Eigentumsgrenze. Als Eigentumsgrenze gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, die Abgangsklemmen im Hausanschlusskasten an der Entnahmestelle.
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Sources: Netzanschlussvertrag, Netzanschlussvertrag
Eigentumsgrenze. Als Eigentumsgrenze gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, die Abgangsklemmen im Hausanschlusskasten an der Entnahmestelle.
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