Deckungszusage Musterklauseln

Deckungszusage. Der Versicherer bestätigt den Umfang des für den gemeldeten Rechtsschutzfall beste- henden Versicherungsschutzes. Wenn die versicherte Person schon vor der Rechtsschutz- bestätigung Maßnahmen ergreift, die Kosten auslösen, trägt der Versicherer solche Kos- ten nur im Rahmen des bestätigten Versicherungsumfanges.
Deckungszusage. Wir bestätigen den Umfang des für den gemeldeten Rechtsschutzfall beste- henden Versicherungsschutzes. Wenn der Versicherte schon vor der Rechtsschutzbestätigung Maßnahmen ergreift, die Kosten auslösen, tragen wir solche Kosten nur im Rahmen des bestätigten Versicherungsumfanges.
Deckungszusage. Der Versicherer bestätigt den Umfang des für den Rechtsschutzfall bestehenden Versicherungsschutzes. Ergreift der Versicherungsnehmer Maßnahmen zur Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen, bevor der Versicherer den Umfang des Rechtsschutzes bestätigt, und entstehen durch solche Maßnahmen Kosten, trägt der Versicherer nur die Kosten, die er bei einer Rechtsschutzbestätigung vor Einleitung dieser Maßnahmen zu tragen hätte.
Deckungszusage. Wir bestätigen den Umfang des für den Rechtsschutzfall bestehenden Versicherungs- schutzes. Ergreifen Sie Maßnahmen zur Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen, bevor wir den Umfang des Rechtsschutzes bestätigen, und entstehen durch solche Maßnahmen Kosten, tragen wir nur die Kosten, die wir bei einer Rechtsschutzbestä- tigung vor Einleitung dieser Maßnahmen zu tragen hätten.
Deckungszusage. Die Versicherungsschutzzusage wird durch die NRV erteilt. Die Unterhändler richten ihre Schadenmeldung direkt an die NRV.