Computer-Software. Die Wiederbeschaffungskosten von privat genutzter Computer-Software bis EUR 500,00 werden ersetzt, wenn es sich um einen ersatzpflichtigen Schaden im Sinne von Art. 20 handelt.
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Sources: Allgemeine Bedingungen Für Die Haushaltversicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Haushaltversicherung