigen Unterlagen auszuhändigen und die Schuldner von der Abtretung zu unterrichten. (4) Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zum Rücktritt und zur Rücknahme der Ware berechtigt. Zwecks Rücknahme der Ware gestattet uns der Besteller hiermit unwider- ruflich, seine Geschäfts- und Lagerräume ungehindert zu betreten und die Ware mitzunehmen. (5) Der Besteller darf, soweit und solange der Eigentumsvorbehalt für besteht, Waren oder aus diesen hergestellte Sachen ohne unsere Zustimmung weder zur Sicherung übereignen noch verpfänden. Abschlüsse von Finanzie- rungsverträgen (zum Beispiel Leasing), die die Übereignung unserer Vorbehaltsrechte einschließen, bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung, sofern nicht der Vertrag das Finanzierungsinstitut verpflichtet, den jeweiligen Saldouns zustehenden Kaufpreisanteil unmittelbar an uns zu zahlen. (6) Bei Pfändungen und sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachric h- tigen. In der Rücknahme der Ihm ist untersagt, mit seinen Abnehmern Abreden zu treffen, die unsere Rechte beeinträchtigen können. Er ist verpflichtet, die Vorbehaltsware unverzüglich gegen Diebstahl, Maschinen-, Feuer- und Wasserschäden zu versichern. (7) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers und nach unserer ▇▇▇▇ liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigtinsoweit freizugeben, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug als der Verwertungs- und Rücknahmekosten. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns realisierbare Wert der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern. 2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen. 3. Der Kunde darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, Sicherheiten die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kannsichernden Forderungen um mehr als 20 % oder ihren Nennbetrag um mehr als 50 % übersteigt. 4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrt. 5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)

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Sources: Sales Contracts

Eigentumsvorbehalt. 1. Wir 9.1 Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten den verkauften Waren und Dienstleistungen vor, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der ▇▇▇▇ liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind uns zustehenden Saldoforderung. 9.2 Der Käufer ist nicht berechtigt, die Wareunter Eigentumsvorbehalt stehenden Liefergegenstände ("Vorbehaltsprodukte") zu verpfänden, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutretenzur Sicherung zu übereignen oder sonstige Verfügungen zu treffen, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekostendie unser Eigentum gefährden. Der Kunde ist verpflichtetKäufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, unser Eigentum gegen Feuerwenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen. 9.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen istinsbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den Liefergegenstand gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Kosten Grund des Bestellers gegen DiebstahlEigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, Bruchlediglich die ▇▇▇▇ heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, Feuerdürfen wir diese Rechte nur geltend machen, Wasser und sonstige Schäden zu versichernwenn wir dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist. 2. Bei Pfändungen9.4 Der Käufer ist befugt, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen. 3. Der Kunde darf die Ware unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen: (a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Vereinbarung eines verlängerten Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware. (b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußerndes Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigtin Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis in Ziffer 9.2 genannten Pflichten des Kunden erlischtKäufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen. (c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, wenn er seine die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht einhältin Zahlungsverzug gerät, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und jede sonstige schwerwiegende Veränderung kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Vermögensverhältnisse des KundenFall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kanndazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. 4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt (d) Übersteigt der Kunde realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Sachen mit einer SacheForderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ freigeben. 9.5 Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsprodukte für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes sorgfältig zu behandeln. 9.6 Bei Lieferungen in seinem Eigentum stehtandere Rechtsordnungen, in denen die vorstehende Eigentumsvorbehaltsregelung nicht die gleiche Sicherungswirkung hat wie in Deutschland, wird der WeiseKäufer alles tun, dass um uns unverzüglich entsprechende Sicherungsrechte zu bestellen. Der Käufer wird an allen Maßnahmen wie beispielsweise Registrierung, Publikation usw. mitwirken, die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der für die Sache für uns verwahrtWirksamkeit und Durchsetzbarkeit derartiger Sicherungsrechte notwendig und förderlich sind. 5. Der Kunde tritt 9.7 Auf unser Verlangen hin ist der Käufer verpflichtet, die Vorbehaltsprodukte angemessen zu versichern, uns einen unserem Eigentumsanteil den entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der Versicherungsnachweis zu erbringen und die Ansprüche aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die dem Versicherungsvertrag an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)abzutreten.

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Sources: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. 1. Wir behalten uns bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Erfüllung aller uns zustehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber das Eigentum an sämtlichen von gelieferten und eingebauten Gegenständen vor. Bei einem etwaigen Kontokorrentsaldo behalten wir uns gelieferten Waren und Dienstleistungen das Eigentum vor, bis alle der Saldo ausgeglichen ist; bei der Entgegennahme von Wechseln oder Schecks bis zu deren Einlösung. 2. Erlischt das Vorbehaltseigentum durch Be- oder Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung, so werden wir Eigentümer bzw. Miteigentümer an der entstandenen neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes unserer Gegenstände zu dem der neuen Sache. Der Auftraggeber nimmt letztere für uns in Verwahrung. Der Auftraggeber verpflichtet sich ferner, etwa durch den Untergang unseres Vorbehaltseigentums entstandene Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden oder neues Miteigentum seinerseits an uns zu übertragen. 3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine, sind wir nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und der Auftraggeber ist verpflichtet die Liefergegenstände heraus zu geben. Soweit diese wesentlichen Bestandteile eines Grundstücks geworden sind, verpflichtet sich der Auftraggeber, uns die Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und uns das Eigentum an diesen Gegenständen zurück zu übertragen. Beeinträchtigt der Auftraggeber die vorgenannten Rechte, so ist er uns zum Schadenersatz verpflichtet. Demontage und sonstige Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. 4. Der Auftraggeber ist berechtigt, die gelieferten Gegenstände zu bearbeiten und zu veräußern. Die aus der Geschäftsbeziehung beglichen sindWeiterveräußerung gegen Dritte entstandenen Forderungen werden hiermit an uns abgetreten, ohne dass es einer besonderen Vereinbarung im Einzelfall bedarf. 5. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der ▇▇▇▇▇▇▇ liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigtder Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, ist er ermächtigt, die Wareabgetretenen Forderungen treuhänderisch für unsere Rechnung einzuziehen. Der Erlös ist unverzüglich an uns abzuführen. Der Auftraggeber ermächtigt uns schon jetzt, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmendie Abtretung dem Drittschuldner anzuzeigen. 6. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände darf der Verwertungs- und RücknahmekostenAuftraggeber nicht ohne unsere schriftliche Zustimmung an Dritte, insbesondere Finanzierungsinstitute, verpfänden oder zur Sicherung übereignen. Jede Einwirkung Dritter auf die Vorbehaltsware bzw. Anlage oder die durch ihre Veräußerung erzielten Forderungen, insbesondere durch Pfändung, muss der Auftraggeber uns unverzüglich anzeigen. Der Kunde Weiterverkauf in der Insolvenz ist verpflichtet, unser Eigentum unzulässig; unsere Rechte aus § 48InsO bleiben unberührt. 7. Alle unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände sind gegen Feuer, Wasser, Wasser und Diebstahl zu versichern. Die Alle diesbezüglichen Ansprüche gegen die Versicherung sind den Versicherer werden hiermit an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern. 2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen. 3. Der Kunde darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kann. 4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrt. 5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)

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Sources: Wartungs , Montage , Kundendienst Und Reparaturbedingungen

Eigentumsvorbehalt. 1. Wir behalten Der Liefergegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Nur wenn es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer handelt, finden zusätzlich die nachfolgenden Absätze 2 - 4 Anwendung. Absatz 5 gilt zwischen uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren und Dienstleistungen vorjeglichem Kunden, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der ▇▇▇▇ liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekosten. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichernsei es ein Unternehmer oder ein Verbraucher. 2. Bei PfändungenSolange das Eigentum noch nicht auf den unternehmerischen Kunden übergegangen ist, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns dieser die gelieferten Sachen pfleglich zu behandeln. Wir sind unverzüglich zu benachrichtigen, falls die gelieferten Gegenstände gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt sind. 3. Der unternehmerische Kunde darf die Ware ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsgegenstände im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht Geschäftsverkehr berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischtForderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsgegenstände tritt der Kunde bereits jetzt an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, wenn er seine ob die Gegenstände ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden sind. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von uns, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kanngestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. 4. Eine Verarbeitung Sofern das Eigentum von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend an den Vorbehaltsgegenständen infolge Vermischung oder Verbindung mit anderen Sachen (§§ 947 ff947, 948 BGB) erlischt, so gehen die Eigentums- bzw. BGB zuMiteigentumsrechte des Kunden an den vermischten Bestand oder der einheitlichen Sache im Verhältnis des Fakturaendbetrags der Vorbehaltsgegenstände zu der Summe der Fakturaendbeträge der anderen vermischten oder verbundenen Sachen auf uns über. Verbindet oder vermischt In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftrecht des Kunden an den Gegenständen an der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, umgebildeten Sache fort. Sofern die in seinem Eigentum steht, Vermischung in der WeiseWeise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet gilt als vereinbart, dass der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache anteilig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. 5. Der Kunde tritt Zeichnungen, Abbildungen, Kalkulationen, technische Unterlagen und sonstige Beschreibungen die durch uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen erstellt worden sind, bleiben unser Eigentum. Sie dürfen Dritten nur in Verbindung mit unserer Zustimmung zur Kenntnis gegeben werden. Wir behalten uns darüber hinaus alle eigentumsrechtlichen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden urheberrechtlichen Verwendungsrechte an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)allen Zeichnungen und Unternehmensunterlagen vor.

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Sources: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Eigentumsvorbehalt. 113.1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren und Dienstleistungen vor, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der Die gelieferte ▇▇▇▇ liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigtbleibt bis zur vollständigen Bezah- lung des Kaufpreises (einschließlich der gesetzlichen Um- satzsteuer und der weiteren Kosten) und sämtlicher Forderungen, die Wareuns aus der Geschäftsverbindung gegen den Kunden zustehen, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekostenunser Eigentum. Der Kunde ist verpflichtetver- pflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware für die Dauer des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. 13.2. Eine Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt ste- henden Ware ist dem Kunden nur im Rahmen des ordentli- chen Geschäftsgangs gestattet. Im Übrigen ist der Kunde nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl gefährdende Verfügungen zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern. 2treffen. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen Pfändungen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller Kunde uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigenbenachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu geben, den Dritten über unsere Eigentumsrechte zu informieren und an unseren Maßnahmen zum Schutz der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware mitzuwirken. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung unserer Eigentumsrechte zu erstatten, ist der Kunde uns zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtet, es sei denn, der Kunde hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. 313.3. Der Kunde darf tritt schon jetzt die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Ware mit sämtlichen Nebenrechten an uns ab, und zwar unabhängig davon, ob die unter Eigen- tumsvorbehalt stehende Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft werden. Wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an. Sofern eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Kunde hiermit den Drittschuldner an, etwaige Zah- lungen nur an uns zu leisten. Der Kunde ist widerruflich er- mächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen treuhänderisch für uns im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigteigenen Namen einzuziehen. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis eingezogenen Beträge sind unverzüglich an uns abzufüh- ren. Wir können die Einziehungsermächtigung des Kunden erlischtsowie die Berechtigung des Kunden zur Weiterveräußerung aus wichtigem Grund widerrufen, insbesondere wenn er seine der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhältordnungsgemäß nachkommt, in sonstiger grober Weise gegen Zahlungsverzug gerät, seine Zahlungen einstellt oder wenn die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt Eröffnung des Insol- venzverfahrens oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, eines vergleichbaren Verfahrens zur Schuldenbereinigung über das Vermögen des Kunden vom Kunden beantragt wird oder der begründete Antrag eines Dritten auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines Insolvenzverfahrens vergleichbaren Verfahrens zur Schuldenbereinigung über das Vermögen des Kunden mangels Masse abgelehnt wird. Im Fall einer Globalzession durch den Kunden sind die an uns abgetretenen Ansprüche ausdrücklich auszunehmen. 13.4. Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, den Drittschuldner unverzüglich von der Abtretung zu unterrich- ten und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu verschaffen. 13.5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug des Kunden, sind wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte berechtigt, nach Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist von dem Vertrag und allen anderen Verträgen zurückzutreten und alle Zahlungen fällig zu stellen. Der Kunde hat uns oder unseren Beauftragten unverzüglich Zugang zu der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zu gewähren und sie herauszugeben. Nach entsprechender rechtzeitiger Ankündigung können wir die zu einer Gefährdung unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zur Befriedigung unserer Sicherheiten führen kannfälligen Forderungen gegen den Kunden anderweitig verwerten. 413.6. Eine Die Verarbeitung von Vorbehaltsware oder Umbildung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht Das Anwartschaftsrecht des Kunden an der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware setzt sich an der verarbeiteten oder umgebildeten Sache fort. Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen verarbeitet oder umgebildet, so erwerben wir das Miteigentum entsprechend §§ 947 ffan der neuen Sache im Verhältnis des ▇▇▇▇▇ der gelieferten Ware zu den anderen verarbeiteten Sachen zur Zeit der Verarbeitung oder Umbildung. BGB zu. Verbindet Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen so verbunden oder vermischt der wird, dass wir unser Volleigentum verlieren. Der Kunde unsere verwahrt die neuen Sachen mit einer Sachefür uns. Für die durch Verarbeitung oder Umbildung sowie Verbindung oder Vermi- schung entstehende Sache gelten im Übrigen dieselben Be- stimmungen wie für die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware. 13.7. Wir sind auf Verlangen des Kunden verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten unter Berücksichtigung banküblicher Bewertungsabschläge unsere Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden um mehr als 10 % übersteigt. Bei der Bewertung ist von dem Rechnungs- wert der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware und von dem Nominalwert der Forderungen auszugehen. Die Aus- ▇▇▇▇ der freizugebenden Gegenstände obliegt im Einzelnen uns. 13.8. Bei Lieferungen in seinem Eigentum stehtBestimmungsländer mit anderen Rechtsordnungen, in denen diese Eigentumsvorbehaltsre- gelung nicht die gleiche Sicherungswirkung hat wie in der WeiseBundesrepublik Deutschland, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet räumt der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an hiermit ein entsprechendes Sicherungsrecht ein. Sofern hierfür wei- tere Maßnahmen erforderlich sind, wird der Hauptsache in dem VerhältnisKunde alles tun, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für um uns verwahrt. 5unverzüglich ein solches Sicherungsrecht einzuräu- men. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen wird an allen Maßnahmen mitwirken, die für die Wirksamkeit und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)Durchsetzbarkeit derartiger Siche- rungsrechte notwendig und förderlich sind.

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Sources: General Terms and Conditions of Sale

Eigentumsvorbehalt. 1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren und Dienstleistungen vor, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der 11.1 Die gelieferte ▇▇▇▇ liegt kein Rücktritt bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen gegen den Kunden. 11.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden können wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte vom VertragVertrag zurücktreten und Herausgabe der Vorbehaltsware verlangen. 11.3 Der Kunde darf über unsere Vorbehaltsware nur im ordentlichen Geschäftsgang verfügen, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns rechtzeitig nachkommt. 11.4 Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware mitzuteilen und die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. 11.5 Bei der Verarbeitung unserer Ware gelten wir als Hersteller, die Verarbeitung erfolgt in unserem Auftrag. Wir sind berechtigterwerben Eigentum an den neu entstehenden Waren bzw. Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Waren zu dem anderer verwendeter Materialien, während sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an unserer Ware in der neuen Sache fortsetzt. Dies gilt auch im Fall der Verbindung und Vermischung. 11.6 Alle dem Kunden aus der Veräußerung oder Weiterverarbeitung entstandenen oder noch entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer oder andere gesetzliche Ansprüche, die Wareunseren Eigentumsverlust zur Folge haben, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, tritt der Kunde bereits bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben Auftragserteilung bis zur vollständigen Tilgung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekostenallen Nebenrechten im Umfang unseres Eigentumsanteils an den verkauften oder weiterverarbeiteten Waren zur Sicherung an uns ab. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern. 2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen. 3. Der Kunde darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag Zugriffe Dritter auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kann. 4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrt. 5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene abgetretenen Forderungen mitzuteilen. 11.7 Der Kunde ist berechtigt, Freigabe der Sicherheiten zu verlangen, soweit ihr realisierbarer Wert den Wert der zu sichernden Forderung als zuletzt getilgtum 20 % übersteigt. Der Kunde ist zum Einzug zur Einziehung der abgetretenen Forderung berechtigt, solange er seine Verpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß erfüllt. Auf Anforderung ist der Kunde verpflichtet, die Anschriften seiner Abnehmer und die Höhe der Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)mit Rechnungsabschriften mitzuteilen.

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Sources: General Terms and Conditions

Eigentumsvorbehalt. 1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren und Dienstleistungen vor, bis der Besteller alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden Forderungen, die aus der Geschäftsbeziehung beglichen Geschäftsverbindung entstanden sind, erfüllt hat, insbesondere auch einen etwaigen Kontokorrentsaldo bezahlt hat. 2. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt Pflichtverletzungen des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen SaldoGefährdung des Eigentumsanspruches sind wir berechtigt, auch ohne Fristsetzung die Herausgabe der Ware zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten. In der Rücknahme Im Herausgabeverlangen der ▇▇▇▇ liegt kein keine Rücktrittserklärung durch uns, es sei denn, der Rücktritt wird ausdrücklich erklärt. Zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts ist ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekosten. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern. 2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigenerforderlich. 3. Die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Von einer Pfändung oder jeder anderweitigen Beeinträchtigung unserer Eigentumsrechte durch Dritte hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu unterrichten und den Dritten unverzüglich auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Der Kunde darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des KundenBesteller trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kannWiederbeschaffung des Kaufgegenstandes von uns aufgewendet werden. 4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch die Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung entstehenden neuen Fabrikate zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Während und auch nach der Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung ist der Besteller für uns vorgenommenVerwahrer der neuen Sache. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten jeder Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit anderen, nicht uns gehörenden Waren, steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer neuen Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt zu im Besitz Verhältnis des KundenWertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren, soweit Eigentumsrecht Dritter bestehen bleiben. Für die aus der die Sache für uns verwahrtVerarbeitung, Vermischung oder Verbindung entstehenden neuen Sachen gilt das gleiche wie bei der Vorbehaltsware. Sie gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. 5. Der Kunde tritt Besteller darf unser Eigentum nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und nur so lange, wie er mit keiner Verpflichtung uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag gegenüber im Verzug ist, veräußern und/oder verarbeiten. Er ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forderung aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte gemäß Ziff. 6 auf uns übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Besteller nicht berechtigt. 6. Jede Forderung des Bestellers aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware wird bereits jetzt aban uns insgesamt bzw. in Höhe unseres Miteigentumsanteils zur Sicherheit abgetreten und zwar unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterveräußert wird. Wir nehmen die Abtretung an. 7. Der Besteller ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung neben uns einzuziehen. Diese Ermächtigung gilt nur bis zu unserem jederzeitig möglichen Widerruf. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot über derartige Forderungen durch Abtretung zu vereinbarenverfügen. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt Auf unser Verlangen ist der Besteller verpflichtet, die Abtretung an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgtseinem Abnehmer bekannt zu geben. Gerät der Besteller mit einer Verpflichtung uns gegenüber in Verzug, ist dadurch diese Einzugsermächtigung sofort widerrufen. Der Kunde Besteller ist zum Einzug in diesem Falle verpflichtet, die Abtretung gemäß ▇▇▇▇▇▇ 6 sofort seinem Schuldner anzuzeigen und uns eine Liste der Schuldner der gemäß Ziffer 6 abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigtzu übersenden. 8. Diese Befugnis erlischt Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20 % und befindet sich der Besteller uns gegenüber mit keiner Verpflichtung in den Verzug, sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ verpflichtet. 9. In jedem der in Ziffer (VII 6). bezeichneten Fälle sind wir berechtigt, die Weiterveräußerung und die Verarbeitung der gelieferten Waren zu untersagen und Rückgabe derselben oder Übertragung des mittelbaren Besitzes daran auf Kosten des Bestellers zu verlangen. Der Besteller ermächtigt uns schon jetzt, die gelieferte ▇▇▇▇ aufzusuchen und wegzunehmen.

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Sources: Lieferungs Und Zahlungsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. 16.1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen den von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und Dienstleistungen vor, bis alle künftigen Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus dem Kaufvertrag und der laufenden Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der ▇▇▇▇ liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug Kunden (gesicherte Forderungen) vor. 6.2. Liefern wir unter Eigentumsvorbehalt, ist vor vollständiger Bezahlung der Verwertungs- und Rücknahmekostengesicherten Forderungen (6.1) die Ware nicht an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Der Kunde ist verpflichtetverpflichtet uns unverzüglich schriftlich über einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder andere Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu informieren. 6.3. Wir können vom Vertrag zurücktreten, unser Eigentum gegen Feuerwenn der Kunde sich vertragswidrig verhält, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises unter Beachtung der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, gesetzlichen Vorschriften; ferner sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware heraus zu verlangen. Verlangen wir die Ware heraus, ist damit nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts vom Vertrag verbunden; das Herausgabeverlangen kann unter Vorbehalt des Rücktritts erfolgen. Die Rechte können im Falle der Nichtzahlung eines fälligen Kaufpreises durch uns dann ausgeübt werden, wenn wir dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Erfüllung gesetzt haben, wenn nicht eine Fristsetzung nach den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versicherngesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist. 26.4. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen. 3. Der Unser Kunde darf kann bis auf Widerruf gemäß unten lit.c die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten veräußern und/oder verarbeiten, wobei die nachfolgenden Bestimmungen Anwendung finden a. Unser Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Vermischung, Verarbeitung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollständigen Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt in diesem Falle das Eigentumsrecht Dritter bestehen, erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte an den verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Für das entstehende Erzeugnis gelten die Regelungen wie für die unter Vereinbarung eines verlängerten Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware entsprechend. b. Der Kunde tritt die aus dem Weiterverkauf der Ware oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußerndes Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte schon jetzt an uns insgesamt bzw. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigtin Höhe unseres Miteigentumsanteils gemäß lit. a zur Sicherheit ab; wir nehmen die Abtretung an. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis in 6.2 geregelten Pflichten des Kunden erlischtbestehen auch in Ansehung dieser abgetretenen Forderungen. c. Der Kunde ist neben uns zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir werden die Forderung nicht einziehen, wenn er seine der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhältnachkommt, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerätkein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir unseren Eigentumsvorbehalt nur durch Ausübung der Rechte nach 6.3 geltend machen. Als Vermögensverfall gilt ZahlungseinstellungMachen wir dies, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kann. 4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntgeben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben machen, die dazugehörigen Unterlagen aushändigen sowie die Schuldner (Dritte) identifizieren. Wir sind darüber hinaus berechtigt, die dem Kunden erteilte Befugnis zur Veräußerung und Weiterverarbeitung der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware zu widerrufen. d. Beträgt der Wert unserer Sache zum realisierbare Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kundenuns gestellten Sicherheiten mehr als 110% unserer Forderungen, der die Sache für uns verwahrt. 5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners geben wir auf Verlangen des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)gestellten Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ frei.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. 1. Wir 8.1 Bis zur vollständigen Erfüllung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen gegenüber dem Kunden aus dem Kaufvertrag und/oder einer laufenden Geschäftsbeziehung – gleich aus welchem Rechtsgrund – (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten den verkauften Waren und Dienstleistungen vor, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der ▇▇▇▇ liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, die Ware, ohne zuvor nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutretenzurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen bzw. zu pfänden. Das Herausgabeverlangen bzw. der Pfändungsauftrag beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, bei einem Zahlungsverzug des lediglich die Ware heraus zu verlangen oder zu pfänden und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Kunden zurückzunehmenzuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften oder diesen AGB entbehrlich ist. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- Unsere darüberhinausgehenden Rechte bleiben unberührt. 8.2 Der Kunde hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und Rücknahmekostendiese auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feueruns auf Verlangen jederzeit Auskunft über den Zustand und den Aufbewahrungsort der Ware zu erteilen. 8.3 Der Kunde ist bis auf Widerruf gem. der untenstehenden Regelung (c) befugt, Wasserdie unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen. (a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Diebstahl Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu versichernderen vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Die Ansprüche gegen Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte (Rechnungsendbetrag inklusive Umsatzsteuer) der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Ist die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns Sache des Kunden in Folge der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen istVermischung als Hauptsache anzusehen, sind wir berechtigtund der Kunde darüber einig, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern. 2dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum an dieser Sache überträgt; die Übertragung nehmen wir hiermit an. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen. 3Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware. Der Kunde darf verwahrt das Eigentum oder Miteigentum für uns. (b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen gegen Dritte mit allen Nebenrechten (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Ziff. 9.4 genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen. Zur Abtretung dieser Forderungen ist der Kunde auch nicht zum Zwecke des Forderungseinzugs im Wege des Factorings befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe der Forderungen so lange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen von uns gegen den Kunden bestehen. (c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben uns bis auf Widerruf ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. Ziff. 9.1 geltend machen. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Kunden zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen. 8.4 Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf unsere Waren erfolgen. Im letzteren Fall hat der Kunde auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und haftet uns gegenüber für die bei Durchsetzung der Eigentumsrechte entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten, soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns diese zu ersetzen. Im Übrigen wird klargestellt, dass die Veräußerung der Ware im Rahmen einer Geschäftsveräußerung und auch die Veräußerung des gesamten Warenlagers des Kunden keine Veräußerung der Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- darstellt und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischtvor solchen Veräußerungshandlungen unsere schriftliche Zustimmung erforderlich ist. 8.5 Wir verpflichten uns, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Anforderung durch den Kunden, die zu einer Gefährdung unserer uns zustehenden Sicherheiten führen kann. 4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt insoweit freizugeben, als der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum realisierbare Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt dabei obliegt uns die Auswahl der die Sache für uns verwahrtfreizugebenden Sicherheiten. 5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)

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Sources: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Eigentumsvorbehalt. 1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren und Dienstleistungen vor, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der Die verkaufte ▇▇▇▇ liegt kein Rücktritt vom Vertragbleibt bis zur Zahlung sämtlicher Forderungen aus den Geschäftsbeziehungen mit uns unser Eigentum. Wir sind berechtigtWird die Ware von dem Kunden be- oder verarbeitet, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die Wareneue Sache. Bei einer Verarbeitung, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutretenVerbindung oder Vermischung mit fremden Sachen erwerben wir Miteigentum an der hergestellten neuen Sache, bei einem Zahlungsverzug und zwar zu dem Bruchteil, der dem Verhältnis des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit Wertes zu dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekostenanderen benutzten Sache zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung entspricht. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuerdie unter dem Eigentumsvorbehalt der Firma stehenden Sachen ordnungsgemäß zu versichern (d. h. Diebstahl-, WasserFeuer-, Diebstahl zu versichernWasser- und Schwachstromversicherung) und der Firma auf Anforderung eine solche Versicherung nachzuweisen. Die Ansprüche gegen Im Schadensfall gilt der Versicherungsanspruch des Kunden als an die Versicherung sind an uns Firma abgetreten. Weist uns Der Kunde ist zur Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht befugt. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen hat der Besteller Kunde die Firma unverzüglich schriftlich zu unterrichten und hat Dritte auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichernEigentumsvorbehalt der Firma unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen. 2. Der Kunde ist berechtigt, die im Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im Rahmen eines geordneten Geschäftsbetriebes weiter zu veräußern. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter Nichtbarzahlung hat der Besteller Kunde mit seinen Kunden einen Eigentumsvorbehalt entsprechend diesen Bedingungen zu vereinbaren. Der Kunde tritt ferner bereits jetzt seine Forderungen aus der Weitergabe dieser Ware sowie die Rechte aus dem von ihm vereinbarten Eigentumsvorbehalt an uns unverzüglich ab. Er ist auf unser Verlangen verpflichtet, den Erwerbern die Abtretung bekannt zu benachrichtigengeben und uns die für die Geltendmachung unserer Rechte gegen die Erwerber erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. 3. Der Kommt der Kunde darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen seinen Verpflichtungen uns gegenüber nicht einhältpünktlich nach, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kundenso haben wir jederzeit – unbeschadet unserer sonstigen Rechte – das Recht, die Herausgabe der Vorbehaltsware an uns zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kannfordern und/oder die an uns abgetretenen Rechte direkt geltend zu machen. 4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für Übersteigt der Wert der an uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde gegebenen Sicherheiten unsere Sachen mit einer SacheForderungen insgesamt um mehr als 20 %, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache sind wir auf Verlangen des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrtinsoweit zur Freigabe verpflichtet. 5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)

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Sources: Besondere Vertragsbedingungen Für Die Lieferung Von Waren

Eigentumsvorbehalt. 111.1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen allen von uns gelieferten Anlagen und Waren und Dienstleistungen vorvor (nachstehend insgesamt "Vorbehaltsware"), bis alle unsere Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung Geschäftsverbindung mit Kunden einschließlich der künftig entstehenden Ansprüche aus später abgeschlossen Verträgen beglichen sind. Bei Einstellung Dies gilt auch für einen Saldo zu unseren Gunsten, wenn einzelne oder alle Forderungen von uns in eine laufende Rechnung (Kontokorrent) aufgenommen werden und der Saldo gezogen ist. 11.2. Der Kunde hat die Vorbehaltsware ausreichend, insbesondere gegen Feuer und Diebstahl, zu versichern. Ansprüche gegen die Versicherung aus einem die Vorbehaltsware betreffenden Schadensfall werden bereits hiermit in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an uns abgetreten. 11.3. Der Kunde ist berechtigt, die gelieferte Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiterzuverkaufen. Andere Verfügungen, insbesondere Verpfändungen oder Einräumung von Sicherungseigentum, sind ihm nicht gestattet. Wird die Vorbehaltsware bei Weiterveräußerung vom Dritterwerber nicht sofort bezahlt, ist der Kunde verpflichtet, nur unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern. Die Berechtigung zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware entfällt ohne weiteres, wenn der Kunde seine Zahlung einstellt, oder uns gegenüber in Zahlungsverzug gerät. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde konzerngebunden ist und/oder wenn einer der im vorgenannten Satz aufgeführten Tatbestände bei der Mutter- bzw. Obergesellschaft des Kunden eintritt. 11.4. Der Kunde tritt uns bereits hiermit alle Forderungen einschließlich Sicherheiten und Nebenrechte ab, die ihm aus, oder im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung von Vorbehaltsware gegen den Endabnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Er darf keine Vereinbarung mit seinen Abnehmern treffen, die unsere Rechte in irgendeiner Weise ausschließen oder beeinträchtigen, oder die Vorausabtretung der Forderung zunichte machen. Im Falle der Veräußerung von Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen gilt die Forderung gegen den Drittabnehmer in Höhe des zwischen uns und dem Kunden vereinbarten Lieferpreises als abgetreten, sofern sich aus der Eigentumsvorbehalt für Rechnung nicht die auf die einzelnen Waren entfallenden Beträge ermitteln lassen. 11.5. Der Kunde bleibt zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderung bis zu unserem jederzeit zulässigen Widerruf berechtigt. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, uns die zur Einziehung abgetretenen Forderungen erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu übermitteln, und, sofern wir dies nicht selbst tun, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten. 11.6. Nimmt der Kunde Forderungen aus der Weiterveräußerung von Vorbehaltswaren in ein mit seinen Abnehmern bestehendes Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er einen sich zu seinen Gunsten ergebenden anerkannten Schlusssaldo bereits jetzt in Höhe des Betrages an uns ab, der dem Gesamtbetrag der in das Kontokorrentverhältnis eingestellten Forderung aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware entspricht. 11.7. Hat der Kunde Forderungen aus der Weiterveräußerung der von uns gelieferten oder zu liefernden Ware bereits an Dritte abgetreten, insbesondere aufgrund echten oder unechten Factorings, oder sonstige Vereinbarungen getroffen, aufgrund derer unsere derzeitigen oder künftigen Sicherungsrechte gemäß Ziffer 11 beeinträchtigt werden können, hat er uns dies unverzüglich anzuzeigen. Im Falle eines unechten Factorings sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe bereits gelieferter Ware zu verlangen; Gleiches gilt im Falle eines echten Factorings, wenn der Kunde nach dem Vertrag mit dem Factor nicht frei über den jeweiligen SaldoKaufpreis der Forderung verfügen kann. 11.8. Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir - ohne dass wir vorher vom Vertrag zurücktreten müssen - zur Rücknahme aller Vorbehaltswaren berechtigt; der Kunde ist in diesem Fall ohne weiteres zur Herausgabe verpflichtet, soweit ihm nicht nur eine unerhebliche Pflichtverletzung zur Last fällt. Zur Feststellung des Bestandes der von uns gelieferten Ware dürfen wir jederzeit zu den normalen Geschäftsstunden die Geschäftsräume des Kunden betreten. In der Rücknahme der Vorbehaltsware liegt Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären, oder zwingende gesetzliche Bestimmungen dies vorsehen. Von allen Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsware oder uns abgetretenen Forderungen hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu unterrichten. 11.9. Übersteigt der Wert der für uns nach vorstehenden Bestimmungen bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 10%, sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ liegt kein Rücktritt vom Vertragverpflichtet. Wir sind berechtigt11.10.Bearbeitung und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne uns jedoch zu verpflichten. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar verbunden, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Ware zu den Rechnungswerten der anderen verarbeiteten oder verbundenen Gegenstände. Werden unsere Waren mit anderen beweglichen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekosten. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern. 2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen. 3. Der Kunde darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kann. 4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet überträgt der Kunde uns bereits schon jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrt. 5gleichen Verhältnis das Miteigentum hieran. Der Kunde tritt verwahrt das Eigentum oder Miteigentum unentgeltlich für uns. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware. Auf unser Verlangen ist der Kunde jederzeit verpflichtet, uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot die zur Verfolgung unserer Eigentums- oder Miteigentumsrechte erforderlichen Auskünfte zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)erteilen.

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Sources: Allgemeine Liefer Und Auftragsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. 15.1 Der Vertragsgegenstand bleibt bis zur völligen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit unserem Kunden unser Eigentum. Wir behalten Dies gilt auch bei Zahlungen besonders bezeichneter Forderungen bis zum Aus- gleich eines etwaigen Kontokorrentsaldos. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug nach angemessener Fristsetzung, sind wir berechtigt, die gelieferte Sache zurückzunehmen. Dies gilt nicht, soweit der Kunde bereits ein Insolvenzverfahren beantragt hat oder ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, aufgrund dessen eine sofortige Rücknahme der gelieferten Gegenstände durch uns das Eigentum an sämtlichen nicht gestattet ist. Der Rücktritt vom Vertrag schließt die Geltendmachung von uns gelieferten Waren und Dienstleistungen vor, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – Schadensersatzansprüchen gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sindnicht aus. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Nach Rücknahme der ▇▇▇▇ liegt kein Rücktritt vom Vertraggelieferten Sache sind wir zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen. Die Verwertungsregelungen der Insolvenz- ordnung bleiben unberührt. 5.2 Die Vorbehaltsgegenstände sind auf Kosten unseres Kunden sachgemäß und von den übrigen Gegenständen getrennt zu lagern, pfleglich zu behandeln und auf unser Verlangen hin besonders zu kennzeichnen und gegen Beschädigung, Untergang und Abhandenkommen zu versichern. Der entsprechende Abschluss ist uns von unserem Kunden auf Verlangen vorzulegen. Unser Kunde tritt seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen hiermit im Voraus in Höhe des Wertes des Vorbehaltseigentums an uns ab und willigt in die Auszahlung an uns ein. Wir sind berechtigt, das Vorbehaltseigentum zurückzunehmen und dazu gege- benenfalls den Betrieb und die WareRäume unseres Kunden durch von uns Beauftragte betreten zu lassen. 5.3 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde schriftlich zu benachrichtigen. Der Kunde haftet uns für die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer etwaig notwendigen Klage gemäß § 771 Zivilprozessordnung (Dritt- widerspruchsklage). 5.4 Unser Kunde ist, solange er seinen Verpflichtungen uns gegenüber vereinba- rungsgemäß nachkommt, berechtigt, die Vorbehaltsgegenstände im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern. In diesem Fall oder bei Auslieferung der Vorbehalts- gegenstände an einen Dritten, gleich in welchem Wert oder Zustand, oder bei Einbau tritt der Kunde hiermit schon jetzt bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen aus unseren Lieferungen die ihm aus der Veräußerung, Ausliefe- rung oder dem Einbau entstehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten einschließlich der ihm hieraus gegebenenfalls entstehenden Schadensersatzansprüche in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) unserer Lieferungen an uns ab. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Wir sind jedoch befugt, die Forderung selbst einzuziehen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nicht mehr nachkommt, in Zahlungsverzug gerät, oder einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hat oder ein solcher gestellt wurde oder Zahlungseinstellung vorliegt. In diesen Fällen können wir verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuld- ner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazuge- hörigen Unterlagen herausgibt und den Schuldner (Dritten) die Abtretung mitteilt. Eine Einziehung der Forderung durch uns ist jedoch nicht möglich, sofern dem die Insolvenzordnung entgegensteht. 5.5 Werden unsere Vorbehaltsgegenstände be- oder verarbeitet oder vermischt oder umgebildet, wird die Be- oder Verarbeitung bzw. die Vermischung oder Umbildung für uns, jedoch ohne zuvor vom Vertrag zurückzutretenunsere Gewähr, vorgenommen. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht uns gehörenden Gegenständen durch den Kunden steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Wertes unseres Vorbe- haltseigentums zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbei- tung. Wird unser Vorbehaltseigentum mit anderen Gegenständen vermischt oder vermengt, so erwerben wir Miteigentum in Höhe des Verhältnisses des Wertes, den das Vorbehaltseigentum zum Zeitpunkt der Verbindung hat. 5.6 Werden die von uns gelieferten Vorbehaltsgegenstände dergestalt in Grund- stücke eingebaut, dass sie mit dem Einbau Eigentum des Grundstücksbesitzers werden, so gilt Vorstehendes entsprechend. 5.7 Im Falle eines Abtretungsverbotes bei der Weiterveräußerung, bei einem dem Einbau oder bei Zahlungsverzug ist unser Kunde verpflichtet, die Vorausabtretung seinem Drittkäufer bekannt zu geben. Werden die von uns gelieferten Vorbehaltsgegen- stände zusammen mit anderen Gegenständen an einen Dritten veräußert, so ist unser Kunde verpflichtet, insoweit die Rechnungsposten zu trennen. Soweit eine getrennte Rechnung nicht erfolgt ist, so gilt der Teil der Gesamtpreisforderung an uns abgetreten, die dem Rechnungswert unserer Lieferung entspricht. Der vorstehende Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn Einzelforde- rungen unseres Kunden gegen seinen Drittkäufer in eine laufende Rechnung auf- genommen werden. In diesem Falle tritt unser Kunde schon jetzt den zu seinen Gunsten bestehenden Saldo an uns ab. Bei Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmensind wir berechtigt, die abgetretene Forderung beim Drittschuldner direkt einzuziehen. Eine Einziehung der Forderung durch uns ist jedoch nicht möglich, sofern dem die Insolvenzordnung entgegensteht. 5.8 Übersteigt der Wert der uns gegebenen Gesamtsicherung aus der Geschäfts- verbindung unsere Forderungen um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen unseres Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet. Die Ware wird gutgeschrieben mit Auswahl der freizugebenden Sicherheiten erfolgt durch uns. 5.9 Wird der Vertragsgegenstand ins Ausland verbracht, so gilt folgendes: ▇▇▇▇▇ der Vertragsgegenstand vor Zahlung aller vom Kunden aus dem tatsächlichen Erlös Vertrag geschuldeten Beträge geliefert, so bleibt er bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum, soweit das nach Abzug dem Recht, in dessen Bereich sich der Verwertungs- und RücknahmekostenVertragsgegenstand be- findet, zulässig ist. Lässt dieses den Eigentumsvorbehalt nicht zu, gestattet es uns aber, sich andere Rechte an dem Vertragsgegenstand vorzubehalten, so können wir alle Rechte dieser Art ausüben. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern. 2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen. 3. Der Kunde darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kundenbei unseren Maß- nahmen mitzuwirken, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kannwir zum Schutz unseres Eigentumsrechtes oder des an dessen Stelle tretenden Rechtes am Vertragsgegenstand treffen werden. 4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrt. 5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Lieferungen Und Werkleistungen

Eigentumsvorbehalt. (1. ) Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns den gelieferten Waren und Dienstleistungen vor, bis alle zur vollständigen Bezahlung aller unserer entstandenen Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sindmit dem Kunden vor. Bei Einstellung in laufende Rechnung laufender Rechnungsstellung durch uns gilt der Eigentumsvorbehalt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der ▇▇▇▇ liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekosten. unsere Saldoforderung. (2) Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum die Ware pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden Diebstahl ausreichend zum Neuwert zu versichern. 2. (3) Bei Pfändungen, Beschlagnahmen Pfändung oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller Kunde uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die uns entstandenen gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall. 3(4) Werden im Eigentum von uns stehende Waren vom Kunden mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder vermischt und ist eine der anderen Sachen als Hauptsache anzusehen, so steht uns an der dabei entstehenden Sache anteiliges Miteigentum im Verhältnis des Wertes der im Eigentum von uns stehenden Waren zu den anderen verbundenen oder vermischten Sachen zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung zu, das der Kunde bereits jetzt an uns übereignet und überträgt. Wir nehmen diese Übereignung und Übertragung an. Der Kunde darf verwahrt die durch Verbindung oder Vermischung entstandene Sache unentgeltlich für uns. (5) Eine Verarbeitung oder Umbildung der im Eigentum von uns stehenden Waren durch den Kunden oder durch einen von dem Kunden beauftragten Dritten erfolgt für uns. Erwirbt der Kunde das Alleineigentum an der durch die Verarbeitung oder Umbildung entstehenden neuen Sache, so gilt als vereinbart, dass der Kunde hiermit an uns anteiliges Miteigentum im Verhältnis des Wertes der im Eigentum von uns stehenden Waren zum Wert der Verarbeitung oder Umbildung übereignet und überträgt und wir diese Übereignung und Übertragung hiermit annehmen. Der Kunde verwahrt das so entstandene Allein- oder Miteigentum von uns unentgeltlich für uns. Wenn die im Eigentum von uns stehenden Waren seit der Lieferung nicht bereits mit anderen Sachen untrennbar verbunden oder vermischt oder sonst verarbeitet oder umgebildet wurden, gilt der von uns in Rechnung gestellte Warenwert einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer als Wert der Ware zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung bzw. Verarbeitung oder Umbildung. (6) Der Kunde ist berechtigt, die Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter zu veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigtHierbei hat sich der Kunde das Eigentum gegenüber seinem Abnehmer bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung vorzubehalten. Veräußert der Kunde die gelieferte Waren weiter, tritt der Kunde hiermit schon jetzt die aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns bis zur völligen Tilgung aller Forderungen ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Besteht zwischen dem Kunden und dem Abnehmer ein Kontokorrentverhältnis, tritt der Kunde zur Sicherung der Forderungen von uns den anerkannten Saldo sowie im Falle der Insolvenz des Abnehmers den dann vorhandenen "kausalen" Saldo aus dem Kontokorrent an uns ab; wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Diese Regelung über die Forderungsabtretung gilt in Fällen der Weiterverarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung auch für die neue Sache. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis Abtretung bezieht sich jeweils auf die Gesamtforderung des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kann. 4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrt. 5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgtAbnehmer. Der Kunde ist zum Einzug widerruflich zur Einziehung der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt Auf Verlangen von uns ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung seinem Abnehmer bekannt zu geben und uns die zur Geltendmachung seiner Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. (7) Wir werden nach eigener ▇▇▇▇ von uns gehaltene Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freigeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten den Wert der zu sichernden Forderungen um mehr als insgesamt 10% übersteigt. (8) Sollte der Eigentumsvorbehalt nach dem Recht des Landes, in den welchem sich die Waren befinden, nicht wirksam oder durchsetzbar sein, so gilt statt seiner die dem nach dem Recht des Landes am nächsten kommende Sicherheit als vereinbart. Der Kunde ist zur Mitwirkung und Unterstützung von uns bei der Umsetzung der Sicherheit verpflichtet. Ist nach dem Recht des Landes, in Ziffer (6)welchem sich die Waren befinden, zur Wirksamkeit des Eigentumsvorbehalts erforderlich, dass er bei einer Stelle angemeldet oder in ein Register eingetragen wird, wird der Kunde eine solche Anmeldung oder Eintragung zugunsten von uns unverzüglich vornehmen oder an einer Anmeldung oder Eintragung durch uns mitwirken, sobald die Waren in dieses Land gelangt sind und uns hiervon unaufgefordert informieren.

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Sources: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. 1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren und Dienstleistungen vor, der Sache bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen SaldoGeschäftsverbindung mit dem Kunden vor. In der einer mit einer schriftlichen Rücktrittserklärung verbun- denen Rücknahme der ▇▇▇▇ Kaufsache sowie in einer Pfändung der Kaufsache durch uns liegt kein stets ein Rücktritt vom VertragVertrag vor. Wir sind berechtigt, nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertungbefugt; der Verwertungserlös ist auf die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug Verbindlichkeiten des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekosten. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichernabzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen. 2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen Pfändungen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat uns der Besteller uns Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall. 3. Der Kunde darf ist berechtigt, die Ware Kaufsache im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten ordentlichen Ge- schäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns bereits jetzt alle For- derungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder unter Vereinbarung eines verlängerten Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußernnach Verarbeitung weiter- verkauft worden ist. Zu anderen Verfügungen Zur Einbeziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, so lange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. In den vorgenannten Fällen können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kundenderen Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kanndazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung offen legt. 4. Für den Fall, dass zwischen dem Kunden und dessen Ab- nehmer ein Kontokorrentverhältnis nach § 355 HGB besteht, gilt Ziff. 1. entsprechend, wobei aber ergänzend vereinbart wird, dass sich die Vorausabtretung auch auf den anerkannten Sal- do sowie im Falle der Insolvenz des Abnehmers auf den dann vorhandenen kausalen Saldo bezieht. 5. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. 6. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Ge- genständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum entsprechend §§ 947 ffMit- eigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, Erfolgt die in seinem Eigentum steht, Vermischung in der WeiseWei- se, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet gilt als vereinbart, dass der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrt. 5anteilig Miteigentum überträgt. Der Kunde tritt verwahrt das so entstandene Alleineigen- tum oder Miteigentum für uns. 7. Wir verpflichten uns, die uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden an den Kunden gilt insoweit freizugeben, als der Wert un- serer Sicherheiten die an uns abgetretene Forderung zu sichernden Forderungen um mehr als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug 10 % übersteigt; die Auswahl der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. 1. Wir behalten Die Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, die uns das aus jedem Rechtsgrund dem Kunden gegenüber jetzt oder künftig zustehen, unser alleiniges Eigentum. 2. Die Verpfändung oder die Sicherungsübereignung der Ware ist für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes nicht gestattet. 3. Der Kunde verpflichtet sich für den Fall, dass wir die Ware nicht an den Kunden, sondern an einen Dritten liefern, diesen Dritten auf unseren Eigentumsvorbehalt und die Unzulässigkeit von Verpfändungen und Sicherungsübereignungen ausdrücklich hinzuweisen. 4. Der Kunde verpflichtet sich, die Ware, solange sie in seinem Eigentum an sämtlichen steht, auf eigene Kosten ordnungsgemäß zu versichern. Auf Anfrage wird er den Abschluss einer geeigneten Versicherung nachweisen. 5. Der Kunde hat die gelieferten Waren sicher für uns zu verwahren. Auf Verlangen können wir jederzeit ein Inventar über die von uns gelieferten Waren an ihrem jeweiligen Lagerort aufnehmen und Dienstleistungen vorals in unserem Eigentum stehend kenntlich machen. Jeder Wechsel des Standortes unserer Ware und jeder Zugriff Dritter auf unsere Ware, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus insbesondere Pfändungen, sind uns während der Geschäftsbeziehung beglichen sindDauer des Eigentumsvorbehaltes unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt Pfändungen hat der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der ▇▇▇▇ liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigtKunde uns unverzüglich eine Kopie des Pfändungsprotokolls und alle übrigen Informationen zur Verfügung zu stellen, die Wareerforderlich sind, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekostendamit wir gegen die Pfändung vorgehen können. Der Kunde ist verpflichtet, den Dritten, insbesondere Gerichtsvollzieher, auf unser Eigentum gegen Feuerhinzuweisen. 6. Eine eventuelle Verarbeitung oder Umbildung unserer Ware durch den Kunden erfolgt stets für uns als Verarbeiter im Sinne des § 950 BGB. Wird unsere Ware mit anderen, Wasseruns nicht gehörenden Sachen verarbeitet, Diebstahl umgebildet, untrennbar vermischt oder verbunden, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Ware (Rechnungswert inkl. Umsatzsteuer) zu versicherndem Wert der anderen verarbeiteten Sachen zur Zeit der Verarbeitung, Umbildung, Vermischung oder Verbindung. Die Ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, wird bereits jetzt vereinbart, daß der Kunde uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Wir nehmen die Eigentumsübertragung an. Der Kunde verwahrt unser (Mit-)Eigentum unentgeltlich für uns. Für das durch die Verarbeitung entstehende Produkt gilt im Übrigen das gleiche wie für unsere unter Vorbehalt gelieferten Waren. 7. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in Verzug ist. Forderungen aus der Weiterveräußerung der Ware, auch im Rahmen von Werk- oder Werklieferungsverträgen, Versicherungsansprüche sowie Ansprüche gegen die Versicherung sind Dritte wegen Beschädigung, Zerstörung, Diebstahls oder Verlustes der Ware tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber an uns abgetretenab. Weist Wir nehmen diese Abtretung an. Steht uns nur Miteigentum an der Besteller Vorbehaltsware zu, so beschränkt sich die Vorausabtretung auf Aufforderung den Teil der Forderung, der dem Anteil unseres Miteigentums (auf Basis des Rechnungswertes inkl. Umsatzsteuer) entspricht. Beim Weiterverkauf der Ware hat der Kunde sich gegenüber seinen Abnehmern das Eigentum an der Vorbehaltsware bis zur vollen Zahlung des Kaufpreises vorzubehalten. Der Kunde ist nicht nachzum Weiterverkauf der Ware an Dritte berechtigt, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen istwenn die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf einem Abtretungsverbot unterliegt. 8. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für eigene Rechnung und im eigenen Namen einzuziehen. Der Kunde hat uns auf Verlangen die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen. Tritt der Kunde die Forderungen aus dem Weiterverkauf im Rahmen eines echten Factorings ab, hat der Kunde uns dies anzuzeigen. Der Kunde tritt die für die Abtretung erlangte Zahlungsforderung gegen den Factor bereits jetzt in Höhe der zu sichernden Forderung an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Werden die hiermit an uns abgetretenen Forderungen in ein Kontokorrent eingestellt, so tritt der Kunde hiermit an uns einen etwaigen positiven Saldo des Kontokorrents bis zur Höhe der uns zustehenden Forderung ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. 9. Erfüllt der Kunde seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag oder aus anderen Verträgen mit uns nicht oder werden uns Umstände bekannt, die seine Kreditwürdigkeit zweifelhaft erscheinen lassen, – können wir die Weiterveräußerung, die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware sowie deren Vermischung oder Verbindung mit anderen Waren untersagen; – erlischt das Recht des Kunden zum Besitz der Vorbehaltsware. Wir sind dann berechtigt, das Betriebsgelände des Kunden zu betreten und die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden in Besitz zu nehmen und sie, unbeschadet der Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen des Kunden, durch freihändigen Verkauf oder im Wege einer Versteigerung bestmöglich zu verwerten. Den Verwertungserlös rechnen wir dem Kunden nach Abzug entstandener Kosten auf seine Verbindlichkeiten an. Einen etwaigen Überschuss zahlen wir dem Kunden aus; – hat der Kunde auf Verlangen die Namen der Schuldner der an uns abgetretenen Forderungen mitzuteilen, damit wir die Abtretung offenlegen und die Forderung einziehen können. Alle uns aus Abtretungen zustehenden Erlöse sind uns jeweils sofort nach Eingang zuzuleiten, wenn und sobald Forderungen unsererseits gegen den Kunden fällig sind; – sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden die nach Ziffer 7 erteilte Einzugsermächtigung zu versichernwiderrufen. 2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen. 3. Der Kunde darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kann. 4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrt. 5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt10. Der Kunde ist zum Einzug berechtigt, von uns die Freigabe von Forderungen insoweit zu verlangen, als der abgetretenen realisierbare Wert unserer Sicherheiten unsere zu sichernden Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigtum mehr als 10 % übersteigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)Etwa freizugebende Forderungen wählen wir aus.

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Sources: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Eigentumsvorbehalt. 1. Wir Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung behalten wir uns an der gelieferten Ware das Eigentum an sämtlichen von vor. Der Kunde ist befugt, über die gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen. Desweiteren wird vereinbart: 7.1 Unser Eigentum erstreckt sich auf die durch Verarbeitung der Vorbehaltsware entstehenden neuen Erzeugnisse. Bei einer Verarbeitung, Verbindung oder Ver- mischung mit uns gelieferten Waren und Dienstleistungen vornicht gehörenden Sachen erwerben wir Miteigentum entspre- chend §§ 947, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den 948 BGB. Dem Kunden erwachsen aus der Geschäftsbeziehung beglichen sindVerarbeitung der Vorbehaltsware für uns und aus ihrer Aufbewahrung keine Ansprüche gegen uns. 7.2 Alle Forderungen aus der Veräußerung von Vorbehaltsware aus unseren gegen- wärtigen und künftigen Warenlieferungen an ihn tritt der Kunde, einschließlich Forderungen aus Wechseln und Schecks, zur Sicherung der jeweiligen An- sprüche nach Absatz 1 von jetzt an uns ab. Bei Einstellung Veräußerung von Waren, an denen wir gemäß Ziff. 7.1 Miteigentum haben, beschränkt sich die Abtretung auf den Forderungsanteil, der unserem Miteigentumsanteil entspricht. Wird Vorbehaltsware zusammen mit anderen Sachen zu einem Gesamtpreis veräußert, so beschränkt sich die Abtretung auf den anteiligen Betrag unserer Rechnung (einschließlich Umsatzsteuer) für die mit veräußerte Vorbehaltsware. Bei Verarbeitung im Rahmen eines Werkvertrages wird die Werklohnforderung in laufende Rechnung Höhe des anteiligen Betrages unserer Berechnung (einschließlich Umsatzsteuer) für die mitverarbeitete Vorbehaltsware schon jetzt an uns abgetreten. 7.3 Solange der Kunde bereit und in der Lage ist, seinen Verpflichtungen uns ge- genüber ordnungsgemäß nachzukommen, darf er über die in unserem Eigentum stehende Ware im ordentlichen Geschäftsgang verfügen und die an uns ab- getretenen Forderungen selbst einbeziehen. Sicherungsübereignungen, Ver- pfändungen und Forderungsabtretungen, auch im Wege des Forderungsver- kaufs, darf er nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung vornehmen; dies gilt auch bei Exportgeschäften. Erscheint uns die Verwirklichung unserer Ansprüche gefährdet, hat der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen SaldoKunde uns auf unser Verlangen die Vorräte an Vorbehaltsware mitzuteilen und uns deren Rücknahme zu ermöglichen; er hat ferner die Abtretung seinen Abnehmern mitzuteilen und uns alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen herauszugeben. In der Rücknahme von Vorbehaltsware liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn Sie dies aus- drücklich schriftlich erklären. 7.4 Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten die zu sichernden For- derungen um mehr als 20 %, so werden wir auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekosten. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichernselbst freigeben oder deren Freigabe bewirken. 2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen. 3. Der Kunde darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kann. 4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrt. 5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)

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Sources: Lieferungs Und Leistungsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. (1. Wir ) Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem konkreten Vertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten den verkauften Waren und Dienstleistungen vor. (2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezah- lung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der ▇▇▇▇ liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekostenzur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde ist verpflichtethat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, unser Eigentum gegen Feuerwenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zu- griffe Dritter (z.B.: Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen. (3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen istinsbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den Liefergegenstand gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Kosten Grund des Bestellers gegen DiebstahlEigentumsvorbe- halts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, Bruchlediglich die ▇▇▇▇ heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, Feuerdürfen wir diese Rechte nur geltend machen, Wasser und sonstige Schäden zu versichernwenn wir dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derar- tige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist. 2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen. 3. (4) Der Kunde darf ist bis auf Widerruf befugt, die Ware unter Eigentumsvorbehalt stehen- den Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen: (a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Ver- mischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Ei- gentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Wa- ren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Vereinbarung eines verlängerten Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware. (b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußerndes Erzeugnisses entstehen- den Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigtin Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis in Nr. 7 Abs. 2 dieser AGB genannten Pflichten des Kunden erlischtgelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen. (c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, wenn er seine die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kun- de seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbe- halt nicht einhältdurch Ausübung eines Rechts gem. Nr. 7 Abs. 3 dieser AGB geltend machen. Ist dies aber der Fall, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kann. 4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weiseso können wir verlangen, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mit- teilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Käu- fers zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem unter Eigentumsvor- behalt stehenden Waren zu widerrufen. (d) Übersteigt der Wert unserer Sache zum realisierbare Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des KundenSicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20%, der die Sache für uns verwahrt. 5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners werden wir auf Verlangen des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ freigeben.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Eigentumsvorbehalt. 15.1 Der Liefergegenstand bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, unser Eigentum, auch wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet worden sind. Wir behalten uns Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung unserer Saldoforderungen. Sind Montageleistungen zu erbringen, geht das Eigentum an sämtlichen dem Liefergegenstand erst nach Eingang des Montageentgelts bzw. auch des Teils der Zahlung, der der Montageleistung entspricht, auf den Besteller über. Wird zwischen uns und dem Besteller das Scheck-Wechsel-Verfahren durchgeführt, so bleibt der Eigentumsvorbehalt so lange bestehen, bis wir aus dem Wechsel rechtlich nicht mehr in Anspruch genommen werden können. Das gleiche gilt bei sonstigen Eventualverbindlichkeiten, die wir im Interesse des Bestellers eingehen. 5.2 Die Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht in unserem Eigentum stehenden Waren durch den Besteller, steht uns das Miteigentum an der hergestellten Sache zu, und zwar im Verhältnis des Rechnungswertes unserer verarbeitenden Vorbehaltsware zu der Summe der Rechnungswerte aller anderen bei der Herstellung verwendeten Waren. 5.3 Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden und erlischt hierdurch unser Eigentum an der Vorbehaltsware (§§ 947, 948 BGB), so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum an dem vermischten Bestand oder der einheitlichen Sache im Umfang des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware auf uns übergeht und dass der Auftraggeber diese Güter für uns unentgeltlich verwahrt. 5.4 Die aus der Verarbeitung oder durch die Verbindung bzw. Vermischung entstandenen neuen Sachen gelten als Vorbehaltsware im Sinne dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen. 5.5 Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, es sei denn, er befindet sich uns gegenüber in Verzug, hat die Zahlungen eingestellt oder über sein Vermögen ist das gerichtliche Insolvenzverfahren eröffnet. Es gilt als vereinbart, dass die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung nebst allen Nebenrechten schon jetzt an uns abgetreten werden, und zwar in voller Höhe, bei Weiterveräußerung zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden Waren jedoch nur in Höhe unseres Rechnungsbetrages der von uns gelieferten Waren Ware, bei Weiterveräußerung nach Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung nur in Höhe des Wertes unseres Miteigentumsanteils. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere zur Verpfändung und Dienstleistungen vorzur Sicherungsübereignung an Dritte, bis alle ist der Besteller nicht berechtigt, es sei denn, wir haben hierzu unsere schriftliche Zustimmung erteilt. 5.6 Der Besteller ist verpflichtet, uns unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen, wenn Dritte Recht an der Vorbehaltsware geltend machen. 5.7 Der Besteller ist zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Diese Ermächtigung können wir widerrufen, falls sich der Besteller uns gegenüber im Zahlungsrückstand befindet oder eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögens- verhältnisse im Sinne von 5.5 eintritt. 5.8 In diesen Fällen sind wir auch künftig noch entstehende – berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu Sicherungszwecken zu verlangen, ohne dass dem Auftraggeber gegen den Kunden aus diesen Anspruch ein Zurückbehaltungsrecht zusteht und ohne dass wir hierdurch vom Liefervertrag zurücktreten. 5.9 Übersteigt der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt Wert der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In bestehenden Sicherheiten der Rücknahme der gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten unserer ▇▇▇▇ liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigtverpflichtet. 5.10 Falls der Eigentumsvorbehalt nach dem Recht des Staates, in welches die Ware verbracht wird, unwirksam ist, so gilt diejenige Sicherheit für unsere Kaufpreisforderung als vereinbart, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit in dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- betreffenden Land wirksam vereinbart werden kann und Rücknahmekostendem Eigentumsvorbehalt wirtschaftlich am nächsten kommt. Der Kunde Besteller ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern. 2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen alle hierzu erforderlichen Maßnahmen in tatsächlicher oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen. 3. Der Kunde darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kann. 4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird rechtlicher Hinsicht für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrtzu ergreifen. 5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)

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Sources: Sales Contracts

Eigentumsvorbehalt. 1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren und Dienstleistungen vor, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der a) Die gelieferte ▇▇▇▇ liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- gesamten Preises samt Zinsen und RücknahmekostenNebengebühren unser Eigentum. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern. 2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen. 3. Der Kunde darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kann. 4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrt. 5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er Vertrags- partner ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot die Ware zu vereinbarenveräußern, zu verpfänden oder darüber zu verfügen, solange unser Eigentumsvorbehalt aufrecht ist. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt Er hat bis zur vollständigen Bezahlung die gelieferte Ware in ordnungsge- mäßem Zustand zu halten. b) Sollte er trotzdem über die Ware verfügen und diese weiterveräußern, ist der Vertragspartner zur Wahrung unseres Eigentums gegenüber Dritten verpflichtet. Er hat dem Dritten schriftlich vom Eigentumsvorbehalt Mit- teilung zu machen (verlängerter Eigentumsvorbehalt) und Forderungen, die ihm aus solchen Verfügungen und auch aus damit verbundenen Nebenleistungen entstehen, in der Höhe an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. abzutreten, in der uns gegenüber dem Vertragspartner Forderungen zustehen. c) Sollte er trotzdem über die Ware verfügen, und wird die gelieferte Ware vor der vollständigen Bezahlung in andere Gegenstände eingebaut oder geht mit vernünftigen Mitteln nicht trennbar in andere Gegenstände über oder auf, so verpflichtet sich der Vertragspartner, Forderungen, die ihm aus solchen Verfügungen und auch aus damit verbundenen Neben- leistungen entstehen, in der Höhe an uns abzutreten, in der uns gegen- über dem Vertragspartner Forderungen zustehen. d) Der Kunde Vertragspartner ist zum Einzug zur Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware bei Weiterverkauf mit Stundung des Kaufpreises nur unter der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt Bedingung befugt, dass er gleichzeitig mit der Weiterveräußerung den Zweitkäufer von der Sicherungszession verständigt oder die Zession in den in Ziffer (6)seinen Geschäftsbüchern anmerkt. e) Sollten von dritter Seite Ansprüche, insbesondere Pfandrechte und Forderun- gen, an unseren Gegenständen geltend gemacht werden, die Ware gepfän- det oder beschlagnahmt werden, so verpflichtet sich der Vertragspartner, Dritte und uns unverzüglich und nachweislich schriftlich zu verständigen. f) Bei Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts ist der Vertragspartner verpflichtet uns jederzeit sämtliche zur Durchsetzung unseres Eigen- tumsrechts erforderlichen Informationen und Auskünfte zu erteilen. g) Bei Nichteinhaltung der Bedingungen übernimmt der Vertragspartner die Haftung für alle uns daraus erwachsenen Schäden.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. 1. 7.1 Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen dem Liefergegenstand bis zum Ausgleich der uns auf- grund des Vertrages zustehenden Forderungen vor. Ist der Besteller eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeiten handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäu- fers gegen den Käufer aus den laufenden Geschäftsbeziehungen bis zum Ausgleich von uns gelieferten Waren und Dienstleistungen vorim Zusammenhang mit der Bestellung zustehenden Forderungen (Kontokorrentvorbehalt). Auf Verlangen des Bestellers sind wir zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus wenn der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der ▇▇▇▇ liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben Besteller sämtliche mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- Kaufgegenstand in Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und Rücknahmekosten. Der Kunde ist verpflichtetfür die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehun- gen eine angemessene Sicherheit besteht. 7.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen istinsbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten zurückzunehmen, der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern. 2Liefergegenstandes durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen Pfändungen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns zu gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall. 7.3 Der Besteller ist berechtigt den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen, er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages ein- schließlich Umsatzsteuer ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Besteller auch nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsver- zug ist. In diesem Fall können wir verlangen, dass der Besteller uns unverzüglich die abgetretenen Forderun- gen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldner (Dritten) die Abtretung mitteilt. Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Sicherungszession ist dem Besteller nicht gestattet. Der Besteller ist weiter verpflichtet, unsere Rechte am Weiterverkauf von Vorbehalts- ware auf Kredit zu benachrichtigensichern. 3. Der Kunde darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten 7.4 Die Verarbeitung oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis Umbildung des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kann. 4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware Liefergegenstandes durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenstän- den verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum entsprechend §§ 947 ffan der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zurzeit der Verarbeitung. BGB zu. Verbindet oder vermischt Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die Vorbe- haltsware. 7.5 Wird der Kunde unsere Sachen Liefergegenstand mit einer Sacheanderen, die in seinem Eigentum stehtuns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen vermischen Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet gilt es als verein- bart, dass der Kunde Besteller uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache stehtanteilsmäßig Miteigentum überträgt. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache Der Besteller verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum für uns verwahrtuns. 5. 7.6 Der Kunde Besteller tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die ihm durch die Verbindung des Liefergegenstandes mit einem Grundstück gegen einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist Dritten erwachsen. 7.7 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Bestellers freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht berechtigtbeglichen sind, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung um mehr als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)20 % übersteigt.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. 1. Wir 13.1 Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Vertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum und die Nutzungsrechte an sämtlichen von uns gelieferten den verkauften Waren und Dienstleistungen vor. 13.2 Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der ▇▇▇▇ liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekostenzur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde ist verpflichtethat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, unser Eigentum gegen Feuerwenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen. 13.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen istinsbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den Liefergegenstand gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Kosten Grund des Bestellers gegen DiebstahlEigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, Bruchlediglich die ▇▇▇▇ heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, Feuerdürfen wir diese Rechte nur geltend machen, Wasser und sonstige Schäden zu versichernwenn wir dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist. 2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen. 3. 13.4 Der Kunde darf ist bis auf Widerruf gemäß unten gemäß Ziffer 13.4.3 befugt, die Ware unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten weiter zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen. 13.4.1 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Vereinbarung eines verlängerten Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware. 13.4.2 Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußerndes Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigtin Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis in 13.2 genannten Pflichten des Kunden erlischtgelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen. 13.4.3 Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, wenn er seine die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht einhältdurch Ausübung eines Rechts gemäß Ziffer 13.3 geltend machen. Ist dies aber der Fall, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kann. 4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weiseso können wir verlangen, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrt. 5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden abgetretenen Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt abderen Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Er ist nicht Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners die Befugnis des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. 19.1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren und Dienstleistungen vorDie Ware bleibt in unserem Eigentum, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden sämtliche Ansprüche, die uns aus der Geschäftsbeziehung beglichen Geschäftsverbindung mit dem Kunden zustehen, erfüllt sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der ▇▇▇▇ liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigtvertragswidrigem Verhalten des Kunden, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekosten. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen istZahlungsverzug, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahldie Ware zurückzunehmen, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden worin ein Rücktritt vom Vertrag zu versichernsehen ist. 29.2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen Pfändungen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat uns der Besteller uns Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Drittwiderspruchsklage gemäß § 771 ZPO erheben können. 39.3. Der Kunde darf die Ware Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen ordentlichen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist und solange er nicht berechtigtgegenüber uns in Verzug ist, weiter verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Endrechnungsbetrags (zzgl. Die Verarbeitungs- USt.) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischtzwar unabhängig davon, wenn er seine ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, dies nicht zu tun, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Zahlungsverzug gerät und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kundendie Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kanndazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. 49.4. Eine Die Verarbeitung von Vorbehaltsware oder Umbildung der Ware durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum entsprechend §§ 947 ffan der neuen Sache im Verhältnis des ▇▇▇▇▇ der Ware (Endrechnungsbetrag zzgl. BGB zuUSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Verbindet oder vermischt Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Ware. 9.5. Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die in seinem Eigentum steht, Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet gilt als vereinbart, dass der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache stehtanteilsmäßig Miteigentum überträgt. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrtuns. 59.6. Der Kunde tritt uns zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn auch die Forderungen ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt abDritten erwachsen. 9.7. Er ist nicht berechtigtWir verpflichten uns, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden an den Kunden gilt insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheit die an uns abgetretene Forderung zu sichernden Forderungen um mehr als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug 10 % übersteigt; die Auswahl der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

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Sources: Allgemeine Lieferungs Und Zahlungsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. 1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen Alle von uns gelieferten Waren und Dienstleistungen vorErzeugnisse werden ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung - bei Bezahlung durch Wechsel oder Schecks bis zu deren Einlösung - sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung, bis alle ein- schließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen und künftig entstehenden Forderungen unser Eigentum. Dies gilt auch künftig dann, wenn sämtliche oder einzelne unserer Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Der Käufer darf Vorbehaltsware (also auch Ware, die nach Verbindung, Vermischung oder Verar- beitung gemäß den nachfolgenden Bedingungen in unserem Miteigentum steht) weder verpfän- den, noch entstehende – gegen zur Sicherheit übereignen. Bei Verletzung wichtiger Vertragspflichten, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach Mahnung zur Rücknahme der Waren berechtigt, der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Ware durch uns liegt, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, ein Rücktritt vom Vertrag nur dann, wenn wir das ausschließlich schriftlich erklären. Von Pfändungen und jeder anderen drohenden Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte muss uns der Käufer unverzüglich unter Angabe der näheren Umstände benachrichtigen. Der Käufer ist unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen berechtigt, die Vorbehaltsware zu verarbeiten und im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern. a) Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt durch uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, und zwar unentgeltlich und ohne uns zu verpflichten. Bei Verarbeitung mit anderen, uns nicht gehörenden Waren, steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den Kunden anderen verarbeiteten Waren zur Zeit der Verarbeitung. Nach dem gleichen Modus bestimmt sich der uns im Falle der Verbindung oder Vermischung unserer Ware zustehende Miteigentumsanteil, und zwar auch, wenn eine der Sachen als Hauptsache anzusehen ist. Die durch Verarbeitung, Verbindung, Vermischung ent- stehende neue Sache gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. b) Die Forderungen des Käufers aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden be- reits jetzt zur Sicherung sämtlicher unserer Forderungen aus der Geschäftsbeziehung beglichen sindan uns abgetreten. Wir nehmen die Abtretung an. Bei Einstellung Veräußerung der Vorbehaltsware mit fremder Ware im verarbeiteten oder unverarbeiteten Zustand gelten die Forderungen nur in laufende Rechnung gilt Höhe des Rechnungswertes der Eigentumsvorbehalt von uns gelieferten Vorbehaltsware als abgetreten. Der Verkäufer ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen treuhänderisch für uns einzuzie- hen. Die Einzugsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungs- verpflichtungen aus dem zugrunde liegenden Vertrag nicht ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Konkurses, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens oder sonstigem Vermögensverfall des Käufers können wir ferner verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug der Forderungen erforderlichen Angaben macht, die dazugehöri- gen Unterlagen aushändigt und dem Schulder die Abtretung mitteilt. Außerdem bevollmächtigt uns der Käufer schon jetzt für den jeweiligen SaldoFall, die Abnehmer von der Vorausabtretung zu unterrichten. In der Rücknahme der Wir verpflichten uns gegebene Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigtauf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als deren Wert die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekosten. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichernKäufer noch bestehenden Forderungen um mehr als 20% übersteigt. 2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen. 3. Der Kunde darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kann. 4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrt. 5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. 1. 12.1 Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns den gelieferten Waren und Dienstleistungen vor, vor bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden zur Erfüllung aller Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung beglichen sindGeschäftsverbindung, einschließlich Zinsen, Nebenforderungen und Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung oder einer erforderlichen Intervention wegen einer Pfändung der gelieferten Ware durch Dritte. Eine Zwangsvollstreckung in die gelieferte Ware ist uns unverzüglich mitzuteilen. Die Kosten der erforderlichen Intervention trägt der Kunde. 12.2 Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldovertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die gelieferte Sache zurückzunehmen. In der Rücknahme Zurücknahme der ▇▇▇▇ gelieferten Sache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, soweit wir diesen nicht ausdrücklich schriftlich erklärt haben. In einer Pfändung der gelieferten Sache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der gelieferten Sache zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich angemessener Verwendungskosten - anzurechnen. 12.3 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall. 12.4 Der Kunde ist berechtigt, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekostengelieferte Sache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Der Kunde ist verpflichtettritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages (einschließlich MwSt) ab, unser Eigentum die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Feuerseinen Abnehmer oder Dritte erwachsen. Dies gilt unabhängig davon, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen ob die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern. 2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen. 3. Der Kunde darf bleibt auch nach der Abtretung zur Einziehung dieser Forderung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußernForderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Zu anderen Verfügungen Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kundenderen Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kanndazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. 4. Eine 12.5 Die Verarbeitung von Vorbehaltsware oder Umbildung der gelieferten Sache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht Wird die gelieferte Sache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum entsprechend §§ 947 ffan der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der gelieferten Sache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. BGB zuFür die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Sache. 12.6 Wird die gelieferte Sache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der gelieferten Sache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, Erfolgt die in seinem Eigentum steht, Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet gilt als vereinbart, dass der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnisanteilmäßig Miteigentum, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache stehtüberträgt. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrtuns. 5. 12.7 Der Kunde tritt uns zur Sicherung unserer Forderungen auch die Forderungen ab, die ihm durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigtDritten erwachsen. 12.8 Wir verpflichten uns, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden an den Kunden gilt insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die an uns abgetretene Forderung zu sichernden Forderungen mehr als zuletzt getilgt10 % übersteigt. Der Kunde ist zum Einzug Die Auswahl der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

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Eigentumsvorbehalt. 1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren und Dienstleistungen der Ware vor, bis alle sämtliche Forderungen – auch künftig noch entstehende – unsererseits gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Bei Einstellung Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forde- rungen unsererseits in eine laufende Rechnung gilt aufgenommen wurden und der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der ▇▇▇▇ liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmenSaldo gezogen und anerkannt ist. 2. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekosten. Der Kunde ist verpflichtetnachfolgende Regelung gilt nur im kaufmännischen Verkehr: Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen istinsbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten zurückzunehmen; der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme des Bestellers gegen DiebstahlLiefergegenstandes durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, Bruches sei denn, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern. 2wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen Pfändungen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller Kunde uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben oder sonstige geeignete Maßnahmen ergreifen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall. 3. Der Kunde darf die Ware ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht nur dann berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kundenhiermit schon jetzt alle Forderungen abtritt, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kannihm aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Wird Vorbehaltsware unverarbeitet oder nach Verarbeitung oder Verbindung mit Gegenständen, die ausschließlich im Eigentum des Kunden stehen, veräußert, so tritt der Kunde schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in voller Höhe an uns ab. Wird Vorbehaltsware vom Kunden nach Verarbeitung/Verbindung zusammen mit nicht uns gehörender Ware veräußert, so tritt der Kunde schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und im Rang vor dem Rest ab. Wir nehmen die Ab- tretung an. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Kunde auch nach Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderun- gen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Wir können verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. 4. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung von der Vorbehaltsware wird nimmt der Kunde für uns vorgenommenvor, ohne dass für uns daraus Verpflichtungen entstehen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vor- behaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Waren, steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB der dabei entstehende Miteigentumsan- teil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Verbindet oder vermischt Erwirbt der Kunde unsere Sachen mit einer das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die in seinem Eigentum steht, in der WeiseVertragsparteien darüber einig, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer neuen Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache einräumt und dieses unentgeltlich für uns verwahrt. 5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag Wird im Zusammenhang mit der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners Bezahlung des Kaufpreises durch den Kunden eine wechselmäßige Haftung des Kunden an begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt sowie die diesem zugrundeliegende Forderung aus Warenlieferungen nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Kunden gilt als Bezogenen. 6. Wir verpflichten uns, die an uns abgetretene Forderung zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Kunden freizugeben, als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt.

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Eigentumsvorbehalt. 1. 9.1 Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen den von uns gelieferten Waren und Dienstleistungen vor, Gegen- ständen bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung beglichen sindGeschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der ▇▇▇▇ liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware, ohne zuvor Vorbehalts- ware nach Rücktritt vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekosten. . 9.2 Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum die Vorbehaltsware pfleglich zu behan- deln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen FeuerFeuer-, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser Wasser- und sonstige Schäden Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. 2. 9.3 Bei Pfändungen, Beschlagnahmen Pfändungen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat uns der Besteller uns Kunde unverzüglich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für die von uns aufgewandten Kosten. 3. 9.4 Der Kunde darf ist berechtigt, die Ware Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten ordentlichen Ge- schäftsgang weiter zu verkaufen und zu veräußern; er tritt uns jedoch bereits mit Abschluss desjenigen Vertrages, dessen Bestandteil diese Bedingungen sind, alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) unserer Forderung ab, die ihm gegen seine Abnehmer oder unter Vereinbarung eines verlängerten Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigtnach Bearbeitung weiterverkauft worden ist. Die Verarbeitungs- Abtretung wird von uns mit Abschluss des jeweiligen Vertrages angenommen, dessen Bestandteil diese Bedingungen sind. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtre- tung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzu- ziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ge- stellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dieses der Fall, hat uns der Kunde die abgetretenen Forderungen und jede sonstige schwerwiegende Veränderung deren Schuldner unverzüglich bekannt zu geben, alle zum Einzug der Vermögensverhältnisse Forderungen erforderlichen An- gaben und Unterlagen zu übermitteln und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitzuteilen. Ein Zurückbehaltungs- und oder Leistungsverwei- gerungsrecht des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kannKunden ist insoweit ausgeschlossen. 4. Eine 9.5 Die Verarbeitung von oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht in unserem Eigentum stehenden Gegenständen verar- beitet, so erwerben wir das Miteigentum entsprechend §§ 947 ffan der neuen Sache im Ver- hältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. BGB zuFür die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbe- halt gelieferten Gegenstände. Verbindet oder vermischt Der Kunde verwahrt die neue Sache auch für uns. 9.6 Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht in unserem Eigentum stehenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbe- haltsware zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die in seinem Eigentum steht, Vermischung in der Weise, dass die Sache Sa- che des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet gilt als vereinbart, dass der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Satz 4 der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrtZiffer 9.5 gilt entsprechend. 5. 9.7 Der Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Vorbehalts- ware mit einem Grundstück gegen einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt abDritten erwachsen. Er ist nicht berechtigtDie Abtre- tung erfolgt jeweils mit Abschluss desjenigen Vertrages, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners dessen Be- standteil diese Bedingungen sind, ohne dass es insoweit weiterer Erklärungen des Kunden an den oder von uns bedarf. 9.8 Die vorstehenden Abtretungen beinhalten keine Stundung der dem Kunden gilt obliegenden Zahlungspflichten. 9.9 Wir verpflichten uns, die an uns abgetretene Forderung zustehenden Sicherheiten auf Ver- langen des Kunden insoweit freizugeben, als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Wert unserer Sicher- heiten die zu sichernden Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)um mehr als 20% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

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Sources: General Terms and Conditions of Delivery and Services

Eigentumsvorbehalt. 1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren der verkauften Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und Dienstleistungen künftigen Forderungen aus den mit dem Kunden geschlossenen Verträgen und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) vor, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. 2. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der ▇▇▇▇ liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigtvertragswidrigem Verhalten des Kunden, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere bei einem Zahlungsverzug Nichtzahlung des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekosten. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen istfälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den Liefergegenstand gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Kosten Grund des Bestellers gegen DiebstahlEigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, Bruchlediglich die ▇▇▇▇ heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, Feuerdürfen wir diese Rechte nur geltend machen, Wasser und sonstige Schäden zu versichern. 2. Bei Pfändungenwenn wir dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigenfalls nicht eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist. 3. Der Kunde darf Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er nicht berechtigtverpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Die Verarbeitungs- Sofern Wartungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischtInspektionsarbeiten erforderlich sind, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag muss der Auftraggeber diese auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kanneigene Kosten rechtzeitig durchführen. 4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für Vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen dürfen die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Wir sind vom Kunden unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrtgehörenden Waren erfolgen. 5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigtbefugt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigtweiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. Diese Befugnis erlischt In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen. a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware. b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den in Ziffer Schuldnern (6)Dritten) die Abtretung mitteilt. d) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Kunde Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ freigeben.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. 1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren und Dienstleistungen vor, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der Die gelieferte ▇▇▇▇ liegt kein Rücktritt vom Vertragbleibt bis zur vollständigen Bezahlung des ver- einbarten Preises einschließlich sämtlicher Forderungen aus der Ge- schäftsverbindung und zukünftiger Forderungen sowie bis zur Einlö- sung von Wechseln und Schecks unser Eigentum. 2. Eine Weiterveräußerung ist dem Kunden im Rahmen eines ord- nungsgemäßen Geschäftsverkehrs gestattet. Der Kunde tritt bereits jetzt seine Ansprüche aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltswa- re, insbesondere den Zahlungsanspruch gegen seine Abnehmer, an uns ab. Wir sind berechtigt, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekostennehmen diese Abtretung an. Der Kunde ist verpflichtet, seinen Schuldnern die Abtretung auf unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichernVerlangen hin anzuzei- gen. Die Ansprüche gegen die Versicherung Forderungen und Namen der Schuldner des Kunden sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern. 2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigenmitzuteilen. 3. Der Kunde darf ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen. Bei Zahlungsverzug oder sofern uns Umstände bekannt werden, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis nach kaufmännischem Ermessen geeignet sind, die Kre- ditwürdigkeit des Kunden erlischtzu mindern, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse sind wir zum Widerruf des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kannEin- zugsrechtes berechtigt. 4. Eine Be- und Verarbeitung von der Vorbehaltsware wird erfolgt für uns vorgenommenals Herstel- ler im Sinne von § 950 BGB. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt, so erwerben wir das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer neuen Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz Verhältnis des Kunden, Nettorechnungswertes der die Sache für uns verwahrtVorbehaltsware zum Nettorechnungswert der anderen verwendeten Waren zum Zeitpunkt der Verarbeitung o- der Vermischung. 5. Der Die Sicherungsübereignung von in unserem Eigentum stehender Ware ist unzulässig. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde tritt auf unser Eigentum an der Ware hinweisen und uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt abunverzüglich unter Übersendung einer Abschrift des Pfändungsprotokolls benachrichtigen. 6. Er ist nicht Wir sind berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden an den vom Vertrag zurückzutreten und die von uns gelieferte ▇▇▇▇ herauszuver- langen. 7. Übersteigt der Wert der eingeräumten Sicherheiten unsere Forderun- gen um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)inso- weit zur Rückübertragung oder Freigabe von Sicherheiten nach unse- rer ▇▇▇▇ verpflichtet.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. 1. Wir Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten den verkauften Waren und Dienstleistungen vor, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der ▇▇▇▇ liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. 2. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der Verwertungs- und Rücknahmekostengesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde ist verpflichtethat uns unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, unser Eigentum gegen Feuerwenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen. 3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen istinsbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den Liefergegenstand gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Kosten Grund des Bestellers gegen DiebstahlEigentumsvorbehalts und des Rücktritts herauszuverlangen. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, Bruchdürfen wir diese Rechte nur geltend machen, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichernwenn wir dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist. 2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen. 34. Der Kunde darf ist bis auf Widerruf gemäß unten (c.) befugt, die Ware unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen. (a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Vereinbarung eines verlängerten Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware. (b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußerndes Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigtin Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis in Abs. 2 genannten Pflichten des Kunden erlischtgelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen. ▇▇▇ ▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇ ▇-▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ Telefon: +▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇-▇ Support: +▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇-▇▇ Warenanlieferung: ▇▇▇ ▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇ ▇-▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ Internet: ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ E-Mail: ▇▇▇▇@▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ Geschäftsführer: ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ HRB ▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ USt.-IdNr.: DE112616565 Sparkasse Wetzlar: BIC/Swift Code: ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ IBAN: ▇▇▇▇ ▇▇▇ ▇▇▇ ▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇ Commerzbank Gießen BIC/Swift Code: ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ IBAN: ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇ (c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, wenn er seine die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht einhältdurch Ausübung eines Rechts gemäß Abs. 3 geltend machen. Ist dies aber der Fall, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kann. 4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weiseso können wir verlangen, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Kunden zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen. (d) Übersteigt der Wert unserer Sache zum realisierbare Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des KundenSicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, der die Sache für uns verwahrt. 5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners werden wir auf Verlangen des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ freigeben.

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Sources: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Eigentumsvorbehalt. 1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns allen gelieferten Waren und Dienstleistungen vor, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden der Käufer sämtliche derzeitigen und künftigen Verpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung beglichen sindGeschäftsverbindung mit uns vollständig erfüllt hat. Dies gilt auch dann, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Bei Einstellung in laufende laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt die Vorbehaltsware als Sicherheit für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der ▇▇▇▇ liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekosten. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichernSaldoforderung. 2. Bei PfändungenBe- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, Beschlagnahmen ohne uns zu verpflichten. Die be-/verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder sonstigen Verfügungen untrennbar vermengt/verbunden, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Gegenstände zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Eingriffen Dritter hat Vermengung/Verbindung. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermengt und ist diese Sache als Hauptsache anzusehen, so überträgt uns der Besteller Käufer hiermit anteilmäßig Miteigentum, soweit die Hauptsache ihm gehört. Der Käufer verwahrt das so entstandene Eigentum unentgeltlich für uns unverzüglich zu benachrichtigenmit. 3. Der Kunde darf Käufer ist bis zu unserem Widerruf, der jederzeit und ohne besondere Begründung zulässig ist, berechtigt, die Ware Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen ordentlichen Geschäftsgang weiterverarbeiten weiterzuveräußern, weiterzuverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten umzubilden. Als Weiterveräußerung in diesem Sinne gilt auch der Einbau in Grund und Boden oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußernin mit Gebäuden verbundene Anlagen oder die Verwendung zur Erfüllung sonstiger Verträge. 4. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 10%, geben wir auf Verlangen des Käufers entsprechende Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ frei. 5. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware (Verpfändungen, Sicherungsübereignungen) oder anderen Abtretungen der in Ziffer VI.3. genannten Forderungen ist er der Käufer nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- Im Falle von Pfändungen oder Beschlagnahmen der Vorbehaltsware hat der Käufer auf unser Eigentum hinzuweisen und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischtuns unverzüglich zu informieren. 6. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware gegen alle üblichen Risiken, insbesondere gegen Feuer, Einbruchs- und Wassergefahren auf eigene Kosten angemessen zu versichern, sie pfleglich zu behandeln und sie ordnungsgemäß zu lagern. 7. Ist der Käufer mit der Zahlung von mindestens zwei Kaufpreisraten ganz oder teilweise in Zahlungsverzug, sind wir nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten Nachfrist auch dann zur Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber wir nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kannvom Vertrag zurückgetreten sind. 4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrt. 5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)

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Sources: Besondere Verkaufsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. 1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns den gelieferten Waren und Dienstleistungen vor, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden zur vollständigen Erfüllung aller uns aus der Geschäftsbeziehung beglichen sindGeschäftsverbindung zustehenden und noch entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor. 2. Bei Einstellung Der Besteller ist zur Verarbeitung oder Verbindung unserer Erzeugnisse mit anderen Erzeugnissen im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. An den durch Verarbeitung oder Verbindung entstehenden Gegenständen erwerben wir zur Sicherung unserer in laufende Rechnung gilt Abschnitt VIII.1 genannten Ansprüche Miteigentum, das der Besteller uns schon jetzt überträgt. Der Besteller hat die unserem Miteigentum unterliegenden Gegenstände als vertragliche Nebenpflicht unentgeltlich zu verwahren. Die Höhe unseres Miteigentumsanteils bestimmt sich nach dem Verhältnis des Wertes, den unser Erzeugnis und der durch die Verbindung entstandene Gegenstand zur Zeit der Verbindung haben. 3. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gegen Barzahlung oder unter Eigentumsvorbehalt berechtigt. Der Besteller tritt uns schon jetzt alle ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen mit Nebenrechten ab. Werden uns gehörende Erzeugnisse zusammen mit anderen Waren weiterverkauft, so ist die Kaufpreisforderung in Höhe des Preises unserer Erzeugnisse abgetreten. Die abgetretenen Forderungen dienen der Sicherung aller Ansprüche nach Abschnitt VIII.1. Der Besteller ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Rechte aus diesem Abschnitt können widerrufen werden, wenn der Besteller seinen Vertragspflichten uns gegenüber nicht ordnungsgemäß nachkommt, insbesondere in Zahlungsverzug kommt. Diese Rechte erlöschen auch ohne ausdrücklichen Widerruf, wenn der Besteller seine Zahlungen länger als nur vorübergehend einstellt. Auf unser Verlangen hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich mitzuteilen, an wen er in unserem Eigentum oder Miteigentum stehende Ware veräußert hat und welche Forderungen ihm aus der Weiterveräußerung zustehen, sowie uns auf seine Kosten öffentlich beglaubigte Urkunden über die Abtretung der Forderungen auszustellen. Bestellers im Inland gehen zu unseren Lasten, sofern sich die Beanstandung als berechtigt 4. Zu anderen Verfügungen über die in unserem Vorbehaltseigentum oder Miteigentum stehenden erweist. Die Mängelbeseitigung erfolgt durch Austausch oder Instandsetzung der mangelhaften Erzeugnisse bei uns. Mängelbeseitigungen am Aufstellungsort erfolgen nur im Rahmen von besonderen Vereinbarungen nach unseren gültigen Servicebedingungen. 4. Die Gewährleistungspflicht erlischt, wenn das Erzeugnis von fremder Seite oder durch den Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert wird, es sei denn, dass der Mangel nicht in ursächlichem Zusammenhang mit den Veränderungen steht, sowie wenn Vorschriften für Gegenstände oder die an uns abgetretenen Forderungen ist der Besteller nicht berechtigt. Pfändungen oder sonstige Rechtsbeeinträchtigungen der uns ganz oder teilweise gehörenden Gegenstände oder Forderungen hat der Besteller uns unverzüglich mitzuteilen. Der Besteller trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs Dritter auf unser Vorbehalts- oder Sicherungseigentum und zu einer Wiederbeschaffung des Gegenstands aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können. Versand, Verpackung, Einbau, Behandlung, Verwendung oder Wartung nicht befolgt werden, 5. Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug oder einer sonstigen schuldhaften Verletzung der oder wenn fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den jeweiligen SaldoBesteller oder Dritte vorliegt. 5. In Natürlicher Verschleiß und Beschädigung durch unsachgemäße Behandlung sind von der Rücknahme Gewährleistung ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für Veränderungen des Zustands oder der Betriebsweise unserer Erzeugnisse durch unsachgemäße Lagerung oder ungeeignete Betriebsmittel sowie klimatische oder sonstige Einwirkungen. Die Gewähr erstreckt sich nicht auf Mängel, die auf Konstruktionsfehlern oder der ▇▇▇▇ liegt kein Rücktritt vom Vertragungeeigneten Materials beruhen, sofern der Besteller trotz unseres vorherigen Hinweises die Konstruktion oder das Material vorgeschrieben hat. Wir sind berechtigt, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug Für beigestellte Teile des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und RücknahmekostenBestellers übernehmen wir keine Gewähr. 6. Der Kunde Besteller hat uns oder einem zur Gewährleistung verpflichteten Dritten für die Ausführung der Gewährleistungsarbeiten die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Er ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, zur Eigenvornahme solcher Arbeiten außer in den Liefergegenstand auf Kosten Fällen des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern. 2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen. 3. Der Kunde darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht § 637 BGB nur mit unserer Zustimmung berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis zur Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen tragen wir in einem Vertragspflichten des Kunden erlischtBestellers die Herausgabe der in unserem Vorbehalts- oder Miteigentum stehenden Waren zu verlangen. Machen wir von diesem Recht Gebrauch, so liegt – unbeschadet anderer zwingender Gesetzesbestimmungen – nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerätwir dies ausdrücklich schriftlich erklären. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung Übersteigt der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kann. 4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird Wert der für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde bestehenden Sicherheiten unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden Forderungen insgesamt um mehr als Hauptsache anzusehen ist10 %, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältniswerden wir auf Verlangen des Bestellers insoweit Sicherungen nach unserer ▇▇▇▇ freigeben. ▇▇▇▇▇-▇▇▇-▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇ ▇, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ Tel.: ▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇-▇, der die Sache für uns verwahrtFax. 5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6): ▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇-▇▇

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Sources: Allgemeine Bedingungen Für Lieferungen Und Leistungen

Eigentumsvorbehalt. 1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen den von uns gelieferten Waren und/oder eingebauten Gegenständen (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Tilgung sämtlicher uns aus diesem Vertrag und Dienstleistungen aus der Geschäftsverbindung zu dem Kunden jetzt und künftig (gleich aus welchem Rechtsgrund) zustehenden Ansprüche vor, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der ▇▇▇▇ liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug ab Zeitpunkt des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und RücknahmekostenVertragsschlusses entstehen oder bereits entstanden. 2. Der Kunde ist verpflichtetzum Weiterverkauf, unser Eigentum gegen Feuerzur Verarbeitung, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns Vermischung oder Verbindung sowie zur anschließenden Veräußerung der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir Vorbehaltsware im Rahmen von verlängerten Eigentumsvorbehalten berechtigt, sofern dieses im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb erfolgt. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware durch den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern. 2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigenKunden ist nicht gestattet. 3. Der Eine etwaige Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware nimmt der Kunde darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kann. 4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird ausschließlich für uns vorgenommenvor. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht einer Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen, uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des nicht gehörenden Waren durch den Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil erwerben wir an der Hauptsache neuen Sache Miteigentum in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Gesamtwert der neuen Sache zum Wert Rechnungswert der Hauptsache Vorbehaltsware steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt Die aus der Verarbeitung entstehende neue Sache gilt auch als Vorbehaltsware im Besitz Sinne dieser Bedingungen. 4. Der Kunde tritt alle ihm im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung zustehenden Ansprüche mit Nebenrechten sowie etwaige Ansprüche gegen seinen Versicherer als Sicherheit im Voraus an uns ab. Für den Fall des Exports der Vorbehaltsware tritt der Kunde ferner hiermit an uns alle Ansprüche ab, die ihm im Zusammenhang mit dem Export gegen inländische und ausländische Kreditinstitute zustehen oder künftig zustehen werden, insbesondere die Ansprüche aus Inkassoaufträgen, aus Akkreditiven oder Akkreditivbestätigungen sowie aus Bürgschaften und Garantien. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden Waren, sei es ohne, sei es nach Verarbeitung, verkauft, gelten die Ansprüche in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an uns abgetreten. Die vorstehenden Abtretungen enthalten keine Stundung unserer Zahlungsansprüche gegen unseren Kunden, der die Sache für uns verwahrt. 5. Der Kunde tritt bleibt zur Einziehung der an uns einen abgetretenen Ansprüche auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Ansprüche selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Ansprüche nicht einzuziehen, solange der Kunde nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt wurde oder keine Zahlungseinstellung vorliegt. Ist einer dieser Fälle gegeben, hat uns dieser Kunde die abgetretenen Ansprüche und deren Schuldner unverzüglich bekannt zu geben, alle zum Einzug der Ansprüche erforderlichen Angaben und Unterlagen zu übermitteln und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen. 6. Unser Kunde hat die Pflicht, die Vorbehaltsware in ordnungsgemäßem Zustand zu halten, getrennt zu lagern und als in unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt abEigentum stehende Ware zu kennzeichnen. 7. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners Auf Verlangen des Kunden werden wir das uns zustehende Eigentum an den Kunden gilt der Vorbehaltsware und die an uns abgetretene Forderung abgetretenen Ansprüche an diesen insoweit zurückübertragen, als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in deren Wert den in Ziffer (6)Wert er uns gegen den Kunden insgesamt zustehenden Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. 1Alle dem Käufer von uns gelieferten Waren bleiben auch in verarbeitetem Zustand bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen in unserem Eigentum. Wir sind Eigentümer der Vorbehaltsware; der Käufer ist Verwahrer und ist sohin verpflichtet, die Ware ordnungsgemäß zu sichern und zu pflegen. Der Käufer hat uns von Beschädigungen oder Abhandenkommen der Vorbehaltsware unverzüglich zu informieren. Die Vorbehaltsware darf erst nach vollständiger Bezahlung verwendet, eingebaut, weiterkauft, verpfändet oder zur Sicherheit Dritten übereignet werden. Unsere Waren sind daher mit dem Hinweisschild, dass diese im Eigentum der Fa Weider GmbH stehen, zu lagern. Sollten unsere Waren gepfändet oder beschlagnahmt oder durch eine sonstige gerichtliche oder behördliche Verfügung betroffen sein, so ist der Käufer verpflichtet, uns binnen 48 Stunden schriftlich unter Angabe der Daten zu verständigen. Wir behalten uns das in diesem Fall vor, vom Kaufvertrag zurückzutreten und unseren Eigentumsanspruch selbst zu verfolgen. Sollten wir wegen Unterlassung der frist- und/oder formgerechten Verständigung unser Eigentum an sämtlichen von nicht durchsetzen können, so sind uns gelieferten der Fakturenwert der Waren und Dienstleistungen vordie Kosten der vergeblichen Aufwendungen zu ersetzen. Wenn der Käufer die Zahlungen einstellt oder ein Insolvenzverfahren einzuleiten beabsichtigt, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der ▇▇▇▇ liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekosten. Der Kunde so ist er verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern. 2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich eine Liste der noch vorhandenen, unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu benachrichtigen. 3übersenden. Der Kunde darf Das Recht des Käufers auf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden Vorbehaltsware erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen bezüglich seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht einhältin Verzug gerät oder Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers mindern. Auf Verlangen hat der Käufer die Ware auf seine Kosten und Gefahr zurückzugeben. Kostenvoranschläge, Zeichnungen, Schaltpläne, Software, technische Unterlagen, Skizzen, Konstruktionsangaben uä. verbleiben in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellungunserem Eigentum, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens selbst wenn sie vor einer Bestellung ausgehändigt worden sind und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die es sich um Vorschläge zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kannProblemlösung handelt. Ohne unsere ausdrückliche Genehmigung dürfen Daten und Dokumente, wozu auch Beschreibungen und Betriebsanleitungen uä. zählen, weder in irgendeiner Form vervielfältigt noch sonst Dritten zur Kenntnis gebracht werden. 4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrt. 5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)

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Sources: Allgemeine Liefer Und Geschäftsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. 113.1 Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Ge- schäftsverbindung sowie bis zur Einlösung der dafür gegebenen Schecks oder Wechsel. Wir behalten uns Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Diese Ware darf vor vollständiger Bezahlung weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer schriftlich zu benach- richtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die dem Auftraggeber gehörende Ware erfolgen.| 13.2 Im Fall des Scheck- Wechsel-Austausches geht das Eigentum an sämtlichen auf den Auftraggeber erst über, wenn für uns kein Rückgriff aus dem Wechsel mehr zu befürchten ist. | 13.3 Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt. Die Forderungen des Auftraggebers aus einer Weiterveräußerung der von uns gelieferten Waren, aus dem Abdruck von Anzeigen und aus dem Vertrieb von Beilagen in den gelieferten Waren und Dienstleistungen vor, bis alle werden bereits jetzt zur Sicherung unserer sämt- lichen Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der ▇▇▇▇ liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekosten. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind Geschäftsverbindung an uns abgetreten. Weist uns Nimmt der Besteller auf Aufforderung nicht nachAuftraggeber Forderungen aus einer Wei- terveräußerung der Vorbehaltsware, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen istaus dem Abdruck von Anzeigen und aus dem Vertrieb von Beilagen in ein mit einem Dritten, insbesondere mit einem Kunden, bestehendes Kontokorrentverhältnis auf, so gilt der jeweilige abgetretene Saldo bis zur Höhe unserer Forderungen als abgetreten. | 13.4 An allen vom Auftraggeber übergebenen Rohmaterialien jeglicher Art wird mit der Übergabe zur Sicherung sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Forderungen des Lieferanten aus Wa- renlieferungen ein Pfandrecht bestellt. Bei Be- oder Verarbeitung vom Auftragnehmer gelieferter und in dessen Eigentum stehender Waren sind wir als Hersteller gemäß § 950 BGB anzustehen und behält in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern. 2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen. 3. Der Kunde darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kann. 4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an in Höhe des Rechnungswertes der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache stehtVorbehaltsware beschränkt. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrt. 5Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)|

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Sources: Liefer Und Zahlungsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. 1. Wir Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an sämtlichen von den verkauften Waren vor. 2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns gelieferten unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Dienstleistungen vor, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sinderfolgen. 3. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der ▇▇▇▇ liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigtvertragswidrigem Verhalten des Käufers, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere bei einem Zahlungsverzug Nichtzahlung des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekosten. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen istfälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts herauszuverlangen. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist. 4. Der Käufer ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen: 4.1. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für entstehende Erzeugnisse das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware. 4.2. Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehender Ziffer 4.1 zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Ziffer 2. genannten Pflichten des Käufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen. 4.3. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahren gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. 4.4. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 %, werden wir auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ freigeben. Bis zum Eigentumsübergang hat der Kunde den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, BruchBruch-, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern. 2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen. 3. Der Kunde darf Abnehmer hat uns auf unser Verlangen jederzeit Auskunft über den Verbleib der Vorbehaltsware und über die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die aus dem Weiterverkauf entstandenen Forderungen zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kannerteilen. 4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrt. 5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. 1. Wir Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis und – bei Unternehmern – aller Forderungen einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an sämtlichen den von uns gelieferten Waren und Dienstleistungen vor. 2. An uns zur Bearbeitung übergebenen Gegenständen steht uns ein gesetzliches Werkunternehmerpfandrecht zu. Unabhängig davon bestellt uns der Kunde an den übergebenen Gegenständen ein Vertragspfandrecht, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt welches bei Verbrauchern zur Sicherung des Werklohns für den jeweiligen SaldoAuftrag, bei Unternehmern bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung der Sicherung dient. 3. In Erfolgt die Auslieferung von uns bearbeiteter Gegenstände des Kunden vor vollständiger Zahlung, so ist mit dem Kunden vereinbart, dass dieser uns das Eigentum an diesen Teilen im Werte unserer Forderungen zur Sicherung unserer Ansprüche überträgt und die Besitzübergabe dadurch ersetzt wird, dass der Rücknahme der ▇▇▇▇ liegt kein Rücktritt vom VertragKunde die Teile für uns verwahrt. Entsprechendes gilt hinsichtlich des Anwartschaftsrechts des Kunden an uns übergebenen Gegenständen, die dem Kunden von einem Dritten unter Eigentumsvorbehalt geliefert worden sind. Wir sind berechtigt, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug den Wegfall des Eigentumsvorbehaltes herbeizuführen. Rückübereignungsansprüche des Kunden zurückzunehmengegenüber dem Dritten, welchem er die uns übergebenen Gegenstände zuvor zur Sicherheit übereignet hatte, werden an uns abgetreten. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und RücknahmekostenDiese Abtretung nehmen wir hiermit an. 4. Der Kunde ist während des Bestehens sämtlicher Sicherungsrechte verpflichtet, unser Eigentum gegen Feueruns einen Zugriff Dritter auf die Ware, Wasseretwa im Falle einer Pfändung, Diebstahl zu versichernsowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist Einen Besitzwechsel der Ware sowie den Wechsel des Geschäftssitzes, bei Verbrauchern des Wohnsitzes hat uns der Besteller auf Aufforderung Kunde unverzüglich anzuzeigen. Soweit der Dritte bei einer Pfändung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen in der Lage ist, sind wir berechtigtuns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern. 2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen. 3insoweit entstandenen Ausfall. Der Kunde darf die gelieferte Waren jedoch nicht selbst verpfänden oder sicherungsübereignen. 5. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. 6. Ist der Kunde Unternehmer, so ist er berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen ordentlichen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- weiterzuveräußern und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischtweiterzuverarbeiten, wenn wobei er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerätAbnehmer auf unsere Sicherungsrechte hinzuweisen hat. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kann. 4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde Er tritt uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an alle Forderungen wegen der Hauptsache gleichen Ansprüche mit allen Nebenrechten in Höhe des Rechnungsbetrages zuzüglich 20% mit Rang vor dem VerhältnisRest ab, die ihm durch die Weiterveräußerung und/oder die Weiterverarbeitung gegen Dritte erwachsen. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt, jedoch nicht zu deren weiteren Abtretung und/oder Verpfändung und/oder zur Vereinbarung von Abtretungsverboten an/mit Nacherwerben oder sonstigen Dritten. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache stehtZahlungsverzug gerät. Unser Miteigentumsanteil bleibt Bei (drohender) Zahlungsunfähigkeit oder im Besitz Fall des KundenAntrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens bzw. bei Insolvenz hat uns der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner unverzüglich bekannt zu geben, der die Sache für Schuldner über die Abtretung zu informieren sowie alle zum Forderungseinzug erforderlichen Unterlagen an uns verwahrtauszuhändigen. 57. Wird Vorbehaltsware vom Kunden als wesentlicher Bestandteil in das eigene Grundstück eingebaut, so tritt dieser schon jetzt die aus der gewerbsmäßigen Veräußerung des Grundstückes oder von Grundsücksrechten entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und im Rang vor dem Rest ab. Wir nehmen die Abtretung an. 8. Der Kunde tritt uns auch die Forderungen gegen den Dritten ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag Dritten erwachsen. Dies umfasst auch das Recht auf Einräumung einer Sicherheitshypothek mit Rang vor dem Rest. Wir nehmen die Abtretung an. 9. Die Be- und Verarbeitung der aus Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung – gleich ob durch Unternehmer oder Verbraucher - mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zuzüglich 20% zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen, wobei die neue Sache durch den Kunden unentgeltlich und Nebenrechte bereits jetzt abordnungsgemäß zu verwahren ist. Er ist Dies gilt auch, wenn die Ware mit anderen, uns nicht berechtigtgehörenden Gegenständen vermischt ist. 10. Wir verpflichten uns, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden an den Kunden gilt insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die an uns abgetretene Forderung zu sichernden Forderungen um mehr als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug 20% übersteigt; die Auswahl der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. 1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen Sämtliche von uns gelieferten Waren bleiben bis zur völligen Erfüllung aller uns gegenüber bestehenden finanziellen Verpflichtungen samt Zinsen und Dienstleistungen vor, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der ▇▇▇▇ liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekosten. Der Kunde ist verpflichtet, Kosten unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichernEigentum. 2. Bei PfändungenDas Eigentum verbleibt auch dann bei uns, Beschlagnahmen wenn die Lieferung fest mit dem Eigentum des Auftraggebers verbunden, vermengt oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter eingebaut ist. Der Auftraggeber hat auf eigene Kosten sämtliche Veranlassungen zu treffen, um unser Eigentum an der Besteller uns unverzüglich Lieferung gegenüber jedermann entsprechend den jeweiligen gesetzlich vorgesehenen Publizitätserfordernissen kenntlich zu benachrichtigenmachen bzw. im Falle der versuchten Inanspruchnahme durch Dritte ausdrücklich auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen. 3. Der Kunde darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußernSind von uns gelieferte Teile bzw. Zu anderen Verfügungen Waren durch Verbindung mit dem Eigentum des Auftraggebers zu einem unselbstständigen Bestandteil von dessen Eigentum geworden, so ist er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischtder Auftraggeber für den Fall, wenn dass er seine Zahlungsverpflichtungen sämtlichen Verbindlichkeiten uns gegenüber nicht einhältfristgerecht begleicht, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerätverpflichtet, den Wiederausbau sämtlicher Teile bzw. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag Waren auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens seine Gefahr und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kundenseine Kosten zu dulden sowie sämtliche Kosten, die aufgrund oder im Zusammenhang mit dem Wiederausbau stehenden Maßnahmen anfallen, bis zum Eintreffen auf dem jeweiligen, von uns zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kannbenennenden Werksgelände zu übernehmen. Der Auftraggeber anerkennt unser Eigentum an derartigen wieder ausgebauten Gegenständen. 4. Eine Verarbeitung Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung und Vermietung oder anderweitige Überlassung der von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde gelieferten Waren ohne unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrtschriftliche Zustimmung unzulässig. 5. Der Kunde tritt Die Produkte, die aus unseren unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren gefertigt wurden, dürfen vom Auftraggeber nur unter Vorbehalt unseres Eigentums an der Ware und am Erlös weiterveräußert werden. Wird das neue Produkt veräußert, entsteht entsprechendes Miteigentum am Veräußerungserlös, den der Auftraggeber als unser Treuhänder vom Dritten in Empfang zu nehmen hat. 6. Im Falle einer Pfändung der von uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag gelieferten und noch unter Eigentumsvorbehalt stehenden Teile und Waren durch Dritte ist der Auftraggeber verpflichtet, uns sofort den Namen der betreibenden Partei, die Höhe der Forderung, das einschreitende Gericht, die Aktenzahl und allenfalls den Termin der Versteigerung bekannt zu geben. Darüber hinaus ist der Auftraggeber verpflichtet, uns von jeder außergewöhnlichen Minderung des Wertes der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware zu verständigen. 7. Wird mit dem Auftraggeber anderes als österreichisches Recht vereinbart oder gilt anderes als österreichisches Recht aus anderen Gründen, und ist nach dessen Bestimmungen der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen Eigentumsvorbehalt nicht wirksam, so gelten die aufgrund des anderen Rechtes möglichen Sicherheiten als vereinbart. Ist hierbei die Mitwirkung des Auftraggebers erforderlich, so ist dieser verpflichtet, alle Maßnahmen zu treffen, die zur Begründung und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)Erhaltung solcher Rechte erforderlich sind.

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Sources: General Terms and Conditions of Sale and Delivery

Eigentumsvorbehalt. 1. Wir I. Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an sämtlichen von den verkauften Waren vor. II. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns gelieferten unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wurde oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren und Dienstleistungen vor, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sinderfolgen. III. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der ▇▇▇▇ liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigtvertragswidrigem Verhalten des Käufers, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere bei einem Zahlungsverzug Nichtzahlung des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekosten. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen istfälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den Liefergegenstand gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Kosten Grund des Bestellers gegen DiebstahlEigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, Bruchlediglich die ▇▇▇▇ heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, Feuerdürfen wir diese Rechte nur geltend machen, Wasser und sonstige Schäden zu versichernwenn wir dem Käufer zuvor erfolglos eine an- gemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist. 2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen. 3IV. Der Kunde darf Käufer ist bis auf Widerruf befugt, die Ware unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen. V. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermi- schung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigtEigentumsvorbehalt gelieferte Ware. VI. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Kunden erlischtErzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die genannten Pflichten des Käufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen. VII. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, wenn er seine die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer sei- nen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel sei- ner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht einhältdurch Ausübung eines Rechts gem. III. geltend machen. Ist dies aber der Fall, in sonstiger grober Weise gegen so können wir verlangen, dass der Käufer uns die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellungabgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kundenalle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Käufers zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kannwiderrufen. 4VIII. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt Übersteigt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum realisierbare Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Kunden, der die Sache für uns verwahrtKäufers Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ freigeben. 5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)

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Sources: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. 1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns der gelieferten Waren und Dienstleistungen Sache bis zur Beglei- chung aller im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entstandenen Forderun- gen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor, bis alle einschließlich aller zu diesem Zeitpunkt entstandenen Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus Anschlussaufträgen, Nachbestellungen oder Ersatzteilbestellungen. Soweit der Geschäftsbeziehung beglichen sindWert aller Siche- rungsrechte, die uns zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20% übersteigt, werden wir auf Wunsch des Bestellers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. 2. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldovertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zah- lungsverzug, sind wir berechtigt, die Lieferung zurückzunehmen. In der Rücknahme Zurücknahme oder Pfändung der ▇▇▇▇ Lieferung durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir bestätigen dies ausdrücklich schriftlich. Wir sind berechtigtzur Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die WareVerbindlichkei- ten des Bestellers, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutretenabzüglich angemessener Verwertungskosten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekostenanzurech- nen. Der Kunde Besteller ist verpflichtet, unser Eigentum die Lieferung pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen FeuerSchäden aufgrund Feuer-, WasserWasser-, Diebstahl Sturm-, Einbruch- und Diebstahlschäden ausrei- chend zum Neuwert zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung Im Schadenfalle entstehende Siche- rungsansprüche sind an uns abgetretenabzutreten. Weist uns Sofern Wartungs- und Inspektionsar- beiten erforderlich sind, muss der Besteller diese auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf eigene Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern. 2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigenrecht- zeitig durchführen. 3. Der Kunde Besteller darf die Ware Liefergegenstände weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage nach § 771 ZPO erheben können und uns alle Auskünfte und Unter- lagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforder- lich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte sind auf unser Eigentum hin- zuweisen. Soweit ein Dritter nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage nach § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall, vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Beschädigung, Veränderung oder Vernichtung der Sache selbst. 4. Der Besteller darf die Kaufsache im ordnungsgemäßen ordentlichen Geschäftsgang weiterverarbeiten weiter verkaufen oder unter Vereinbarung verarbeiten. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Sache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Wir nehmen die Abtretung an. Im Falle eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußernKontokorrentverhältnisses zwischen Besteller und dessen Abnehmer be- zieht sich die uns vom Besteller im voraus abgetretene Forderung auch auf den anerkannten Saldo sowie im Fall des Konkurses des Abnehmers auf den dann vorhandenen “kausalen” Saldo. Zu anderen Verfügungen Der Besteller darf die Forderungen auch nach der Abtretung einziehen. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir werden die Forderung nicht selbst einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kannvorliegt. 45. Eine Der Besteller verpflichtet sich, auf unser Verlangen eine genaue Aufstel- lung der uns zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Ab- nehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdaten usw. zu geben und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderung notwendi- gen Auskünfte zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestat- ten. 6. Die Verarbeitung von Vorbehaltsware oder Umbildung der Liefersache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht Wird die Sache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum entsprechend §§ 947 ffan der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefersache zu den anderen verarbeiteten Gegen-ständen zur Zeit der Verarbeitung. BGB zuFür die durch Ver- arbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Sache. Verbindet Erfolgt die Verarbeitung, Vermischung oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, Vermengung in der Weise, dass die Sache des Kunden Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet gilt als vereinbart, dass der Kunde Besteller uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrt. 5anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)Besteller verwahrt das so entstandene Allein- eigentum oder Miteigentum für uns.

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Sources: Allgemeine Lieferbedingungen

Eigentumsvorbehalt. 1. Wir Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag und der laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten den verkauften Waren und Dienstleistungen vor, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der ▇▇▇▇ liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. 2. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der Verwertungs- und Rücknahmekostengesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde ist verpflichtethat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, unser Eigentum gegen Feuerwenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen. 3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen istinsbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Preises, sind wir berechtigt, nach den Liefergegenstand gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Kosten Grund des Bestellers gegen DiebstahlEigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, Bruchlediglich die ▇▇▇▇ heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde den fälligen Preis nicht, Feuerdürfen wir diese Rechte nur geltend machen, Wasser und sonstige Schäden zu versichernwenn wir dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist. 2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen. 34. Der Kunde darf ist bis auf Widerruf gemäß unten (c) befugt, die Ware unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen. (a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Vereinbarung eines verlängerten Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware. (b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußerndes Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigtin Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis in Abs. 2 genannten Pflichten des Kunden erlischtgelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen. (c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunden neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, wenn er seine die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht einhältdurch Ausübung eines Rechts gemäß Abs. 3 geltend machen. Ist dies aber der Fall, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kann. 4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weiseso können wir verlangen, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Kunden zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrtunter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen. 5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigtWir verpflichten uns, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners auf Verlangen des Kunden an die uns nach den Kunden gilt vorstehenden Bedingungen zustehenden Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die an uns abgetretene Forderung zu sichernde Gesamtforderung um mehr als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)10 % übersteigt.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Lieferungen Und Beratungsleistungen

Eigentumsvorbehalt. 1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen der von uns gelieferten Waren Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und Dienstleistungen künftigen Forderungen aus dem Liefervertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung vor, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldovertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen. In der Rücknahme Zurücknahme der ▇▇▇▇ Ware durch uns liegt kein ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigtnach Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug Verbindlichkeiten des Kunden zurückzunehmen– abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen. Die Ware wird gutgeschrieben mit Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem tatsächlichen Erlös Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekostenden gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist. 2. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum die Ware pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen FeuerFeuer-, Wasser, Diebstahl Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Besteller Kunde diese auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf eigene Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern. 2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigenrechtzeitig durchführen. 3. Der Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde darf unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- gerichtlichen und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischtaußergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen haftet der Kunde für den uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kannentstandenen Ausfall. 4. Eine Die Verarbeitung von Vorbehaltsware oder Umbildung der Ware durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum entsprechend §§ 947 ffan der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware (Fakturaendbetrag, einschließlich MWSt) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. BGB zuFür die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Ware. 5. Verbindet oder vermischt Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der Kunde unsere Sachen mit einer Sacheneuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware (Fakturaendbetrag, einschließlich MWSt) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die in seinem Eigentum steht, Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns. 6. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt einen Miteigentumsanteil alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MWSt) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Wird die Ware nach Verbindung oder Vermischung oder Verarbeitung mit anderen, uns nicht gehörenden Waren, veräußert, erfolgt die Abtretung nur in Höhe unseres Miteigentumsanteils an der Hauptsache veräußerten Sache oder dem veräußerten Bestand. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in dem VerhältnisZahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, in dem so können wir verlangen, dass der Wert unserer Sache Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des KundenEinzug erforderlichen Angaben macht, der die Sache für uns verwahrtdazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. 57. Der Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt abDritten erwachsen. 8. Er ist nicht berechtigtWir verpflichten uns, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden an den Kunden gilt insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die an uns abgetretene Forderung zu sichernden Forderungen um mehr als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug 10% übersteigt; die Auswahl der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

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Sources: Allgemeine Lieferbedingungen

Eigentumsvorbehalt. (1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen ) Alle von uns gelieferten Waren und Dienstleistungen vor, bleiben bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden zur vollständigen Bezahlung unser unein- geschränktes Eigentum. (2) Der Eigentumsvorbehalt gilt darüber hinaus für sämtliche bestehenden Forderun- gen aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung Geschäftsverbindung mit dem Kunden, insbesondere auch bis zur Be- zahlung eines sich aus dem Kontokorrentverhältnis ergebenden Saldos, insofern es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer handelt und er in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldodieser Eigenschaft aufgetreten ist. In diesem darf der Rücknahme Kunde die Vorbehaltsware im Rahmen eines or- dentlichen Geschäftsbetriebes mit Gegenständen verbinden, die nicht in unserem Eigentum stehen. In diesem Fall erwerben wir gemäß § 947 BGB ein Miteigentum. (3) Der Kunde ist, insofern die Eigenschaft als Unternehmer besteht, ferner berechtigt, im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsbetriebes die gelieferte Vorbehaltsware ohne Be- oder Verarbeitungen einem oder mehreren Abnehmern zu veräußern, jedoch nicht zu einem unter dem Verkaufspreis liegenden Preis. Wird dabei der ▇▇▇▇ liegt kein Rücktritt vom VertragVerkaufs- preis den Abnehmern gegenüber gestundet, so hat der Kunde sich gegenüber den Abnehmern das Eigentum an der Ware zu gleichen Bedingungen vorzubehalten, unter denen wir uns das Eigentum bei Lieferung der Vorbehaltsware vorbehalten. Wir sind Der Käufer tritt bereits jetzt die ihm aus dem Weiterverkauf gegen die Abnehmer zustehende Kaufpreisforderung in Höhe des ursprünglichen Verkaufspreises an uns ab, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltswaren an einen oder mehrere Ab- nehmer verkauft wird. Wird die Vorbehaltsware zur Erfüllung eines Werkvertrages oder eines Werklieferungsvertrages verwandt, so tritt der Kunde die Forderung aus diesen Verträgen bereits jetzt im gleichen Umfang an uns ab, wie dies bezüglich der Kaufpreisforderung vereinbart ist. Der Käufer verpflichtet sich, uns hierfür sämtli- che Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen dafür auszuhändigen. (4) Solange unser Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Käufer nicht berechtigt, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmenWare sicherungshalber an einen Dritten zu übereignen oder zu verpfänden. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekosten. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern. 2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen. 3. Der Kunde darf Wird die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten der gesondert aufbewahrte Erlös oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kann. 4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen istForderung aus dem Weiterverkauf gepfändet, so übereignet ist uns schriftlich Mitteilung zu machen, und zwar unter Anschluss des Pfandprotokolls bzw. des Pfändungsbeschlusses. Gerät der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache Käufer in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der Insolvenz so haben wir gegen den Insolvenzverwalter die Sache für uns verwahrtgleichen Rechte wie gegen den Käu- fer selbst. 5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Eigentumsvorbehalt. 1. a) Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren und Dienstleistungen der Ware vor, bis alle unsere sämtlichen Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, beglichen sind. Bei Einstellung Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung gilt aufgenommen wurden und der Eigentumsvorbehalt für Saldo gezogen und anerkannt ist. b) Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Er ist jedoch gehalten, unsere Rechte als Vorbehaltsverkäufer beim Weiterverkauf von Vorbehaltswaren auf Kredit zu sichern. Die Forderungen mit Nebenrechten aus weiterveräußerten Vorbehaltswaren tritt der Besteller schon jetzt zur Sicherung in Höhe unserer jeweiligen Gesamtforderungen aus den jeweiligen SaldoLieferungen und Leistungen an uns ab; wir nehmen diese Abtretung an. In Ungeachtet der Rücknahme Abtretung und unseres Einziehungsrechtes ist der ▇▇▇▇ liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind Besteller zur Einziehung solange berechtigt, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmenals er seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekosten. Der Kunde ist verpflichtet, Auf unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern. 2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter Verlangen hat der Besteller uns unverzüglich die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen zu benachrichtigenmachen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen (verlängerter Eigentumsvorbehalt). 3. Der Kunde darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er c) Bei Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischtuns gehörenden Waren, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kann. 4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen dabei entstehende Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer neuen Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz Verhältnis des KundenWertes der Vorbehaltsware zu der übrigen Vorbehaltsware zum Zeitpunkt der Verbindung zu. Erwirbt der Besteller gemäß § 947 Absatz 2 BGB das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragsparteien darüber einig, dass der die Besteller uns, im Verhältnis des Wertes der verbundenen Vorbehaltsware, Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für uns verwahrt, im Sinne eines Besitzkonstitutes gemäß 930 BGB (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Über die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im Voraus abgetretene Forderung hat der Besteller uns unverzüglich, unter Beifügung der für eine Intervention notwendigen Unterlagen, zu unterrichten. 5d) Verletzt der Besteller den vereinbarten Eigentumsvorbehalt, so sind wir – unbeschadet unserer sonstigen Ansprüche – berechtigt, die Herausgabe der nicht bezahlten Ware zu verlangen und diese am Lagerungsort abzuholen. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist Besteller hat dann kein Recht mehr zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)Besitz.

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Sources: General Terms and Conditions of Sale and Delivery

Eigentumsvorbehalt. 1. Wir 4.1 Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Vertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an sämtlichen von uns den gelieferten Waren und Dienstleistungen vor. 4.2 Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der ▇▇▇▇ liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekostenzur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde ist verpflichtetBesteller hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns gehörenden Waren erfolgen. 4.3 Sofern der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen istin Zahlungsverzug gerät, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahlherauszuverlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, Bruch, Feuer, Wasser lediglich die Ware herauszuverlangen und sonstige Schäden zu versichernuns den Rücktritt vorzubehalten. 2. Bei Pfändungen4.4 Der Besteller ist befugt, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen. 3. Der Kunde darf die Ware unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen. 4.4.1 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Vereinbarung eines verlängerten Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware. 4.4.2 Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußerndes Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Besteller schon jetzt insgesamt bzw. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigtin Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis in Ziffer 4.2 genannten Pflichten des Kunden erlischtBestellers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen. 4.4.3 Zur Einziehung der Forderung bleibt der Besteller neben uns ermächtigt. Sofern der Besteller in Zahlungsverzug gerät, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bestellers gestellt wurde oder Zahlungseinstellung vorliegt, hat der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kundenderen Schuldner bekannt zu geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kanndazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitzuteilen. 4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt 4.4.4 Übersteigt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum realisierbare Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20%, werden wir auf Verlangen des Kunden, der die Sache für uns verwahrtBestellers Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ freigeben. 5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)

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Sources: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Eigentumsvorbehalt. 1. Wir 6.1 Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärti- gen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderun- gen) behalten wir uns das Eigentum an sämtlichen von den verkauften Wa- ren vor. 6.2 Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereig- net werden. Der Käufer hat uns gelieferten unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines In- solvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen. 6.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berech- tigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zu- rückzutreten oder/und Dienstleistungen vordie Ware auf Grund des Eigentums- vorbehalts herauszuverlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware herauszuverlan- gen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist. 6.4 Der Käufer ist bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der auf Widerruf gemäß unten (c) befugt, die unter Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldostehenden Waren im ordnungs- gemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfol- genden Bestimmungen. (a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Ver- arbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren ent- stehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rücknahme Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder ver- bundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Er- zeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware. (b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeug- nisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwai- gen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in 6.2 genannten Pflichten des Käufers gelten auch in Anse- hung der abgetretenen Forderungen. (c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflich- tungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. 6.3 geltend ma- chen. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushän- digt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Käufers zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen. (d) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unse- re Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekosten. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichernfreigeben. 2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen. 3. Der Kunde darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kann. 4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrt. 5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)

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Sources: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. 1. Wir Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises behalten wir uns das Eigentum an sämtlichen von uns der gelieferten Waren und Dienstleistungen Anlage nebst Zubehör vor, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der ▇▇▇▇ liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekosten. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum die Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises pfleglich zu behandeln. Es ist insbesondere verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen FeuerDiebstahl, WasserFeuer-, Diebstahl Wasser- und Transportschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Die Ansprüche gegen Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Versicherung sind Vorbehaltsware hat uns der Kunde unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten, die gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vornhinein die Dritten auf die an den Gegenständen bestehenden Rechte hinzuweisen. Ist der Kunde Unternehmer, hat er unsere Kosten einer Intervention zu tragen, soweit der Dritte nicht in der Lage ist, diese zu erstatten. Ist der Kunde Unternehmer, tritt er an uns abgetretenfür den Fall der Weiterveräußerung / Vermietung der Anlage schon jetzt bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche die ihm aus den genannten Geschäften entstehenden Forderungen gegen seine Kunden zur Sicherheit ab. Weist uns Bei einer Bearbeitung der Anlage, ihrer Umbildung oder ihrer Verbindung mit einer anderen Sache, erwerben wir unmittelbar Eigentum an der hergestellten Sache. Diese gilt als Vorbehaltsware. Werden Eigentumsvorbehaltsgegenstände als wesentliche Bestandteile in das Grundstück/ Gebäude des Bestellers eingebaut, so tritt der Besteller schon jetzt die aus einer etwaigen Veräußerung des Grundstücks oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten an uns ab. § 14 Form von Erklärungen Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform. § 15 Datenschutz Soweit der Käufer Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten nicht ausdrücklich, insbesondere über die Bestellung eines Newsletters 2uSl. 1mmz, werden diese Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Datenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Teledienste-Datenschutzgesetzes (TDDSG) behandelt. Diese Datenschutzrichtlinien sind anhängend auf Aufforderung nicht nacheinem gesonderten Schriftstück festgehalten und sind Bestandteil dieses Vertragswerkes. § 16 Rechtswahl - Gerichtsstand- Salvatorische Klausel Für diesen Vertrag gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen istjuristischen Personen des öffentlich-rechtlichen Sondervermögens das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, sind wir berechtigtso bleibt der Vertrag im Übrigen unberührt. Die wirksame Bestimmung ersetzt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern. 2die dem wirtschaftlich gewollten am nächsten kommt. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter § 17 Widerrufsrecht bei Haustürgeschäft Handelt es sich bei dem Vertragsabschluss um ein so genanntes Haustürgeschäft so hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen. 3Auftraggeber ein Widerrufrecht. So können Sie Ihre Bestellung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung, jedoch nicht, bevor Ihnen auch eine Auftragsbestätigung zugestellt worden ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Kunde darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten Widerruf ist zu richten an: StechGmbH, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇ in D- ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇ ▇▇▇▇▇ oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigtper E-Mail an: ▇▇▇▇@▇▇▇▇▇.▇▇▇▇ § 18 EEG-Vergütung Afa / Abschreibung & Förderungen Eine Photovoltaikanlage kann man steuerlich abschreiben. Die Verarbeitungs- Solarna24 GmbH macht keine Steuerberatung und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischtverweisen den Auftraggeber ausdrücklich an einen Steuerberater. Das gleiche gilt für Förderungen von Bund, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhältLand und Kommunen, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt sowie KfW-Förderprogrammen für Photovoltaik, Speicher, Wärmepumpen etc. Diese sind vom Auftraggeber selber zu beantragen. Die Stech GmbH macht ausdrücklich keine Finanzierungs - und / oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kann. 4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrt. 5Förderberatung. Der Kunde tritt uns Auftraggeber bekommt eine 20-jährige EEG-Vergütung. Um diese zu erhalten wird vom Netzbetreiber ein Zweirichtungszähler verbaut. Um den Strom an diesen verkaufen zu können, muss der Auftraggeber seine Anlage selbst bei der Netzagentur registrieren / anmelden. Ein Schadensersatz wegen Verzögerung der Inbetriebnahme und gesunkener EEG Vergütung wird hiermit ausgeschlossen. Unsere Leistung endet mit der unter §11 genannten Leistungsabgrenzung und der Antragstellung zum Zählerwechsel beim Netzbetreiber. § 19 Stromvermarktung / Mieterstrom / EEG Vergütung Der Auftraggeber kann sein selbst produzierten Strom selbst vermarkten, oder eine staatliche garantierte Vergütung, falls vorhanden, beantragen. Um seinen Strompreis / Vergütung zu erhalten, muss der Auftraggeber eventuell einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag Zweirichtungszähler, Mieterstromzähler oder eine Funkanlage bez. elektrotechnische Voraussetzung des Stromabnehmers selbst verbauen, beantragen und anmelden. § 20 Haftungsausschluss Wird eine Förderung oder Steuervorteil nicht gewährt oder nicht ordnungsgemäß vom Auftraggeber beantragt oder registriert, wird eine Haftung der aus entgangenen, möglichen Förderung oder Steuervorteil gegenüber der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)Stech GmbH ausgeschlossen.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Lieferung Und Montage Von Photovoltaikanlagen

Eigentumsvorbehalt. 17.1 Gelieferte Gegenstände bleiben soweit nicht anders besprochen oder abgerechnet bis zur vollen Bezahlung der Vergütung unser Eigentum. 7.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns Pfändungen der Eigentumsvorbehaltsgegenstände unverzüglich in Textform anzuzeigen und die Pfandgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren und Dienstleistungen vor, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der ▇▇▇▇ liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Wareihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, ohne zuvor zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. 7.3 Erfolgt die Lieferung für einen vom Vertrag zurückzutretenAuftraggeber unterhaltenen Geschäftsbetrieb, bei einem Zahlungsverzug so dürfen die Gegenstände im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung weiter veräußert werden. In diesem Falle werden die Forderungen des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug Auftraggebers gegen den Abnehmer aus der Verwertungs- und Rücknahmekosten. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind Veräußerung bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes des gelieferten Vorbehaltsgegenstandes an uns abgetreten. Weist Bei Weiterveräußerung der Gegenstände auf Kredit hat sich der Auftraggeber gegenüber seinem Abnehmer das Eigentum vorzubehalten. Die Rechte und Ansprüche aus diesem Eigentumsvorbehalt gegenüber seinem Abnehmer tritt der Auftraggeber hiermit an uns ab. 7.4 Werden Eigentumsvorbehaltsgegenstände als wesentliche Bestandteile in das Grundstück des Auftraggebers eingebaut, so tritt der Besteller auf Aufforderung nicht nachAuftraggeber schon jetzt die aus einer Veräußerung des Grundstückes oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten an uns ab. 7.5 Werden die Eigentumsvorbehaltsgegenstände vom Auftraggeber bzw. im Auftrag des Auftraggebers als wesentliche Bestandteile in das Grundstück eines Dritten eingebaut, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigtso tritt der Auftraggeber schon jetzt gegen den Dritten oder den, den Liefergegenstand es angeht, etwa entstehende Forderungen auf Kosten Vergütung in Höhe des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern. 2Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten an uns ab. Bei PfändungenVerarbeitung, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat Verbindung und Vermischung der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen. 3. Der Kunde darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu Vorbehaltsgegenstände mit anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kann. 4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten Gegenständen durch den Auftraggeber steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Wert unserer Sache Vorbehaltsgegenstände zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrtübrigen Gegenstände. 5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Eigentumsvorbehalt. 16.1. Soweit wir Bearbeitungen und insbesondere Beschichtungen an vom Kunden beigestellten Werkstücken vornehmen, werden wir entsprechend den §§ 947ff. BGB Mit- oder Alleineigentümer des bearbeiteten, insbesondere beschichteten Werkstücks. Dieses Mit- oder Alleineigentum behalten wir uns entsprechend nachstehenden Bestimmungen vor. 6.2. Sofern wir das zu bearbeitende Werkstück selbst für den Kunden beschaffen oder soweit wir andere Gegenstände an den Kunden liefern, gilt folgendes: Wir behalten uns das unser Eigentum an sämtlichen von uns bis zur Erfüllung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, einschließlich Zinsen, Nebenforderungen und Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung, auch Kosten einer Intervention wegen einer Pfändung der gelieferten Waren Ware durch Dritte vor. Schecks und Dienstleistungen vorWechsel gelten erst mit der unwiderruflichen Einlösung als Zahlung. Solange wir noch aus der Aussteller- oder Indossantenhaftung aus einem im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung gegebenen Wechsel haften, bis gelten unsere Ansprüche als nicht erfüllt. 6.3. Der Kunde, sofern Wiederverkäufer, ist zu einer Verfügung über die gelieferte Ware, auch zu einer Weiterverwendung durch Einbau nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen, für ihn regelmäßigen, Geschäftsverkehrs berechtigt. Für diesen Fall tritt er schon jetzt alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den seine zukünftigen Ansprüche gegenüber seinen Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sindWeiterveräußerung auch eine etwaige Saldoforderung aus einem vereinbarten Kontokorrent an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Bis auf weiteres ist der Kunde zum Einzug der abgetretenen Forderung im eigenen Namen berechtigt. 6.4. Auf unser Verlangen hin ist der Kunde verpflichtet, uns die Namen seiner Kunden, gegenüber denen er durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Ware Ansprüche erworben hat, sowie die von diesen geschuldeten Beträge mitzuteilen und uns insoweit Einsicht in seine Bücher und Rechnungen zu gewähren. Von einer etwaigen Pfändung der gelieferten Ware hat der Kunde uns unverzüglich zu unterrichten. 6.5. Bei Einstellung schuldhaft vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug mit nicht unwesentlichen Beträgen des Kunden sind wir berechtigt, in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldounserem Vorbehaltseigentum stehende Waren sicherungshalber herauszuverlangen. In der Rücknahme der Dieses Verlagen sowie eine Zwangsvollstreckung in gelieferte ▇▇▇▇ liegt kein durch uns gelten mangels ausdrücklicher Erklärung nicht als Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, es sei denn, dass dies gesetzlich vorgeschrieben ist; desgleichen nicht das jederzeit von uns zu stellende Verlangen, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmenin unserem Vorbehaltseigentum stehende Ware gesondert zu lagern und zu kennzeichnen. 6.6. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug Übersteigt der Verwertungs- und Rücknahmekosten. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an realisierbare Wert der für uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen istbestehenden Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20%, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten Verlangen des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichernKunden hinsichtlich des 20% übersteigenden Betrages zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ verpflichtet. 26.7. Bei PfändungenSind Eigentumsvorbehalte in einem ausländischen Staat, Beschlagnahmen falls dessen Recht zur Anwendung gelangt, nicht wirksam oder sonstigen Verfügungen bedürfen sie neben der vertraglichen Vereinbarung zum Beispiel noch einer Registrierung, so ist der Kunde auf seine Kosten verpflichtet, an allen Maßnahmen mitzuwirken, insbesondere alle seinerseits erforderlichen Erklärungen abzugeben, um den Eigentumsvorbehalt wirksam werden zu lassen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller um uns unverzüglich Sicherheiten zu benachrichtigen. 3. Der Kunde darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kundenverschaffen, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kanneinem Eigentumsvorbehalt gleichwertig sind. 4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrt. 5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. 1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Unsere Waren und Dienstleistungen vor, bleiben bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden zur vollständigen Bezahlung aller Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung beglichen sindmit dem Kunden unser Eigentum (Vorbehaltsware). Bei Einstellung Dies gilt auch, wenn einzelne oder sämtliche Beträge in eine laufende Rechnung gilt aufgenommen wurden und der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der ▇▇▇▇ liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- Saldo gezogen und Rücknahmekosten. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen anerkannt ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern. 2. Bei Pfändungenvertragswidrigem Verhalten des Bestellers, Beschlagnahmen insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme der Waren berechtigt. Der Besteller gestattet uns, zu diesem Zweck seine Räume, Grundstücke und Baustellen zu betreten sowie alles für den Abtransport Erforderliche zu tun. In der Rücknahme sowie in der Pfändung der Ware durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären. 3. Der Besteller ist bis auf Widerruf ermächtigt, unsere Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu veräußern. Er ist verpflichtet, sich nach den Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmanns zu versichern und tritt schon jetzt etwaige Versicherungsansprüche oder andere Ersatzansprüche wegen Untergangs oder Verschlechterung an uns ab. Eine Weiterveräußerung darf nur unter Eigentumsvorbehalt erfolgen, es sei denn, sie geschieht gegen sofortige Barzahlung bei Übergabe. Die Berechtigung zur Weiterveräußerung entfällt automatisch bei Gefährdung unseres Zahlungsanspruches, insbesondere Zahlungseinstellung des Bestellers. 4. Der Besteller tritt uns bereits jetzt alle Forderungen und Sicherungsrechte ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwachsen und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird. Dies gilt auch hinsichtlich des Anspruches auf Einräumung einer Sicherungshypothek gem. § 648 BGB. Wir nehmen die Abtretung an. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Waren, die uns nicht gehören, weiterverkauft, so gilt die Vorausabtretung nur in Höhe unseres Warenwertes. 5. Zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen bleibt der Besteller auch nach Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst beim Schuldner anzuzeigen und einzuziehen, wird dadurch nicht berührt. Jedoch verpflichten wir uns, Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Wir können verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörenden Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung anzeigt. Wir sind auch vor Inanspruchnahme Dritter, z.B. Geschäftsführer oder Gesellschafter, nicht zum vorherigen Forderungseinzug beim Schuldner verpflichtet. 6. Bei Zahlungen durch Scheck geht das Eigentum an diesem auf uns über, sobald es der Besteller erwirbt. Erfolgt Zahlung durch Wechsel, so tritt der Besteller die ihm daraus entstehenden Rechte hiermit im Voraus an uns ab. Die Übergabe dieser Papiere wird dadurch ersetzt, dass der Besteller sie für uns verwahrt oder, falls er nicht den unmittelbaren Besitz an Ihnen erlangt, seinen Herausgabeanspruch gegen Dritte hiermit im voraus an uns abtritt. Der Besteller wird diese Papiere mit seinem Indossament versehen unverzüglich an uns abliefern. 7. Die Verarbeitung oder Umbildung von Vorbehaltsware wird durch den Besteller stets für uns vorgenommen. Wird diese Ware mir anderen, nicht uns gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt oder verbunden, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes zu unserer Ware zu der übrigen. Werden unsere Waren mit anderen beweglichen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden und ist auch die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so besteht Einigkeit darüber, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt, soweit die Hauptsache ihm gehört. Er verwahrt das Eigentum oder Miteigentum für uns. Wird Vorbehaltsware vom Besteller in das Grundstück eines Dritten eingebaut oder mit diesem untrennbar verbunden, so tritt er schon jetzt seine gesamten gegen den Grundstückseigen-tümer und/oder Auftraggeber entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit Rang vor dem Rest an uns ab. Der Besteller ist zur Überlassung der Vorbehaltsware an Dritte nur berechtigt, wenn er diesen im Verhältnis zu uns dieselben Verpflichtungen auflegt. Für die durch die Verarbeitung oder Verbindung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware. 8. Übersteigt der Wert unserer Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, sind wir auf Verlangen des Kunden zur Freigabe der nicht benötigten Sicherheiten verpflichtet. 9. Es ist dem Besteller untersagt, mit seinem Abnehmer oder einem Dritten Abreden zu treffen, die unsere Rechte in irgendeiner Weise ausschließen oder beeinträchtigen können. Dies gilt insbesondere für Vereinbarungen, die eine Vorausabtretung zunichte machen oder beeinträchtigen. Bei Pfändung oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu benachrichtigen. 3. Der Kunde darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kann. 4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrt. 5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Eigentumsvorbehalt. 112.1. Wir Der von uns gelieferte, montierte oder sonst übergebene Liefer-/Leistungsgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Darüber hinaus behalten wir uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren und Dienstleistungen vor, der Ware bis alle zur vollständigen Begleichung aller Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sindmit dem Kunden vor. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt Wenn der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In Wert der Rücknahme Vorbehaltsware die zu sichernden Forderungen aus der ▇▇▇▇ liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir Geschäftsbeziehung um mehr als 20 % übersteigt, sind berechtigt, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug wir zur Freigabe eines entsprechenden Teils der Sicherungsrechte auf Verlangen des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekostenverpflichtet. 12.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und/oder Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich von allen Zugriffen Dritter auf die Ware zu unterrichten, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, sowie von etwaigen Beschädigungen oder der Vernichtung der Ware. Der Kunde ist diesfalls auch verpflichtet, die Dritten auf unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichernEigentumsrecht hinzuweisen. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Anschriftenwechsel hat uns der Besteller Kunde unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde hat uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf Aufforderung die Ware entstehen. 12.3. Ist der Kunde Wiederverkäufer, so ist er berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Der Kunde ist verpflichtet, einen entsprechenden Abtretungsvermerk in seinen Büchern oder auf seinen Fakturen anzubringen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde, solange er allen seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt bzw. bis auf unseren Widerruf zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Im Übrigen ist eine Weiterveräußerung nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Angabe des Namens und der Anschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung ausdrücklich schriftlich zustimmen. Im Fall unserer Zustimmung gelten die vorstehenden Sätze zwei bis sechs dieses Punktes 12.3. entsprechend. 12.4. Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen istwir zur Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehaltes, insbesondere zur Feststellung und Kennzeichnung unserer Vorbehaltsware, den Standort der Vorbehaltsware – soweit für den Kunden zumutbar – betreten, dies nach angemessener Vorankündigung. 12.5. Notwendige und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung angemessene Kosten trägt der Kunde. 12.6. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und/oder die Ware heraus zu verlangen. Daneben sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten bei Verletzung einer Pflicht nach obigem Punkt 12.2. vom Vertrag zurückzutreten und/oder die Ware heraus zu verlangen. In der Geltendmachung des Bestellers gegen DiebstahlEigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichernwenn dieser ausdrücklich erklärt wird. 212.7. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller Die zurückgenommene Vorbehaltsware dürfen wir freihändig und für uns unverzüglich zu benachrichtigenbestmöglich verwerten. 312.8. Der Kunde Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen darf die Vorbehaltsware weder verpfändet, sicherungsübereignet oder sonst wie mit Rechten Dritter belastet werden. 12.9. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußernNamen und im Auftrag für uns. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischtErfolgt eine Verarbeitung der Ware, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung so erwerben wir an der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kann. 4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns neuen Sache das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache im Verhältnis zum Wert der Hauptsache stehtvon uns gelieferten Ware. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des KundenDasselbe gilt, der wenn die Sache für Ware mit anderen, uns verwahrtnicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt wird. 5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. 1. Wir (1)Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von der Kaufsa- che bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Sofern zwischen dem Kunden und uns ein Kontokorrentverhältnis vereinbart ist, bezieht sich der Eigentumsvorbehalt auch auf den jeweils anerkannten Saldo. Gleiches gilt, soweit ein Saldo nicht anerkannt wird, sondern ein "kau- saler" Saldo gezogen wird, etwa deswegen, weil der Kunde in Konkurs oder in Liquidation gerät. (2)Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleg- lich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neu- wert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspek- tionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde dies auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen. (3)Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Drit- ter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außerge- richtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns ent- standenen Ausfall. (4)Der Kunde ist berechtigt, die unter Vorbehalt gelieferten Waren innerhalb seines ordnungsge- mäßen Geschäftsgangs an Dritte weiterzuveräu- ßern. Soweit dies geschieht, ist der Kunde jedoch verpflichtet, uns schon jetzt alle Ansprüche abzu- treten, die ihm aus dem Weiterverkauf gegenüber seinen Abnehmern erwachsen. Die Abtretung ist auf die Höhe der Forderung beschränkt, welche als Faktura-Endbetrag einschließlich MwSt. zwi- schen dem Kunden und Dienstleistungen voruns vereinbart worden ist. Wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde ist berechtigt, bis diese Forderung einzuziehen, solange er nicht in Zahlungsverzug geraten ist. Soweit dies geschieht, sind wir berechtigt, die Einzugs- ermächtigung zu widerrufen; in diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, uns alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen erforderlichen Anga- ben zu machen, damit wir in der Lage sind, die Forderung gegenüber den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der ▇▇▇▇ liegt kein Rücktritt vom VertragAbnehmern selbst ein- zuziehen. Wir sind berechtigt, die WareWeiterveräuße- rungs- und Einziehungsermächtigung zu widerru- fen, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutretensofern der Kunde in erhebliche Zahlungs- schwierigkeiten geraten ist oder Antrag auf Kon- kurs oder Eröffnung eines Vergleichsverfahrens gestellt hat. (5)Soweit der Kunde die von uns gelieferte Vor- behaltsware weiterverarbeitet, bei einem Zahlungsverzug des geschieht dies stets für uns. Sofern der Kunde auch die Vorbe- haltsware anderer Lieferanten weiterverarbeitet, erstreckt sich das uns zustehende Vorbehaltsei- gentum an der weiterverarbeiteten Ware anteilig auf die Höhe der jeweils offenen, nicht begliche- nen Forderungen (Faktura-Endbetrag plus Mehr- wertsteuer), wie er zwischen dem Kunden zurückzunehmenund uns vereinbart worden ist. Die Ware wird gutgeschrieben (6)Soweit die von uns gelieferte Vorbehaltsware mit anderen Sachen / Gegenständen unter- schiedslos vermischt wird, steht uns die jeweils offene Forderung (Faktura-Endbetrag plus Mehr- wertsteuer), wie sie zwischen dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- Kunden und Rücknahmekostenuns vereinbart worden ist, zu. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist In dieser Höhe räumt uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen istKunde Miteigentum ein. Er ver- wahrt dieses Miteigentum für uns. (7)Sofern die uns zustehenden Sicherheiten den realisierbaren Wert unserer Forderung mehr als 20 % übersteigen, sind wir berechtigtverpflichtet, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern. 2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen. 3. Der Kunde darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis Ver- langen des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung entsprechenden Sicher- heiten freizugeben; die Auswahl der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer freizugeben- den Sicherheiten führen kannobliegt uns. 4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrt. 5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)

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Sources: Sales Contracts

Eigentumsvorbehalt. 1. Wir behalten uns das Die Ware verbleibt in unserem Eigentum an bis unsere sämtlichen von uns gelieferten Waren und Dienstleistungen vor, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung Geschäftsverbindung mit dem Käufer, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen, voll beglichen sind. Bei Einstellung Die Waren dürfen nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang veräußert werden. Die Berechtigung zur Veräußerung erlischt bei Zahlungseinstellung durch den Käufer. Der Käufer tritt schon jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus dem Weiterverkauf gegen seine Abnehmer erwachsen; er bleibt jedoch bis auf Widerruf zur Einziehung der Forderung auf eigene Kosten ermächtigt. Auf Verlangen hat der Käufer uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen sowie die Art und Höhe der Forderungen zu benennen und uns alle zur Durchsetzung der Forderungen erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. 2. Wird die Ware zusammen mit einer anderen Ware, die uns nicht gehört, weiterverkauft, so gilt die Forderung des Käufers gegen seine Abnehmer in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der ▇▇▇▇ liegt kein Rücktritt vom VertragHöhe des zwischen uns und dem Käufer vereinbarten Preises als abgetreten. 3. Wir sind berechtigtverpflichten uns, die Wareuns zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutretenals der Wert die zu sichernden Forderungen, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekostensoweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20% übersteigen. 4. Der Kunde Käufer ist verpflichtet, unser Eigentum die Vorbehaltsware gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige versicherbare Schäden zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist Bei Untergang oder Beschädigung der Vorbehaltsware hat uns der Besteller Käufer unverzüglich zu informieren und uns auf Aufforderung nicht nachVerlangen sämtliche Schadenunterlagen, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen istinsbesondere Schadengutachten, sind wir berechtigtzur Verfügung zu stellen, uns bestehende Versicherungen bekannt zugeben und uns nach seiner ▇▇▇▇ entweder den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden Versicherungsschein oder aber einen vom Versicherer für unsere Vorbehaltswaren ausgestellten Sicherungsschein zur Verfügung zu versichernstellen. 25. Die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung von Vorbehaltsware ist unzulässig. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns Maßnahmen durch Dritte sind wir unverzüglich zu benachrichtigen. 3. Der Kunde darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt6. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt Verarbeitung oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kann. 4. Eine Verarbeitung Umbildung von Vorbehaltsware wird durch den Käufer stets für uns vorgenommen. Insoweit gelten wir als Hersteller gemäß § 950 BGB. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit anderen, uns nicht gehörenden Waren durch den Käufer steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Wert unserer Sache verarbeiteten Vorbehaltsware zum Wert der Hauptsache stehtanderen verarbeiteten Ware zu. Unser Miteigentumsanteil bleibt Für die durch Verarbeitung, Verbindung bzw. Vermischung entstehenden Sachen, an denen wir Voll- oder Miteigentum erwerben, gelten im Besitz des Kunden, der übrigen die Sache Regelungen für uns verwahrtVorbehaltsware gemäß Ziff. VIII. Nr. 1-5 sinngemäß. 57. Der Kunde tritt Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens berechtigt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot Waren zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)verlangen.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. 1. Wir behalten Der Liefergegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Nur wenn es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer handelt, finden zusätzlich die nachfolgenden Absätze 2 - 4 Anwendung. Absatz 5 gilt zwischen uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren und Dienstleistungen vorjeglichem Kunden, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der ▇▇▇▇ liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei sei es einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekosten. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichernUnternehmer oder einem Verbraucher. 2. Bei PfändungenSolange das Eigentum noch nicht auf den unternehmerischen Kunden übergegangen ist, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns dieser die gelieferten Sachen pfleglich zu behandeln. Wir sind unverzüglich zu benachrichtigen, falls die gelieferten Gegenstände gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt sind. 3. Der unternehmerische Kunde darf die Ware ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsgegenstände im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht Geschäftsverkehr berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischtForderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsgegenstände tritt der Kunde bereits jetzt an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, wenn er seine ob die Gegenstände ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden sind. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von uns, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kanngestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. 4. Eine Verarbeitung Sofern das Eigentum von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend an den Vorbehaltsgegenständen infolge Vermischung oder Verbindung mit anderen Sachen (§§ 947 ff947, 948 BGB) erlischt, so gehen die Eigentums- bzw. BGB zuMiteigentumsrechte des Kunden an den vermischten Bestand oder der einheitlichen Sache im Verhältnis des Fakturaendbetrags der Vorbehaltsgegenstände zu der Summe der Fakturaendbeträge der anderen vermischten oder verbundenen Sachen auf uns über. Verbindet oder vermischt In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftrecht des Kunden an den Gegenständen an der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, umgebildeten Sache fort. Sofern die in seinem Eigentum steht, Vermischung in der WeiseWeise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet gilt als vereinbart, dass der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache anteilig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. 5. Der Kunde tritt Zeichnungen, Abbildungen, Kalkulationen, technische Unterlagen und sonstige Beschreibungen die durch uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag erstellt worden sind, bleiben unser Eigentum und wir bleiben Inhaber der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen Nutzungs- und Nebenrechte bereits jetzt abVerwertungsrechte. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbarenSie dürfen Dritten nur in Verbindung mit unserer Zustimmung zur Kenntnis gegeben werden. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden Wir behalten uns darüber hinaus alle eigentumsrechtlichen und urheberrechtlichen Verwendungsrechte an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)allen Zeichnungen und Unternehmensunterlagen vor.

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Sources: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Eigentumsvorbehalt. 1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren und Dienstleistungen vor, Gelieferte Ware bleibt unser Eigen- tum bis alle zum vollständigen Ausgleich aller unserer Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden Kunden, gleich aus welchem Rechts- grund sie bestehen, einschließlich der Geschäftsbeziehung beglichen sinderst künftig fällig werdenden Haupt- und Nebenforderungen. Bei Einstellung in laufende laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der ▇▇▇▇ liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekosten. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern. 2. Bei PfändungenDer Kunde darf die unter Eigentums- vorbehalt gelieferte Ware nur unter der Voraussetzung veräußern, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat dass er sich nicht in Zahlungsverzug befindet und er seine aus dem Weiterverkauf gegenüber dem Abnehmer bestehende Entgeltforderung in Höhe der Besteller bei uns unverzüglich zu benachrichtigenoffenen Forderungen im Voraus abtritt. Wir nehmen die Abtretung an. 3. Der Kunde darf tritt hiermit sicherungs- halber die ihm aus der Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehen- den Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigtzustehenden Ansprüche gegen seine Abnehmer mit allen Ne- benrechten in voller Höhe und unwider- ruflich an uns ab. Die Verarbeitungs- Vorausabtretung wird von uns mit Auslieferung der Ware an den Kunden angenommen. Der Kunde verpflichtet sich, den Übergang seiner Ansprüche und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns Rechte gegen Dritte auf unser Verlangen schriftlich anzuerkennen oder gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerätDritten offen zu legen. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung Zieht der Vermögensverhältnisse des KundenKunde eine Forderung ein, die zu einer Gefährdung uns aus den vorge- nannten Gründen ganz oder teilweise zusteht, handelt er insoweit nur als Inkasso-beauftragter und ist verpflich- tet, den eingezogenen Betrag bis zur Höhe unserer Sicherheiten führen kannForderungen an uns abzuführen. 4. Eine Die Be- und Verarbeitung von Vorbehaltsware wird der Ware erfolgt für uns vorgenommenals Hersteller im Sinne des § 950BGB, ohne dass hieraus Verpflichtungen für uns erwachsen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten der Verbindung oder Vermischung mit anderen Waren steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil Mitei- gentum an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt neuen Gegenstand im Besitz Verhältnis des Kunden, Rechnungswertes der die Sache für uns verwahrtunter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zum Rechnungswert der anderen verwendeten oder der neu geschaffenen Waren zu. 5. Der Kunde tritt Für den Fall der Bezahlung auf Scheckbasis bleibt der Eigentumsvor- behalt bis zur unwiderruflichen Konten- gutschrift bei uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der bestehen. 6. Bei Zugriffen Dritter auf die von uns gelieferten Waren oder aus der Weiterveräußerung entstehenden Verbindung oder Vermischung mit un- seren Waren neu geschaffenen Waren, insbesondere bei Pfändungen, der Ausübung von Unternehmerpfandrech- ten oder im Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist der Kunde verpflichtet, uns dies schriftlich mitzu- teilen sowie Dritte unverzüglich auf den bestehenden Eigentumsvorbehalt hin- zuweisen. Gleiches gilt für Forderungs- pfändungen Dritter in Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt abdes Kunden, soweit sie nach Ziffer VIII.3 dieser Allgemeinen Verkaufsbedingun- gen an uns abgetreten sind. 7. Er ist nicht berechtigtÜbersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners werden wir auf Verlan- gen des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ freigeben.

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Sources: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. 1. Wir Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten den verkauften Waren oder angebauten Teilen, Aggregaten und Dienstleistungen Zubehör vor, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen . Im Falle eines Kontokorrentverhältnisses bezieht sich der Vorbehalt auf den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen anerkannten Saldo. In der Rücknahme der ▇▇▇▇ liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. 2. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der Verwertungs- und Rücknahmekostengesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde ist verpflichtethat uns unverzüglich schriftlich oder in Textform zu benachrichtigen, unser Eigentum gegen Feuerwenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen. 3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen istinsbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den Liefergegenstand gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Kosten Grund des Bestellers gegen DiebstahlEigentumsvorbehalts herauszuverlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, Bruchlediglich die Ware herauszuverlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, Feuerdürfen wir diese Rechte nur geltend machen, Wasser und sonstige Schäden zu versichernwenn wir dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist. 2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen. 34. Der Kunde darf ist befugt, die Ware unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten weiter zu veräußern und/oder unter Vereinbarung eines verlängerten zu verarbeiten, zu vermischen, zu verbinden oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußernumzubilden. Zu anderen Verfügungen ist er In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen: a) Wird die Ware mit anderen, nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischtuns gehörenden Gegenständen verbunden oder untrennbar vermischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kann. 4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns so erwerben wir das Miteigentum entsprechend §§ 947 ffan der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware (Faktura-Endbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen verbundenen oder vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. BGB zu. Verbindet Erfolgt die Verbindung oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, Vermischung in der Weise, dass die eine Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet gilt als vereinbart, dass der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil hiermit Miteigentum an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer neuen Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz Verhältnis des Kunden, Wertes der Ware zu den anderen verbundenen oder vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung überträgt. Wir nehmen die Sache Übereignung hiermit an. b) Die Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Kunden wird stets für uns verwahrtvorgenommen. Wird die Ware mit anderen, nicht dem Kunden gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware zu den anderen verarbeiten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Erfolgt die Verarbeitung der Ware mit anderen Gegenständen in der Weise, dass der Kunde trotz der Regelung in b) Satz 1 und 2 Eigentum an der neuen Sache erlangt, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns hiermit Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung überträgt. Wir nehmen die Übereignung hiermit an. c) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß den vorstehenden Absätzen zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Die zu V. genannten Pflichten des Kunden gelten sinngemäß auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen. d) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. e) Der Kunde wird die Ware, an der uns Allein- oder Miteigentum zusteht, unentgeltlich für uns sachgemäß verwahren und auf seine Kosten gegen Sachschäden, Abhandenkommen, etc. angemessen versichern. 5. Der Kunde tritt Wir verpflichten uns, die uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden an den Kunden gilt insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die an uns abgetretene Forderung zu sichernden Forderungen um mehr als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug 10 % übersteigt; die Auswahl der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

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Eigentumsvorbehalt. 1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren und Dienstleistungen vor, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der Die gelieferte ▇▇▇▇ liegt kein Rücktritt vom Vertragbleibt bis zum vollständigen Ausgleich aller – auch künftiger – Forderungen des Verkäufers nebst Zinsen und Kosten unser uneingeschränktes Eigentum. Wir sind berechtigtSie ist getrennt von anderer Ware zu verwahren. Bei laufender Rechnung sichert das vorbehaltene Eigentum die Saldenforderung des Verkäufers. Dies gilt insbesondere für juristische Personen des öffentlichen Rechts, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutretenfür öffentliche rechtliche Sondervermögen und Kaufleute, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und RücknahmekostenKaufvertrag zum Betrieb eines Handelsgewerbes gehört. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl die Vorbehaltsware auf seine Kosten zu versichernversichern und versichert zu halten. Die Er tritt hiermit für den Versicherungsfall alle Ansprüche gegen die Versicherung sind den Versicherer bis zur Höhe unserer Forderung an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern. 2ab. Bei PfändungenZugriffen Dritter auf Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Unterläßt er beides, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen. 3stellt dies eine Vertragsverletzung dar, die zum Schadensersatz verpflichtet. Der Kunde darf ist befugt, die gekaufte Ware in ordentlichem Geschäftsgang weiter zu veräußern oder zu verarbeiten, sofern wir hierfür schriftlich unsere Zustimmung erteilen. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für den Verkäufer, ohne daß dieser hieraus verpflichtet wird; die neue Sache wird Eigentum des Verkäufers. Bei Verarbeitung zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung. Wird die Vorbehaltsware mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware gemäß §§ 947, 948 BGB verbunden, vermischt oder vermengt, so wird der Verkäufer Miteigentümer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der Käufer durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so überträgt er schon jetzt dem Verkäufer mit Eigentum nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Der Käufer hat in diesen Fällen die im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten Eigentum oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis Miteigentum des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kann. 4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Verkäufers stehende Sache, die in seinem Eigentum stehtebenfalls als Vorbehaltsware im Sinne der vorstehenden Bedingungen gilt, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen istunentgeltlich zu verwahren. Wird Vorbehaltsware allein oder zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware veräußert, so übereignet tritt der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem VerhältnisKäufer schon jetzt, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache stehtd.h. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz Zeitpunkt des KundenVertragsabschlusses, der die Sache für uns verwahrt. 5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware bzw. bei Verarbeitung vor Veräußerung in Höhe des Wertes des Miteigentumsanteils des Verkäufers mit allen Nebenrechten und Nebenrechte Rang vor dem Rest ab; der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Wert der Vorbehaltsware ist der Rechnungsbetrag des Verkäufers. Steht die weiterveräußerte Vorbehaltsware im Miteigentum des Verkäufers, so erstreckt sich die Abtretung der Forderungen auf den Betrag, der dem Anteilswert des Verkäufers an dem Miteigentum entspricht. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen des Eigentums des Verkäufers an Dritte sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (z.B. Versicherung – unerl. Handlung) bzgl. der Vorbehaltsware entstehende Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber im vollem Umfang an den Verkäufer ab. Er Der Verkäufer ermächtigt den Käufer widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Der Verkäufer wird von der eigenen Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen, auch gegenüber Dritten, nachkommt. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen; der Verkäufer ist nicht ermächtigt, den Schuldner die Abtretung auch selbst anzuzeigen. Soweit der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 % übersteigt, werden wir auf verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ freigeben. Bei vertragswidrigen Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug oder anderweitiger Verletzungen seiner Pflichten aus dem Eigentumsvorbehalt – sind wir berechtigt, unbeschadet unserer sonstigen Ansprüche die Vorbehaltsware heraus zu verlangen und nach schriftlicher Ankündigung mit angemessener Fristsetzung die Ware unter Anrechnung des Verwerterlöses auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich zu verwerten. Sämtliche Kosten der Rücknahmen und der Verwertung des Vertragsgegenstandes trägt der Kunde. Die Ausübung des Eigentumsvorbehaltes durch uns, für den Fall, daß der Kunde seinen Verpflichtung nicht nachkommt, bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, es handelt sich um ein Abtretungsverbot zu vereinbarenTeilzahlungsgeschäft eines nicht Kaufmannes. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners In diesem Falle finden die Vorschriften für Verbraucherkredite Anwendung. Mit Zahlungseinstellung und / oder Antrag auf Eröffnung des Kunden an den Kunden gilt Insolvenzverfahren erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder Einbau der Vorbehaltsware oder die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigtForderungen. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)Dies gilt nicht für die Rechte des Insolvenzverwalters.

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Eigentumsvorbehalt. 16.1. Gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigen- tum. Vollständige Bezahlung bedeutet die Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, auch wenn einzelne unserer Forderungen in ei- ne laufende Rechnung aufgenommen worden sind. 6.2. Bei Verarbeitung mit fremden, uns nicht gehörenden Sachen werden wir Miteigentümer an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswerts unse- res Stoffes zu den fremden verarbeiteten Waren. Der Auftraggeber verarbeitet für uns. 6.3. Wird die von uns gelieferte Ware veräußert oder verbaut, so werden die dadurch entstehenden Kaufpreis- oder Werklohnforderungen schon jetzt an uns angetreten, und zwar in Höhe des Wertes des Liefergegenstandes zu- züglich 10 %. Dies gilt auch hinsichtlich des Anspruches auf Einräumung einer Sicherungshypothek gemäß § 648 BGB. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren nehmen die Abtretung an. 6.4. Anderweitige Verfügungen, insbesondere Verpfändungen oder Sicherungs- übereignungen, sind dem Auftraggeber nicht gestattet. Eine Wei- terveräußerung darf nur unter Eigentumsvorbehalt erfolgen. Die Berechtigung zur Weiterveräußerung entfällt bei Zahlungseinstellung des Auftraggebers. 6.5. Bezüglich der abgetretenen Forderungen verpflichtet sich der Auftraggeber, alle erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörenden Unterlagen aus- zuhändigen und Dienstleistungen vordem Schuldner die Abtretung anzuzeigen. Es ist dem Auf- traggeber untersagt, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sindmit seinem Abnehmer oder einem Dritten Abreden zu treffen, die unsere Rechte in irgendeiner Weise ausschließen oder beein- trächtigen können. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt Eingriffen Dritter hat der Eigentumsvorbehalt Auftraggeber uns unverzüg- lich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu be- nachrichtigen. 6.6. Wir verpflichten uns, die uns nach den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der vorstehenden Bestimmungen zuste- henden Sicherungen auf Verlangen des Auftraggebers nach unserer ▇▇▇▇ liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigtin- soweit freizugeben, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekosten. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern. 2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen. 3. Der Kunde darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, als deren Wert die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kannsichernden Forderungen um 10 % übersteigt. 4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrt. 5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)

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Eigentumsvorbehalt. 19.1 Bis zur vollständigen Bezahlung unserer, auch der künftigen, Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden bleibt die verkaufte Ware unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Der Kunde ist befugt, über die verkaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen. Wird mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Kunden ein Wechsel massige Haftung durch uns begründet, so erlischt unser Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Kunden als Bezogenen. 9.2 Tatsächliche oder rechtliche Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sowie deren Beschädigung oder Abhandenkommen sind uns vom Kunden unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 9.3 Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts beinhaltet zugleich den Rücktritt vom Vertrag. 9.4 Die Waren und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden. 9.5 Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, so werden wir auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ freigeben. 9.6 Wir können bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Beanstandung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder sonstigem Vermögensverfall des Kunden verlangen, dass dieser uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner die Abtretung mitteilt. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten den unmittelbaren Einzug dieser Forderungen vor. Verfügungen über diese Forderungen sind ab diesem Zeitpunkt nur mit unserer Zustimmung wirksam. Ferner kann die sofortige Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren und Dienstleistungen vor, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der ▇▇▇▇ liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekosten. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichernverlangt werden. 2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen. 3. Der Kunde darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kann. 4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrt. 5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)

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Sources: Allgemeine Liefer Und Geschäftsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. 1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Auftrag vor. Leistet der Kunde Abschlagszahlungen nach § 632a BGB geht das Eigentum an den bezahlten Teilen auf ihn über. In allen anderen Fällen geht bei Kaufleuten das Eigentum erst dann auf den Kunden über, wenn er die gesamten Verbindlichkeiten aus allen von uns vorgenommenen Leistungen und Lieferungen getilgt hat. Wird der Liefergegenstand durch den Kunden zu einer neuen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für uns. Ein Eigentumserwerb des Kunden nach § 950 BGB ist ausgeschlossen. Bei Verarbeitung mit anderen nicht dem Kunden gehörenden Waren erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten und der anderen Waren zur Zeit der Verarbeitung (§§ 947, 948 BGB). 2. Der Kunde darf die von uns gelieferten Waren und Dienstleistungen vordie aus ihrer Verarbeitung entstehenden neuen Gegenstände nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiterveräußern. Andere Verfügungen, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den insbesondere die Verpfändung und Sicherungsübereignung dieser Gegenstände sind dem Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der ▇▇▇▇ liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekosten. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung unsere Zustimmung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern. 2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigengestattet. 3. Der Kunde darf die Ware tritt sämtliche ihm aus der Weiterveräußerung, Verarbeitung bzw. Einbau der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen gegen Dritte schon jetzt an uns ab. Die abgetretenen Forderungen dienen unserer Sicherung nur in Höhe des Wertes des Liefergegenstandes. Wird der Liefergegenstand vom Kunden als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Kunde schon jetzt den ihm gegen den Dritten erwachsenden Vergütungsanspruch in der Höhe an uns ab, der dem Wert des Liefergegenstandes entspricht. Steht der Liefergegenstand im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigtMiteigentum des Kunden so erstreckt sich die Abtretung auf den Betrag, der dem Anteilswert unseres Miteigentums entspricht. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis Abtretung umfasst auch Ansprüche des Kunden erlischtgegen seinen Kreditversicherer für den Fall, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhältdass der Abnehmer des Kunden seinerseits zahlungsunfähig wird. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Steht dem Kunden ein Anspruch auf Bestellung einer Sicherungshypothek zu, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kann. 4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, so geht dieser Anspruch in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde bezeichneten Höhe auf uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrtüber. 5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)

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Eigentumsvorbehalt. 1. Wir 10.1 Bis zur vollständigen Begleichung aller unserer gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung einschließlich etwaiger Nebenforderungen (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten den verkauften Waren und Dienstleistungen (Vorbehaltswaren) vor, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Falls eine Eintragung des Eigentumsvorbehalts in ein öffentliches Register erforderlich ist oder die Wirksamkeit des Eigentumsvorbehalts in sonstiger Weise der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der ▇▇▇▇ liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug Mitwirkung des Kunden zurückzunehmenbedarf, gibt der Kunde seine Zustimmung zur Eintragung des Eigentumsvorbehalts und ermächtigt uns unwiderruflich zur Anmeldung bzw. wird der Kunde die erforderlichen Mitwirkungshandlungen vornehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug Kosten einer solchen Anmeldung oder Mitwirkungshandlung trägt der Verwertungs- und RücknahmekostenKunde. 10.2 Die Vorbehaltsware darf vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde ist verpflichtethat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, unser Eigentum gegen Feuerwenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen. 10.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen istinsbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den Liefergegenstand auf Kosten gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware aufgrund des Bestellers gegen DiebstahlEigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; vielmehr sind wir berechtigt, Bruchlediglich die ▇▇▇▇ heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, Feuerdürfen wir diese Rechte nur geltend machen, Wasser und sonstige Schäden zu versichernwenn wir dem Kunden zuvor eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist. 210.4 Der Kunde ist berechtigt die Vorbehaltsware im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes zu veräußern, zu verarbeiten oder zu vermischen. Bei PfändungenIn diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen: 10.4.1 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch die Verarbeitung, Beschlagnahmen Vermischung oder sonstigen Verfügungen Verbindung der Vorbehaltsware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Eingriffen Verbindung mit Waren Dritter hat deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigenRechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware. 310.4.2 Die aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. Der Kunde darf in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigtAbtretung an. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis in Ziffer 10.2 genannten Pflichten des Kunden erlischtgelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen. 10.4.3 Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben uns ermächtigt. 10.4.4 Die Weiterveräußerungsbefugnis und die Einziehungsermächtigung kann von uns mit sofortiger Wirkung widerrufen werden, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kann. 4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an gegenüber mit der Hauptsache Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertrag ganz oder teilweise in dem VerhältnisVerzug ist, sich aufgrund einer wesentlichen Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache stehtZahlungsschwierigkeiten befindet, seine uns sonst gegenüber obliegenden vertraglichen Verpflichtungen nicht ordentlich erfüllt oder sonst unser Sicherungsinteresse gefährdet wird. Unser Miteigentumsanteil bleibt Wird über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren beantragt, jegliche Zahlung eingestellt, eine Vermögensauskunft gemäß § 807 ZPO abgegeben oder tritt im Besitz Zusammenhang mit Zahlungsschwierigkeiten ein Wechsel in der Inhaberschaft des Kunden, der die Sache für uns verwahrt. 5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners Unternehmens des Kunden an den Kunden gilt ein, erlischt die Befugnis zur Weiterveräußerung und zur Einziehung der an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgtabgetretenen Forderungen automatisch. Der Kunde ist zum Einzug auf unser erstes schriftliches Verlangen hin verpflichtet, uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigtmitzuteilen sowie den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen. 10.5 Der Kunde wird die unserem (Mit-)Eigentum unterliegenden Sachen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns unentgeltlich für uns verwahren und ist verpflichtet sie auf eigene Kosten gegen Feuer, Einbruchdiebstahl und sonstige übliche Risiken zu versichern. Diese Befugnis erlischt in Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. 10.6 Übersteigt der realisierbare Wert der bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen gegen den in Ziffer (6)Kunden um mehr als 10%, so werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ freigeben.

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Sources: Allgemeine Liefer Und Zahlungsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. (1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen ) Die von uns gelieferten Waren und Dienstleistungen vorgelieferte, montierte oder sonst übergebene Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sindGeschäftsverbindung zustehenden Ansprüche in unserem Eigentum. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt Soweit der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der ▇▇▇▇ liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigtWert des uns zustehenden Sicherungsgutes, die WareHöhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug werden wir auf Wunsch des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekosten. einen entsprechenden Teil des Sicherungsgutes freigeben. (2) Der Kunde ist verpflichtetberechtigt, unser Eigentum gegen FeuerVorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen mit sämtlichen Nebenrechten ab, Wasserdie ihm aus der Weiterveräußerung erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, Diebstahl zu versicherndie Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Die Ansprüche gegen Wir verpflichten uns, die Versicherung sind an uns abgetretenForderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Weist Wir können verlangen, dass uns der Besteller auf Aufforderung Kunde innerhalb einer Frist von zwei Wochen die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntgibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht und die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner die Abtretung mitteilt. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Waren, die uns nicht nachgehören, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen istweiterveräußert, sind wir berechtigt, so gilt die Forderung des Kunden gegen den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser Abnehmer in Höhe der zwischen dem Kunden und sonstige Schäden zu versichernuns vereinbarten Lieferpreises als abgetreten. 2. (3) Bei der Verarbeitung von unserer Waren oder Erzeugnisse erwerben wir unter Ausschluss des § 950 BGB Eigentum an den neu entstandenen Sachen. (4) Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. (5) Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller Kunde auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen und hat uns unverzüglich zu benachrichtigen. 3. Der Kunde darf (6) Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts sind wir berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden erlischtgegen Diebstahl, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhältBruch-, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt ZahlungseinstellungFeuer-, ÜberschuldungWasser- und sonstige Schäden zu versichern, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kann. 4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt soweit der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrtnachweislich selbst keine eigene Versicherung abgeschlossen hat. 5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)

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Sources: General Terms and Conditions (Agb)

Eigentumsvorbehalt. 1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher und zukünftig entstehender Forderungen innerhalb der Geschäftsbeziehung, einschließlich aller Nebenforderungen, bleiben die gelieferten Waren und Dienstleistungen vor, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der ▇▇▇▇ liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekosten. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichernEigentum. 2. Bei PfändungenÜber Pfändungen und andere von Dritten ausgegangene Gefährdungen für unsere Rechte sind wir unverzüglich schriftlich mit allen Angaben zu unterrichten, Beschlagnahmen die wir für eine Interventionsklage nach § 771 ZPO benötigen. Soweit wir Ausfall erleiden, weil ein Dritter die von ihm an uns zu erstattenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage nach § 771 der Zivil- prozessordnung nicht erbringen kann, haftet der Geschäftspartner/Käufer. Der Geschäftspartner/Käufer ist von sich aus nicht berechtigt, die Waren an Dritte zu verwen- den oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat zur Sicherung zu übereignen. 1. Als Verkäuferin gewährleisten wir, dass die verkauften Waren im Zeitpunkt des Gefahrüber- ganges frei von Material- und Fabrikationsfehlern sind und etwa vertraglich zugesicherte Eigen- schaften haben. 2. Der Geschäftspartner/Käufer verpflichtet sich zur vorausschauenden und aufmerksamen Mitwirkung bei der Besteller uns unverzüglich Abnahme der Ware. Nachlässigkeit in der Organisation eines reibungslosen Wareneingangs beim Geschäftspartner/Käufer gehen zu benachrichtigenseinen Lasten. 3. Der Kunde darf Geschäftspartner/Käufer hat die gelieferten Waren unverzüglich nach Erhalt zu überprüfen. Zeigen sich hierbei Mängel, hat er uns diese unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Beanstan- dungen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern– bei verborgenen Mängeln nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch 6 Monate nach Erhalt der Ware – schriftlich gerügt werden. Zu anderen Verfügungen ist er Beanstandete Waren müssen zu unserer Verfügung gehalten werden. Ist eine Warenrücksendung nicht berechtigtmöglich, muss ein veterinärärztliches Gutachten bei uns eingebracht werden. Später vorgebrachte Beanstandungen begründen keinen Anspruch auf Wandlung, Minderung, Nachbesserung bzw. Ersatzleistungen innerhalb des Kaufvertrages. 4. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen Gewährleistungsfrist beginnt grundsätzlich mit der Ablieferung der Ware beim Geschäfts- partner/Käufer. Wird die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des KundenÜbergabe aus Gründen, die wir nicht zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kann. 4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommenvertreten haben, um mehr als eine Woche verzögert, so beginnt die Gewährleistungsfrist eine Woche nach Mitteilung der Versandbereitschaft oder nach Anlieferung der Ware. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen Ware mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache Verfallsdaten geht auch diese Frist uneingeschränkt zu Lasten des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrtGeschäftspartner/Käufers. 5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)

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Sources: Sales Contracts

Eigentumsvorbehalt. 1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns den gelieferten Waren und Dienstleistungen bis zur vollständigen Bezahlung vor. An Waren, die der Kunde nicht bereits vor der Lieferung vollständig bezahlt hat, behalten wir uns das Eigentum bis alle zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der ▇▇▇▇ liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben Geschäftsverbindung mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug Kunden vor. 2. Vor vollständiger Bezahlung der Verwertungs- und Rücknahmekostengesicherten Forderungen dürfen die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde ist verpflichtethat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, unser Eigentum gegen Feuerwenn und soweit Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware erfolgen. 3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen istinsbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und sonstige Schäden zu versichern. 2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen. 3. Der Kunde darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußernauf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts heraus zu verlangen. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischtZahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, können wir diese Rechte geltend machen, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt wurde oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kanneine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist. 4. Eine Verarbeitung Der Kunde ist berechtigt, über die im Eigentum von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommenstehenden Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung mit uns rechtzeitig nachkommt. 5. Bei gemeinsamer der Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht der von uns das gelieferten Waren durch den Kunden geltend wir als Hersteller und erwerben unmittelbar Eigen tum an den neu entstehenden Waren. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, erwerben wir unmittelbar Miteigentum entsprechend §§ 947 ffan den neuen Waren im Verhältnis des Rechnungswerts der von uns gelieferten Waren zu dem der anderen Materialien. 6. BGB zu. Verbindet oder vermischt Sofern eine Verbindung der Kunde unsere Sachen von uns gelieferten Waren mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, Sache des Kunden in der WeiseWeise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet gilt als vereinbart, dass der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil Miteigentum an der Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der von uns gelieferten Ware zum Rechnungswert der Hauptsache überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum unentgeltlich für uns. 7. Alle Forderungen aus dem Verkauf von Waren, an denen wir uns das Eigentum vorbehalten haben, tritt der Kunde bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit uns an uns ab. Sofern wir im Falle der Verarbeitung oder Verbindung Miteigentum erworben haben, erfolgt die Abtretung im Verhältnis des Wertes der von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zum Wert der unter dem Vorbehaltseigentum Dritter stehenden Waren. Wir nehmen die Abtretung an. Die in dem VerhältnisAbs. 2 genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen. 8. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Liegt eine solche Pflichtverletzung vor, hat der Kunde auf unser Verlangen hin alle erforderlichen Auskünfte über den Bestand der im Eigentum von uns stehenden Waren und die an uns abgetretenen Forderungen zu geben, die im Eigentum von uns stehenden Waren als solche zu kennzeichnen und seine Abnehmer von der Abtretung in Kenntnis zu setzen. 9. Lässt das Recht des Landes, in dem sich der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des KundenLiefergegenstand befindet, der die Sache für Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts nicht oder nur in beschränkter Form zu, können wir uns verwahrt. 5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden andere Rechte an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgtdem Liefergegenstand vorbehalten. Der Kunde ist verpflichtet, an allen erforderlichen Maßnahmen (z.B. Registrierungen) zur Verwir klichung des Eigentumsvorbehalts oder der anderen Rechte, die an die Stelle des Eigentumsvorbehalts treten, und zum Einzug Schutze dieser Rechte mitzuwirken. 10.Übersteigt der abgetretenen Wert der Sicherheiten die Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigtvon uns um mehr als 20 %, so verzichten wir insoweit auf Sicherheiten. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. 1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren und Dienstleistungen vor, der Kaufsache bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung beglichen sindGeschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldovertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurück zu nehmen. In der Rücknahme Zurücknahme der ▇▇▇▇ Kaufsache durch uns liegt kein ein Rücktritt vom VertragVertrag vor. Wir sind berechtigtnach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug Verbindlichkeiten des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekosten- abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen. 2. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum die Kaufsache pfleglich zu behandeln, insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen FeuerFeuer-, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser Wasser- und sonstige Schäden Diebstahlschäden aus- reichend zum Neuwert zu versichern. 23. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder Pfändungen und sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat uns der Besteller uns Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns ent- standenen Ausfall. 34. Der Kunde darf ist berechtigt, die Ware Kaufsache im ordnungsgemäßen ordentlichen Geschäftsgang weiterverarbeiten weiter zu ver- kaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen uns und dem Kunden vereinbarten Kaufpreises (einschl. MwSt.) ab, die dem Kunden aus der Weiterveräußerung erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußernnach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zu anderen Verfügungen ist er Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unser Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den verein- nahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abge- tretenen Forderungen und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kundenderen Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforder- lichen Angaben macht, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kanndazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. 45. Eine Die Verarbeitung von Vorbehaltsware oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum entsprechend §§ 947 ffan der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag einschl. BGB zuMwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer SacheFür die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache. 6. Wir verpflichten uns, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der realisierbare Wert unserer Sache zum Wert Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrtfreizugebenden Sicherheiten obliegt uns. 5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)

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Sources: Allgemeine Verkaufs Und Lieferungsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. 1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren und Dienstleistungen dem Kaufgegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag sowie aller sonstigen Ansprüche unsererseits gegenüber dem Besteller, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für den jeweiligen Saldodie Saldoforderung unsererseits. In Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurück zu verlangen. Die Zurücknahme der Rücknahme der ▇▇▇▇ liegt Kaufsache durch uns bedeutet kein automatischer Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigtnach Rücknahme des Kaufgegenstands zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekosten. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten Verbindlichkeiten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern– abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen. 2. Bei PfändungenDer Besteller ist verpflichtet, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat die Kaufsache pfleglich und nach unseren Gebrauchsrichtlinien zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen. Auftretende Schäden an der Vorbehaltsware, auch wenn sie von Dritten oder Erfüllungsgehilfen des Bestellers verursacht wurden, sind uns unverzüglich zu benachrichtigensofort schriftlich anzuzeigen. 3. Der Kunde darf Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die Ware gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall. Bei Insolvenzverfahren gilt das Aussonderungsrecht im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußernSinne des § 47 Insolvenzordnung an der von uns gelieferten Ware und an dem Erlös als vereinbart. 4. Zu anderen Verfügungen Sofern der Besteller nicht Wiederverkäufer ist, sondern Selbstnutzer, ist er nicht berechtigt, ohne Zustimmung unsererseits die Ware zu veräußern, zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen, solange noch Verbindlichkeiten gegenüber uns bestehen. Die Verarbeitungs- Ist der Besteller hingegen berechtigter Wiederverkäufer, ist er berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura- Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) unserer Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwachsen, und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischtzwar unabhängig davon, wenn er seine ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt, wobei eingezogene Beträge als für uns eingenommen gelten. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kundenderen Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Ein zwischen dem Wiederverkäufer und dem Dritten vereinbarter Eigentumsvorbehalt gilt als zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kannunseren Gunsten vereinbart. 45. Eine Die Verarbeitung von Vorbehaltsware oder Umbildung des Kaufgegenstands durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum entsprechend §§ 947 ffan der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura- Endbetrag einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. BGB zuFür die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Kaufsache. 6. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer SacheWir verpflichten uns, die in seinem Eigentum stehtuns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, in als der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der realisierbare Wert unserer Sache zum Wert Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrtfreizugebenden Sicherheiten obliegt uns. 5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. 16.1. Wir behalten uns Die von RETROFIT gelieferte Ware steht unter verlängertem Eigentumsvorbehalt (Vorbehaltsware). RETROFIT behält sich, soweit gesetzlich zulässig, das Eigentum Eigentumsrecht an sämtlichen von uns den gelieferten Waren und Dienstleistungen vor, bis alle Forderungen – auch zur vollständigen Erfüllung aller finanziellen Verpflichtungen des Bestellers, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die RETROFIT gegenüber dem Besteller jetzt oder künftig noch entstehende – gegen zustehen. Der Besteller hat den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sinderforderlichen Formvorschriften zur Wahrung des Eigentumsvorbehaltes nachzukommen. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der ▇▇▇▇ liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigtBesteller gehalten, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- das Eigentumsrecht geltend zu machen und RücknahmekostenRETROFIT unverzüglich zu verständigen. 6.2. Der Kunde Besteller ist verpflichtet, unser solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen FeuerDiebstahl-, Wasser, Diebstahl Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetretenMüssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Weist Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller auf Aufforderung unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall. 6.3. Gelten bei Lieferungen ins Ausland für die Wahrung des Eigentumsvorbehaltes die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen, die am Ort der Aufstellung der Maschinen hierfür maßgebend sind, verpflichtet sich der Besteller in diesem Falle RETROFIT gegenüber, alle Maßnahmen zu ergreifen, um unseren Eigentumsvorbehalt in gesetzlicher Form wirksam zu machen. Lässt das Recht, in dessen Bereich sich der Liefergegenstand befindet, den Eigentumsvorbehalt nicht zu, gestattet es aber uns als Verkäufer, uns andere Rechte an dem Liefergegenstand vorzubehalten, so können wir alle Rechte dieser Art ausüben. Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung sind wir berechtigt, die noch nicht gelieferten Teile bis zum Nachweis der Erfüllung dieser Bedingung zurückzuhalten oder ohne Nachfrist vom Vertrag unter den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser Rechtsfolgen der Punkte 12.5 und sonstige Schäden zu versichern12.6 dieser Bedingungen zurückzutreten. 26.4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist RETROFIT zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. 6.5. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes, die Rücknahme der Ware sowie die Pfändung der Vertragsleistung durch RETROFIT gelten als Rücktritt vom Vertrag, sofern nichts anderes ausdrücklich durch RETROFIT schriftlich erklärt wird. 6.6. Die Verarbeitung oder die Umbildung der vertraglichen Leistung durch den Besteller wird stets für RETROFIT vorgenommen. Werden die vertraglichen Leistungen mit anderen, RETROFIT nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt RETROFIT das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der vertraglichen Leistung zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Der Besteller verwahrt das Miteigentum für RETROFIT. 6.7. Wird die vertragliche Leistung mit anderen, RETROFIT nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt RETROFIT das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der vertraglichen Leistung zu den anderen vermischten Gegenständen. Der Besteller verwahrt auch in diesen Fällen das Miteigentum für RETROFIT. 6.8. Der Besteller darf die vertragliche Leistung weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen, Beschädigungen, Zerstörungen sowie Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter durch Dritte, hat der Besteller uns RETROFIT unverzüglich davon zu benachrichtigenbenachrichtigen und RETROFIT alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung der Rechte von RETROFIT erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte sind auf das Eigentum von RETROFIT hinzuweisen. 36.9. Der Kunde darf Besteller ist berechtigt, die Ware Vorbehaltsware ordnungsgemäß im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten Geschäftsverkehr zu veräußern oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist zu verwenden, solange er nicht berechtigtim Zahlungsverzug ist. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis Zur Sicherung der Kaufpreisschuld während des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung Eigentumsvorbehalts tritt der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kann. 4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt Besteller eventuelle Forderungen (einschließlich der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, Umsatzsteuer in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrt. 5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der jeweils gesetzlichen Höhe) aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt des Vorbehaltseigentums oder aus einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware hiermit an RETROFIT ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen Die Abtretung erfolgt sicherungshalber im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigtvollen Umfang. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)RETROFIT nimmt die Abtretung hiermit an. Die Abtretung erstreckt sich, falls der Besteller mit dem Nacherwerber ein Kontokorrentverhältnis unterhält, auch auf einen positiven Saldo des Bestellers im Kontokorrentverhältnis zu dem Dritten bis zur Höhe der Kaufpreisforderung. Die Ermächtigung zur Weiterveräußerung kann RETROFIT widerrufen, wenn zwischen dem Besteller und seinen Kunden ein Verbot der Abtretung der Forderung des Bestellers gegenüber seinen Kunden besteht.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. 1. Wir 7.1 Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an sämtlichen von den verkauften Waren vor. 7.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach angemessener Fristsetzung berechtigt, den Liefergegenstand zurückzunehmen; der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Gleiches gilt, wenn über das Vermögen des Kunden Insolvenzantrag gestellt und nicht binnen 10 Tagen zurückgenommen wird. Im Herausgabeverlangen des Liefergegenstands durch uns gelieferten Waren und Dienstleistungen vor, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der ▇▇▇▇ liegt kein stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigtIn der Pfändung des Liefergegenstands durch uns liegt ebenfalls stets ein Rücktritt vom Vertrag. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmendamit wir Klage gemäß Art. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekosten106 ff. SchKG erheben können. 7.3 Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahlim ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern. 2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen solange er nicht in Zahlungsverzug ist; er darf die Vorbehaltsware jedoch nicht verpfänden oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen. 3sicherungshalber übereignen. Der Kunde darf tritt uns bereits jetzt alle Forderung in Höhe des Rechnungsbetrages (einschließlich MwSt) ab, die Ware ihm aus einem Weiterverkauf gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar auch insoweit, als der Liefergegenstand verarbeitet worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Kunde auch nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. In diesem Fall können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. 7.4 Die Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes durch den Kunden erfolgt unentgeltlich ausschließlich für uns. Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußernVerhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zurzeit der Verarbeitung. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen Für die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall durch Verarbeitung entstehende Sache gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, im Übrigen das Gleiche wie für die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kannVorbehaltsware. 4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für 7.5 Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar verbunden oder vermischt, so erwerben wir das Miteigentum entsprechend §§ 947 ffan der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verbundenen oder vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. BGB zu. Verbindet Erfolgte die Verbindung oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet gilt als vereinbart, dass der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrt. 5anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde tritt verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum für uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen (Art. 726 und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. 727 ZGB). 7.6 Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in verpflichtet, den in Ziffer (6)Liefergegenstand auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zu versichern. 7.7 Wir verpflichten uns, auf Verlangen des Kunden die uns zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 10 % übersteigt.

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Sources: Liefer Und Zahlungsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. 1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen 6.1 Die von uns gelieferten Waren und Dienstleistungen vor, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der gelieferte ▇▇▇▇ liegt kein Rücktritt vom Vertragbleibt unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag mit dem Kunden. Wir Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, sind wir berechtigt, die WareLieferung zurückzunehmen, ohne zuvor bei Zahlungsverzug wenn wir vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekostenzurückgetreten sind. Der Kunde ist verpflichtet, unser solange das Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung ihn noch nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen übergegangen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers die Vorbehaltsware am Lagerort ausreichend gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser Diebstahl und sonstige Schäden Beschädigungen zu versichernsichern. 2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen. 3. 6.2 Der Kunde darf ist berechtigt die Ware Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter zu veräußern. Zu anderen Verfügungen ist , solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus dieser Weiterveräußerung ab. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, die uns nicht gehören, vom Kunden weiterveräußert , so gilt die Forderung des Kunden gegen seine Abnehmer in Höhe des zwischen ihm und uns vereinbarten Lieferpreises für die Vorbehaltsware als abgetreten. Die Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung durch den Kunden weiterverkauft wird. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung berechtigt. Die Verarbeitungs- Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden dies jedoch nicht vornehmen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, keine Zahlungseinstellung vorliegt und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. 6.3 Be- und jede sonstige schwerwiegende Veränderung Verarbeitung der Vermögensverhältnisse des Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller i.S. von § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die verarbeitete ▇▇▇▇ gilt als Vorbehaltsware. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kann. 4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB an der neuen Sache im Verhältnis des Lieferpreises (einschließlich Mehrwertsteuer) der Vorbehaltsware zum Lieferpreis der anderen verwendeten Waren zu. Verbindet oder vermischt Sofern die Vermischung der Kunde unsere Vorbehaltsware durch den Kunden mit Sachen mit einer Sacheerfolgt, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden dies als Hauptsache anzusehen istsind, so übereignet gilt als vereinbart, dass der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil anteiliges Miteigentum an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache überträgt und das Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Kunden tritt dieser auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück oder gegen Dritte erwachsen; wir nehmen die Abtretung bereits jetzt an. 56.4 Erlischt unser Eigentum bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Einbau beim Kunden, so überträgt uns der Kunde die ihm zustehenden Eigentumsrechte an der neuen Sache im Umfang des Lieferpreises der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für uns bzw. tritt uns mögliche Ausgleichsansprüche gegen den neuen Eigentümer ab. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware. Der Kunde tritt wird die neue Sache mit der verkehrsüblichen Sorgfalt kostenlos für uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag verwahren. 6.5 Übersteigt der aus Wert der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigtuns zustehenden Sicherungen den Wert der zu sichernden Forderung um mehr als 10 %, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt verpflichten wir uns, die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgtzustehenden Sicherungen in soweit freizugeben. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)benachrichtigt uns unverzüglich von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigung unserer Sicherung durch Dritte.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. 1. 8.1 Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von der gelieferten Ware und allen dazugehörigen Dokumenten (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Erfüllung und Befriedigung sämtlicher uns gelieferten Waren und Dienstleistungen vor, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden Besteller aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der ▇▇▇▇ liegt kein Rücktritt vom VertragGeschäftsverbindung einschließlich aller Forderungen aus Anschlussaufträgen, Nachbestellungen und Ersatzteilbestellungen zustehenden Ansprüchen vor. Wir sind berechtigt, die WareKaufsache zurückzunehmen, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekosten. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns wenn der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichernsich vertragswidrig verhält. 2. Bei Pfändungen8.2 Die Veräußerung, Beschlagnahmen die Benutzung, der Verbrauch und/oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat die Verarbeitung der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen. 3. Der Kunde darf die Ware Vorbehaltsware ist nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußernzulässig. Zu anderen Verfügungen Darüber hinaus ist er der Besteller nicht berechtigt, über die Vorbehaltsware zu verfügen, insbesondere Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen vorzunehmen oder zuzulassen. Die Verarbeitungs- Einlagerungskosten trägt allein der Besteller. 8.3 Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura- Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischtzwar unabhängig davon, wenn er seine ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauf worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dieser der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kundenderen Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldner (Dritten) die Abtretung mitteilt. Alternativ zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kannSatz 1 als Zusatz: Falls zwischen Kunde und Abnehmer ein Kontokorrentverhältnis nach § 355 HGB besteht, dann gilt folgende Klausel: „Der Kunde … verkauft worden ist. Die uns vom Kunden im Voraus abgetretene Forderung bezieht sich auch auf den anerkannten Saldo sowie im Fall der Insolvenz des Abnehmers auf den dann vorhandenen „kausalen“ Saldo. 4. Eine 8.4 Die Verarbeitung von Vorbehaltsware oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum entsprechend §§ 947 ffan der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. BGB zuFür die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache. 8.5 Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, Erfolgt die in seinem Eigentum steht, Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet gilt als vereinbart, dass der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache stehtanteilmäßig Miteigentum überträgt. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt.uns 5. 8.6 Der Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag Dritten erwachsen. 8.7 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der aus realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen freizugebenden Sicherheiten obliegt uns. 8.8 Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Nebenrechte bereits jetzt abWasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Er ist nicht Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) / Verkaufs- und Lieferbedingungen der Röder Maschinenbau GmbH 8.9 Bei Pflichtverletzungen des Bestellers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir nach erfolglosem Ablauf einer dem Besteller gesetzten angemessenen Frist zur Leistung berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Kunden an den Kunden gilt Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts herauszuverlangen, die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgtgesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. Der Kunde Besteller ist zum Einzug zur Herausgabe verpflichtet. 8.10 Im Falle der abgetretenen Forderungen Verbindung, Vermischung, Vermengung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Besteller steht uns an der daraus hervorgegangenen neuen Ware Miteigentum im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigtVerhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen Waren zu. 8.11 Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Diese Befugnis erlischt Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den in Ziffer (6)uns entstandenen Ausfall.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Eigentumsvorbehalt. 1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren und Dienstleistungen vor, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der Die gelieferte ▇▇▇▇ liegt kein Rücktritt vom Vertragbleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen uns und dem Kunden unser Eigentum. Wir sind berechtigt, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutretenBei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Als Bezahlung gilt erst der Eingang des Gegenwertes bei uns, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekosten. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichernHingabe von Wechsel oder Schecks also deren Einlösung. 2. Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt in unserem Auftrag und zwar unentgeltlich sowie ohne Verpflichtung für uns der Art, dass wir als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen sind, also in jedem Zeitpunkt und Grad der Verarbeitung an den Erzeugnissen Eigentum behalten. Bei PfändungenVerarbeitung, Beschlagnahmen Verbindung, Vermischung oder sonstigen Verfügungen Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Waren, steht uns das Miteigentum an der Sache im Verhältnis des Faktorenwertes der Vorbehaltsware zu, der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Vermischung oder Eingriffen Dritter hat Vermengung zu. Erwirbt der Besteller Kunde das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner darüber einig, dass uns unverzüglich zu benachrichtigender Kunde im Verhältnis des Faktorenwertes der verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für uns verwahrt. 3. Der Kunde darf die Ware ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten normalen Geschäftsverkehr berechtigt, einer Verpfändung oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußernSicherungsübereignung ist ihm jedoch nicht gestattet. Zu anderen Verfügungen Er ist er nicht berechtigtverpflichtet, unsere Rechte hinsichtlich der Vorbehaltsware im Weiterverkauf auf Kredit zu sichern. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis Forderungen des Kunden erlischtaus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt zur Sicherung sämtlicher Forderungen aus dem Geschäftsverhältnis an uns ab. Unbeachtet des uns zustehenden Einzugsrechts ist der Kunde solange zur Einziehung berechtigt, wenn als er seine Zahlungsverpflichtungen seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt und nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt ZahlungseinstellungAuf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens uns die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen zu machen und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kannAbtretung den Drittbestellern zur Zahlung an uns bekanntzugeben. 4. Eine Verarbeitung von Wird die Vorbehaltsware wird für zusammen mit anderen Waren, ob ohne oder nach Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung weiterveräußert, so gilt die oben vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Faktorenwertes der Vorbehaltsware, die zusammen mit den anderen Waren weiterveräußert wird. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder die im voraus abgetretenen Forderungen hat uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sacheunverzüglich unter Übergabe der für eine Drittwiderspruchsklage gemäß § 771 ZPO notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 15 %, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache sind wir auf Verlangen des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrt. 5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der zur Freigabe von Sicherheiten aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen Sicherungsübereignungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)Vorausabtretungen verpflichtet..

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Sources: General Terms and Conditions

Eigentumsvorbehalt. 18.1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von der gelieferten Ware und allen dazugehörigen Dokumenten (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Erfüllung und Befriedigung sämtlicher uns gelieferten Waren und Dienstleistungen vor, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden Besteller aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der ▇▇▇▇ liegt kein Rücktritt vom VertragGeschäftsverbindung einschließlich aller Forderungen aus Anschlussaufträgen, Nachbestellungen und Ersatzteilbestellungen zustehenden Ansprüche vor. Wir sind berechtigt, die WareKaufsache zurückzunehmen, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmenwenn der Besteller sich vertragswidrig verhält. 8.2. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug Veräußerung, die Benutzung, der Verwertungs- und RücknahmekostenVerbrauch und/oder die Verarbeitung der Vorbehaltsware ist nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zulässig. Darüber hinaus ist der Besteller nicht berechtigt, über die Vorbehaltsware zu verfügen, insbesondere Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen vorzunehmen oder zuzulassen. Einlagerungskosten trägt allein der Besteller. 8.3. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern. 2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen. 3. Der Kunde darf die Ware Kaufsache im ordnungsgemäßen ordentlichen Geschäftsgang weiterverarbeiten weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura- Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder unter Vereinbarung eines verlängerten Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes nach Verarbeitung weiter veräußernverkauft worden ist. Zu anderen Verfügungen ist er Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kundenderen Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldner (Dritten) die Abtretung mitteilt. Alternativ zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kannSatz 1 als Zusatz: Falls zwischen Kunde und Abnehmer ein Kontokorrentverhältnis nach § 355 HGB besteht, dann gilt folgende Klausel: „Der Kunde […] verkauft worden ist. Die uns vom Kunden im Voraus abgetretene Forderung bezieht sich auch auf den anerkannten Saldo sowie im Fall der Insolvenz des Abnehmers auf den dann vorhandenen „kausalen“ Saldo. 48.4. Eine Die Verarbeitung von Vorbehaltsware oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum entsprechend §§ 947 ffan der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. BGB zuFür die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache. 8.5. Verbindet oder vermischt Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der Kunde unsere Sachen mit einer Sacheneuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die in seinem Eigentum steht, Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet gilt als vereinbart, dass der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache stehtanteilmäßig Miteigentum überträgt. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrtuns. 58.6. Der Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag Dritten erwachsen. 8.7. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der aus realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen freizugebenden Sicherheiten obliegt uns. 8.8. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Nebenrechte bereits jetzt abWasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Er ist nicht Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. 8.9. Bei Pflichtverletzungen des Bestellers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir nach erfolglosem Ablauf einer dem Besteller gesetzten angemessenen Frist zur Leistung berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Kunden an den Kunden gilt Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts herauszuverlangen; die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgtgesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. Der Kunde Besteller ist zum Einzug zur Herausgabe verpflichtet. 8.10. Im Falle der abgetretenen Forderungen Verbindung, Vermischung, Vermengung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Besteller steht uns an der daraus hervorgegangenen neuen Ware Miteigentum im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigtVerhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen Waren zu. 8.11. Diese Befugnis erlischt Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den in Ziffer (6)uns entstandenen Ausfall.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. 1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen Alle von uns an Unternehmer gelieferten Waren und Dienstleistungen vor, bleiben unser Eigentum bis alle Forderungen zur Erfüllung sämtlicher – auch künftig noch entstehende künftiger Ansprüche gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen Geschäftsverbindung. Wenn wir zur Finanzierung oder Refinanzierung des Kaufpreises gegenüber dem Kunden oder gegenüber Dritten irgendwelche Verpflichtungen eingehen oder wenn solche Verpflichtungen entstehen, etwa aufgrund Wechselakzepts, Bürgschaft oder sonstiger mittelbarer oder unmittelbarer Haftungsübernahme durch uns, so geht das Eigentum erst über, wenn wir insoweit von jeglicher Verpflichtung und Haftung gegenüber dem Kunden und Dritten endgültig frei geworden sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der ▇▇▇▇ liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekosten. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern. 2. Bei PfändungenSofern der Kunde Vorbehaltsware be- oder verarbeitet, Beschlagnahmen geschieht das für uns als Hersteller (§ 950 BGB), ohne uns zu verpflichten; die verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Entsteht durch Verarbeitung oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigenVermischung Miteigentum des Kunden, so überträgt er seinen Miteigentumsanteil an den neuen Gegenständen bereits jetzt auf uns. Der Kunde verwahrt die neuen Gegenstände unentgeltlich für uns. 3. Der Kunde darf die Ware Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen gewöhnlichen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist und solange er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhältin Rückstand mit Zahlungs- oder anderen Vertragsverpflichtungen ist, veräußern oder verarbeiten. Er tritt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung und –verarbeitung bereits jetzt an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall Zahlungsverzug gerät. Als Vermögensverfall gilt ZahlungseinstellungWenn und soweit eine Abtretung nicht möglich ist, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die hat eine Weiterveräußerung oder –verarbeitung zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kannunterbleiben. 4. Eine Verarbeitung von Die Vorbehaltsware wird für ist vom Kunden gesondert zu lagern und gesondert zu kennzeichnen. Auf unser Verlangen hin ist die Vorbehaltsware unverzüglich und kostenfrei an uns vorgenommenzurück zu geben bzw. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrtzurück zu senden. 5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab–verarbeitung bis zum jederzeit zulässigen und wirksamen Widerruf einzuziehen. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbarenWir werden von unserem Widerrufsrecht nur im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder im Verzugsfalle Gebrauch machen. 6. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug Von Pfändungen und sonstigen Beeinträchtigungen der Vorbehaltsware und der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigthat der Kunde uns sofort zu unterrichten; uns entstehende Kosten der Abwehr trägt der Kunde. 7. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)Übersteigt der Wert unserer Sicherheiten die gesicherten Forderungen nachhaltig um mehr als 25 %, so werden wir auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ freigeben.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. 1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren während der Lohnfertigung neu entstehenden Sachen und Dienstleistungen sonstigen Liefergegenständen (auch Vorbehaltsware) bis zur vollstän- digen Begleichung des Kaufpreises und aller Forderungen aus der laufenden Ge- schäftsbeziehung mit dem Kunden vor. Die Einstellung einzelner Forderungen in ei- ne laufende Rechnung sowie die Saldoziehung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht; der Vorbehalt bezieht sich in diesem Fall auf den anerkannten oder tatsächli- chen Saldo. Als Bezahlung gilt erst der Eingang des Gegenwertes bei uns, bis alle bzw. auf unserem Bankkonto. Der Eigentumsvorbehalt lebt nicht für Liefergegenstände wie- der auf, wenn nachdem der Kunde das Eigentum an diesen Liefergegenständen er- worben hat, neue Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sindgegen ihn entstehen. 2. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach den gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Liefergegenstand zurückzunehmen. Zwecks Rücknahme der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen SaldoWare gestattet uns der Kunde hiermit unwiderruflich, seine Geschäfts- und Lagerräume ungehin- dert zu betreten und die Ware mitzunehmen. In der Rücknahme der ▇▇▇▇ Zurücknahme des Liefergegen- standes durch uns liegt kein stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, nach Rücknahme des Liefergegenstandes zu dessen Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug Verbindlichkeiten des Kunden zurückzunehmen- abzüglich angemessener Verwertungskosten - gem. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekosten§ 367 BGB anzurechnen. 3. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuerden Liefergegenstand pfleglich zu behandeln, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigtinsbeson- dere ist er verpflichtet, den Liefergegenstand auf seine Kosten des Bestellers gegen DiebstahlFeuer-, Bruch, Feuer, Wasser Was- ser- und sonstige Schäden Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. 2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen. 3. Der Kunde darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußernist verpflichtet, erforderliche Wartungs-, Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbei- ten auf eigene Kosten durchzuführen. Zu anderen Verfügungen ist Etwaige Störfälle hat er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kannunverzüglich schriftlich anzuzeigen. 4. Eine Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. 5. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern; dies gilt nicht, wenn im Rahmen der Veräußerung vereinbart wird, dass die Forderung des Kunden gegen den Dritten durch Verrechnung erlischt. Der Kunde tritt uns sicherungshalber bereits jetzt alle Forderungen (einschließlich sämt- licher, auch nach Beendigung eines Kontokorrentverhältnisses entstehender, Saldo- forderungen aus einem Kontokorrent) in Höhe des Fakturaendbetrages (einschließ- lich USt.) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrund gegen seine Abnehmer oder Dritte zustehen. Die Abtretung ist unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung veräu- ßert wird. Wir nehmen die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forde- rungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät oder nicht Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, al- le zum Einzug erforderlichen Angaben, insbesondere Angaben zur Adresse des Schuldners macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. 6. Von der Berechtigung nach Ziffer VII. 5. ist nicht erfasst, die Vorbehaltsware oder aus diesen hergestellte Sachen ohne unsere vorherige Zustimmung zur Sicherung zu übereignen oder zu verpfänden. Abschlüsse von Finanzierungsverträgen (z.B. Leasing), die die Übereignung unserer Vorbehaltsrechte einschließen, bedürfen un- serer vorherigen schriftlichen Zustimmung, sofern nicht der Vertrag das Finanzie- rungsinstitut verpflichtet, den uns zustehenden Kaufpreisanteil unmittelbar an uns zu zahlen. 7. Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen, ohne dass uns daraus Verbindlichkeiten erwachsen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, er- werben wir das Miteigentum entsprechend §§ 947 ffan der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vor- behaltsware (Fakturaendbetrag einschließlich Umsatzsteuer) zu den anderen verar- beiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. BGB zuFür die durch Verarbeitung ent- stehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware. 8. Verbindet oder vermischt Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden, Gegenständen un- trennbar verbunden, erwerben wir das Miteigentum an der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, neuen Sache im Ver- hältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Fakturaendbetrag einschließlich Umsatz- steuer) zu den anderen verbundenen Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung. Erfolgt die in seinem Eigentum steht, Verbindung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen an- zusehen ist, so übereignet gilt als vereinbart, dass der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache stehtanteilmäßig Mit- eigentum überträgt. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der Wir nehmen die Sache für uns verwahrt. 5Übertragung an. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag verwahrt unser Al- lein- oder Miteigentum unentgeltlich für uns. 9. Der Kunde trägt alle vorprozessualen und gerichtlichen Kosten, die zur Aufhebung einer Pfändung oder eines sonstigen Zugriffs eines Dritten auf die Vorbehaltsware und zur Wiederbeschaffung der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt abVorbehaltsware aufgewendet werden müssen, so- weit sie nicht von dem Dritten eingezogen werden können. Er ist nicht berechtigtWenn wir aufgrund die- ser Ziffer VII. berechtigt sind, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung Forderungen geltend zumachen, hat der Kunde uns die dafür notwendigen vorprozessualen und gerichtlichen Kosten zu erstatten. 10. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu si- chernden Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugeben- den in Ziffer (6)Sicherheiten obliegt uns.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. 1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns allen gelieferten Waren und Dienstleistungen vor, Sachen bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung beglichen sindGeschäftsverbindung vor. Bei Einstellung vertragswidrigem Verhal- ten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die gelieferten Sachen zurückzunehmen und zu verwerten. Der Auftraggeber ge- steht uns hiermit ein Wegnahmerecht zu. 2. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts darf der Auftraggeber die Vor- behaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware, etwa im Wege der Pfändung oder Beschlagnahme, so- wie die Beschädigung oder Vernichtung sind uns unverzüglich schriftlich oder per Telefax anzuzeigen. Soweit im Falle einer Pfändung oder eines sonstigen Zugriffs eines Dritten der Dritte nicht in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Auftraggeber für den jeweiligen Saldouns entstandenen Ausfall. 3. In der Rücknahme der Werden gelieferte ▇▇▇▇▇▇ liegt kein Rücktritt vom Vertragmit einem anderen Gegenstand fest verbunden, überträgt der Auftraggeber, falls hierdurch Miteigentum entsteht, seinen Mitei- gentumsanteil an der neuen Sache bereits jetzt auf uns. 4. Der Auftraggeber ist berechtigt, über die von uns gelieferten Sachen im übli- chen Geschäftsgang zu verfügen. Die durch die Veräußerung bzw. den Einbau der gelieferten Sachen erlangten Forderungen gegen seine Kunden tritt der Auf- traggeber zur Sicherung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsbe- ziehung an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Wird die abgetretene Forderung in ein Kontokorrent aufgenommen, so tritt der Auftraggeber bereits jetzt einen der Höhe nach dieser Forderung entsprechenden Teil des Saldos (einschließlich des entsprechenden Teils des Schlusssaldos) aus dem Kontokor- rent an uns ab. Der Auftraggeber ist zu einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur dann ermächtigt, wenn sichergestellt ist, dass die Forderungen daraus auf uns über- gehen. Wir sind berechtigt, die Warevon dem Auftraggeber Auskunft darüber zu verlan- gen, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug welche Forderungen gegen welche ▇▇▇▇▇▇ von der Verwertungs- und RücknahmekostenAbtretung erfasst sind. 5. Der Kunde Auftraggeber ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind zur Einziehung der an uns abgetretenabgetretenen Forderungen auch nach der Abtretung ermächtigt. Weist Unsere Befugnis, die Forderung selbst ein- zuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller auf Aufforderung Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser in Zahlungsverzug gerät und sonstige Schäden zu versichern. 2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen. 3. Der Kunde darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Vermögensverhältnisse des KundenFall, so können wir verlangen, dass der Auftraggeber uns alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kanndazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtre- tung mitteilt. 46. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferten Sachen gegen alle üblichen Risiken zu versichern. Seine entsprechenden Ansprüche im Schadensfall tritt er hiermit an uns vorgenommenab. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten Wir nehmen die Abtretung hiermit an. 7. Übersteigt der Wert der uns gewährten Sicherheiten unsere Gesamtforderun- gen aus der Geschäftsverbindung um mehr als 10 %, sind wir auf Verlangen des Auftraggebers insoweit zur Freigabe bzw. Rückübertragung bereit. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ffzu. 8. BGB zuIst der Eigentumsvorbehalt oder die Abtretung nach dem Recht, in dessen Bereich sich die Ware befindet, nicht wirksam, so gilt die dem Eigentumsvorbe- halt oder der Abtretung in diesem Bereich entsprechende Sicherheit als verein- bart. Verbindet oder vermischt der Kunde Ist zur Entstehung die Mitwirkung des Auftraggebers erforderlich, so ist er auf unsere Sachen mit einer SacheAnforderung hin im Rahmen des Zumutbaren verpflichtet, auf seine Kosten die Maßnahmen zu treffen, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache zur Begründung und Erhaltung des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrtent- sprechenden Rechts erforderlich sind. 5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. 1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns Alle gelieferten Waren bleiben ungeachtet der erfolgten Lieferung und Dienstleistungen vordes Gefahrüberganges oder anderer Bestimmungen dieser Lieferbedingungen unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, bis alle Forderungen – insbesondere auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der jeweiligen Saldoforderungen, die uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung beglichen sindzustehen. Bei Einstellung in laufende Rechnung Dies gilt der Eigentumsvorbehalt auch für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der ▇▇▇▇ liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigtkünftig entstehende und bedingte Forderungen, die Warez. B. aus Akzeptantenwechseln und auch, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekosten. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller wenn Zahlungen auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichernbesonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. 2. Bei Pfändungenvertragswidrigem Verhalten des Käufers, Beschlagnahmen insbe- sondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer zur Rücknahme des Liefergegenstandes nach fristlosem Verstreichen einer gesetzten angemessenen Nachfrist berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Herausgabebegehrens gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. 3. In jedem Fall ist der Verkäufer berechtigt, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund ist insbesondere anzunehmen, wenn der Käufer seinen wesentlichen Vertragsverpflichtungen nicht nachkommt oder Umstände vorliegen, die eine ordnungsgemäße Erfüllung des Vertragsverhältnisses gefährdet erscheinen lassen oder der Käufer die Geschäftstätigkeit einstellt oder über sein Vermögen ein Konkursverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen worden ist. 4. Solange die Forderungen gemäß Punkt V.1. nicht vollständig bezahlt sind, muss der Käufer die Ware treuhändig für den Verkäufer halten und die Ware getrennt von seinem Eigentum und dem Dritter auf- bewahren sowie das Vorbehaltsgut ordnungsgemäß lagern, sichern und versichern sowie als Eigentum des Verkäufers kennzeichnen. 5. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer steht uns das Miteigentum anteilig an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren zu. 6. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung, Verar- beitung oder Vermischung, erklären sie sich hiermit einverstanden, dass die Verbindung, Verarbeitung oder Vermischung für uns erfolgt, sodass wir Eigen- tümer der neuen Sache werden. Für den Fall, dass wir, gleich aus welchem Rechtsgrund, trotz dieser Vereinbarung nicht Eigentümer der neuen Sache werden, erklären sie sich hiermit einverstanden, dass das Eigentum an der neuen Sache uns zusteht, ohne dass es hierzu noch einer gesonderten Vereinbarung bedarf. Die Übergabe erfolgt im Wege eines antizipierten Besitzkonstitutes. Für den Fall, dass, gleich aus welchem Rechtsgrund, ein vollständiger Übergang des Eigentums an der neuen Sache ausgeschlossen sein sollte, erklären sie sich hiermit einverstanden, dass wir ideeller Miteigentümer der neuen Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware sind, ohne dass es hierzu noch einer gesonderten Vereinbarung bedarf. Für die Übergabe form gilt das Vorangestellte sinngemäß. Sowohl das Eigentum als auch die ideellen Miteigentumsanteile an der Sache gelten als Vorbehaltsware im Sinne von Punkt V.1. 7. Bis zur vollständigen Bezahlung darf der Käufer die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäfts- verkehr nutzen und zu seinen normalen Geschäfts- bedingungen, unter Beachtung von Punkt V.8 und nur solange er nicht in Verzug ist, weiterveräußern, doch muss er jegliches Entgelt (einschließlich etwaiger Versicherungszahlungen) für den Verkäufer und die Gelder getrennt von seinem Vermögen und dem- jenigen Dritter halten. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, selbst wenn sie nur sicherungs- halber erfolgen, ist der Käufer nicht berechtigt. 8. Der Käufer darf die Vorbehaltsware zudem nur dann veräußern, wenn wiederum mit seinem Abnehmer ein Eigentumsvorbehalt vereinbart wird und die Forderungen aus der Weiterveräußerung an uns abgetreten werden. Mit dem Abschluss des vorliegenden Vertrages bietet uns der Käufer bereits jetzt die Forderungen aus der Weiterveräußerung zur Abtretung an. Wir nehmen hiermit die Abtretung an. Die Forderungen dienen in demselben Umfange zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. 9. Der Lieferant verpflichtet sich, alle zur Übertragung der Forderungen notwendigen Akte zu setzen. Insbe- sondere verpflichtet sich der Käufer, den Rechtsüber gang in seinen Geschäftsbüchern und/oder Offenen Posten Liste zu vermerken. 10. Wird die Vorbehaltsware von dem Käufer zusammen mit anderen, nicht von uns an ihn verkauften Waren veräußert, so tritt uns der Käufer die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des Rechnungs wertes der anderen verkauften Waren zur Sicherung ab. Punkt V.8. gilt sinngemäß. 11. Bei Veräußerung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile gemäß Punkt V.4 oder 5. haben, tritt uns der Käufer den unserem Miteigentumsanteil entsprechenden Teil zur Sicherung ab. Punkt V. 8. gilt sinngemäß. 12. Der Käufer ist bis auf Widerruf der Einziehungs- ermächtigung, der unsererseits jederzeit grundlos möglich ist, berechtigt, die Forderungen aus der Weiterveräußerung für uns einzuziehen. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, seineAbnehmer sofort von der Abtretung an uns zu verständigen. Es bleibt dem Verkäufer vorbehalten, die Verständigung auch selbst vorzunehmen. Für diesen Fall verpflichtet sich der Käufer, uns unverzüglich auf unser Verlangen die dazu erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu übermitteln. Etwaige, in diesem Zusammenhang anfallende Kosten trägt der Käufer. 13. Der Käufer ist nicht zur weiteren Abtretung der Forde- rungen berechtigt. Dem Käufer ist es auch untersagt, die Forderungen, bspw an Factoring-Gesellschaften, weiterzuveräußern. 14. Bei Pfändungen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter in das Vorbehaltsgut hat der Besteller Käufer uns unverzüglich zu benachrichtigen, damit der Verkäufer Klage gemäß § 37 EO erheben kann. Soweit der Käufer dieser Ver pflichtung nicht nachkommt, haftet er für den daraus entstandenen Schaden. 315. Der Kunde darf Verkäufer verpflichtet sich, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigtihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die dem Verkäufer zustehenden Sicherheiten um insgesamt mehr als 20 v. H. übersteigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis Auswahl der der freizugebenden Sicherheiten trifft der Verkäufer. 16. Sind nach dem anwendbaren Sachrecht des Kunden erlischtLandes die erwähnten Sicherheiten nicht wirksam begründbar bzw, wenn gleich aus welchem Rechtsgrund, zwischenzeitlich erloschen, so gilt die dem Eigentumsvorbehalt oder der Abtretung nach dem jeweils anwendbaren Sachrecht entsprechende Sicherheit als vereinbart. Ist zur Begründung dieser Sicherheit die Mitwirkung des Käufers erforderlich, so hat er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kundeneigene Kosten alle Maßnahmen zu treffen, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kannzur Begründung und Erhaltung solcher Rechte erforderlich sind. 4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrt. 5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)

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Sources: Allgemeine Liefer Und Zahlungsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. 16.1. Wir Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten den verkauften Waren und Dienstleistungen vor, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der ▇▇▇▇ liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekosten. 6.2. Der Kunde ist verpflichtetmuss die Vorbehaltsware pfleglich behandeln. Er muss sie auf seine Kosten gegen Feuer-, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich werden, muss der Kunde sie auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen. 6.3. Die Ansprüche gegen unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die Versicherung sind an uns abgetretengehörenden Waren erfolgen. 6.4. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nachBei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen istinsbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den Liefergegenstand gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Kosten Grund des Bestellers gegen DiebstahlEigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, Bruchlediglich die ▇▇▇▇ heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunden den fälligen Kaufpreis nicht, Feuerdürfen wir diese Rechte nur geltend machen, Wasser und sonstige Schäden zu versichernwenn wir dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist. 2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen. 36.5. Der Kunde darf ist bis auf Widerruf gem. unten (c) befugt, die Ware unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen. (a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum an einer Sache wird der Kunde für uns verwahren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Vereinbarung eines verlängerten Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware. (b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußerndes Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigtin Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gem. vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis in Ziffer 6.3 genannten Pflichten des Kunden erlischtgelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen. (c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, wenn er seine die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht einhältdurch Ausübung eines Rechts gem. Ziffer 6.4 geltend machen. Ist dies aber der Fall, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kann. 4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weiseso können wir verlangen, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Kunden zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen. (d) Übersteigt der Wert unserer Sache zum realisierbare Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des KundenSicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, der die Sache für uns verwahrt. 5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners werden wir auf Verlangen des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ freigeben.

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Sources: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. 1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von der gelieferten Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertragverhältnis vor. Soweit der Kunde ein Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren und Dienstleistungen vor, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung beglichen sindlaufenden Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Bei Einstellung in laufende Rechnung Entsprechendes gilt bis zum Eingang aller Zahlungen aus einem bestehenden Kontokorrentverhältnis mit dem Kunden, wobei sich der Eigentumsvorbehalt für Vorbehalt auf den jeweiligen Saldoanerkannten Saldo bezieht. 2. In der Rücknahme der ▇▇▇▇ liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden sind wir berechtigt, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug Kaufsache herauszuverlangen. Nach Rücknahme der Ware sind wir zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden zurückzunehmen- abzgl. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekostenangemessener Verwertungskosten - anzurechnen. 3. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum die Ware bis zur vollständigen Bezahlung pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen FeuerFeuer-, Wasser, Diebstahl Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zu versichern. Die Ansprüche gegen Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen. 4. Soweit die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen gelieferte Ware wesentlicher Bestandteil eines Grundstückes geworden ist, sind wir berechtigtverpflichtet der Kunde sich, den Liefergegenstand auf uns bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsziele die Demontage solcher Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und uns das Eigentum an diesen Geräten zurück zu übertragen. In Zusammenhang mit der Demontage anfallende Kosten gehen zu Lasten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichernKunden. 25. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen Pfändungen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat uns der Besteller uns Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns im Obsiegensfalle die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den entstehenden Ausfall. 36. Der Kunde darf ist berechtigt, die Ware Kaufsache im ordnungsgemäßen ordentlichen Geschäftsgang weiterverarbeiten weiter zu verkaufen. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder unter Vereinbarung eines verlängerten Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußernnach Verarbeitung weiterkauft worden ist. Zu anderen Verfügungen ist er Soweit zwischen uns und dem Kunden ein Kontokorrentverhältnis nach § 355 HGB besteht, bezieht sich die uns vom Kunden im Voraus abgetretene Forderung auch auf den anerkannten Saldo sowie im Fall der Insolvenz des Schuldners auf den dann vorhandenen „kausalen Saldo“. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, keinen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hat; andernfalls können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kundenderen Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kanndazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. 47. Eine Die Verarbeitung von Vorbehaltsware oder Umbildung der gelieferten Ware durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht Werden dabei auch uns nicht gehörende Gegenstände verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt an der Kunde neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Sache als unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet ist der Kunde verpflichtet, uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil das anteilsmäßige das Miteigentum zu verschaffen. Soweit die gelieferte Ware wesentlicher Bestandteil eines Grundstückes geworden ist, tritt der Kunde seine ggf. hierfür entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der gelieferten Ware zur Sicherung unserer Forderung gegen ihn an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache stehtuns ab. 8. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache Vorbehaltseigentum wird vom Kunden für uns kostenfrei verwahrt. 59. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag Auf Verlangen des Kunden werden wir Sicherheiten freigeben, soweit sie zur Sicherung unserer Forderungen nicht nur vorübergehend nicht mehr benötigt werden. Wir verpflichten uns, erlangte Sicherheiten insoweit freizugeben, als der aus ihnen realisierbare Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)freizugeben Sicherheiten obliegt uns.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. 19.1 Gelieferte Gegenstände (Vorbehaltsgegenstände) bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Ansprüche Eigentum des Auftragnehmers. 9.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Pfändungen der Vorbehaltsgegenstände dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die Pfandgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Wir behalten uns Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. 9.3 Erfolgt die Lieferung für einen vom Auftraggeber unterhaltenen Geschäftsbetrieb, so dürfen die Gegenstände im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung weiter veräußert werden. In diesem Fall werden die Forderungen des Auftraggebers gegen den Abnehmer aus der Veräußerung bereits jetzt an den Auftragnehmer abgetreten. Bei Weiterveräußerung der Gegenstände auf Kredit hat sich der Auftraggeber gegenüber seinem Abnehmer das Eigentum vorzubehalten. Die Rechte und Ansprüche aus diesem Eigentumsvorbehalt gegenüber seinem Abnehmer tritt der Auftraggeber hiermit an sämtlichen von uns gelieferten Waren und Dienstleistungen vorden Auftragnehmer ab. 9.4 Werden die Vorbehaltsgegenstände vom Auftraggeber bzw. im Auftrag des Auftraggebers als wesentliche Bestandteile in das Grundstück eines Dritten eingebaut, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – so tritt der Auftraggeber schon jetzt gegen den Kunden Dritten oder den, den es angeht, etwa entstehende Forderungen auf Vergütung mit allen Nebenrechten, einschließlich der Einräumung einer Sicherheitshypothek, an den Auftragnehmer ab. 9.5 Werden Vorbehaltsgegenstände als wesentliche Bestandteile in das Grundstück des Auftraggebers eingebaut, so tritt der Auftraggeber schon jetzt die aus einer Veräußerung des Grundstücks oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen mit allen Nebenrechten an den Auftragnehmer ab. Übersteigt der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt Wert der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In Auftragnehmer bestehenden Sicherheiten seine Forderungen nicht nur vorübergehend um insgesamt mehr als 10 %, so ist der Rücknahme der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers zur entsprechenden Freigabe von Sicherheiten nach seiner ▇▇▇▇ liegt kein Rücktritt vom Vertragverpflichtet. 9.6 Erfüllt der Auftraggeber seine Verpflichtungen gegenüber dem Auftragnehmer nicht oder nicht pünktlich oder wirkt er in unzulässiger Weise auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände ein, so kann der Auftragnehmer unbeschadet des ihm zustehenden Anspruchs auf Erfüllung des Vertrages die Gegenstände herausverlangen, sofern eine dem Auftraggeber zur Erfüllung seiner Verpflichtung gesetzte angemessene Frist erfolglos verstrichen ist. Wir sind berechtigtHat der Auftraggeber den Vertrag erfüllt, so hat der Auftragnehmer die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmenGegenstände zurückzugeben. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekosten. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung vorstehende Regelung gilt nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichernfür Abzahlungsgeschäfte. 2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen. 3. Der Kunde darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kann. 4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrt. 5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)

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Sources: Bauvertrag

Eigentumsvorbehalt. 113.1 Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Ge- schäftsverbindung sowie bis zur Einlösung der dafür gegebenen Schecks oder Wechsel. Wir behalten uns Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Diese Ware darf vor vollständiger Bezahlung weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die dem Auftraggeber gehörende Ware erfolgen. | 13.2 Im Fall des Scheck-Wechsel-Austausches geht das Eigentum an sämtlichen auf den Auftraggeber erst über, wenn für uns kein Rückgriff aus dem Wechsel mehr zu befürchten ist. | 13.3 Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt. Die Forderungen des Auftraggebers aus einer Weiterveräußerung der von uns gelieferten Waren, aus dem Abdruck von Anzeigen und aus dem Vertrieb von Beilagen in den gelieferten Waren und Dienstleistungen vor, bis alle werden bereits jetzt zur Sicherung unserer sämtlichen Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sindGeschäftsverbindung an uns abgetreten. Nimmt der Auftraggeber Forderungen aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware, aus dem Abdruck von Anzeigen und aus dem Vertrieb von Beilagen in ein mit einem Dritten, insbesondere mit einem Kunden, bestehendes Kontokorrentverhältnis auf, so gilt der jeweilige abgetretene Saldo bis zur Höhe unserer Forderungen als abgetreten. | 13.4 An allen vom Auftraggeber übergebenen Rohmaterialien jeglicher Art wird mit der Übergabe zur Sicherung sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Forderungen des Lieferanten aus Warenlieferungen ein Pfandrecht bestellt. Bei Einstellung Be- oder Verarbeitung vom Auftragnehmer gelieferter und in laufende Rechnung dessen Eigentum stehender Waren sind wir als Hersteller gemäß § 950 BGB anzustehen und behält in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, sind wir auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum. | 13.5 Übersteigt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In realisierbare Wert der Rücknahme Sicherheiten unsere Gesamtforderung aus der Geschäftsverbindung um mehr als 10%, so sind wir auf Verlangen des Auftraggebers insoweit zur Freigabe von Sicher- heiten nach unserer ▇▇▇▇ liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekosten. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern. 2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen. 3. Der Kunde darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kann. 4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrt. 5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)

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Sources: Liefer Und Zahlungsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. (1. Wir behalten uns ) Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an sämtlichen den von uns ihm gelieferten Produkten sowie den etwa aus ihrer Be- und Verarbeitung entstehenden Sachen bis zur Erfüllung seiner sämtlichen, aus der Geschäftsverbindung gegen den Auftraggeber bestehenden gegenwärtigen und zukünftigen auch bedingten und befristeten Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt auch ohne Rücktritt vom Vertrag geltend zu machen. (2) Der Auftraggeber ist zur getrennten Lagerung und Kennzeichnung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren verpflichtet. Eine etwaige Be- und Verarbeitung nimmt der Auftraggeber für den Auftragnehmer vor, ohne dass für den Auftragnehmer hieraus Verpflichtungen entstehen. Verarbeitet der Auftraggeber die Vorbehaltsware mit in seinem Eigentum stehenden anderen Artikeln, so steht dem Auftragnehmer das Eigentum an den neuen Sachen allein zu. Verarbeitet der Auftraggeber die Vorbehaltsware mit anderen Artikeln, die nicht in seinem Eigentum stehen, so steht dem Auftragnehmer das Miteigentum an den neuen Sachen im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten Vorbehaltsware zu den anderen Artikeln zur Zeit der Be- und Verarbeitung zu. Die durch Verbindung, Vermengung oder Vermischung der gelieferten Waren mit anderen Sachen etwa entstehenden Miteigentumsanteile überträgt der Auftraggeber schon jetzt auf den Auftragnehmer. Der Auftraggeber wird die Sachen als Verwahrer besitzen. Er haftet für eigenes vorsätzliches und fahrlässiges Verhalten, ebenso für das seiner gesetzlichen Vertreter und der Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient. Der Auftraggeber darf die gelieferten Waren und Dienstleistungen vordie aus ihrer Be- und Verarbeitung, bis alle Forderungen – ihrer Verbindung, Vermengung und Vermischung entstehenden Sachen nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gegen Barzahlung oder unter Eigentumsvorbehalt veräußern. Sicherungsübereignungen, Verpfändungen und andere, die Rechte des Auftragnehmers gefährdende Verfügungen sind nicht gestattet. (3) Die ihm aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen, die Vorbehaltsware betreffenden Rechtsgrund zustehenden Forderungen, auch künftig noch entstehende – solche auf Schadenersatz wegen Beschädigung oder Zerstörung der Vorbehaltsware, gleichgültig ob es sich um vertragliche oder gesetzliche Ansprüche gegen den Kunden Schädiger, Versicherungsunternehmen oder sonstige Dritte handelt, und auf Ersatz gezogener Nutzungen, tritt der Auftraggeber schon jetzt in voller Höhe an den Auftragnehmer ab. (4) Wird die Vorbehaltsware vom Auftraggeber zusammen mit eigenen oder Waren Dritter in unverarbeitetem Zustand verkauft, tritt der Auftraggeber die aus der Geschäftsbeziehung beglichen sindWeiterveräußerung resultierende Forderung an den Auftragnehmer in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware ab. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt Ist der Eigentumsvorbehalt für auf den jeweiligen Saldo. In Verkauf unserer Vorbehaltsware entfallende Kaufpreisteil höher als der Rücknahme Wert der Vorbehaltsware, so steht dem Auftragnehmer auch der Mehrbetrag zu. (5) Erlangt der Auftragnehmer durch Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware mit Waren anderer Lieferanten Miteigentum an dem neuen Gegenstand, erfasst die Abtretung bei Weiterveräußerung den dem Miteigentumsanteil des Auftragnehmers entsprechenden Forderungsanteil, soweit dieser sich ermitteln lässt; andernfalls den Rechnungswert der verarbeiteten Vorbehaltsware. (6) Erfolgt die Be- oder Verarbeitung im Rahmen eines Werkvertrages oder Werklieferungsvertrages, tritt der Auftraggeber ebenfalls im Voraus den anteiligen Werklohnanspruch, der dem Wert der verarbeiteten Vorbehaltsware entspricht, an den Auftragnehmer ab. (7) ▇▇▇▇▇▇▇ liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigtder Auftraggeber seinen Verpflichtungen nachkommt, wird die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug Abtretung als stille Abtretung behandelt und der Verwertungs- und RücknahmekostenAuftraggeber ist zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl Auftraggeber hat die auf die abgetretene Forderung eingehenden Beträge gesondert zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser verbuchen und sonstige Schäden zu versicherngesondert aufzubewahren. 2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen. 3. Der Kunde darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kann. 4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise(8) Für den Fall, dass die Sache vom Auftraggeber im Rahmen der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware geschlossenen Verträge unwirksam oder nichtig sind, tritt der Auftraggeber bereits jetzt die ihm anstelle der abgetretenen vertraglichen Ansprüche zustehenden gesetzlichen Ansprüche, insbesondere Bereicherungsansprüche, in demselben Umfang ab. (9) Sofern und soweit die Registrierung und/oder die Erfüllung anderer Erfordernisse Voraussetzung für die Wirksamkeit des Kunden Eigentumsvorbehaltes sind, ist der Auftraggeber verpflichtet, auf seine Kosten alle hierzu notwendigen Handlungen unverzüglich vorzunehmen und alle erforderlichen Mitteilungen zu machen. (10) Übersteigt der Wert der Sicherungen die Forderungen des Auftragnehmers um mehr als Hauptsache anzusehen ist10 %, so übereignet ist der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem VerhältnisAuftraggeber berechtigt, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der insoweit die Sache für uns verwahrtFreigabe von Sicherungen zu verlangen. 5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt (11) Zugriffe Dritter auf die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigthat der Auftraggeber dem Auftragnehmer sofort unter Übergabe der für die Intervention notwendigen Unterlagen anzuzeigen. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer Die Kosten der Intervention trägt der Auftraggeber. (6)12) Die Kosten des Rücktransports der Vorbehaltsware trägt der Auftraggeber.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. 1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns den gelieferten Waren und Dienstleistungen vor, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden zur vollständigen Erfüllung aller uns aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der ▇▇▇▇ liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigtGeschäftsverbindung zustehenden und noch entstehenden Forderungen, die Waregleich aus welchem Rechtsgrund, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekosten. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichernvor. 2. Bei PfändungenDer Besteller ist zur Verarbeitung oder Verbindung unserer Erzeugnisse mit andern Erzeugnissen im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. An den durch Verarbeitung oder Verbindung entstehenden Gegenständen erwerben wir zur Sicherung unserer in Abschnitt VII. 1. genannten Ansprüche Miteigentum, Beschlagnahmen das der Besteller uns schon jetzt überträgt. Der Besteller hat die unserem Miteigentum unterliegenden Gegenstände als vertragliche Nebenpflicht unentgeltlich zu verwahren. Die Höhe unseres Miteigentumsanteils bestimmt sich nach dem Verhältnis des Wertes, den unser Erzeugnis und der durch die Verbindung entstandene Gegenstand zur Zeit der Verbindung haben. 3. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gegen Bezahlung oder sonstigen unter Eigentumsvorbehalt berechtigt. Der Besteller tritt uns schon jetzt alle ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen mit Nebenrechten ab. Werden uns gehörende Erzeugnisse zusammen mit anderen Waren weiterverkauft, so ist die Kaufpreisforderung in Höhe des Preises unserer Erzeugnisse abgetreten. Die abgetretenen Forderungen dienen der Sicherung aller Ansprüche nach Abschnitt VII.1. Der Besteller ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Rechte aus diesem Abschnitt können widerrufen werden, wenn der Besteller seinen Vertragspflichten uns gegenüber nicht ordnungsgemäß nachkommt, insbesondere in Zahlungsverzug kommt. Die Rechte erlöschen auch ohne ausdrücklichen Widerruf, wenn der Besteller seine Zahlungen länger als nur vorübergehend einstellt. Auf unser Verlangen hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich mitzuteilen, an wen er in unserem Eigentum oder Miteigentum stehende Ware veräußert hat und welche Forderungen ihm aus der Weiterveräußerung zustehen, sowie uns auf seine Kosten öffentlich beglaubigte Urkunden über die Abtretung der Forderungen auszustellen. 4. Zu anderen Verfügungen über die in unserem Vorbehaltseigentum oder Eingriffen Dritter Miteigentum stehenden Gegenstände oder die an uns abgetretenen Forderungen ist der Besteller nicht berechtigt. Pfändungen oder sonstige Rechtsbeeinträchtigungen der uns ganz oder teilweise gehörenden Gegenstände oder Forderungen hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen. 3mitzuteilen. Der Kunde darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des KundenBesteller trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs Dritter auf unser Vorbehaltsoder Sicherungseigentum und zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kann. 4. Eine Verarbeitung Wiederbeschaffung des Gegenstands aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrtDritten eingezogen werden können. 5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er Bühler Hydraulik GmbH ist nicht berechtigt, bei Zahlungsverzug oder einer sonstigen schuldhaften Verletzung der Vertragspflichten des Bestellers die Herausgabe der in unserem Vorbehaltsoder Miteigentum stehenden Waren zu verlangen. Machen wir von diesem Recht Gebrauch, so liegt – unbeschadet anderer zwingender Gesetzesbestimmungen – nur dann ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)Rücktritt vom Vertrag vor, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. 1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. 2. Der Kunde ist während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes verpflichtet, uns gelieferten Waren einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den Wechsel des Geschäftssitzes hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Soweit der Dritte bei einer Pfändung nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und Dienstleistungen voraußergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus haftet der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt Kunde für den jeweiligen Saldouns insoweit entstandenen Ausfall. In der Rücknahme der Der Kunde darf die gelieferte ▇▇▇▇ liegt kein Rücktritt vom Vertragwährend der Dauer des Eigentumsvorbehaltes jedoch nicht selbst verpfänden oder sicherungsübereignen, vermieten oder sonstige unsere Sicherung beeinträchtigende Überlassungen des Vertragsgegenstandes vornehmen. 3. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes steht das Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefes uns zu. Der Besteller ist verpflichtet bei der Zulassungsstelle schriftlich zu beantragen, dass der Fahrzeugbrief uns ausgehändigt wird. 4. Soweit bei Vertragsschluss vereinbart, hat der Kunde unverzüglich für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes eine Vollkaskoversicherung mit einer angemessenen Selbstbeteiligung abzuschließen mit der Maßgabe, dass die Rechte aus dem Versicherungsvertrag uns zustehen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung trotz Mahnung nicht nach, können wir selbst die Vollkaskoversicherung auf Kosten des Kunden abschließen. Die Leistungen aus der Vollkaskoversicherung sind – soweit nicht anders vereinbart – in vollem Umfang für die Wiederinstandsetzung des Vertragsgegenstandes zu ver- wenden. Verzichten wir bei schweren Schäden auf eine Instandsetzung, wird die Versicherungsleistung zur Tilgung des Kaufpreises/des Werklohnes, des Entgelts für Nebenleistungen sowie für verauslagte Kosten verwendet. 5. Der Besteller ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes in ordnungsgemä- ßem Zustand zu erhalten, alle von uns vorgesehenen Wartungsarbeiten und die erforderliche Instandsetzung unverzüg- lich – abgesehen von Notfällen – von uns oder einer für die Betreuung und Wartung des Vertragsgegenstandes von uns anerkannten Fachwerkstatt ausführen zu lassen. 6. Wir sind berechtigt, die Warebei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, ohne zuvor insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 3. und 4. dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug zurückzutreten und die Ware herauszufordern sowie nach schriftlicher Ankündigung mit angemessener Fristsetzung den Vertragsgegenstand unter Anrechnung des Verwertungserlöses auf den Kaufpreis/die Werklohnforderung durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten. Auf Wunsch des Kunden zurückzunehmen– der nur unverzüglich nach Zurücknahme des Vertragsgegenstandes geäußert werden kann – ermittelt nach unserer ▇▇▇▇ ein öffentlich bestellter vereidigter Sachverständiger den Schätzpreis. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug Wir sind verpflichtet, den Vertragsgegenstand zu diesem Schätzpreis zu verrechnen. Sämtliche Kosten der Verwertungs- Rücknahme und Rücknahmekostender Verwertung des Vertragsgegenstandes trägt der Kunde. 7. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern. 2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen. 3. Der Kunde darf die Ware im ordnungsgemäßen ordentlichen Geschäftsgang weiterverarbeiten weiterzuveräußern und weiterzuverarbeiten. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen wegen der gleichen Ansprüche mit allen Nebenrechten in Höhe des Rechnungsbetrages zuzüglich 20 % mit Rang vor dem Rest ab, die ihm durch die Weiterveräußerung und/oder unter die Weiterverarbeitung gegen Dritte erwachsen. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt, jedoch nicht zu deren weiteren Abtretung und/oder Verpfändung und/oder zur Vereinbarung eines verlängerten von Abtretungsverboten an/mit Nacherwerbern oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußernsonstigen Dritten. Zu anderen Verfügungen ist er Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuzie- hen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- ordunugsgemäß nachkommt und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall Zahlungsverzug gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag Bei (drohender) Zahlungsunfähigkeit oder im Fall des Antrags auf Eröffnung eines des Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kann. 4bzw. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet bei Insolvenz hat der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner unverzüglich bekannnt zu geben, die Schuldner über die Abtretung zu informieren sowie alle zum Forderungseinzug erforderlichen Unterlagen an uns auszuhändigen. 8. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der Hauptsache stehtvon uns gelieferten Ware zuzüglich 20 % zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen, wobei die neue Sache durch den Kunden unentgeltlich und ordnungsgemäß zu verwahren ist. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des KundenDasselbe gilt, der wenn die Sache für Ware mit anderen, uns verwahrtnicht gehörenden Gegenständen vermischt ist. 59. Der Kunde tritt Wir verpflichten uns, die uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden an den Kunden gilt insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die an uns abgetretene Forderung zu sichernden Forderungen um mehr als zuletzt getilgt20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns. 10. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)Werkzeuge, Zeichnungen, Kostenvoranschläge, Unterlagen, Pläne, Entwürfe bleiben – gleich für wen hergestellt – stets unser Eigentum, dürfen durch Dritte nicht zugänglich gemacht werden und sind stets auf Verlangen herauszugeben.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. (1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren und Dienstleistungen vor) Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, bis alle auch künftiger Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Geschäftsverbindung einschließlich aller Nebenforderungen unbeschadet ihres Rechtsgrunds - bei Hergabe von Schecks und Wechseln bis zu ihrer Einlösung - bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. (2) Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der ▇▇▇▇ liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigtvertragswidrigem Verhalten des Abnehmers, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekosten. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen istZahlungsverzug, sind wir berechtigt, die gelieferte ▇▇▇▇ zurückzunehmen; der Abnehmer ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme der gelieferten Ware durch uns liegt, sofern nicht die Bestimmungen über den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen DiebstahlVerbraucherkredit Anwendung finden, Bruchkein Rücktritt vom Vertrag, Feueres sei denn, Wasser und sonstige Schäden zu versichernwir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. 2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen. (3. ) Der Kunde Abnehmer darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten Rahmen eines ordnungsmäßigen Geschäftsbetriebs veräußern, jedoch weder verpfänden noch zur Sicherheit an einen Dritten übereignen. Pfändungen oder unter Vereinbarung eines verlängerten sonstigen Eingriffen Dritter hat der Abnehmer unverzüglich zu widersprechen. Er hat uns unverzüglich durch eingeschriebenen Brief von dem Eingriff zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Abnehmer für den uns entstandenen Ausfall. (4) Der Abnehmer tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Dritte entstehen, und zwar unabhängig davon, ob die gelieferte Ware ohne oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes nach Verarbeitung, ob sie an einen oder an mehrere Dritte weiter veräußernverkauft worden ist. Zu anderen Verfügungen Zur Einziehung der Forderungen ist er nicht berechtigtder Abnehmer nach deren Abtretung ermächtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischtUnberührt davon ist unsere Berechtigung, wenn er eine Forderung selbst einzuziehen. Wir verpflichten uns aber, dies zu unterlassen, solange der Abnehmer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht Verpflichtungen einhält, insbesondere nicht in sonstiger grober Weise Verzug gerät oder seine Zahlungen an uns einstellt, ferner nicht die Zwangsvollstreckung gegen ihn beginnt, das Gericht ihn zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung auffordert oder die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerätEröffnung des lnsolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt wird. Als Vermögensverfall gilt ZahlungseinstellungTritt einer der genannten Fälle ein, Überschuldungerlischt auch die Einzugsermächtigung. (5) Der Abnehmer ist verpflichtet, Antrag uns auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens Verlangen die abgetretenen Forderungen und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kundenderen Schuldner bekannt zu geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben mitzuteilen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und den Dritten von der Abtretung in Kenntnis zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kannsetzen. Auf Verlangen hat uns der Abnehmer eine gesonderte Urkunde über die Abtretung zu erteilen. 4. Eine (6) Die Verarbeitung von Vorbehaltsware wird oder Umbildung der gelieferten Ware nimmt der Abnehmer stets für uns vorgenommenvor. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns Wird die Ware mit anderen Sachen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum entsprechend §§ 947 ffan der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware zu den anderen verarbeiteten Sachen zur Zeit der Verarbeitung. (7) Wird die gelieferte Ware mit anderen Sachen untrennbar verbunden oder vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Ware zu den anderen verbundenen oder vermischten Sachen zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. BGB zu. Verbindet Erfolgt die Verbindung oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden Abnehmers als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet gilt als vereinbart, dass der Kunde Abnehmer uns bereits jetzt anteilmäßig Miteigentum überträgt. Er verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum für uns. (8) Der Käufer tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die ihm durch die Verbindung unserer Ware mit einem Grundstück gegen einen Miteigentumsanteil an Dritten erwachsen. (9) Für die Fälle der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt Absätze 6 bis 8 gilt im Besitz des Kunden, der Übrigen das gleiche wie für die Sache für uns verwahrtVorbehaltsware. 5. Der Kunde tritt (10) Wir verpflichten uns, die uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Abnehmers freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht berechtigtbeglichen sind, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung um mehr als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)20% übersteigt.

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Sources: Agb / Lieferbedingungen

Eigentumsvorbehalt. 1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen Die von uns gelieferten Waren und Dienstleistungen vorbleiben bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegenüber bestehender oder künftig entstehender Zahlungsverpflichtungen des Käufers, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden gleich aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der ▇▇▇▇ liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekosten. Der Kunde ist verpflichtetwelchem Rechtsgrund, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichernals Sicherung für unsere jeweilige Saldoforderung. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller Dies gilt auch wenn Zahlungen auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichernbesonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. 2. Solange wir noch eine Forderung an den Käufer haben, gilt eine Be- oder Verarbeitung der von uns gelieferten Ware als für uns unter Ausschluss des Eigentumserwerbs nach § 950 BGB vorgenommen. Bei PfändungenVerarbeitung mit anderen, Beschlagnahmen nicht uns gehörenden Waren durch den Käufer (§ 947 BGB) steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen mit ihr Verarbeiteten Waren zu. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder sonstigen Verfügungen Vermischung, so überträgt uns der Käufer bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsreche an dem neuen Bestand oder Eingriffen Dritter hat der Besteller Sache im Umfang des Rechnungswertes der von uns unverzüglich zu benachrichtigengelieferten Ware. In allen Fällen der Be- und Verarbeitung gilt der Käufer als Verwahrer. Aus der Be- und Verarbeitung und der Verwahrung stehen ihm keine Ansprüche gegen uns zu. 3. Der Kunde darf Käufer ist berechtigt, die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehende Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsverkehrs weiter zu veräußern, zu verarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist einzuziehen, solange er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kannim Verzug ist. 4. Eine Die Forderungen unseres Käufers aus der Weiterveräußerung, der Verarbeitung von oder dem Einbau der Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet (insbesondere aus Kauf-, Werk- oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns Werklieferungsvertrag) gelten bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt als im Besitz des KundenZeitpunkt ihrer Entstehung an uns abgetreten, der und zwar gleich, ob die Sache für Vorbehaltsware ohne oder nach Bearbeitung und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiterveräußert, weiterverarbeitet oder eingebaut wird. Sicherungsrechte unseres Käufers gegen seine Abnehmer gehen mit auf uns verwahrtüber. 5. Wird die Vorbehaltsware allein oder zusammen mit anderen nicht uns gehörenden Waren ohne oder nach Verarbeitung weiterveräußert, weiterverarbeitet oder eingebaut, gilt die Abtretung der Forderung nach IV 4. nur in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware. Bei der Lieferung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile gem. IV 2. haben, gilt die Abtretung der Forderung in Höhe dieser Miteigentumsanteile. Soweit der Käufer einem Abtretungsverbot unterliegt, hat er uns zu verständigen und auf unser Verlangen die Zustimmung seines Vertragspartners herbeizuführen. 6. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der Käufer ist ermächtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt abunserer Vorbehaltsware bis zu unserem jederzeitigen Widerruf einzuziehen. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot über solche Forderungen durch Abtretung an Dritte zu vereinbarenverfügen. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, seinem Abnehmer die Abtretung an uns abgetretene bekannt zu geben und uns schriftlich die Abnehmer nach Namen und Anschrift sowie die ihm zustehende Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)genau, insbesondere nach Art und Größe zu benennen sowie die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlange zu übergeben.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. 1. Wir 12.1 Soweit wir verpflichtet sind, dem Kunden an einer beweglichen Sache das Eigentum zu verschaf- fen, behalten wir uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren und Dienstleistungen bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. 12.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldoinsbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berech- tigt, die Sache zurückzunehmen. In der Rücknahme Zurücknahme der ▇▇▇▇ Sache durch uns liegt kein ein Rücktritt vom VertragVer- trag. Wir sind berechtigtnach Rücknahme der Sache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug Verbindlichkeiten des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekosten. – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen. 12.3 Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum die Sache während der Dauer des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen FeuerFeuer-, Wasser, Diebstahl Wasser- und Dieb- stahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten er- forderlich sind, muss der Besteller Kunde diese auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf eigene Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichernrechtzeitig durchführen. 2. 12.4 Bei Pfändungen, Beschlagnahmen Pfändungen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat uns der Besteller uns Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haf- tet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall. 3. 12.5 Der Kunde darf ist berechtigt, die Ware Sache im ordnungsgemäßen ordentlichen Geschäftsgang weiterverarbeiten weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Umsatzsteu- er) unserer Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder unter Vereinbarung eines verlängerten Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Sache ohne oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußernnach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zu anderen Verfügungen ist er Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns je- doch, die Forderung nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den ver- einnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, insbesondere kein Antrag auf Eröffnung Er- öffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Vermögensverhältnisse des KundenFall, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kann. 4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weiseso können wir verlangen, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner be- kannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. 12.6 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizu- geben, wenn der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der realisierbare Wert unserer Sache zum Wert Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrtfreizugebenden Sicherheiten obliegt uns. 512.7 Für dem Kunden überlassene Software gelten die vorstehenden Regelungen nicht. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen Stattdessen gelten die Ziffern 11.7 und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)11.8.

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