Diversity Musterklauseln

Diversity. 2.1. Die Hochschulen werden einen wertschätzenden Umgang mit Diversity weiter pflegen und zugleich Diskriminierungen in jeglicher Form entgegenwirken. Diversity beschreibt dabei die Verschiedenheit von Menschen hinsichtlich der im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) genannten Dimensionen (ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuelle Identität) ergänzt um die soziale Herkunft. Durch Diversity Polici- es, die unter anderem unter Beteiligung der Frauenbeauftragten zu entwickeln sind, sollen Potentiale aller Hochschulmitglieder zur Geltung gebracht und Kreativität und Problemlösungskompetenzen gestärkt werden. Diversity Policies sind Teil der Qualitätsentwicklung. Ein diversitätssensibles Studier- und Ar- beitsumfeld zu bieten, hat positive Effekte auf die Zufriedenheit aller Mitglieder und ihre Bindung an die Hochschule und stärkt die Hochschule im internationa- len Wettbewerb. 2.2. In einer zukünftigen Diversity-Strategie werden Maßnahmen zur Umsetzung von Diversity mit Maßnahmen zur Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit und Gender Mainstreaming im Sinne der Interdependenz von sozialen Katego- rien verzahnt.
Diversity. Weiterhin steht der AStA für eine otfene, bunte und inklusive Hochschule ein, die alle Menschen wertschätzt und unabhängig von ihrer individuellen Verschiedenheit gleich- berechtigt am Universitätsgeschehen teilhaben und teilnehmen lässt. Gender, kulturel- ler Hintergrund, Sprache, Alter, Behinderung und chronische Krankheit, sexuelle Orien- tierung, Religion, Lebensstil, familiäre Situation und soziale Herkunft dürfen nicht zu Nachteilen in der Universität oder der Gesellschaft führen. Dies ist über die Gleichbe- rechtigung und -stellung hinaus eine große Chance für alle Studierenden.
Diversity. Allgemeine Beschreibung des Ziels Ist-Zustand: Ziel-Zustand: Maßnahmen: Messbare Ziele:
Diversity. Der Aufsichtsrat strebt für seine Zusammensetzung im Hinblick auf Vielfalt (Diversity) die Berücksichtigung unterschiedli- cher beruflicher und internationa- ler Erfahrungen und insbesondere eine angemessene Beteiligung beider Geschlechter an. Bis zum 26. September 2027 sollen dem Aufsichtsrat mindestens zwei (2) Frauen angehören. Mindestens alle fünf Jahre soll der Aufsichtsrat die angemessene Beteiligung von Frauen im Aufsichtsrat überprüfen und eine neue angemessene Ziel- größe für die Beteiligung von Frauen für bis zu fünf Jahre festle- gen. (b) Diversity. The Supervisory Board aims for a diversified composition to reflect different professional and international experiences in- cluding, in particular, an appropri- ate membership of both genders. Until 26 September 2027, at least two (2) members of the Supervi- sory Board shall be female. At least every five) years thereafter, the Supervisory Board shall re- view the appropriate considera- tion of women in the Supervisory Board and shall determine an ap- propriate target for the share of women for up to five years.
Diversity. Es wird vom Verkäufer erwartet, Sourcing-Verfahren, Ziele, Berichte zu er- stellen und Maßnahmen zu ergreifen, um die Inanspruchnahme von von Minderheiten und Frauen geführten Lieferantenfirmen zu fördern. Der Ver- käufer unternimmt wirtschaftlich gerechtfertigte Anstrengungen, um die In- anspruchnahme von diesen von Minderheiten und Frauen geführten Liefe- rantenfirmen auf 5% oder mehr des Jahresumsatzes zu bringen, den der Verkäufer aufgrund dieses Auftrags durch den Käufer erzielen kann. Der Verkäufer ist hinsichtlich der Höhe der Ausgaben an diese von Minderhei- ten und Frauen geführten Lieferantenfirmen pro Quartal rechenschafts- pflichtig.