Datenexport Musterklauseln

Datenexport. Ein Datenexport aus der beim Auftragnehmer eingesetzten Verwaltungssoftware, der über die bereitge- stellten Reports als Teil der Sicherheitsdokumentation hinausgeht, ist nicht Bestandteil der zu erbrin- genden Leistungen. Sofern auf Nachfrage ein Datenexport durch den Auftragnehmer erbracht wird, be- steht jedoch kein Anspruch auf die Verwendung einer spezifischen Verwaltungssoftware oder einer spezifischen Softwareversion.
Datenexport. Sie dürfen weder (i) Daten über die Exportfunktion exportieren, die in die Software integriert ist, (ii) noch über die Software-Schnittstelle extrahieren (z. B. durch „Screen-Scraping”) oder (iii) anderweitig etwaige Daten aus den UPS Datenbanken exportieren und diese Daten zum Vergleichen von Transportsätzen oder Lieferzeiten mit den Transportsätzen oder Lieferzeiten von Dritten nutzen, die nicht UPS Parteien sind.
Datenexport. Die Datenverarbeitung findet ausschließlich im Bereich der Republik Österreich, einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum statt. Jede Verlagerung in ein sonstiges Land („Drittland“) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verantwortlichen und darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen für Datenexporte in Drittländer (Art. 44 bis 50 DSGVO) erfüllt sind.
Datenexport. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, die im Dienst gespeicherten Kundendaten in einem strukturierten und mit Standardsoftware lesbaren Format herunterzuladen.
Datenexport. Die Datenverarbeitung findet ausschließlich im Bereich der Bundesrepublik Deutschland, einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in einem Staat statt, dessen Datenschutzniveau die Europäische Kommission per Angemessenheitsbeschluss als dem europäischen angemessen beurteilt hat. Darüber hinaus bedarf jede Verlagerung in ein sonstiges Land („Drittland“) der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers und darf erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen für Datenexporte in Drittländer (Art. 44 bis 50 DSGVO) erfüllt sind.
Datenexport. FOXTAG bietet dem Kunden im Rahmen der im Firmen-Account angebotenen Export-Funktionen die Möglichkeit, in Foxtag verwaltete Daten wie z.B. Anlagendaten zu exportieren im CSV- Format. Ein darüber hinaus gehender Anspruch auf Datenexport besteht nicht.
Datenexport. Um eine reibungslose, kostengünstige und möglichst fehlerfreie Produktion Ihrer Drucksachen zu gewährleisten, können Sie folgende Dateiformate anliefern: .jpg, .tiff, .eps, oder .pdf. Sollte es Ihnen dennoch nicht möglich sein, die gewünschten Dateiformate zu erstellen, können Sie auch verschiedene "offene Daten" (z.B. .psd, .ai, .ind, .fh, .qxp, .cdr) senden. Liefern Sie hier bitte unbedingt Bilder mit und wandeln Sie Schriften in Pfad um. Bitte berücksichtigen Sie dabei, dass wir bei all diesen Formaten zur Sicherheit eine Druckfreigabe benötigen (ein Auszug Ihrer Datei wird Ihnen zur Freigabe zugeschickt, evtl. auch per Fax oder e-Mail). Bitte haben Sie Verständnis, dass wir die Umwandlung je nach Aufwand berechnen müssen. Über die Kosten informieren wir Sie im Voraus. Der Auftrag kann erst nach Fragabe zum Druck eingeplant werden.
Datenexport. Nachrichten können aus dem aktiven Archiv oder vom Aufbewahrungsort für den Vernichtungsstopp aus juristischen Überlegungen („Legal Hold“) in PST-Dateien exportiert werden. Das System erstellt wegen Dateigrößebeschränkungen, falls nötig, mehrere PST-Dateien.