Domain. 1. Soweit die Verschaffung und die Pflege von Domain-Namen Vertragsgegenstand ist, erfolgt die Registrierung bei einer von cepharum frei auszuwählenden, geeigneten Stelle als zugelassenem Registrar, Zwischenregistrar oder direkt. Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Internet-Domains wird cepharum im Verhältnis zwischen dem Kunden und der DENIC eG oder einer anderen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. Die unterschiedlichen Top-Level-Domains werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains, der zugehörigen Sub-Level Domains und der Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Soweit Top-Level-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten ergänzend die entsprechenden Vergabebedingungen der jeweiligen Organisation. Soweit .de-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten neben den DENIC- Domainbedingungen auch die DENIC-Domainrichtlinien. 2. cepharum hat auf die Domain-Vergabe solcher Stellen keinen Einfluss. cepharum übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. 3. Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf Markennamen, Firmen- und Namensrechte sowie gewerblichen Rechtsschutz. Der Kunde versichert ferner, dass die beantragte Domain und/oder ihre Verwendung weder Straf- und/oder Bußgeldvorschriften verletzt noch gegen sonstige gesetzliche Regelungen verstößt. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung eines Domain-Namens durch den Kunden oder mit Billigung des Kunden beruhen, stellt der Kunde cepharum sowie die sonstigen im Rahmen des Registrierungsprozesses und der fortlaufenden Domain-Pflege eingeschalteten Personen vollumfänglich frei.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Hosting Dienstleistungen
Domain. 18.1 Domainnamen werden durch den Auftragnehmer beim jeweiligen Network Information Center (NIC) registriert. Soweit Die Domainnamen werden auf die Verschaffung persönlichen Daten des Auftraggebers registriert, d.h. der Auftraggeber ist alleiniger Domaininhaber (Admin‐C). Der Auftraggeber verpflichtet sich bei der Bestellung vollständige und die Pflege von Domain-Namen Vertragsgegenstand ist, erfolgt die Registrierung bei einer von cepharum frei auszuwählenden, geeigneten Stelle als zugelassenem Registrar, Zwischenregistrar oder direkt. Bei wahrheitsgemäße Kontaktangaben zu machen.
8.2 Der Auftraggeber betreut während der Verschaffung und/oder Pflege von Internet-Domains wird cepharum im Verhältnis zwischen Dauer des mit dem Kunden und geschlossenen Vertrages sämtliche Domains auf der DENIC eG Grundlage der jeweils gültigen Richtlinien der Vergabestellen, insbesondere den Regelungen der ▇▇▇.▇▇ (einsehbar unter ▇▇▇.▇▇▇.▇▇). Sollten sich diese Richtlinien ändern oder einer anderen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. Die unterschiedlichen Top-Level-Domains werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat unterschiedliche Bedingungen sollten sich die Rahmenbedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-DomainsAufrechterhaltung von Domains aus anderen Gründen verändern, der zugehörigen Sub-Level Domains sind Auftragnehmer und der Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Soweit Top-Level-Domains Gegenstand des Vertrages sindAuftraggeber bereit, gelten ergänzend die entsprechenden Vergabebedingungen der jeweiligen Organisation. Soweit .de-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten neben den DENIC- Domainbedingungen auch die DENIC-Domainrichtlinienihr Vertragsverhältnis entsprechend anzupassen.
28.3 Der Auftragnehmer versichert alle Domainnamen unverzüglich freizugeben, sofern alle fälligen Forderungen ordnungsgemäß beglichen wurden, andernfalls ist der Auftragnehmer berechtigt einen Eigentumsvorbehalt geltend zu machen und nötigenfalls durch Übertragung zurück an die Vergabestelle vom Rückhaltungsrecht Gebrauch zu machen. cepharum hat auf die Domain-Vergabe solcher Stellen keinen Einfluss. cepharum übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt Die Daten zur Registrierung von Domainnamen werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.
3an das jeweilige NIC in einem automatisierten Verfahren übermittelt. Der Kunde garantierterkennt bei der Bestellung einer Domain oder der Beauftragung einer Domainübernahme die Vergaberichtlinien der jeweiligen NICs an und haftet bei Verstößen gegen diese Richtlinien.
8.4 Der Auftraggeber versichert, dass die von ihm beantragte Domain nach seinem besten Wissen durch Registrierung bzw. Konnektierung eines Domainnamens keine Rechte Dritter verletzt. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf Markennamen, Firmen- und Namensrechte sowie gewerblichen Rechtsschutzverletzt werden. Der Kunde versichert fernerAuftraggeber erkennt an, dass er für die beantragte Domain und/▇▇▇▇ von Domainnamen allein verantwortlich ist. Für den Fall, dass Dritte Rechte am Domainnamen glaubhaft geltend machen, behält der Auftragnehmer sich vor, den betreffenden Domainnamen bis zur gerichtlichen Klärung der Streitfrage zu sperren.
8.5 Sollte eine für die Domainregistrierung verantwortliche, zentrale Vergabestelle, das sog. Network Information Center (NIC, z.B. ▇▇▇.▇▇) oder ihre Verwendung weder Straf- und/ein anderer Anbieter, der durch den Auftragnehmer genutzten, technischen Internet‐Infrastrukturen, seine Preisstellung oder Bußgeldvorschriften verletzt noch gegen sein Abrechnungsmodell für Internet‐ Adressen (sogenannte Domains) oder sonstige gesetzliche Regelungen verstößt. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungentechnische Leistungen ändern, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die auf Entgelte gegenüber dem Auftraggeber mit Wirksamwerden der unzulässigen Verwendung eines Domain-Namens durch den Kunden oder mit Billigung des Kunden beruhenÄnderung ohne gesonderte Fristen entsprechend anzupassen. Sollte eine derartige Anpassung erheblich sein, stellt der Kunde cepharum sowie die sonstigen im Rahmen des Registrierungsprozesses und der fortlaufenden Domain-Pflege eingeschalteten Personen vollumfänglich freisteht dem Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht zu.
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Domain. 1. a) Soweit die Verschaffung Beschaffung und die Pflege von Domain-Namen Vertragsgegenstand istsind, erfolgt die Registrierung bei einer von cepharum Telution frei auszuwählenden, geeigneten Stelle als zugelassenem Registrar, Zwischenregistrar oder direkt. Bei der Verschaffung Beschaffung und/oder Pflege von Internet-Domains wird cepharum Telution im Verhältnis zwischen dem Kunden Auftraggeber und der dem DENIC eG oder einer anderen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. Die unterschiedlichen Top-Level-Domains werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains, der zugehörigen Sub-Level Domains und der Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Soweit Top-Level-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten ergänzend die entsprechenden Vergabebedingungen der jeweiligen Organisation. Soweit .de-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten neben den DENIC- Domainbedingungen auch die DENIC-Domainbedingungen und die DENIC- Domainrichtlinien.
2. cepharum b) Telution hat auf die Domain-Vergabe solcher Stellen keinen Einfluss. cepharum Telution übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden dem Auftraggeber beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.
3. c) Der Kunde Auftraggeber garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf Markennamen, Firmen- und Namensrechte Namensrechten sowie des gewerblichen RechtsschutzRechtsschutzes. Der Kunde Auftraggeber versichert ferner, dass die beantragte Domain und/oder ihre Verwendung weder Straf- und/oder Bußgeldvorschriften verletzt noch gegen sonstige gesetzliche Regelungen verstößt. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung eines Domain-Namens durch den Kunden Auftraggeber oder mit Billigung des Kunden Auftraggebers beruhen, stellt der Kunde cepharum Auftraggeber Telution sowie die sonstigen im Rahmen des Registrierungsprozesses und der fortlaufenden Domain-Pflege eingeschalteten Personen vollumfänglich frei.
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Sources: Hosting Agreement