Contango Musterklauseln

Contango. Wenn der Preis des kurzfristig fälligen Rohstoffkontrakts niedriger ist als der Preis des längerfristigen Rohstoffkontrakts, dann wird der Markt für diese Kontrakte als in einer „Contango“-Situation bezeichnet. Erfolgt der Rollprozess, wenn der Preis eines Rohstoffkontrakts in Contango ist, führt dies zum Kauf eines längerfristigeren Rohstoffkontrakts mit kleinerer Menge, aber zum selben Betrag. „Rollen“ kann einen Rohstoffindex auf zweierlei Weise beeinflussen: Erstens, wenn der Rohstoffindex synthetisch als Folge des Rollprozesses mehr Rohstoffkontrakte besitzt, diese aber einen niedrigeren Preis haben (Backwardation), ist der Gewinn oder Verlust aus den neuen Positionen bei einer bestimmten Bewegung in den Preisen der Rohstoffkontrakte größer als es der Fall wäre, wenn der Rohstoffindex dieselbe Anzahl von Rohstoffkontrakten wie vor dem Rollprozess besessen hätte. Umgekehrt, wenn der Rohstoffindex synthetisch als Folge des Rollprozesses weniger Rohstoffkontrakte besitzt, diese aber einen höheren Preis haben (Contango), ist der Gewinn oder Verlust aus den neuen Positionen bei einer bestimmten Bewegung in den Preisen der Rohstoffkontrakte niedriger als es der Fall wäre, wenn der Rohstoffindex dieselbe Anzahl von Rohstoffkontrakten wie vor dem Rollprozess besessen hätte. Diese Unterschiede in den Mengen der verkauften und gekauften Kontrakte können sich positiv oder negativ auf den Stand des Rohstoffindex auswirken. Auch wenn einige der im Referenzindex enthaltenen Rohstoffkontrakte in der Vergangenheit anhaltende Backwardation-Situationen erlebt haben, besteht nicht immer eine Backwardation-Situation. Zweitens, ein Rohstoffindex verkauft synthetisch einen kurzfristig fälligen Rohstoffkontrakt kurz vor dessen Auslaufen und kauft den längerfristigeren Rohstoff. In einem Contango-Markt haben längerfristige Rohstoffkontrakte höhere Preise als kurzfristig fällige Rohstoffkontrakte. Ohne wesentliche Marktänderungen wird erwartet, dass die Preise der längerfristigen Rohstoffkontrakte, die ein Rohstoffindex synthetisch kauft und hält, im Laufe der Zeit bis kurz vor ihrem Auslaufen fallen, was aber nicht der Fall sein muss. Der erwartete Rückgang beim Preis dieser längerfristigen Rohstoffkontrakte kurz vor deren Auslaufen kann zu einem potenziellen Rückgang im Stand des Rohstoffindex führen. Umgekehrt wird in einem Backwardation-Markt, wo die Preise kurzfristig fälliger Rohstoffkontrakte höher sind als die längerfristiger Rohstoffkontrakte, ohne wesentliche Marktä...
Contango. Wenn der Preis des kürzer laufenden Rohstoff-Kontrakts unter dem Preis des länger laufenden Futures Kontrakts liegt, wird der Markt für solche Kontrakte als "Contango"- Markt bezeichnet (Gegenteil von "Backwardation"-Markt (wenn der Preis des kürzer laufenden Rohstoff-Kontrakts über dem Preis des länger laufenden Futures Kontrakts liegt)). Sollte der Rollprozess erfolgen, wenn der Preis des Rohstoff Kontrakts in Contango notiert, wird ein entsprechend kleinerer Anteil an dem länger laufenden Fu- tures Kontrakt erworben. Das Rollen von Kontrakten in einem Contango-Markt kann, abgesehen von sonstigen Erwägungen, zu einer negativen "Rollrendite" führen, was sich negativ auf den Stand des Rohstoffindex auswirken kann, der mit diesem Kontrakt ver- bunden ist.

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  • Anhänge Die folgenden Anhänge sind Bestandteil dieser Anlage 3:

  • Mängelrüge Außer bei Verbrauchern ist die Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsansprüche die Erhebung einer unverzüglichen und schriftlich detaillierten und konkretisierten Mängelrüge innerhalb von 14 Werktagen nach Erkennbarkeit des Mangels.

  • Qualitätsmanagement Der Lieferant verpflichtet sich zur permanenten Anwendung eines wirksamen Qualitätsmanage- mentsystems, das entsprechend seiner Struktur und Betriebsgröße auf der Basis der aktuellen Re- vision von IATF 16949/ VDA 6.1 oder vergleichbar aufgebaut und zumindest gem. DIN EN ISO 9001 in der gültigen Ausgabe zertifiziert wurde. Die Anforderungen des Zertifizierungsstandards, erweitert um die Forderungen dieser QSV, müssen in das Qualitätsmanagementsystem (QMS) des Lieferan- ten implementiert werden. Inhalte dieser QSV widerspiegeln die Ansprüche des Bestellers, der IATF 16949 und die kunden- spezifischen Zusatzanforderungen der Kunden des Bestellers (CSR) an das Qualitätsmanagement- system der Lieferanten (s. Anlage 1 zur Information). Der Lieferant verpflichtet sich das Bewusstsein seiner Mitarbeiter in Bezug auf Produktkonformität, Produktsicherheit, sowie auch das ethische Verhalten zu fördern. Die notwendige Qualifikation des Fach- und Prüfpersonals ist durch regelmäßige Schulungsmaßnahmen aufrechtzuerhalten. Die not- wendigen Arbeitsanweisungen und Vorgabedokumente müssen den Mitarbeitern am Arbeitsplatz zur Verfügung stehen. Der Lieferant muss die Anforderungen des VDA-Bandes Produktintegrität einhalten und umsetzen. Die Benennung und Qualifizierung eines Produktsicherheits- und Konformitätsbeauftragten (Product Safety and Conformity Representative = PSCR) ist verpflichtend. Die Wirksamkeit seines Herstellprozesses überprüft der Lieferant in einem jährlichen Selbstaudit gemäß der Richtlinie VDA 6.3 (Prozessaudit) und VDA 6.5 (Produktaudit) bzw. nach der jeweiligen kundenspezifischen Vorgabe (s. Anlage 1). Der Besteller behält sich das Recht vor, Nachweise zu den durchgeführten Audits einzufordern.

  • Abwerbeverbot Während der Vertragsdauer sowie achtzehn

  • Risikohinweise Vor der Entscheidung über den Kauf von Anteilen an dem Fonds sollten Anleger die nachfol- genden Risikohinweise zusammen mit den anderen in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Informationen sorgfältig lesen und diese bei ihrer Anlageentscheidung berücksichtigen. Der Eintritt eines oder mehrerer dieser Risiken kann für sich genommen oder zusammen mit an- deren Umständen die Wertentwicklung des Fonds bzw. der im Fonds gehaltenen Vermögens- gegenstände nachteilig beeinflussen und sich damit auch nachteilig auf den Anteilwert aus- wirken. Veräußert der Anleger Anteile an dem Fonds zu einem Zeitpunkt, in dem die Kurse der in dem Fonds befindlichen Vermögensgegenstände gegenüber dem Zeitpunkt seines Anteiler- werbs gefallen sind, so erhält er das von ihm in den Fonds investierte Kapital nicht oder nicht vollständig zurück. Der Anleger könnte sein in den Fonds investiertes Kapital teilweise oder in Einzelfällen sogar ganz verlieren. Wertzuwächse können nicht garantiert werden. Das Ri- siko des Anlegers ist auf die angelegte Summe beschränkt. Eine Nachschusspflicht über das vom Anleger investierte Kapital hinaus besteht nicht. Neben den nachstehend oder an anderer Stelle des Prospekts beschriebenen Risiken und Unsicherheiten kann die Wertentwicklung des Fonds durch verschiedene weitere Risiken und Unsicherheiten beeinträchtigt werden, die derzeit nicht bekannt sind. Die Reihenfolge, in der die nachfolgenden Risiken aufgeführt werden, enthält weder eine Aussage über die Wahr- scheinlichkeit ihres Eintritts noch über das Ausmaß oder die Bedeutung bei Eintritt einzelner Risiken.