Eigentumsvorbehalt. Die verkauften Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen aus den Geschäftsbedingungen herrührenden, auch künftig entstehenden Forderungen, unser Eigentum. Bei laufenden Rechnungen gilt unser - nach vorstehenden Bedingungen ausbedungenes - Vorbehaltseigentum als Sicherung unserer Saldoforderung. Der Kunde darf unsere Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verkaufen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig. Soweit ein Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nicht gegen bar erfolgen sollte, tritt uns der Kunde bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Erwerber sicherheitshalber ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, die an uns abgetretene Forderung solange treuhänderisch für uns einzuziehen, bis er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die Abtretung offenzulegen und von dem Dritten Zahlung an uns zu verlangen. Der Kunde hat uns auf Verlangen alle zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zukommen zu lassen. Nimmt der Kunde seine Forderungen aus Weiterveräußerung unserer Ware in ein mit seinen Abnehmern bestehendes echtes oder sog. uneigentliches Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er hiermit seine Ansprüche auf den zu seinen Gunsten festgestellten und anerkannten Saldo, sowie einen bei Beendigung des Kontokorrentverhältnissen etwa bestehenden Überschuss (pauschaler Schlusssaldo) im Voraus in Höhe des ihm von uns berechneten Preises unserer weiter veräußerten Ware sicherheitshalber ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherung insoweit nach unserer ▇▇▇▇ freizugeben, falls ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 15 % übersteigt (kann ergänzt werden).
Appears in 3 contracts
Sources: Sales Contracts, Sales Contracts, Sales Contracts
Eigentumsvorbehalt. Die verkauften Waren bleiben bis 1. Bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen aus den Geschäftsbedingungen herrührenden, auch künftig entstehenden Erfüllung aller Forderungen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die uns gegen den Käufer jetzt oder zukünftig zustehen, bleibt die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) unser Eigentum. Bei laufenden Rechnungen gilt unser - Im Fall des vertragswidrigen Verhaltens des Käufers, z.B. Zahlungsverzug, haben wir nach vorstehenden Bedingungen ausbedungenes - Vorbehaltseigentum als Sicherung unserer Saldoforderungvorheriger Setzung einer angemessenen Frist das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Nehmen wir die Vorbehaltsware zurück, stellt dieses einen Rücktritt vom Vertrag dar. Pfänden wir die Vorbehaltsware, ist dieses ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware nach der Rücknahme zu verwerten. Nach Abzug eines angemessenen Betrages für die Verwertungskosten, ist der Verwertungserlös mit den uns vom Käufer geschuldeten Beträgen zu verrechnen.
2. Der Kunde darf unsere Käufer hat die Vorbehaltsware nur pfleglich zu behandeln und diese auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Wartungs- und Inspektionsarbeiten, die erforderlich werden, sind vom Käufer auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen.
3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verkaufenzu veräußern und/oder zu verwenden, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignung Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware ist nicht zulässig. Soweit ein Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nicht gegen bar erfolgen sollte, entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt uns der Kunde Käufer bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Erwerber sicherheitshalber sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ; wir nehmen die Abtretung hiermit an. Der Kunde ist widerruflich ermächtigtWir ermächtigen den Käufer widerruflich, die an uns abgetretene Forderung solange treuhänderisch abgetretenen Forderungen für uns dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden, bis er wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zahlungsverzug Zur Abtretung dieser Forderung ist der Käufer auch nicht zum Zwecke des Kunden sind wir berechtigtForderungseinzugs im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Abtretung offenzulegen und von dem Dritten Zahlung Gegenleistung in Höhe der Forderungen solange unmittelbar an uns zu verlangen. Der Kunde hat uns auf Verlangen alle zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zukommen zu lassen. Nimmt der Kunde seine bewirken, als noch Forderungen aus Weiterveräußerung unserer Ware in ein mit seinen Abnehmern bestehendes echtes oder sog. uneigentliches Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er hiermit seine Ansprüche auf den zu seinen Gunsten festgestellten und anerkannten Saldo, sowie einen bei Beendigung des Kontokorrentverhältnissen etwa bestehenden Überschuss (pauschaler Schlusssaldo) im Voraus in Höhe des ihm von uns berechneten Preises unserer weiter veräußerten Ware sicherheitshalber abgegen den Käufer bestehen.
4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen Eine Verarbeitung oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung Umbildung der Vorbehaltsware durch den Käufer wird in jedem Fall für uns liegt - soweit vorgenommen. Sofern die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen verarbeitet wird, erwerben wir das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vorMiteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende neue Sache gilt das Gleiche wie für die Vorbehaltsware. Im Fall der untrennbaren Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Mehrwertsteuer) zu den anderen vermischten Sachen im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Käufers in Folge der Vermischung als Hauptsache anzusehen, sind der Käufer und wir uns einig, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum an dieser Sache überträgt; die Übertragung nehmen wir hiermit an. Unser so entstandenes Allein- oder Miteigentum an einer Sache verwahrt der Käufer für uns.
5. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.
6. Wir verpflichten unssind verpflichtet, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherung zustehenden Sicherheiten insoweit nach unserer ▇▇▇▇ freizugeben, falls ihr als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um 15 mehr als 10 % übersteigt (kann ergänzt werden)übersteigt, dabei obliegt uns die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten.
Appears in 3 contracts
Sources: Allgemeine Lieferungs Und Zahlungsbedingungen, Allgemeine Lieferungs Und Zahlungsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. Die verkauften Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen aus den Geschäftsbedingungen herrührendenBefriedigung aller eigenen Forderungen sowie der Forderungen der angeschlossenen Gesellschaften vor, auch künftig entstehenden Forderungenwenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden, das gilt auch dann, wenn einzelne oder unsere sämtlichen Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Für diese Forderungen haften auch unsere Sicherungsrechte gem. den nachfolgenden Absätzen. Der Käufer ist verpflichtet, bei allen Massnahmen, die zum Schutze unseres Eigentums erforderlich sind, mitzuwirken; er ermächtigt uns mit Vertragsabschluss, alle Vorkehrungen zum Schutz unseres Eigentums auf Kosten des Käufers zu treffen, insbesondere die Eintragung oder Vormerkung des Eigentumsvorbehalts in öffentlichen Registern, Büchern oder dergleichen gemäss den betreffenden Landesgesetzen vorzunehmen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen. Der Käufer darf unser Eigentum nur solange er nicht in Verzug ist, veräussern. Er ist zur Weiter- veräusserung unserer Vorbehaltsware mit der Massgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forde- rungen aus der Weiterveräusserung gem. den beiden nachfolgenden Absätzen auf uns übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere zur Sicherungsübereignung und zur Verpfändung, ist er nicht berechtigt. Die Forderungen des Käufers aus Weiterveräusserung der Vorbehaltsware – auch nach Verarbeitung oder Vermischung – werden bereits jetzt an uns abgetreten. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, sofern wir seinen Abnehmer nicht selbst unterrichten, dem Abnehmer die Abtretung an uns bekannt zu geben und uns die Benachrichtigung nachzuweisen sowie die zur Einziehung der abgetretenen Forderung notwendigen Auskünfte und Unterlagen mit dieser Benachrichtigung zu übersenden. Der Käufer wird vorbehältlich seines in den vorstehenden Absätzen erwähnten Rechts zur Weiterveräusserung alle Massnahmen treffen, damit unser Eigen- tumsanspruch weder beeinträchtigt noch aufgehoben wird. Insbesondere ist der Käufer im Falle von Pfändungen und anderen Beeinträchtigungen durch Dritte verpflichtet, unser Eigentum. Bei laufenden Rechnungen gilt unser - nach vorstehenden Bedingungen ausbedungenes - Vorbehaltseigentum als Sicherung unserer Saldoforderung. Der Kunde darf unsere Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verkaufen. Verpfändungen Eigentum geltend zu machen sowie uns umgehend auf schnellstmöglichem Wege zu benachrichtigen und uns Kopien des Pfändungsprotokolls oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig. Soweit ein Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nicht gegen bar erfolgen sollte, tritt uns der Kunde bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Erwerber sicherheitshalber ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, die an uns abgetretene Forderung solange treuhänderisch für uns einzuziehen, bis er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die Abtretung offenzulegen und von dem Dritten Zahlung an uns entsprechenden Dokumente zur Verfügung zu verlangen. Der Kunde hat uns auf Verlangen alle zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zukommen zu lassen. Nimmt der Kunde seine Forderungen aus Weiterveräußerung unserer Ware in ein mit seinen Abnehmern bestehendes echtes oder sog. uneigentliches Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er hiermit seine Ansprüche auf den zu seinen Gunsten festgestellten und anerkannten Saldo, sowie einen bei Beendigung des Kontokorrentverhältnissen etwa bestehenden Überschuss (pauschaler Schlusssaldo) im Voraus in Höhe des ihm von uns berechneten Preises unserer weiter veräußerten Ware sicherheitshalber ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherung insoweit nach unserer ▇▇▇▇ freizugeben, falls ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 15 % übersteigt (kann ergänzt werden)stellen.
Appears in 3 contracts
Sources: Allgemeine Verkaufsbedingungen, Allgemeine Verkaufsbedingungen, Allgemeine Verkaufsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. Die verkauften Waren 5.1 Alle gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen - bei Zahlung durch Scheck bis zur Einlösung und Freiheit von Regressforderungen - sämtlicher uns aus den Geschäftsbedingungen herrührenden, auch künftig entstehenden der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber zustehender Forderungen, insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderungen (Saldovorbehalt) unser EigentumEigentum (Vorbehaltsware). Dies gilt auch für künftig entstehende und bedingte Forderungen, und auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Dieser Saldovorbehalt erlischt endgültig mit dem Ausgleich aller im Zeitpunkt der Zahlung noch offenen und von diesem Saldovorbehalt erfassten Forderungen.
5.2 Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die be- und verarbeitete ▇▇▇▇ gilt als Vorbehaltsware im Sinne von Abs. 1. Bei laufenden Rechnungen gilt unser - nach vorstehenden Bedingungen ausbedungenes - Vorbehaltseigentum als Sicherung unserer Saldoforderung. Der Kunde darf unsere Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware nur mit anderen Waren durch den Auftraggeber steht uns das Miteigentum anteilig an der neuen Sache zu im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verkaufen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignung Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware ist nicht zulässigzum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren. Soweit ein Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nicht gegen bar erfolgen sollteErlischt das Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, tritt so überträgt der Auftraggeber uns der Kunde bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegenüber die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem Erwerber sicherheitshalber abneuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Wir nehmen die Abtretung anUnsere Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Abs. 1.
5.3 Der Kunde Auftraggeber ist widerruflich ermächtigt, die an uns abgetretene Forderung solange treuhänderisch für uns einzuziehen, bis er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die Abtretung offenzulegen Produkte im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern, solange er nicht mit der Kaufpreiszahlung in Verzug ist. Zu außergewöhnlichen Verfügungen wie Verpfändungen und von dem Dritten Zahlung Sicherungsübereignungen an Dritte ist er nicht befugt. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Auftraggeber bereits jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Kunden entstehenden Forderungen und sonstigen Ansprüche einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent zusammen mit sämtlichen Sicherheiten, die der Auftraggeber für die Forderung erwirbt, sicherheitshalber mit allen Nebenrechten an uns zu verlangenab. Der Kunde hat uns auf Verlangen alle zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zukommen zu lassen. Nimmt der Kunde seine Forderungen aus Weiterveräußerung unserer Ware in ein mit seinen Abnehmern bestehendes echtes oder sog. uneigentliches Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er hiermit seine Ansprüche auf den zu seinen Gunsten festgestellten und anerkannten Saldo, sowie einen bei Beendigung des Kontokorrentverhältnissen etwa bestehenden Überschuss (pauschaler Schlusssaldo) im Voraus in Höhe des ihm von uns berechneten Preises unserer weiter veräußerten Ware sicherheitshalber ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir Auftraggeber ist berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen abgetretenen Forderungen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung erlischt, wenn der Auftraggeber seine Zahlungen einstellt, Insolvenz beantragt oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangeneröffnet wird, bei einem außergerichtlichen Vergleichsverfahren oder bei sonstigem Vermögensverfall. In diesem Fall können wir verlangen, dass der ZurücknahmeAuftraggeber uns unverzüglich die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, sowie in alle zum Einzug der Forderungen erforderlichen Angaben macht, die dazugehörenden Unterlagen aushändigt und dem Schuldner die Abtretung mitteilt.
5.4 Dem Auftraggeber ist es untersagt, über die Weiterverkaufsforderung ohne unsere schriftliche Zustimmung durch Sicherungs- oder Forderungsabtretung, auch im Wege des Forderungskaufs, zu verfügen, es sei denn, es handelt sich um eine Abtretung im Wege des echten Factoring, die uns angezeigt wird und bei welcher der Factoring-Erlös den Wert unserer gesicherten Forderung übersteigt.
5.5 Von einer Pfändung oder sonstigen Beeinträchtigungen unserer Vorbehaltsware durch Dritte hat uns der Auftraggeber unverzüglich zu unterrichten. Der Auftraggeber trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs oder zum Rücktransport der Vorbehaltsware durch uns liegt - aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vor. von Dritten ersetzt werden.
5.6 Wir verpflichten uns, auf Verlangen des Auftraggebers die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherung insoweit nach unserer ▇▇▇▇ Sicherungen zurückzuübertragen oder freizugeben, falls ihr soweit der Wert der uns gegebenen Sicherung die zu sichernden Forderungen Höhe unserer Forderung insgesamt um 15 mehr als 30 % übersteigt (kann ergänzt werden)übersteigt.
Appears in 3 contracts
Sources: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions, General Terms and Conditions
Eigentumsvorbehalt. Die verkauften Waren bleiben Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen aus den Geschäftsbedingungen herrührendenvor. Bei Geschäften mit Unternehmern gilt dieser Eigentumsvorbehalt auch, bis sämtliche, auch künftig künftige und bedingte Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit uns erfüllt sind. Für Geschäfte mit Unternehmern gelten folgende weitere Bestimmungen: Unser Kunde ist zur weiteren Veräußerung der Vorbehaltsware im geordneten Geschäftsgang berechtigt, jedoch nicht zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung. Die aus der Veräußerung der Vorbehaltsware gegenüber seinem Geschäftspartner entstehenden ForderungenForderungen tritt unser Kunde uns bereits jetzt mit ab, im Weiterverarbeitungsfall einschließlich des Veredelungsanteils. Wir werden die Abtretung nicht offen legen, es sei denn, unser Eigentum. Bei laufenden Rechnungen gilt unser - nach vorstehenden Bedingungen ausbedungenes - Vorbehaltseigentum als Sicherung unserer Saldoforderung. Der Kunde darf unsere Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verkaufen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig. Soweit ein Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nicht gegen bar erfolgen sollte, tritt uns der Kunde bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Erwerber sicherheitshalber ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde ist widerruflich ermächtigtmit einer fälligen Forderung mindestens 2 Wochen in Verzug oder er hat eine uns erteilte Berechtigung zum Bankeinzugsverfahren widerrufen. In diesen Fällen verpflichtet sich der Kunde, seinen Geschäftspartnern die an uns abgetretene Forderung solange treuhänderisch erteilte Abtretung von sich aus anzuzeigen und uns unverzüglich seine vollständige Debitorenliste vorzulegen. Zur Feststellung der Namen und Anschriften der Geschäftspartner unseres Kunden haben wir in diesem Fall das Recht auf Einsichtnahme in seine Bücher. Übersteigt der Wert sämtlicher für uns einzuziehenbestehender Sicherheiten unsere Forderungen aus unseren Rechnungen nachhaltig um mehr als 10%, bis er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind so werden wir berechtigt, die Abtretung offenzulegen und von dem Dritten Zahlung an uns zu verlangen. Der Kunde hat uns auf Verlangen alle zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zukommen zu lassenunseres Kunden Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ freigeben. Nimmt der Erfüllt unser Kunde seine Forderungen aus Weiterveräußerung unserer Ware in ein mit seinen Abnehmern bestehendes echtes oder sog. uneigentliches Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er hiermit seine Ansprüche auf den zu seinen Gunsten festgestellten und anerkannten Saldo, sowie einen bei Beendigung des Kontokorrentverhältnissen etwa bestehenden Überschuss (pauschaler Schlusssaldo) im Voraus in Höhe des ihm von uns berechneten Preises unserer weiter veräußerten Ware sicherheitshalber ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzugdie vereinbarten Zahlungsbedingungen trotz Mahnung nicht, sind wir berechtigt, die von uns gelieferte Ware, montiert oder unmontiert, jederzeit wieder in Besitz zu nehmen. Unser Kunde räumt uns ausdrücklich das Recht ein, unsere Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggfan jedem Ort zu übernehmen, wir sind auch zur Demontage berechtigt. Abtretung Der jeweilige Besitzer der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangenWare ist vom Kunden unwiderruflich ermächtigt, die Ware an uns herauszugeben. In Unser Kunde ist nur solange zum Besitz der Zurücknahmeunter Eigentumsvorbehalt verkauften Ware berechtigt, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt bis wir von unserem vorbehaltenen Eigentum Gebrauch machen und dadurch vom Vertrag vorzurücktreten. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherung insoweit nach unserer ▇▇▇▇ freizugeben, falls ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 15 % übersteigt (kann ergänzt werden)Bei Zurücknahme von Vorbehaltsware erteilen wir Gutschrift in Höhe des Tageswertes.
Appears in 2 contracts
Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. Die Bis zu vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (Forderungen im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z. B. aufgrund von Reparaturen, Ersatzteillieferungen, sowie sonstiger Leistungen), behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren bleiben bis vor. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen aus Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens berechtigt den Geschäftsbedingungen herrührenden, auch künftig entstehenden Forderungen, unser EigentumLieferer vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe des Kaufgegenstandes zu verlangen. Bei laufenden Rechnungen gilt unser - vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach vorstehenden Bedingungen ausbedungenes - Vorbehaltseigentum als Sicherung unserer Saldoforderungden gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts heraus zu verlangen. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist. Der Kunde darf unsere Vorbehaltsware nur Käufer ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verkaufenGeschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. Verpfändungen In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen: Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Sicherungsübereignung Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Vorbehaltsware ist nicht zulässigRechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Soweit ein Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware. Die aus dem Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nicht der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen bar erfolgen sollte, Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns der Kunde bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Erwerber sicherheitshalber ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, die an uns abgetretene Forderung solange treuhänderisch für uns einzuziehen, bis er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommtDie in Absatz 2 genannten Pflichten des Käufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die Abtretung offenzulegen und von dem Dritten Zahlung an uns zu verlangen. Der Kunde hat uns auf Verlangen alle zur Geltendmachung Zur Einziehung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zukommen zu lassen. Nimmt bleibt der Kunde seine Forderungen aus Weiterveräußerung unserer Ware in ein mit seinen Abnehmern bestehendes echtes oder sog. uneigentliches Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er hiermit seine Ansprüche auf den zu seinen Gunsten festgestellten und anerkannten Saldo, sowie einen bei Beendigung des Kontokorrentverhältnissen etwa bestehenden Überschuss (pauschaler Schlusssaldo) im Voraus in Höhe des ihm von Käufer neben uns berechneten Preises unserer weiter veräußerten Ware sicherheitshalber ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vorermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns nach gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherung Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 %, werden wir auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ freizugebenfreigeben. Der Besteller trägt alle Kosten, falls ihr Wert die zur Aufhebung des Zugriffs und zu sichernden Forderungen einer Wiederbeschaffung des Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können. Der Besteller hat die Pflicht, den Kaufgegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes in ordnungsgemäßem Zustand zu halten, alle vom Hersteller vorgesehenen Wartungsarbeiten und erforderlichen Instandsetzungen unverzüglich – abgesehen von Notfällen – vom Lieferer oder von einer für die Betreuung des Kaufgegenstandes vom Lieferer anerkannten Werkstatt ausführen zu lassen. Lässt das Recht eines Landes den Eigentumsvorbehalt nicht zu, gestattet es aber vergleichbare Rechte vorzubehalten, so kann der Lieferer alle Rechte dieser Art ausüben. Der Besteller ist verpflichtet, auf seine Kosten Maßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, um 15 % übersteigt (kann ergänzt werden)diese Rechte an dem Kaufgegenstand wirksam werden zu lassen und aufrecht zu erhalten.
Appears in 2 contracts
Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. Die verkauften Waren bleiben (1) Wir behalten uns das Eigentum an unseren Lieferungen bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Erfüllung aller gegenwärtigen und zukünftigen Forde- rungen aus der laufenden und künftigen Geschäftsverbin- dung vor. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine lau- fende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Aner- kennung berührt den Geschäftsbedingungen herrührenden, auch künftig entstehenden Forderungen, unser Eigentum. Bei laufenden Rechnungen gilt unser - nach vorstehenden Bedingungen ausbedungenes - Vorbehaltseigentum als Sicherung unserer SaldoforderungEigentumsvorbehalt nicht. Der Kunde Käufer darf unsere Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verkaufendie Waren verarbeiten, vermischen oder verbrauchen, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware Er ist nicht zulässig. Soweit ein Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nicht gegen bar erfolgen sollte, tritt uns der Kunde bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Erwerber sicherheitshalber ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, die an uns abgetretene Forderung solange treuhänderisch für uns einzuziehen, bis er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die Abtretung offenzulegen Erzeugnisse zu verpfänden oder zur Sicherung zu über- eignen. Wird die Ware mit anderen verarbeitet oder ver- mischt, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache anteilmäßig entsprechend unserer Kaufpreisforderung. Der Käufer überträgt uns ferner schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf unserer Waren bzw. anteilmäßig aus dem Verkauf der durch Verarbeitung und Vermischung her- gestellten Produkte.
(2) Wird die Vorbehaltsware von dem Dritten Zahlung Käufer zur Erfüllung eines Werk- oder Liefervertrages verwandt, so wird die For- derung aus diesem Vertrag im gleichen Umfang im Voraus an uns abgetreten. Wir werden die abgetretenen Forderun- gen nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungs- verpflichtungen nachkommt. Der Käufer hat uns auf Verlan- gen die Anschriften der Drittschuldner und die Beträge der Forderungen mitzuteilen und die Drittschuldner von der Ab- tretung an uns zu verlangenunterrichten. Der Kunde hat Von einer Pfändung oder Be- einträchtigung unseres Eigentums oder der an uns auf Verlangen alle zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zukommen zu lassen. Nimmt der Kunde seine abgetre- tenen Forderungen aus Weiterveräußerung unserer Ware in ein mit seinen Abnehmern bestehendes echtes oder sog. uneigentliches Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er hiermit seine Ansprüche auf den zu seinen Gunsten festgestellten und anerkannten Saldo, sowie einen bei Beendigung des Kontokorrentverhältnissen etwa bestehenden Überschuss (pauschaler Schlusssaldo) im Voraus in Höhe des ihm von uns berechneten Preises unserer weiter veräußerten Ware sicherheitshalber ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir unverzüglich zu unterrichten.
(3) Der Käufer ist bis auf Widerruf berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggfabgetrete- nen Forderungen als unser Treuhänder einzuziehen. Abtretung Er hat die eingezogenen Beträge, soweit unsere Forderungen fällig sind, sofort an uns abzuführen. Übersteigt der Herausgabeansprüche Wert der Si- cherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherung insoweit nach unserer ▇▇▇▇ freizugeben, falls ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 15 % übersteigt (kann ergänzt werden)zur Freigabe verpflichtet.
Appears in 2 contracts
Sources: General Terms and Conditions, Sales Contracts
Eigentumsvorbehalt. Die verkauften Waren bleiben 7.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen des Kaufpreises sowie aller sonstigen im Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages fälligen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Eine Verarbeitung oder Umbildung erfolgt stets für uns, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum des Bestellers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig auf uns übergeht. Der Besteller verwahrt unser so begründetes Eigentum unentgeltlich.
7.2 Wir ermächtigen den Besteller, im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes über die Ware zu verfügen, was auch eine Verarbeitung oder Veräußerung einschließt. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus einer Weiterveräußerung, Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung gegen seine Abnehmer oder sonstige Dritte erwachsen und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung, Umbildung u. a. weiter veräußert wird. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den Geschäftsbedingungen herrührendenvereinnahmten Erlösen nachkommt, auch künftig entstehenden Forderungensich die Vermögenssituation des Bestellers nicht wesentlich verschlechtert, unser Eigentumder Besteller nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Bei laufenden Rechnungen gilt unser - nach vorstehenden Bedingungen ausbedungenes - Vorbehaltseigentum als Sicherung unserer Saldoforderung. Der Kunde darf unsere Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verkaufen. Verpfändungen Ist solches jedoch der Fall oder Sicherungsübereignung liegt ein sonstiger wichtiger Grund vor, können wir verlangen, dass der Vorbehaltsware ist nicht zulässig. Soweit ein Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nicht gegen bar erfolgen sollteBesteller uns abgetretene Forderungen und deren Schuldner benennt und alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, tritt uns der Kunde bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Erwerber sicherheitshalber ab. Wir nehmen die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung ananzeigt. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, Diese Vorausabtretung umfasst die an uns abgetretene Forderung solange treuhänderisch für uns einzuziehen, bis er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommtebenso wie bestellte Sicherheiten und eventuelle Forderungssorogate (z. B. Versicherungsansprüche). Bei Zahlungsverzug des Kunden Andere Verfügungen über die Ware sind wir berechtigt, die Abtretung offenzulegen nicht gestattet und von dem Dritten Zahlung an uns zu verlangen. Der Kunde hat uns auf Verlangen alle zur Geltendmachung verpflichten den Besteller zum Schadensersatz.
7.3 Befindet sich der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zukommen zu lassen. Nimmt der Kunde seine Forderungen aus Weiterveräußerung unserer Ware Besteller in ein mit seinen Abnehmern bestehendes echtes oder sog. uneigentliches Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er hiermit seine Ansprüche auf den zu seinen Gunsten festgestellten und anerkannten Saldo, sowie einen bei Beendigung des Kontokorrentverhältnissen etwa bestehenden Überschuss (pauschaler Schlusssaldo) im Voraus in Höhe des ihm von uns berechneten Preises unserer weiter veräußerten Ware sicherheitshalber ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir nach erfolglosem Setzen einer Nachfrist berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggfzurückzunehmen. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangenEine solche Maßnahme bedeutet keinen Rücktritt vom Vertrag, so dass unsere Ansprüche im bisherigen Umfang bestehen bleiben. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Der Rücktritt vom Vertrag vorbleibt uns unbenommen und erfordert eine ausdrückliche Erklärung. Wir verpflichten unsDie Rücktrittserklärung erfordert aber keine erneute / weitere Fristsetzung. Treten wir vom Vertrag zurück, so können wir für die Dauer der Überlassung des Gebrauchs der Ware eine angemessene Vergütung verlangen.
7.4 Der Besteller ist verpflichtet, bei eventuellen Zugriffen auf die Ware durch Dritte, insbesondere Pfändungen, auf unsere Rechte hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die mit einem Widerspruch entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet uns der Besteller für diese Kosten.
7.5 Der Besteller ist verpflichtet, die Ware für uns nach sorgfältig zu verwahren, auf eigene Kosten instand zu halten und zu reparieren sowie in dem von einem sorgfältigen Kaufmann zu verlangenden Rahmen auf eigene Kosten gegen Abhandenkommen und Beschädigung zu versichern. Er tritt seine Ansprüche aus den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherung insoweit nach unserer ▇▇▇▇ freizugebenVersicherungsverträgen hierdurch bereits im Voraus an uns ab. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, falls ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 15 % übersteigt (kann ergänzt werden)hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
Appears in 2 contracts
Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. Die verkauften Waren bleiben Wir behalten uns das Eigentum an den Lieferungen und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung unserer des Kaufpreises vor. Bei Waren, die der Käufer im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung bei uns bestellt, behalten wir uns das Eigentum vor, bis unsere sämtlichen Forderungen gegen den Käufer aus den Geschäftsbedingungen herrührenden, der Geschäftsverbindung - auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen einschließlich der künftig entstehenden ForderungenForderungen - beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn unsere einzelnen oder sämtliche Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist; das vorbehaltene Eigentum gilt zugleich als Sicherung der Saldoforderung. Wird zur Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer ein Wechsel akzeptiert, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Käufer als Bezogenen. Unser Eigentum ist als solches zu kennzeichnen und getrennt vom Material des Käufers zu lagern und ausreichend gegen Verlust und Beschädigung zu versichern. Auf Verlangen hat er uns diesen Nachweis durch Vorlage der Versicherungspolice zu erbringen. Der Käufer tritt den Anspruch gegen die Versicherung für den Fall eines Schadens hiermit in Höhe des Rechnungswertes der von uns gelieferten Ware an uns ab. Wir sind berechtigt, solange eine durch Eigentumsvorbehalt gesicherte Forderung besteht, vom Käufer jederzeit Auskunft zu verlangen, welche unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware noch in seinem Besitz ist, wo sie sich befindet und diese in Augenschein zu nehmen. Machen wir einen Herausgabeanspruch geltend, so gestattet uns der Käufer bereits jetzt, die Ware auch ohne gerichtliche Inanspruchnahme an uns zu nehmen; sofern nötig, schließt dies das Recht ein, den Betrieb u. ä. Örtlichkeiten des Käufers zu betreten. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für uns, ohne dass wir hieraus verpflichtet werden; die neue Sache wird unser Eigentum. Bei laufenden Rechnungen gilt unser - Verarbeitung zusammen mit uns nicht gehörenden Waren erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache nach vorstehenden Bedingungen ausbedungenes - Vorbehaltseigentum als Sicherung unserer Saldoforderungdem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung und dem Verarbeitungswert. Der Kunde Käufer darf unsere Vorbehaltsware unser Eigentum nur im ordnungsgemäßen gewöhnlichen Geschäftsverkehr verkaufenveräußern; er ist zur Weiterverarbeitung und sonstigen Verwertung der Vorbehaltsware nur berechtigt, wenn die Forderung aus der weiteren Verwertung der Vorbehaltsware samt allen Nebenrechten auf uns übergeht. Verpfändungen Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, ins- besondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist der Käufer nicht berechtigt. Wird die Vorbehaltsware mit uns nicht gehörender Ware gemäß §§ 947, 948 BGB verbunden, vermischt oder vermengt, so werden wir Miteigentümer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der Käufer durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so überträgt er schon jetzt uns Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware ist zu der anderen Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Der Käufer hat in diesen Fällen die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehende Sache, die ebenfalls als Vorbehaltsware im Sinne der vorstehenden Bedingungen gilt, unentgeltlich zu verwahren. Wird Vorbehaltsware allein oder zusammen mit nicht zulässiguns gehörender Ware veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt, d.h. Soweit ein Weiterverkauf unserer im Zeitpunkt des Vertragsschlusses, die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware nicht gegen bar erfolgen sollte, tritt uns der Kunde bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegenüber mit einem Sicherheitsaufschlag von 20 % mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Erwerber sicherheitshalber Rest ab. Wir ; wir nehmen die Abtretung an. Wert der Vorbehaltsware ist dabei unser Rechnungsbetrag. Steht die weiterveräußerte Vorbehaltsware im Miteigentum von uns, so erstreckt sich die Abtretung der Forderung auf den Betrag, dem unser Anteilswert an dem Miteigentum entspricht. Der Kunde Käufer ist widerruflich unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der uns abgetretenen Forderung ermächtigt. Wir werden von der eigenen Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Auf Verlangen hat er jedoch uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen; parallel sind wir ebenfalls ermächtigt, den Schuldnern die an Abtretung dann auch selbst anzuzeigen. Eine Abtretung im Wege des echten Factoring ist dem Käufer nur unter der Voraussetzung gestattet, dass uns abgetretene dies unter Bekanntgabe der FactoringBank und der dort unterhaltenen Konten des Käufers angezeigt wird und der Factoring-Erlös den Wert unserer gesicherten Forderung solange treuhänderisch übersteigt. Mit der Gutschrift des Factoring-Erlöses wird unsere Forderung sofort fällig. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter oder ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇ ▇▇▇▇@▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ I ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ +▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇-▇ sonstige Beeinträchtigungen in die Vorbehaltsware, Rechte oder in die abgetretenen Forderungen hat der Käufer uns unverzüglich unter Übergabe relevanter Unterlagen zu unterrichten; die Kosten von Interventionen gehen zu Lasten des Käufers. Mit Zahlungseinstellung und/oder Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder Einbau der Vorbehaltsware oder die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen; bei einem Scheck- oder Wechselprotest erlischt die Einzugsermächtigung ebenfalls. Dies gilt nicht für uns einzuziehendie Rechte des Insolvenzverwalters. Übersteigt der Wert der eingeräumten Sicherheiten die Forderungen (ggf. vermindert um An- und Teilzahlungen) um mehr als 20 %, bis er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zahlungsverzug des Kunden so sind wir berechtigt, die Abtretung offenzulegen und von dem Dritten Zahlung an uns zu verlangen. Der Kunde hat uns auf Verlangen alle insoweit zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zukommen zu lassen. Nimmt der Kunde seine Forderungen aus Weiterveräußerung unserer Ware in ein mit seinen Abnehmern bestehendes echtes Rückübertragung oder sog. uneigentliches Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er hiermit seine Ansprüche auf den zu seinen Gunsten festgestellten und anerkannten Saldo, sowie einen bei Beendigung des Kontokorrentverhältnissen etwa bestehenden Überschuss (pauschaler Schlusssaldo) im Voraus in Höhe des ihm von uns berechneten Preises unserer weiter veräußerten Ware sicherheitshalber ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherung insoweit Freigabe nach unserer ▇▇▇▇ freizugebenverpflichtet. Mit Tilgung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen auf den Käufer über. Soweit außerhalb der Bundesrepublik Deutschland die Gültigkeit des Eigentumsvorbehaltes an besondere Voraussetzungen geknüpft ist, falls ihr Wert oder es einen solchen nicht für uns unmittelbar wirksam gibt, hat der Käufer dafür Sorge zu tragen, dass uns eine solche oder hilfsweise entsprechende Sicherheit eingeräumt wird. Der Käufer hat alle Mitwirkungshandlungen, die zur Absicherung des Eigentumsvorbehalts erforderlich sind, zu sichernden Forderungen um 15 % übersteigt (kann ergänzt werden)erbringen. Im Übrigen ist das deutsche Recht ergänzend und so weit wie möglich zu beachten.
Appears in 2 contracts
Sources: Allgemeine Lieferbedingungen, Allgemeine Lieferbedingungen
Eigentumsvorbehalt. a Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur endgültigen Erfüllung von sämtlichen gegenwärtigen und künftigen Ansprüchen aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung mit dem Besteller.
b Die Verarbeitung unserer Waren durch den Besteller erfolgt für uns, ohne dass uns hieraus Verpflichtungen entstehen, und wir erwerben Eigentum an den neu entstehenden Waren. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materia- lien, erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Waren zu dem der anderen Materialien. Ist im Falle der Verbindung oder Vermischung unserer Waren mit einer Sache des Bestellers diese als Hauptsache an- zusehen, geht das Miteigentum an der Sache in dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Waren zum Rechnungs- oder mangels eines solchen - zum Verkehrswert der Hauptsache auf uns über. Der Besteller gilt in diesen Fällen als Verwahrer.
c Alle Forderungen des Bestellers aus dem Verkauf von Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt der Besteller schon jetzt im Umfang unseres Eigentumsanteils an den verkauften Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen aus den Geschäftsbedingungen herrührendenSicherung an uns ab.
d Die in unserem Eigentum stehenden Waren hat der Besteller sorgfältig, auch künftig entstehenden Forderungennach unseren Anweisungen, kostenlos, von Waren Dritter getrennt und eindeutig als unser Eigentum. Bei laufenden Rechnungen gilt unser - nach vorstehenden Bedingungen ausbedungenes - Vorbehaltseigentum als Sicherung unserer Saldoforderung. Eigentum gekennzeichnet zu verwahren.
e Der Kunde darf unsere Vorbehaltsware nur Besteller ist berechtigt, über die in unserem Eigentum stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verkaufen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig. Soweit ein Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nicht gegen bar erfolgen sollte, tritt uns der Kunde bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Erwerber sicherheitshalber ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen und die an uns abgetretene Forderung solange treuhänderisch für uns abgetretenen Forderungen einzuziehen, bis solange er seinen Zahlungsverpflichtungen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns gegenüber ordnungsgemäß rechtzeitig nachkommt, insbesondere die Zahlungsbedingungen einhält. Bei Zahlungsverzug Der Besteller ist verpflichtet, uns die in unserem Eigentum stehenden Waren jederzeit, unverzüglich und auf seine Kosten herauszugeben, wenn wir dies verlangen; hierzu müssen wir weder vom Vertrag zurücktreten noch eine Nachfrist setzen. Zur Bestandsaufnahme und Inbesitznahme dieser Waren sind wir berechtigt, den Betrieb des Kunden Bestellers zu betreten. Zudem sind wir berechtigt, die Abtretung offenzulegen Weiterveräußerung, -verarbeitung und von dem Dritten Zahlung Wegschaffung der in unserem Eigentum stehen- den Ware zu untersagen, sowie die Berechtigung zum Forderungseinzug zu widerrufen und die an uns zu verlangen. Der Kunde abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen.
f Auf unser Verlangen hat uns der Besteller alle erforderlichen Auskünfte über den Bestand der in unserem Eigentum stehenden Waren und über die an uns abgetretenen Forderungen zu geben sowie seine Abnehmer von der Abtretung in Kenntnis zu setzen.
g Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 %, so werden wir auf Verlangen alle zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zukommen zu lassen. Nimmt der Kunde seine Forderungen aus Weiterveräußerung unserer Ware in ein mit seinen Abnehmern bestehendes echtes oder sog. uneigentliches Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er hiermit seine Ansprüche auf den zu seinen Gunsten festgestellten und anerkannten Saldo, sowie einen bei Beendigung des Kontokorrentverhältnissen etwa bestehenden Überschuss (pauschaler Schlusssaldo) im Voraus in Höhe des ihm von uns berechneten Preises unserer weiter veräußerten Ware sicherheitshalber ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherung Bestellers insoweit Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ freizugebenfreigeben.
h Ist der Eigentumsvorbehalt nach dem jeweils anwendbaren Recht nicht wirksam, falls ihr Wert sind wir zur Sicherung unserer Forder- ungen berechtigt, uns andere Rechte an der Ware vorzubehalten. Der Besteller ist verpflichtet, bei solchen Maßnahmen mitzuwirken.
i Verpfändungen oder andere Handlungen, die unser Eigentum oder andere Rechte an den Waren beeinträchtigen, hat der Besteller zu sichernden Forderungen um 15 % übersteigt (kann ergänzt werden)unterlassen und sofern solche von Dritten zu befürchten sind, abzuwenden. Der Besteller hat uns solche beeinträchtigenden Handlungen unverzüglich anzuzeigen und uns die zur Verteidigung unserer Rechte notwendigen Informationen und Unterlagen zu überlassen. Soweit wir die zur Herstellung der ursprünglichen Rechtslage bei uns aufgewandten notwendigen Kosten nicht vom beeinträchtigenden Dritten erlangen können, erstattet der Besteller uns diese Kosten.
Appears in 2 contracts
Sources: Allgemeine Lieferbedingungen, Allgemeine Lieferbedingungen
Eigentumsvorbehalt. 6.1 Die verkauften Waren bleiben gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Bezahlungen sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden, bei der Entgegennahme von Schecks oder Wechseln erst mit deren endgültiger Gutschrift. Die durch den Geschäftsbedingungen herrührenden, Eigentumsvorbehalt gesicherten Forderungen umfassen auch künftig entstehenden gegen den Kunden entstehende Forderungen. Besteht mit dem Kunden ein Kontokorrentverhältnis, unser Eigentumgilt der Eigentumsvorbehalt bis zur Begleichung sämtlicher Forderungen aus dem Kontokorrentsaldo; sind wir im Interesse oder auf Verlangen des Kunden Eventualverbindlichkeiten (z.B. Bürgschaften oder Akzepte) eingegangen, bis zur endgültigen Freistellung aus diesen.
6.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltswaren pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser, Einbruch, Diebstahl und sonstige Beschädigungen durch Dritte ausreichend zum Nennwert zu versichern. Bei laufenden Rechnungen gilt unser - nach vorstehenden Bedingungen ausbedungenes - Vorbehaltseigentum als Sicherung unserer SaldoforderungAuf Verlangen sind uns die Versicherungsunterlagen zur Einsicht zu übermitteln. Der Kunde darf tritt uns auflösend bedingt auf das Erlöschen des Eigentumsvorbehalts bereits jetzt sämtliche Ansprüche gegen die Versicherungen ab. Sofern Wartungs-, Erhaltungs- und/oder Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
6.3 In der Regel erfolgt die Zusammenarbeit zwischen uns und Unternehmen, die beabsichtigen, unsere Vorbehaltsware nur Produkte zu vertreiben auf der Basis von Händlerverträgen. Soweit die Händler in diesen Verträgen oder der Kunde in sonstiger Weise durch uns ausdrücklich berechtigt wurde, die Kaufsache im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig. Soweit ein Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nicht gegen bar erfolgen sollte, gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen:
6.3.1 Der Kunde tritt uns der Kunde bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Erwerber sicherheitshalber alle Forderungen, einschließlich aller Nebenrechte ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Wir nehmen Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen, nicht von uns gelieferten Waren veräußert, so gilt die Abtretung ander Forderung aus der Veräußerung nur in Höhe des Rechnungswertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware. Bei der Veräußerung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile gemäß nachfolgender Ziffer 6.4.2 haben, gilt die Abtretung der Forderung in Höhe des Wertes dieses Miteigentumsanteils. Die abgetretenen Forderungen dienen in demselben Umfang der Sicherung wie die Vorbehaltsware.
6.3.2 Der Kunde ist widerruflich verpflichtet, uns auf unseren Wunsch die Kunden, an die er die Ware weiterveräußert hat, namentlich zu benennen.
6.3.3 Der Kunde ist nur zu einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware berechtigt, wenn seine Kunden entweder den vollständigen Kaufpreis unmittelbar bei Übertragung des Kaufgegenstandes zahlen (Zug um Zug) oder er mit seinen Kunden ebenfalls einen wirksamen Eigentumsvorbehalt vereinbart.
6.3.4 Auch nach Abtretung der Forderung an uns bleibt der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Zu einer Abtretung der Forderung, auch im Factoring-Geschäft, ist der Kunde nicht berechtigt. Unsere Befugnis, die an uns abgetretene Forderung solange treuhänderisch für uns selbst einzuziehen, bis er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die Abtretung offenzulegen und von dem Dritten Zahlung an uns zu verlangen. Der Kunde hat uns auf Verlangen alle zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zukommen zu lassen. Nimmt der Kunde seine Forderungen aus Weiterveräußerung unserer Ware in ein mit seinen Abnehmern bestehendes echtes oder sog. uneigentliches Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er hiermit seine Ansprüche auf den zu seinen Gunsten festgestellten und anerkannten Saldo, sowie einen bei Beendigung des Kontokorrentverhältnissen etwa bestehenden Überschuss (pauschaler Schlusssaldo) im Voraus in Höhe des ihm von uns berechneten Preises unserer weiter veräußerten Ware sicherheitshalber ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vorbleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung ordnungsgemäß nachkommt und kein Fall der nachfolgenden Ziffer 6.3.5 vorliegt. Soweit Forderungen von uns fällig sind, hat der Kunde eingezogene Beträge sofort an uns abzuführen.
6.3.5 Wir können die Befugnis zur Einzugsermächtigung jederzeit widerrufen und/oder die Forderung selbst einziehen, wenn der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung in Verzug gerät oder eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden nach obiger Ziffer 3.11 dieser AGB eintritt.
6.3.6 Liegen die Voraussetzungen für die Ausübung des Widerrufsrechts vor, so können wir neben der Nennung der Schuldner verlangen, dass der Kunde uns etwaige Herausgabeansprüche gegen seine Abnehmer abtritt, alle zum Einzug der Forderungen erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner (Dritten) die Abtretung mitteilt. Darüber hinaus sind wir auch selbst zur Abtretungsanzeige an die Schuldner berechtigt.
6.3.7 Wird die abgetretene Forderung in einen Kontokorrent zwischen dem Kunden und seinen Abnehmern einbezogen, so tritt der Kunde bereits jetzt einen unserer Forderung entsprechenden Teil des Saldos aus dem Kontokorrent an uns ab. Diese Abtretung erfolgt sowohl im Hinblick auf den jeweiligen Schlusssaldo als auch einen etwaigen vorherigen Überschuss. Werden Zwischensalden gezogen und deren Vortrag vereinbart, so ist die uns nach der vorstehenden Regelung an sich aus dem Zwischensaldo zustehende Forderung für den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherung insoweit nächsten Saldo wie an uns abgetreten zu behandeln.
6.4 Der Kunde ist nur berechtigt, die Vorbehaltsware vor vollständiger Zahlung des Kaufpreises im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu verarbeiten und/oder mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen zu verbinden und/ oder untrennbar zu vermischen (z.B. durch Einbau), solange er sich uns gegenüber nicht im Zahlungsverzug befindet und er eine Bürgschaft oder eine sonstige vergleichbare von uns akzeptierte Sicherheit über die noch ausstehende Kaufpreisforderung gestellt hat. In diesen Fällen gilt Folgendes:
6.4.1 Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen, ohne, dass der Kunde hieraus Ansprüche gegen uns geltend machen könnte.
6.4.2 Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
6.4.3 Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar verbunden oder vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Verkehrswertes der Kaufsache zu den anderen verbundenen oder vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Soweit nicht anders vereinbart wird, bestimmt sich der objektive Verkehrswert der Kaufsache nach unserer dem Faktura Endbetrag einschließlich MwSt.
6.4.4 Erfolgt die Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns, oder, soweit der Kunde die Sache nicht besitzt, tritt er seinen Herausgabeanspruch gegen den Besitzer bereits jetzt an uns ab.
6.4.5 Im Übrigen gelten für die durch Verarbeitung, Verbindung und/oder Vermischung entstehende Sache sämtliche Regelungen dieser Ziffer 6 (Eigentumsvorbehalt) unverändert wie für die Vorbehaltsware fort.
6.5 Kommt der Kunde mit Zahlungen aus der Geschäftsverbindung in Verzug, können wir die Weiterveräußerung von Vorbehaltsware, deren Verarbeitung, Vermischung und/oder Verbindung mit anderen Gegenständen jederzeit untersagen. Im Übrigen ist der Kunde zu einer Weiterveräußerung oder einer sonstigen Verwendung der Vorbehaltsware nur dann berechtigt und ermächtigt, wenn sichergestellt ist, dass die Forderungen entsprechend der vorherigen Ziffern auf uns übergehen, insbesondere kein Abtretungsverbot im Verhältnis des Kunden zu seinen Abnehmern besteht.
6.6 Bis zur vollständigen Begleichung der gesicherten Forderungen ist der Kunde zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware nicht berechtigt. Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen von Dritten auf die Ware hat er uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und notfalls geeignete Sofortmaßnahmen zu ergreifen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer erfolgreichen Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
6.7 Verhält der Kunde sich vertragswidrig, gerät er insbesondere in Verzug mit fälligen Zahlungen, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften von dem Vertrag zurückzutreten und/oder die Vorbehaltsware aufgrund unseres Eigentumsvorbehaltes heraus zu verlangen. Ein eventuelles Herausgabeverlangen beinhaltet dabei nicht zugleich den Rücktritt vom Vertrag, vielmehr sind wir berechtigt, lediglich die ▇▇▇▇ heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Leistet der Kunde fällige Zahlungen nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist. Wir sind zudem berechtigt, vom Kunden Ersatz des entstandenen Schadens zu verlangen.
6.8 Machen wir ein Herausgabeverlangen geltend, sind wir berechtigt, Grundstücke, Gelände und Gebäude des Kunden zu betreten, unser Eigentum in Besitz zu nehmen und an einen anderen Ort zu verbringen bzw. verbringen zu lassen.
6.9 Auf unser Verlangen hat der Kunde uns jederzeit Auskunft über den Verbleib der Vorbehaltsware und über die aus einer eventuellen Weiterveräußerung entstandenen Forderungen zu geben.
6.10 Wir verpflichten uns, auf Verlangen des Kunden die uns nach obigen Regeln zustehenden Sicherheiten (Ware und Forderungen) nach unserer Auswahl insoweit freizugeben, falls als ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Ansprüche um mehr als 10 % übersteigt oder als ihr Schätzwert die zu sichernden Forderungen um 15 mehr als 50 % übersteigt übersteigt.
6.11 Wird der nach den vorhergehenden Bestimmungen vereinbarte Eigentumsvorbehalt nach dem Recht des Landes, in dem sich die Vorbehaltsware befindet nicht vollumfänglich anerkannt, hat der Kunde uns spätestens bei Vertragsschluss hierauf hinzuweisen. In diesem Fall gilt statt dem hier vereinbarten Eigentumsvorbehalt diejenige Sicherheit als vereinbart, die diesem wirtschaftlich am nächsten kommt. Sind hierfür zusätzliche Voraussetzungen zu schaffen oder Maßnahmen des Kunden erforderlich (kann ergänzt werdenz.B. Erklärungen des Kunden und/oder Maßnahmen zur Wahrung von Formvorschriften), verpflichtet sich der Kunde, auf unser Verlangen sämtliche dieser Maßnahmen vorzunehmen bzw. bei der Erfüllung der Voraussetzungen mitzuwirken.
Appears in 2 contracts
Sources: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen, Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen
Eigentumsvorbehalt. Die verkauften Sämtliche von uns ausgelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Erfüllung aller uns aus den Geschäftsbedingungen herrührenden, auch der Geschäftsverbindung zum Zeitpunkt der Lieferung oder künftig entstehenden Forderungen, zustehender Ansprüche unser Eigentum. Bei laufenden Rechnungen gilt Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen unsererseits in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird. Werden unsere Waren mit anderen Waren vermischt oder verbunden, so werden wir Miteigentümer zu wertentsprechenden Anteilen, auch wenn andere Waren als Hauptsache anzusehen sind. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung unserer Waren nimmt der Besteller für uns vor, ohne dass daraus Verpflichtungen für uns entstehen. Werden unsere Waren so verarbeitet, dass unser - nach vorstehenden Bedingungen ausbedungenes - Vorbehaltseigentum als Sicherung Eigentum an ihnen erlischt, so erwerben wir Eigentum an den nun entstehenden Sachen mit dem Anteil, der dem unserer SaldoforderungWaren entspricht. Der Kunde darf unsere Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verkaufen. Verpfändungen Werden die uns ganz oder Sicherungsübereignung anteilig gehörenden Waren veräußert, so wird die Kaufpreisforderung aus der Vorbehaltsware ist nicht zulässig. Soweit ein Weiterverkauf Veräußerung schon jetzt bis zur Höhe des Wertanteils unserer Vorbehaltsware nicht gegen bar erfolgen sollte, tritt uns der Kunde bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Erwerber sicherheitshalber ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, die Ware am Gesamtveräußerungspreis an uns abgetretene Forderung solange treuhänderisch für uns einzuziehenabgetreten. Beim Besteller eingehende Entgelte (Sachen, bis er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommtBargeld oder Bankforderungen) werden von ihm als unser Eigentum entgegengenommen. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigtAlle Sachen (Waren, die Abtretung offenzulegen und von dem Dritten Zahlung an uns zu verlangen. Der Kunde hat uns auf Verlangen alle zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zukommen zu lassen. Nimmt der Kunde seine Forderungen aus Weiterveräußerung unserer Ware in ein mit seinen Abnehmern bestehendes echtes oder sog. uneigentliches Kontokorrentverhältnis aufGeld, so tritt er hiermit seine Ansprüche auf den zu seinen Gunsten festgestellten und anerkannten Saldo, sowie einen bei Beendigung des Kontokorrentverhältnissen etwa bestehenden Überschuss (pauschaler Schlusssaldo) im Voraus in Höhe des ihm von uns berechneten Preises unserer weiter veräußerten Ware sicherheitshalber ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir verpflichten unsusw.), die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherung ganz oder anteilig gehören, sind vom Besteller gesondert aufzubewahren. Soweit eine Übergabe erforderlich ist, wird diese dadurch ersetzt, dass die Waren vom Besteller für uns unentgeltlich in Verwahrung genommen werden. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheit unsere Forderung insgesamt um mehr als 10%, so sind wir auf Verlangen des Bestellers oder eines durch die Übersichung beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach unserer ▇▇▇▇ freizugeben, falls ihr Wert verpflichtet. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung unserer Waren ist dem Besteller untersagt. Zugriffe Dritter sind uns sofort unter der Übergabe der für die zu sichernden Forderungen um 15 % übersteigt (kann ergänzt werden)Intervention notwendigen Unterlagen anzuzeigen. Die Kosten der Intervention trägt der Besteller. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes einschließlich eines Herausgabeverlangens gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
Appears in 2 contracts
Sources: Allgemeine Lieferungs Und Zahlungsbedingungen (Alzb), Allgemeine Lieferungs Und Zahlungsbedingungen (Alzb)
Eigentumsvorbehalt. Unsere Lieferungen einschließlich eventueller Zugaben ("Naturalrabatte") erfolgen unter Eigentumsvorbe- halt. Die verkauften Waren bleiben Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen aus den Geschäftsbedingungen herrührenden, auch künftig entstehenden Forderungen, des Kaufpreises unser Eigentum. Bei laufenden Rechnungen Die Ware ist pfleglich zu behandeln und darf nur bestimmungsmäßig verwendet werden. Insbesondere darf sie ohne Offenlegung der Eigentumsverhältnisse an Dritte weder ver- pfändet noch übereignet werden. Hiervon ausgenommen ist Befestigungs- und sonstiges Verbrauchsmaterial, das im ordnungsgemä- ßen Geschäftsverkehr verarbeitet, insbesondere eingebaut wird. In jedem Falle eines berechtigten Weiterverkaufs oder einer Verarbei- tung unserer Waren tritt der Kunde die ihm daraus entstehenden Forderungen gegen seine Kunden (z.B. Bauherren, Generalunter- nehmer) mit allen Nebenrechten schon jetzt an uns in Höhe des ▇▇▇▇▇ dieser Vorbehaltsware ab (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Dies gilt unser - nach vorstehenden Bedingungen ausbedungenes - Vorbehaltseigentum als insbesondere für den Fall, dass Vorbehaltsware durch Einbau wesentlicher Bestandteil eines Grundstückes wird. Wir neh- men diese Abtretung hiermit an. Das uns vorbehaltene Eigentum sowie die uns abgetretenen Forderungen dienen der Sicherung unserer Saldoforderungsämtlicher, auch künftiger Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden, soweit und solange diesem gegenüber Forde- rungen zu unseren Gunsten bestehen (Kontokorrentvorbehalt). Der Kunde darf unsere Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verkaufen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist bleibt, solange er sich nicht zulässig. Soweit ein Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nicht gegen bar erfolgen solltein Verzug befindet, tritt uns der Kunde bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Erwerber sicherheitshalber ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde ist widerruflich zur Ein- ziehung seiner Forderungen ermächtigt, die an uns abgetretene Forderung solange treuhänderisch für uns einzuziehen, bis er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die Abtretung offenzulegen und von dem Dritten Zahlung an uns zu verlangen. Der Kunde hat uns auf Verlangen alle zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zukommen zu lassen. Nimmt der Kunde seine Forderungen aus Weiterveräußerung unserer Ware in ein mit seinen Abnehmern bestehendes echtes oder sog. uneigentliches Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er hiermit seine Ansprüche auf den zu seinen Gunsten festgestellten und anerkannten Saldo, sowie einen bei Beendigung des Kontokorrentverhältnissen etwa bestehenden Überschuss (pauschaler Schlusssaldo) im Voraus in Höhe des ihm von uns berechneten Preises unserer weiter veräußerten Ware sicherheitshalber ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherung zustehenden Sicherhei- ten auf Verlangen des Kunden insoweit nach unserer ▇▇▇▇ freizugeben, falls als ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um 15 10% übersteigt (kann ergänzt werden)übersteigt. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, ohne Fristsetzung die Herausgabe der Eigentumsvorbehaltsware zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten. Für den Fall eines den Kunden betreffenden Insolvenzantrags untersagen wir schon jetzt die Weiterveräußerung oder Verarbeitung unserer Eigentumsvorbehaltsware und widerrufen unsere Einziehungsermächtigung hinsicht- lich der an uns zur Sicherheit abgetretenen Forderungen. Nehmen wir auf Kaufpreiszahlungen erfüllungshalber Schecks und/oder Wechsel an, so erlischt der Eigentumsvorbehalt erst mit deren ordnungsgemäßer Einlösung.
Appears in 2 contracts
Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. Die verkauften 1. Wir behalten uns Eigentum an den gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen aus den Geschäftsbedingungen herrührenden, auch aller uns zustehenden einschließlich der künftig entstehenden Forderungenoder bedingten Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, unser Eigentumgleich aus welchem Rechtsgrund, vor. Bei laufenden Rechnungen Das gilt unser - nach vorstehenden Bedingungen ausbedungenes - Vorbehaltseigentum auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden.
2. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Sicherung unserer Saldoforderung. Der Kunde darf unsere Vorbehaltsware nur Hersteller im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verkaufenSinne von § 950 BGB, ohne zu verpflichten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig. Soweit ein Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nicht gegen bar erfolgen sollte, tritt uns der Kunde bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Erwerber sicherheitshalber ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, die an uns abgetretene Forderung solange treuhänderisch für uns einzuziehen, bis er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die Abtretung offenzulegen und von dem Dritten Zahlung an uns zu verlangen. Der Kunde hat uns auf Verlangen alle zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zukommen zu lassen. Nimmt der Kunde seine Forderungen aus Weiterveräußerung unserer Ware in ein mit seinen Abnehmern bestehendes echtes oder sog. uneigentliches Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er hiermit seine Ansprüche auf den zu seinen Gunsten festgestellten und anerkannten Saldo, sowie einen bei Beendigung des Kontokorrentverhältnissen etwa bestehenden Überschuss (pauschaler Schlusssaldo) im Voraus in Höhe des ihm von uns berechneten Preises unserer weiter veräußerten Ware sicherheitshalber ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherung insoweit nach unserer Die verarbeitete ▇▇▇▇ freizugebengilt als Vorbe- haltsware im Sinne der Ziffer 1. Bei Verarbeitung, falls ihr Wert Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Kunden steht uns das Mit- eigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Ware. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Kunde uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der des Absatz 1.
3. Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfange zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen nicht von uns verkauften Waren veräußert, so gilt die Abtretung der For- derung aus der Weiterveräußerung nur in Höhe des Weiterveräußerungswertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware. Wird die Forderung aus der Weiterver- äußerung durch den Kunden in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer eingestellt, wird die Forderung des Kunden aus dem Kontokorrentverhältnis in Höhe des Weiterveräußerungswertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware abgetreten. Bei der Veräußerung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile gemäß Nr. 2 haben, gilt die Abtretung der Forderung in Höhe dieser Miteigentumsanteile.
4. Wenn wir einen Eigentumsvorbehalt geltend machen, so gilt dies nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn dies ausdrücklich schriftlich erklärt wird. Das Recht des Kunden, die Vorbehaltsware zu sichernden Forderungen um 15 % übersteigt (kann ergänzt werden)besitzen, erlischt, wenn er seine Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertrage nicht erfüllt.
5. Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigungen durch Dritte muss der Kunde uns unverzüglich benachrichtigen.
Appears in 1 contract
Eigentumsvorbehalt. Die verkauften Waren bleiben bis Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer sämtlichen gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus den Geschäftsbedingungen herrührendendem abgeschlossenen Vertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an gelieferten Waren vor. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, auch künftig entstehenden Forderungen, unser Eigentum. Bei laufenden Rechnungen gilt unser - nach vorstehenden Bedingungen ausbedungenes - Vorbehaltseigentum als Sicherung unserer Saldoforderungnoch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde darf unsere Vorbehaltsware hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware herauszuverlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist. Der Kunde ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verkaufenGeschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. Verpfändungen In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Sicherungsübereignung Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Vorbehaltsware ist nicht zulässigRechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Soweit ein Im Übrigen gilt für das entstehende Er‐zeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware. Die aus dem Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nicht der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen bar erfolgen sollte, Dritte tritt uns der Kunde bereits schon jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Erwerber sicherheitshalber insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, die an uns abgetretene Forderung solange treuhänderisch für uns einzuziehen, bis er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zahlungsverzug Die in vorstehender Ziffer 4.1 genannten Pflichten des Kunden sind wir berechtigt, die Abtretung offenzulegen und von dem Dritten Zahlung an uns zu verlangengelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen. Der Kunde hat uns auf Verlangen alle zur Geltendmachung Zur Einziehung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zukommen zu lassen. Nimmt bleibt der Kunde seine Forderungen aus Weiterveräußerung unserer Ware in ein mit seinen Abnehmern bestehendes echtes oder sog. uneigentliches Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er hiermit seine Ansprüche auf den zu seinen Gunsten festgestellten und anerkannten Saldo, sowie einen bei Beendigung des Kontokorrentverhältnissen etwa bestehenden Überschuss (pauschaler Schlusssaldo) im Voraus in Höhe des ihm von neben uns berechneten Preises unserer weiter veräußerten Ware sicherheitshalber ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vorermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns nach gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherung insoweit Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ freizugebenfreigeben. Der Kunde muss die Vorbehaltsware pfleglich behandeln. Der Kunde muss die Vorbehaltsware auf unser Verlangen hin auf seine Kosten gegen Feuer‐, falls ihr Wert Wasser‐ und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert versichern. Sofern Wartungs‐ und Inspektionsarbeiten erforderlich werden, muss der Kunde sie auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen. Sofern die Wirksamkeit dieses Eigentumsvorbehaltes von dessen Registrierung, z.B. in öffentlichen Registern im Land des Kunden, abhängig ist, sind wir berechtigt und vom Kunden bevollmächtigt, diese Registrierung auf Kosten des Kunden zu sichernden Forderungen um 15 % übersteigt bewirken. Der Kunde ist verpflichtet, alle für diese Registrierung notwendigen Mitwirkungsleistungen seinerseits kostenfrei zu erbringen. § 7 Mitwirkungspflichten des Kunden Der Kunde hat uns und unsere Mitarbeiter in zumutbarem, üblichem Umfang zu unterstützen. Materialien, Informationen und Daten, die wir zur Erbringung unserer Leistungen benötigen, hat uns der Kunde zur Verfügung zu stellen. Daten und Datenträger müssen technisch einwandfrei sein. Soweit im Betrieb des Bestellers besondere gesetzliche oder betriebliche Sicherheits‐estimmungen gelten, hat uns der Besteller hierauf vor Erbringung unserer Leistung hinzuweisen. Weisungen des Kunden an unsere Mitarbeiter zur konkreten Form der Leistungserbringung sind ausgeschlossen, sofern nicht Weisungen im Zusammenhang mit Sicherheitsanforderungen und Betriebsordnungen im Betrieb des Kunden notwendig sind. Weisungen zu Einzelfragen hinsichtlich durch uns zu erbringender Werk‐ oder Dienstleistungen haben nicht gegenüber den durch uns mit der Aufgabe betrauten Mitarbeitern, sondern gegenüber den von uns für das Projekt benannten Ansprechpartnern zu erfolgen. Wir entscheiden stets eigenverantwortlich über die notwendigen Maßnahmen. § 8 Mängelhaftung und allgemeine Haftung Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Mängeln unserer Lieferungen und Leistungen beträgt ein Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Nach Ablauf dieses Jahres dürfen wir insbesondere auch die Nacherfüllung verweigern, ohne dass dem Kunden hieraus Ansprüche gegen uns auf Minderung, Rücktritt oder Schadenersatz entstehen. Diese Verjährungsfristverkürzung gilt nicht für andere Schadensersatzansprüche als solche wegen verweigerter Nacherfüllung und generell nicht für Ansprüche bei arglistigem Verschweigen des Mangels. Ansprüche des Kunden auf Nacherfüllung wegen Mängeln der von uns zu erbringenden Leistung oder Lieferung bestehen nach den folgenden Bestimmungen: Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Das Recht, die gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten. Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Kunde uns die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport‐, Wege‐, Arbeits‐ und Materialkosten, tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Die Aufwendungen zur Nachbesserung oder Nacherfüllung, die dadurch entstehen, dass die gekaufte Sache nach der Lieferung an einen anderen Ort als den Wohnsitz oder die gewerbliche Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, trägt der Kunde. Stellt sich ein Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten vom Kunden ersetzt verlangen. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches gilt zusätzlich Folgendes: Die Mängelansprüche des Kunden, insbesondere die Ansprüche auf Nacherfüllung, Rücktritt vom Vertrag, Minderung und Schadensersatz, setzen voraus, dass der Kunde seinen gesetzlichen Untersuchungs‐ und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist dem Anbieter hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von sieben Tagen nach Entdeckung des Mangels erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Unabhängig von dieser Untersuchungs‐ und Rügepflicht hat der Kunde offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch‐ und Minderlieferung) innerhalb von sieben Tagen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen haben Kaufmann ist jeder Unternehmer, der im Handelsregister eingetragen ist oder der ein Handelsgewerbe betreibt und einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb benötigt. Der Kunde kann ergänzt werden)Schadensersatz nur verlangen: für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen von Pflichten beruhen, die nicht vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) und nicht Haupt‐ oder Nebenplichten im Zusammenhang mit Mängeln unserer Lieferungen oder Leistungen sind. für ▇▇▇▇▇▇▇, die auf der vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) unsererseits, eines unserer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Appears in 1 contract
Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. Die verkauften Waren bleiben Wir behalten uns das Eigentum an der Lieferung bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen zum Begleichen aller im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entstandenen Forderungen vor, einschließlich aller Forderungen aus den Geschäftsbedingungen herrührendenAnschlussaufträgen, auch künftig entstehenden Forderungen, unser EigentumNachbestellungen oder Ersatzteilbestellungen. Bei laufenden Rechnungen gilt unser - nach vorstehenden Bedingungen ausbedungenes - Vorbehaltseigentum als Sicherung unserer Saldoforderungvertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Lieferung zurückzunehmen. In der Zurücknahme oder Pfändung der Lieferung durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir bestätigen dies ausdrücklich schriftlich. Wir sind zur Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers, abzüglich angemessener Verwertungskosten, anzurechnen. Der Kunde Besteller ist verpflichtet, die Lieferung pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Schäden aufgrund Feuer-, Wasser-, Sturm-, Einbruch-Diebstahl ausreichend zum Neuwert zu versichern. Im Schadensfalle entstehende Sicherungsansprüche sind uns abzutreten. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen. Der Besteller darf unsere Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verkaufendie Liefergegenstände weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Verpfändungen Bei Pfändungen oder Sicherungsübereignung sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Vorbehaltsware ist nicht zulässigBesteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte sind auf unser Eigentum hinzuweisen. Soweit ein Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware Dritter nicht gegen bar erfolgen solltein der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall. Der Besteller darf die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter verkaufen. Er tritt uns der Kunde bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Erwerber sicherheitshalber alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Sache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Wir nehmen die Abtretung an. Im Falle eines Kontokorrentverhältnisses zwischen Besteller und dessen Abnehmer bezieht sich die uns vom Besteller im voraus abgetretenen Forderung auch auf den anerkannten Saldo sowie im Fall des Konkurses des Abnehmers auf den dann vorhandenen „kausalen“ Saldo. Der Kunde ist widerruflich ermächtigtBesteller darf die Forderungen auch nach der Abtretung einziehen. Unsere Befugnis, die an uns abgetretene Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir werden die Forderung nicht selbst einziehen, solange treuhänderisch der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und kein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens oder auf Zahlungseinstellung vorliegt. Die Verarbeitung oder Umbildung der Liefersache durch den Besteller wird stets für uns einzuziehenvorgenommen. Wird die Sache mit anderen, bis er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommtnicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefersache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Bei Zahlungsverzug Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Sache. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden sind wir berechtigtBestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns. Der Besteller tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die Abtretung offenzulegen und von dem durch die Verbindung der Liefersache mit einem Grundstück gegen einen Dritten Zahlung an uns zu verlangen. Der Kunde hat uns auf Verlangen alle zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zukommen zu lassen. Nimmt der Kunde seine Forderungen aus Weiterveräußerung unserer Ware in ein mit seinen Abnehmern bestehendes echtes oder sog. uneigentliches Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er hiermit seine Ansprüche auf den zu seinen Gunsten festgestellten und anerkannten Saldo, sowie einen bei Beendigung des Kontokorrentverhältnissen etwa bestehenden Überschuss (pauschaler Schlusssaldo) im Voraus in Höhe des ihm von uns berechneten Preises unserer weiter veräußerten Ware sicherheitshalber ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherung insoweit nach unserer ▇▇▇▇ freizugeben, falls ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 15 % übersteigt (kann ergänzt werden)erwachsen.
Appears in 1 contract
Sources: Allgemeine Lieferbedingungen
Eigentumsvorbehalt. Die verkauften Wir behalten uns das Eigentum an von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Gesamtforderungen aus den Geschäftsbedingungen herrührenden, auch künftig entstehenden Forderungen, unser Eigentumder Geschäftsverbindung vor. Der Käufer tritt in diesem Fall schon bei Vertragsschluss die ihm aus der Veräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrunde zustehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber in voller Höhe an uns ab. Bei laufenden Rechnungen gilt unser - nach vorstehenden Bedingungen ausbedungenes - Vorbehaltseigentum als Sicherung unserer SaldoforderungAufnahme der Forderung in eine laufende Rechnung (Kontokorrent) bezieht sich die Abtretung auf den Endsaldo des Kontokorrents. Der Kunde darf unsere Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verkaufen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignung Bis zur Veräußerung der Vorbehaltsware (Gefahrübergang) ist nicht zulässigder Käufer uns gegenüber zu deren Handhabung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes sowie deren handelsüblicher Versicherung, insbesondere gegen Feuer und Diebstahl, verpflichtet. Soweit ein Weiterverkauf unserer Seinen Ersatzanspruch gegen seine Versicherung tritt der Verkäufer für den Fall der Beschädigung oder des Unterganges der Vorbehaltsware nicht gegen bar erfolgen sollte, tritt uns der Kunde infolge eines versicherten Risikos bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Erwerber sicherheitshalber ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, die an uns abgetretene Forderung solange treuhänderisch für uns einzuziehen, bis er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die Abtretung offenzulegen und von dem Dritten Zahlung an uns zu verlangen. Der Kunde hat uns auf Verlangen alle zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zukommen zu lassen. Nimmt der Kunde seine Forderungen aus Weiterveräußerung unserer Ware in ein mit seinen Abnehmern bestehendes echtes oder sog. uneigentliches Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er hiermit seine Ansprüche auf den zu seinen Gunsten festgestellten und anerkannten Saldo, sowie einen bei Beendigung des Kontokorrentverhältnissen etwa bestehenden Überschuss (pauschaler Schlusssaldo) im Voraus in Höhe des ihm von Kaufpreises an uns berechneten Preises unserer weiter veräußerten Ware sicherheitshalber ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des KäufersÜbersteigt der Wert der uns zur Sicherheit dienenden und unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände unsere Gesamtforderungen um mehr als 20%, insbesondere Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche auf Verlangen des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherung insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ freizugebenverpflichtet. Gestaltet der Käufer die Vorbehaltsware durch Be- oder Verarbeitung zu einer neuen Sache um, falls ihr Wert so sind wir Hersteller der neuen Sache im Sinne des § 950 BGB. Bei Verbindung oder Vermischung mehrerer Sachen erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu dem Gesamtwert der neuen Sache. Erwirbt der Käufer das Alleineigentum an der neuen Sache, so räumt dieser uns bereits jetzt das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu dem Gesamtwert der neuen Sache ein. Die neue Sache gilt in Ansehung unseres alleinigen oder anteiligen Eigentums als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bestimmung. Der Käufer verpflichtet sich, uns auf Verlangen die zur Rechtsverfolgung erforderlichen Informationen zur Verfügung zu sichernden Forderungen um 15 % übersteigt (kann ergänzt werden)stellen und uns insoweit Einblick in seine Unterlagen zu gewähren. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Der Käufer ist uns zum Ersatz der hierbei entstehenden notwendigen Aufwendungen verpflichtet, sofern diese nicht bei dem Dritten beigetrieben werden können. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere bei Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Etwaige weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
Appears in 1 contract
Eigentumsvorbehalt. Die verkauften Waren bleiben Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bzw. der Leistung bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen aus den Geschäftsbedingungen herrührendenRechnungen sowie bis zur Bezahlung aller voraus- gegangenen Lieferungen und Leistungen einschließlich aller Nebenforderungen, auch künftig entstehenden Forderungenbei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung, unser Eigentum. Bei laufenden Rechnungen gilt unser - nach vorstehenden Bedingungen ausbedungenes - Vorbehaltseigentum als Sicherung unserer Saldoforderungvor. Der Kunde darf unsere Vorbehaltsware den unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Die Weiterveräußerung ist nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verkaufenmit unserer schriftlichen Zustimmung gültig. Verpfändungen oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht zulässigauf ihn übergegangen ist, die Sache bzw. Soweit ein Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nicht das Werk pfleglich zu behandeln. Insbeson- dere ist er verpflichtet - soweit nichts anderes vereinbart - diese auf eigene Kosten gegen bar erfolgen sollteDiebstahl-, tritt uns Feuer- und Wasserschäden ausreichend zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde bereits diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen und uns zu melden. Jegliche Eingriffe Drit- ter, die unser Eigentum berühren, sind uns unverzüglich mitzuteilen. Auf Verlangen ist uns Zutritt zu dem Gegenstand zu gewähren. Die Be- und Verarbeitung der Vor- behaltssache erfolgt stets in unserem Auftrag, ohne dass für uns Verbindlichkeiten hieraus erwachsen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Kunde schon jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Erwerber sicherheitshalber seine Eigentums- bzw. Miteigentums- rechte an uns ab und verwahrt den Bestand bzw. Gegenstand mit kaufmännischer Sorgfalt. Wird die Vorbehaltsware veräußert, so tritt der Kunde schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des ▇▇▇▇▇ der Vorbe- haltsware mit allen Nebenrechten an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Der Kunde ist widerruflich ermächtigtWert der Vorbehaltsware bestimmt sich nach unserem Rechnungsbetrag zuzüglich eines Betrages in Höhe von 10 % hieraus. Wenn die weiterveräußerte Ware in unserem Miteigentum steht, die an uns abgetretene Forderung solange treuhänderisch für uns einzuziehen, bis er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, so erstreckt sich die Abtretung offenzulegen und von der Forderung auf den Betrag, der dem Dritten Zahlung Anteilswert unseres Miteigentums entspricht. Wieder- verkäufer dürfen an uns zu verlangenihre Kunden nur liefern, wenn sie sich das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung vorbehalten. Der Kunde hat uns auf unser Verlangen alle die zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zukommen zu lassenvon Ansprüchen aus oben genannten Abtretungen notwendigen Informationen umgehend auf Anforderung mitzuteilen. Nimmt Über Vollstreckungsmaß- nahmen Dritter in die Ware oder in abgetretene Forderungen hat der Kunde seine Forderungen aus Weiterveräußerung unserer Ware in ein uns umgehend zu unterrichten. Der Kunde hat die gelieferte Sache oder das Werk unmittelbar nach Lieferung oder mit seinen Abnehmern bestehendes echtes Abnahme, spätestens innerhalb einer Woche, auf Mängel zu prüfen und offen- sichtliche Mängel, Fehl- oder sogFalschmengen sowie Transportschäden rechtzeitig zu rügen. uneigentliches Kontokorrentverhältnis aufVersäumt er diese Mitteilungsfrist, so tritt er hiermit seine Ansprüche auf den zu seinen Gunsten festgestellten und anerkannten Saldosind Gewährleistungsansprüche aus- geschlossen. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die Ware bzw. die Leistung einen Mangel aufweisen, sowie einen der bereits bei Beendigung des Kontokorrentverhältnissen etwa bestehenden Überschuss (pauschaler Schlusssaldo) im Voraus in Höhe des ihm von uns berechneten Preises unserer weiter veräußerten Gefahrübergang bzw. Abnahme vorlag, so werden wir die Ware sicherheitshalber abbzw. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufersdas Werk, insbesondere Zahlungsverzugvorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherung insoweit nach unserer ▇▇▇▇ freizugebennachbessern oder Ersatz liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Wir sind zur dreimaligen Nachbesserung bzw. Nacherfüllung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, falls ihr Wert hat der Kunde das Recht, den Vergütungsanspruch um einen angemessenen Betrag zu mindern. Ersatz für vergebliche Aufwendungen kann der Vertragspartner nicht verlangen. Schadensersatzansprüche des Kunden aus jeglichem Rechtsgrund sind ausgeschlossen, sofern in diesen Bestimmungen nichts anderes geregelt ist. Dieses gilt insbesondere auch für Folgeschäden. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr unter Kaufleuten beschränkt sich unsere Haftung bei grob fahrlässiger Vertragsverletzung auf den im Zeitpunkt des Vertrag- sabschlusses vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf Schadensersatz in Höhe des vertraglich vereinbarten Preises der Gesamtleistung. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblichen Abweichungen von der vereinbarten Beschaf- fenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß sowie bei Schäden, die zu sichernden Forderungen um 15 % übersteigt (kann ergänzt werden)nach dem Gefahrübergang bzw. der Abnahme infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Be- anspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten Dritter, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entste- hen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Kunden oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderunen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Män- gelansprüche. Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware bzw. das von uns erstellte Leistung nachträg- lich an einen anderen Ort als den Bestimmungsort verbracht worden ist. Treten innerhalb der Gewährleistungsfrist Mängel an den gelieferten oder montierten Gegenständen auf, so sind uns diese umgehend, spätestens binnen zwei Wochen nach Kenntnisnahme mitzuteilen. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlos- sen, sofern der Kunde nicht die vom Hersteller empfohlenen Reinigungs- und Wartungsarbeiten vorgenommen hat. Für die Vornahme dieser Arbeiten ist der Kunde beweispflichtig. Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware bzw. des Werkes zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges bzw. vor der Abnahme richten sich die Rechte des Kunden ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Appears in 1 contract
Eigentumsvorbehalt. Die verkauften Unsere Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Zahlung unserer sämtlichen Forderungen gleich aus den Geschäftsbedingungen herrührenden, welchem Rechtsgrund (auch künftig entstehenden Forderungen, aus vorangegangen Geschäften) unser Eigentum. Bei laufenden Rechnungen laufender Rechnung gilt unser - nach vorstehenden Bedingungen ausbedungenes - Vorbehaltseigentum das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer Sicherheit für unsere Saldoforderung. Der Kunde darf unsere Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verkaufenDie Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag und hebt die Pflichten des Kunden, insbesondere auf Zahlung des Kaufpreises, nicht auf. Verpfändungen Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes ist eine Veräußerung, Verarbeitung, Verpfändung, Sicherheitsübereignung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässigsonstige Verfügung über den gekauften Gegenstand an einen Dritten unzulässig. Soweit ein Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nicht gegen bar erfolgen sollte, tritt Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigung des Eigentums durch Dritte muss uns der Kunde bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Erwerber sicherheitshalber ab. Wir nehmen die Abtretung anunverzüglich benachrichtigen. Der Kunde ist widerruflich ermächtigtverpflichtet, die Kosten und Maßnahmen zur Beseitigung des Eingriffes zu tragen. Der Kunde ist verpflichtet, während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes den Kaufgegenstand pfleglich zu behandeln. Im Fall der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes hat der Kunde insbesondere eine allfällige Wertminderung verschuldensunabhängig zu ersetzen. Veräußert der Kunde den Liefergegenstand trotzdem, tritt er bereits jetzt alle daraus entstandenen Ansprüche gegen seine Abnehmer bis zur Höhe unserer Forderungen sicherungshalber an uns abgetretene Forderung solange treuhänderisch ab und nehmen wir diese Abtretung hiermit an. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach oder stellt er seine Zahlungen ein, so wird die gesamte Restschuld fällig, auch soweit Wechsel mit späterer Fälligkeit laufen. Wir sind für uns einzuziehen, bis er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir diesen Fall berechtigt, sofort die Abtretung offenzulegen und von dem Dritten Zahlung an uns Herausgabe des Kaufgegenstandes unter Ausschluss jeglichen Zurückbehaltungsrechtes zu verlangen. Der Kunde hat uns Nach Rücknahme des Kaufgegenstandes steht es in unserem Ermessen frei, entweder den Kaufgegenstand zu veräußern und den erzielten Erlös unter Abzug der Verkaufskosten dem Kunden auf Verlangen alle zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen seine noch bestehenden Verpflichtungen gutzuschreiben oder den Kaufgegenstand zum Rechnungspreis unter Abzug allfälliger Wertminderungen zurückzunehmen und Auskünfte zukommen zu lassen. Nimmt der Kunde seine Forderungen aus Weiterveräußerung unserer Ware in ein mit seinen Abnehmern bestehendes echtes oder sog. uneigentliches Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er hiermit seine Ansprüche auf den zu seinen Gunsten festgestellten und anerkannten Saldo, sowie einen bei Beendigung des Kontokorrentverhältnissen etwa bestehenden Überschuss (pauschaler Schlusssaldo) im Voraus in Höhe des ihm von uns berechneten Preises unserer weiter veräußerten Ware sicherheitshalber ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, dem Kunden für die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir verpflichten uns, Zeit seines Besitzes für die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherung insoweit nach unserer angelieferten Produkte eine ▇▇▇▇▇ freizugeben, falls ihr Wert die zum üblichen Mietpreis zu sichernden Forderungen um 15 % übersteigt (kann ergänzt werden)berechnen.
Appears in 1 contract
Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Dienstleistungen
Eigentumsvorbehalt. Die verkauften Waren bleiben 1. Bis zur Erfüllung der uns aufgrund des Kaufvertrages gegenüber dem Kunden zustehenden Forderungen behalten wir uns das Eigentum an dem Liefergegenstand vor. Ist der Kunde eine juristische Person öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluß des Kaufvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für unsere Forderungen gegen den Kunden aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich sämtlicher uns im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen. Auf Verlangen des Kunden sind wir zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Kunde sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung anderweitig eine angemessene Sicherung besteht.
2. Unser Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu verarbeiten und zu veräußern. Der Kunde tritt schon jetzt an uns jeweils in Höhe unseres Kaufpreisanspruches seine Forderung aus dem Weiterverkauf ab. Der Kunde ist bis auf Widerruf zum Einzug dieser abgetretenen Forderung berechtigt und verpflichtet. Stellt der Kunde seine Zahlungen ein, erlischt dessen Einzugsermächtigung und sind wir im Umfang der jeweiligen unanfechtbaren Kaufpreistilgung zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen aus den Geschäftsbedingungen herrührenden, auch künftig entstehenden Forderungen, unser Eigentum. Bei laufenden Rechnungen gilt unser - nach vorstehenden Bedingungen ausbedungenes - Vorbehaltseigentum als Sicherung unserer SaldoforderungRückabtretung verpflichtet.
3. Der Kunde darf unsere Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verkaufen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig. Soweit ein Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nicht gegen bar erfolgen sollte, tritt uns der Kunde bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Erwerber sicherheitshalber ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, die an uns abgetretene Forderung solange treuhänderisch für uns einzuziehen, bis er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommtden unter Eigentumsvorbehalt stehenden Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die Abtretung offenzulegen Pfändungen sowie Beschlagnahmen hat er den Dritten von unserem bestehenden Eigentum in Kenntnis zu setzen und von dem Dritten Zahlung an uns unverzüglich zu verlangen. Der Kunde hat uns auf Verlangen alle zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zukommen zu lassen. Nimmt der Kunde seine Forderungen aus Weiterveräußerung unserer Ware in ein mit seinen Abnehmern bestehendes echtes oder sog. uneigentliches Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er hiermit seine Ansprüche auf den zu seinen Gunsten festgestellten und anerkannten Saldo, sowie einen bei Beendigung des Kontokorrentverhältnissen etwa bestehenden Überschuss (pauschaler Schlusssaldo) im Voraus in Höhe des ihm von uns berechneten Preises unserer weiter veräußerten Ware sicherheitshalber abbenachrichtigen.
4. Bei vertragswidrigem Verhalten des KäufersKunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ; sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggfvom Kaufvertrag zurückzutreten. Abtretung Steht uns darüber hinaus ein Anspruch auf Schadenersatz statt der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte Leistung zu verlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir verpflichten und nehmen wir den Liefergegenstand wieder an uns, die besteht Einigkeit zwischen uns und dem Kunden darüber, dass wir dem Kunden den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme vergüten. Auf Wunsch des Kunden, der nur unverzüglich nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherung insoweit Rücknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird nach unserer dessen ▇▇▇▇ freizugebenein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger den gewöhnlichen Verkaufswert ermitteln. Der Kunde trägt sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Kosten der Verwertung betragen ohne Nachweis 30% des Verwertungserlöses. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, falls ihr Wert wenn wir höhere oder der Kunde niedrigere Kosten nachweist.
5. Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, uns seine Abnehmer zu benennen, Ihnen die Abtretung mitzuteilen, uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu sichernden Forderungen um 15 % übersteigt (kann ergänzt werden)erteilen und Unterlagen auszuhändigen. Auch sind wir berechtigt, den Abnehmer unseres Kunden von der Abtretung zu benachrichtigen.
6. Ist der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluß des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, ist er verpflichtet, den unter Vorbehalt gelieferten Kaufgegenstand ausreichend gegen Feuer, Einbruch, Diebstahl, Wasserschäden und ähnliches zum Neuwert, bzw. bei gebrauchter Ware in Höhe des Kaufpreises, zu versichern. Im Falle eines Schadens der vorbezeichneten Art ist der Kunde verpflichtet, uns die ihm gegenüber der Versicherung zustehenden Ansprüche auf Ersatzleistung abzutreten, mindestens in Höhe der uns gegenüber dem Kunden noch zustehenden Forderungen.
Appears in 1 contract
Sources: Sales Contracts
Eigentumsvorbehalt. Die verkauften Das Eigentum an den gelieferten Waren bleiben bleibt zur Sicherung aller, auch künftig in laufenden Geschäftsverbindungen entstehenden Forderungen gegen den Käufer, bis zur vollständigen Bezahlung Bezahlung, bei Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung dieser Forderung, vorbehalten. Unser Eigentum erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung unserer sämtlichen Ware entstehenden neuen Erzeugnisse. Bei einer Verarbeitung, Verbindung und Vermischung unserer Ware mit uns nicht gehörenden Sachen erwerben wir im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Ware das Miteigentum an den neuen Sachen. Der Käufer verwahrt diese für uns. Ware in unserem Allein- oder Miteigentum wird nachfolgend Vorbehaltsware genannt. Alle Forderungen aus den Geschäftsbedingungen herrührendender Veräußerung der Vorbehaltsware aus unseren gegenwärtigen und künftigen Warenlieferungen tritt der Käufer, auch künftig entstehenden Forderungensoweit sie Entgelte für Arbeitsleistungen enthalten, unser Eigentum. Bei laufenden Rechnungen gilt unser - nach vorstehenden Bedingungen ausbedungenes - Vorbehaltseigentum als mit allen Nebenrechten zur Sicherung unserer Saldoforderung. Der Kunde darf unsere Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verkaufen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig. Soweit ein Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nicht gegen bar erfolgen sollte, tritt uns der Kunde bereits Forderungen schon jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Erwerber sicherheitshalber ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, die an uns abgetretene Forderung solange treuhänderisch für uns einzuziehen, bis er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die Abtretung offenzulegen und von dem Dritten Zahlung an uns zu verlangen. Der Kunde hat uns auf Verlangen alle zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zukommen zu lassen. Nimmt der Kunde seine Forderungen aus Weiterveräußerung unserer Ware in ein mit seinen Abnehmern bestehendes echtes oder sog. uneigentliches Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er hiermit seine Ansprüche auf den zu seinen Gunsten festgestellten und anerkannten Saldo, sowie einen bei Beendigung des Kontokorrentverhältnissen etwa bestehenden Überschuss (pauschaler Schlusssaldo) im Voraus in Höhe des ihm von uns berechneten Preises unserer weiter veräußerten Ware sicherheitshalber ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des KäufersVeräußerungen von Waren, insbesondere Zahlungsverzugan denen wir Miteigentum haben, sind beschränkt sich die Abtretung auf den Forderungsanteil, der unserem Miteigentumsanteil entspricht. Wird Vorbehaltsware zusammen mit anderen Sachen zu einem Gesamtpreis veräußert, so beschränkt sich die Abtretung auf den Rechnungswert unserer Ware. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 %, so werden wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche auf Verlangen des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherung insoweit Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ freizugebenfreigeben oder deren Freigabe veranlassen. Solange der Käufer seinen Verpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß, falls ihr Wert insbesondere rechtzeitig nachkommt, kann er über die zu sichernden Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang verfügen und die an uns abgetretenen Forderungen um 15 % übersteigt (kann ergänzt werden)selbst einziehen. Abtretungen und außergewöhnliche Verfügungen, wie Verpfändun- gen und Sicherungsübereignungen, sind unzulässig. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware und unsere Forderungen hat der Käufer uns unverzüglich mitzuteilen.
Appears in 1 contract
Eigentumsvorbehalt. Die verkauften Waren bleiben Wir behalten uns das alleinige Eigentum an allen Liefergegenständen (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Erfüllung sämtlicher uns aus den Geschäftsbedingungen herrührenden, auch künftig entstehenden Forderungen, unser Eigentumder Geschäftsverbindung mit dem Kunden zustehenden Ansprüche vor. Bei laufenden Rechnungen gilt unser - nach vorstehenden Bedingungen ausbedungenes - Vorbehaltseigentum als laufender Rechnung dient das gesamte Vorbehaltsgut zur Sicherung unserer Saldoforderungder Saldenforderung. Der Kunde darf ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und angemessen gegen üblichen Risiken (Diebstahl, Feuer, Wasser, etc.) zu versichern. Die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der gelieferten Vorbehaltswaren im Ganzen oder in Teilen ist für die Dauer des Eigentumsvorbehalts nicht gestattet. Der Kunde verpflichtet sich für den Fall, dass wir die Liefergegenstände nicht an den Kunden selbst, sondern an einen Dritten liefern, diesen Dritten auf unseren Eigentumsvorbehalt und die Unzu- lässigkeit von Verpfändungen und Sicherungsübereignungen ausdrücklich hinzuweisen. Bei Pfändungen der Vorbehaltsware durch Dritte oder bei sonstigen Eingriffen Dritter muss der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und muss uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Der Kunde trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung der Vorbehaltsware nur aufgewendet werden müssen, sofern sie nicht von dem Dritten eingezogen werden können. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zu einem von uns erklärten Widerruf im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verkaufenzu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen Einen Widerruf werden wir nur aus wichtigem Grund erklären. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder Sicherungsübereignung sonstigen begründeten Anhaltspunkten für eine unseren Zahlungs- anspruch gefährdende Verschlechterung der Vermögens- verhältnisse des Kunden. Der Kunde ist berechtigt, vorbehaltlich des aus wichtigem Grund zulässigen Widerrufs, über die Vorbehaltsware ist im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs zu verfügen. Unzulässig sind insbesondere Sicherungsüber- eignung und Verpfändung. Die Vorbehaltsware darf nur dann vom Kunden an den Erwerber weitergegeben werden, wenn sich der Kunde mit seinen Verpflichtungen uns gegenüber nicht zulässigin Verzug befindet. Soweit ein Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nicht gegen bar erfolgen sollte, Im Fall der Weiterveräußerung tritt uns der Kunde bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Erwerber sicherheitshalber ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde ist widerruflich ermächtigtsämtliche Ansprüche aus der Weiterveräußerung, insbesondere Zahlungsforderungen aber auch sonstige Ansprüche, die im Zusammenhang mit der Veräußerung stehen, an uns abgetretene Forderung solange treuhänderisch für uns einzuziehenab, bis er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigtund zwar unabhängig davon, die Abtretung offenzulegen und von dem Dritten Zahlung an uns zu verlangen. Der Kunde hat uns auf Verlangen alle zur Geltendmachung ob der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zukommen zu lassen. Nimmt der Kunde seine Forderungen aus Weiterveräußerung unserer Ware in ein mit seinen Abnehmern bestehendes echtes Liefergegenstand ohne oder sog. uneigentliches Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er hiermit seine Ansprüche auf den zu seinen Gunsten festgestellten und anerkannten Saldo, sowie einen bei Beendigung des Kontokorrentverhältnissen etwa bestehenden Überschuss (pauschaler Schlusssaldo) im Voraus in Höhe des ihm von uns berechneten Preises unserer weiter veräußerten Ware sicherheitshalber ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherung insoweit nach unserer ▇▇▇▇ freizugeben, falls ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 15 % übersteigt (kann ergänzt werden)Verarbeitung weiterverkauft worden ist.
Appears in 1 contract
Sources: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. Die verkauften Waren bleiben gelieferte ▇▇▇▇ bleibt bis zur vollständigen Tilgung des Kaufpreises unser Eigentum. Sofern uns nach Bezahlung unserer sämtlichen des Kaufpreises gegen des Bestellers weitere Forderungen aus den Geschäftsbedingungen herrührendenanderen Warenlieferungen, aus Reparaturarbeiten an von uns gelieferten oder anderen Geräten oder aus der Vermietung von Flurfördergeraten zustehen, so bleibt die Ware auch künftig entstehenden Forderungen, darüber hinaus bis zur Tilgung unser Eigentum. Bei laufenden Rechnungen laufender Forderung gilt unser - nach vorstehenden Bedingungen ausbedungenes - Vorbehaltseigentum das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldenforderung. Übersteigt der Wert der Ware, die nach Bezahlung des Kaufpreises weiterhin unter Eigentumsvorbehalt steht, unsere Gesamtforderung nicht nur vorübergehend um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Eigentumsübertragung an einem oder mehreren Gegenständen unserer Saldoforderung▇▇▇▇ verpflichtet. Bei Diskontfinanzierung verpflichtet sich der Käufer bei bestehendem Minussaldo gegenüber der Verkäufer/in die vorbenannte Kaufsache an den Käufer zur Sicherung des Saldos zurückübereignen. Kommt der Käufer dieser Verpflichtung nicht nach, so macht er sich in Höhe des Minussaldos unter Berücksichtigung des Wertes des Kaufgegenstandes schadensersatzpflichtig. Für den Fall, dass unser Material mit einer anderen beweglichen Sache zu einer neuen einheitlichen Sache verbunden wird, oder für den Fall, dass unser Material durch Verarbeitung oder Umbildung zu einer neuen Sache wird, bleiben wir Miteigentümer. Letzteres nach dem Verhältnis des Wertes, den die Sache zur Zeit der Verbindung, Verarbeitung oder Umbildung hatte. Solange die Ware in unserem Eigentum oder Miteigentum steht, hat uns der Besteller jede Beeinträchtigung unseres Eigentums sofort anzuzeigen. Um dies sicherzustellen, hat der Besteller durch Anlegen eines Verzeichnisses, in welchem die Geräte mit Bezeichnung und Gerätenummer aufzuführen sind, oder durch andere geeignete Maßnahmen zu gewährleisten, dass jederzeit feststellbar ist, welche der sich im Besitz des Bestellers befindlichen Geräte in unserem Eigentum stehen. Der Kunde darf unsere Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verkaufenAbnehmer ist berechtigt, unser Eigentum zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Verpfändungen Von einer Pfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig. Soweit ein Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nicht gegen bar erfolgen sollte, tritt einer anderen Beeinträchtigung durch Dritte hat uns der Kunde bereits Abnehmer unverzüglich zu benachrichtigen. Durch Veräußerung unseres Eigentums entstandene Forderungen gegen Dritte werden schon jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Erwerber sicherheitshalber ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, die an uns abgetretene Forderung solange treuhänderisch für uns einzuziehen, bis er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommtabgetreten. Bei Zahlungsverzug oder Zahlungsschwierigkeiten des Kunden Käufers sind wir berechtigt, die Abtretung offenzulegen und von dem Dritten Zahlung an uns sofortige Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Waren zu verlangen. Bis zur Herausgabe hat der Käufer für uns die Waren getrennt von den anderen Waren zu lagern und als unser Eigentum zu kennzeichnen, sich jeder Verfügung darüber zu enthalten und uns ein Verzeichnis unseres Eigentums zu übergeben. Unbeschadet unserer sonstigen Ansprüche steht uns das Recht zu, ohne gerichtlichen Herausgabetitel die gelieferten Gegenstände zur Sicherung unseres Eigentumsvorbehaltes wegzuholen und bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sicherzustellen. Der Kunde Käufer räumt uns und unseren Beauftragten das Recht ein, zwecks Besichtigung, Rückholung und Verladung usw. jederzeit den Lagerort der gelieferten Gegenstände zu betreten. Die Rückholung und Sicherstellung gilt nicht als Erklärung des Rücktritts vom Vertrag. Für den Fall, dass wir bei Nichterfüllung der Zahlungspflicht des Abnehmers vom Vertrag zurücktreten oder aus sonstigen Gründen gemäß des bestehenden Eigentumsvorbehaltes die gelieferten Erzeugnisse zurückzuerhalten, hat uns auf Verlangen alle zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zukommen zu lassen. Nimmt Abnehmer für die Zeit seines Besitzes an der Kunde seine Forderungen aus Weiterveräußerung unserer gelieferten Ware in ein mit seinen Abnehmern bestehendes echtes oder sog. uneigentliches Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er hiermit seine Ansprüche auf den zu seinen Gunsten festgestellten und anerkannten Saldo, sowie einen bei Beendigung des Kontokorrentverhältnissen etwa bestehenden Überschuss (pauschaler Schlusssaldo) im Voraus eine Nutzungsentschädigung in Höhe des ihm von uns berechneten Preises unserer weiter veräußerten Ware sicherheitshalber abMietpreise zu entrichten. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherung insoweit nach unserer ▇▇▇▇ freizugeben, falls ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 15 % übersteigt (kann ergänzt werden)Die Geltendmachung weiterer Aufwendungen bleibt vorbehalten.
Appears in 1 contract
Eigentumsvorbehalt. Die verkauften Waren bleiben bis Bis zur vollständigen endgültigen Bezahlung unserer sämtlichen aus den Geschäftsbedingungen herrührendensämtlicher auf der Grundlage der Geschäftsverbindung entstandenen und entstehenden Forderungen bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum (Vorbehaltsware). Bei mehreren Forderungen oder laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für die Saldoforderung, auch künftig entstehenden Forderungenwenn einzelne Warenlieferungen bereits bezahlt sind. Im Falle vertragswidrigen Verhaltens des Käufers, unser Eigentumz.B. Zahlungsverzug, haben wir nach vorheriger Setzung einer angemessenen Frist das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Nehmen wir die Vorbehaltsware zurück, stellt dies einen Rücktritt vom Vertrag dar. Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware nach Rücknahme zu verwerten. Nach Abzug eines angemessenen Betrages für die Verwertungskosten ist der Verwertungserlös mit den uns vom Käufer geschuldeten Beträgen zu verrechnen. Bei laufenden Rechnungen gilt Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf unser - nach vorstehenden Bedingungen ausbedungenes - Vorbehaltseigentum als Sicherung unserer SaldoforderungEigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Der Kunde darf unsere Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verkaufenGeschäftsgang zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignung Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware ist nicht zulässig. Soweit ein Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nicht gegen bar erfolgen sollte, entstehenden Forderungen tritt uns der Kunde Käufer bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Erwerber sicherheitshalber sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde ist widerruflich ermächtigtermächtigen den Käufer widerruflich, die an uns abgetretene Forderung solange treuhänderisch abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung erlischt, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt, in Zahlungsschwierigkeiten gerät, ihm gegenüber Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ergriffen werden oder über sein Vermögen das gerichtliche Insolvenzverfahren eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird. Verarbeitung oder Umbildung der Waren erfolgen stets für uns einzuziehenals Hersteller, bis er seinen Zahlungsverpflichtungen jedoch ohne Verpflichtung für uns. Werden die Liefergegenstände mit anderen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommtnicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Umarbeitung. Bei Zahlungsverzug Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verbunden oder untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Kunden sind wir berechtigtWertes der Liefergegenstände zu den anderen verbundenen oder vermischten Gegenständen. Ist bei der Verbindung oder Vermischung die Sache des Käufers als Hautsache anzusehen, die Abtretung offenzulegen und von dem Dritten Zahlung so gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteilig das Miteigentum an uns zu verlangender neuen Sache überträgt. Der Kunde hat uns auf Verlangen alle zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zukommen zu lassen. Nimmt der Kunde seine Forderungen aus Weiterveräußerung unserer Ware in ein mit seinen Abnehmern bestehendes echtes oder sog. uneigentliches Kontokorrentverhältnis auf, Käufer verwahrt das so tritt er hiermit seine Ansprüche auf den zu seinen Gunsten festgestellten und anerkannten Saldo, sowie einen bei Beendigung des Kontokorrentverhältnissen etwa bestehenden Überschuss (pauschaler Schlusssaldo) im Voraus in Höhe des ihm von uns berechneten Preises unserer weiter veräußerten Ware sicherheitshalber ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vorentstandene Miteigentum für uns. Wir verpflichten unssind verpflichtet, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherung zustehenden Sicherheiten insoweit nach unserer ▇▇▇▇ freizugeben, falls ihr als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um 15 mehr als 10 % übersteigt (kann ergänzt werden)übersteigt; dabei obliegt uns die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten.
Appears in 1 contract
Sources: Allgemeine Liefer , Leistungs Und Verkaufsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. Die verkauften Waren von uns gelieferten Erzeugnisse (Vorbehaltsware) bleiben unser Eigentum bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher uns gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, werden wir auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt und die Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer von seinem Kunden Bezahlung unserer sämtlichen aus erhält oder den Geschäftsbedingungen herrührendenVorbehalt macht, auch künftig entstehenden Forderungendass das Eigentum auf den Kunden erst übergeht, unser Eigentumwenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat. Bei laufenden Rechnungen gilt unser - nach vorstehenden Bedingungen ausbedungenes - Vorbehaltseigentum als Sicherung unserer Saldoforderung. Der Kunde darf unsere Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verkaufen. Verpfändungen Pfändungen, Beschlagnahmen oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig. Soweit ein Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nicht gegen bar erfolgen sollte, tritt uns sonstigen Verfügungen oder Angriffen Dritter hat der Kunde bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Erwerber sicherheitshalber ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, die an uns abgetretene Forderung solange treuhänderisch für uns einzuziehen, bis er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommtunverzüglich zu benachrichtigen. Bei Zahlungsverzug Pflichtverletzungen des Kunden sind wir berechtigt, die Abtretung offenzulegen und von dem Dritten Zahlung an uns zu verlangen. Der Kunde hat uns auf Verlangen alle zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zukommen zu lassen. Nimmt der Kunde seine Forderungen aus Weiterveräußerung unserer Ware in ein mit seinen Abnehmern bestehendes echtes oder sog. uneigentliches Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er hiermit seine Ansprüche auf den zu seinen Gunsten festgestellten und anerkannten Saldo, sowie einen bei Beendigung des Kontokorrentverhältnissen etwa bestehenden Überschuss (pauschaler Schlusssaldo) im Voraus in Höhe des ihm von uns berechneten Preises unserer weiter veräußerten Ware sicherheitshalber ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des KäufersKunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zum Rücktritt und zur Rücknahme berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen ; der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Die Rücknahme bzw. Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes erfordert keinen Rücktritt von uns; in diesen Handlungen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vorVertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich erklärt. Wir verpflichten unsDie von uns gelieferten Erzeugnisse (Vorbehaltsware) bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns nach zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, werden wir auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt und die Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer von seinem Kunden Bezahlung erhält oder den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherung insoweit nach unserer ▇▇▇▇ freizugebenVorbehalt macht, falls ihr Wert die dass das Eigentum auf den Kunden erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Angriffen Dritter hat der Kunde uns unverzüglich zu sichernden Forderungen um 15 % übersteigt (kann ergänzt werden)benachrichtigen. Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zum Rücktritt und zur Rücknahme berechtigt; der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Die Rücknahme bzw. Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes erfordert keinen Rücktritt von uns; in diesen Handlungen oder der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich erklärt.
Appears in 1 contract
Sources: Allgemeine Lieferbedingungen
Eigentumsvorbehalt. Die verkauften Wir behalten uns das Eigentum an gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen aus den Geschäftsbedingungen herrührenden, auch künftig entstehenden Forderungen, unser Eigentum. Bei laufenden Rechnungen gilt unser - nach vorstehenden Bedingungen ausbedungenes - Vorbehaltseigentum als Sicherung unserer Saldoforderung. Der Kunde darf unsere Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verkaufen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig. Soweit ein Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nicht gegen bar erfolgen sollte, tritt uns der Kunde bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Erwerber sicherheitshalber ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, die an uns abgetretene Forderung solange treuhänderisch für uns einzuziehen, bis er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die Abtretung offenzulegen und von dem Dritten Zahlung an uns zu verlangen. Der Kunde hat uns auf Verlangen alle zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zukommen zu lassen. Nimmt der Kunde seine aller Forderungen aus Weiterveräußerung unserer Ware in ein mit seinen Abnehmern bestehendes echtes oder sog. uneigentliches Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er hiermit seine Ansprüche auf den zu seinen Gunsten festgestellten und anerkannten Saldo, sowie einen bei Beendigung des Kontokorrentverhältnissen etwa bestehenden Überschuss (pauschaler Schlusssaldo) im Voraus in Höhe des ihm von uns berechneten Preises unserer weiter veräußerten Ware sicherheitshalber abdem Liefervertrag einschließlich Nebenforderungen vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, Käufers sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen zurückzuverlangen. Eine Verarbeitung oder ggfUmbildung der noch unter Eigentumsvorbehalt stehenden Kaufsache durch den Käufer wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen, zu verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf alle Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung. Die Veräußerung und Besitzüberlassung in unserem Sicherungseigentum stehender Waren an Dritte bedarf unserer Zustimmung mindestens in Textform. Soweit Waren im Betrieb des Kunden bestimmungsgemäß zur Weiterveräußerung bestimmt sind, ist der Kunde zur Weiterveräußerung im Rahmen eines ordnungsgemäßen und üblichen Geschäftsverkehrs ermächtigt. Für diesen Fall tritt der Kunde schon jetzt seine Entgeltforderung aus der weiteren Veräußerung in Höhe des Rechnungswertes der von uns gelieferten Waren an uns ab. Wir sind zur Offenlegung der Abtretung ermächtigt, wenn der Herausgabeansprüche Kunde in Zahlungsverzug gerät, zahlungsunfähig wird oder Antrag auf Eröffnung des Käufers gegen Dritte zu verlangenInsolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt wird. In Wir sind in den oben aufgeführten Fällen zur Offenlegung der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vorAbtretung ermächtigt. Wir verpflichten uns, die uns zur Freigabe der uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherung insoweit zustehenden Sicherheiten, sofern sie den Wert der zu sichernden Forderung um 20 % übersteigen. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in sonstige Sicherheiten hat der Kunde uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Dies gilt entsprechend für Beeinträchtigungen oder Eingriffe sonstiger Art. § 10 Miet-/Leihgüter Bei zur Erprobung oder leihweise gelieferten Gegenständen oder Softwareprodukten sowie vermietet überlassener Ware/n erfolgt der Gefahrenübergang an den Kunden. Der Kunde ist für die sachgemäße Nutzung, deren Verlust oder missbräuchliche Verwendung verantwortlich. Auf Verlangen sind gelieferte Güter zu Lasten des Kunden im üblichen Rahmen gegen Beschädigung und Verlust zu versichern. § 11 Schadenersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen, Verzug und Schadenersatz bei Lieferverzögerungen, Haftungsbeschränkungen, Verlängerung von Verjährungsfristen, Datensicherungspflicht und Haftung bei Datenverlusten Außer in den Fällen der Übernahme einer Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie, dem Ausschluss der Leistungspflicht gem. § 275 BGB, der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. bei Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und der Haftung gem. §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz liegt ein Vertretenmüssen im Sinne gesetzlicher Bestimmungen, die zur Leistung von Schadenersatz oder zum Ersatz vergeblicher Aufwendungen verpflichten, durch uns, unsere Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit vor. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. bei Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen Schaden und die Ersatzpflicht auf die vertragstypischen Aufwendungen begrenzt. Für die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten haften wir nur bei Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei der Übernahme von Beschaffungs- oder Haltbarkeitsgarantien haften wir im gesetzlichen Rahmen. Im Falle des von uns zu vertretenden Verzuges ist der Kunde berechtigt, für jede volle Woche des Verzuges eine pauschalisierte Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Auftragswertes, maximal 10 % des Auftragswertes zu verlangen. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder eine Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, d.h. eine Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, darstellt. Setzt der Kunde uns, nachdem wir uns bereits in Verzug befinden, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist der Kunde nach unserer fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatz statt Erfüllung oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen steht dem Kunden nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens oder der vorhersehbaren Aufwendungen und nur dann zu, wenn der Verzug auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, d.h. einer Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, beruht. Im Übrigen ist die Haftung auf maximal 50 % des eingetretenen Schadens und 50 % der vergeblichen Aufwendungen begrenzt. Rücktritt, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ freizugebenstatt Erfüllung oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen können nur innerhalb von 14 Tagen nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist geltend gemacht werden. Die Haftungsbegrenzungen nach den vorstehenden Absätzen gelten nicht, falls ihr Wert sofern ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde. Bei nicht vertragsgemäßer Bewirkung einer Teilleistung ist Rücktritt vom gesamten Vertrag nur zulässig, wenn die Teile der Leistung als zusammengehörend vereinbart wurden und nicht ohne Nachteil voneinander trennbar sind. Ansprüche wegen Mängeln verjähren gegenüber Kunden, die nicht Verbraucher sind, bei Kaufsachen innerhalb von einem Jahr nach Lieferung, bei Werkleistungen innerhalb von einem Jahr nach Abnahme, wenn nicht die Verjährung nach den gesetzlichen Vorschriften unterbrochen wird oder gehemmt ist oder wir den Mangel arglistig verschwiegen haben. Sonstige Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Leistungserbringung verjähren innerhalb von einem Jahr nach dem Beginn der gesetzlichen Verjährung, wenn nicht die Verjährung nach den gesetzlichen Vorschriften unterbrochen wird oder gehemmt ist. Bei schuldhaften Verletzungen von Vertragspflichten durch uns, die zur Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit führen, gelten abweichend zum vorstehenden die gesetzlichen Verjährungsfristen. Der Kunde ist verpflichtet, unmittelbar vor Beginn der Servicearbeiten durch uns alle vorhandenen Daten zu sichernden Forderungen um 15 % übersteigt (kann ergänzt werden).sichern. Die Haftung für Datenverluste wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei gebotener und Gefahren entsprechender § 12 Verschwiegenheitspflicht, Vertraulichkeit Die Vertragsparteien verpflichten sich, während der Dauer des Vertragsverhältnisses und auch nach dessen Beendigung, über alle zur Kenntnis gelangten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren. Die Parteien verpflichten sich, über Angelegenheiten der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen der Durchführung und Abwicklung vertraglicher Beziehungen zwischen den Parteien zur Kenntnis gelangt sind und gelangen, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren. Stillschweigen ist insbesondere zu bewahren im Hinblick auf das Steuergeheimnis und die insoweit bestehende Vertraulichkeitspflichten, auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, vertrauliche Daten und Informationen sowie unternehmensbezogenes know-how. Nicht vertraulich sind nur solche Informationen und Unterlagen, die
Appears in 1 contract
Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. Die verkauften Waren bleiben bis 1. Bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die uns gegen den Geschäftsbedingungen herrührendenBesteller jetzt oder künftig zustehen, auch künftig entstehenden Forderungenwerden uns folgende Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer ▇▇▇▇ freigeben werden, soweit ihr Wert unsere Gesamtforderung nachhaltig um mehr als 10 % übersteigt:
2. Die Ware bleibt unser Eigentum. Bei laufenden Rechnungen gilt unser - nach vorstehenden Bedingungen ausbedungenes - Vorbehaltseigentum Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Sicherung Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung gegen uns. Wird die Ware zusammen mit uns nicht gehörenden Sachen, Stoffen oder sonstigen fremden Werten auch für einen Dritten als Hersteller verarbeitet, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer SaldoforderungWare zu den fremden Werten zur Zeit der Verarbeitung. Der Kunde darf unsere Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verkaufenzu verarbeiten, solange er sich nicht im Zahlungsverzug befindet. Erlischt unser (Mit-) Eigentum durch Verbindung oder Verarbeitung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Bestellers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Besteller verwahrt das (Mit-) Eigentum unentgeltlich. Der Besteller ist als Verwahrer insbesondere verpflichtet, die Ware ordnungsgemäß zu sichern und zu pflegen und dabei darauf zu achten, dass keine Gefährdung von Personen oder Sachen möglich ist. Die möglichen Risiken sind ordnungsgemäß durch Versicherungen abzudecken. Ware, an der uns (Mit-) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
3. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er sich nicht im Zahlungsverzug befindet. Verpfändungen oder Sicherungsübereignung Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware ist nicht zulässig. Soweit ein Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nicht gegen bar erfolgen sollte, entstehenden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen oder Entschädigungen tritt uns der Kunde Besteller bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Erwerber sicherheitshalber sicherungshalber in Höhe von 110 % des Rechnungswertes an uns ab. Wir nehmen Ohne Einfluss auf die Abtretung anbleibt der Umstand, ob der Einbau durch uns, den Käufer oder Erfüllungsgehilfen der einen oder anderen Vertragspartei geleistet wird. Der Kunde ist Besteller wird widerruflich ermächtigt, die an uns abgetretene Forderung solange treuhänderisch abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann von uns einzuziehenwiderrufen werden, bis er wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht ordnungsgemäß nachkommt.
4. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir Der Besteller ist erst nach unserer Zustimmung berechtigt, die Abtretung offenzulegen und von aus dem Dritten Zahlung Geschäftsverkehr mit seinen Bestellern resultierende an uns zu verlangen. Der Kunde hat uns auf Verlangen alle zur Geltendmachung der abgetretene Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zukommen zu lassen. Nimmt der Kunde seine Forderungen aus Weiterveräußerung unserer Ware in ein mit seinen Abnehmern bestehendes echtes oder sog. uneigentliches Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er hiermit seine Ansprüche auf den zu seinen Gunsten festgestellten und anerkannten Saldo, sowie einen bei Beendigung des Kontokorrentverhältnissen etwa bestehenden Überschuss (pauschaler Schlusssaldo) im Voraus Wege des echten Factoring an einen Faktor zu verkaufen. Die Forderung gegen den Faktor wird bereits jetzt in Höhe von 110 % des ihm von Rechnungswertes der betroffenen Vorbehaltsware an uns berechneten Preises unserer weiter veräußerten Ware sicherheitshalber ababgetreten. Dient die Forderung gegen den Faktor auch anderen Eigentumsvorbehaltslieferanten als Sicherheit, ist die Abtretung auf die Höhe des Anteils beschränkt, der sich aus dem Verhältnis aller durch Eigentumsvorbehalt und Abtretung gesicherten Forderungen gegen den Besteller ergibt (Quotenanteil). Mit Zahlung des Kaufpreises für die Forderung durch den Faktor ist unsere Forderung aus dem betroffenen Vertragsverhältnis gegen den Besteller sofort und ohne Skontoabzug fällig.
5. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Besteller auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Durch den Zugriff verursachte Kosten und Schäden trägt der Besteller.
6. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, Bestellers – insbesondere Zahlungsverzug, Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen zurückzunehmen. Sollte sich die Vorbehaltsware bei einem Dritten befinden, tritt der Besteller bereits jetzt seine Herausgabeansprüche gegen den Dritten an uns ab. Soweit dem Dritten berechtigte Ansprüche an der Vorbehaltsware zustehen, werden diese berücksichtigt. Als mittelbarer Besitzer der Vorbehaltsware haben wir das Recht zum Betreten der Grundstücke, Räume und Dächer des Bestellers auf denen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangenin denen die Vorbehaltsware lagert. In der Zurücknahme, Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein ebenso wenig wie in der Offenlegung der Sicherungsabtretung ein Rücktritt vom Vertrag vorVertrag.
7. Der Besteller ist auf unser Verlangen verpflichtet, über alle abgetretenen Forderungen Auskunft zu geben, insbesondere eine Liste der Schuldner mit Namen, Anschrift, Höhe der Forderungen, Datum und Nummer der Rechnungen zu erteilen und auf Verlangen die zur Durchsetzung der Ansprüche benötigten Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
8. Wir verpflichten unssind berechtigt, die uns Werte des Bestellers, welche unserer tatsächlichen Einwirkung unterliegen, als Sicherheit in Anspruch zu nehmen und nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherung insoweit nach unserer ▇▇▇▇ freizugeben, falls ihr Wert die erfolglosem Angebot einer angemessenen Ablösesumme freihändig zu sichernden Forderungen um 15 % übersteigt (kann ergänzt werden)verwerten.
Appears in 1 contract
Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. Die verkauften Waren bleiben von uns gelieferte ▇▇▇▇ bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen aus Erfüllung sämtlicher uns gegen den Geschäftsbedingungen herrührendenKunden zustehender Ansprüche, auch künftig entstehenden Forderungensoweit sie aus anderen Vertragsverhältnissen im Rahmen der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden resultieren, auch im Falle der Weiterveräußerung, Vermischung oder Verarbeitung unser Eigentum. Bei laufenden Rechnungen gilt unser - nach vorstehenden Bedingungen ausbedungenes - Vorbehaltseigentum Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Weiterveräußerung, Vermischung oder Verarbeitung und jegliche Verfügung, die nicht im Rahmen des beim Kunden üblichen Geschäftsbetriebes erfolgen, bedürfen während der Dauer unseres Eigentumsvorbehaltes in jedem Fall unserer vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Wird die von uns gelieferte Ware durch Vermischung wesentlicher Bestandteile einer einheitlichen Sache, so werden wir im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Ware zu den vermischten Sachen Dritter Mit- bzw. Alleineigentümer für die Dauer unseres Eigentumsvorbehaltes. Eine Verarbeitung der von uns gelieferten Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt stets ausschließlich in unserem Namen und Interesse, aber ohne die Übernahme von Verpflichtungen durch uns. Im Falle einer Verpfändung, Sicherungsübereignung, Weiterveräußerung, Vermischung bzw. Verarbeitung der von uns gelieferten Vorbehaltsware gelten sämtliche in diesem Zusammenhang erworbenen Ansprüche des Kunden gegen Dritte bereits jetzt als an uns zum Zwecke der Sicherung unserer SaldoforderungForderungen gegen den Kunden abgetreten. Der Sollte unser Eigentumsvorbehalt mit einer bereits erfolgten Globalzession des Kunden an Dritte zum Zweck der Finanzierung seines Geschäftsbetriebes kollidieren, so überträgt der Kunde darf unsere Vorbehaltsware nur uns bereit jetzt seine dingliche Anwartschaft an der von uns gelieferten Ware in dem Umfang, dass im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verkaufen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignung Zeitpunkt der Vorbehaltsware ist nicht zulässig. Soweit ein Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nicht gegen bar erfolgen sollteFreigabe des Sicherungseigentums durch den finanzierenden Dritten die entsprechende von uns gelieferte Ware wieder automatisch in unser Vorbehaltseigentum fällt, tritt uns ohne dass der Kunde bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Erwerber sicherheitshalber ab. Wir nehmen die Abtretung anEigentum daran erlangt. Der Kunde ist widerruflich durch uns ermächtigt, die an uns abgetretene Forderung solange treuhänderisch abgetretenen Ansprüche für uns unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen, bis solange er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommtnicht im Zahlungsverzug ist oder drohende Zahlungsunfähigkeit bzw. Bei Zahlungsverzug des Kunden Überschuldung vorliegt. Übersteigt der Wert der so bestehenden Sicherheiten unsere gesamten gesicherten Forderungen um 45 %, sind wir berechtigt, die Abtretung offenzulegen und von dem Dritten Zahlung an uns zu verlangen. Der Kunde hat uns auf Verlangen alle zur Geltendmachung einer Freigabe der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zukommen zu lassen. Nimmt der Kunde seine Forderungen aus Weiterveräußerung unserer Ware in ein mit seinen Abnehmern bestehendes echtes oder sog. uneigentliches Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er hiermit seine Ansprüche auf den zu seinen Gunsten festgestellten und anerkannten Saldo, sowie einen bei Beendigung des Kontokorrentverhältnissen etwa bestehenden Überschuss (pauschaler Schlusssaldo) im Voraus Sicherheiten in Höhe des ihm von uns berechneten Preises unserer weiter veräußerten Ware sicherheitshalber ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherung insoweit nach unserer ▇▇▇▇ freizugeben, falls ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 15 % übersteigt (kann ergänzt werden)diese Deckungsgrenze übersteigenden Betrages verpflichtet.
Appears in 1 contract
Sources: Sales Contracts
Eigentumsvorbehalt. Die verkauften Waren bleiben gelieferte ▇▇▇▇ bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen sämtlicher Forderungen aus den Geschäftsbedingungen herrührenden, auch künftig entstehenden Forderungen, der Geschäftsverbindung zwischen uns und dem Besteller unser Eigentum. Bei laufenden Rechnungen gilt unser - nach vorstehenden Bedingungen ausbedungenes - Vorbehaltseigentum als Sicherung unserer Saldoforderung. Der Kunde darf unsere Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verkaufen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignung Etwaige Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware ist nicht zulässigerfolgt ausschließlich für uns. Soweit ein Weiterverkauf unserer Wird Vorbehaltsware nicht vom Käufer als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Käufer schon jetzt gegen bar erfolgen sollteden Dritten oder den, tritt uns den es angeht, entstehenden Forderungen auf Vergütung in Höhe des Wertes der Kunde bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegenüber Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten einschließlich eines solchen auf Einräumung einer Sicherungshypothek mit dem Erwerber sicherheitshalber Rang vor dem Rest an den Verkäufer ab. Wir nehmen ; der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Der Kunde Besteller ist widerruflich zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs ermächtigt, sofern die Forderung aus dem Weiterverkauf unmittelbar an uns abgetretene Forderung solange treuhänderisch für uns einzuziehenabgetreten wird. Es ist dem Besteller untersagt, bis er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommtdie Vorbehaltsware im Rahmen von Räumungsverkäufen, Auktionen oder ähnlichen Sonderveranstaltungen zu verkaufen, sie zu verpfänden, Dritten zur Sicherung zu übereignen und zu verschenken. Bei Zahlungsverzug Pfändungen sowie Beschlagnahmung oder sonstigen Verfügungen durch Dritte Hand hat der Besteller uns unverzüglich zu unterrichten. Zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen stimmt der Kunde zu. Die Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Kunden sind Konkurses, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens können wir berechtigtjedoch verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, sowie alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht und die dazugehörigen Unterlagen aushändigt sowie dem Schuldner die Abtretung offenzulegen mitteilt. Bei Weiterveräußerung der Vorbehaltsware auf Kredit hat der Kunde sich gegenüber seinem Abnehmer das Eigentumsrecht vorzubehalten. Die Rechte und von dem Dritten Zahlung Ansprüche aus diesem Eigentumsvorbehalt werden bereits an uns zu verlangenabgetreten. Der Kunde hat uns auf Verlangen alle zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zukommen zu lassen. Nimmt Erfüllt der Kunde seine Verpflichtungen nicht oder nicht pünktlich, so können wir unbeschadet des uns zustehenden Anspruchs auf Vertragserfüllung die Ware herausverlangen, sofern eine dem Kunde zur Erfüllung seiner Verpflichtungen gesetzte angemessene Frist erfolglos verstrichen ist. Hat der Kunde den Vertrag erfüllt, so hat er Anspruch auf Rückgabe der Eigentumsvorbehaltware. Sofern die Forderungen des Bestellers gegen seine Abnehmer aus der Weiterveräußerung unserer Ware in ein mit seinen Abnehmern bestehendes echtes oder sog. uneigentliches Kontokorrentverhältnis aufKontokorrentkonto eingestellt werden, so tritt er den an die Stelle der einzelnen Forderungen tretenden Kontokorrentsaldo hiermit seine Ansprüche auf den zu seinen Gunsten festgestellten und anerkannten Saldo, sowie einen bei Beendigung des Kontokorrentverhältnissen etwa bestehenden Überschuss (pauschaler Schlusssaldo) im Voraus ebenfalls zur Sicherung in Höhe des ihm von uns berechneten Preises unserer weiter veräußerten Ware sicherheitshalber ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des KäufersWertes der zustehenden Forderungen um mehr als 20%, insbesondere Zahlungsverzug, so sind wir berechtigtverpflichtet, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung auf Wunsch des Bestellers einen entsprechenden Teil der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherung insoweit nach unserer ▇▇▇▇ Sicherungsrechte freizugeben, falls ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 15 % übersteigt (kann ergänzt werden).
Appears in 1 contract
Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. Die verkauften Waren bleiben bis (1) Bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen aus den Geschäftsbedingungen herrührenden, auch künftig entstehenden Erfüllung aller Forderungen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die uns gegen den Käufer jetzt oder zukünftig zustehen, bleibt die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) unser Eigentum. Bei laufenden Rechnungen gilt unser - Im Falle des vertragswidrigen Verhaltens des Käufers, z.B. Zahlungsverzug, haben wir nach vorstehenden Bedingungen ausbedungenes - Vorbehaltseigentum als Sicherung unserer Saldoforderungvorheriger Setzung einer angemessenen Frist das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Nehmen wir die Vorbehaltsware zurück, stellt dies einen Rücktritt vom Vertrag dar. Pfänden wir die Vorbehaltsware, ist dies ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware nach der Rücknahme zu verwerten. Nach Abzug eines angemessenen Betrages für die Verwertungskosten, ist der Verwertungserlös mit den uns vom Käufer geschuldeten Beträgen zu verrechnen.
(2) Der Kunde darf unsere Käufer hat die Vorbehaltsware nur pfleglich zu behandeln und diese auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Wartungs- und Inspektionsarbeiten, die erforderlich werden, sind vom Käufer auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen.
(3) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verkaufenzu veräußern und/oder zu verwenden, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignung Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware ist nicht zulässig. Soweit ein Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nicht gegen bar erfolgen sollte, entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt uns der Kunde Käufer bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Erwerber sicherheitshalber sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ; wir nehmen die Abtretung hiermit an. Der Kunde ist widerruflich ermächtigtWir ermächtigen den Käufer widerruflich, die an uns abgetretene Forderung solange treuhänderisch abgetretenen Forderungen für uns dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden, bis er wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zahlungsverzug Zur Abtretung dieser Forderung ist der Käufer auch nicht zum Zwecke des Kunden sind wir berechtigtForderungseinzugs im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Abtretung offenzulegen und von dem Dritten Zahlung Gegenleistung in Höhe der Forderungen solange unmittelbar an uns zu verlangen. Der Kunde hat uns auf Verlangen alle zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zukommen zu lassen. Nimmt der Kunde seine bewirken, als noch Forderungen aus Weiterveräußerung unserer Ware in ein mit seinen Abnehmern bestehendes echtes oder sog. uneigentliches Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er hiermit seine Ansprüche auf den zu seinen Gunsten festgestellten und anerkannten Saldo, sowie einen bei Beendigung des Kontokorrentverhältnissen etwa bestehenden Überschuss (pauschaler Schlusssaldo) im Voraus in Höhe des ihm von uns berechneten Preises unserer weiter veräußerten Ware sicherheitshalber ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen gegen den Käufer bestehen.
(4) Eine Verarbeitung oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung Umbildung der Vorbehaltsware durch den Käufer wird in jedem Fall für uns liegt - soweit vorgenommen. Sofern die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen verarbeitet wird, erwerben wir das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vorMiteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende neue Sache gilt das Gleiche wie für die Vorbehaltsware. Im Falle der untrennbaren Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Mehrwertsteuer) zu den anderen vermischten Sachen im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Käufers in Folge der Vermischung als Hauptsache anzusehen, sind der Käufer und wir uns einig, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum an dieser Sache überträgt; die Übertragung nehmen wir hiermit an. Unser so entstandenes Allein- oder Miteigentum an einer Sache verwahrt der Käufer für uns.
(5) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.
(6) Wir verpflichten unssind verpflichtet, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherung zustehenden Sicherheiten insoweit nach unserer ▇▇▇▇ freizugeben, falls ihr als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um 15 mehr als 10 % übersteigt (kann ergänzt werden)übersteigt, dabei obliegt uns die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten.
Appears in 1 contract
Sources: Sales Contracts
Eigentumsvorbehalt. Die verkauften Waren bleiben 1. Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand vor, bis zur vollständigen Bezahlung unserer unsere sämtlichen Forderungen gegen den Besteller aus den Geschäftsbedingungen herrührenden, auch der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden ForderungenForderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Dies gilt auch dann, unser Eigentum. Bei laufenden Rechnungen gilt unser - nach vorstehenden Bedingungen ausbedungenes - Vorbehaltseigentum als Sicherung unserer Saldoforderung. Der Kunde darf wenn unsere Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verkaufen. Verpfändungen einzelnen oder Sicherungsübereignung sämtlichen Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Vorbehaltsware ist nicht zulässig. Soweit ein Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nicht gegen bar erfolgen sollte, tritt uns der Kunde bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Erwerber sicherheitshalber ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, die an uns abgetretene Forderung solange treuhänderisch für uns einzuziehen, bis er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die Abtretung offenzulegen Saldo gezogen und von dem Dritten Zahlung an uns zu verlangen. Der Kunde hat uns auf Verlangen alle zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zukommen zu lassen. Nimmt der Kunde seine Forderungen aus Weiterveräußerung unserer Ware in ein mit seinen Abnehmern bestehendes echtes oder sog. uneigentliches Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er hiermit seine Ansprüche auf den zu seinen Gunsten festgestellten und anerkannten Saldo, sowie einen bei Beendigung des Kontokorrentverhältnissen etwa bestehenden Überschuss (pauschaler Schlusssaldo) im Voraus in Höhe des ihm von uns berechneten Preises unserer weiter veräußerten Ware sicherheitshalber abanerkannt ist. Bei vertragswidrigem Verhalten des KäufersBestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme des Liefergegenstandes nach Mahnung berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte Der Besteller ist zu verlangenHerausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme, Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware des Gegenstandes durch uns liegt - soweit liegt, sofern nicht das Verbraucherkreditgesetz Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein findet, ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn dies ausdrücklich von uns schriftlich erklärt wird. Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und all notwendigen Aufklärungen zu geben.
2. Der Besteller ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt uns jedoch bereits mit Vertragsabschluss mit sämtlichen Nebenrechten ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnisse, die Forderungen selbst einzuziehen, bleiben hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderungen solange nicht einzuziehen, als der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Wir können verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Wird der Liefergegenstand zusammen mit anderen Waren, die uns gehören, weiter verkauft, so gilt die Forderung des Bestellers gegen den Abnehmer in Höhe des zwischen uns und dem Besteller vereinbarten Lieferpreises als abgetreten.
3. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherung zustehenden Sicherungen insoweit nach unserer ▇▇▇▇ freizugeben, falls als ihr Wert die zu sichernden noch offenen Forderungen um 15 mehr als 25% übersteigt (kann ergänzt werden)übersteigt.
4. Der Besteller darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zu Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat er uns unverzüglich zu benachrichtigen.
5. Der Eigentumsvorbehalt und die uns zustehenden Sicherungen gelten bis zur vollständigen Freistellung als Eventualverbindlichkeiten, die wir im Interesse des Bestellers eingegangen sind.
Appears in 1 contract
Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. Die verkauften Wir behalten uns das Eigentumsrecht an allen von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises oder Werklohnes samt Zinsen und Nebengebühren vor. Der Käufer ist zur Weitergabe seines hinsichtlich des Kaufgegenstandes bestehenden Anwartschaftsrechtes im Rahmen seines Geschäftsbetriebes, jedoch nicht zu einer Verpfändung oder Sicherungsübereignung des Kaufgegenstandes befugt. Der Käufer hat uns von einer Pfändung durch Dritte umgehend in Kenntnis zu setzen und bei einer Geltendmachung unserer sämtlichen aus Rechte in jeder Weise mitzuwirken. Hierbei entstehende Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung entstehen-den Geschäftsbedingungen herrührenden, auch künftig entstehenden Forderungen, unser EigentumErzeugnisse. Bei laufenden Rechnungen gilt unser - Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung unserer Ware mit anderen Materialien erwerben wir Miteigentum an den dadurch entstehenden Erzeugnissen nach vorstehenden Bedingungen ausbedungenes - Vorbehaltseigentum als Sicherung unserer SaldoforderungMaßgabe der Wertschöpfungsanteile. Der Kunde darf unsere Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verkaufen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig. Soweit ein Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nicht gegen bar erfolgen sollteAlle Forderungen aus dem Verkauf von Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt uns der Kunde bereits Käufer schon jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Erwerber sicherheitshalber - gegebenenfalls in Höhe unseres Miteigentumsanteiles - zur Sicherung und Befriedigung ab. Wir nehmen die diese Abtretung an. Der Kunde Käufer darf diese Forderung weder zur Sicherung noch zur Befriedigung an Dritte abtreten. Von unseren Rechten aus dieser Zession machen wir nur dann Gebrauch, wenn der Käufer mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät oder sich seine Finanzlage ungünstig gestaltet. Der Käufer ist widerruflich ermächtigtauf jederzeitiges Verlangen verpflichtet, uns Namen und Anschriften seiner Abnehmer sowie Bestand und Höhe der aus dem Weiterverkauf resultierenden Forderungen bekannt zu geben sowie seinen in Betracht kommenden Abnehmern die Forderungsabtretung mitzuteilen. Weiteres ist der Käufer verpflichtet in seinen Geschäftsbüchern die Abtretung dieser Forderung an uns abgetretene gleichzeitig mit der Fakturierung an seinen Kunden in geeigneter Weise ersichtlich zu machen. Allfällige Zessionsgebühren sind vom Kunden zu tragen. Alle durch Barverkäufe von Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, in Empfang genommene Beträge übereignet der Käufer bereits jetzt bis zur Höhe der uns bis zu diesem Zeitpunkt aus der Lieferung dieser Ware gegen ihn zustehenden Forderung solange treuhänderisch an uns und weisen wir den Käufer bereits jetzt an, diese Beträge für uns einzuziehen, bis er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die Abtretung offenzulegen und von dem Dritten Zahlung an uns zu verlangen. Der Kunde hat uns auf Verlangen alle zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zukommen zu lassen. Nimmt der Kunde seine Forderungen aus Weiterveräußerung unserer Ware in ein mit seinen Abnehmern bestehendes echtes oder sog. uneigentliches Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er hiermit seine Ansprüche auf den zu seinen Gunsten festgestellten und anerkannten Saldo, sowie einen bei Beendigung des Kontokorrentverhältnissen etwa bestehenden Überschuss (pauschaler Schlusssaldo) im Voraus in Höhe des ihm von uns berechneten Preises unserer weiter veräußerten Ware sicherheitshalber ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherung insoweit nach unserer ▇▇▇▇ freizugeben, falls ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 15 % übersteigt (kann ergänzt werden)innezuhaben.
Appears in 1 contract
Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum an der gelieferten Ware verbleibt uns als Sicherheit für unsere jeweiligen sämtlichen - auch bedingten oder befristeten - Ansprüche aus der gesamten Geschäftsverbindung. Der Käufer hat das Recht, die gelieferte ▇▇▇▇ im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu verarbeiten und zu veräußern. Er darf sie jedoch weder zur Sicherheit übereignen, noch verpfänden. Pfändungen von dritter Seite sind uns unverzüglich anzuzeigen. Die verkauften Waren bleiben bis Ware ist alsdann auf unser Verlangen zum Schutze gegen weitere Pfändungen an der von uns bestimmten Stelle des Käufers einzulagern. Gerät der Käufer mit seiner Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so sind wir berechtigt, nach Einräumung einer Nachfrist zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen aus Vertragserfüllung die Rückgabe der Ware zu verlangen, wobei das Rückgabeverlangen als Rücktritt vom Vertrag gilt. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch die Verarbeitung entstehenden neuen Erzeugnisse. Diese Verarbeitung erfolgt durch den Geschäftsbedingungen herrührendenKäufer für uns, auch künftig ohne dass uns daraus irgendwelche Verpflichtungen entstehen. Vorsorglich überträgt der Käufer schon jetzt auf uns das Eigentum an den entstehenden Forderungenneuen Erzeugnissen unter gleichzeitiger Vereinbarung, unser Eigentumdass er dieselben für uns verwahrt. Bei laufenden Rechnungen Verarbeitung mit anderen, nicht uns gehörenden Waren durch den Käufer gilt unser - nach vorstehenden Bedingungen ausbedungenes - Vorbehaltseigentum als Sicherung unserer Saldoforderung. Der Kunde darf unsere Vorbehaltsware nur Vorstehendes gleichfalls, und zwar, sofern die von uns gelieferte Ware nicht die Hauptsache darstellt, mit der Maßgabe, dass uns das Miteigentum an den neuen Erzeugnissen im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verkaufenVerhältnis des Wertes unserer Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag einschließlich Mehrwertsteuer) zum Wert der anderen Ware im Zeitpunkt der Verarbeitung zusteht. Verpfändungen oder Sicherungsübereignung Die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware ist nicht zulässig. Soweit ein Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nicht gegen bar erfolgen sollte, tritt uns der Kunde werden bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Erwerber sicherheitshalber aban uns abgetreten, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiterverkauft wird. Erfolgt der Verkauf nach Verarbeitung unserer Ware mit anderen Waren, so gilt die Abtretung, sofern die von uns gelieferte Ware nicht die Hauptsache darstellt, für den unserem Miteigentum entsprechenden Teil der Forderung. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Der Kunde ist widerruflich ermächtigtKäufer ist, die an uns abgetretene Forderung solange treuhänderisch für uns einzuziehen, bis er seinen Zahlungsverpflichtungen seine Verpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommterfüllt, zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt. Bei Zahlungsverzug des Kunden Anderenfalls ist er verpflichtet, auf Anforderung die Anschriften der Abnehmer und die Höhe der Forderungen mit Rechnungsabschriften mitzuteilen. Der Käufer bevollmächtigt uns ausdrücklich, dem Abnehmer nach unserem Ermessen von der Abtretung Kenntnis zu geben. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Ansprüche um mehr als 10 %, so sind wir berechtigt, die Abtretung offenzulegen und von dem Dritten Zahlung an uns zu verlangen. Der Kunde hat uns auf Verlangen alle zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zukommen zu lassen. Nimmt der Kunde seine Forderungen aus Weiterveräußerung unserer Ware in ein mit seinen Abnehmern bestehendes echtes oder sog. uneigentliches Kontokorrentverhältnis aufdes Käufers verpflichtet, so tritt er hiermit seine Ansprüche auf den zu seinen Gunsten festgestellten und anerkannten Saldo, sowie einen bei Beendigung des Kontokorrentverhältnissen etwa bestehenden Überschuss (pauschaler Schlusssaldo) im Voraus in Höhe des ihm von uns berechneten Preises unserer weiter veräußerten Ware sicherheitshalber ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherung insoweit übersteigenden Wertes Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ freizugeben. Wird die Ware mit anderen, falls ihr Wert uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware (Rechnungsendbetrag einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns. Der Kunde gewährleistet, dass beigestellte Unterlagen zur Lieferung von kundenspezifischen Produkten frei von Schutzrechten Dritter sind. Bei Rechtsmängeln stellt er uns von allen entsprechenden Ansprüchen Dritter frei, es sei denn, er hat den Rechtsmangel nicht zu sichernden Forderungen um 15 % übersteigt (kann ergänzt werden)vertreten. Wir sind grundsätzlich nicht verpflichtet, die vom Kunden übergebenen Unterlagen auf Richtigkeit zu prüfen. Produktfehler, die auf fehlerhaften Dokumenten des Kunden beruhen, haben wir nicht zu verantworten. Wir sind berechtigt, die Unterlagen des Kunden zum Zwecke der Anfragebearbeitung und Vertragserfüllung gegenüber dem Kunden zu verwenden. Hierzu räumt der Kunde uns mit Übergabe der Unterlagen das Recht ein, sie für alle zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses vorgesehenen Zwecke ohne zeitliche oder räumliche Beschränkungen zu verwenden. Insbesondere sind wir berechtigt, die Unterlagen an unsere Unterlieferanten weiterzugeben.
Appears in 1 contract
Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. Die verkauften 6.1 Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bleiben vor, bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen der Käufer sämtliche Forderungen aus den Geschäftsbedingungen herrührendender Geschäftsverbindung, insbesondere auch künftig entstehenden Forderungen, unser Eigentum. Bei laufenden Rechnungen gilt unser - nach vorstehenden Bedingungen ausbedungenes - Vorbehaltseigentum als Sicherung unserer Saldoforderungeinen etwaigen Kontokorrentsaldo bezahlt hat. Der Kunde Käufer darf während der Dauer des Eigentumsvorbehalts die gelieferten Gegenstände weder verpfänden noch sicherungshalber an Dritte übereignen. Eingriffe Dritter, wie Pfändung, Zwangsvollstreckung oder sonstige gerichtliche Maßnahmen, die unsere Vorbehaltsware Rechte berühren, sind uns sofort zu melden.
6.2 Werden Gegenstände, die noch unter Eigentumsvorbehalt stehen, weiterveräußert, so darf dies nur auf unsere Rechnung und gegen sofortige Bezahlung erfolgen. Der Verkaufserlös ist für uns gesondert aufzubewahren. Durch eine \Weiterveräußerung entstehende Forderungen gelten als im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verkaufenZeitpunkt der Entstehung an uns abgetreten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignung Stundet der Vorbehaltsware ist nicht zulässig. Soweit ein Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nicht gegen bar erfolgen sollteKäufer gegenüber seinen Abnehmern den Verkaufspreis, tritt so hat er sich gegenüber den Abnehmern das Eigentum an der veräußerten Ware zu den gleichen Bedingungen vorzubehalten, unter denen wir uns das Eigentum an der Kunde bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Erwerber sicherheitshalber ab. Wir nehmen die Abtretung angelieferten Ware vorbehalten. Der Kunde ist widerruflich ermächtigtberechtigt, die an uns abgetretene Forderung solange treuhänderisch für uns abgetretenen Forderungen einzuziehen, bis solange er seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nach kommt.
6.3 Falls der Käufer die gelieferten waren im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsbetriebs be- oder verarbeitet, so erfolgt die Be- oder Verarbeitung durch den Käufer in unserem Auftrag, jedoch ohne Kosten für uns. Der Käufer wird diese Sache ohne Entgelt für uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommtaufbewahren. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigtWird die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsbetriebs mit Waren verbunden oder vermischt, die Abtretung offenzulegen und von uns nicht gehören, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Ware im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu dem Dritten Zahlung an der anderen Materialien. Diese Übergabe wird dadurch ersetzt, dass der Käufer die Sache für uns zu verlangen. Der Kunde hat uns auf Verlangen alle zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zukommen zu lassen. Nimmt aufbewahrt.
6.4 Kommt der Kunde seine seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nach, können wir die Befugnis zum Weiterverkauf und zur Weiterverarbeitung widerrufen und verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen aus Weiterveräußerung unserer Ware in ein mit und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und seinen Abnehmern bestehendes echtes oder sogSchuldnern die Abtretung mitteilt. uneigentliches Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er hiermit seine Ansprüche auf In der Rücknahme von Vorbehaltswaren liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Erklären wir den zu seinen Gunsten festgestellten und anerkannten Saldo, sowie einen bei Beendigung des Kontokorrentverhältnissen etwa bestehenden Überschuss (pauschaler Schlusssaldo) im Voraus in Höhe des ihm von uns berechneten Preises unserer weiter veräußerten Ware sicherheitshalber ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere ZahlungsverzugRücktritt, sind wir zur freihändigen Verwertung berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vor. .
6.5 Wir verpflichten unssind bereit, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherung insoweit Bedingungen zustehenden Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ insofern freizugeben, falls ihr als der Wert der noch nicht veräußerten Vorbehaltsware und der abgetretenen Forderungen, die zu sichernden uns gegenüber dem Käuferzustehenden Forderungen um 15 10 % übersteigt (kann ergänzt werden)übersteigen, jedoch mit der Maßgabe, dass eine Freigabe nur für solche Lieferungen oder deren Ersatzwerte zu erfolgen hat, die selbst voll bezahlt sind.
6.6 Der Käufer ist verpflichtet, die Waren gegen alle üblichen Risiken, insbesondere Feuer-, Einbruch- und Wassergefahren angemessen zu versichern und sie pfleglich zu behandeln.
Appears in 1 contract
Eigentumsvorbehalt. Die verkauften 9.1 Wir halten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bleiben vor, bis zur vollständigen Bezahlung der Besteller sämtliche Forderungen aus unserer sämtlichen aus den Geschäftsbedingungen herrührenden, auch künftig entstehenden Forderungen, unser Eigentum. Bei laufenden Rechnungen gilt unser - nach vorstehenden Bedingungen ausbedungenes - Vorbehaltseigentum als Sicherung unserer SaldoforderungGeschäftsverbindung beglichen hat. Der Kunde Besteller darf unsere die Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen üblichen Geschäftsverkehr verkaufenveräußern und sie weder verpfänden noch sicherheitsübereignen; er hat uns etwaige Zugriffe Dritter unverzüglich mitzuteilen. Verpfändungen Der Besteller ist verpflichtet, unsere Vorbehaltsrechte beim Weiterverkauf der Ware auf Kredit zu sichern, insbesondere den Eigentumsvorbehalt an seinen Kunden weiterzugeben.
9.2 Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware während des Bestehens des Eigentums‐ vorbehalts gegen Verlust und Beschädigung zu versichern und uns hiervon schriftlich Anzeige zu machen. Erfolgt dies nicht, so sind wir berechtigt, auf Kosten des Bestellers die Versicherung selbst abzuschließen.
9.3 Für den Fall der Weiterveräußerung oder Sicherungsübereignung Weiterverarbeitung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig. Soweit ein Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nicht gegen bar erfolgen solltevon uns gelieferten Ware, tritt uns der Kunde Besteller seine Forderung(en) gegen Dritte im Umfang unseres Eigentumsvorbehalts an der weiter veräußerten bzw. verarbeiteten Ware im Voraus zur Sicherung bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Erwerber sicherheitshalber an uns ab. Wir nehmen die diese Abtretung vorab an. Der Kunde Besteller ist widerruflich ermächtigt, die an uns abgetretene Forderung solange treuhänderisch für uns einzuziehen, bis er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die Abtretung offenzulegen Forderungen einzuziehen, solange er seinen Zahlungs‐ verpflichtungen uns gegenüber nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät. Erscheint uns die Verwirklichung unserer Ansprüche gefährdet, hat der Besteller uns auf unser Verlangen die Rücknahme der Vorbehaltsware zu ermöglichen oder die Forderungsabtretungen seinen Abnehmern mitzuteilen und uns alle erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Zudem erlischt das Entziehungsrecht bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögenslage des Bestellers. Eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage wird für die letzten 10 Tage vor Zahlungs‐ einstellung oder vor einem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vermutet. Die Rücknahme von dem Dritten Zahlung an uns zu verlangenunter Vorbehalt stehender Ware bedeutet keinen Rücktritt vom Vertrag. Der Kunde hat Eigentumsvorbehalt und die uns auf Verlangen alle zustehenden Sicherungen gelten bis zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zukommen zu lassen. Nimmt der Kunde seine Forderungen vollständigen Freistellung aus Weiterveräußerung unserer Ware in ein mit seinen Abnehmern bestehendes echtes oder sog. uneigentliches Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er hiermit seine Ansprüche auf den zu seinen Gunsten festgestellten und anerkannten Saldo, sowie einen Eventualverbindlichkeiten (z.B. bei Beendigung des Kontokorrentverhältnissen etwa bestehenden Überschuss (pauschaler Schlusssaldo) Bezahlung im Voraus in Höhe des ihm von uns berechneten Preises unserer weiter veräußerten Ware sicherheitshalber ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigtScheck‐Wechsel‐Verfahren), die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche wir im Interesse des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vor. Bestellers eingegangen sind.
9.4 Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherung zustehenden Sicherungen insoweit nach unserer ▇▇▇▇ freizugeben, falls als ihr Wert die zu sichernden Forderungen Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um 15 mehr als 10% übersteigt (kann ergänzt werden)übersteigen.
Appears in 1 contract
Eigentumsvorbehalt. Die verkauften 1. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen aus den Geschäftsbedingungen herrührenden, auch künftig entstehenden Forderungen, Kaufpreiszahlung unser Eigentum. Bei laufenden Rechnungen gilt Ver- arbeitung oder Montage erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser - nach vorstehenden Bedingungen ausbedungenes - Vorbehaltseigentum als Sicherung unserer Saldoforderung(Mit-)Eigentum durch Verbindung, Verarbeitung oder Vermischung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteils- mäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Kunde darf unsere verwahrt unser (Mit-)Eigentum unentgelt- lich. Ware, an der uns (Mit-)Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware nur bezeichnet.
2. Unser Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verkaufenGeschäftsgang zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignung Sicherungs- übereignungen sowie die Vereinbarung von Abtretungsverboten sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf, der Verarbeitung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware ist nicht zulässig. Soweit ein Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nicht gegen bar erfolgen sollte, entstehenden Forderungen (einschließlich Nebenforderungen und sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt uns der Kunde bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Erwerber sicherheitshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Auf unser Verlangen ist der Kunde ist widerruflich ermächtigtverpflichtet, uns seine Abnehmer zu benennen, ihnen die Abtretung mitzuteilen, uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen. Auch sind wir berechtigt, den Abnehmer unseres Kunden von der Abtretung zu benachrichtigen. Unsere sämtlichen Eigentumsvorbehaltsrechte (einfacher und verlängerter) erlöschen auch dann nicht, wenn von uns stammende Ware von einem anderen Käufer erworben wird, solange dieser die Ware nicht bei uns bezahlt hat. Dies gilt insbesondere für den Verkauf im Rahmen verbundener Unternehmen. Wir ermächtigen den Kunden widerruf- lich, die an uns abgetretene Forderung abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung gilt nur, solange treuhänderisch für uns einzuziehenkein Insolvenzantrag über das Vermögen des Kunden gestellt ist, bis er und soll sonst nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber Zahlungs- verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
3. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, Zugriffen Dritter auf die Abtretung offenzulegen und von dem Dritten Zahlung an uns zu verlangen. Der Kunde hat uns auf Verlangen alle zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zukommen zu lassen. Nimmt Vorbehaltsware wird der Kunde seine Forderungen aus Weiterveräußerung unserer Ware in ein mit seinen Abnehmern bestehendes echtes oder sog. uneigentliches Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er hiermit seine Ansprüche auf den zu seinen Gunsten festgestellten unser Eigentum hinweisen und anerkannten Saldo, sowie einen bei Beendigung des Kontokorrentverhältnissen etwa bestehenden Überschuss (pauschaler Schlusssaldo) im Voraus in Höhe des ihm von uns berechneten Preises unserer weiter veräußerten Ware sicherheitshalber abunverzüglich benachrichtigen.
4. Bei nicht unwesentlichem vertragswidrigem Verhalten des Käufers, Kunden – insbesondere Zahlungsverzug, Zahlungsver- zug – sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. und gegebenenfalls die Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers unseres Kunden gegen Dritte im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zu verlangen.
5. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherung insoweit nach unserer ▇▇▇▇ freizugeben, falls ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 15 % übersteigt (kann ergänzt werden)Anderweitige Sicherheitsleistungen des Kunden bleiben unberührt.
Appears in 1 contract
Sources: Sales Contracts
Eigentumsvorbehalt. Die verkauften Waren bleiben Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen aus den Geschäftsbedingungen herrührendenvor bis sämtliche, auch künftig entstehenden Forderungen, unser Eigentumkünftige und bedingte Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit uns erfüllt sind. Bei laufenden Rechnungen gilt unser - nach vorstehenden Bedingungen ausbedungenes - Vorbehaltseigentum als Sicherung unserer Saldoforderung. Der Unser Kunde darf unsere ist zur weiteren Veräußerung der Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verkaufengeordneten Geschäftsgang berechtigt, jedoch nicht zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung. Verpfändungen oder Sicherungsübereignung Die aus der Veräußerung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig. Soweit ein Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nicht gegen bar erfolgen sollte, gegenüber seinem Geschäftspartner entstehenden Forderungen tritt unser Kunde uns der Kunde bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Erwerber sicherheitshalber mit allen Nebenrechten an uns ab. Wir nehmen werden die Abtretung an. Der nicht offen legen, es sei denn, unser Kunde ist widerruflich ermächtigtmit einer fälligen Forderung mindestens 2 Wochen in Verzug oder er hat eine uns erteilte Einziehungsermächtigung widerrufen. In diesen Fällen verpflichtet sich der Kunde, seinen Geschäftspartnern die an uns abgetretene Forderung solange treuhänderisch erteilte Abtretung von sich aus anzuzeigen und uns unverzüglich seine vollständige Debitorenliste vorzulegen. Zur Feststellung der Namen und Anschriften der Geschäftspartner unseres Kunden haben wir in diesem Fall das Recht auf Einsichtnahme in seine Bücher. Übersteigt der Wert sämtlicher für uns einzuziehenbestehender Sicherheiten unsere Forderungen aus unseren Rechnungen nachhaltig um mehr als 10%, bis er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind so werden wir berechtigt, die Abtretung offenzulegen und von dem Dritten Zahlung an uns zu verlangen. Der Kunde hat uns auf Verlangen alle zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zukommen zu lassenunseres Kunden Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ freigeben. Nimmt der Erfüllt unser Kunde seine Forderungen aus Weiterveräußerung unserer Ware in ein mit seinen Abnehmern bestehendes echtes oder sog. uneigentliches Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er hiermit seine Ansprüche auf den zu seinen Gunsten festgestellten und anerkannten Saldo, sowie einen bei Beendigung des Kontokorrentverhältnissen etwa bestehenden Überschuss (pauschaler Schlusssaldo) im Voraus in Höhe des ihm von uns berechneten Preises unserer weiter veräußerten Ware sicherheitshalber ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzugdie vereinbarten Zahlungsbedingungen trotz Mahnung nicht, sind wir berechtigt, die von uns gelieferte Ware, montiert oder unmontiert, jederzeit wieder in Besitz zu nehmen. Unser Kunde räumt uns ausdrücklich das Recht ein, unsere Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggfan jedem Ort zu übernehmen, wir sind auch zur Demontage berechtigt. Abtretung Der jeweilige Besitzer der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangenWare ist vom Kunden unwiderruflich ermächtigt, die Ware an uns herauszugeben. In Unser Kunde ist nur solange zum Besitz der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt unter Eigentumsvorbehalt verkauften Ware berechtigt bis wir von unserem vorbehaltenen Eigentum Gebrauch machen und dadurch vom Vertrag vorzurücktreten. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherung insoweit nach unserer ▇▇▇▇ freizugeben, falls ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 15 % übersteigt (kann ergänzt werden)Bei Zurücknahme von Vorbehaltsware erteilen wir Gutschrift in Höhe des Tageswertes.
Appears in 1 contract
Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. 1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Konto- korrent), die uns gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden uns die nachstehenden Sicherheiten gewährt: - Die verkauften Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen aus den Geschäftsbedingungen herrührenden, auch künftig entstehenden Forderungen, Ware bleibt unser Eigentum. Bei laufenden Rechnungen gilt unser - nach vorstehenden Bedingungen ausbedungenes Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne unsere Ver- pflichtung. - Vorbehaltseigentum als Sicherung unserer SaldoforderungDer Käufer hat die unter Eigentumsvorbehalt stehende Sache unentgeltlich für uns zu verwah- ren.
2. Der Kunde darf unsere Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verkaufenzu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug gerät. Verpfändungen oder Sicherungsübereignung Siche- rungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder aus einem sonstigen Rechtsgrund entstehenden Forderungen tritt der Vorbehaltsware ist nicht zulässig. Soweit ein Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nicht gegen bar erfolgen sollte, tritt Käufer jetzt schon sicherungshalber in vollem Umfang an uns der Kunde bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Erwerber sicherheitshalber ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde ist widerruflich ermächtigtermächtigen den Käufer widerruflich, die an uns abgetretene abgetretenen Forde- rungen für unsere Rechnung, jedoch im eigenen Namen einzuziehen. Die Einziehungsermäch- tigung kann widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ord- nungsgemäß nachkommt. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, uns alle zum Einzug der Forderung solange treuhänderisch notwendigen Angaben zu machen und die dazugehörigen Unterlagen auszuhändi- gen.
3. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf unser Vorbehaltseigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können.
4. Wurde der Abschluss einer Vollkaskoversicherung vereinbart, so hat der Käufer diese unver- züglich für die Dauer des Eigentumsvorbehalts mit einer angemessenen Selbstbeteiligung ab- zuschließen mit der Maßgabe, dass die Rechte aus dem Versicherungsvertrag uns zustehen. Der Käufer ermächtigt uns, für uns einzuzieheneinen Sicherungsschein über die Fahrzeug- Vollkaskoversicherung zu beantragen und Auskunft über das vorgenannte Versicherungsver- hältnis einzuholen. Kommt der Käufer dieser Verpflichtung trotz schriftlicher Mahnung nicht nach, bis er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zahlungsverzug so können wir die Vollkaskoversicherung auf Kosten des Kunden sind wir berechtigtKäufers abschließen, die Abtretung offenzulegen Versi- cherungsprämien verauslagen und von als Teile der Forderung aus dem Dritten Zahlung an uns zu verlangenKaufvertrag einziehen.
5. Der Kunde Käufer hat die Pflicht, den Kaufgegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehalts in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und alle von uns auf Verlangen alle zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen vorgesehenen Wartungsarbeiten und Auskünfte zukommen Instandsetzungsarbeiten unverzüglich von uns oder von einer für die Betreuung des Kaufge- genstands von uns autorisierten Werkstätte ausführen zu lassen. Nimmt der Kunde seine Forderungen aus Weiterveräußerung unserer Ware in ein mit seinen Abnehmern bestehendes echtes oder sog. uneigentliches Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er hiermit seine Ansprüche auf den zu seinen Gunsten festgestellten und anerkannten Saldo, sowie einen bei Beendigung des Kontokorrentverhältnissen etwa bestehenden Überschuss (pauschaler Schlusssaldo) im Voraus in Höhe des ihm von uns berechneten Preises unserer weiter veräußerten Ware sicherheitshalber ab.
6. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, Käufers (insbesondere Zahlungsverzug, ) sind wir berechtigtberech- tigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche Herausgabean- sprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme, Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vorVertrag.
7. Wir verpflichten uns, werden die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherung insoweit zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers nach unserer ▇▇▇▇ freizugebeninsoweit freigeben, falls als ihr Wert die zu sichernden Forderungen nachhaltig um 15 mehr als 20 % übersteigt (kann ergänzt werden)übersteigt.
8. Wenn das Recht, in dessen Geltungsbereich sich der Liefergegenstand befindet, einen Ei- gentumsvorbehalt nicht zulässt, können wir alle Rechte ausüben, die wir uns am Liefergegen- stand vorbehalten können. Der Käufer ist verpflichtet, bei Maßnahmen mitzuwirken, die wir zum Schutz unseres Eigentumsrechts oder an dessen Stelle eines anderen Sicherungsrechts am Liefergegenstand treffen wollen.
Appears in 1 contract
Eigentumsvorbehalt. Die verkauften Waren bleiben 9.1. Von uns gelieferte ▇▇▇▇ bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen aus den Geschäftsbedingungen herrührenden, auch künftig entstehenden Forderungen, unser Eigentum. Bei laufenden Rechnungen gilt unser - nach vorstehenden Bedingungen ausbedungenes - Vorbehaltseigentum Geraten Sie mit der Zahlung länger als Sicherung unserer Saldoforderung10 Tage in Verzug, haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurückzufordern.
9.2. Der Kunde darf unsere Vorbehaltsware nur Sie sind zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware im ordnungsgemäßen gewöhnlichen Geschäftsverkehr verkaufenberechtigt. Verpfändungen oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig. Soweit ein Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nicht gegen bar erfolgen sollte, tritt uns der Kunde bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Erwerber sicherheitshalber ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, die an uns abgetretene Forderung solange treuhänderisch für uns einzuziehen, bis er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die Abtretung offenzulegen und von dem Dritten Zahlung an uns zu verlangen. Der Kunde hat uns auf Verlangen alle zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zukommen zu lassen. Nimmt der Kunde seine Forderungen aus Weiterveräußerung unserer Ware in ein mit seinen Abnehmern bestehendes echtes oder sog. uneigentliches Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er hiermit seine Ansprüche auf den zu seinen Gunsten festgestellten und anerkannten Saldo, sowie einen bei Beendigung des Kontokorrentverhältnissen etwa bestehenden Überschuss (pauschaler Schlusssaldo) im Voraus In diesem Falle treten Sie jedoch in Höhe des ihm von Rechnungswertes unserer Forderung bereits jetzt alle Forderungen aus einer solchen Weiterveräußerung, gleich ob diese vor oder nach einer evtl. Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware erfolgt, an uns berechneten Preises unserer weiter veräußerten Ware sicherheitshalber ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigtUnbesehen unserer Befugnis, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Forderung selbst einzuziehen, bleiben Sie auch nach der Abtretung zum Einzug der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangenForderung ermächtigt. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir diesem Zusammenhang verpflichten wir uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherung insoweit nach unserer ▇▇▇▇ freizugebenForderung nicht einzuziehen, falls ihr Wert solange und soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder ähnlichen Verfahrens gestellt ist und keine Zahlungseinstellung vorliegt. Insoweit die oben genannten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um 15 % übersteigt (kann ergänzt werden)mehr als 10 Prozent übersteigen, sind wir verpflichtet, die Sicherheiten nach unserer Auswahl auf Ihr Verlangen freizugeben.
9.3. Wir behalten uns das Eigentum sowie Urheberrecht an allen von uns abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung der SAZ weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen der SAZ diese Gegenstände vollständig zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.
Appears in 1 contract
Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. Die verkauften Waren bleiben bis 1. Bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen aus den Geschäftsbedingungen herrührenden, auch künftig entstehenden Erfüllung aller Forderungen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die uns gegen den Käufer jetzt oder zukünftig zustehen, bleibt die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) unser Eigentum. Bei laufenden Rechnungen gilt unser - Im Falle des vertragswidrigen Verhaltens des Käufers, z.B. Zahlungsverzug, haben wir nach vorstehenden Bedingungen ausbedungenes - Vorbehaltseigentum als Sicherung unserer Saldoforderungvorheriger Setzung einer angemessenen Frist das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Nehmen wir die Vorbehaltsware zurück, stellt dieses einen Rücktritt vom Vertrag dar. Pfänden wir die Vorbehaltsware, ist dieses ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware nach der Rücknahme zu verwerten. Nach Abzug eines angemessenen Betrages für die Verwertungskosten, ist der Verwertungserlös mit den uns vom Käufer geschuldeten Beträgen zu verrechnen.
2. Der Kunde darf unsere Käufer hat die Vorbehaltsware nur pfleglich zu behandeln und diese auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Eventuelle Wartungs- und Inspektionsarbeiten, die erforderlich werden, sind vom Käufer auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen.
3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verkaufenzu veräußern und/oder zu verwenden, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignung Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware ist nicht zulässig. Soweit ein Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nicht gegen bar erfolgen sollte, entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt uns der Kunde Käufer bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Erwerber sicherheitshalber sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ; wir nehmen die Abtretung hiermit an. Der Kunde ist widerruflich ermächtigtWir ermächtigen den Käufer widerruflich, die an uns abgetretene Forderung solange treuhänderisch abgetretenen Forderungen für uns dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden, bis er wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zahlungsverzug Zur Abtretung dieser Forderung ist der Käufer auch nicht zum Zwecke des Kunden sind wir berechtigtForderungseinzugs im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Abtretung offenzulegen und von dem Dritten Zahlung Gegenleistung in Höhe der Forderungen solange unmittelbar an uns zu verlangen. Der Kunde hat uns auf Verlangen alle zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zukommen zu lassen. Nimmt der Kunde seine bewirken, als noch Forderungen aus Weiterveräußerung unserer Ware in ein mit seinen Abnehmern bestehendes echtes oder sog. uneigentliches Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er hiermit seine Ansprüche auf den zu seinen Gunsten festgestellten und anerkannten Saldo, sowie einen bei Beendigung des Kontokorrentverhältnissen etwa bestehenden Überschuss (pauschaler Schlusssaldo) im Voraus in Höhe des ihm von uns berechneten Preises unserer weiter veräußerten Ware sicherheitshalber abgegen den Käufer bestehen.
4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen Eine Verarbeitung oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung Umbildung der Vorbehaltsware durch den Käufer wird in jedem Fall für uns liegt - soweit vorgenommen. Sofern die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen verarbeitet wird, erwerben wir das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vorMiteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende neue Sache gilt das Gleiche wie für die Vorbehaltsware. Im Falle der untrennbaren Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Mehrwertsteuer) zu den anderen vermischten Sachen im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Käufers in Folge der Vermischung als Hauptsache anzusehen, sind der Käufer und wir uns einig, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum an dieser Sache überträgt; die Übertragung nehmen wir hiermit an. Unser so entstandenes Allein- oder Miteigentum an einer Sache verwahrt der Käufer für uns.
5. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.
6. Wir verpflichten unssind verpflichtet, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherung zustehenden Sicherheiten insoweit nach unserer ▇▇▇▇ freizugeben, falls ihr als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um 15 mehr als 10 % übersteigt (kann ergänzt werden)übersteigt, dabei obliegt uns die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten.
7. An allen Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen sowie anderen Unterlagen behalten wir uns unsere Eigentums-, Urheber- sowie sonstige Schutzrechte vor. Der Käufer darf diese nur mit unserer schriftlichen Einwilligung an Dritte weitergeben, unabhängig davon, ob wir diese als vertraulich gekennzeichnet haben.
Appears in 1 contract
Eigentumsvorbehalt. Die verkauften An sämtlichen Waren bleiben behalten wir uns das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der - auch künftigen - Geschäftsverbindung vor. Werden von uns gelieferte, unserem Eigentumsvorbehalt unterliegende Waren, mit uns nicht gehörenden Waren verbunden oder vermischt, werden wir Miteigentümer der neuen Sache im Verhältnis unserer sämtlichen aus Waren zu den Geschäftsbedingungen herrührenden, auch künftig entstehenden Forderungen, unser Eigentumuns nicht gehörenden Waren. Bei laufenden Rechnungen Die entstandene neue Sache gilt unser - nach vorstehenden Bedingungen ausbedungenes - Vorbehaltseigentum als Sicherung unserer Saldoforderungunsere Vorbehaltsware (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Der Kunde darf unsere Vorbehaltsware nur Vertragspartner hat die Pflicht, den Vertragsgegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehalts in ordnungsgemäßem Zustand zu halten. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der gelieferten Ware bzw. der aus einer Vermischung/Verbindung entstehenden neuen Sache im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verkaufen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig. Soweit ein Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nicht gegen bar erfolgen sollte, tritt uns der Kunde bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Erwerber sicherheitshalber ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, die an uns abgetretene Forderung solange treuhänderisch für uns einzuziehen, bis er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir Geschäftsbereich berechtigt, die Abtretung offenzulegen und von dem Dritten Zahlung an wobei wir uns jedoch vorbehalten, dieses Recht zu verlangenwiderrufen. Der Kunde hat uns auf Verlangen alle Alle ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen mit Nebenrechten tritt der Käufer bereits hiermit zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zukommen zu lassen. Nimmt der Kunde seine Forderungen aus Weiterveräußerung unserer Ware in ein mit seinen Abnehmern bestehendes echtes oder sog. uneigentliches Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er hiermit seine Ansprüche auf den zu seinen Gunsten festgestellten und anerkannten Saldo, sowie einen bei Beendigung des Kontokorrentverhältnissen etwa bestehenden Überschuss (pauschaler Schlusssaldo) im Voraus Sicherheit in Höhe des ihm von Wertes der uns berechneten Preises unserer weiter veräußerten Ware sicherheitshalber zustehenden offenen Forderungen ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des KäufersDer Käufer ist widerruflich ermächtigt und verpflichtet, insbesondere Zahlungsverzug, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Wir sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche den Arbeitnehmern des Käufers gegen Dritte zu verlangendie Abtretung jederzeit anzuzeigen. In der ZurücknahmeUns zustehende Sicherheiten werden wir auf Wunsch des Käufers insoweit freigeben, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherung insoweit nach unserer ▇▇▇▇ freizugeben, falls als ihr Wert die alle zu sichernden Forderungen um 15 mehr als 25% übersteigt (kann ergänzt werden)übersteigt. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muß der Vertragspartner dies auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen. Kommt der Vertragspartner seiner Verpflichtung zum Abschluß einer Versicherung trotz schriftlicher Mahnung nicht nach, können wir diese Versicherung auf Kosten des Vertragspartners abschließen, Prämien verauslagen und als Teile der Forderung aus dem Kaufvertrag einziehen. Bei Eintritt eines Schadenfalls sind Leistungen aus der Versicherung, soweit keine besondere Vereinbarung entgegensteht, für die Wiederinstandsetzung des Kaufgegenstandes zu verwenden. Ist die Wiederinstandsetzung wirtschaftlich nicht vertretbar oder verzichten wir hierauf, wird die Versicherungsleistung zur Tilgung des Kaufpreises verwendet.
Appears in 1 contract
Sources: General Terms and Conditions
Eigentumsvorbehalt. Die verkauften gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Zahlung aller gegenwärtig bestehenden und künftigen Forderungen aus den Geschäftsbedingungen herrührendender Geschäftsbeziehung mit dem Kunden, auch künftig entstehenden Forderungenunabhängig vom Rechtsgrund, unser Eigentum. Bei laufenden Rechnungen gilt unser - nach vorstehenden Bedingungen ausbedungenes - Vorbehaltseigentum als Sicherung Die Geltendmachung unserer Saldoforderung. Der Kunde darf unsere Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verkaufen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware Eigentumsvorbehaltsrechte ist nicht zulässigals Rücktritt vom Vertrag anzusehen. Soweit ein Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nicht gegen bar erfolgen sollteEs verbleiben uns vielmehr neben dem Anspruch auf Herausgabe unseres Eigentums, tritt uns der Kunde bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegenüber unsere Rechte aus dem Erwerber sicherheitshalber ab. Wir nehmen die Abtretung anKaufvertrag, insbesondere auf Ersatz von Schaden und entgangenem Gewinn. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der gelieferten Ware widerruflich ermächtigt, die an im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Der Kunde tritt uns abgetretene Forderung solange treuhänderisch für uns einzuziehen, bis er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommtschon jetzt in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware alle ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen mit Nebenrechten ab. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigtDie abgetretenen Forderungen dienen zur Sicherung aller Ansprüche nach Absatz 1. Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung offenzulegen und von dem Dritten an Dritte zwecks Zahlung an uns bekannt zu verlangengeben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte notwendigen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen. Dem Kunden ist es gestattet, die Vorbehaltsware zu verarbeiten, umzubilden und mit anderen Gegenständen zu verbinden. Die Verarbeitung oder Umbildung erfolgt für FeRe. Wir werden unmittelbar Eigentümer der durch Verarbeitung oder Umbildung hergestellten Sache und zwar entsprechend dem Wert der Lieferung. Die verarbeitete oder umgebildete Sache gilt als Vorbehaltsware. Bei Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen, steht uns ein Miteigentumsrecht an der neuen Sache in Höhe des Anteils zu, der sich aus dem Verhältnis des Wertes der verarbeiteten, umgebildeten oder verbundenen Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache ergibt. Der Kunde uns abgetretene Forderungsanteil hat uns auf Verlangen alle zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zukommen zu lassenden Vorrang vor den übrigen Forderungen. Nimmt der Kunde seine Forderungen aus Weiterveräußerung unserer Ware in ein Wird unsere Vorbehaltsware von dem Kunden mit seinen Abnehmern bestehendes echtes Grundstücken oder sog. uneigentliches Kontokorrentverhältnis aufbeweglichen Sachen verbunden, so tritt er hiermit der Kunde auch seine Ansprüche auf den zu seinen Gunsten festgestellten und anerkannten Saldo, sowie einen bei Beendigung des Kontokorrentverhältnissen etwa bestehenden Überschuss (pauschaler Schlusssaldo) im Voraus in Höhe des ihm von uns berechneten Preises unserer weiter veräußerten Ware sicherheitshalber ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigtForderung, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggfihm als Vergütung für die Verbindung zusteht, mit allen Nebenrechten sicherungshalber an uns ab, ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Abtretung Für die Höhe der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In abgetretenen Forderung gilt der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vorvorangehende Absatz entsprechend. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherung zustehenden Sicherheiten insoweit nach unserer ▇▇▇▇ freizugeben, falls als ihr Wert die zu sichernden Forderungen Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um 15 mehr als 20% übersteigt (kann ergänzt werden)übersteigt. Zu anderen als den oben genannten Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere zu Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen, ist der Kunde nicht befugt. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen durch Dritte ist der Kunde verpflichtet, auf das Eigentum von FeRe hinzuweisen. Der Kunde hat uns jede Beeinträchtigung der Rechte an den in unserem Eigentum stehenden Gegenständen unverzüglich mitzuteilen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, wird die gesamte Restschuld sofort fällig. In diesen Fällen sind wir berechtigt, die Herausgabe der Ware zu verlangen und diese beim Kunden abzuholen. Der Kunde hat dann kein Recht zum Besitz.
Appears in 1 contract
Eigentumsvorbehalt. Die verkauften Waren bleiben Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Soweit der Wert unserer sämtlichen aus den Geschäftsbedingungen herrührendenSicherungsrechte gegenüber dem Vertragspartner die Höhe aller gesicherten Forderungen um mehr als 20 % übersteigt, auch künftig entstehenden Forderungenwerden wir nach ▇▇▇▇ des Vertragspartners Sicherheiten insofern freigeben. Während der Geltung des Eigentumsvorbehalts ist der Vertragspartner verpflichtet, unser Eigentumdie Ware pfleglich zu behandeln. Bei laufenden Rechnungen gilt unser - nach vorstehenden Bedingungen ausbedungenes - Vorbehaltseigentum als Sicherung unserer SaldoforderungWenn Wartungs- oder Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Vertragspartner diese auf eigene Kosten regelmäßig durchführen zu lassen. Verletzt der Vertragspartner diese Verpflichtungen, können wir vom Vertrag zurücktreten und die Ware herausverlangen. Der Kunde darf unsere Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verkaufenVertragspartner ist zur Herausgabe verpflichtet. Verpfändungen oder Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist dem Vertragspartner eine Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässigdes Vertragsgegenstandes untersagt, es sei denn, sie dient dazu die Finanzierung und Bezahlung des Kaufgegenstandes zu gewährleisten. Soweit Dies und ein Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nicht gegen bar erfolgen sollteist gestattet, jedoch tritt uns der Kunde Vertragspartner bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Erwerber sicherheitshalber alle Forderungen aus der Verfügung über den Vertragsgegenstand gegen einen Dritten an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, die Das Eigentum an der Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) oder - bei zulassungsfreien Fahrzeugen an der Konformitätsbescheinigung (COC) steht während der Zeit des Eigentumsvorbehalts uns abgetretene Forderung solange treuhänderisch für uns einzuziehen, bis er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommtzu. Bei Zahlungsverzug des Kunden Vertragspartners können wir vom Kaufvertrag zurücktreten. Wir haben darüber hinaus Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung. Nehmen wir in diesem Zusammenhang den Kaufgegenstand wieder an uns, besteht Einigkeit darüber, dass wir den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes zum Zeitpunkt der Rücknahme vergüten. Auf Wunsch des Vertragspartners, der nur unverzüglich nach Rücknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird ein öffentlich bestellter Sachverständiger, den der Vertragspartner auswählen darf, den gewöhnlichen Verkaufswert ermitteln. Der Vertragspartner trägt sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes. Ohne weiteren Nachweis betragen die Verwertungskosten 5 % des gewöhnlichen Verkaufswertes. Wir sind wir berechtigt, die Abtretung offenzulegen und von dem Dritten Zahlung an uns zu verlangenhöhere Kosten nachzuweisen. Der Kunde hat uns auf Verlangen alle zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zukommen zu lassen. Nimmt der Kunde seine Forderungen aus Weiterveräußerung unserer Ware in ein mit seinen Abnehmern bestehendes echtes Dem Vertragspartner ist berechtigt nachzuweisen, dass geringere oder sog. uneigentliches Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er hiermit seine Ansprüche auf den zu seinen Gunsten festgestellten und anerkannten Saldo, sowie einen bei Beendigung des Kontokorrentverhältnissen etwa bestehenden Überschuss (pauschaler Schlusssaldo) im Voraus in Höhe des ihm von uns berechneten Preises unserer weiter veräußerten Ware sicherheitshalber ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherung insoweit nach unserer ▇▇▇▇ freizugeben, falls ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 15 % übersteigt (kann ergänzt werden)überhaupt keine Kosten entstanden sind.
Appears in 1 contract
Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. Die verkauften Waren bleiben Ware wird unter verlängertem und erweiterten Eigentumsvorbehalt geliefert und bleibt bis zur vollständigen vollen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus den Geschäftsbedingungen herrührenden, auch künftig entstehenden Forderungen, der Geschäfts- Verbindung unser Eigentum. Bei laufenden Rechnungen gilt unser - nach vorstehenden Bedingungen ausbedungenes - Vorbehaltseigentum als Sicherung unserer Saldoforderung. Der Kunde Käufer darf unsere die Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verkaufenordentlichen Geschäftsgang weiter veräußern. Verpfändungen oder Zur Sicherungsübereignung und Verpfändung der Vorbehaltsware ist er nicht zulässigberechtigt. Soweit ein Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nicht gegen bar erfolgen sollte, Der Käufer tritt uns der Kunde bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Erwerber sicherheitshalber alle Forderungen, die ihm aus der Lieferung von Vorbehaltsware gegen seine Abnehmer erwachsen ab. Dies gilt auch für die Saldoabforderungen aus einem Kontokorrent, wenn der Käufer mit seinem Abnehmer in solches vereinbart hat. Wir nehmen können verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt. Wir sind berechtigt, die Abtretung anoffen zu legen. Der Kunde ist widerruflich ermächtigtKäufer hat uns unverzüglich zu benachrichtigen, wenn Dritte die Vorbehaltsware oder an uns abgetretene Forderung solange treuhänderisch für uns einzuziehen, bis er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommtForderungen pfänden oder in sonstiger Weise darauf zugreifen. Bei Zahlungsverzug des Kunden Verstoß gegen die Benachrichtigungspflicht sind wir berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Käufer sofort geltend zu machen. Soweit die Abtretung offenzulegen und von dem Dritten Zahlung an uns zu verlangen. Der Kunde hat uns auf Verlangen alle zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zukommen zu lassen. Nimmt der Kunde seine Forderungen aus Weiterveräußerung unserer Ware in ein mit seinen Abnehmern bestehendes echtes oder sog. uneigentliches Kontokorrentverhältnis aufLieferung noch nicht erfolgt ist, so tritt er hiermit seine Ansprüche auf den zu seinen Gunsten festgestellten und anerkannten Saldo, sowie einen bei Beendigung des Kontokorrentverhältnissen etwa bestehenden Überschuss (pauschaler Schlusssaldo) im Voraus in Höhe des ihm von uns berechneten Preises unserer weiter veräußerten Ware sicherheitshalber ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, sind können wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherung insoweit nach unserer ▇▇▇▇ sowohl sofort als auch Zug um Zug gegen Bezahlung liefern. Der Käufer hat selbst sofort alle Maßnahmen zu treffen, die zur Aufhebung und Abwehr derartiger Zugriffe und Ansprüche erforderlich sind. Im Übrigen hat er uns bei der Wahrnehmung unserer Rechte in jeder Weise zu unterstützen. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor (Besitzmittlungsverhältnis). Wir erwerben Eigentumsrechte in Höhe des bei Be- oder Verarbeitung stehenden Marktwertes der Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verbunden, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Ist bei der Verarbeitung ein anderer Gegenstand als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, dass der Käufer uns, soweit ihm die neue Sache gehört, daran Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache einräumt. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheit unserer Forderungen insgesamt um mehr als 25 %, sind wir auf Verlangen des Käufers verpflichtet, Vorbehaltsware nach unserer ▇▇▇▇ bis zur genannten Wertgrenze freizugeben. Sofern wir nicht ausdrücklich etwas anderes erklären, falls ihr Wert liegt in einer Rücknahme jedoch kein Rücktritt vom Vertrag, sie erfolgt vielmehr lediglich zur Sicherheit unserer Ansprüche. Der Käufer bleibt weiterhin zur Erfüllung des Vertrages verpflichtet. Die Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes trägt der Käufer. Der Käufer hat die Pflicht den Kaufgegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes in ordnungsgemäßen Zustand zu sichernden Forderungen um 15 % übersteigt (kann ergänzt werden)halten.
Appears in 1 contract
Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. Die verkauften Waren bleiben bis 1. Bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Erfüllung aller Forderungen einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die uns gegen den Geschäftsbedingungen herrührendenKäufer jetzt oder zukünftig zustehen, auch künftig entstehenden Forderungen, bleibt die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) unser Eigentum. Bei laufenden Rechnungen gilt unser - Im Falle des vertragswidrigen Verhaltens des Käufers, zum Beispiel bei Zahlungsverzug, haben wir nach vorstehenden Bedingungen ausbedungenes - Vorbehaltseigentum als Sicherung unserer Saldoforderungvor- heriger Setzung einer angemessenen Frist das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Nehmen wir die Vorbehaltsware zurück, stellt dieses einen Rücktritt vom Vertrag dar. Pfänden wir die Vorbe- haltsware, ist dieses ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware nach der Rücknahme zu verwerten. Nach Abzug eines angemessenen Betrages für die Verwertungskosten, ist der Verwertungs- erlös mit den uns vom Käufer geschuldeten Beträgen zu verrechnen.
2. Der Kunde darf unsere Käufer hat die Vorbehaltsware nur pfleglich zu behandeln und diese auf seine Kosten gegen Feuer-, Was- ser- und Diebstahlschaden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Wartungs- und Inspektionsarbeiten, die erforderlich werden, sind vom Käufer auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen.
3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verkaufenzu veräußern und / oder zu verwenden, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignung Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Sicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware ist nicht zulässig. Soweit ein Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nicht gegen bar erfolgen sollte, entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Forderungen aus Kontokorrent) tritt uns der Kunde Käufer bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Erwerber sicherheitshalber sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ; wir nehmen die Abtretung hiermit an. Der Kunde ist widerruflich ermächtigtWir ermächtigen den Käufer widerruflich, die an uns abgetretene Forderung solange treuhänderisch abgetretenen Forderungen für uns dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen wer- den, bis er wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zahlungsverzug Zur Abtretung die- ser Forderung ist der Käufer auch nicht zum Zwecke des Kunden sind wir berechtigtForderungseinzuges im Wege des Factoring be- fugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Abtretung offenzulegen und von dem Dritten Zahlung Gegenleistung in Höhe der Forderungen so lange unmittelbar an uns zu verlangen. Der Kunde hat uns auf Verlangen alle zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zukommen zu lassen. Nimmt der Kunde seine bewirken, als noch Forderungen aus Weiterveräußerung unserer Ware in ein mit seinen Abnehmern bestehendes echtes oder sog. uneigentliches Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er hiermit seine Ansprüche auf den zu seinen Gunsten festgestellten und anerkannten Saldo, sowie einen bei Beendigung des Kontokorrentverhältnissen etwa bestehenden Überschuss (pauschaler Schlusssaldo) im Voraus in Höhe des ihm von uns berechneten Preises unserer weiter veräußerten Ware sicherheitshalber abgegen den Käufer bestehen.
4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen Eine Verarbeitung oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung Umbildung der Vorbehaltsware durch den Käufer wird in jedem Fall für uns liegt - soweit vorge- nommen. Sofern die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen verarbeitet wird, erwerben wir das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vorMiteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbe- trag inklusive der Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende neue Sache gilt das gleiche wie für die Vorbehaltsware. Im Falle der un- trennbaren Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen uns nicht gehörenden Sachen erwerben wir Mit- eigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Mehrwertsteuer) zu den anderen vermischten Sachen im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Käufers infolge der Vermischung als Hauptsache anzusehen, sind der Käufer und wir uns einig, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum an dieser Sache überträgt; die Übertragung nehmen wir hiermit an. Unser so entstandenes Allein- oder Miteigentum an einer Sache verwahrt der Käufer für uns.
5. Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.
6. Wir verpflichten unssind verpflichtet, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherung zustehenden Sicherheiten insoweit nach unserer ▇▇▇▇ freizugeben, falls ihr als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um 15 mehr als 10 % übersteigt (kann ergänzt werden)übersteigt, dabei obliegt uns die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten.
Appears in 1 contract
Eigentumsvorbehalt. Die verkauften gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Gesamtforderung alleiniges Eigentum der L u. F LugerFenster GmbH. Die Gesamtforderung umfasst sowohl unsere Forderung aus der Lieferung der Ware als auch aus der Lieferung anderer Waren. Der Eigentumsvorbehalt erlischt erst mit der Begleichung sämtlicher unserer Forderungen durch den Geschäftsbedingungen herrührendenKunden. Dies gilt insbesondere auch für einen sich zu Lasten des Kunden ergebenden Saldo aus einem Kontokorrentverhältnis. Sofern der Kunde mit Zahlungen in Verzug gerät, sind wir jederzeit berechtigt, auch künftig entstehenden Forderungenohne vom Vertrag zurückzutreten, die Ware herauszuverlangen. Eine Klagsführung auf den Kaufpreis oder einen Teilbetrag berührt unseren Eigentumsvorbehalt nicht. Solange unser EigentumEigentumsvorbehalt besteht, sind wir jedenfalls auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bei laufenden Rechnungen gilt unser - nach vorstehenden Bedingungen ausbedungenes - Vorbehaltseigentum als Sicherung unserer Saldoforderung. Der Im Falle eines Vertragsrücktrittes erhält der Kunde darf unsere Vorbehaltsware nur den Betrag für die zurückerhaltene Ware gutgeschrieben, welcher dem Zeitwert der Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verkaufenZeitpunkt der Zurücknahme entspricht, abzüglich uns entstandener Manipulationsspesen in der Höhe von 15% des Kaufpreises, Transportkosten und sonstiger uns durch den Vertragsrücktritt entstandener Nachteile inklusive entgangenen Gewinn. Verpfändungen Solange unser Eigentumsvorbehalt aufrecht ist, kann der Kunde über die Ware nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung verfügen. Im Fall der Verfügung über die Ware erwerben wir automatisch sämtliche Forderungen und Ansprüche, welche dem Kunden aus der Verfügung über die Warezustehen. Im Fallen einer Vermengung oder Sicherungsübereignung Verarbeitung der Vorbehaltsware ist nicht zulässigWare stehen sämtliche daraus entstehenden Miteigentumsansprüche uns anstelle des Kunden zu. Soweit ein Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nicht gegen bar erfolgen sollte, tritt Vor einer allenfalls von dritter Seite vorgenommenen Pfändung oder sonstiger Beanspruchung der gelieferten Waren hat uns der Kunde bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Erwerber sicherheitshalber absofort zu verständigen. Wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, die an uns abgetretene Forderung solange treuhänderisch für uns einzuziehen, bis er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die Abtretung offenzulegen und von dem Dritten Zahlung an uns zu verlangen. Der Kunde hat uns auf Verlangen alle zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zukommen zu lassen. Nimmt Leistet der Kunde seine Forderungen aus Weiterveräußerung unserer Ware den in ein mit seinen Abnehmern bestehendes echtes oder sog. uneigentliches Kontokorrentverhältnis aufeiner an Ihn ergangenen Rechnung ausgewiesenen Kaufpreis einschließlich ausgewiesener Umsatzsteuer zum vereinbarten Fälligkeitszeitpunkt nicht, so tritt er hiermit seine Ansprüche auf den zu seinen Gunsten festgestellten und anerkannten Saldo, sowie einen bei Beendigung des Kontokorrentverhältnissen etwa bestehenden Überschuss (pauschaler Schlusssaldo) im Voraus in Höhe des ihm von uns berechneten Preises unserer weiter veräußerten Ware sicherheitshalber ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung hat der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware Kunde unsere aushaftende Forderung durch uns liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherung insoweit Bestellung eines ausreichenden Pfandrechts nach unserer ▇▇▇▇ freizugebenentweder an einer dem Kunden gehörigen Liegenschaft, falls ihr Wert die zu sichernden an Gegenständen des Sachanlagevermögens, an vom Kunden gehaltenen Beteiligten an dritten Unternehmen , an Gegenständen des Warenvorrats, an Bankguthaben bei inländischen Kreditinstituten, sowie an unbedingten Forderungen um 15 % übersteigt (kann ergänzt werden)aus vertragsmäßig durchgeführten und Leistungen an bonitätsmäßig einwandfreie Kunden, jeweils bis zum Ausmaß der fälligen Kaufpreisforderung, sicherstellen.
Appears in 1 contract
Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. Die verkauften Waren bleiben gelieferte Ware bleibt einschließlich Verpackung bis zur zum vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen aus den Geschäftsbedingungen herrührenden, auch künftig entstehenden Forderungen, Ausgleich der aufgrund des Kaufvertrages geschuldeten Geldforderungen unser Eigentum. Bei laufenden Rechnungen gilt unser - nach vorstehenden Bedingungen ausbedungenes - Vorbehaltseigentum als Sicherung unserer SaldoforderungErfolgt durch Dritte ein Zugriff auf noch in unserem Eigentum stehende Ware, insbesondere eine Pfändung im Wege der Zwangsvollstreckung, so hat der Kunde den Dritten sogleich auf die Eigentumsverhältnisse hinzuweisen und uns über den Zugriff unter Übersendung bzw. Übergabe aller erforderlichen Unterlagen sofort zu unterrichten. Der Kunde darf unsere Vorbehaltsware nur trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und einer Wiederbeschaffung der Ware aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten zu übernehmen sind. Der Kunde ist berechtigt, im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Rahmen eines ordentlichen Geschäftsverkehrs die gelieferte Ware weiter zu verkaufen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware darf jedoch nicht zulässigsicherungsübereignet werden. Soweit ein Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nicht gegen bar erfolgen sollte, Der Kunde tritt uns der Kunde bereits jetzt alle Forderungen, die er aus einer Weiterveräußerung gegen seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Erwerber sicherheitshalber Abnehmer erwirbt, sicherungshalber in voller Höhe mit allen Nebenrechten bis zum Ausgleich sämtlicher, uns zustehender Forderungen aus der Geschäftsbeziehung an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde ist widerruflich zur Einziehung dieser Forderungen ermächtigt. Wir werden die Einziehungsermächtigung nur widerrufen und die abgetretenen Forderungen selbst einziehen, die an uns abgetretene Forderung solange treuhänderisch für uns einzuziehen, bis er wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zahlungsverzug in Verzug gerät oder Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt ist. Im Falle des Widerrufs der Einziehungsermächtigung können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, uns die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die erfolgte Abtretung mitteilt. Wir sind wir berechtigtverpflichtet, die Abtretung offenzulegen und von dem Dritten Zahlung an uns zu verlangen. Der Kunde hat uns bestehenden Sicherheiten auf Verlangen alle zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zukommen zu lassen. Nimmt der Kunde seine Forderungen aus Weiterveräußerung unserer Ware in ein mit seinen Abnehmern bestehendes echtes oder sog. uneigentliches Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er hiermit seine Ansprüche auf den zu seinen Gunsten festgestellten und anerkannten Saldo, sowie einen bei Beendigung des Kontokorrentverhältnissen etwa bestehenden Überschuss (pauschaler Schlusssaldo) im Voraus in Höhe des ihm von uns berechneten Preises unserer weiter veräußerten Ware sicherheitshalber ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherung Kunden insoweit nach unserer ▇▇▇▇ freizugeben, falls als ihr Wert die zu sichernden Forderungen noch bestehende Gesamtforderung um 15 mehr als 10 % übersteigt (kann ergänzt werden)übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten steht in unserem Ermessen. Die Forderungsabtretung erlischt mit vollständiger Bezahlung der Ware.
Appears in 1 contract
Sources: Kundenantrag Für Geschäftskunden
Eigentumsvorbehalt. Die verkauften Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen vor, solange uns noch Zahlungsansprüche aus den Geschäftsbedingungen herrührenden, auch künftig entstehenden Forderungen, unser Eigentum. Bei laufenden Rechnungen gilt unser - nach vorstehenden Bedingungen ausbedungenes - Vorbehaltseigentum als Sicherung unserer Saldoforderungder Geschäftsverbindung mit dem Käufer zustehen. Der Kunde darf unsere Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verkaufen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware Käufer ist nicht zulässig. Soweit ein Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nicht gegen bar erfolgen sollte, tritt uns der Kunde bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Erwerber sicherheitshalber ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, die an uns abgetretene Forderung solange treuhänderisch für uns einzuziehen, bis er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die Abtretung offenzulegen und von dem Ware vor unserer vollen Befriedigung zu verpfänden oder zur Sicherheit Dritten Zahlung an uns zu verlangenübereignen. Der Kunde Bei Zugriff dritter Personen, insbesondere bei Pfändungen des Kaufgegenstandes, hat uns auf Verlangen alle der Käufer zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zukommen Vermeidung von Schadensersatzansprüchen unsererseits zwecks Beseitigung des Zugriffs unverzüglich durch eingeschriebenen Brief Mitteilung zu lassen. Nimmt der Kunde seine Forderungen aus Weiterveräußerung unserer Ware in ein mit seinen Abnehmern bestehendes echtes oder sog. uneigentliches Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er hiermit seine Ansprüche auf den zu seinen Gunsten festgestellten und anerkannten Saldo, sowie einen bei Beendigung des Kontokorrentverhältnissen etwa bestehenden Überschuss (pauschaler Schlusssaldo) im Voraus in Höhe des ihm von uns berechneten Preises unserer weiter veräußerten Ware sicherheitshalber abmachen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzugbei Zahlungsverzug des Käufers, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche auch ohne Ausübung des Rücktritts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Käufers gegen Dritte die einstweilige Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Waren zu verlangen, unbeschadet aller sonstigen uns nach diesen Bedingungen und nach den gesetzlichen Regelungen zustehenden Rechte und Ansprüche. Der Käufer ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung von Waren in Höhe des Rechnungsendbetrags unserer Forderung (einschließlich Umsatzsteuer) ab. Der Käufer ist zur Einziehung dieser abgetretenen Forderungen ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen einzuziehen, bleibt davon unberührt. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben, die zum Einzug erforderlichen Angaben und Unterlagen auszuhändigen und den Schuldnern der abgetretenen Forderungen die Abtretung mitzuteilen. Der Eigentumsvorbehalt bleibt wirksam, auch wenn die Ware verarbeitet und/oder vermischt wird. In diesem Falle erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Waren zu dem Wert der Zurücknahme, sowie anderen Materialien. Eine Verarbeitung der Waren durch den Käufer wird stets für uns vorgenommen. Werden unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren in der Pfändung Weise mit Sachen des Käufers vermischt, dass die Sachen des Käufers als Hauptsache anzusehen sind, so überträgt der Vorbehaltsware durch Käufer uns liegt - soweit anteilsmäßig Miteigentum und verwahrt das so entstandene Miteigentum für uns. Bei einer Veräußerung einer verarbeiteten oder vermischten Sache, an der uns Miteigentumsrechte zustehen, tritt der Käufer uns die daraus entstehenden Forderungen in Höhe unseres Miteigentumsanteils und im Übrigen nach Maßgabe des vorstehenden Absatzes ab. Werden die Waren außerhalb Deutschlands geliefert oder vom Käufer außerhalb Deutschlands verbracht und ist der Kaufpreis zu diesem Zeitpunkt noch nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir verpflichten unsvollständig geleistet, so ist der Käufer verpflichtet, die Handlungen vorzunehmen und Erklärungen abzugeben, die dafür erforderlich sind, dass der Eigentumsvorbehalt auch im Bestimmungsland Bestand hat. Ist dies nicht möglich, hat der Käufer uns auf Verlangen in Höhe des ausstehenden Kaufpreises ein dem Vorbehaltseigentum vergleichbares dingliches Sicherungsrecht nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherung insoweit nach unserer ▇▇▇▇ freizugeben, falls ihr Wert die dem Recht des Bestimmungslandes einzuräumen oder anderweitig Sicherheit zu sichernden Forderungen um 15 % übersteigt (kann ergänzt werden)leisten.
Appears in 1 contract
Eigentumsvorbehalt. Die Sämtliche von der KYB gelieferten oder verkauften Waren Wa- ren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen aus aller auch bedingt bestehenden Forderungen gegen den Geschäftsbedingungen herrührendenKunden oder denjenigen, auch künftig entstehenden Forderungender die Ware angenommen hat, unser Eigentum. Bei laufenden Rechnungen gilt unser - nach vorstehenden Bedingungen ausbedungenes - Vorbehaltseigentum als Sicherung unserer Saldoforderung. Der Kunde darf unsere Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verkaufenEigentum von KYB. Verpfändungen oder Sicherungsübereignung Diese Regelung hat für künftig ent- stehende Forderungen gleiche Geltung. Zur Geltend- machung unseres Eigentumsvorbehalts sind wir berech- tigt, die sofortige Herausgabe der Vorbehaltsware ist nicht zulässigunter Ausschluss eines jeglichen Zurückbehaltungsrechts zu verlangen, es sei denn, es handelt sich um rechtskräftig festgestellte oder unbestrittene Gegenansprüche des Kunden. Soweit ein Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nicht gegen bar erfolgen sollte, tritt uns Kommt der Kunde bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Erwerber sicherheitshalber ab. Wir nehmen oder derjenige, der die Abtretung an. Der Kunde ist widerruflich ermächtigtdie Ware angenommen hat, die an uns abgetretene Forderung solange treuhänderisch für uns einzuziehendiesem Verlangen nicht unver- züglich nach, bis er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir oder von uns ausdrücklich bevoll- mächtigte Personen berechtigt, die Abtretung offenzulegen Räume des Kunden zu betreten, um uns den unmittelbaren Besitz der Vor- behaltsware zu verschaffen. Dabei hat der Kunde Aus- kunft über den Verbleib der Ware zu geben und von dem Dritten Zahlung an uns – soweit erforderlich – in zumutbarer Weise Einsicht in seine dar- über geführten Geschäftsunterlagen zu verlangengewähren. Voll- strecken Gläubiger des Kunden in die verkaufte Ware, hat der Kunde die KYB unverzüglich schriftlich zu infor- mieren. Der Kunde hat uns auf Verlangen alle zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zukommen zu lassen. Nimmt der Kunde seine Forderungen aus Weiterveräußerung unserer Ware die KYB in ein mit seinen Abnehmern bestehendes echtes oder sog. uneigentliches Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er hiermit seine Ansprüche auf den zu seinen Gunsten festgestellten und anerkannten Saldo, sowie einen bei Beendigung des Kontokorrentverhältnissen etwa bestehenden Überschuss (pauschaler Schlusssaldo) im Voraus in Höhe des ihm diesem Fall von uns berechneten Preises unserer weiter veräußerten Ware sicherheitshalber ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigtallen Kosten freizustellen, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung die KYB durch die Inanspruch- nahme Dritter mit der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte Wahrung der Eigentumsrechte gegenüber dem pfändenden Gläubiger entstehen, so- weit diese erforderlich und angemessen sind und nicht vom pfändenden Gläubiger zu verlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherung insoweit nach unserer ▇▇▇▇ freizugeben, falls ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 15 % übersteigt (kann ergänzt werden)erstatten sind.
Appears in 1 contract
Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. Die verkauften Das Eigentum an den gelieferten Waren bleiben bleibt zur Sicherung aller Ansprüche vorbehalten, die uns aus der gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverbindung bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen aus zum Ausgleich aller Salden gegen den Geschäftsbedingungen herrührenden, auch künftig entstehenden Forderungen, unser EigentumAbnehmer und seine Konzerngesellschaften zustehen. Unser Eigentum erstreckt sich auf die durch Verarbeitung der Vorbehaltsware entstehende neue Sache. Der Abnehmer stellt die neue Sache unter Ausschluss des eigenen Eigentumserwerbs für uns her und verwahrt sie für uns. Hieraus erwachsen ihm keine Ansprüche gegen uns. Bei laufenden Rechnungen gilt einer Verarbeitung unserer Vorbehaltsware mit Waren anderer Lieferanten, deren Eigentumsrechte sich ebenfalls an der neuen Sache fortsetzen, erwerben wir zusammen mit diesen Lieferanten – unter Ausschluss eines Miteigentumserwerbs des Abnehmers - Miteigentum an der neuen Sache, wobei unser - nach vorstehenden Bedingungen ausbedungenes - Vorbehaltseigentum als Sicherung Miteigentumsanteil dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer SaldoforderungVorbehaltsware zu dem Gesamtrechnungswert aller mitverarbeiteten Vorbehaltswaren entspricht. Der Kunde darf unsere Abnehmer tritt bereits jetzt seine Forderungen aus der Veräußerung von Vorbehaltsware nur aus unseren gegenwärtigen und künftigen Warenlieferungen mit sämtlichen Nebenrechten im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verkaufen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig. Soweit ein Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nicht gegen bar erfolgen sollte, tritt Umfang unseres Eigentumsanteils zur Sicherung an uns der Kunde bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Erwerber sicherheitshalber ab. Wir nehmen Bei Verarbeitung im Rahmen eines Werksvertrages wird die Abtretung anWerklohnforderung in Höhe des anteiligen Betrages unserer Rechnung für die mitverarbeitete Vorbehaltsware schon jetzt an uns abgetreten. Der Kunde ist widerruflich ermächtigtSolange der Abnehmer seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung an uns ordnungsgemäß nachkommt, darf er über die in unserem Eigentum stehende Ware im ordentlichen Geschäftsgang verfügen und die an uns abgetretene Forderung solange treuhänderisch für uns einzuziehen, bis er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommtabgetretenen Forderungen selbst einziehen. Bei Zahlungsverzug oder begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden Abnehmers sind wir berechtigt, die Abtretung offenzulegen abgetretenen Forderungen einzuziehen und von dem Dritten Zahlung an uns zu verlangen. Der Kunde hat uns auf Verlangen alle zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zukommen zu lassen. Nimmt der Kunde seine Forderungen aus Weiterveräußerung unserer Ware in ein mit seinen Abnehmern bestehendes echtes oder sog. uneigentliches Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er hiermit seine Ansprüche auf den zu seinen Gunsten festgestellten und anerkannten Saldo, sowie einen bei Beendigung des Kontokorrentverhältnissen etwa bestehenden Überschuss (pauschaler Schlusssaldo) im Voraus in Höhe des ihm von uns berechneten Preises unserer weiter veräußerten Ware sicherheitshalber ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggfzurückzunehmen. Abtretung Scheck-/Wechselzahlungen gelten erst nach Einlösung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangenWechsel durch den Abnehmer als Erfüllung. In Hinsichtlich der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherung insoweit nach unserer ▇▇▇▇ freizugeben, falls ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 15 % übersteigt (kann ergänzt werden)Vereinbarung von Eigentumsvorbehaltsrechten gilt ausschließlich deutsches Recht.
Appears in 1 contract
Sources: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. Die verkauften Waren bleiben Wir behalten uns das Eigentum an den Lieferungen und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung unserer des Kaufpreises vor. Bei Waren, die der Käufer im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung bei uns bestellt, behalten wir uns das Eigentum vor, bis unsere sämtlichen Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung - auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen einschließlich der künftig entste- henden Forderungen beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn unsere einzelnen oder sämtliche Forderungen in eine lau- fende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist; das vorbehaltene Eigentum gilt zugleich als Sicherung der Saldoforderung. Wird zur Bezahlung des Kaufpreises durch den Geschäftsbedingungen herrührendenKäufer ein Wechsel akzeptiert, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Käufer als Bezogenen. Unser Eigentum ist als solches zu kennzeichnen und getrennt vom Material des Käufers zu lagern und ausreichend gegen Verlust und Beschädigung zu versichern. Auf Verlangen hat er uns diesen Nachweis durch Vorlage der Versicherungspolice zu erbringen. Der Käufer tritt den Anspruch gegen die Versicherung für den Fall eines Schadens hiermit in Höhe des Rechnungswertes der von uns gelieferten Ware an uns ab. Wir sind berechtigt, solange eine durch Eigentumsvorbehalt gesicherte Forderung besteht, vom Käufer jederzeit Auskunft zu verlangen, welche unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware noch in seinem Besitz ist, wo sie sich befindet und diese in Augenschein zu nehmen. Machen wir einen Herausgabeanspruch geltend, so gestattet uns der Käufer bereits jetzt, die Ware auch künftig entstehenden Forderungenohne gerichtliche Inanspruchnahme an uns zu nehmen; sofern nötig, schließt dies das Recht ein, den Betrieb u. ä. Örtlichkeiten des Käufers zu betreten. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für uns, ohne dass wir hieraus verpflichtet werden; die neue Sache wird unser Eigentum. Bei laufenden Rechnungen gilt unser - Verarbeitung zusammen mit uns nicht gehörenden Waren erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache nach vorstehenden Bedingungen ausbedungenes - Vorbehaltseigentum als Sicherung unserer Saldoforderungdem Verhältnis des Wertes der Vor- behaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung und dem Verarbeitungswert. Der Kunde Käufer darf unsere Vorbehaltsware unser Eigentum nur im ordnungsgemäßen gewöhnlichen Geschäftsverkehr verkaufenveräußern; er ist zur Weiterverarbeitung und sonstigen Verwertung der Vorbehaltsware nur berech- tigt, wenn die Forderung aus der weiteren Verwertung der Vorbehaltsware samt allen Nebenrechten auf uns übergeht. Verpfändungen Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist der Käufer nicht berechtigt. Wird die Vorbehaltsware mit uns nicht gehörender Ware gemäß §§ 947, 948 BGB verbunden, vermischt oder vermengt, so werden wir Miteigentümer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der Käufer durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so überträgt er schon jetzt uns Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware ist zu der anderen Ware zur Zeit der Verbin- dung, Vermischung oder Vermengung. Der Käufer hat in diesen Fällen die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehende Sache, die ebenfalls als Vorbehaltsware im Sinne der vorstehenden Bedingungen gilt, unentgeltlich zu verwahren. Wird Vorbehaltsware allein oder zusammen mit nicht zulässiguns gehörender Ware veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt, d.h. Soweit ein Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nicht gegen bar erfolgen sollteim Zeitpunkt des Vertragsschlusses, tritt uns die aus der Kunde bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegenüber Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehalts- ware mit einem Sicherheitsaufschlag von 20 % mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Erwerber sicherheitshalber Rest ab. Wir ; wir nehmen die Abtretung an. Wert der Vorbehaltsware ist dabei unser Rechnungsbetrag. Steht die weiterveräußerte Vorbehaltsware im Miteigentum von uns, so erstreckt sich die Abtretung der Forderung auf den Betrag, dem unser Anteilswert an dem Miteigentum entspricht. Der Kunde Käufer ist widerruflich unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der uns abgetretenen For- derung ermächtigt. Wir werden von der eigenen Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Auf Verlangen hat er jedoch uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen; parallel sind wir ebenfalls ermächtigt, den Schuldnern die an Abtretung dann auch selbst anzuzeigen. Eine Abtretung im Wege des echten Factoring ist dem Käufer nur unter der Voraus- setzung gestattet, dass uns abgetretene dies unter Bekanntgabe der Factoring-Bank und der dort unterhaltenen Konten des Käufers angezeigt wird und der Factoring-Erlös den Wert unserer gesicherten Forderung solange treuhänderisch übersteigt. Mit der Gutschrift des Factoring-Erlöses wird unsere Forderung sofort fällig. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter oder sonstige Beeinträchtigungen in die Vorbehaltsware, Rechte oder in die abgetretenen Forderungen hat der Käufer uns unverzüglich unter Übergabe relevanter Unterlagen zu unterrichten; die Kosten von Interventionen gehen zu Lasten des Käufers. Mit Zahlungseinstellung und/oder Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder Einbau der Vorbehaltsware oder die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen; bei einem Scheck- oder Wechselprotest erlischt die Einzugsermächtigung ebenfalls. Dies gilt nicht für uns einzuziehendie Rechte des Insolvenzverwalters. Übersteigt der Wert der eingeräumten Sicherheiten die Forderungen (ggf. vermindert um An- und Teilzahlungen) um mehr als 20 %, bis er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zahlungsverzug des Kunden so sind wir berechtigt, die Abtretung offenzulegen und von dem Dritten Zahlung an uns zu verlangen. Der Kunde hat uns auf Verlangen alle insoweit zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zukommen zu lassen. Nimmt der Kunde seine Forderungen aus Weiterveräußerung unserer Ware in ein mit seinen Abnehmern bestehendes echtes Rückübertragung oder sog. uneigentliches Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er hiermit seine Ansprüche auf den zu seinen Gunsten festgestellten und anerkannten Saldo, sowie einen bei Beendigung des Kontokorrentverhältnissen etwa bestehenden Überschuss (pauschaler Schlusssaldo) im Voraus in Höhe des ihm von uns berechneten Preises unserer weiter veräußerten Ware sicherheitshalber ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherung insoweit Freigabe nach unserer ▇▇▇▇ freizugebenverpflichtet. Mit Tilgung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen auf den Käufer über. Soweit außerhalb der Bundesrepublik Deutschland die Gültigkeit des Eigentumsvorbe- haltes an besondere Voraussetzungen geknüpft ist, falls ihr Wert oder es einen solchen nicht für uns unmittelbar wirksam gibt, hat der Käufer dafür Sorge zu tragen, dass uns eine solche oder hilfsweise entsprechende Sicherheit eingeräumt wird. Der Käufer hat alle Mitwirkungs- handlungen, die zur Absicherung des Eigentumsvorbehalts erforderlich sind, zu sichernden Forderungen um 15 % übersteigt (kann ergänzt werden)erbringen. Im übrigen ist das deutsche Recht ergänzend und so weit wie möglich zu beachten.
Appears in 1 contract
Sources: Allgemeine Lieferbedingungen
Eigentumsvorbehalt. 12.1. Die verkauften Waren bleiben von uns gelieferte, montierte oder sonst übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen aus den Geschäftsbedingungen herrührenden, auch künftig entstehenden Forderungen, unser Eigentum. Darüber hinaus behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor. Wenn der Wert der Vorbehaltsware die zu sichernden Forderungen aus der Geschäftsbeziehung um mehr als 20 % übersteigt, sind wir zur Freigabe eines entsprechenden Teils der Sicherungsrechte auf Verlangen des Kunden verpflichtet. Bei laufenden Rechnungen laufender Rechnung gilt unser - nach vorstehenden Bedingungen ausbedungenes - Vorbehaltseigentum das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer für unsere Saldoforderung.
12.2. Der Kunde darf unsere Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verkaufenist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Verpfändungen Sofern Wartungs- und/oder Sicherungsübereignung Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Vorbehaltsware Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich von allen Zugriffen Dritter auf die Ware zu unterrichten, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, sowie von etwaigen Beschädigungen oder der Vernichtung der Ware. Der Kunde ist nicht zulässigdiesfalls auch verpflichtet, die Dritten auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen. Soweit ein Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nicht gegen bar erfolgen sollte, tritt Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Anschriftenwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde hat uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen.
12.3. Ist der Kunde Wiederverkäufer, so ist er berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Der Kunde ist verpflichtet, einen entsprechenden Abtretungsvermerk in seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Erwerber sicherheitshalber abBüchern oder auf seinen Fakturen anzubringen. Wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde Nach der Abtretung ist widerruflich ermächtigtder Kunde, die an uns abgetretene Forderung solange treuhänderisch für uns einzuziehen, bis er allen seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt bzw. bis auf unseren Widerruf zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommtnachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Bei Zahlungsverzug Im Übrigen ist eine Weiterveräußerung nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Angabe des Namens und der Anschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung ausdrücklich schriftlich zustimmen. Im Fall unserer Zustimmung gelten die vorstehenden Sätze zwei bis sechs dieses Punktes 12.3. entsprechend.
12.4. Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass wir zur Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehaltes, insbesondere zur Feststellung und Kennzeichnung unserer Vorbehaltsware, den Standort der Vorbehaltsware soweit für den Kunden zumutbar betreten, dies nach angemessener Vorankündigung.
12.5. Notwendige und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung angemessene Kosten trägt der Kunde.
12.6. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und/oder die Ware heraus zu verlangen. Daneben sind wir berechtigt, die Abtretung offenzulegen und von dem Dritten Zahlung an uns zu verlangen. Der Kunde hat uns auf Verlangen alle zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zukommen zu lassen. Nimmt der Kunde seine Forderungen aus Weiterveräußerung unserer Ware in ein mit seinen Abnehmern bestehendes echtes oder sog. uneigentliches Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er hiermit seine Ansprüche auf den zu seinen Gunsten festgestellten und anerkannten Saldo, sowie einen bei Beendigung des Kontokorrentverhältnissen etwa bestehenden Überschuss (pauschaler Schlusssaldo) im Voraus in Höhe des ihm von uns berechneten Preises unserer weiter veräußerten Ware sicherheitshalber ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir verpflichten uns, die uns Verletzung einer Pflicht nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherung insoweit nach unserer ▇▇▇▇ freizugeben, falls ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 15 % übersteigt (kann ergänzt werden).obigem Punkt
Appears in 1 contract
Sources: General Terms and Conditions
Eigentumsvorbehalt. Die verkauften Waren bleiben bis 1. Bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen aus den Geschäftsbedingungen herrührenden, auch künftig entstehenden Erfüllung aller Forderungen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die uns gegen den Käufer oder Vertragspartner des Werk- oder Werklieferungsvertrags jetzt oder zukünftig zustehen, bleibt die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) unser Eigentum. Bei laufenden Rechnungen gilt unser - Im Falle des vertragswidrigen Verhaltens des Käufers, z.B. Zahlungsverzug, haben wir nach vorstehenden Bedingungen ausbedungenes - Vorbehaltseigentum als Sicherung unserer Saldoforderungvorheriger Setzung einer angemessenen Frist das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Nehmen wir die Vorbehaltsware zurück, stellt dieses einen Rücktritt vom Vertrag dar. Pfänden wir die Vorbehaltsware, ist dieses ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware nach der Rücknahme zu verwerten. Nach Abzug eines angemessenen Betrages für die Verwertungskosten, ist der Verwertungserlös mit den uns vom Käufer geschuldeten Beträgen zu verrechnen.
2. Der Käufer/Kunde darf unsere Vorbehaltsware nur hat die von uns gelieferten Materialien/Waren pfleglich zu behandeln und diese auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Wartungs- und Inspektionsarbeiten, die erforderlich werden, sind vom Käufer/Kunde auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen.
3. Der Käufer/Kunde ist berechtigt, die gelieferten Materialien/Waren ordnungsgemäß im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verkaufenzu veräußern und/oder zu verwenden, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignung Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware ist nicht zulässig. Soweit ein Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nicht gegen bar erfolgen sollte, gelieferten Materialien/Waren entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt uns der Käufer/Kunde bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Erwerber sicherheitshalber sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ; wir nehmen die Abtretung hiermit an. Der Kunde ist widerruflich ermächtigtWir ermächtigen den Käufer/▇▇▇▇▇▇ widerruflich, die an uns abgetretene Forderung solange treuhänderisch abgetretenen Forderungen für uns dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden, bis er wenn der Käufer/ Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zahlungsverzug Zur Abtretung dieser Forderung ist der Käufer/Kunde auch nicht zum Zwecke des Kunden sind wir berechtigtForderungseinzugs im Wege des Factorings befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Abtretung offenzulegen und von dem Dritten Zahlung Gegenleistung in Höhe der Forderungen solange unmittelbar an uns zu verlangenbewirken, als noch Forderungen von uns gegen den Käufer/Kunden bestehen.
4. Der Kunde hat Eine Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Materialien/Waren durch den Käufer/Kunden wird in jedem Fall für uns auf Verlangen alle zur Geltendmachung vorgenommen. Sofern die gelieferten Materialien/Waren mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zukommen zu lassen. Nimmt der Kunde seine Forderungen aus Weiterveräußerung unserer Ware in ein mit seinen Abnehmern bestehendes echtes oder sog. uneigentliches Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er hiermit seine Ansprüche auf den zu seinen Gunsten festgestellten und anerkannten Saldo, sowie einen bei Beendigung des Kontokorrentverhältnissen etwa bestehenden Überschuss (pauschaler Schlusssaldo) neuen Sache im Voraus Verhältnis des Wertes der gelieferten Materialien/Waren (Rechnungsendbetrag inklusive der Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Im Falle der untrennbaren Vermischung der gelieferten Materialien/Waren mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der gelieferten Materialien/Waren (Rechnungsendbe trag inklusive der Mehrwertsteuer) zu den anderen vermischten Sachen im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Käufers in Höhe des ihm von Folge der Vermischung als Hauptsache anzusehen, sind der Käufer/Kunde und wir uns berechneten Preises unserer weiter veräußerten Ware sicherheitshalber abeinig, dass der Käufer/Kunde uns anteilmäßig Miteigentum an dieser Sache überträgt; die Übertragung nehmen wir hiermit an. Unser so entstandenes Allein- oder Miteigentum an einer Sache verwahrt der Käufer/Kunde für uns.
5. Bei vertragswidrigem Verhalten des KäufersZugriffen Dritter auf die gelieferten Materialien/Waren, insbesondere ZahlungsverzugPfändungen, sind wird der Käufer/Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggfunsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Abtretung Soweit der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme, sowie nicht in der Pfändung Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherung insoweit nach unserer ▇▇▇▇ freizugeben, falls ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 15 % übersteigt (kann ergänzt werden)Käufer/Kunde.
Appears in 1 contract
Sources: Allgemeine Lieferungs , Leistungs , Und Zahlungsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. Die verkauften Alle Waren bleiben unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus den Geschäftsbedingungen herrührendenwelchem Rechtsgrund, auch einschließlich der künftig entstehenden Forderungenoder bedingten Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen im Rahmen unserer Geschäftsverbindung. Das gilt auch, unser Eigentumwenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Bei laufenden Rechnungen laufender Rechnung gilt unser - nach vorstehenden Bedingungen ausbedungenes - Vorbehaltseigentum das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderung. Der Kunde Käufer tritt mit Abschluss des Vertrages zwischen ihm und uns die ihm aus einer eventuellen Veräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund zustehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber in voller Höhe an uns ab. Der Käufer darf unsere Vorbehaltsware nur den Liefergegenstand, an dem sich die Perleberg GmbH das Eigentum vorbehalten hat, weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme und sonstigen Verfügungen durch dritte Hand hat er die Perleberg GmbH unverzüglich davon zu benachrichtigen. Der Käufer hat in einem solchen Fall uns die zur Wahrung unserer Rechte notwendige Hilfe zu leisten. Kosten für erforderlich werdende Interventionen gehen zu seinen Lasten. Bei Zahlungseinstellung hat er uns außerdem die vorhandenen Waren anzuzeigen. Wird im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verkaufenZusammenhang mit der Bezahlung durch den Käufer ein Wechsel oder Scheck gegeben, so erlischt der Eigentumsvorbehalt sowie die diesem zugrunde liegende Forderung aus Warenlieferung nicht vor der Einlösung des Wechsels oder des Schecks und der Begleichung aller Nebenspesen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignung Übersteigt der Vorbehaltsware ist nicht zulässig. Soweit ein Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nicht Wert der uns zustehenden Sicherung die Gesamtforderung gegen bar erfolgen sollteden Käufer um mehr als 10 %, tritt uns der Kunde bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Erwerber sicherheitshalber ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, die an uns abgetretene Forderung solange treuhänderisch für uns einzuziehen, bis er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zahlungsverzug des Kunden so sind wir berechtigt, die Abtretung offenzulegen und von dem Dritten Zahlung an uns zu verlangen. Der Kunde hat uns insoweit auf Verlangen alle des Käufers zur Geltendmachung Freigabe der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zukommen zu lassen. Nimmt der Kunde seine Forderungen aus Weiterveräußerung Sicherheiten unserer Ware in ein mit seinen Abnehmern bestehendes echtes oder sog. uneigentliches Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er hiermit seine Ansprüche auf den zu seinen Gunsten festgestellten und anerkannten Saldo, sowie einen bei Beendigung des Kontokorrentverhältnissen etwa bestehenden Überschuss (pauschaler Schlusssaldo) im Voraus in Höhe des ihm von uns berechneten Preises unserer weiter veräußerten Ware sicherheitshalber ab▇▇▇▇ verpflichtet. Bei vertragswidrigem Verhalten des KäufersKunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggfKauf- sache zurückzunehmen. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherung insoweit nach unserer ▇▇▇▇▇ freizugebenliegt ein Rücktritt vom Vertrag. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Kunde. Wir sind nach Rücknahme zur Verwertung der Kaufsache befugt; der Erlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen. Der Kunde ist verpflichtet, falls ihr Wert die Kaufsache pfleglich zu sichernden Forderungen um 15 % übersteigt (kann ergänzt werden)behandeln. Er ist berechtigt, sie im ordentlichen Geschäfts- gang weiter zu verkaufen.
Appears in 1 contract
Sources: Lieferungs Und Zahlungsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. Die verkauften 1. Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen sämtlicher Forderungen aus den Geschäftsbedingungen herrührendender Geschäftsverbindung mit dem Kunden, einschließlich aller Nebenforderungen und bis zur Einlösung der hergegebenen Schecks und Wechsel, vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch künftig auf die durch Verarbeitung entstehenden Forderungen, unser EigentumErzeugnisse. Bei laufenden Rechnungen gilt unser - nach vorstehenden Bedingungen ausbedungenes - Vorbehaltseigentum als Sicherung Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung unserer SaldoforderungWare mit anderem Material erwerben wir Miteigentum an dem dadurch entstehenden Erzeugnis im Verhältnis des ▇▇▇▇▇ unserer Ware zu dem Wert des anderen Materials. Die Besitzübergabe wird dadurch ersetzt, dass der Kunde für uns die Ware unentgeltlich mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns verwahrt.
2. Alle Forderungen aus dem Verkauf von Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt der Kunde gegebenenfalls in Höhe unseres Miteigentumsanteils an der verkauften Ware einschließlich aller Nebenrechte an uns ab.
3. Soweit der Kunde in der Lage ist, seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachzukommen und er den verlängerten Eigentumsvorbehalt sicherstellt, ist er berechtigt, die in unserem Eigentum stehenden Vorbehaltsgegenstände im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern.
4. Der Kunde darf unsere Vorbehaltsware ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verkaufenund nur widerruflich ermächtigt. Verpfändungen oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig. Soweit ein Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nicht gegen bar erfolgen sollteDer Widerruf darf nur erfolgen, tritt uns wenn der Kunde bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Erwerber sicherheitshalber abVerpflichtungen gemäß diesem Vertrag, insbesondere seiner Zahlungsverpflichtung, nicht ordnungsgemäß nachkommt, zahlungsunfähig oder überschuldet ist oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt worden ist. Wir nehmen sind in diesen Fällen berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist, vom Vertrag zurückzutreten und die Abtretung anVorbehaltsware in Besitz zu nehmen. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, zur Herausgabe verpflichtet. Ein etwaiger Verwertungserlös aus der Verwertung der zurückgenommenen Vorbehaltsware wird auf die an uns abgetretene Forderung solange treuhänderisch für uns einzuziehen, bis er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zahlungsverzug Verbindlichkeiten des Kunden sind wir berechtigt, die Abtretung offenzulegen und von dem Dritten Zahlung an uns zu verlangen– abzüglich angemessener Verwertungskosten – angerechnet. Der Kunde ist verpflichtet, im Falle des Widerrufs uns unverzüglich Name bzw. Firma der Schuldner der abgetretenen Forderungen bekannt zu geben.
5. In den Fällen des Abs. 4 hat uns der Kunde auf Verlangen alle zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zukommen zu lassenvon uns dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen; wir sind gleichfalls berechtigt, den verlängerten Eigentumsvorbehalt gegenüber dem Schuldner des Kunden aufzudecken.
6. Nimmt Bevorstehende oder vollzogene Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf die abgetretenen Forderungen hat der Kunde seine Forderungen aus Weiterveräußerung unserer Ware in ein mit seinen Abnehmern bestehendes echtes oder soguns unverzüglich schriftlich mitzuteilen, unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen. uneigentliches Kontokorrentverhältnis aufInterventionskosten, so tritt er hiermit seine Ansprüche auf den zu seinen Gunsten festgestellten und anerkannten Saldowozu auch etwaige Prozesskosten gehören, sowie einen bei Beendigung des Kontokorrentverhältnissen etwa bestehenden Überschuss (pauschaler Schlusssaldo) gehen im Voraus in Höhe Innenverhältnis zwischen uns und dem Kunden zu Lasten des ihm von uns berechneten Preises unserer weiter veräußerten Ware sicherheitshalber abLetzteren.
7. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, Wir sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung unsere unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren auf Kosten des Kunden gegen Diebstahl, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vorKunde selbst nachweislich eine entsprechende Versicherung abgeschlossen hat.
8. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherung Sicherungen auf Verlangen des Kunden unter Vorbehalt der Auswahl insoweit nach unserer ▇▇▇▇ freizugeben, falls ihr als der Wert der Sicherung die zu sichernden Forderungen um 15 mehr als 20 % übersteigt (kann ergänzt werden)übersteigt.
Appears in 1 contract
Sources: General Terms and Conditions
Eigentumsvorbehalt. Die verkauften Alle Waren bleiben unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus den Geschäftsbedingungen herrührendenwelchem Rechtsgrund, auch einschließlich der künftig entstehenden Forderungenoder bedingten Forderun- gen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen im Rahmen unserer Geschäftsverbindung. Das gilt auch, unser Eigentumwenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderun- gen geleistet werden. Bei laufenden Rechnungen laufender Rechnung gilt unser - nach vorstehenden Bedingungen ausbedungenes - Vorbehaltseigentum das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderung. Der Kunde Käufer tritt mit Abschluss des Vertrages zwischen ihm und uns die ihm aus einer eventuellen Veräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund zustehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber in voller Höhe an uns ab. Der Käufer darf unsere Vorbehaltsware nur den Liefergegenstand, an dem sich die bsb-obpacher GmbH das Eigentum vorbehalten hat, weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme und sonstigen Verfügungen durch dritte Hand hat er die bsb-obpacher GmbH unverzüglich davon zu benachrichtigen. Der Käufer hat in einem solchen Fall uns die zur Wahrung unserer Rechte notwendige Hilfe zu leisten. Kosten für erforderlich wer- dende Interventionen gehen zu seinen Lasten. Bei Zahlungseinstellung hat er uns außerdem die vorhandenen Waren anzuzeigen. Wird im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verkaufenZusammenhang mit der Bezahlung durch den Käufer ein Wechsel oder Scheck gegeben, so erlischt der Eigentumsvorbehalt sowie die diesem zugrunde liegende Forderung aus Warenlieferung nicht vor der Einlösung des Wechsels oder des Schecks und der Begleichung aller Nebenspesen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignung Übersteigt der Vorbehaltsware ist nicht zulässig. Soweit ein Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nicht Wert der uns zustehenden Sicherung die Gesamtforderung gegen bar erfolgen sollteden Käufer um mehr als 10 %, tritt uns der Kunde bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Erwerber sicherheitshalber ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, die an uns abgetretene Forderung solange treuhänderisch für uns einzuziehen, bis er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zahlungsverzug des Kunden so sind wir berechtigt, die Abtretung offenzulegen und von dem Dritten Zahlung an uns zu verlangen. Der Kunde hat uns insoweit auf Verlangen alle des Käufers zur Geltendmachung Freigabe der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zukommen zu lassen. Nimmt der Kunde seine Forderungen aus Weiterveräußerung Sicherheiten unserer Ware in ein mit seinen Abnehmern bestehendes echtes oder sog. uneigentliches Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er hiermit seine Ansprüche auf den zu seinen Gunsten festgestellten und anerkannten Saldo, sowie einen bei Beendigung des Kontokorrentverhältnissen etwa bestehenden Überschuss (pauschaler Schlusssaldo) im Voraus in Höhe des ihm von uns berechneten Preises unserer weiter veräußerten Ware sicherheitshalber ab▇▇▇▇ verpflichtet. Bei vertragswidrigem Verhalten des KäufersKunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggfKaufsache zurückzunehmen. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherung insoweit nach unserer ▇▇▇▇▇ freizugebenliegt ein Rücktritt vom Vertrag. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Kunde. Wir sind nach Rücknahme zur Verwertung der Kaufsache befugt; der Erlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen. Der Kunde ist verpflichtet, falls ihr Wert die Kaufsache pfleglich zu sichernden Forderungen um 15 % übersteigt (kann ergänzt werden)behandeln. Er ist berechtigt, sie im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen.
Appears in 1 contract
Sources: Lieferungs Und Zahlungsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. Die verkauften Waren bleiben Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen aus den Geschäftsbedingungen herrührenden, des vereinbarten Preises und aller auch erst künftig entstehenden Forderungen, Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung unserer Ware durch den Käufer findet ausschließlich für uns statt. Bei laufenden Rechnungen gilt unser - nach vorstehenden Bedingungen ausbedungenes - Vorbehaltseigentum als Sicherung Verarbeitung mit anderen, uns nicht gehörenden Waren steht uns Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungsbetrages unserer SaldoforderungVorbehaltsware zum Anschaffungspreis der anderen verarbeiteten Waren zur Zeit der Verarbeitung. Bei untrennbarer Vermischung unserer Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungsbetrages für unsere Vorbehaltsware zum Anschaffungspreis der anderen vermischten Gegenstände zur Zeit der Vermischung. Der Kunde darf Käufer verwahrt jeweils das Allein- oder Miteigentum unentgeltlich für uns. Für die neue Sache gelten im Übrigen die Regelungen zur Vorbehaltsware entsprechend. Der Käufer ist befugt, unsere Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verkaufenordnungsmäßigen Geschäfts-betrieb weiter zu veräußern. Verpfändungen oder Sicherungsübereignung Sämtliche hieraus entstehende Forderungen gegen Dritte tritt der Vorbehaltsware ist nicht zulässig. Soweit ein Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nicht gegen bar erfolgen sollte, tritt Käufer hiermit im Voraus an uns der Kunde bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Erwerber sicherheitshalber abab und zwar in Höhe des jeweils noch ausstehenden Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Der Kunde ist widerruflich ermächtigtUngeachtet dieser Abtretung bleibt der Käufer zur Einziehung der Forderungen berechtigt, die an solange er sich nicht in Verzug mit seinen Zahlungs-verpflichtungen uns abgetretene Forderung solange treuhänderisch für uns einzuziehen, bis er gegenüber befindet. Wenn sich der Käufer in Verzug mit seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommtbefindet, können wir von dem Käufer die Mitteilung der zur Einziehung erforderlichen Angaben und Unterlagen über die abgetretenen Forderungen, insbesondere Forderungsbetrag, Name und Adresse des Drittschuldners, sowie die Mitteilung der Abtretung an den Drittschuldner durch den Käufer verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, Auf unser besonderes Verlangen hin hat der Käufer den betreffenden Drittschuldnern die Abtretung offenzulegen anzuzeigen. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im Voraus abgetretenen Forderungen hat der Käufer uns unverzüglich zu unterrichten und von dem Dritten Zahlung an uns zu verlangen. Der Kunde hat uns auf Verlangen alle zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen die für eine Intervention notwendigen Unterlagen und Auskünfte zukommen zu lassen. Nimmt der Kunde seine Forderungen aus Weiterveräußerung unserer Ware in ein mit seinen Abnehmern bestehendes echtes oder sog. uneigentliches Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er hiermit seine Ansprüche auf den zu seinen Gunsten festgestellten und anerkannten Saldo, sowie einen bei Beendigung des Kontokorrentverhältnissen etwa bestehenden Überschuss (pauschaler Schlusssaldo) im Voraus in Höhe des ihm von uns berechneten Preises unserer weiter veräußerten Ware sicherheitshalber ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherung insoweit nach unserer ▇▇▇▇ freizugeben, falls ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 15 % übersteigt (kann ergänzt werden)erteilen.
Appears in 1 contract
Sources: Liefer Und Zahlungsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. Die verkauften Waren bleiben (1) Wir behalten uns das Eigentum am Liefergegenstand bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus den Geschäftsbedingungen herrührenden, auch künftig entstehenden Forderungen, unser Eigentumdem Liefervertrag vor. Bei laufenden Rechnungen gilt unser - vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug des Kunden, sind wir nach vorstehenden Bedingungen ausbedungenes - Vorbehaltseigentum Setzung einer angemessenen Frist berechtigt, den Liefergegenstand zurückzunehmen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstands durch uns gelten nicht als Sicherung unserer SaldoforderungRücktritt vom Vertrag.
(2) Nach Rücknahme des Liefergegenstands sind wir zu dessen Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden anzurechnen. Angemessene Verwertungskosten dürfen wir behalten.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, den Liefergegenstand pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, den Liefergegenstand auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser und Diebstahl ausreichend zum Neuwert zu versichern. Erforderliche Wartungsarbeiten muss der Kunde auf eigene Kosten rechtzeitig beauftragen oder durchführen. Der Kunde darf unsere Vorbehaltsware nur ist verpflichtet, uns über Pfändungen oder sonstige Eingriffe Dritter in unser Eigentum unverzüglich zu benachrichtigen, damit wir die Drittwiderspruchsklage rechtzeitig erheben können. Soweit der Klagegegner nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Rechtsverfolgung zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
(5) Der Kunde ist berechtigt, von uns gelieferte ▇▇▇▇ im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verkaufenordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Verpfändungen oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig. Soweit ein Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nicht gegen bar erfolgen sollte, Er tritt uns der Kunde bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Erwerber sicherheitshalber alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Der Nach der Abtretung ist der Kunde ist widerruflich zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die an uns abgetretene Forderung solange treuhänderisch für uns selbst einzuziehen, bis er sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht ordnungsgemäß nachkommtnachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
(6) Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die Abtretung offenzulegen und von dem Dritten Zahlung an uns zu verlangen. Der Kunde hat uns auf Verlangen alle zur Geltendmachung Erfolgt eine Verarbeitung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zukommen zu lassen. Nimmt der Kunde seine Forderungen aus Weiterveräußerung unserer Ware in ein mit seinen Abnehmern bestehendes echtes oder sog. uneigentliches Kontokorrentverhältnis aufWare, so tritt er hiermit seine Ansprüche auf den zu seinen Gunsten festgestellten und anerkannten Saldo, sowie einen bei Beendigung des Kontokorrentverhältnissen etwa bestehenden Überschuss (pauschaler Schlusssaldo) erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Voraus in Höhe des ihm Verhältnis zum Wert der von uns berechneten Preises unserer weiter veräußerten gelieferten Ware. Dasselbe gilt, wenn die Ware sicherheitshalber abmit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, vermischt oder verbunden wird. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, Im Übrigen gilt für das daraus entstehende Produkt das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
(7) Wir sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir verpflichten unsverpflichtet, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherung zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit nach unserer ▇▇▇▇ freizugeben, falls ihr als der realisierbare Wert der Sicherheit die zu sichernden Forderungen um 15 mehr als 10 % übersteigt übersteigt. Die Auswahl der freizugeben Sicherheiten obliegt uns.
(kann ergänzt werden)8) Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden berechtigt uns, vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Herausgabe des Liefergegenstandes zu verlangen.
Appears in 1 contract
Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. Die verkauften 1.Wir liefern nur auf Basis des nachstehenden Eigentumsvorbehalts. Dies umfasst auch alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich darauf berufen. 1.Sämtliche von uns -auch zukünftig- gelieferten / zu liefernden Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen sämtlicher Forderungen aus den Geschäftsbedingungen herrührenden, auch künftig entstehenden Forderungen, der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber unser Eigentum. Bei laufenden Rechnungen gilt unser - nach vorstehenden Bedingungen ausbedungenes - Vorbehaltseigentum als Sicherung unserer Saldoforderung. Der Kunde darf unsere 2.Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verkaufen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig. Soweit ein Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nicht gegen bar erfolgen sollte, normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns be- reits jetzt alle Forderungen, die ihm aus der Kunde bereits jetzt Weiterveräußerung gegen seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Erwerber sicherheitshalber Abnehmer oder gegen Dritte er- wachsen, in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, unabhängig davon, ob die Vor- behaltsware mit oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurde. Wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde Auftraggeber bleibt zur Einziehung der Forderung gegen seine Abnehmer befugt, wobei unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, unberührt bleibt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist widerruflich und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. In diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zur Durchsetzung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigen. Die Einzugsermächtigung kann von uns im Falle von Vertragsverlet- zungen, insbesondere Zahlungsverzug durch den Besteller, widerrufen werden. 3.Erwirbt der Käufer durch Verbindung, Vermengung oder Vermischung unserer Betonfertigteile mit anderen bewegli- chen Sachen zu einer einheitlichen neuen Sache an diesem Allein- oder Miteigentum, überträgt er uns zur Siche- rung unserer Forderungen schon jetzt sein Eigentumsrecht im Verhältnis des Wertes unserer Betonfertigteile zum Wert der anderen Sachen. Er verpflichtet sich, die neue Sache unentgeltlich zu verwahren. 4.Für Fall, dass der Käufer unsere Betonfertigteile zusammen mit anderen uns nicht gehörenden Waren oder aus un- seren Betonfertigteilen hergestellten neuen Sachen verkauft oder unsere Betonfertigteile mit einem fremden Grundstück oder einer fremden beweglichen Sache verbindet, vermengt oder vermischt und er dafür eine Forde- rung erwirbt, die auch seine übrigen Leistungen deckt, tritt er uns hiermit zur Sicherung unserer bestehenden und künftigen Ansprüche diese Forderungen mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unserer Betonfertigteile mit Rang vor dem restlichen Teil seiner Forderungen ab. Der Käufer wird ermächtigt, die an uns abgetretene Forderung solange treuhänderisch abgetretenen Forderungen im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs für uns einzuziehen, bis er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zahlungsverzug des Kunden Wir sind wir jedoch berechtigt, die Abtretung offenzulegen anzuzeigen und von dem Dritten Zahlung die Forderungen einzuziehen. Von dieser Befugnis werden wir so lange keinen Gebrauch machen, wie der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Auf unser Verlangen hat der Käufer die abgetretenen Forderungen einzeln nachzuweisen. 5.Zur Sicherung unserer Forderungen tritt der Auftraggeber auch solche Forderungen an uns zu verlangenab, die ihm durch die Ver- bindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an. Der Kunde hat uns auf Verlangen alle zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zukommen zu lassen. Nimmt der Kunde seine Forderungen aus Weiterveräußerung unserer Ware in ein mit seinen Abnehmern bestehendes echtes oder sog. uneigentliches Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er hiermit seine Ansprüche auf den zu seinen Gunsten festgestellten und anerkannten Saldo, sowie einen bei Beendigung des Kontokorrentverhältnissen etwa bestehenden Überschuss (pauschaler Schlusssaldo) im Voraus in Höhe des ihm von uns berechneten Preises unserer weiter veräußerten Ware sicherheitshalber ab. Bei 6.Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, Auftraggebers sind wir berechtigt, berechtigt die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung zurückzunehmen, der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangenAuf- traggeber ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung einer solchen Zurücknahme der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vorVertrag, es sei denn, wir erklären schriftlich einen Rücktritt. Wir verpflichten unsDie uns durch die Rücknahme entstehenden Kos- ten, insbesondere Transportkosten, gehen zu Lasten des Bestellers. 7.Nur gegenüber Verbrauchern ist mit dem Verlangen, unser Vorbehaltseigentum an uns herauszugeben, die Erklä- rung verbunden, dass wir vom Vertrag zurücktreten. 8.Der Wert unserer Betonfertigteile entspricht den in unseren Rechnungen ausgewiesenen Kaufpreisen zuzüglich 20 %. 9.Der Besteller darf den Liefergegenstand und die an seine Stelle tretenden Forderungen weder verpfänden bzw. zur Sicherung übereignen noch abtreten. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unver- züglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherung insoweit § 771 ZPO erheben können. Uns trotz eines Obsiegens im Rechtsstreit nach unserer ▇▇▇▇ freizugeben, falls ihr Wert die § 771 ZPO verbleibende Kosten dieser Klage hat der Besteller zu sichernden Forderungen um 15 % übersteigt (kann ergänzt werden)tragen.
Appears in 1 contract
Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Verkauf Von Betonfertigteilen
Eigentumsvorbehalt. Die verkauften Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen 1. Bis zum Ausgleich aller Forderungen samt Nebenforderungen, wie Zinsen, Wechselkosten usw. aus den Geschäftsbedingungen herrührenden, auch künftig entstehenden der Geschäftsverbindung sowie aller Forderungen, die wir im Zusammenhang mit dem Liefergegenstand nachträglich erwerben, bleiben die gelieferten Waren und Leistungen unser Eigentum. Bei laufenden Rechnungen gilt unser - nach vorstehenden Bedingungen ausbedungenes - Vorbehaltseigentum als Sicherung unserer SaldoforderungEigentum (Vorbehaltsware).
2. Der Kunde darf unsere Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verkaufen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware Käufer ist nicht zulässig. Soweit ein Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nicht gegen bar erfolgen sollte, tritt uns der Kunde bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Erwerber sicherheitshalber ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde ist widerruflich ermächtigtverpflichtet, die an uns abgetretene Forderung solange treuhänderisch für uns einzuziehenKaufsache während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln; insbesondere diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, bis er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommtWasser-, Diebstahls- und sonstige Schäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Bei Zahlungsverzug des Kunden Erfolgt dies nicht, so sind wir berechtigt, auf Kosten des Bestellers die Abtretung offenzulegen und von dem Dritten Zahlung an uns zu verlangenVersicherungen abzuschließen.
3. Der Kunde hat uns auf Verlangen alle zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zukommen zu lassen. Nimmt der Kunde seine Forderungen aus Weiterveräußerung unserer Ware in ein mit seinen Abnehmern bestehendes echtes oder sog. uneigentliches Kontokorrentverhältnis aufKäufer ist berechtigt, so tritt er hiermit seine Ansprüche auf den zu seinen Gunsten festgestellten und anerkannten Saldo, sowie einen bei Beendigung des Kontokorrentverhältnissen etwa bestehenden Überschuss (pauschaler Schlusssaldo) die Kaufsache im Voraus ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Bruttorechnungsbetrages unserer Forderung ab, die ihm von aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns berechneten Preises unserer weiter veräußerten Ware sicherheitshalber abjedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist, Zahlungseinstellung vorliegt oder die Vorbehaltsware vertragswidrig verarbeitet oder veräußert oder Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner benennt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Drittschuldnern die Abtretung mitteilt.
4. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller, ohne uns zu verpflichten. Bei vertragswidrigem Verhalten des KäufersVerarbeitung, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Besteller steht uns liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes (Bruttorechnungsbetrag) der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren zu. Erlischt das Vorbehaltseigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Besteller uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an der neuen Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware. Der Käufer verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns unentgeltlich.
5. ▇▇▇▇▇▇ wir den Eigentumsvorbehalt geltend, so gilt es nur dann als Rücktritt vom Vertrag vorVertrag, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären.
6. Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigung durch Dritte muß der Käufer uns unverzüglich schriftlich benachrichtigen.
7. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherung zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit nach unserer ▇▇▇▇ freizugeben, falls ihr als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um 15 mehr als 10 % übersteigt (kann ergänzt werden)übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
Appears in 1 contract
Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. Die verkauften Waren bleiben Der Verkäufer behält sich an der ausgelieferten Ware bis zu deren vollständigen Bezahlung durch den Kunden das Eigentum vor. Bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen aus den Geschäftsbedingungen herrührendensämtlicher, auch bereits früherer oder erst künftig entstehenden Forderungen, aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer entstandener bzw. entstehender Forderungen bleiben alle gelieferten Waren unser EigentumEigentum (Vorbehaltsware). Bei laufenden Rechnungen laufender Rechnung gilt unser - nach vorstehenden Bedingungen ausbedungenes - Vorbehaltseigentum das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer der Saldoforderung. Der Kunde darf Käufer ist zur sachgerechten und pfleglichen Behandlung der Vorbehaltsware verpflichtet. Er ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden, zur Sicherung zu übereignen oder mit sonstigen Rechten Dritter zu belasten. Bei eventuellen Pfändungen, Zugriffen Dritter, Verlusten, Beschädigungen und sonstigen Umständen, die unsere Eigentumsrechte oder die Vorbehaltsware nur beeinträchtigen könnten, hat der Käufer unser Eigentum nach Kräften zu schützen und uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu benachrichtigen. Der Käufer hat uns einen solchen Dritten unverzüglich zu benennen und diesen von unserem Eigentumsvorbehalt in Kenntnis zu setzen. Der Käufer trägt die Kosten von Maßnahmen zur Beseitigung des Eingriffs in unser Eigentumsrecht. Bei einer Pfändung durch uns kann sich der Käufer nicht darauf berufen, dass er den Liefergegenstand aus irgendwelchen Gründen, insbesondere zur Aufrechterhaltung seines Gewerbes benötigt. Der Käufer ist bis auf Widerruf zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen ordentlichen Geschäftsverkehr verkaufenberechtigt. Verpfändungen oder Sicherungsübereignung Der Käufer tritt bereits jetzt sämtliche Ansprüche und Forderungen aus einer Weiterveräußerung sowie einer Verarbeitung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig. Soweit ein Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nicht gegen bar erfolgen sollte, tritt erfüllungshalber an uns der Kunde bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Erwerber sicherheitshalber ab. Wir ; wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde Käufer ist widerruflich bis auf Widerruf zur Einziehung der abgetretenen Forderungen ermächtigt. Wir werden von den Widerrufsrechten keinen Gebrauch machen, solange der Käufer seinen Vertragsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und kein Fall von Verzug vorliegt. Der Käufer hat die eingezogenen Beträge bis zum Ausgleich der gesicherten Forderungen gesondert aufzubewahren. Erfolgt der Widerruf, fallen alle für uns eingezogenen Gelder sofort in unser Eigentum, unabhängig vom Fälligkeitstermin unserer Forderung; und sofort unter Abrechnung an uns abgetretene Forderung solange treuhänderisch für uns einzuziehenweiterzugeben. Auf unser Verlangen hin ist der Käufer verpflichtet, bis er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommtdem Drittkäufer die Abtretung bekanntzugeben, sowie alle zur Einziehung der abgetretenen Forderungen erforderlichen Angaben zu erteilen. Bei Zahlungsverzug des Kunden Gleichzeitig sind wir berechtigt, dem Drittkäufer die Abtretung offenzulegen und von dem Dritten Zahlung des Käufers offenzulegen. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder treten Tatsachen ein, die Zweifel an uns zu verlangen. Der Kunde hat uns auf Verlangen alle zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zukommen zu lassen. Nimmt der Kunde seine Forderungen aus Weiterveräußerung unserer Ware in ein mit seinen Abnehmern bestehendes echtes seiner Zahlungsfähigkeit oder sog. uneigentliches Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er hiermit seine Ansprüche auf den zu seinen Gunsten festgestellten und anerkannten Saldo, sowie einen bei Beendigung des Kontokorrentverhältnissen etwa bestehenden Überschuss (pauschaler Schlusssaldo) im Voraus in Höhe des ihm von uns berechneten Preises unserer weiter veräußerten Ware sicherheitshalber ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug-bereitschaft begründen, sind wir nach billigem Ermessen dazu berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen jederzeit wieder an uns zu nehmen. Zu diesem Zweck berechtigt unser Käufer zum Zutritt zu den Geschäftsräumen zu den üblichen Geschäftszeiten, ausnahmsweise auch außerhalb dieser Zeiten, wenn zur Wahrung unserer Eigentumsrechte nach unserem Ermessen ein unverzüglicher Zugang erforderlich ist. Die Kosten des Rücktransports trägt der Käufer. Die Rücknahme der Vorbehaltsware gilt nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies ausdrücklich und schriftlich erklären. Wir sind berechtigt, zurückgenommene Vorbehaltsware unter Anrechnung des Vermögenserlöses auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich zu verwerten. Sämtliche Kosten einer Verwertung trägt der Käufer. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 10 % des Verwertungserlöses zuzüglich Mehrwertsteuer. Sie sind höher oder ggfniedriger anzusetzen, wenn wir höhere oder der Käufer niedrigere nachweist. Abtretung Der Erlös wird dem Käufer nach Abzug der Herausgabeansprüche Kosten und sonstiger mit dem Vertragsverhältnis zusammenhängender Forderungen, sowie Forderungen aus allen anderen Vertragsverhältnissen mit uns durch uns gutgebracht. Übersteigt der Wert unserer Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 20%, sind wir auf Verlangen des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherung insoweit nach zur Freigabe von Sicherheiten unserer ▇▇▇▇ freizugebenverpflichtet. Bei Verarbeitung, falls ihr Wert Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Waren durch den Käufer, steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu, im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Waren, einschließlich der Aufwendungen für die zu sichernden Forderungen um 15 % übersteigt Bearbeitung zum Zeitpunkt der Bearbeitung (kann ergänzt werdenVerbindung, Vermischung). Unsere hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten sinngemäß als Vorbehaltsware entsprechend diesen Bedingungen.
Appears in 1 contract
Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. 4.1 Die verkauften Waren bleiben von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung Zahlung unserer sämtlichen eigenen Forderungen, gleich aus den Geschäftsbedingungen herrührendenwelchem Rechtsgrund, bis zur Einlösung sämtlicher uns zur Zahlung gegebener Wechsel, Schecks oder sonstiger Dokumente, auch künftig entstehenden Forderungen, unser Eigentumwenn der Preis für besonders bezeichnete Forderungen bezahlt ist. Bei laufenden Rechnungen laufender Rechnung gilt unser - nach vorstehenden Bedingungen ausbedungenes - Vorbehaltseigentum das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer für unsere Saldoforderung. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldierung und deren Anerkennung berührt unseren Eigentumsvorbehalt nicht.
4.2 Der Kunde darf unsere Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen normalen Geschäftsverkehr verkaufen. Verpfändungen berechtigt, eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm jedoch nicht gestattet. Die Forderung des Bestellers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns ab, wir nehmen diese Abtre- tung bereits jetzt an. Ungeachtet der Abtretung und ungeachtet unseres Einziehungsrechtes ist der Besteller zur Einziehung solange berechtigt, als er seinen Verpflichtungen uns gegenüber fristgerecht vollständig erfüllt und nicht zulässigin Vermögensverfall gerät oder zahlungsunfähig ist. Soweit ein Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nicht gegen bar erfolgen sollte, tritt Auf unser Verlangen hat uns der Kunde bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Erwerber sicherheitshalber ab. Wir nehmen Besteller die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen zu machen, uns alle diese Forderungen betreffenden Dokumente im Original oder zur Einsicht zu überlassen, insbesondere die Schuldner namentlich, mit voller Anschrift, unter Angabe der Höhe und des Grundes ihrer Schuld zu benennen und den Schuldnern die Abtretung an. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, jeweils mitzuteilen.
4.3 Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im voraus an uns abgetretene Forderung solange treuhänderisch abgetre- tenen Forderungen hat der Besteller uns unverzüglich unter Übergabe der für uns einzuziehen, bis er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die Abtretung offenzulegen und von dem Dritten Zahlung an uns eine Intervention notwendigen Unterlagen zu verlangen. Der Kunde hat uns auf Verlangen alle zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zukommen zu lassen. Nimmt der Kunde seine Forderungen aus Weiterveräußerung unserer Ware in ein mit seinen Abnehmern bestehendes echtes oder sog. uneigentliches Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er hiermit seine Ansprüche auf den zu seinen Gunsten festgestellten und anerkannten Saldo, sowie einen bei Beendigung des Kontokorrentverhältnissen etwa bestehenden Überschuss (pauschaler Schlusssaldo) im Voraus in Höhe des ihm von uns berechneten Preises unserer weiter veräußerten Ware sicherheitshalber ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vor. unterrichten.
4.4 Wir verpflichten uns, geben die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherung insoweit zustehenden Sicherungen auf Verlangen des Be- stellers nach unserer seiner ▇▇▇▇ freizugebeninsoweit frei, falls als ihr Wert gemäß unseren in diesem Zeitpunkt für diesen Kunden geltenden Listenpreisen unsere Forderungen gegen diesen Kunden um 20 % oder mehr übersteigt.
4.5 Unbeschadet sonstiger Rechte sind wir einseitig berechtigt, die Befugnis des Bestellers, im ordnungsgemä- ßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware weiterzuveräußern und/oder zu sichernden Forderungen um 15 % übersteigt (kann ergänzt werden)verarbeiten, jederzeit aus wichtigem Grund zu widerrufen, zum Beispiel wenn der Besteller seine vertraglichen Verpflichtungen schuldhaft schwerwiegend oder trotz Abmahnung erneut verletzt oder der Besteller die Eröffnung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens beantragt oder einen außergerichtlichen Vergleich anbietet oder wenn über sein Vermögen das gerichtliche Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines derartigen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird.
Appears in 1 contract
Sources: Liefer Und Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. Die verkauften Waren bleiben gelieferte ▇▇▇▇ bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Erfüllung aller der Firma Reidinger GmbH zustehenden Ansprüche gegen den Käufer aus den Geschäftsbedingungen herrührenden, auch künftig entstehenden Forderungen, der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Bei laufenden Rechnungen gilt unser - nach vorstehenden Bedingungen ausbedungenes - Vorbehaltseigentum als Sicherung unserer Saldoforderung. Der Kunde darf unsere Vorbehaltsware nur Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verkaufenGeschäftsver- kehr zu üblichen Bedingungen zu veräußern und darüber zu verfügen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig. Soweit ein Weiterverkauf Zur Sicherung unserer Vorbehaltsware nicht gegen bar erfolgen sollte, Ansprüche tritt uns der Kunde er jedoch bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Erwerber sicherheitshalber ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde ist widerruflich ermächtigtheute alle Forderungen, die an uns abgetretene Forderung solange treuhänderisch für uns einzuziehenihm aus dem Weiterverkauf gegen seine Abnehmer erwachsen, bis er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die Abtretung offenzulegen und von dem Dritten Zahlung an uns zu verlangen. Der Kunde hat uns auf Verlangen alle zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zukommen zu lassen. Nimmt der Kunde seine Forderungen aus Weiterveräußerung unserer Ware in ein mit seinen Abnehmern bestehendes echtes oder sog. uneigentliches Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er hiermit seine Ansprüche auf den zu seinen Gunsten festgestellten und anerkannten Saldo, sowie einen bei Beendigung des Kontokorrentverhältnissen etwa bestehenden Überschuss (pauschaler Schlusssaldo) im Voraus in Höhe des ihm von Rechnungsbetrages incl. der gesetzlichen MWSt. an uns berechneten Preises unserer weiter veräußerten ab und zwar unabhängig davon, ob die Ware sicherheitshalber abohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wurde. Bei vertragswidrigem Verhalten Verarbeitung oder Verbindung unserer Ware mit anderen Waren steht uns, ohne uns zu verpflichten, der Miteigentumsvorbe- haltan der neuen Sache in dem Verhältnis zu, in dem der Rechnungsbetrag unserer Ware zu der Summe der Rechnungswerte der übrigen verwendeten Ware steht. Der Wert der Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingung ist unser Fakturenwert. Wird der Käu- fer Alleineigentümer der neuen Sache, gilt hiermit als vereinbart, daß ein Miteigentum im vorgenannten Verhältnis eingeräumt wird. Auf Verlangen des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, Käufers sind wir berechtigtbereit und verpflichtet, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherung insoweit Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ freizugeben, falls ihr wenn und soweit der Wert der Sicherheiten den Wert unserer Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung um 10% übersteigt. ZurEinzie- hung der Forderungen gegen seine Abnehmer bleibt der Käufer berechtigt, solange der Käufer seinenZahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß und pünktlich nachkommt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines In- solvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers vorliegt. Ist dies der Fall, ist der Käufer verpflichtet, uns über die Verkäufe der Vorbehaltsware Rechnung zu sichernden legen, uns die Drittschuldner zu benennen und uns alle zur Einziehung notwendigen Informa- tionen zu erteilen. Drittschuldnern hat er die Abtretung unaufgefordert anzuzeigen und sie zur Zahlung nur noch an uns auf- zufordern. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware sorgsam und pfleglich zu behandeln und sie gegen Wasser,Feuer, Einbruch, Diebstahl und sonstige gewöhnliche Risiken zu versichern. Alle Ansprüche gegen den oder die Versicherer bzw. gegen dritte Schädiger tritt der Käufer erfüllungshalber an uns ab. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in das Vorbehalts- gut oder in die zur Sicherung abgetretenen Forderungen um 15 % übersteigt (kann ergänzt werden)gegen Drittkunden hat der Käufer uns unverzüglich unter Überlassung aller für eine Intervention durch uns notwendigen Informationen und Papiere zu unterrichten. Die Kosten der Intervention hat der Käufer zu tragen. Ferner hat der Käufer Beschädigungen und Verlust der Vorbehaltsware sowie jede Änderung seines Fir- men- oder Wohnsitzes uns anzuzeigen. Die Firma Reidinger GmbH nimmt die vorstehenden Abtretungen an.
Appears in 1 contract
Eigentumsvorbehalt. Die verkauften Waren bleiben Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt gemäß § 449 BGB, mit nachstehenden Erwei- terungen:
7.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen sämtlicher aus den Geschäftsbedingungen herrührendender Geschäftsbeziehung stammender Forderungen, auch künftig entstehenden Forderungenmögen sie aus früheren oder späteren Lieferungen sein, unser Eigentum. Bei laufenden Rechnungen Laufende Wechsel gelten nicht als erfolgte Zahlung.
7.2 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Umarbeitung, Weiterverarbeitung oder Verbindung unserer Waren hergestellten Erzeugnisse. Demgemäß gilt unser - nach vorstehenden Bedingungen ausbedungenes - als vereinbart, dass die so hergestellten Erzeugnisse an uns übereignet und die Übergabe durch den Abschluss eines Leihver- hältnisses ersetzt wird.
7.3 Der Kunde ist berechtigt, die Ware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes an Dritte weiterzuverkaufen. Die Übereignung der unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Ware an Dritte erfolgt nur dann im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes, wenn sich der Kunde bis zur restlosen Zahlung seiner Ansprüche aus dem Kaufvertrag das Eigentum gemäß § 449 BGB vorbehält. Zur Sicherung aller Ansprüche gegen unseren Kunden werden schon jetzt die Rechte und Ansprüche aus diesem Vorbehaltseigentum als und aus dem Weiterverkauf an uns abgetreten. Wird die von uns gelieferte ▇▇▇▇ einheitlich mit anderen von uns gelieferten Waren verkauft, erfolgt die Abtretung der schuldrechtlichen Ansprüche aus dem Weiterverkauf nur in Höhe des Wertes der hierbei verkauften, von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware. Die Abtretung dient der Sicherung unserer Saldoforderung. Der Kunde darf unsere Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verkaufen. Verpfändungen jeweils offenstehenden Warenforderung, einerlei ob sie in ein Kontokorrentkonto aufgenommen sind oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig. Soweit ein Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nicht gegen bar erfolgen sollte, tritt uns der Kunde bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Erwerber sicherheitshalber ab. Wir nehmen die Abtretung annicht. Der Kunde ist widerruflich ungeachtet der Abtretung ermächtigt, die an Forderungen gegen die Endabnehmer einzuziehen. Wir werden die von uns abgetretene Forderung abgetretenen Ansprüche nicht geltend machen, solange treuhänderisch für uns einzuziehen, bis er der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigtAuf unser Verlangen hat der Kunde die Schuldner bekannt zu geben, die Abtretung offenzulegen anzuzeigen und von dem Dritten Zahlung uns die Bedingungen der Verträge sowie die erfolgten Zahlungen mitzuteilen. Wir sind jederzeit berechtigt, vom Kunden zu verlangen, dass er den Erlös der unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden weiterverkauften Ware gesondert aufbewahrt und unverzüglich in Höhe unserer Warenforderungen an uns abführt. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, verschlechtert sich seine Vermögenslage oder ist eine Verschlechterung zu befürchten, können wir, auch für bereits erfolgte Lieferungen, anstelle der vorstehenden allgemeinen Bestimmungen über den verlängerten und erweiterten Eigentumsvorbehalt verlangen, dass der Weiterverkauf der von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware nur nach Maßgabe unserer im Einzelfall besonders zu erteilenden Zustimmung erfolgen darf. In diesem Falle genügt eine einfache schriftliche Anzeige durch uns.
7.4 Sind die von uns gelieferten Waren in das volle Eigentum des Kunden übergangen, aber noch bei ihm auf Lager und werden neue Waren geliefert, gilt zur Sicherung unserer Rechte und im Interesse einer Klarstellung der Eigentumsverhältnisse an den gelieferten Waren schon jetzt folgendes als vereinbart: Der Kunde übereignet die in sein Eigentum übergegangene Ware an uns zurück. Die Übergabe wird durch die Vereinbarung eines Leihverhältnisses ersetzt. Wir übereignen die uns rückübereignete ▇▇▇▇ unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung aller offenstehenden Warenschulden wiederum auf den Kunden. Für dieses Vorbehaltseigentum gelten die Bestimmungen unter Absatz 3. entsprechend.
7.5 Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherungen unsere Lieferforderung insgesamt um mehr als 25 %, sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Rückübertragung verpflichtet. Der Kunde hat uns auf jeweils von Fall zu Fall das Verlangen alle zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen zu stellen und Auskünfte zukommen zu lassen. Nimmt der Kunde seine Forderungen aus Weiterveräußerung unserer Ware in ein mit seinen Abnehmern bestehendes echtes oder sog. uneigentliches Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er hiermit seine Ansprüche auf den zu seinen Gunsten festgestellten und anerkannten Saldo, sowie einen bei Beendigung des Kontokorrentverhältnissen etwa die bestehenden Überschuss (pauschaler Schlusssaldo) Sicherheiten im Voraus in Höhe des ihm von uns berechneten Preises unserer weiter veräußerten Ware sicherheitshalber ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte einzelnen genau zu verlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherung insoweit nach unserer ▇▇▇▇ freizugeben, falls ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 15 % übersteigt (kann ergänzt werden)bezeichnen.
Appears in 1 contract
Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. Die verkauften Waren bleiben Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen aus den Geschäftsbedingungen herrührenden, auch künftig entstehenden Forderungen, des Kaufpreises samt Zinsen und Nebenkosten unser Eigentum. Bei laufenden Rechnungen gilt Die Befugnis unseres Kunden, die Ware zu veräußern oder zu verarbeiten/verfüttern, erlischt bei jedem Zahlungsverzug, bei einem Insolvenzverfahren unseres Kunden oder mit der schriftlichen Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehaltes. Durch die Verarbeitung/Verfütterung unserer Ware durch unseren Kunden oder einen Dritten entsteht Miteigentum an dem Produkt/Tier nach dem Verhältnis der Wertanteile. Wird über das Produkt/Tier, bei dem/an das unsere Ware verarbeitet/verfüttert wurde, verfügt, insbesonders durch Veräußerung, so erstreckt sich unser - Eigentumsvorbehalt auch auf die hieraus resultierenden Forderungen unseres Kunden oder eines Dritten (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Diese Forderungen gelten sofort nach vorstehenden Bedingungen ausbedungenes - Vorbehaltseigentum Entstehung – gegebenenfalls in Höhe unseres Miteigentumanteils – als Sicherung unserer Saldoforderung. Der Kunde darf unsere Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verkaufen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig. Soweit ein Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nicht gegen bar erfolgen sollte, tritt an uns der Kunde bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Erwerber sicherheitshalber ab. Wir nehmen die Abtretung anunwiderruflich abgetreten. Der Kunde ist widerruflich ermächtigtverpflichtet, auf unser Verlangen Name und Anschrift seiner Abnehmer sowie Bestand und Höhe der Forderungen bekanntzugeben sowie seine Abnehmer von der Forderungsabtretung zu verständigen. Weiters ist unser Kunde verpflichtet, in seinen Geschäftsbüchern die Abtretung dieser Forderungen gleichzeitig mit der Fakturierung an seinen Kunden in geeigneter Weise ersichtlich zu machen. Für alle Forderungen, die an uns abgetretene Forderung solange treuhänderisch für uns einzuziehen, bis er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die Abtretung offenzulegen und von dem Dritten Zahlung an uns zu verlangen. Der Kunde hat uns auf Verlangen alle zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zukommen zu lassen. Nimmt der Kunde seine Forderungen aus einer Weiterveräußerung oder Verarbeitung/Verfütterung unserer Ware in oder des Verarbeitungs-/Fütterungsproduktes entstehen, gilt ein mit seinen Abnehmern bestehendes echtes oder sog. uneigentliches Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er hiermit seine Ansprüche auf den zu seinen Gunsten festgestellten und anerkannten Saldo, sowie einen bei Beendigung des Kontokorrentverhältnissen etwa bestehenden Überschuss (pauschaler Schlusssaldo) im Voraus in Höhe des ihm von uns berechneten Preises unserer weiter veräußerten Ware sicherheitshalber ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherung insoweit nach unserer ▇▇▇▇ freizugeben, falls ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 15 % übersteigt (kann ergänzt werden)absolutes Zessionsverbot als vereinbart.
Appears in 1 contract
Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. Die verkauften Waren bleiben Gelieferte Ware verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen aus den Geschäftsbedingungen herrührendendes Kaufpreises, auch künftig entstehenden Forderungeneinschließlich aller vom Kunden zu tragenden Kosten und Zinsen, unser Eigentum. Bei laufenden Rechnungen gilt unser - nach vorstehenden Bedingungen ausbedungenes - Vorbehaltseigentum als Sicherung unserer Saldoforderung. Der Kunde darf unsere Vorbehaltsware nur hat für diese Zeit für die ordnungsgemäße Instandhaltung (Wartung und Reparatur) auf seine Kosten zu sorgen. Sollte die Ware vom Kunden vor Bezahlung des Kaufpreises weiterveräußert werden, so gilt der entrichtete Kaufpreis als im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verkaufenZeitpunkt des Verkaufes an uns abgetreten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist Die Weiterveräußerung führt nicht zulässig. Soweit ein Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nicht gegen bar erfolgen sollte, tritt uns der Kunde bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Erwerber sicherheitshalber ab. Wir nehmen die Abtretung anzum Verlust unseres Eigentums. Der Kunde ist widerruflich ermächtigtverpflichtet, den erzielten ▇▇▇▇▇ gesondert zu verwahren und unverzüglich an uns weiterzuleiten. Im Falle einer unzulässigen Weiterveräußerung bleiben die uns hieraus zustehenden Ansprüche unberührt. Im Fall des Zahlungsverzuges ist eine Weiterveräußerung in jedem Fall unzulässig. Über unser Verlangen hat uns der Kunde den/die Käufer der Vorbehaltsware bekanntzugeben. Bereits jetzt tritt der Kunde alle seine Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Dritte entstehen, an uns ab. Es ist dem Kunden untersagt, die Vorbehaltsware oder die an uns abgetretene Forderung solange treuhänderisch für abgetretenen Forderungen vor vollständiger Bezahlung des Kaufpreises samt Nebenforderungen zu verpfänden, sicherungsweise zu übereignen oder anders als hier vereinbart zu verarbeiten, zu veräußern oder sonst zu verwerten. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und andere, unsere Rechtsstellung als Vorbehaltseigentümer beeinträchtigende Maßnahmen hat uns einzuziehen, bis er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die Abtretung offenzulegen und von dem Dritten Zahlung an uns zu verlangender Kunde unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde hat uns derartigen Maßnahmen unter Hinweis auf Verlangen alle zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zukommen unser Vorbehaltseigentum sofort zu lassenwidersprechen. Nimmt Im Fall seines Zahlungsverzuges ist der Kunde seine Forderungen aus Weiterveräußerung unserer Ware in ein mit seinen Abnehmern bestehendes echtes oder sogverpflichtet, über unsere Aufforderung die Waren, auf die sich unser Vorbehaltseigentum bezieht, samt zugehörigen Dokumenten an uns herauszugeben. uneigentliches Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er hiermit seine Ansprüche auf den zu seinen Gunsten festgestellten und anerkannten Saldo, sowie einen bei Beendigung des Kontokorrentverhältnissen etwa bestehenden Überschuss (pauschaler Schlusssaldo) im Voraus in Höhe des ihm von uns berechneten Preises unserer weiter veräußerten Ware sicherheitshalber ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere ZahlungsverzugKommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggfjederzeit selbständig aus der Gewahrsame des Kunden zurückzuholen. Abtretung Der Kunde verzichtet bereits jetzt auf jeden Einwand gegen derartige Maßnahmen. Die Zurücknahme der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware Ware durch uns liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein bedeutet für sich noch keinen Rücktritt vom Vertrag voroder sonstigen Verzicht auf die volle Kaufpreisforderung. Wir verpflichten uns, die Der Kunde ersetzt uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherung insoweit nach unserer ▇▇▇▇ freizugeben, falls ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 15 % übersteigt (kann ergänzt werden)alle im Zusammenhang mit der Rücknahme der Vorbehaltsware entstehenden Kosten.
Appears in 1 contract
Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. Die verkauften (1) Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer sämtlichen aus Forderungen gegen den Geschäftsbedingungen herrührendenKunden vor. Wir sind berechtigt, auch künftig entstehenden Forderungendie Kaufsache zurückzufordern, unser Eigentumwenn der Besteller sich vertragswidrig verhält. Bei laufenden Rechnungen gilt unser - nach vorstehenden Bedingungen ausbedungenes - Vorbehaltseigentum als Sicherung Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berühren den Eigentumsvorbehalt nicht.
(2) Der Kunde darf die Vorbehaltslieferungen im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsbetriebs mit Waren verbinden oder vermischen, die uns nicht gehören. In diesem Fall erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Wertes unserer SaldoforderungWaren zu denjenigen, mit denen verbunden oder vermischt wird. Der Kunde darf unsere Vorbehaltsware nur ist ferner berechtigt, im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verkaufenRahmen seines ordentlichen Geschäftsbetriebs die in unserem Vorbehaltseigentum stehenden Waren zu verarbeiten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignung Dies erfolgt dann in unserem Auftrag, so dass wir das Miteigentum an der Vorbehaltsware ist nicht zulässigneuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Ware zu dem Gesamtwert erwerben. Soweit ein Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nicht gegen bar erfolgen sollte, tritt uns In all diesen Fällen verwahrt der Kunde bereits das Eigentum oder Miteigentum für uns. Die Be- oder Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag von uns.
(3) Der Kunde tritt schon jetzt die ihm aus einer Weiterveräußerung der in unserem Eigentum oder Miteigentum zustehenden Waren gegen seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Erwerber sicherheitshalber Abnehmer zustehenden Vergütungsansprüche an uns ab. Wir nehmen die diese Abtretung an. .
(4) Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, die an uns abgetretene Forderung solange treuhänderisch für uns einzuziehen, bis er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die Abtretung offenzulegen Übertragung des Eigentums oder Rückübertragung seiner Vergütungsansprüche ganz oder teilweise an sich zu verlangen, sofern und von dem Dritten Zahlung soweit der Wert der in unserem Eigentum stehenden Waren und der an uns abgetretenen Forderungen insgesamt 120% unserer noch offenen Forderungen übersteigt. Die Auswahl der zu verlangen. übereignenden Gegenstände oder abzutretenden Forderungen obliegt uns.
(5) Der Kunde ist für uns, zu jeder Zeit widerruflich, zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Wir sind berechtigt, unser Vorbehalts- oder sonstiges Eigentum sowie die Vorausabtretung der Kaufpreisansprüche aufzudecken, sofern ein berechtigtes Interesse besteht, insbesondere wenn der Kunde Zahlungen nicht vertragsgemäß leistet oder er Waren verschleudert.
(6) Bei einer Pfändung oder bei sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde uns auf Verlangen alle zur Geltendmachung unverzüglich – unter Übergabe der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zukommen – schriftlich zu lassenbenachrichtigen. Nimmt der Kunde seine Forderungen aus Weiterveräußerung unserer Ware in ein mit seinen Abnehmern bestehendes echtes Eine Vorabbenachrichtigung unter Verwendung von Telefax oder sog. uneigentliches Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er hiermit seine Ansprüche auf den zu seinen Gunsten festgestellten und anerkannten Saldo, sowie einen bei Beendigung des Kontokorrentverhältnissen etwa bestehenden Überschuss (pauschaler Schlusssaldo) im Voraus in Höhe des ihm von uns berechneten Preises unserer weiter veräußerten Ware sicherheitshalber ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherung insoweit nach unserer ▇▇▇▇ freizugeben, falls ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 15 % übersteigt (kann ergänzt werden)E-Mail ist vorzunehmen.
Appears in 1 contract
Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. Die verkauften Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen aus den Geschäftsbedingungen herrührenden, vollen Zahlung aller offenen Forderungen auch künftig entstehenden Forderungen, unser Eigentum. Bei laufenden Rechnungen gilt unser - nach vorstehenden Bedingungen ausbedungenes - Vorbehaltseigentum als Sicherung unserer Saldoforderungder Geschäftsverbindung und bis zur Einlösung von Wechseln oder Schecks vor. Der Kunde Käufer darf unsere Vorbehaltsware die Ware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verkaufenGeschäftsgang veräußern oder verarbeiten. Verpfändungen Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist dem Käufer untersagt. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir zur Rücknahme der Ware berechtigt und der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet, ohne dass damit von unserem Recht, vom Vertrage zurückzutreten, automatisch Gebrauch gemacht wird. Die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden schon jetzt an uns abgetreten, und zwar gleich, ob die Veräußerung ohne oder nach der Verarbeitung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht zulässig. Soweit ein Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nicht gegen bar erfolgen sollte, tritt uns der Kunde bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Erwerber sicherheitshalber abgehörenden Waren erfolgt. Wir nehmen die Abtretung an. Bei Veräußerung der Vorbehaltsware nach Verarbeitung oder Verbindung mit anderen, uns nicht gehörenden Waren oder zusammen mit anderen uns nicht gehörenden Waren gilt die Abtretung der Forderung in Höhe unseres Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware. Der Kunde Käufer ist widerruflich nur solange ermächtigt, die an uns abgetretene Forderung solange treuhänderisch für uns abgetretenen Forderungen einzuziehen, bis er wie der seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, Soweit der Wert der uns gegebenen Sicherheiten die Abtretung offenzulegen und von dem Dritten Zahlung an uns zu verlangen. Der Kunde hat uns auf Verlangen alle zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zukommen zu lassen. Nimmt der Kunde seine sichernden Forderungen aus Weiterveräußerung unserer Ware in ein mit seinen Abnehmern bestehendes echtes oder sog. uneigentliches Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er hiermit seine Ansprüche auf den zu seinen Gunsten festgestellten und anerkannten Saldo, sowie einen bei Beendigung des Kontokorrentverhältnissen etwa bestehenden Überschuss (pauschaler Schlusssaldo) im Voraus in Höhe des ihm von uns berechneten Preises unserer weiter veräußerten Ware sicherheitshalber ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzuginsgesamt um mehr als 20 % übersteigt, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche auf Verlangen des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherung insoweit nach unserer ▇▇▇▇ freizugebenzur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet. Der Käufer ist verpflichtet, falls ihr Wert solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Ware pfleglich zu sichernden Forderungen um 15 % übersteigt (kann ergänzt werden)behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme der Ware oder sonstigen Maßnahmen Dritter hat der Käufer uns unverzüglich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Drittwiderspruchsklage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.
Appears in 1 contract
Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. Die verkauften Sämtliche von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen aus den Geschäftsbedingungen herrührenden, auch künftig entstehenden Forderungen, unser Eigentum, bis der Käufer alle Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, insbesondere auch aus einem etwaigen Kontokorrentsaldo, bezahlt hat. Bei laufenden Rechnungen gilt Unsere Ware ist von den übrigen Waren des Käufers getrennt zu lagern und entsprechend zu kennzeichnen oder so zu lagern, dass eine Zuordnung als unser - Eigentum ohne weiteres möglich ist. Sie ist vom Käufer auf dessen Kosten gegen Feuer, Diebstahl und Verderb zu sichern und zu versichern. Pfändung oder Sicherungsübereignung an Dritte ist unzulässig. Die Be- oder Verarbeitung der gelieferten Waren erfolgt für uns, ohne uns zu verpflichten. Die durch Be- oder Verarbeitung entstandene neue Sache wird, soweit sie uns nicht schon gehört, uns hiermit zur Sicherung übereignet und vom Käufer treuhänderisch und unentgeltlich für uns verwahrt. Soweit der Sicherungsübereignung Rechte Dritter entgegenstehen, überträgt der Käufer uns Miteigentum daran im Verhältnis des Rechnungswertes der von uns gelieferten Waren zu den Rechnungswerten der fremden Waren. Werden die von uns gelieferten Waren mit fremden Waren gemäß §§ 947, 948 BGB vermischt oder verbunden, so werden wir unter Ausschluss des § 947 Absatz 2 in jedem Fall Miteigentümer der neuen Ware. Unser Miteigentumsanteil bestimmt sich wiederum nach vorstehenden Bedingungen ausbedungenes - Vorbehaltseigentum als Sicherung unserer Saldoforderungdem Verhältnis des Rechnungswertes der von uns gelieferten Waren zu den Rechnungswerten der fremden Waren, aus denen zusammen mit den von uns gelieferten Waren des Vermischungs- und Verbindungsprodukt entstanden ist. Der Kunde darf unsere Vorbehaltsware Solange wir noch gegen den Käufer Ansprüche haben, sind Weiterveräußerung und Weiterverarbeitung nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verkaufenGeschäftsgang zulässig. Verpfändungen oder Sicherungsübereignung Die dem Käufer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig. Soweit ein Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nicht gegen bar erfolgen sollte, - im Falle der Vernichtung oder Beschädigung der Ware aus einem Versicherungsvertrag - oder einem sonstigen Rechtsgrund zustehenden Forderungen tritt uns der Kunde Käufer hiermit bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Erwerber sicherheitshalber sicherungshalber an uns ab, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft, vernichtet oder beschädigt wird. Wir nehmen Ist die Vorbehaltsware mit anderen und uns nicht gehörenden Materialien verarbeitet, so gilt die Abtretung der Kaufpreisforderungen, der Ansprüche aus Versicherungsvertrag oder sonstigem Rechtsgrund nur in Höhe des Prozentsatzes, der dem Verhältnis des Wertes der uns gehörenden verarbeiteten Waren zum Wert der mitverarbeiteten fremden Waren entspricht. Die Abtretung der Forderungen aus Verkauf oder Beschädigung der in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden Waren nehmen wir bereits jetzt an. Der Kunde Käufer ist widerruflich ermächtigtberechtigt, die an uns abgetretene Forderung solange treuhänderisch abgetretenen Forderungen so lange für uns einzuziehen, bis als er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß seiner Zahlungspflicht gemäß den vertraglichen Vereinbarungen nachkommt. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die Abtretung offenzulegen und von dem Dritten Zahlung an Übersteigt der Wert der uns zu verlangen. Der Kunde hat uns auf Verlangen alle zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zukommen zu lassen. Nimmt der Kunde seine gegebenen Sicherungen unsere Forderungen aus Weiterveräußerung unserer Ware in ein mit seinen Abnehmern bestehendes echtes oder sog. uneigentliches Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er hiermit seine Ansprüche auf den zu seinen Gunsten festgestellten und anerkannten Saldo, sowie einen bei Beendigung des Kontokorrentverhältnissen etwa bestehenden Überschuss (pauschaler Schlusssaldo) im Voraus in Höhe des ihm von uns berechneten Preises unserer weiter veräußerten Ware sicherheitshalber ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzugder Geschäftsbeziehung insgesamt um mehr als 20 %, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche auf Verlangen des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherung insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach unserer ▇▇▇▇ freizugebenverpflichtet. Wenn dritte Gläubiger Rechte an Sachen, falls ihr Wert die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehen oder an Forderungen, die uns abgetreten worden sind, geltend machen, hat uns der Käufer unverzüglich davon zu sichernden benachrichtigen und unsere Entscheidung abzuwarten, bevor er eine eigene Erklärung hierzu abgibt. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, hat er uns auf Verlangen hin unverzüglich die Namen der Drittschuldner, Beträge sowie Fälligkeiten der Forderungen um 15 % übersteigt (kann ergänzt werden)mitzuteilen und die Drittschuldner von der Forderungsabtretung an uns zu benachrichtigen.
Appears in 1 contract
Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. Die verkauften Alle dem Käufer von uns oder in unserem Auftrag gelieferten Waren bleiben auch in verarbeitetem Zustand unser Eigentum bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher uns gegen den Käufer zustehenden Forderungen, einschließlich Nebenforderungen und Begleichung eines etwaigen Kontosaldos. Der Käufer trägt das volle Risiko für die ihm anvertraute Ware, insbesondere für die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung. Unsere Waren sind bis zu einer allfälligen Verarbeitung vom übrigen Lagerbestand des Käufers getrennt zu verwahren und ist am Ort der Verwahrung durch ein Hinweisschild darauf hinzuweisen, dass diese Waren Eigentum unseres Unternehmens sind. Diese Waren dürfen erst nach Bezahlung verwendet, eingebaut, weiterverkauft, verpfändet oder zur Sicherheit Dritten übereignet werden. Sollten diese Waren ungeachtet dieser Bedingungen vor Bezahlung verarbeitet werden, so steht uns an der durch die Verarbeitung entstandenen neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis des Wertes der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu den anderen verarbeiteten Waren zur Zeit der Verarbeitung zu. Für die aus der Verarbeitung entstehende neue Sache gilt sonst das gleiche wie bei der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware, und zwar im Sinne dieser Bedingungen. Der Käufer tritt uns schon jetzt alle Forderungen und Nebenrechte gegen Dritte aus der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware unwiderruflich ab. Sollten diese Waren ungeachtet des Hinweises auf unser Eigentum gepfändet, beschlagnahmt oder durch sonst eine behördliche oder gerichtliche Verfügung oder Maßnahme betroffen werden, ist der Käufer verpflichtet, uns davon binnen 48 Stunden schriftlich unter genauer Angabe des Gläubigers, der einschreitenden Behörde oder des Gerichtes und der jeweiligen Geschäftszahl des Aktes zu verständigen. Wir behalten uns vor, in diesem Fall unabhängig von einem Rücktritt vom Kaufvertrag unseren Eigentumsanspruch selbst zu verfolgen. Sollten wir wegen Unterlassung der frist- und formgerechten Verständigung unseren Eigentumsanspruch nicht durchsetzen können, so sind uns der volle Fakturenwert der Waren und die Kosten unserer sämtlichen aus den Geschäftsbedingungen herrührendenvergeblichen Aufwendungen zu ersetzen. Wenn der Käufer die Zahlungen einstellt oder ein Insolvenzverfahren einzuleiten beabsichtigt oder von dritter Seite gegen ihn ein Konkursantrag gestellt worden ist, ist er verpflichtet, uns unverzüglich davon zu verständigen und uns eine Aufstellung über die noch vorhandene, unter unserem Eigentumsvorbehalt stehende Ware, auch künftig entstehenden Forderungensoweit sie verarbeitet ist, unser Eigentum. Bei laufenden Rechnungen gilt unser - nach vorstehenden Bedingungen ausbedungenes - Vorbehaltseigentum als Sicherung unserer Saldoforderung. Der Kunde darf unsere Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verkaufen. Verpfändungen zu übersenden und uns bei der Sicherstellung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig. Soweit ein Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nicht gegen bar erfolgen sollte, tritt uns der Kunde bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Erwerber sicherheitshalber ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, die an uns abgetretene Forderung solange treuhänderisch für uns einzuziehen, bis er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die Abtretung offenzulegen und von dem Dritten Zahlung an uns Abholung unseres Eigentums zu verlangen. Der Kunde hat uns auf Verlangen alle zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zukommen zu lassen. Nimmt der Kunde seine Forderungen aus Weiterveräußerung unserer Ware in ein mit seinen Abnehmern bestehendes echtes oder sog. uneigentliches Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er hiermit seine Ansprüche auf den zu seinen Gunsten festgestellten und anerkannten Saldo, sowie einen bei Beendigung des Kontokorrentverhältnissen etwa bestehenden Überschuss (pauschaler Schlusssaldo) im Voraus in Höhe des ihm von uns berechneten Preises unserer weiter veräußerten Ware sicherheitshalber ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherung insoweit nach unserer ▇▇▇▇ freizugeben, falls ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 15 % übersteigt (kann ergänzt werden)unterstützen.
Appears in 1 contract
Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. Die verkauften Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Sämtliche Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt; das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten uns gegenüber, gleich aus den Geschäftsbedingungen herrührendenwelchem Rechtsgrund, auch künftig entstehenden Forderungen, unser Eigentumerfüllt hat. Bei laufenden Rechnungen gilt unser - nach vorstehenden Bedingungen ausbedungenes - Vorbehaltseigentum als laufender Rechnung dient das vorbehaltene Eigentum der Sicherung unserer Saldoforderung. Be- oder Verarbeitung der Ware erfolgt für uns als Hersteller, ohne uns zu verpflichten. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt oder verbunden, steht uns das Miteigentum an der neuen Sache gem. dem Anteil des Rechnungswertes unseres Eigentums zu. Ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so über- trägt uns der Besteller anteiliges Miteigentum nach Maßgabe des Rechnungswertes, soweit die Hauptsache ihm gehört. Der Kunde darf unsere die Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen gewöhnlichen Geschäftsverkehr verkaufenveräußern oder verarbeiten, sofern kein Zahlungsverzug besteht, die Forderung aus der Veräußerung oder Verarbeitung tatsächlich auf uns übergeht und er mit seinem Abnehmer einen Eigentumsvorbehalt nach Maßgabe dieser Bedingungen vereinbart. Verpfändungen Mit Ver- tragsabschluss tritt der Kunde uns sämtliche Ansprüche mit allen Nebenrechten und Sicherheiten, die ihm aus Weiterveräußerung oder Sicherungsübereignung Verarbeitung der Vorbehaltsware gegen Dritte entstehen, mit sofortiger Wirkung ab. Auf unser Verlangen ist nicht zulässig. Soweit ein Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nicht gegen bar erfolgen sollte, tritt uns der Kunde bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Erwerber sicherheitshalber ab. Wir nehmen verpflichtet, seinem Abnehmer die Abtretung anoffenzulegen; auch wir sind hierzu jederzeit berechtigt. Der Kunde ist widerruflich ermächtigtverpflichtet, uns Auskunft über den Verbleib der Ware sowie der abgetretenen Forderung zu geben, hierzu Einsicht in die an Bücher zu gewähren und die zugehörigen Unterlagen auszuhändigen. Übersteigt der Wert der uns abgetretene Forderung solange treuhänderisch für uns einzuziehen, bis er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zahlungsverzug des zustehenden Sicherungen die Gesamtforderung gegen den Kunden sind wir berechtigt, die Abtretung offenzulegen und von dem Dritten Zahlung an uns zu verlangen. Der Kunde hat uns auf Verlangen alle zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zukommen zu lassen. Nimmt der Kunde seine Forderungen aus Weiterveräußerung unserer Ware in ein mit seinen Abnehmern bestehendes echtes oder sog. uneigentliches Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er hiermit seine Ansprüche auf den zu seinen Gunsten festgestellten und anerkannten Saldo, sowie einen bei Beendigung des Kontokorrentverhältnissen etwa bestehenden Überschuss (pauschaler Schlusssaldo) im Voraus in Höhe des ihm von uns berechneten Preises unserer weiter veräußerten Ware sicherheitshalber ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzugum mehr als 20%, sind wir berechtigtverpflichtet, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche auf Verlangen des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherung Kunden insoweit nach unserer ▇▇▇▇ entsprechende Sicherheiten freizugeben. Der Kunde ist jederzeit widerruflich ermächtigt, falls ihr Wert die abgetretene Forderung für uns einzuziehen, solange er seiner Zahlungsverpflichtung nachkommt und nicht überschuldet oder zahlungsunfähig ist. Die ein- gezogenen Beträge hat er gesondert aufzubewahren und unverzüglich an uns abzuführen. Bei Zahlungsverzug ist der Kunde verpflichtet, unser Eigentum gesondert zu sichernden lagern und als solches kenntlich zu machen. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass unser Eigentum oder die abgetretenen Forderungen um 15 % übersteigt (kann ergänzt in keiner Weise beeinträchtigt werden). Insbesondere hat uns der Kunde von Globalzessionen zugunsten Dritter sofort zu benachrichtigen. Bei Pfändung unseres Eigentums ist er darüber hinaus verpflichtet, uns eine Fotokopie des Pfändungsprotokolls und eine eidesstattliche Versicherung zu übersenden, aus der die Übereinstimmung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware mit den Gegenständen des Pfändungsprotokolls klar hervorgeht.
Appears in 1 contract
Sources: General Terms and Conditions
Eigentumsvorbehalt. Die verkauften Waren bleiben 4.1 Wir behalten uns das Eigentum und das Verfügungsrecht an den von uns gelieferten Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertragsverhältnis vor.
4.2 Eine eventuelle Be- oder Verarbeitung der von uns gelieferten Ware durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen, ohne dass daraus Verpflichtungen jedweder Art für uns entstehen; wir werden entsprechend dem Verhältnis des Netto-Fakturenwertes der von uns gelieferten Ware zum Netto-Fakturenwert der be- oder verarbeiteten Ware unmittelbar Miteigentümer der so entstandenen Sache, die als Vorbehaltsware zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen aus den Geschäftsbedingungen herrührenden, auch künftig entstehenden Forderungen, unser Eigentum. Bei laufenden Rechnungen gilt unser - nach vorstehenden Bedingungen ausbedungenes - Vorbehaltseigentum als Sicherung unserer Saldoforderung. noch offenen Forderungen gegen den Besteller dient.
4.3 Der Kunde darf unsere Vorbehaltsware nur Besteller ist im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verkaufenunter Weitergabe unseres Eigentumsvorbehaltes widerruflich zur Veräußerung von der uns gelieferten Ware und zur Einziehung der jeweiligen Kaufpreisforderung berechtigt. Diese Berechtigung entfällt, wenn der Besteller mit seinem Abnehmer oder Dritten ein Abtretungsverbot vereinbart hat oder sich mit seinen Verpflichtungen uns gegenüber in Verzug befindet. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändungen oder Sicherungsübereignung Sicherungsübereignungen, ist der Besteller nicht befugt.
4.4 Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller hiermit schon jetzt bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche aus dem Vertrag die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und sonstigen Ansprüche gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab. Auf unser Verlangen ist nicht zulässig. Soweit ein Weiterverkauf der Besteller verpflichtet, uns alle Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen, die zur Geltendmachung unserer Vorbehaltsware nicht gegen bar erfolgen sollte, tritt Rechte gegenüber den Abnehmern des Bestellers erforderlich sind; außerdem hat uns der Kunde bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Erwerber sicherheitshalber ab. Wir nehmen Besteller auf unser Verlangen die Abtretung anschriftlich zu bestätigen und / oder seinen Abnehmern bekanntzugeben.
4.5 Wird die Vorbehaltsware vom Besteller nach Be- oder Verarbeitung gemäß Ziffer 2. Der Kunde ist widerruflich ermächtigtweiterverkauft, die an uns abgetretene Forderung solange treuhänderisch für uns einzuziehen, bis er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, so gilt die Abtretung offenzulegen und von dem Dritten Zahlung an uns zu verlangender Kaufpreisforderung gemäß Ziffer 4. Der Kunde hat uns auf Verlangen alle zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zukommen zu lassen. Nimmt der Kunde seine Forderungen aus Weiterveräußerung unserer Ware in ein mit seinen Abnehmern bestehendes echtes oder sog. uneigentliches Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er hiermit seine Ansprüche auf den zu seinen Gunsten festgestellten und anerkannten Saldo, sowie einen bei Beendigung des Kontokorrentverhältnissen etwa bestehenden Überschuss (pauschaler Schlusssaldo) im Voraus nur in Höhe des ihm Rechnungswertes der von uns berechneten Preises unserer weiter veräußerten Ware sicherheitshalber ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufersgelieferten Vorbehaltsware.
4.6 Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Gesamtforderungen gegen den Besteller um mehr als 20 %, insbesondere Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche auf Verlangen des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherung Bestellers insoweit zur Freigabe von Sicherungsrechten nach unserer ▇▇▇▇ freizugebenverpflichtet.
4.7 Pfändungen oder Beschlagnahme der Vorbehaltsware von dritter Seite hat uns der Besteller umgehend anzuzeigen. Daraus entstehende Interventionskosten gehen zu Lasten des Bestellers, falls ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 15 % übersteigt (kann ergänzt soweit sie nicht von Dritten getragen werden).
Appears in 1 contract
Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. Die verkauften Für die von uns gelieferten Waren bleiben behalten wir uns das Eigentum vor bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Tilgung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer herrührender Forderungen einschließlich solcher aus Schecks und Wechseln sowie etwaiger scheck- und wechselrechtlicher Regressansprüche aus erfüllungshalber erfolgten Scheck- oder Wechselzahlungen. Bei Zahlungen im sog. Scheck-Wechsel-Verfahren behalten wir uns das Eigentum am Liefergegenstand vor, bis die Regressgefahr aus den Geschäftsbedingungen herrührenden, auch künftig entstehenden Forderungen, unser Eigentum. Bei laufenden Rechnungen gilt unser - nach vorstehenden Bedingungen ausbedungenes - Vorbehaltseigentum als Sicherung unserer Saldoforderungvon uns zur Verfügung gestellten Wechseln erloschen ist. Der Kunde darf unsere Vorbehaltsware nur Käufer ist berechtigt, über die in unserem Eigentum stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verkaufenordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns rechtzeitig nachkommt. Verpfändungen Er darf jedoch die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Er ist gehalten, unsere Rechte beim Weiterverkauf der Vorbehaltsware, wenn dieser nicht gegen Barzahlung erfolgt, zu sichern. • Bei der Verarbeitung unserer Waren durch den Käufer gelten wir als Hersteller und erwerben Eigentum an den neu entstandenen Waren. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Ware zu dem der anderen Materialien. Ist im Falle der Verbindung oder Sicherungsübereignung der Vermischung unserer Ware mit einer Sache des Käufers diese als Hauptsache anzusehen, geht das Miteigentum an der Sache in dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Ware zum Rechnung- – oder mangels eines solchen – zum Verkehrswert der Hauptsache auf uns über. In all diesen Fällen verwahrt der Käufer die Sache unentgeltlich für uns. • Bei Zahlungsverzug des Käufers bzw. im Falle des Widerrufs gemäß Abs. 7 sind wir berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer angemesse- nen Frist vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware in Besitz zu nehmen. Für diesen Fall gestattet uns der Käufer hiermit unwider- ruflich, die Vorbehaltsware sofort abzuholen und seine Geschäfts- und Lagerräume zu diesem Zweck ungehindert zu betreten. Wir sind nach Rücknahme der Vorbehaltsware zu deren freihändiger Verwertung berechtigt. Der Verwertungserlös ist nicht zulässigauf die Verbindlichkeit des Käufers abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen. Soweit ein Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nicht gegen bar erfolgen sollteEtwaige Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. • Alle Forderungen und Rechte aus dem Verkauf von Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt der Käufer schon jetzt im Umfang unseres Eigentumsanteils an den verkauften Waren zur Sicherung an uns der Kunde bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Erwerber sicherheitshalber ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. • Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die uns abgetretenen Forderungen oder sonstigen Sicherhei- ten hat uns der Käufer unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen ebenso zu unterrichten, wie über andere Beeinträchtigungen. Interventionskosten, wozu auch etwaige Gerichts- und Rechtsanwaltskosten gehören, gehen im Innenverhältnis zwischen uns und dem Käufer zu Lasten des Käufers. • Der Kunde Käufer ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen, zur Verfügung über die Vorbehaltsware sowie zur Verarbeitung, Verbin- dung, Vermischung und Vermengung nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr und nur widerruflich ermächtigt. Der Widerruf darf nur erfolgen, wenn der Käufer seinen Verpflichtungen gemäß dem Vertrag, insbesondere seiner Zahlungsverpflichtung, nicht ordnungs gemäß nachkommt, zahlungsunfähig oder überschuldet ist oder die an Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt worden ist. In diesem Fall hat der Käufer auf Verlangen von uns abgetretene Forderung solange treuhänderisch für uns einzuziehen, bis er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zahlungsverzug des Kunden dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen; wir sind wir gleichfalls berechtigt, die Abtretung offenzulegen und von den verlängerten Eigentumsvorbehalt gegenüber dem Dritten Zahlung an uns zu verlangenKunden des Käufers aufzudecken. Der Kunde hat Käufer ist in den Fällen des Widerrufs darüber hinaus verpflichtet, uns auf Verlangen alle zur Geltendmachung unverzüglich Name bzw. Firma der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zukommen Schuldner der abgetretenen Forderungen bekannt zu lassengeben. Nimmt der Kunde seine Forderungen aus Weiterveräußerung unserer Ware in ein mit seinen Abnehmern bestehendes echtes oder sog. uneigentliches Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er hiermit seine Ansprüche auf den zu seinen Gunsten festgestellten und anerkannten Saldo, sowie einen bei Beendigung des Kontokorrentverhältnissen etwa bestehenden Überschuss (pauschaler Schlusssaldo) im Voraus in Höhe des ihm von uns berechneten Preises unserer weiter veräußerten Ware sicherheitshalber ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vor. • Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende zustehenden Sicherung insoweit nach unserer ▇▇▇▇ auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, falls ihr als der realisierbare Wert die zu sichernden Forderungen um 15 mehr als 20 % übersteigt (kann ergänzt werden)übersteigt.
Appears in 1 contract
Sources: Sales Contracts
Eigentumsvorbehalt. Die verkauften Waren bleiben 7.1 Ist der Kunde Verbraucher, so behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Sa- chen bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen der aus den Geschäftsbedingungen herrührenden, auch künftig entstehenden Forderungen, unser Eigentum. Bei laufenden Rechnungen gilt unser - nach vorstehenden Bedingungen ausbedungenes - Vorbehaltseigentum als Sicherung unserer Saldoforderung. Der Kunde darf unsere Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verkaufen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig. Soweit ein Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nicht gegen bar erfolgen sollte, tritt uns dem betreffenden Vertrag bestehenden For- derungen vor.
7.2 Ist der Kunde bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Erwerber sicherheitshalber ab. Wir nehmen die Abtretung anUnternehmer, so behalten wir uns das Eigentum bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung vor. Der Kunde ist widerruflich ermächtigtals Unternehmer oder sons- tige Person i.S.d. § 310 I BGB berechtigt, die an Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns abgetretene bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungs- endbetrages einschließlich USt. ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Ab- nehmer oder Dritte erwachsen. Die Abtretung wird hiermit angenommen. Zur Einziehung dieser Forderung solange treuhänderisch für uns bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bis er bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- gestellt ist oder drohende Zahlungsunfähig- keit vorliegt. Ist dies aber der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommtdie abge- tretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen auf seine Kosten aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung offen legt. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert unserer gesam- ten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen im Nennwert um mehr als 20 % über- steigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns. Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die Abtretung offenzulegen und von dem Dritten Zahlung an uns zu verlangenKaufsache zurückzunehmen. Der Kunde hat uns auf Verlangen alle ist zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zukommen zu lassen. Nimmt der Kunde seine Forderungen aus Weiterveräußerung unserer Ware in ein mit seinen Abnehmern bestehendes echtes oder sog. uneigentliches Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er hiermit seine Ansprüche auf den zu seinen Gunsten festgestellten und anerkannten Saldo, sowie einen bei Beendigung des Kontokorrentverhältnissen etwa bestehenden Überschuss (pauschaler Schlusssaldo) im Voraus in Höhe des ihm von uns berechneten Preises unserer weiter veräußerten Ware sicherheitshalber ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangenHerausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns Zurücknahme liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir verpflichten unsVertrag, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherung insoweit nach unserer ▇▇▇▇ freizugebenes sei denn, falls ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 15 % übersteigt (kann ergänzt werden)wir erklären dies ausdrücklich.
Appears in 1 contract
Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. Die verkauften Waren Unsere Lieferungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen aus den Geschäftsbedingungen herrührenden, auch künftig entstehenden Forderungen, Forderungen unser Eigentum. Bei laufenden Rechnungen laufender Rechnung gilt unser - nach vorstehenden Bedingungen ausbedungenes - Vorbehaltseigentum das vorbe- haltene Eigentum als Sicherung unserer Sicherheit für unsere Saldoforderung. Der Kunde Be- und Verarbeitung erfolgen für uns, ohne uns zu verpflichten. Partner darf unsere über die Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verkaufenverfügen, solange er nicht im Zahlungsverzug ist. Verpfändungen Er darf sie nicht an Dritte verpfänden oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässigsicherungsübereignen. Soweit ein Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nicht gegen bar erfolgen sollteBei Zugriffen Dritter muss er uns unverzüglich benachrichtigen und den Dritten auf unser Eigentum hinweisen. Werden die von uns gelieferten Waren mit anderen Gegenständen vermischt, so tritt uns Partner schon jetzt sein Eigentums- oder Miteigentumsrecht an den vermischten Beständen oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen mit kaufmänni- scher Sorgfalt für uns. Für den Fall, dass Partner die von uns geliefer- ten Waren weiter veräußert, tritt er schon jetzt bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen seine Kaufpreisforderung mit allen Nebenpflichten an uns der Kunde bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Erwerber sicherheitshalber ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde Auf unser Verlangen ist widerruflich ermächtigt, die an uns abgetretene Forderung solange treuhänderisch für uns einzuziehen, bis er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigtPartner verpflich- tet, die Abtretung offenzulegen seinen Abnehmern bekanntzugeben und von dem Dritten Zahlung an uns die Unterlagen auszuhändigen. Wir sind im Fall der Zahlungseinstellung des Partners ferner berechtigt, alle Räume des Partners zu betreten und alle Auskünfte zu verlangen, um den Umfang der Rechte aus den Eigentumsvorbehalten und deren Erweiterungsformen festzustellen sowie alle Maßnahmen zur Sicherstellung einzuleiten. Der Kunde Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherheit unsere Forderung um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Partners insoweit zur Rückübertragung verpflichtet. Außergewöhnliche Veränderungen des dem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Bestandes (durch Brand, Diebstahl und ähnliches) hat uns auf Verlangen alle zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zukommen zu lassenPartner unverzüglich anzuzeigen. Nimmt der Kunde seine Forderungen aus Weiterveräußerung unserer Ware in ein mit seinen Abnehmern bestehendes echtes oder sog. uneigentliches Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er hiermit seine Ansprüche auf den zu seinen Gunsten festgestellten und anerkannten Saldo, sowie einen bei Beendigung des Kontokorrentverhältnissen etwa bestehenden Überschuss (pauschaler Schlusssaldo) im Voraus in Höhe des ihm von uns berechneten Preises unserer weiter veräußerten Ware sicherheitshalber ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigtGegenstände, die Vorbehaltsware zurückzunehmen dem Partner nicht verkauft wurden – z. B. vermie- tete oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche verliehene Tankanlagen, auch bei unterirdischer Aufstellung – bleiben unser Eigentum und werden nicht Bestandteil des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherung insoweit nach unserer ▇▇▇▇ freizugeben, falls ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 15 % übersteigt Grundstü- ckes und Gebäudes (kann ergänzt werden§ 95 BGB).
Appears in 1 contract
Eigentumsvorbehalt. Die verkauften Waren bleiben Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen aus den Geschäftsbedingungen herrührenden, auch künftig entstehenden Forderungen, unser Eigentum. Bei laufenden Rechnungen gilt unser - nach vorstehenden Bedingungen ausbedungenes - Vorbehaltseigentum Gerät der Kunde mit einer Zahlung länger als Sicherung unserer Saldoforderung10 Tage in Verzug, haben wir das Recht vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurückzufordern. Die Versandkosten trägt in diesem Fall der Kunde. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln, gegen Eingriffe von dritter Seite zu sichern sowie im Falle einer Finanzierung oder eines verlängerten Zahlungsziels unverzüglich gegen Feuer, Diebstahl und Wasserschäden zum Neuwert zu versichern. Der Kunde hat uns die Versicherung auf Verlangen nachzuweisen. Anderenfalls sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten des Kunden selbst zu versichern. Der Kunde verpflichtet sich, etwaige Entschädigungs- ansprüche an uns abzutreten. Der Kunde darf die Ware nicht ohne unsere Vorbehaltsware nur Zustimmung verpfänden oder zur Sicherheit übereignen. Der Kunde ist verpflichtet, uns Pfändungen oder sonstige Eingriffe Dritter unverzüglich in Textform anzuzeigen, damit wir unsere Eigentumsrechte wahren können. Soweit uns durch den Eingriff Dritter Kosten entstehen, welche der Dritte zu erstatten nicht in der Lage ist, so ist der Kunde zum Ausgleich der Kosten verpflichtet. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware im ordnungsgemäßen gewöhnlichen Geschäftsverkehr verkaufenals Unternehmer berechtigt. Verpfändungen oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig. Soweit ein Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nicht gegen bar erfolgen sollte, In diesem Fall tritt uns der Kunde jedoch in Höhe des Rechnungswertes unserer Forderung bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Erwerber sicherheitshalber alle Forderungen aus einer solchen Weiterveräußerung, gleich ob diese vor oder nach einer eventuellen Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware erfolgt, an uns ab. Wir nehmen die diese Abtretung an. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, die an uns abgetretene Forderung solange treuhänderisch für uns einzuziehen, bis er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir bleibt in diesem Fall berechtigt, die Abtretung offenzulegen Forderung selbst einzuziehen. Wir sind verpflichtet, die Forderung nicht einzuziehen, solange und von dem Dritten Zahlung an uns zu verlangen. Der Kunde hat uns auf Verlangen alle zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zukommen zu lassen. Nimmt soweit der Kunde seine Forderungen aus Weiterveräußerung unserer Ware in ein mit seinen Abnehmern bestehendes echtes Zahlungsverpflichtungen nachkommt und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder sogähnlichen Verfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt ist. uneigentliches Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er hiermit seine Ansprüche auf den zu seinen Gunsten festgestellten und anerkannten Saldo, sowie einen bei Beendigung des Kontokorrentverhältnissen etwa bestehenden Überschuss (pauschaler Schlusssaldo) im Voraus in Höhe des ihm von uns berechneten Preises unserer weiter veräußerten Ware sicherheitshalber ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere ZahlungsverzugSoweit die durch Abtretung gestellte Sicherheit unsere Forderung um mehr als 10 % übersteigt, sind wir verpflichtet, auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Auswahl freizugeben. Die Abtretung erfolgt einschließlich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Kunde verpflichtet, uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntzugeben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und die Schuldner über die Abtretung in Kenntnis zu setzen. Soweit für die Ware eine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt ist, steht uns während der Dauer des Eigentumsvorbehalts das alleinige Recht zum Besitz der Urkunde zu. Wir sind ist berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggfDritten den Besitz an der Urkunde einzuräumen. Abtretung Im Falle der Herausgabeansprüche Rücknahme und der Verwertung des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware Kaufgegenstands durch uns liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir verpflichten uns, die uns trägt der Kunde sämtliche in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten einschließlich Transportkosten. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 10 % des Verwertungserlöses einschließlich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir Höhere oder der Kunde niedrigere Kosten nachweist. Der Verwertungserlös wird dem Kunden nach Abzug der Kosten und unserer sonstigen mit dem Kaufvertrag zusammenhängender Forderungen gutgeschrieben, ein Überschuss wird an den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherung insoweit nach unserer ▇▇▇▇ freizugeben, falls ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 15 % übersteigt (kann ergänzt werden)Kunden ausgezahlt.
Appears in 1 contract
Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. Die verkauften Waren bleiben 7.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Ware vor, bis zur vollständigen Bezahlung unserer unsere sämtlichen Forderungen gegen den Besteller aus den Geschäftsbedingungen herrührenden, auch der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden ForderungenForderungen – auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen – beglichen sind. Dies gilt auch dann, unser Eigentumwenn einzelne oder sämtliche Forderungen von uns in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Bei laufenden Rechnungen gilt unser - nach vorstehenden Bedingungen ausbedungenes - Vorbehaltseigentum als Sicherung unserer Saldoforderung. Der Kunde darf unsere Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verkaufen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig. Soweit ein Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nicht gegen bar erfolgen sollte, tritt uns der Kunde bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Erwerber sicherheitshalber ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, die an uns abgetretene Forderung solange treuhänderisch für uns einzuziehen, bis er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die Abtretung offenzulegen und von dem Dritten Zahlung an uns zu verlangen. Der Kunde hat uns auf Verlangen alle zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zukommen zu lassen. Nimmt der Kunde seine Forderungen aus Weiterveräußerung unserer Ware in ein mit seinen Abnehmern bestehendes echtes oder sog. uneigentliches Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er hiermit seine Ansprüche auf den zu seinen Gunsten festgestellten und anerkannten Saldo, sowie einen bei Beendigung des Kontokorrentverhältnissen etwa bestehenden Überschuss (pauschaler Schlusssaldo) im Voraus in Höhe des ihm von uns berechneten Preises unserer weiter veräußerten Ware sicherheitshalber ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des KäufersVerletzung wichtiger Vertragspflichten, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach sofortigem Rücktritt ohne Fristsetzung auch zur sofortigen Rücknahme berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet.
7.2 Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern, unter der Voraussetzung, daß die Forderungen aus dem Weiterverkauf wie folgt auf uns übergehen: der Besteller tritt uns bereits jetzt alle Forderungen mit sämtlichen Nebenrechten ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu erwachsen, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Wir können verlangen, daß der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. In der ZurücknahmeWird die Ware mit anderen Waren, sowie die uns nicht gehören, weiterverkauft, so gilt unsere Forderung gegen den Abnehmer in der Pfändung der Vorbehaltsware durch Höhe des zwischen uns liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vor. und dem Besteller vereinbarten Lieferpreises als abgetreten.
7.3 Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherung zustehenden Sicherungen insoweit nach unserer ▇▇▇▇ freizugeben, falls als ihr Wert die zu sichernden Forderungen Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, nachhaltig um 15 mehr als 20% übersteigt (kann ergänzt werden)übersteigt.
Appears in 1 contract
Sources: General Terms and Conditions of Sale
Eigentumsvorbehalt. Die verkauften Waren bleiben Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand vor, bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen sämtliche Forderungen gegen den Käufer aus den Geschäftsbedingungen herrührenden, auch der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden ForderungenForderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Dies gilt auch dann, unser Eigentumwenn einzelne oder sämtliche Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Bei laufenden Rechnungen gilt unser - nach vorstehenden Bedingungen ausbedungenes - Vorbehaltseigentum als Sicherung unserer SaldoforderungFür den Fall, dass der Käufer trotz schriftlicher Erinnerung bzw. Der Kunde darf unsere Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verkaufen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist Mahnung fällige Forderungen nicht zulässig. Soweit ein Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nicht gegen bar erfolgen solltebegleicht, tritt uns der Kunde bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Erwerber sicherheitshalber ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, die an uns abgetretene Forderung solange treuhänderisch für uns einzuziehen, bis er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die Abtretung offenzulegen weitere Lieferungen und Leistungen von dem Dritten Zahlung an uns der Gestellung geeigneter Sicherheiten abhängig zu machen, insbesondere Bezahlung per Vorkasse zu verlangen. Der Kunde hat uns auf Verlangen alle zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zukommen zu lassen. Nimmt der Kunde seine Forderungen aus Weiterveräußerung unserer Ware in ein mit seinen Abnehmern bestehendes echtes oder sog. uneigentliches Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er hiermit seine Ansprüche auf den zu seinen Gunsten festgestellten und anerkannten Saldo, sowie einen bei Beendigung des Kontokorrentverhältnissen etwa bestehenden Überschuss (pauschaler Schlusssaldo) im Voraus in Höhe des ihm von uns berechneten Preises unserer weiter veräußerten Ware sicherheitshalber ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme des Liefergegenstandes berechtigt. Der Käufer gestattet uns, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangendiesem Zweck seine Räume, Grundstücke und Baustellen zu betreten und alles für den Abtransport erforderliche zu unternehmen. In der Zurücknahme, Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware des Gegenstandes durch uns liegt - soweit liegt, sofern nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein findet, ein Rücktritt vom Vertrag vornur dann, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären. Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter, insbesondere auch im Falle der unmittelbar bevorstehenden oder gerade erfolgten Eröffnung eines Insolvenz- oder Insolvenzantragsverfahrens gegen den Käufer, hat dieser uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Haftung durch uns begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Käufer als Bezogenen. Der Käufer ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen und zu verarbeiten. Als Weiterveräußerung gilt auch der Einbau der Ware in ein Bauwerk, Luftfahrzeug oder Schiff. Andere Verfügungen, insbesondere die Verpfändung oder Sicherungsübereignung, sind dem Käufer nicht gestattet. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltssache nur unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern, wenn der Gegenstand vom Dritterwerber nicht sofort bezahlt wird. Die Berechtigung zur Weiterveräußerung entfällt bei Zahlungseinstellung des Käufers. Der Käufer tritt uns bereits jetzt alle Forderungen und Sicherungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird. Dies gilt auch hinsichtlich des Anspruchs auf Einräumung einer Sicherungshypothek gemäß § 648 BGB. Es ist dem Käufer untersagt, mit seinem Abnehmer Abreden zu treffen, welche unsere Rechte in irgendeiner Weise ausschließen oder beeinträchtigen können. Eine Abtretung im Wege des echten Factoring ist dem Käufer nur unter der Voraussetzung gestattet, dass dies unter Bekanntgabe der Factoring-Bank und der dort unterhaltenen Kosten des Käufers angezeigt wird und der Factoring-Erlös den Wert unserer gesicherten Forderung übersteigt. Mit der Gutschrift des Factoring- Erlöses wird unsere Forderung sofort fällig. Der Käufer darf insbesondere keine Vereinbarungen eingehen, welche die Vorausabtretung der Forderungen an uns zunichte machen oder beeinträchtigen. Zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Wir können verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörenden Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Wird der Liefergegenstand mit anderen Waren, die dem Lieferer nicht gehören, weiterverkauft, so gilt die Forderung des Käufers gegen den Abnehmer in Höhe des zwischen Lieferer und Käufer vereinbarten Lieferpreises als abgetreten. Die Verarbeitung oder Umbildung von Vorbehaltssachen wird durch den Käufer stets für uns vorgenommen. Wird die Vorbehaltssache mit anderen nicht uns gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltssache zu den anderen verarbeiteten oder vermischten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung oder Vermischung. Werden unsere Waren mit anderen beweglichen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so gilt es als vereinbart, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt, soweit die Hauptsache ihm gehört. Der Käufer verwahrt das Eigentum oder Miteigentum für uns. Für die durch die Verarbeitung oder Verbindung sowie Vermischung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherung zustehenden Sicherungen insoweit nach unserer ▇▇▇▇ freizugeben, falls als ihr realisierbarer Wert die zu sichernden sichernde Forderung, soweit diese noch nicht beglichen ist, um mehr als 20% übersteigt. Unser Eigentumsvorbehalt ist in der Weise bedingt, dass mit der vollen Bezahlung aller unserer Forderungen um 15 % übersteigt (kann ergänzt werden)das Eigentum an der Vorbehaltssache ohne weiteres auf den Käufer übergeht und die abgetretenen Forderungen ihm zustehen. Der Eigentumsvorbehalt und die uns zustehenden Sicherungen gelten bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten, die der Lieferer im Interesse des Käufers eingegangen ist.
Appears in 1 contract
Eigentumsvorbehalt. Die verkauften Waren bleiben bis 1. Bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen aus den Geschäftsbedingungen herrührenden, auch künftig entstehenden Erfüllung aller Forderungen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die uns gegen den Käufer jetzt oder zukünftig zustehen, bleibt die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) unser Eigentum. Bei laufenden Rechnungen gilt unser - Im Falle des vertragswidrigen Verhaltens des Käufers, z.B. Zahlungsverzug, haben wir nach vorstehenden Bedingungen ausbedungenes - Vorbehaltseigentum als Sicherung unserer Saldoforderungvorheriger Setzung einer angemessenen Frist das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Nehmen wir die Vorbehaltsware zurück, stellt dieses einen Rücktritt vom Vertrag dar. Pfänden wir die Vorbehaltsware, ist dieses ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware nach der Rücknahme zu verwerten. Nach Abzug eines angemessenen Betrages für die Verwertungskosten, ist der Verwertungserlös mit den uns vom Käufer geschuldeten Beträgen zu verrechnen.
2. Der Kunde darf unsere Käufer hat die Vorbehaltsware nur pfleglich zu behandeln und diese auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Wartungs- und Inspektionsarbeiten, die erforderlich werden, sind vom Käufer auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen.
3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verkaufenzu veräußern und/oder zu verwenden, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignung Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware ist nicht zulässig. Soweit ein Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nicht gegen bar erfolgen sollte, entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt uns der Kunde Käufer bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Erwerber sicherheitshalber sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ; wir nehmen die Abtretung hiermit an. Der Kunde ist widerruflich ermächtigtWir ermächtigen den Käufer widerruflich, die an uns abgetretene Forderung solange treuhänderisch abgetretenen Forderungen für uns dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden, bis er wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zahlungsverzug Zur Abtretung dieser Forderung ist der Käufer auch nicht zum Zwecke des Kunden sind wir berechtigtForderungseinzugs im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Faktors begründet, die Abtretung offenzulegen und von dem Dritten Zahlung Gegenleistung in Höhe der Forderungen solange unmittelbar an uns zu verlangen. Der Kunde hat uns auf Verlangen alle zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zukommen zu lassen. Nimmt der Kunde seine bewirken, als noch Forderungen aus Weiterveräußerung unserer Ware in ein mit seinen Abnehmern bestehendes echtes oder sog. uneigentliches Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er hiermit seine Ansprüche auf den zu seinen Gunsten festgestellten und anerkannten Saldo, sowie einen bei Beendigung des Kontokorrentverhältnissen etwa bestehenden Überschuss (pauschaler Schlusssaldo) im Voraus in Höhe des ihm von uns berechneten Preises unserer weiter veräußerten Ware sicherheitshalber abgegen den Käufer bestehen.
4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen Eine Verarbeitung oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung Umbildung der Vorbehaltsware durch den Käufer wird in jedem Fall für uns liegt - soweit vorgenommen. Sofern die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen verarbeitet wird, erwerben wir das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vorMiteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende neue Sache gilt das Gleiche wie für die Vorbehaltsware. Im Falle der untrennbaren Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Mehrwertsteuer) zu den anderen vermischten Sachen im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Käufers in Folge der Vermischung als Hauptsache anzusehen, sind der Käufer und wir uns einig, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum an dieser Sache überträgt; die Übertragung nehmen wir hiermit an. Unser so entstandenes Allein- oder Miteigentum an einer Sache verwahrt der Käufer für uns.
5. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.
6. Wir verpflichten unssind verpflichtet, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherung zustehenden Sicherheiten insoweit nach unserer ▇▇▇▇ freizugeben, falls ihr als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um 15 mehr als 10 % übersteigt (kann ergänzt werden)übersteigt, dabei obliegt uns die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten.
Appears in 1 contract
Sources: General Terms and Conditions of Sale
Eigentumsvorbehalt. Die verkauften Waren bleiben Wir behalten uns das Eigentum an den Lieferungen und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung unserer des Kaufpreises vor. Bei Waren, die der Käufer im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung bei uns bestellt, behalten wir uns das Eigentum vor, bis unsere sämtlichen Forderungen gegen den Käufer aus den Geschäftsbedingungen herrührenden, der Geschäftsverbindung – auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen einschließlich der künftig entstehenden ForderungenForderungen – beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn unsere einzelnen oder sämtliche Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist; das vorbehaltene Eigentum gilt zugleich als Sicherung der Saldoforderung. Wird zur Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer ein Wechsel akzeptiert, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Käufer als Bezogenen. Unser Eigentum ist als solches zu kennzeichnen und getrennt vom Material des Käufers zu lagern und ausreichend gegen den Verlust und Beschädigung zu versichern. Auf Verlangen hat er uns diesen Nachweis durch Vorlage der Versicherungspolice zu erbringen. Der Käufer tritt den Anspruch gegen die Versicherung für den Fall eines Schadens hiermit in Höhe des Rechnungswertes der von uns gelieferten Ware an uns ab. Wir sind berechtigt, solange eine durch Eigentumsvorbehalt gesicherte Forderung besteht, vom Käufer jederzeit Auskunft zu verlangen, welche unter Eigentumsvorbehalt gelieferte ▇▇▇▇ er noch in seinem Besitz hat, wo sie sich befindet und diese in Augenschein zu nehmen. Der Käufer darf unser Eigentum nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern; er ist zur Weiterverarbeitung und sonstigen Verwertung der Vorbehaltsware nur berechtigt, wenn die Forderung aus der weiteren Verwertung der Vorbehaltsware samt allen Nebenrechten auf uns übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist der Käufer nicht berechtigt. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet oder umgebildet, so erfolgt die Verarbeitung für uns, ohne dass wir hieraus verpflichtet werden; die neue Sache wird unser Eigentum. Bei laufenden Rechnungen Verarbeitung zusammen mit uns nicht gehörenden Waren, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung und dem Verarbeitungswert. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen gem. §§ 947, 948 BGB untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass eine Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt unser - nach als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Käufer hat in diesen Fällen die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehende Sache, die ebenfalls als Vorbehaltsware im Sinne der vorstehenden Bedingungen ausbedungenes - Vorbehaltseigentum als Sicherung unserer Saldoforderunggilt, unentgeltlich zu verwahren. Der Kunde darf unsere Vorbehaltsware nur ist berechtigt, die Kaufsache im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignung ; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware ist nicht zulässig. Soweit ein Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nicht gegen bar erfolgen sollte, tritt uns der Kunde bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Erwerber sicherheitshalber ab. Wir ; wir nehmen die Abtretung an. Der Wert der Vorbehaltsware ist dabei unser Rechnungsbetrag. Steht die weiterveräußerte Vorbehaltsware in unserem Miteigentum, so erstreckt sich die Abtretung der Forderung auf den Betrag, der unserem Anteilwert an dem Miteigentum entspricht. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde ist widerruflich auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die an uns abgetretene Forderung solange treuhänderisch für uns selbst einzuziehen, bis er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die Abtretung offenzulegen und von dem Dritten Zahlung an uns zu verlangen. Der Kunde hat uns auf Verlangen alle zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zukommen zu lassen. Nimmt der Kunde seine Forderungen aus Weiterveräußerung unserer Ware in ein mit seinen Abnehmern bestehendes echtes oder sog. uneigentliches Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er hiermit seine Ansprüche auf den zu seinen Gunsten festgestellten und anerkannten Saldo, sowie einen bei Beendigung des Kontokorrentverhältnissen etwa bestehenden Überschuss (pauschaler Schlusssaldo) im Voraus in Höhe des ihm von uns berechneten Preises unserer weiter veräußerten Ware sicherheitshalber ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vorbleibt davon unberührt. Wir verpflichten unsuns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde uns nach die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner (Dritten) die Abtretung mitteilt. Parallel sind wir ebenfalls ermächtigt, den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherung insoweit nach unserer ▇▇▇▇ freizugebenSchuldner die Abtretung dann auch selbst anzuzeigen. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter oder sonstige Beeinträchtigungen in die Vorbehaltsware, falls ihr Rechte oder in die abgetretenen Forderungen hat der Käufer uns unverzüglich unter Übergabe relevanter Unterlagen zu unterrichten; die Kosten von Interventionen gehen zu Lasten des Käufers. Mit Zahlungseinstellung und/oder Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder Einbau der Vorbehaltsware oder die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen. Übersteigt der Wert der eingeräumten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um 15 % übersteigt (kann ergänzt werden)mehr als 20%, so sind wir insoweit zur Freigabe der der uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden verpflichtet. Soweit außerhalb der Bundesrepublik Deutschland die Gültigkeit des Eigentumsvorbehalts an besondere Voraussetzungen geknüpft ist, oder es einen solchen nicht für uns unmittelbar wirksam gibt, hat der Käufer dafür Sorge zu tragen, dass uns eine solche oder hilfsweise entsprechende Sicherheit eingeräumt wird. Der Käufer hat alle Mitwirkungshandlungen, die zur Absicherung des Eigentumsvorbehalts erforderlich sind, zu erbringen. Im Übrigen ist das deutsche Recht ergänzend und so weit wie möglich zu beachten.
Appears in 1 contract
Sources: Liefer Und Zahlungsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. Die verkauften Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht auf den Kunden erst über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus den Geschäftsbedingungen herrührendender Geschäftsverbindung einschließlich Neben-, Finanzierungs- und sonstigen Kosten und Zinsen getilgt hat. Dies gilt auch künftig entstehenden Forderungendann, unser Eigentumwenn der Kaufpreis für bestimmte, vom Kunden bezeichnete Warenlieferungen bezahlt worden ist. Bei laufenden Rechnungen gilt unser - nach vorstehenden Bedingungen ausbedungenes - Vorbehaltseigentum das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer für unsere Saldoforderung. Der Bei Zahlung durch Wechsel oder Scheck gilt erst die Einlösung derselben als Tilgung. Be- und Verarbeitung erfolgen für uns unter Ausschluss des Eigentumserwerbs für Dritte ohne uns zu verpflichten. Bei Verarbeitung mit anderen, uns nicht gehörenden Waren durch unseren Kunden steht uns das Eigentum an der Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der verarbeiteten Vorbehaltsware zum Lieferpreis der anderen, uns nicht gehörenden verarbeiteten Werte. Für diese neue Sache gilt das gleiche wie bei der Vorbehaltsware. Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt die daraus für unseren Kunden entstehenden Forderungen an uns abgetreten. Diese Abtretung soll auch dann gelten, wenn die Vorbehaltsware vorher durch unseren Kunden be- oder verarbeitet worden ist oder sie an mehrere Abnehmer weiter veräußert wird. Unser Kunde darf unsere die Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen gewöhnlichen Geschäftsverkehr verkaufenveräußern. Verpfändungen oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware Er ist nicht zulässigverpflichtet, vom Drittkunde eingezogene Beträge sofort nach Eingang an uns weiterzuleiten. Soweit ein Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nicht gegen bar erfolgen sollte, tritt uns Zur Abtretung von Forderungen aus dem Verkauf von unter Eigentumsvorbehalt gelieferter Ware ist der Kunde bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Erwerber sicherheitshalber abnur mit unserer ausdrücklich schriftlichen Zustimmung befugt. Wir nehmen die Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, die an uns abgetretene Forderung solange treuhänderisch für uns einzuziehen, bis er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die Abtretung offenzulegen und von dem Dritten Zahlung an uns zu verlangenunterrichten und uns die zur Einziehung der Beträge erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben. Der anderen Gründen unserem Kunden Ansprüche gegen Versicherer oder sonstiger Dritte zustehen, werden diese Ansprüche mit allen Nebenrechten anstelle des Veräußerungserlöses und in demselben Umfang ebenfalls im voraus an uns abgetreten. Unser Kunde hat uns von etwaigen Zugriffen Dritter auf Verlangen alle zur Geltendmachung die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren und auf die abgetretenen Forderungen unverzüglich unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen zu unterrichten, er hat die Ware von Eingriffen Dritter freizustellen oder freizumachen. Er hat uns auch von Anträgen auf Zwangsverwaltung hinsichtlich des Grundstückes, auf welchem sich die Ware befindet, unverzüglich zu unterrichten. Übersteigt der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zukommen zu lassen. Nimmt Wert der Kunde seine Sicherheit einschließlich der Aufrechnungsmöglichkeiten die gesicherten Forderungen aus Weiterveräußerung unserer Ware in ein mit seinen Abnehmern bestehendes echtes oder sog. uneigentliches Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er hiermit seine Ansprüche auf den zu seinen Gunsten festgestellten und anerkannten Saldo, sowie einen bei Beendigung des Kontokorrentverhältnissen etwa bestehenden Überschuss (pauschaler Schlusssaldo) im Voraus in Höhe des ihm von uns berechneten Preises unserer weiter veräußerten Ware sicherheitshalber ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzugum mehr als 20%, sind wir berechtigtauf Verlangen des Kunden verpflichtet, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir verpflichten uns, die uns Sicherheiten nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherung insoweit nach unserer seiner ▇▇▇▇ in entsprechender Höhe freizugeben, falls ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 15 % übersteigt (kann ergänzt werden).
Appears in 1 contract
Sources: Sales Contracts
Eigentumsvorbehalt. Die verkauften Waren bleiben 11.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen zum Eingang aller Zahlungen aus den Geschäftsbedingungen herrührenden, auch künftig entstehenden Forderungen, unser Eigentum. Bei laufenden Rechnungen gilt unser - nach vorstehenden Bedingungen ausbedungenes - Vorbehaltseigentum als Sicherung unserer Saldoforderung. Der Kunde darf unsere Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verkaufen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig. Soweit ein Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nicht gegen bar erfolgen sollte, tritt uns der Kunde bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Erwerber sicherheitshalber ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, die an uns abgetretene Forderung solange treuhänderisch für uns einzuziehen, bis er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die Abtretung offenzulegen und von dem Dritten Zahlung an uns zu verlangen. Der Kunde hat uns auf Verlangen alle zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zukommen zu lassen. Nimmt der Kunde seine Forderungen aus Weiterveräußerung unserer Ware in ein mit seinen Abnehmern bestehendes echtes oder sog. uneigentliches Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er hiermit seine Ansprüche auf den zu seinen Gunsten festgestellten und anerkannten Saldo, sowie einen bei Beendigung des Kontokorrentverhältnissen etwa bestehenden Überschuss (pauschaler Schlusssaldo) im Voraus in Höhe des ihm von uns berechneten Preises unserer weiter veräußerten Ware sicherheitshalber abLiefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des KäufersKunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangenKaufsache zurückzunehmen. In der ZurücknahmeZurücknahme der Kaufsache liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, sowie der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen.
11.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
11.3 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Pfändung Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Vorbehaltsware Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
11.4 Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich USt) unserer Forderung, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
11.5 Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns liegt - soweit vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vorMiteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich USt) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
11.6 Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich USt) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
11.7 Der Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
11.8 Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherung zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit nach unserer ▇▇▇▇ freizugeben, falls ihr als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um 15 mehr als 10% übersteigt (kann ergänzt werden)übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
Appears in 1 contract
Eigentumsvorbehalt. Die verkauften 10.1 Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren bleiben vor bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen sämtlicher Forderungen aus den Geschäftsbedingungen herrührenden, auch künftig entstehenden Forderungen, unser Eigentum. Bei laufenden Rechnungen gilt unser - nach vorstehenden Bedingungen ausbedungenes - Vorbehaltseigentum als Sicherung unserer Saldoforderung. Der Kunde darf unsere Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verkaufen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig. Soweit ein Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nicht gegen bar erfolgen sollte, tritt uns bisherigen Verträgen.
10.2 Kommt der Kunde bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Erwerber sicherheitshalber ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde ist widerruflich ermächtigtin Zahlungsverzug oder wird erkennbar, die an uns abgetretene Forderung solange treuhänderisch für uns einzuziehen, bis er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zahlungsverzug dass unsere Zahlungsansprüche durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden sind wir berechtigt, die Abtretung offenzulegen und von dem Dritten Zahlung an uns zu verlangen. Der Kunde hat uns auf Verlangen alle zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zukommen zu lassen. Nimmt der Kunde seine Forderungen aus Weiterveräußerung unserer Ware in ein mit seinen Abnehmern bestehendes echtes oder sog. uneigentliches Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er hiermit seine Ansprüche auf den zu seinen Gunsten festgestellten und anerkannten Saldo, sowie einen bei Beendigung des Kontokorrentverhältnissen etwa bestehenden Überschuss (pauschaler Schlusssaldo) im Voraus in Höhe des ihm von uns berechneten Preises unserer weiter veräußerten Ware sicherheitshalber ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzuggefährdet sind, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggfWare aufgrund des Eigentumsvorbehaltes he- rauszuverlangen. Abtretung der Herausgabeansprüche Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der ZurücknahmeRücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir verpflichten uns, lediglich die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherung insoweit nach unserer ▇▇▇▇ freizugebenheraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, falls ihr Wert dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
10.3 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu sichernden einer Wiederbeschaffung des Liefergegenstandes aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von dem Dritten eingezogen werden können.
10.4 Der Kunde ist berechtigt, vorbehaltlich des aus wichtigem Grund zulässigen Widerrufs, über den Lieferungsge- genstand im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs zu verfügen. Unzulässig sind insbesondere Siche- rungsübereignung und Verpfändung. Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware darf nur dann vom Kunden an den Erwerber weitergegeben werden, wenn sich der Kunde mit seinen Verpflichtungen uns gegenüber nicht in Ver- zug befindet. Im Fall der Weiterveräußerung tritt der Kunde bereits jetzt sämtliche Ansprüche aus der Weiterveräußerung, insbe- sondere Zahlungsforderungen aber auch sonstige Ansprüche, die im Zusammenhang mit der Veräußerung stehen, in Höhe unseres Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) an uns ab. Der Kunde ist bis zu einem aus wichtigem Grund zulässigen Widerruf durch uns berechtigt, die abgetretenen Forde- rungen treuhänderisch einzuziehen. Der Weiterverkauf der Forderungen um 15 % übersteigt im Rahmen eines echten Factorings bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Aus wichtigem Grund sind wir berechtigt, die Forderungsabtretung auch im Namen des Kunden den Drittschuldnern bekannt zu geben. Mit der Anzeige der Abtretung an den Drittschuldner erlischt die Einziehungsbefugnis des Kunden. Im Fall des Widerrufs der Einziehungsbefugnis können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Ein wichtiger Grund im Sinne dieser Regelungen liegt insbesondere vor bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder begründeten Anhaltpunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Kunden.
10.5 Die Bearbeitung und Verarbeitung des Liefergegenstandes durch den Kunden erfolgt stets für uns. Wir gelten als Hersteller im Sinne des § 950 BGB ohne weitere Verpflichtung. Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehö- renden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes (kann ergänzt werdenRechnungsendbetrag einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende neue Sache gelten im Übrigen die Vorschriften wie für den Liefergegenstand. ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇ ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ + ▇▇ (▇)▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ - 0 + ▇▇ (▇)▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ - 21 ▇▇▇.▇▇▇-▇▇▇▇▇▇.▇▇ ▇▇▇▇@▇▇▇-▇▇▇▇▇▇.▇▇
10.6 Wird der Liefergegenstand mit anderen uns nicht gehörenden Sachen untrennbar verbunden, vermischt oder vermengt, soerwerbenwir Miteigentumanderneuen SacheimVerhältnisdesWertesdes Liefergegenstandes(Rechnungs- endbetrag einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen verbundenen, vermischten oder vermengten Sachen im Zeitpunkt der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Wird der Liefergegenstand in der Weise verbunden, ver- mischt oder vermengt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, sind der Kunde und wir uns bereits jetzt einig, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum an dieser Sache überträgt. Der Kunde verwahrt die neue Sache für uns unentgeltlich. Die durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung entstandene neue Sache bzw. die uns zustehenden bzw. zu übertragenden (Mit-)Eigentumsrechte an der neuen Sache sowie die an uns abgetretenen Vergütungsansprüche dienen in gleicher Weise der Sicherung unserer Forderungen wie der Liefergegenstand selbst.
10.7 Soweit der Eigentumsvorbehalt oder die Forderungsabtretung aufgrund nicht abdingbarer ausländischer Rechtsvorschriften unwirksam oder undurchsetzbar sein sollten, gilt die dem Eigentumsvorbehalt oder der Forde- rungsabtretung in diesem Bereich entsprechende Sicherheit als vereinbart. Ist hiernach die Mitwirkung des Kunden erforderlich, hat er alle Maßnahmen zu treffen, die zur Begründung und Erhalt der Sicherheit erforderlich sind.
10.8 Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware auf seine Kosten zu unseren Gunsten ausreichend gegen Feuer-, Bruch-, Wasserschäden und Diebstahl zum Neuwert zu versichern. Ansprüche gegen die Versicherung aus einem die Vorbehaltsware betreffenden Schadensfall werden bereits hiermit in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an uns abgetreten.
10.9 Soweit an der Vorbehaltsware Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
Appears in 1 contract
Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. Die verkauften Waren bleiben gelieferte Ware oder Software bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderung aus den Geschäftsbedingungen herrührenden, auch künftig entstehenden Forderungen, dem Auftrag in Haupt- und Nebensache unser Eigentum. Bei laufenden Rechnungen gilt unser - nach vorstehenden Bedingungen ausbedungenes - Vorbehaltseigentum als Sicherung unserer Saldoforderung. Der Kunde darf unsere Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verkaufen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig. Soweit ein Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nicht gegen bar erfolgen sollte, tritt uns der Kunde bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Erwerber sicherheitshalber ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde ist widerruflich ermächtigtverpflichtet, die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen ordnungsgemäß zu versichern und uns auf Anforderung eine solche Versicherung nachzuweisen. Der Versicherungsanspruch des Kunden ist an uns abgetretene Forderung solange treuhänderisch für uns einzuziehen, bis er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommtabgetreten. Der Kunde ist zur Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht befugt. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigtInsolvenz, die Abtretung offenzulegen Pfändungen oder Beschlagnahmen hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich zu unterrichten und von dem Dritten Zahlung an uns zu verlangenhat Dritte auf unseren Eigentumsvorbehalt unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen. Der Kunde hat Sachmängel uns gegenüber unverzüglich schriftlich zu rügen. Für Sachmängel haften wir wie folgt: Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach unserer ▇▇▇▇ unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb der Verjährungsfrist – ohne Rücksicht auf Verlangen alle zur Geltendmachung die Betriebsdauer – einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag. Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Die Frist beginnt mit dem Gefahrübergang. Sofern der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zukommen zu lassen. Nimmt der Kunde seine Forderungen aus Weiterveräußerung unserer Ware in ein mit seinen Abnehmern bestehendes echtes oder sog. uneigentliches Kontokorrentverhältnis aufHersteller eine längere Gewährleistungsfrist gewährt, so tritt er hiermit seine sind Ansprüche auf den daraus nach Ablauf von 12 Monaten direkt beim Hersteller geltend zu seinen Gunsten festgestellten und anerkannten Saldo, sowie einen bei Beendigung des Kontokorrentverhältnissen etwa bestehenden Überschuss (pauschaler Schlusssaldo) im Voraus in Höhe des ihm von uns berechneten Preises unserer weiter veräußerten Ware sicherheitshalber abmachen. Bei vertragswidrigem Verhalten Mängelrügen dürfen Zahlungen des KäufersKunden nur in einem Umfang zurückgehalten werden, insbesondere Zahlungsverzugdie in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln stehen. Der Kunde kann eine Zahlung nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, an deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann. Erfolgt die Mängelrüge zu Unrecht, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte uns entstandenen Aufwendungen vom Kunde ersetzt zu verlangen. In Zunächst ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der ZurücknahmeKunde – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Ersatz für vergebliche Aufwendungen kann der Kunde nur verlangen, wenn wir den Mangel durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag vorausgesetzt sind sowie bei auf unseren Referenzsystemen nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. Für gelieferte Software erlischt die Gewährleistung, wenn der Kunde die Software ändert oder in deren Programmablauf in nicht vom Hersteller vorgesehener Weise eingreift, es sei denn, dass er nachweist, dass dies für den Fehler nicht ursächlich ist. Wir sind berechtigt, die Vergütung unseres Aufwandes zu verlangen, soweit wir aufgrund einer Fehlermeldung tätig geworden sind, wenn wir nachweisen, dass wir den Fehler nicht zu vertreten haben. Bei Softwarelieferungen hat der Kunde nur dann ein Recht auf Wandelung oder Minderung, wenn sich ein bestätigter Programmfehler für das gesamte Leistungsbild als erheblich und wesentlich erweisen sollte und der Fehler nicht durch andere Möglichkeiten der Software gelöst werden kann. Jede weitere Gewährleistung, insbesondere dafür, dass die Software für die Zwecke des Kunden geeignet ist, sowie für direkte oder indirekt verursachte Schäden (z. B. Gewinnverluste, Betriebsunterbrechung) sowie für Verluste von Daten oder Schäden, die im Zusammenhang mit der Wiederherstellung verloren gegangener Daten entstehen, sind ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, dass uns bzw. unseren Mitarbeitern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Wir behalten uns vor, auch nach Lieferung Änderungen an den Programmen vornehmen zu lassen, die die Leistungsfähigkeit des Programms verbessern und die übrige Software nicht beeinträchtigen. Es wird darauf hingewiesen, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler in Programmen der Informationstechnologie unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Angaben in der Pfändung Dokumentation und / oder Werbematerial, die sich auf Erweiterungsmöglichkeiten eines Produkts beziehen oder auf verfügbares Zubehör sind unverbindlich, insbesondere weil die Produkte ständiger Anpassung unterliegen und sich die Angaben auch auf zukünftige Entwicklungen beziehen können. Der Kunde ist verpflichtet, vor dem erstmaligen Einsatz des bei uns erworbenen Produktes eine komplette Sicherung seines aktuellen Datenbestandes auf ein geeignetes Speichermedium durchzuführen. Für Schäden, insbesondere Mehrkosten, die aus der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit Nichtbeachtung dieser Verpflichtung resultieren, übernehmen wir keine Haftung. Für Schadensersatzansprüche gilt §7. Weitergehende oder andere als in §6 oder in §7 geregelte Ansprüche wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen. Soweit es sich nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vorum unmittelbare Personen- und Sachschäden handelt, haften wir insgesamt nur bis zur Höhe von 2.500;- EUR. Wir verpflichten unshaften nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder mittelbare und / oder Folgeschäden. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Wir haften nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, wir müssen uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherung insoweit nach unserer ▇▇▇▇ freizugebendie Vernichtung der Daten als grob fahrlässig oder vorsätzlich zurechnen lassen und dass der Kunde durch angemessene, falls ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 15 % übersteigt (kann ergänzt werden)dem Stand der Technik entsprechende Sicherheitsmaßnahmen dafür Sorge getragen hat, dass diese Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruierbar sind.
Appears in 1 contract
Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. Die verkauften Waren bleiben Wir behalten uns das Recht an sämtlichen Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem jeweiligen Liefervertrag
1. bzw. Kundendienstvertrag vor.
2. Wir sind berechtigt, den Liefergegenstand nur auf Ihre Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser-, und sonstige Schäden zu versichern, sofern Sie nicht selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen haben.
3. Sie dürfen den Liefergegenstand nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung unsererseits veräußern, verpfänden oder zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen aus den Geschäftsbedingungen herrührenden, auch künftig entstehenden Forderungen, unser EigentumSicherung übereignen. Bei laufenden Rechnungen gilt unser - nach vorstehenden Bedingungen ausbedungenes - Vorbehaltseigentum als Sicherung unserer Saldoforderung. Der Kunde darf unsere Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verkaufen. Verpfändungen Verpfändung sowie Beschlagnahme oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig. Soweit ein Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nicht gegen bar erfolgen sollte, tritt sonstiger Verfügung durch Dritte haben Sie uns der Kunde bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Erwerber sicherheitshalber ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, die an uns abgetretene Forderung solange treuhänderisch für uns einzuziehen, bis er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die Abtretung offenzulegen und von dem Dritten Zahlung an uns unverzüglich davon zu verlangen. Der Kunde hat uns auf Verlangen alle zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zukommen zu lassen. Nimmt der Kunde seine Forderungen aus Weiterveräußerung unserer Ware in ein mit seinen Abnehmern bestehendes echtes oder sog. uneigentliches Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er hiermit seine Ansprüche auf den zu seinen Gunsten festgestellten und anerkannten Saldo, sowie einen bei Beendigung des Kontokorrentverhältnissen etwa bestehenden Überschuss (pauschaler Schlusssaldo) im Voraus in Höhe des ihm von uns berechneten Preises unserer weiter veräußerten Ware sicherheitshalber abbenachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des KäufersIhrerseits, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigtzur Rücknahme des Liefergegenstands nach Mahnung berechtigt und Sie sind zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentum- vorbehalt durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
4. Falls Sie den Kaufgegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen, treten Sie uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrags ( einschließlich MwSt. ) ab, die Vorbehaltsware zurückzunehmen aus der Weiterveräußerung gegen Ihre Abnehmer oder ggfDritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache vor oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleiben wir auch nach Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommen, nicht in Zahlungsverzug sind und insbesondere auch kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Herausgabeansprüche fall, können wir verlangen, dass Sie uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben machen und die Unterlagen aushändigen und den Schuldnern ( Dritten ) die Abtretung mitteilen.
5. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch Sie wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, nicht uns gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Käufers gegen Dritte Wertes unseres Liefergegenstands zu verlangenden anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. In Für die durch die Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
6. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbarvermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der Zurücknahme, sowie Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Pfändung Weise, dass Ihre Sache als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass anteilmäßiges Miteigentum übertragen. Sie verwahren das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
7. Sie treten uns die Forderungen zur Sicherung unserer Forderung ab, die durch die Verbindung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vorKaufsache mit einem Grundstück einem Dritten gegenüber erwachsen.
8. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherung zustehenden Sicherheiten auf Verlangen Ihrerseits insoweit nach unserer ▇▇▇▇ freizugeben, falls ihr als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um 15 mehr als 20% übersteigt (kann ergänzt werden)übersteigt. Die Auswahl der freizugebenen Sicherheiten obliegt uns.
9. Der Antrag auf Eröffnung des Insolventverfahrens berechtigt uns, vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe des Liefergegenstandes zu verlangen.
Appears in 1 contract
Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. 1. Die verkauften Waren bleiben von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Erfüllung sämtlicher bestehender oder künftig entstehender Forderungen, die uns aus den Geschäftsbedingungen herrührenden, auch künftig entstehenden Forderungenirgendeinem Rechtsgrund aus der laufenden Geschäftsbeziehung und/oder dem konkreten Kaufvertrag gegenüber dem Käufer zustehen, unser Eigentum. Bei laufenden Rechnungen gilt unser - Im Falle des vertrags- widrigen Verhaltens des Käufers, z.B. Zahlungsverzug, haben wir nach vorstehenden Bedingungen ausbedungenes - Vorbehaltseigentum als Sicherung unserer Saldoforderungvorheriger Setzung einer ange- messenen Frist das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Nehmen wir die Vorbehaltsware zu- rück, stellt dies einen Rücktritt vom Vertrag dar. Pfänden wir die Vorbehaltsware, ist dies ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware nach der Rücknahme zu verwerten. Nach Abzug eines angemessenen Betrages für die Verwertungskosten, ist der Verwertungserlös mit den uns vom Käufer geschuldeten Beträgen zu verrechnen.
2. Der Kunde darf unsere Käufer hat die Vorbehaltsware nur pfleglich zu behandeln und diese auf seine Kosten gegen Feuer- , Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Wartungs- und Inspektions- arbeiten, die erforderlich werden, sind vom Käufer auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen. Der Käufer ist außerdem verpflichtet, auf uns auf unser Verlangen jederzeit über den Zustand der Ware Auskunft zu geben und den Aufbewahrungsort der Ware mitzuteilen.
3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verkaufenGeschäftsgang zu veräußern und/oder zu verwenden, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignung Sicherungsüber- eignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versiche- rung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware ist nicht zulässig. Soweit ein Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nicht gegen bar erfolgen sollte, entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt uns der Kunde Käufer bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Erwerber sicherheitshalber sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ; wir nehmen die Abtretung hiermit an. Der Kunde ist widerruflich ermächtigtWir ermächtigen den Käufer widerruflich, die an uns abgetretene Forderung solange treuhänderisch abgetretenen Forderungen für uns dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugs- ermächtigung kann jederzeit widerrufen werden, bis er wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zahlungsverzug Zur Abtretung dieser Forderung ist der Käufer auch nicht zum Zwecke des Kunden sind wir berechtigtForderungseinzugs im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflich- tung des Factors begründet, die Abtretung offenzulegen und von dem Dritten Zahlung Gegenleistung in Höhe der Forderungen solange unmittelbar an uns zu verlangenbewirken, als noch Forderungen von uns gegen den Käufer bestehen. Der Kunde hat Käufer ist außerdem verpflichtet, uns auf Verlangen alle zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zukommen von einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung durch Dritte unverzüglich zu lassenbenachrichtigen.
4. Nimmt der Kunde seine Forderungen aus Weiterveräußerung unserer Ware in ein mit seinen Abnehmern bestehendes echtes Eine Verarbeitung oder sog. uneigentliches Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er hiermit seine Ansprüche auf den zu seinen Gunsten festgestellten und anerkannten Saldo, sowie einen bei Beendigung des Kontokorrentverhältnissen etwa bestehenden Überschuss (pauschaler Schlusssaldo) im Voraus in Höhe des ihm von uns berechneten Preises unserer weiter veräußerten Ware sicherheitshalber ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung Umbildung der Vorbehaltsware durch den Käufer wird in jedem Fall für uns liegt - soweit vorgenommen. Sofern die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen verarbeitet wird, erwerben wir das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vorMiteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rech- nungsendbetrag inklusive der Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Im Falle der untrennbaren Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht ge- hörenden Sachen erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbe- haltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Mehrwertsteuer) zu den anderen vermischten Sachen im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Käufers in Folge der Vermischung als Hauptsache anzu- sehen, sind der Käufer und wir uns einig, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum an dieser Sache überträgt; die Übertragung nehmen wir hiermit an. Unser so entstandenes Allein- oder Miteigentum an einer Sache verwahrt der Käufer für uns. Für die durch Verarbeitung oder Umbildung entstehende neue Sache gilt das Gleiche wie für die Vorbehaltsware, allerdings mit der Einschränkung dass der Käufer Forderungen Dritter lediglich in der Höhe an uns abtritt, als wir Miteigentum entsprechend dem zuvor Gesagten erworben haben.
5. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durch- setzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.
6. Wir verpflichten unssind verpflichtet, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherung zustehenden Sicherheiten insoweit nach unserer ▇▇▇▇ freizugeben, falls ihr als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um 15 mehr als 10 % übersteigt (kann ergänzt werden)übersteigt, dabei obliegt uns die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten.
Appears in 1 contract
Eigentumsvorbehalt. Die verkauften Waren bleiben 1. Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware zur Sicherung aller Ansprüche vor, die uns aus der gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverbindung mit dem Käufer bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen aus den Geschäftsbedingungen herrührendenzum Ausgleich aller Ansprüche und Rechnungssalden zustehen. Unser Eigentum erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung der Vorbehaltsware entstehenden neuen Sachen, auch künftig entstehenden Forderungen, unser Eigentumder Käufer stellt die neue Sache unter Ausschluss des eigenen Eigentumserwerbes für uns her und verwahrt sie kostenlos für uns.
2. Bei laufenden Rechnungen einer Verarbeitung unserer Vorbehaltsware mit Waren anderer Lieferanten, steht uns Miteigentum an den neuen Sachen im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der übrigen Waren zu. Entsprechendes gilt unser - nach vorstehenden Bedingungen ausbedungenes - Vorbehaltseigentum als Sicherung unserer Saldoforderungim Falle der Verbindung, Vermengung oder Vermischung der Waren mit anderen Sachen. Der Kunde darf Aus der Be- oder Verarbeitung stehen dem Käufer keine Ansprüche gegen uns zu.
3. Sofern der Käufer unsere Vorbehaltsware nur an Dritte veräußert, tritt er bereits jetzt seine Forderungen mit sämtlichen Nebenrechten im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verkaufen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig. Soweit ein Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nicht gegen bar erfolgen sollte, tritt Umfang unseres Eigentumsanteils zur Sicherung an uns der Kunde bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Erwerber sicherheitshalber ab. Wir nehmen die Abtretung an. Bei Verarbeitung im Rahmen eines Werkvertrages wird die Werklohnforderung in Höhe des anteiligen Betrages unserer Rechnung für die mitverarbeitete Vorbehaltsware schon jetzt an uns abgetreten. Wir nehmen die Abtretung an.
4. Der Kunde ist widerruflich ermächtigtKäufer darf die gelieferte Ware und die aus ihrer Be- oder Verarbeitung, ihrer Verbindung, Vermengung oder Vermischung entstehenden Sachen im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gegen Bezahlung oder unter Eigentumsvorbehalt veräußern und die an uns abgetretene Forderung selbst einziehen, solange treuhänderisch für der Käufer seine Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns einzuziehen, bis er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zahlungsverzug oder begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden Käufers sind wir berechtigt, die Abtretung offenzulegen abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen und von dem Dritten Zahlung an uns zu verlangen. Der Kunde hat uns auf Verlangen alle zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zukommen zu lassen. Nimmt der Kunde seine Forderungen aus Weiterveräußerung unserer Ware in ein mit seinen Abnehmern bestehendes echtes oder sog. uneigentliches Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er hiermit seine Ansprüche auf den zu seinen Gunsten festgestellten und anerkannten Saldo, sowie einen bei Beendigung des Kontokorrentverhältnissen etwa bestehenden Überschuss (pauschaler Schlusssaldo) im Voraus in Höhe des ihm von uns berechneten Preises unserer weiter veräußerten Ware sicherheitshalber ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung zurückzunehmen; eine Zurücknahme der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein gilt nur dann als Rücktritt vom Vertrag vorVertrag, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären. Wir verpflichten unsÜbersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherung insoweit kann der Käufer verlangen, dass wir nach unserer ▇▇▇▇ freizugeben, falls ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 15 % übersteigt (kann ergänzt werden)insoweit Sicherheiten freigeben.
Appears in 1 contract
Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. Die verkauften Waren bleiben bis Bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus den Geschäftsbedingungen herrührenden, auch künftig entstehenden Forderungen, unser Eigentum. Bei laufenden Rechnungen gilt unser - nach vorstehenden Bedingungen ausbedungenes - Vorbehaltseigentum als Sicherung unserer Saldoforderung. Der Kunde darf unsere Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verkaufen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig. Soweit ein Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nicht gegen bar erfolgen sollte, tritt uns der Kunde bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Erwerber sicherheitshalber ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, die an uns abgetretene Forderung solange treuhänderisch für uns einzuziehen, bis er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die Abtretung offenzulegen und von dem Dritten Zahlung an uns zu verlangen. Der Kunde hat uns auf Verlangen alle zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zukommen zu lassen. Nimmt der Kunde seine Forderungen aus Weiterveräußerung unserer Ware in ein mit seinen Abnehmern bestehendes echtes oder sog. uneigentliches Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er hiermit seine Ansprüche auf den zu seinen Gunsten festgestellten und anerkannten Saldo, sowie einen bei Beendigung des Kontokorrentverhältnissen etwa bestehenden Überschuss (pauschaler Schlusssaldo) im Voraus in Höhe des ihm von uns berechneten Preises unserer weiter veräußerten Ware sicherheitshalber ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir verpflichten unsKontokorrent), die uns nach aus jedem Rechtsgrund gegen den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherung insoweit Kunden jetzt oder künftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die auf Verlangen nach unserer ▇▇▇▇ freizugebenfreigegeben werden, falls wenn und sobald ihr Wert die gesicherten Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt: Der Liefergegenstand bleibt unser Eigentum bis zur restlosen Erfüllung aller Ansprüche aus dem jeweiligen Vertrag. Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter veräußern. Zur Sicherungsübereignung und Verpfändung der Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt. Die Weiterveräußerung der Ware ist nur unter Weitergabe des Eigentumsvorbehaltes zulässig. Für den Fall, dass der Kunde beim Weiterverkauf den Eigentumsvorbehalt nicht weiter gibt, tritt er seine Forderung gegen den Erwerber hiermit an uns ab. Das gilt auch für die Saldoforderung aus einem Kontokorrent, wenn der Kunde mit seinem Abnehmer ein solches vereinbart hat. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Wir können vom Kunden verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt. Wir sind sodann berechtigt, die Abtretung nach unserer ▇▇▇▇ offen zu sichernden Forderungen um 15 % übersteigt (kann ergänzt werden)legen. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug oder greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu oder gerät der Kunde in Vermögensverfall, sind wir berechtigt, zur Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehaltes die Geschäftsräume des Kunden zu betreten und die Vorbehaltsware an uns zu nehmen. Der Kunde erlaubt unseren Mitarbeitern hiermit, jederzeit seine Geschäftsräume zur Sicherstellung der Ware zu betreten. Der Gerichtsvollzieher wird ermächtigt, die Ware nach der Aufhebung der Pfändung an uns auszuhändigen.
Appears in 1 contract
Sources: General Terms and Conditions
Eigentumsvorbehalt. Die verkauften Waren Unsere Leistungen bleiben bis zur vollständigen restlosen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus den Geschäftsbedingungen herrührenden, auch künftig entstehenden Forderungen, der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Bei laufenden Rechnungen gilt unser - nach vorstehenden Bedingungen ausbedungenes - Vorbehaltseigentum das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderungfür unsere Saldenforderung. Der Kunde darf unsere Vorbehaltsware nur Käufer ist berechtigt, diese Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verkaufenordentlichen Geschäftsgang zu veräußern, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns rechtzeitig nachkommt. Verpfändungen oder Sicherungsübereignung Er darf jedoch die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir nach Mahnung berechtigt, ohne sonstige Rechtszüge auf Kosten des Käufers eine einstweilige Herausgabe der Vorbehaltsware ist nicht zulässigzu verlangen. Soweit ein Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nicht gegen bar erfolgen sollteAlle Forderungen und Rechte aus dem Verkauf von Leistungen aus dem Vertrag (auch Teilforderungen), an denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt der Käufer schon jetzt zur Sicherung an uns der Kunde bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Erwerber sicherheitshalber ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Wir behalten auch das Miteigentum, wenn eine etwaige Be- oder Verarbeitung mit oder ohne andere Gegenstände fremder Zulieferer vorgenommen wird. Das Miteigentum wird uns hiermit übertragen. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in Vorbehaltsware oder sich daraus ergebende Forderungen hat der Käufer uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen mitzuteilen. Scheck- und Wechselzahlungen werden von uns nicht akzeptiert. Für alle Texte, Abbildungen, Zeichnungen, Pläne, Kalkulationen sowie sonstige übergegebene Unterlagen behalten wir das Eigentums- und Nutzungsrecht vor. Die Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung gestattet. Das betrifft auch die Abtretung anVervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes. Der Kunde ist widerruflich ermächtigtübernimmt die volle Haftung für Verletzungen geistigen Eigentums Dritter, die an uns abgetretene Forderung solange treuhänderisch für uns einzuziehendurch die Dienstleistungen verursacht wurden, bis er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigtsofern eine solche Verletzung durch Informationen, die Abtretung offenzulegen Anweisungen oder Materialien verursacht oder mitverursacht wurde (z. B. vorgelegte Spezifikationen, Anweisungen, Entwürfe, Engineering und von dem Dritten Zahlung an uns zu verlangen. Der Kunde hat uns auf Verlangen alle zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zukommen zu lassen. Nimmt der Kunde seine Forderungen aus Weiterveräußerung unserer Ware in ein mit seinen Abnehmern bestehendes echtes oder sog. uneigentliches Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er hiermit seine Ansprüche auf den zu seinen Gunsten festgestellten und anerkannten Saldo, sowie einen bei Beendigung des Kontokorrentverhältnissen etwa bestehenden Überschuss (pauschaler Schlusssaldo) im Voraus in Höhe des ihm von uns berechneten Preises unserer weiter veräußerten Ware sicherheitshalber ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir verpflichten unsWerkzeuge), die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherung insoweit nach unserer ▇▇▇▇ freizugeben, falls ihr Wert vom Kunden für die zu sichernden Forderungen um 15 % übersteigt (kann ergänzt werden)Dienstleistungen bereitgestellt wurden.
Appears in 1 contract
Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. Die verkauften Waren bleiben gelieferte ▇▇▇▇ bleibt bis zur vollständigen Bezahlung völligen Erfüllung aller unserer sämtlichen aus gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche gegen den Geschäftsbedingungen herrührendenAuftraggeber, auch künftig entstehenden Forderungengleichgültig auf welchem Rechtsgrund sie beruhen mögen, unser Eigentum. Akzepte nehmen wir nur zahlungshalber an, unsere Forderung und unser Eigentum an der gelieferten Ware erlöschen erst nach Einlösung der Wechsel. Im Falle des Weiterverkaufs der Ware unter Gewährung von Zahlungsziel tritt der Käufer schon jetzt seine Kaufpreisforderung an den Drittkäufer an uns ab, wobei wir die Abtretung annehmen. Bei laufenden Rechnungen gilt Zahlung der Ware durch Drittkäufer tritt der Erlös an die Stelle der Ware. Derselbe ist als unser - Eigentum getrennt zu Verwahren und sofort an uns abzuführen. Für den Kaufpreis gegebene Wechsel des Drittkäufers sind uns zu übergeben. Sofern von uns gelieferte Waren mit anderen Waren, die im Eigentum eines Dritten stehen, verbunden werden, erlischt unser Eigentum nicht, vielmehr entsteht gem. § 947 BGB Miteigentum, und es ist der Eigentümer der anderen Sache von dem Bestehen unseres Eigentumsrechts in Kenntnis zu setzen. Bei Verkauf einer derartigen Sache bleiben wir am Kaufpreis nach Maßgabe des vorstehenden Bedingungen ausbedungenes - Vorbehaltseigentum als am Wertverhältnis der verbundenen Sachen entsprechend beteiligt. Falls durch eine Verarbeitung der gelieferten Ware das Eigentum untergehen sollte, wird schon jetzt vereinbart, dass das Fabrikat uns zur Sicherung unserer SaldoforderungForderungen übereignet wird. Der Kunde darf unsere Vorbehaltsware nur Die Sicherungsübereignung erfolgt in der Weise, dass schon jetzt vereinbart wird, dass im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verkaufen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig. Soweit ein Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nicht gegen bar erfolgen sollte, tritt Augenblick des Erwerbs durch den Kunden das Eigentum an den Halb- und Fertigfabrikaten auf uns übergeht und der Kunde bereits auch die Halb- und Fertigfabrikate nur als Beauftragter besitzt. Sofern über das Vermögen des Käufers das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet werden soll, verzichtet derselbe schon jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Erwerber sicherheitshalber ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde ist widerruflich ermächtigtdarauf, die an uns abgetretene Forderung solange treuhänderisch für uns einzuziehen, bis er seinen Zahlungsverpflichtungen sich aus § 50 der Vergleichsordnung ergebenden Rechte uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die Abtretung offenzulegen und von dem Dritten Zahlung an uns geltend zu verlangen. Der Kunde hat uns auf Verlangen alle zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zukommen zu lassen. Nimmt der Kunde seine Forderungen aus Weiterveräußerung unserer Ware in ein mit seinen Abnehmern bestehendes echtes oder sog. uneigentliches Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er hiermit seine Ansprüche auf den zu seinen Gunsten festgestellten und anerkannten Saldo, sowie einen bei Beendigung des Kontokorrentverhältnissen etwa bestehenden Überschuss (pauschaler Schlusssaldo) im Voraus in Höhe des ihm von uns berechneten Preises unserer weiter veräußerten Ware sicherheitshalber ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherung insoweit nach unserer ▇▇▇▇ freizugeben, falls ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 15 % übersteigt (kann ergänzt werden)machen.
Appears in 1 contract
Sources: Garantiebedingungen
Eigentumsvorbehalt. Die verkauften 1. Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bleiben vor, bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen der Kunde sämtliche Forderungen aus den Geschäftsbedingungen herrührenden, auch künftig entstehenden Forderungen, unser Eigentum. Bei laufenden Rechnungen gilt unser - nach vorstehenden Bedingungen ausbedungenes - Vorbehaltseigentum als Sicherung unserer Saldoforderungder gegenseitigen Geschäftsverbindung mit uns einschließlich eines etwaigen Kontokorrentsaldos beglichen hat.
2. Der Kunde darf unsere Vorbehaltsware nur ist zur Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung unserer Waren im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verkaufenGeschäftsbetriebs berechtigt.
a) Geht unser Eigentum durch Verarbeitung unter, wird vereinbart, dass der Kunde uns einen Miteigentumsanteil einräumt, das dem Verhältnis der Höhe des Rechnungswertes zum Wert des neuen Produktes entspricht, und uns diesen Eigentumsanteil schon jetzt überträgt. Verpfändungen Die zum Erwerb des Miteigentums erforderliche Übergabe wird durch die Vereinbarung, dass der Kunde die Sache wie ein Entleiher für uns verwahrt, oder, soweit der Kunde die Sache nicht besitzt, durch die bereits hiermit vereinbarte Abtretung des Herausgabeanspruches gegen den Besitzer an uns, ersetzt.
b) Soweit unsere Ware entgeltlich mit der Hauptsache eines Dritten verbunden oder vermischt wird, wird vereinbart, dass der Kunde bereits jetzt seine Vergütungsansprüche gegen den Dritten bis zur Höhe des Rechnungswertes der gelieferten Ware zur Sicherung an uns abtritt.
3. Der Kunde ist berechtigt, über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen.
4. Forderungen samt Neben- und Sicherungsrechten aus dem Verkauf von Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt der Kunde schon jetzt im Umfang unseres Eigentumsanteils an den verkauften Waren zur Sicherung an uns ab. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen berechtigt.
5. Die Rechte des Kunden aus Ziffer 2 - 4 stehen ihm nur zu, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung zu uns nachkommt. Zu anderen Verfügungen über die in unserem Vorbehaltseigentum oder -miteigentum stehenden Gegenstände oder über die an uns abgetretenen Forderungen ist der Kunde nicht berechtigt. Die Befugnisse erlöschen automatisch, sobald der Kunde die Zahlungen einstellt.
6. Zu Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware und Forderungsabtretung oder - verpfändung ist nicht zulässig. Soweit ein Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nicht gegen bar erfolgen sollte, tritt uns der Kunde bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Erwerber sicherheitshalber abnicht befugt. Wir nehmen Rechtsbeeinträchtigungen an den uns ganz oder teilweise gehörenden Gegenständen durch Dritte hat der Kunde uns unverzüglich mitzuteilen. Ist die Verwirklichung unserer Ansprüche gefährdet, so hat der Kunde auf unser Verlangen die Abtretung an. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, seinen Abnehmern mitzuteilen und uns alle erforderlichen Auskünfte und Unterlagen über den Bestand der in unserem Eigentum stehenden Waren und über die an uns abgetretene Forderung solange treuhänderisch abgetretenen Forderungen zu geben.
7. Verliert unser Eigentumsvorbehalt im Ausland seine Gültigkeit, ist der Kunde verpflichtet, uns unverzüglich eine Sicherheit für unsere Forderungen zu gewähren, die nach dem jeweils geltenden Recht wirksam ist und dem Eigentumsvorbehalt nach deutschem Recht möglichst nahe kommt.
8. Übersteigt der Wert der für uns einzuziehenbestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, bis er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zahlungsverzug so werden wir auf Verlangen des Kunden sind wir berechtigt, die Abtretung offenzulegen und von dem Dritten Zahlung an uns zu verlangen. Der Kunde hat uns auf Verlangen alle zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zukommen zu lassen. Nimmt der Kunde seine Forderungen aus Weiterveräußerung unserer Ware in ein mit seinen Abnehmern bestehendes echtes oder sog. uneigentliches Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er hiermit seine Ansprüche auf den zu seinen Gunsten festgestellten und anerkannten Saldo, sowie einen bei Beendigung des Kontokorrentverhältnissen etwa bestehenden Überschuss (pauschaler Schlusssaldo) im Voraus in Höhe des ihm von uns berechneten Preises unserer weiter veräußerten Ware sicherheitshalber ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherung insoweit Sicherungen nach unserer ▇▇▇▇ freizugebenfreigeben. Für die Bewertung der Sicherheit ist deren realisierbarer Wert (Sicherungswert) maßgebend.
9. Der Kunde ist verpflichtet, falls ihr Wert die Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu sichernden Forderungen um 15 % übersteigt (kann ergänzt werden)verwahren, auf eigene Kosten instand zu halten, sowie im Fall von Maschinen auf eigene Kosten gegen Abhandenkommen und Beschädigung zu versichern und uns auf Verlangen den Abschluss dieser Versicherung nachzuweisen. Der Kunde tritt seine Ansprüche aus dieser Versicherung schon jetzt sicherungshalber an uns ab.
Appears in 1 contract
Sources: Allgemeine Verkaufs , Liefer Und Zahlungsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. Die verkauften Waren bleiben 7.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen sämtlicher Forderungen vor, die uns aus den Geschäftsbedingungen herrührenden, auch künftig entstehenden Forderungen, unser Eigentum. Bei laufenden Rechnungen gilt unser - nach vorstehenden Bedingungen ausbedungenes - Vorbehaltseigentum als Sicherung unserer Saldoforderung. Der Kunde darf unsere Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verkaufen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignung irgendeinem Rechtsgrund aus der Vorbehaltsware ist nicht zulässig. Soweit ein Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nicht gegen bar erfolgen sollte, tritt uns der Kunde bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch Geschäftsbeziehung gegenüber dem Erwerber sicherheitshalber abKäufer zustehen. Wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, die an uns abgetretene Forderung solange treuhänderisch für uns einzuziehen, bis er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zahlungsverzug Im Falle des Kunden sind wir berechtigt, die Abtretung offenzulegen und von dem Dritten Zahlung an uns zu verlangen. Der Kunde hat uns auf Verlangen alle zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zukommen zu lassen. Nimmt der Kunde seine Forderungen aus Weiterveräußerung unserer Ware in ein mit seinen Abnehmern bestehendes echtes oder sog. uneigentliches Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er hiermit seine Ansprüche auf den zu seinen Gunsten festgestellten und anerkannten Saldo, sowie einen bei Beendigung des Kontokorrentverhältnissen etwa bestehenden Überschuss (pauschaler Schlusssaldo) im Voraus in Höhe des ihm von uns berechneten Preises unserer weiter veräußerten Ware sicherheitshalber ab. Bei vertragswidrigem Verhalten vertragswidrigen Verhaltens des Käufers, insbesondere z. B. Zahlungsverzug, haben wir nach vorheriger Setzung einer angemessenen Frist das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Nehmen wir die Vorbehaltsware zurück, stellt dies keinen Rücktritt vom Vertrag dar. Wir sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen nach der Rücknahme zu verwerten. Nach Abzug eines angemessenen Betrages für die Verwertungskosten ist der Verwertungserlös mit den vom Käufer geschuldeten Beträgen zu verrechnen.
7.2 Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß im Geschäftsverkehr zu veräußern und / oder ggfzu verwenden, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Sicherungsübereignungen oder Verpfändungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer oder Dritte tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab; wir nehmen die Abtretung hiermit an. Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die an ihn abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Der Käufer wird auf die abgetretenen Forderungen geleistete Zahlungen bis zur Höhe der Herausgabeansprüche gesicherten Forderung unverzüglich an uns weiterleiten. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Die t-blade sports gmbh verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere keinen Antrag auf Eröffnung des Käufers gegen Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens stellt oder Zahlungseinstellung vorliegt. Tritt einer dieser Fälle ein, so kann die t-blade sports gmbh verlangen, dass der Kunde unverzüglich die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen vollständig aushändigt und den Schuldnern oder Dritten die Sicherungsabtretung offenlegt.
7.3 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich schriftlich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen und insbesondere Klage nach § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme, sowie nicht in der Pfändung Lage ist, die uns in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vor. Käufer.
7.4 Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherung Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit nach unserer ▇▇▇▇ freizugeben, falls ihr als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um 15 mehr als 20 % übersteigt übersteigt; dabei obliegt uns die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten.
7.5 Bei Zahlung durch einen Verband (kann ergänzt werden)Zentralregulierung) treten wir die uns an der bezahlten Vorbehaltsware zustehenden Rechte an den Verband ab. Das Eigentum geht in diesem Fall zunächst nicht auf den Käufer, sondern auf den Verband über.
Appears in 1 contract
Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. a) Die verkauften Waren gelieferten Gegenstände bleiben bis zur vollständigen vollen Bezahlung unserer sämtlichen aus den Geschäftsbedingungen herrührendensämtlichen, auch der früheren und künftig entstehenden Forderungen, Forderungen gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Bei laufenden Rechnungen Das gilt unser - nach vorstehenden Bedingungen ausbedungenes - Vorbehaltseigentum als Sicherung unserer Saldoforderungauch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte, vom Kunden bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist. Der Eigentums- vorbehalt geht auch dann nicht unter, wenn einzelne Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen sind und der Saldo gezogen ist. Das vorbehaltene Eigentum gilt dann als Sicherheit für unsere Saldoforderung.
b) Der Kunde darf unsere Vorbehaltsware nur ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verkaufengegen Entgelt so lange weiterzuveräußern oder zu verarbeiten, nicht aber, wie wir diese Berechtigung nicht widerrufen haben. Verpfändungen Wird die von uns gelieferte Ware – gleich ob unbearbeitet, bearbeitet oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig. Soweit ein Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nicht verarbei- tet – veräußert oder sonst an dritte Personen abgegeben, so geht die Forderung gegen bar erfolgen sollte, tritt den Dritten sofort bei ihrer Entstehung in voller Höhe auf uns der Kunde bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Erwerber sicherheitshalber ab. Wir nehmen die Abtretung anüber. Der Kunde tritt schon jetzt die ihm aus dieser Weitergabe entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten in voller Höhe an uns ab. Werden die Vorbehaltswaren zusammen mit anderen nicht uns gehörenden Waren abgegeben oder vermischt oder verarbeitet, erfolgt die Abtretung der Forderung nur in Höhe des ▇▇▇▇▇ aller von uns gelieferten Waren zuzüglich 20 %. Ist die Forderung unseres Kunden bereits an Dritte abgetreten, so tritt der Kunde hier- mit seinen Anspruch auf Rückabtretung gegen diese Dritten uns ab.
c) Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, die an uns abgetretene Forderung solange treuhänderisch gegen den Dritten im eigenen Namen für uns einzuziehengeltend zu machen, bis er seinen Zahlungsverpflichtungen wie wir diese nicht widerrufen haben. Eingehendes Bargeld, Schecks oder Wechsel werden unser Eigentum und sind auf unser Verlangen gesondert für uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. aufzubewahren und als unser Eigentum kenntlich zu machen.
d) Bei Zahlungsverzug des Kunden Widerruf der Einziehungsermächtigung sind wir berechtigt, die Abtretung dem Dritten gegenüber offenzulegen und von die abgetretenen Forderungen selbst einzuzie- hen. Der Kunde verpflichtet sich, uns jederzeit die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen den Dritten erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen aus- zuhändigen.
e) Verkauft unser Kunde nicht gegen ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇, ist er verpflichtet, sich ebenfalls das Eigentum vorzubehalten, so dass unser Eigentum erhalten bleibt.
f) Eine Bearbeitung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware gilt als in unserem Auftrage mit der Maßgabe erfolgt, dass wir Hersteller im Sinne des § 950 BGB sind, ohne dass uns daraus Verbindlichkeiten erwachsen. Für alle Fälle der Vermischung, Verbindung oder Verarbeitung tritt uns der Kunde schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem Dritten Zahlung vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand sowie seinen Herausgabeanspruch ab und besitzt diese Gegenstände weiter für uns als Verwahrer.
g) Zugriffe Dritter auf die in unserem Eigentum stehenden Gegenstände sind uns unver- züglich mitzuteilen. Dritte sind auf unsere Rechte hinzuweisen. Kosten, die uns durch die Wahrung oder Sicherung unserer Rechte entstehen, hat der Kunde zu erstatten.
h) Der Kunde ist jederzeit verpflichtet, uns über Bestand und Aufbewahrungsort aller in unserem Eigentum stehenden Gegenstände umfassend Auskunft zu erteilen. Wir sind jederzeit berechtigt, die in unserem Eigentum stehenden Sachen dort zu besichtigen, wo sie sich jeweils befinden. Bei Ausübung unseres Herausgabeanspruchs gestattet der Kunde uns bereits jetzt, die Gegenstände auch ohne Inanspruchnahme des Gerichts an uns zu verlangen. nehmen und zu diesem Zweck den Ort zu betreten, an dem sie sich befinden.
i) Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherungen unsere Forderungen aus Lieferung insgesamt um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Kunden inso- weit zur Rückübertragung verpflichtet.
j) Der Kunde hat trägt die Gefahr für die von ihm für uns auf Verlangen alle verwahrten Sachen, ist zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen sorg- fältigen Aufbewahrung und Auskünfte zukommen zu lassenzur ausreichenden Versicherung verpflichtet. Nimmt der Kunde seine Forderungen aus Weiterveräußerung unserer Ware in ein mit seinen Abnehmern bestehendes echtes oder sog. uneigentliches Kontokorrentverhältnis auf, so Die Versicherungsleistung für den Schadensfall tritt er hiermit seine Ansprüche auf den zu seinen Gunsten festgestellten mit Empfangnahme der Lieferung an uns ab, und anerkannten Saldo, sowie zwar einen bei Beendigung des Kontokorrentverhältnissen etwa bestehenden Überschuss (pauschaler Schlusssaldo) im Voraus erstrangigen Teilbetrag in Höhe des ihm von uns berechneten Preises unserer weiter veräußerten Ware sicherheitshalber ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des KäufersWertes der in unse- rem Eigentum oder Miteigentum stehenden Ware, insbesondere Zahlungsverzuggleichgültig, sind wir berechtigt, ob die Vorbehaltsware zurückzunehmen Versicherung den Schaden in voller Höhe oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherung insoweit nach unserer ▇▇▇▇ freizugeben, falls ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 15 % übersteigt (kann ergänzt werden)nur teilweise erstattet.
Appears in 1 contract
Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. Die verkauften Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bleiben vor, bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen sämtli- che – auch späteren – Forderungen aus den Geschäftsbedingungen herrührendender Geschäftsverbindung mit uns erfüllt sind. Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten ▇▇▇▇ gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Soweit sich bei Verbindung, auch künftig entstehenden ForderungenVermischung oder Verarbeitung der von uns gelieferten Ware kraft Gesetzes für uns Miteigentumsanteile ergeben, unser Eigentum. Bei laufenden Rechnungen gilt unser - nach vorstehenden Bedingungen ausbedungenes - Vorbehaltseigentum gelten diese Anteile als Sicherung unserer Saldoforderung. Der Kunde darf unsere Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verkaufen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig. Soweit ein Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nicht gegen bar erfolgen sollte, tritt uns der Kunde bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Erwerber sicherheitshalber ab. Wir nehmen die Abtretung anSinne dieser Bedingungen. Der Kunde ist widerruflich ermächtigtvorbehaltlich eines uns je- derzeit zustehenden Widerrufs befugt, die an uns abgetretene Forderung solange treuhänderisch Vorbehaltsware im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes zu neuen Sachen zu verarbeiten. Diese Verarbeitung von Vorbehaltsware durch den Kunden oder einen von ihm beauftragten Dritten erfolgt stets für uns einzuziehenals Hersteller, bis er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommtwobei der Umfang unseres Miteigentumsanteils sich aus dem Verhältnis unserer Ware zum Wert des Fertigerzeugnisses ergibt. Bei Zahlungsverzug Wenn und soweit der Kunde im Falle der Verarbeitung gleichwohl Eigentum oder Mit-ei- gentum an der neu hergestellten Sache erwirbt, wird schon jetzt vereinbart, daß das Eigentum oder Miteigentum des Kunden sind wir berechtigtzur Sicherung unserer sämtlichen, die Abtretung offenzulegen und von dem Dritten Zahlung an auch der künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung oder sonstigem Rechtsgrund auf uns zu verlangenübergeht. Der Kunde bleibt als Entleiher zum unmittelbaren Besitz oder Mitbesitz an der neuen Sache berechtigt. Die zur Sicherung an uns übertragenen Miteigentumsanteile gelten als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Der Käufer hat die Vorbehaltsware ausreichend, insbesondere gegen Feuer und Dieb- stahl, zu versichern. Ansprüche gegen die Versicherung aus einem die Vorbehaltsware betreffenden Schadensfall werden bereits jetzt an uns abgetreten. Der Käufer hat die Versicherung von der Forderungsabtretung zu unterrichten. Von einer Pfändung oder jeder anderweitigen Beeinträchtigung unserer Vorbehalts- bzw. Sicherungsrechte durch Dritte hat uns auf Verlangen alle zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen Käufer unverzüglich Mitteilung zu ma- chen und Auskünfte zukommen diese Rechte sowohl dritten als auch uns gegenüber schriftlich zu bestätigen. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung bzw. -übertragung dieser Rechte ist dem Käufer untersagt. Werden uns Umstände bekannt, die die Zahlungsfähigkeit des Käufers fraglich erschei- nen lassen. Nimmt der Kunde seine Forderungen aus Weiterveräußerung unserer Ware in ein mit seinen Abnehmern bestehendes echtes oder sog. uneigentliches Kontokorrentverhältnis auf, so können wir ohne Fristsetzung die sofortige Herausgabe verlangen. Sämtliche Forderungen sind dann sofort fällig. Der Käufer tritt er schon jetzt seine Forderung aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware mit allen Nebenforderungen an uns ab. Für den Fall, daß die Vorbehaltsware vom Besteller mit anderen uns nicht gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis verkauft wird, erfolgt die hiermit seine Ansprüche auf den zu seinen Gunsten festgestellten und anerkannten Saldo, sowie einen bei Beendigung des Kontokorrentverhältnissen etwa bestehenden Überschuss (pauschaler Schlusssaldo) im Voraus vollzogene Abtretung nur in Höhe des Betrages, den wir dem Besteller für die mitveräußerte Vorbehaltsware berechnet haben. Für den Fall, daß die Forderungen des Bestellers aus dem Weiterverkauf in ein Kontokorrent aufgenommen werden, tritt der Käufer hiermit bereits auch seine Forderung aus dem Kontokorrent ge- genüber seinem Kunden ab, und zwar in Höhe des Betrages, den wir ihm von uns berechneten Preises unserer weiter veräußerten Ware sicherheitshalber abfür die weiter- veräußerte Vorbehaltsware berechnet haben. Bei vertragswidrigem Verhalten Die Abtretung nehmen wir hierbei an. Auf Verlangen des KäufersVerkäufers ist der Käufer verpflichtet, insbesondere Zahlungsverzugdem Verkäufer die zur Geltend- machung seiner Rechte gegen die Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu geben und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. Übersteigt der Wert der dem Verkäufer gegebenen Sicherungen dessen Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung so ist der Herausgabeansprüche Verkäufer auf Verlangen des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In insoweit zur Freigabe der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherung insoweit nach unserer ▇▇▇▇ freizugeben, falls ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 15 % übersteigt (kann ergänzt werden)Sicherungen verpflichtet.
Appears in 1 contract
Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. Die verkauften Waren bleiben – auch bei Lieferung ins Ausland – unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung Erfüllung sämtlicher unserer sämtlichen Ansprüche gegen den Besteller aus den Geschäftsbedingungen herrührendender Geschäftsverbindung. Vorher sind Verpfändung, auch künftig entstehenden Forderungen, unser Eigentum. Bei laufenden Rechnungen gilt unser - nach vorstehenden Bedingungen ausbedungenes - Vorbehaltseigentum als Sicherung unserer Saldoforderung. Der Kunde darf unsere Vorbehaltsware Sicherungsübereignungen sowie jede sonstige Weitergabe untersagt und Weiterveräußerung und Weiterverwendung nur Wiederverkäufern und Werkunternehmen im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verkaufengewöhnlichen Geschäftsgang gestattet, und nur unter der Bedingung, dass der Wiederverkäufer oder Werkunternehmer sofortige Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Dritten erst übergeht, wenn dieser den Preis vollständig bezahlt hat. Verpfändungen oder Sicherungsübereignung Insoweit erteilen wir unsere Einwilligung zur Übertragung des Eigentums auf den Dritten. Für den Fall des Wiederverkaufs bzw. der Vorbehaltsware ist nicht zulässig. Soweit ein Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nicht gegen bar erfolgen sollte, Weiterverwendung tritt uns der Kunde bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegenüber schon mit Abschluss des Geschäftes mit uns seine künftigen Kaufpreisforderungen oder Werklohnforderungen sicherheitshalber an uns ab, ohne dass es einer besonderen Erklärung bedarf. Bis auf Widerruf ist der Kunde zur Einziehung der neuen Forderungen befugt. Werden die Waren von dritter Seite gepfändet, so ist der Kunde verpflichtet, dem Erwerber sicherheitshalber abVollstreckungsbeamten vom Eigentumsvorbehalt Kenntnis zu geben. Wir nehmen Er ist ferner verpflichtet, uns sofort durch eingeschriebenen Brief unter Beifügung des Pfändungsprotokolls und einer eidesstattlichen Erklärung des Inhalts, dass die Abtretung angepfändeten Waren mit dem von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten noch nicht voll bezahlten Gegenständen identisch sind, zu benachrichtigen. Etwaige Kosten von Interventionen trägt der Kunde. Der Kunde ist widerruflich ermächtigtbei Zahlungseinstellung verpflichtet, unverzüglich die an uns abgetretene Forderung solange treuhänderisch für uns einzuziehen, bis er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die Abtretung offenzulegen und von dem Dritten Zahlung an uns zu verlangen. Der Kunde hat uns auf Verlangen alle zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zukommen zu lassen. Nimmt der Kunde seine Forderungen aus Weiterveräußerung unserer Ware in ein mit seinen Abnehmern bestehendes echtes oder sog. uneigentliches Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er hiermit seine Ansprüche auf den zu seinen Gunsten festgestellten und anerkannten Saldo, sowie einen bei Beendigung des Kontokorrentverhältnissen etwa bestehenden Überschuss (pauschaler Schlusssaldo) im Voraus in Höhe des ihm von uns berechneten Preises unserer weiter veräußerten Ware sicherheitshalber abgelieferten noch vorhandenen Waren und die abgetretenen Außenstände auszusondern und uns eine genaue Aufstellung hierüber einzureichen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung Soweit der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir verpflichten unsWert aller Sicherungsrechte, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherung insoweit nach unserer ▇▇▇▇ freizugebenSatz 1 zustehen, falls ihr Wert die zu sichernden Forderungen Höhe aller gesicherten Ansprüche um 15 mehr als 25% übersteigt (kann ergänzt werden)übersteigt, werden wir auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.
Appears in 1 contract
Sources: Sales Contracts
Eigentumsvorbehalt. Die verkauften Waren bleiben gelieferte ▇▇▇▇ bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen aus den Geschäftsbedingungen herrührenden, auch künftig entstehenden Forderungen, Be- zahlung des vereinbarten Preises samt Zinsen und Nebengebühren und zukünftiger Forderungen sowie bis zur Einlösung von Wechseln und Schecks unser Eigentum. Bei laufenden Rechnungen gilt unser - nach vorstehenden Bedingungen ausbedungenes - Vorbehaltseigentum als Sicherung unserer SaldoforderungEine Weiterveräußerung ist dem Besteller im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäfts- verkehrs gestattet. Der Kunde darf unsere Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verkaufen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig. Soweit ein Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nicht gegen bar erfolgen sollte, Besteller tritt uns der Kunde bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Erwerber sicherheitshalber seine Ansprüche aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware, insbesondere den Zahlungsanspruch gegen seine Abnehmer, an uns ab. Wir nehmen die diese Abtretung an. Der Kunde ist widerruflich ermächtigtBesteller hat das Recht, die an uns abgetretene Forderung solange treuhänderisch für uns Forderun- gen aus der Weiterveräußerung einzuziehen, bis er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigtoder Bekanntwerden von Umständen, die Abtretung offenzulegen und von dem Dritten Zahlung an uns zu verlangen. Der Kunde hat uns auf Verlangen alle zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zukommen zu nach kaufmännischer Einschätzung darauf schlie- ßen lassen. Nimmt der Kunde seine Forderungen aus Weiterveräußerung unserer Ware , dass die Kreditwürdigkeit des Bestellers in ein mit seinen Abnehmern bestehendes echtes oder sog. uneigentliches Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er hiermit seine Ansprüche auf den zu seinen Gunsten festgestellten und anerkannten Saldo, sowie einen bei Beendigung des Kontokorrentverhältnissen etwa bestehenden Überschuss (pauschaler Schlusssaldo) im Voraus in Höhe des ihm von uns berechneten Preises unserer weiter veräußerten Ware sicherheitshalber ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere ZahlungsverzugGefahr ist, sind wir zum Widerruf des Einzugsrech- tes berechtigt. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung entstehenden Erzeugnisse. Bei Verarbeitung oder Vermischung unserer Vorbehaltsware mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen oder Materialien erwerben wir Miteigentum an den dadurch entstehenden neuen Erzeugnissen im Verhältnis des Nettorechnungs- wertes der Vorbehaltsware zum Nettorechnungswert der anderen verwendeten Materialien zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Vermischung. Die Sicherungs- übereignung von Waren, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggfin unserem Eigentum stehen, ist unzulässig. Abtretung Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, hat uns der Herausgabeansprüche Besteller unverzüglich in Kenntnis zu setzen – unter Beibringung aller damit verbundenen Unter- lagen (Pfändungsprotokoll); außerdem hat er Dritten gegenüber auf unser Eigentum an der Ware hinzu- weisen. Er hat bei der Geltendmachung unserer Rechte in jeder Weise mitzuwirken. Hierbei ent- stehende Kosten gehen zu Lasten des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherung insoweit nach unserer ▇▇▇▇ freizugeben, falls ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 15 % übersteigt (kann ergänzt werden)Bestellers.
Appears in 1 contract
Sources: Sales Contracts
Eigentumsvorbehalt. Die verkauften Waren bleiben 8.1. Von SAZ gelieferte ▇▇▇▇ bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen aus den Geschäftsbedingungen herrührenden, auch künftig entstehenden Forderungen, unser Eigentum. Bei laufenden Rechnungen gilt unser - nach vorstehenden Bedingungen ausbedungenes - Vorbehaltseigentum Geraten Sie mit der Zahlung länger als Sicherung unserer Saldoforderung10 Tage in Verzug, haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurückzufordern.
8.2. Der Kunde darf unsere Vorbehaltsware nur Sie sind zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware im ordnungsgemäßen gewöhnlichen Geschäftsverkehr verkaufenberechtigt. Verpfändungen oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig. Soweit ein Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nicht gegen bar erfolgen sollte, tritt uns der Kunde bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Erwerber sicherheitshalber ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, die an uns abgetretene Forderung solange treuhänderisch für uns einzuziehen, bis er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die Abtretung offenzulegen und von dem Dritten Zahlung an uns zu verlangen. Der Kunde hat uns auf Verlangen alle zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zukommen zu lassen. Nimmt der Kunde seine Forderungen aus Weiterveräußerung unserer Ware in ein mit seinen Abnehmern bestehendes echtes oder sog. uneigentliches Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er hiermit seine Ansprüche auf den zu seinen Gunsten festgestellten und anerkannten Saldo, sowie einen bei Beendigung des Kontokorrentverhältnissen etwa bestehenden Überschuss (pauschaler Schlusssaldo) im Voraus In diesem Falle treten Sie jedoch in Höhe des ihm von Rechnungswertes unserer Forderung bereits jetzt alle Forderungen aus einer solchen Weiterveräußerung, gleich ob diese vor oder nach einer evtl. Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware erfolgt, an uns berechneten Preises unserer weiter veräußerten Ware sicherheitshalber ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigtUnbesehen unserer Befugnis, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Forderung selbst einzuziehen, bleiben Sie auch nach der Abtretung zum Einzug der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangenForderung ermächtigt. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir diesem Zusammenhang verpflichten wir uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherung insoweit nach unserer ▇▇▇▇ freizugebenForderung nicht einzuziehen, falls ihr Wert solange und soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder ähnlichen Verfahrens gestellt ist und keine Zahlungseinstellung vorliegt. Insoweit die oben genannten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um 15 % übersteigt (kann ergänzt werden)mehr als 10 Prozent übersteigen, sind wir verpflichtet, die Sicherheiten nach unserer Auswahl auf Ihr Verlangen freizugeben.
8.3. Wir behalten uns das Eigentum sowie Urheberrecht an allen von uns abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung der SAZ weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen der SAZ diese Gegenstände vollständig zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.
Appears in 1 contract
Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. Die verkauften 1. Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren bleiben vor bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen aus den Geschäftsbedingungen herrührendenErfüllung sämtlicher, auch künftig entstehenden künftiger Forderungen, unser Eigentumeinschließlich aller Nebenforderungen, sowie unserer Saldoforderungen aus einem Kontokorrentverhältnis, insbesondere auch Forderungen aus Edelmetallkonten. Bei laufenden Rechnungen gilt unser - nach vorstehenden Bedingungen ausbedungenes - Vorbehaltseigentum als Sicherung unserer SaldoforderungZu den Forderungen gehören auch Scheck- und Wechselforderungen sowie Forderungen aus laufender Rechnung. Der Kunde darf unsere Vorbehaltsware nur Wird im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verkaufenZusammenhang mit der Zahlung für uns eine Haftung aus Wechsel begründet, erlischt der Eigentumsvorbehalt erst, wenn unsere Inanspruchnahme aus dem Wechsel ausgeschlossen ist.
2. Verpfändungen oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig. Soweit ein Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nicht gegen bar erfolgen sollte, tritt uns Kommt der Kunde bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Erwerber sicherheitshalber ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde ist widerruflich ermächtigtin Zahlungsverzug oder wird erkennbar, die an uns abgetretene Forderung solange treuhänderisch für uns einzuziehen, bis er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zahlungsverzug dass unsere Zahlungsansprüche durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden sind wir berechtigt, die Abtretung offenzulegen und von dem Dritten Zahlung an uns zu verlangen. Der Kunde hat uns auf Verlangen alle zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zukommen zu lassen. Nimmt der Kunde seine Forderungen aus Weiterveräußerung unserer Ware in ein mit seinen Abnehmern bestehendes echtes oder sog. uneigentliches Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er hiermit seine Ansprüche auf den zu seinen Gunsten festgestellten und anerkannten Saldo, sowie einen bei Beendigung des Kontokorrentverhältnissen etwa bestehenden Überschuss (pauschaler Schlusssaldo) im Voraus in Höhe des ihm von uns berechneten Preises unserer weiter veräußerten Ware sicherheitshalber ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzuggefährdet sind, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen Ware aufgrund des Eigentumsvorbehaltes herauszuverlangen.
3. Bei Pfändungen oder ggfsonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung des Liefergegenstandes aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von dem Dritten eingezogen werden können.
4. Der Kunde ist berechtigt, vorbehaltlich des aus wichtigem Grund zulässigen Widerrufs, über den Liefergegenstand im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs zu verfügen. Unzulässig sind insbesondere Sicherungsübereignung und Verpfändung. Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware darf nur dann vom Kunden an den Erwerber weitergegeben werden, wenn sich der Kunde mit seinen Verpflichtungen uns gegenüber nicht in Verzug befindet. Im Fall der Weiterveräußerung tritt der Kunde bereits jetzt sämtliche Ansprüche aus der Weiterveräußerung, insbesondere Zahlungsforderungen aber auch sonstige Ansprüche, die im Zusammenhang mit der Veräußerung stehen, in Höhe unseres Rechnungs- Endbetrages (einschl. MwSt.) an uns ab, und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde ist bis zu einem aus wichtigem Grund zulässigen Widerruf durch uns berechtigt, die abgetretenen Forderungen treuhänderisch einzuziehen. Der Weiterverkauf der Forderungen im Rahmen eines echten Factorings bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Aus wichtigem Grund sind wir berechtigt, die Forderungsabtretung auch im Namen des Kunden den Drittschuldnern bekannt zu geben. Mit der Anzeige der Abtretung an den Drittschuldner erlischt die Einziehungsbefugnis des Kunden. Im Fall des Widerrufs der Herausgabeansprüche Einziehungsbefugnis können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Ein wichtiger Grund im Sinne dieser Regelungen liegt insbesondere vor bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten Anhaltpunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Käufers gegen Dritte zu verlangenKunden.
5. In Be- und Verarbeitung des Liefergegenstandes durch den Kunden erfolgt stets für uns. Wir gelten als Hersteller im Sinne des § 950 BGB ohne weitere Verpflichtung. Wird der ZurücknahmeLiefergegenstand mit anderen, sowie uns nicht gehörenden Gegenständen, verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Rechnungs-Betrages zum Anschaffungspreis der anderen verarbeiteten Waren. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gelten im Übrigen die Vorschriften wie für den Liefergegenstand.
6. Für den Fall, dass der Liefergegenstand in der Pfändung Weise mit beweglichen Sachen des Kunden verbunden, vermischt oder vermengt wird, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, überträgt der Kunde uns hiermit schon jetzt sein Eigentum an der Gesamtsache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu dem Wert der anderen verbundenen, vermischten bzw. vermengten Sachen. Wird der Liefergegenstand mit beweglichen Sachen eines Dritten dergestalt verbunden, vermischt oder vermengt, dass die Sache des Dritten als Hauptsache anzusehen ist, so tritt der Kunde schon jetzt den ihm gegen den Dritten zustehenden Vergütungsanspruch in dem Betrag an uns ab, der dem auf den Liefergegenstand entfallenden Rechnungsendbetrag entspricht. Die durch Verbindung oder Vermischung entstandene neue Sache bzw. die uns zustehenden bzw. zu übertragenden (Mit-)Eigentumsrechte an der neuen Sache sowie die nach vorstehendem Absatz abgetretenen Vergütungsansprüche dienen in gleicher Weise der Sicherung unserer Forderungen wie der Liefergegenstand selbst.
7. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware durch auf seine Kosten zu unseren Gunsten ausreichend gegen Feuer, Bruch- und Wasserschaden sowie gegen Diebstahl und Einbruch zu versichern. Im Schadensfall entstehende Versicherungsansprüche werden bereits hiermit an uns liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vorabgetreten. Wir verpflichten unsnehmen diese Abtretung an.
8. Soweit der Eigentumsvorbehalt oder die Forderungsabtretung aufgrund nicht abdingbarer ausländischer Rechtsvorschriften unwirksam oder undurchsetzbar sein sollten, gilt die dem Eigentumsvorbehalt oder der Forderungsabtretung in diesem Bereich entsprechende Sicherheit als vereinbart. Ist hiernach die Mitwirkung des Kunden erforderlich, hat er alle Maßnahmen zu treffen, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherung insoweit nach unserer ▇▇▇▇ freizugeben, falls ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 15 % übersteigt (kann ergänzt werden)zur Begründung und Erhalt der Sicherheit erforderlich sind.
Appears in 1 contract
Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. Die verkauften Waren bleiben Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen aus den Geschäftsbedingungen herrührendensämtlicher, auch künftig entstehenden entstehender Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Käufer. Hierzu gehören auch bedingte Forderungen. Im Falle einer Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware im Sinne der §§ 947 und 950 BGB mit anderen, unser Eigentumuns nicht gehörenden Sachen, steht uns ein Miteigentum an der neuen Sache in Höhe des dem Käufer berechneten Verkaufspreises einschl. Bei laufenden Rechnungen gilt unser - nach vorstehenden Bedingungen ausbedungenes - Vorbehaltseigentum als Sicherung unserer SaldoforderungMehrwertsteuer zu. Der Kunde Käufer bewahrt die Sache unentgeltlich für uns auf. Der Käufer darf unsere die Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verkaufenGeschäftsbetrieb und zwar gegen sofortige Zahlung oder unter Eigentumsvorbehalt, veräußern. Verpfändungen oder Sicherungsübereignung Zu anderen Verfügungen, insbesondere Sicherungsübereignungen und zur Verpfändung ist er nicht berechtigt. Der Käufer tritt schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware ist (Weiterverkaufspreis einschl. Mehrwertsteuer) - einschl. der entsprechenden Forderungen aus Wechseln - mit allen Nebenrechten an uns ab. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, uns nicht zulässiggehörenden Waren, zu einem Gesamtpreis verkauft wird, erfolgt die Abtretung nur in Höhe des Betrages, den wir dem Käufer für die mit veräußerte Vorbehaltsware, einschl. Soweit Mehrwertsteuer, berechnet haben. Für den Fall, dass die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf in ein Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nicht gegen bar erfolgen sollteKontokorrent aufgenommen werden, tritt uns der Kunde Käufer hiermit bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch auch seine Forderungen aus dem Kontokorrent gegenüber dem Erwerber sicherheitshalber seinem Kunden ab. Wir nehmen die Die Abtretung anerfolgt in Höhe des Weiterverkaufspreises der Vorbehaltsware, einschl. der Mehrwertsteuer. Der Kunde Käufer ist widerruflich ermächtigtbis auf Widerruf berechtigt, die an uns abgetretene abgetretenen Forderungen einzuziehen. Eine Abtretung oder Verpfändung dieser Forderung solange treuhänderisch für ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung zulässig. Für den Fall, dass dem Käufer Umstände eintreten, die nach unserer Auffassung eine Zielgewährung nicht mehr rechtfertigen, hat der Käufer auf unser Verlangen die Schuldner von der Abtretung schriftlich zu benachrichtigen, uns einzuziehenalle Auskünfte zu erteilen, bis er Unterlagen vorzulegen und zu übersenden, sowie Wechsel herauszugeben. Zu diesem Zwecke hat der Käufer uns ggf. Zutritt zu seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommtdiesbezüglichen Unterlagen zu gewähren. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigtVorliegen der genannten Umstände, hat uns der Käufer Zutritt zu der noch im Besitz befindlichen Vorbehaltsware zu gewähren, uns eine genaue Aufstellung der Ware zu übersenden, die Abtretung offenzulegen Ware ansonsten und von dem Dritten Zahlung an uns zu verlangenherauszugeben. Der Kunde hat uns auf Verlangen alle zur Geltendmachung Übersteigt der Wert dieser Sicherung die Höhe unserer Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zukommen zu lassen. Nimmt der Kunde seine Forderungen aus Weiterveräußerung unserer Ware in ein mit seinen Abnehmern bestehendes echtes oder sog. uneigentliches Kontokorrentverhältnis aufum mehr als 20 %, so tritt er hiermit seine Ansprüche auf den zu seinen Gunsten festgestellten und anerkannten Saldo, sowie einen bei Beendigung des Kontokorrentverhältnissen etwa bestehenden Überschuss (pauschaler Schlusssaldo) im Voraus in Höhe des ihm von uns berechneten Preises unserer weiter veräußerten Ware sicherheitshalber ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, sind werden wir berechtigt, insoweit die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherung insoweit nach unserer ▇▇▇▇ freizugebenauf Verlangen vorliegt, falls ihr Wert die Ware freigeben. Der Käufer hat uns den Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder die uns abgetretenen Forderungen sofort mitzuteilen und uns in jeder Weise bei der Intervention zu sichernden Forderungen um 15 % übersteigt (kann ergänzt werden)unterstützen. Die Kosten für die Erfüllung der vorgenannten Mitwirkungspflicht bei der Verfolgung aller Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt, sowie alle zwecks Erhaltung und Lagerung der Ware gemachten Verwendungen, trägt der Käufer.
Appears in 1 contract
Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. Die verkauften Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen aus den Geschäftsbedingungen herrührenden(1) Alle Lieferungen und Leistungen, auch künftig entstehenden Forderungensoweit es sich dabei um Sacheigentum handelt, unser Eigentumerfolgen unter verlängertem und erweitertem Eigentumsvorbehalt. Bei laufenden Rechnungen gilt unser - nach vorstehenden Bedingungen ausbedungenes - Vorbehaltseigentum Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Sicherung unserer SaldoforderungHersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt das (Mit-) Eigentum von uns durch Verbindung, so ist bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Vertragspartners an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig auf uns übergeht. Der Kunde darf unsere Vertragspartner verwahrt das (Mit-) Eigentum von uns unentgeltlich.
(2) Der Vertragspartner ist berechtigt, die Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verkaufenzu bearbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignung Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware ist nicht zulässig. Soweit ein Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nicht gegen bar erfolgen sollte, entstehenden Forderungen tritt uns der Kunde Vertragspartner bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Erwerber sicherheitshalber ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, die an uns abgetretene Forderung solange treuhänderisch für uns einzuziehen, bis er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die Abtretung offenzulegen und von dem Dritten Zahlung an uns zu verlangen. Der Kunde hat uns auf Verlangen alle zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zukommen zu lassen. Nimmt der Kunde seine Forderungen aus Weiterveräußerung unserer Ware in ein mit seinen Abnehmern bestehendes echtes oder sog. uneigentliches Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er hiermit seine Ansprüche auf den zu seinen Gunsten festgestellten und anerkannten Saldo, sowie einen bei Beendigung des Kontokorrentverhältnissen etwa bestehenden Überschuss (pauschaler Schlusssaldo) im Voraus sicherungshalber in Höhe des ihm mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. . Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Vertragspartner auf das Eigentum von uns berechneten Preises unserer weiter veräußerten in angemessener Weise hinweisen und uns diesbezüglich unverzüglich benachrichtigen. Die gesamte Ware sicherheitshalber abbleibt unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher, auch zukünftiger Forderungen von uns gegenüber dem Vertragspartner aus der Geschäftsverbindung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch den jeweiligen Saldenforderungen. Bei Annahme von Schecks gelten die Forderungen als getilgt, wenn die Schecks eingelöst wurden und keine Rückbelastung erfolgt.
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des KäufersVertragspartners, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen zurück zu nehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers Vertragspartners gegen Dritte zu verlangen.
(4) Bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung für alle in einem Vertrag vereinbarten Leistungen werden die Nutzungsrechte an den Entwürfen und urheberrechtsschutzfähigen Werken nicht auf den Vertragspartner übertragen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vor. Mit Leistung des vertraglich vereinbarten Entgelts gehen die urheberrechtlichen Nutzungsrechte im vertraglich vereinbarten Umfang auf den Vertragspartner über.
(5) Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherung insoweit nach unserer ▇▇▇▇ zustehenden Sicherheiten auf Verlangen freizugeben, falls soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 15 mehr als 20 % übersteigt (kann ergänzt werden)übersteigt.
Appears in 1 contract
Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen