Drittprodukte Musterklauseln
Drittprodukte. Der Lieferant kann Drittprodukte anbieten, beispielsweise im Rahmen der Programme „Dell EMC Select“, „Brokerage“ oder „Software & Peripheriegeräte (S&P)“. Ungeachtet abweichender Bestimmungen dieses Rahmenvertrages unterliegen diese Drittprodukte den standardmäßigen Lizenz-, Service-, Mängelhaftungs-, Haftungs- und Support-Bedingungen des Drittherstellers/-anbieters (oder einer entsprechenden direkten Vereinbarung zwischen dem Kunden und einem solchen Hersteller/Anbieter), die der Kunde einzuhalten hat. Sofern der Dritthersteller/-anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, geschieht dies im Einklang mit dessen Vereinbarung zur Verarbeitung von Daten im Auftrag, die dem Kunden im Rahmen der in Ziffer 2.2 genannten Produktspezifischen Bedingungen und Service-Bedingungen oder durch den jeweiligen Dritthersteller/- anbieter selber zugänglich gemacht wird. Selbst wenn die Vergütung von Support über den Lieferanten fakturiert wird, werden vom Lieferanten für Drittprodukte keine Support Services erbracht und der Kunde hat sich bei Support-Anfragen direkt an den Drittanbieter zu wenden. Sämtliche Ansprüche aus Mängelhaftung, Schadensersatz- oder Freistellungsansprüche gegen den Lieferanten in Bezug auf oder im Zusammenhang mit den Drittprodukten sind ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, der Lieferant hat den Schaden vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht. Weitere Informationen zur Mängelhaftung und zum Support für Dell EMC Select Produkte sind abrufbar unter ▇▇▇.▇▇▇▇.▇▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.
Drittprodukte. Sofern Avaya dem Kunden im Rahmen seiner Bestellung Produkte und Dienstleistungen Dritter zur Verfügung stellt, können diese zusätzliche Garantien von deren Herstellern oder Anbietern enthalten. Avaya wird solche Garantien im zulässigen Umfang an den Kunden weitergeben.
Drittprodukte. 7.1 Für Drittprodukte (sämtliche Hardware sowie Drittsoftware, die von Heyde separat oder in ihre eigenen Leistungen bzw. Produkte inte- griert geliefert wird, einschliesslich ggf. Open-Source-Software), rich- tet sich die Gewährleistung ausschliesslich nach den von den jeweili- gen Herstellern/Lieferanten bzw. Lizenzgebern gewährten Garantien. Dies gilt für den Leistungsumfang, die Garantiedauer, die Vorausset- zungen der Geltendmachung der Garantie und alle anderen Rechte des Kunden.
7.2 Gegenüber Heyde bestehen diese Gewährleistungsrechte für Dritt- produkte ausschliesslich darin, dass Heyde die Gewährleistung ge- genüber dem Hersteller/Lieferanten bzw. Lizenzgeber im Namen des Kunden einfordert. Kommt der Hersteller/Lieferant bzw. Lizenzgeber seiner Gewährleistungspflicht nicht freiwillig nach, so tritt ▇▇▇▇▇ die Gewährleistungsrechte zur rechtlichen Durchsetzung an den Kunden ab.
Drittprodukte. Für Produkte, die von Dritten hergestellt und von der KMA GmbH an den Kunden geliefert worden sind, besteht eine Gewährleistungspflicht der KMA GmbH – mit Aus- nahme der Dauer der Gewährleistung - nur in dem vom Dritthersteller der KMA GmbH gewährten Umfang. Die KMA GmbH wird entsprechende Gewährleistungsvereinbarun- gen mit den Dritten dem Kunden auf Anfrage offen legen. Leistet ein Dritter auf seine Produkte eine – in der Regel unselbständige - Garantie, gibt die KMA GmbH diese an den Kunden weiter. Sofern diesen Produkten eine Garantiekarte des Herstellers beigefügt ist, wird der Kunde diese verbindlich unterschreiben und an die KMA GmbH zurücksenden. Im Falle des Auftretens eines Fehlers, der unter die Garantie eines Herstellers fällt, wird der Kunde in jedem Fall die KMA GmbH im Hinblick auf eine eventuelle Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen informieren und sie über die Handhabung der Garantie durch den Hersteller auf dem laufenden halten
Drittprodukte. Unter „Drittprodukten“ werden alle Produkte verstanden, die der Kunde nicht von LIPINSKI TELEKOM erhalten und installiert bekommen hat. Umfasst davon sind auch solche Produkte, die der Kunde eventuell auf Empfehlung von LIPINSKI TELEKOM von Dritten bezieht. Der Kunde wird LIPINSKI TELEKOM unverzüglich über Drittprodukte informieren, die er beabsichtigt an die Anlage anzuschließen. Die Entscheidung ob Drittprodukte zur bestehenden Anlage hinzugefügt werden können, obliegt ausschließlich LIPINSKI TELEKOM. In jedem Fall unterliegen solche Produkte zur Überprüfung ihrer Eignung der Zertifizierung durch LIPINSKI TELEKOM. Für die Zertifizierung gelten die gültigen Preise von LIPINSKI TELEKOM. Sofern solche Produkte nicht zertifiziert werden, läuft der Mietvertrag unverändert weiter. Falls der Kunde mit Zustimmung von LIPINSKI TELEKOM Drittprodukte an die Anlage anschließt, übernimmt LIPINSKI TELEKOM keine Gewähr für den einwandfreien Betrieb. Die Instandhaltung der Drittprodukte hat der Kunde eigenständig sicherzustellen; beeinflussen diese die Funktion der Anlage, ist LIPINSKI TELEKOM zu deren Abschaltung berechtigt. Aufwendungen, die LIPINSKI TELEKOM durch Störungsbeseitigungen oder Abschaltungen entstehen, trägt der Kunde. Wird im Rahmen des genehmigten Betriebs von Drittprodukten Software auf kundeneigener Hardware installiert, muss diese Hardware, das für diese Hardware installierte Betriebssystem sowie sonstige installierte Fremdapplikationen zur durch LIPINSKI TELEKOM bereitgestellten Software kompatibel sein. Falls Software auf kundeneigener, nicht kompatibler Hardware und Software eingesetzt wird, erstreckt sich die Gewährleistung nur auf die durch LIPINSKI TELEKOM gelieferte Software und nicht auf das Zusammenwirken mit der kundeneigenen Hardware, deren Betriebssystem und etwaigen sonstigen Fremdapplikationen.
Drittprodukte. Bei der Lieferung von durch Dritte hergestellte oder gelieferte Produkte übernimmt BRUGG KABEL einzig die Rolle der Vermittlung und/oder Ver- schaffung für den KUNDEN. Der KUNDE hat allfällige Ansprüche, z.B. aus Herstellergarantien des jeweiligen Dritten, direkt gegen diesen Dritten zu richten. Zu diesem Zwecke tritt BRUGG KABEL zudem dem KUNDEN die BRUGG KABEL gegen den jeweiligen Dritten allfällig zustehenden Gewähr- leistungsansprüche und sonstigen Ansprüche ab, wenn der KUNDE dies verlangt. Jede Gewährleistung und sonstige Haftung von BRUGG KABEL für Produkte von Dritten ist ausgeschlossen. Das betrifft insbesondere auch die Haftung für den allfälligen Ausbau und Wiedereinbau der Produkte von Dritten.
Drittprodukte. 8.1 Für Drittprodukte (sämtliche Hardware sowie Drittsoftware, die von UNIMISSION separat oder in ihre eigenen Leistungen bzw. Produkte integriert geliefert wird), richtet sich die Gewährleistung ausschliesslich nach den von den jeweiligen Herstellern/Lieferanten bzw. Lizenzgebern gewährten Garantien. Dies gilt für den Leistungsumfang, die Garantiedauer, die Voraussetzungen der Geltendmachung der Garantie und alle anderen Rechte des Kunden.
8.2 Gegenüber UNIMISSION bestehen diese Gewährleistungsrechte für Drittprodukte ausschliesslich darin, dass UNIMISSION die Gewährleistung gegenüber dem Her- steller/Lieferanten bzw. Lizenzgeber im Namen des Kunden einfordert. Kommt der Hersteller/Lieferant bzw. Lizenzgeber seiner Gewährleistungs-pflicht nicht freiwillig nach, so tritt UNIMISSION die Gewährleistungsrechte zur rechtlichen Durchsetzung an den Kunden ab.
Drittprodukte a.) Für Drittprodukte (sämtliche Hardware sowie Drittsoftware, die von KF data AG separat oder in ihren eigenen Leistungen bzw. Produkten integriert geliefert wird, einschliesslich ggf. Open-Source-Software), richtet sich die Gewährleistung ausschliesslich nach den von den jeweiligen Herstellern/Lieferanten bzw. Lizenzgebern gewährten Garantien. Dies gilt für den Leistungsumfang, die Garantiedauer, die Voraussetzungen der Geltendmachung der Garantie und alle anderen Rechte des Kunden.
b.) Gegenüber KF data AG bestehen diese Gewährleistungsrechte für Drittprodukte ausschliesslich darin, dass KF data AG die Gewährleistung gegenüber dem Hersteller/Lieferanten bzw. Lizenzgeber im Namen des Kunden einfordert. Kommt der Hersteller/Lieferant bzw. Lizenzgeber seiner Gewährleistungspflicht nicht freiwillig nach, so tritt KF data AG die Gewährleistungsrechte zur rechtlichen Durchsetzung an den Kunden ab.
Drittprodukte. Der Kunde bzw. der SPP-Partner kann Sage zusätzlich beauftragen, die Softwarepflege von verwendeten Drittprodukten zu übernehmen. Der Leistungsumfang der Softwarepflege von Drittprodukten kann von dem Leistungsumfang der in diesen Bedingungen über Softwarepflege genannten Softwarepflegeleistungen abweichen. Sage stellt die Softwarepflege von Drittprodukten lediglich im Leistungsumfang, der vom Drittanbieter in deren geltenden Bedingungen für Softwarepflegeleistungen beschriebenen Umfang, zur Verfügung. Siehe ▇▇▇.▇▇▇▇.▇▇▇/▇▇- de/rechtliches/drittprodukte/
Drittprodukte. Falls dem Kunden vertragsgemäß Waren oder Dienstleistungen zur Verfügung gestellt werden, bei denen es sich um Drittprodukte handelt, wird Proact, soweit es in ihrer Macht steht, sicherstellen, dass der durch den Lieferanten gewährte Vorteil einer Gewährleistung/Garantie für das Drittprodukt dem Kunden zuteil wird. Proact gewährt dem Kunden in Hinblick auf ein Drittprodukt keine direkte Gewährleistung/Garantie; jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung/Garantie wird hiermit im größten gesetzlich erlaubten Umfang ausgeschlossen.
