Drittprodukte. 7.1 Für Drittprodukte (sämtliche Hardware sowie Drittsoftware, die von Heyde separat oder in ihre eigenen Leistungen bzw. Produkte inte- griert geliefert wird, einschliesslich ggf. Open-Source-Software), rich- tet sich die Gewährleistung ausschliesslich nach den von den jeweili- gen Herstellern/Lieferanten bzw. Lizenzgebern gewährten Garantien. Dies gilt für den Leistungsumfang, die Garantiedauer, die Vorausset- zungen der Geltendmachung der Garantie und alle anderen Rechte des Kunden. 7.2 Gegenüber Heyde bestehen diese Gewährleistungsrechte für Dritt- produkte ausschliesslich darin, dass Heyde die Gewährleistung ge- genüber dem Hersteller/Lieferanten bzw. Lizenzgeber im Namen des Kunden einfordert. Kommt der Hersteller/Lieferant bzw. Lizenzgeber seiner Gewährleistungspflicht nicht freiwillig nach, so tritt ▇▇▇▇▇ die Gewährleistungsrechte zur rechtlichen Durchsetzung an den Kunden ab.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Drittprodukte. 7.1 Für Drittprodukte (sämtliche Hardware sowie Drittsoftware, die von Heyde separat oder in ihre eigenen Leistungen bzw. Produkte inte- griert geliefert wird, einschliesslich ggf. Open-Source-Software), rich- tet sich die Gewährleistung ausschliesslich nach den von den jeweili- gen jewei- ligen Herstellern/Lieferanten bzw. Lizenzgebern gewährten GarantienGaran- tien. Dies gilt für den Leistungsumfang, die Garantiedauer, die Vorausset- zungen Vo- raussetzungen der Geltendmachung der Garantie und alle anderen Rechte des Kunden.
7.2 Gegenüber Heyde bestehen diese Gewährleistungsrechte für Dritt- produkte ausschliesslich darin, dass Heyde die Gewährleistung ge- genüber dem Hersteller/Lieferanten bzw. Lizenzgeber im Namen des Kunden einfordert. Kommt der Hersteller/Lieferant bzw. Lizenzgeber Lizenz- geber seiner Gewährleistungspflicht nicht freiwillig nach, so tritt ▇▇▇▇▇ Heyde die Gewährleistungsrechte zur rechtlichen Durchsetzung an den Kunden ab.
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