Dynamik. Die Erhöhungen des Beitrags und der Versicherungsleistungen – sofern vereinbart – erfolgen jähr- lich zu Beginn eines Versicherungsjahres. Die erste Erhöhung erfolgt erst zu Beginn des dritten Ver- sicherungsjahres. Der Umfang der Erhöhung errechnet sich aus dem Erhöhungsbeitrag und u. a. dem dann erreichten Eintrittsalter. Die Erhöhung des Beitrags erfolgt bei Form B um einen festen Prozentsatz, der zwischen 2 und 5% festgelegt werden kann.
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