Differenzdeckung. Die bei der Waldenburger Versicherung AG abgeschlossene Hundehalterhaftpflichtversicherung besteht als Differenzdeckung prämienfrei bis zum Ablauf des noch beim Vorversicherer bestehenden Vertrages, längstens jedoch für die Dauer von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt des Eingangs des Versicherungsantrages bei der Waldenburger Versicherung AG. Zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns bei der Waldenburger Versicherung AG tritt der dort vereinbarte Versicherungsschutz des geschlossenen Vertrages in Kraft und die Differenzdeckung entfällt. Versichert sind nur solche Risiken, Gefahren und Leistungsbausteine, die im Vorvertrag versichert sind. Bezogen auf diese Risiken, Gefahren und Leistungsbausteine ergänzt die Differenzdeckung den Versicherungsschutz aus dem Vorvertrag um Leistungen, die im Vorvertrag nicht enthalten sind, aber in dem mit der Waldenburger Versicherung AG geschlossenen Vertrag versichert sind. A1-6.18.1 Erstattet werden Leistungen aus der Differenzdeckung nur, wenn aus der Deckung des Vorvertrags keine oder nur eine begrenzte Leistung beansprucht werden kann. Erstattet wird im Schadenfall maximal die vereinbarte Höchstentschädigung unter Berücksichtigung der vertragliche vereinbarten Entschädigungsgrenzen und Selbstbeteiligungen. Bei der Berechnung der Leistung aus der Differenzdeckung werden die vom Vorversicherer bereits gezahlten oder zu erbringenden Leistungen berücksichtigt, sodass keine doppelte Entschädigung erfolgt. A1-6.18.2 Ausgeschlossen von der Erweiterung der Differenzdeckung sind, a) Änderungen des Vorvertrages nach Antragstellung dieses Versicherungsvertrages b) Leistungen bei ganz oder teilweiser Verweigerung des Versicherungsschutzes des Vorversicherers wegen Nichtzahlung des Beitrages, vorsätzlicher Herbeiführung des Versicherungsfalles, Arglist, anderen Pflichtverletzungen (Verletzung von Anzeigepflichten, Pflichten bei Gefahrerhöhung, anderen Obliegenheiten). c) Leistungen bei Streitigkeiten über das Bestehen oder den Umfang der Leistungspflicht des Vorversicherers in Fällen des fehlenden Versicherungsschutzes oder in anderen Fällen. Dies gilt nicht, wenn der mit uns vereinbarte Vertrag insoweit weitergehenden Versicherungsschutz bietet als der Vorvertrag oder wenn die Leistungspflicht des Vorversicherers durch den Versicherungsnehmer nachgewiesen wird. (Vorversicherer bestätigt seine Leistungspflicht, verbindliche Entscheidung des Ombudsmanns oder rechtskräftiges Urteil). d) Selbstbeteiligungen des Vorvertrages e) Leistungen, auf die der Versicherungsnehmer gegenüber dem Vorversicherer einseitig oder im Rahmen eines Vergleichs mit dem Vorversicherer verzichtet hat.
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Sources: Hundehalterhaftpflichtversicherung
Differenzdeckung. Die bei der Waldenburger Versicherung AG abgeschlossene Hundehalterhaftpflichtversicherung Privathaftpflichtversicherung besteht als Differenzdeckung prämienfrei bis zum Ablauf des noch beim Vorversicherer bestehenden Vertrages, längstens jedoch für die Dauer von 12 6 Monaten ab dem Zeitpunkt des Eingangs des Versicherungsantrages bei der Waldenburger Versicherung AG. Zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns bei der Waldenburger Versicherung AG tritt der dort vereinbarte Versicherungsschutz des geschlossenen Vertrages in Kraft und die Differenzdeckung entfällt. Versichert sind nur solche Risiken, Gefahren und Leistungsbausteine, die im Vorvertrag versichert sind. Bezogen auf diese Risiken, Gefahren und Leistungsbausteine ergänzt die Differenzdeckung den Versicherungsschutz aus dem Vorvertrag um Leistungen, die im Vorvertrag nicht enthalten sind, aber in dem mit der Waldenburger Versicherung AG geschlossenen Vertrag versichert sind.
A1-6.18.1 6.32.1 Erstattet werden Leistungen aus der Differenzdeckung nur, wenn aus der Deckung des Vorvertrags keine oder nur eine begrenzte Leistung beansprucht werden kann. Erstattet wird im Schadenfall maximal die vereinbarte Höchstentschädigung unter Berücksichtigung der vertragliche vertraglich vereinbarten Entschädigungsgrenzen und Selbstbeteiligungen. Bei der Berechnung der Leistung aus der Differenzdeckung werden die vom Vorversicherer bereits gezahlten oder zu erbringenden Leistungen berücksichtigt, sodass keine doppelte Entschädigung erfolgt.
A1-6.18.2 6.32.2 Ausgeschlossen von der Erweiterung der Differenzdeckung sind,
a) Änderungen des Vorvertrages nach Antragstellung dieses Versicherungsvertrages
b) Leistungen bei ganz oder teilweiser Verweigerung des Versicherungsschutzes des Vorversicherers wegen Nichtzahlung des Beitrages, vorsätzlicher Herbeiführung des Versicherungsfalles, Arglist, anderen Pflichtverletzungen (Verletzung von Anzeigepflichten, Pflichten bei Gefahrerhöhung, anderen Obliegenheiten).
c) Leistungen bei Streitigkeiten über das Bestehen oder den Umfang der Leistungspflicht des Vorversicherers in Fällen des fehlenden Versicherungsschutzes oder in anderen Fällen. Dies gilt nicht, wenn der mit uns vereinbarte Vertrag insoweit weitergehenden Versicherungsschutz bietet als der Vorvertrag oder wenn die Leistungspflicht des Vorversicherers durch den Versicherungsnehmer nachgewiesen wird. (Vorversicherer bestätigt seine Leistungspflicht, verbindliche Entscheidung des Ombudsmanns oder rechtskräftiges Urteil).
d) Selbstbeteiligungen des Vorvertrages
e) Leistungen, auf die der Versicherungsnehmer gegenüber dem Vorversicherer einseitig oder im Rahmen eines Vergleichs mit dem Vorversicherer verzichtet hat.
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Differenzdeckung. Die bei der Waldenburger Versicherung AG abgeschlossene Hundehalterhaftpflichtversicherung Privathaftpflichtversicherung besteht als Differenzdeckung prämienfrei bis zum Ablauf des noch beim Vorversicherer bestehenden Vertrages, längstens jedoch für die Dauer von 12 6 Monaten ab dem Zeitpunkt des Eingangs des Versicherungsantrages bei der Waldenburger Versicherung AG. Zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns bei der Waldenburger Versicherung AG tritt der dort vereinbarte Versicherungsschutz des geschlossenen Vertrages in Kraft und die Differenzdeckung entfällt. Versichert sind nur solche Risiken, Gefahren und Leistungsbausteine, die im Vorvertrag versichert sind. Bezogen auf diese Risiken, Gefahren und Leistungsbausteine ergänzt die Differenzdeckung den Versicherungsschutz aus dem Vorvertrag um Leistungen, die im Vorvertrag nicht enthalten sind, aber in dem mit der Waldenburger Versicherung AG geschlossenen Vertrag versichert sind.
A1-6.18.1 6.33.1 Erstattet werden Leistungen aus der Differenzdeckung nur, wenn aus der Deckung des Vorvertrags keine oder nur eine begrenzte Leistung beansprucht werden kann. Erstattet wird im Schadenfall maximal die vereinbarte Höchstentschädigung unter Berücksichtigung der vertragliche vereinbarten Entschädigungsgrenzen und Selbstbeteiligungen. Bei der Berechnung der Leistung aus der Differenzdeckung werden die vom Vorversicherer bereits gezahlten oder zu erbringenden Leistungen berücksichtigt, sodass keine doppelte Entschädigung erfolgt.
A1-6.18.2 6.33.2 Ausgeschlossen von der Erweiterung der Differenzdeckung sind,
a) Änderungen des Vorvertrages nach Antragstellung dieses Versicherungsvertrages
b) Leistungen bei ganz oder teilweiser teilweisen Verweigerung des Versicherungsschutzes des Vorversicherers wegen Nichtzahlung des Beitrages, vorsätzlicher Herbeiführung des Versicherungsfalles, Arglist, anderen Pflichtverletzungen (Verletzung von Anzeigepflichten, Pflichten bei Gefahrerhöhung, anderen Obliegenheiten).
c) Leistungen bei Streitigkeiten über das Bestehen oder den Umfang der Leistungspflicht des Vorversicherers in Fällen des fehlenden Versicherungsschutzes oder in anderen Fällen. Dies gilt nicht, wenn der mit uns vereinbarte Vertrag insoweit weitergehenden Versicherungsschutz bietet als der Vorvertrag oder wenn die Leistungspflicht des Vorversicherers durch den Versicherungsnehmer nachgewiesen wird. (Vorversicherer bestätigt seine Leistungspflicht, verbindliche Entscheidung des Ombudsmanns oder rechtskräftiges Urteil).
d) Selbstbeteiligungen des Vorvertrages
e) Leistungen, auf die der Versicherungsnehmer gegenüber dem Vorversicherer einseitig oder im Rahmen eines Vergleichs mit dem Vorversicherer verzichtet hathaben.
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