Börsennotierung und Handel Musterklauseln

Börsennotierung und Handel. Eine Zulassung zum Handel oder eine Börsennotierung der Wertpapiere ist nicht beabsichtigt.
Börsennotierung und Handel. Euro TLX (Borsa Italiana) Der Ausgabepreis beträgt USD 100,00 (zuzüglich Aufschlag auf den Ausgabepreis in Höhe von USD 1,50). Die im Ausgabepreis enthaltenen produktspezifischen Einstiegskosten betragen USD 3,57. Diese Kosten werden auf der Grundlage des oben genannten Ausgabepreises berechnet; für alle Kosten zum Zeitpunkt des Kaufs der Wertpapiere ist die Kostenoffenlegung gemäß der Richtlinie 2014/65/EU und der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 der Kommission (MiFID II Kostenof- fenlegung) maßgeblich. Die Berechnung der Kosten kann sich während der Laufzeit der Wertpapiere ändern. Die MiFID II Kostenoffenlegung umfasst auch nicht-produktspezifische Kosten, die dem Anleger von einer dritten Partei in Rechnung gestellt werden können und die von der dritten Partei gesondert offengelegt werden müssen. Die maximale Vertriebsprovision beträgt bis zu 1,00 % bezogen auf den Berechnungsbetrag. Hinsichtlich eines Angebots im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), können die Wertpapiere im Rahmen der nachfolgend erteilten Zustimmung zur Nutzung des Prospekts von dem Anbieter und/oder weiteren Kreditinstituten, die nachfolgend die Produkte weiterverkaufen oder endgültig platzieren, außerhalb des Anwendungsbereichs des Artikel 1 der Prospektverordnung in Deutschland (der/die "Angebotsstaat(en)") während des Zeitraums beginnend ab dem für den jeweiligen Ange- botsstaat maßgeblichen Angebotsbeginn (jeweils einschließlich) bis (voraussichtlich) zum Laufzeit- ende der Wertpapiere (einschließlich) (die "Angebotsfrist") öffentlich angeboten werden.
Börsennotierung und Handel. Frankfurter Wertpapierbörse Ausgabepreis, Gebühren und Provisionen Der Ausgabepreis beträgt 100,00 %. Die im Ausgabepreis enthaltenen produktspezifischen Einstiegskosten betragen 1,90 %. Diese Kos- ten werden auf der Grundlage des oben genannten Ausgabepreises berechnet; für alle Kosten zum Zeitpunkt des Kaufs der Wertpapiere ist die Kostenoffenlegung gemäß der Richtlinie 2014/65/EU und der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 der Kommission (MiFID II Kostenoffenlegung) maßgeblich. Die Berechnung der Kosten kann sich während der Laufzeit der Wertpapiere ändern. Die MiFID II Kostenoffenlegung umfasst auch nicht-produktspezifische Kosten, die dem Anleger von einer dritten Partei in Rechnung gestellt werden können und die von der dritten Partei gesondert offengelegt werden müssen. Die maximale Vertriebsprovision beträgt 1,10 % bezogen auf den Nominalbetrag. Aufgelaufene Stückzinsen werden nicht im Verkaufspreis der Wertpapiere berücksichtigt und werden separat ab- gerechnet (sogenanntes "clean pricing"). Hinsichtlich eines Angebots im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), können die Wertpapiere im Rahmen der nachfolgend erteilten Zustimmung zur Nutzung des Prospekts von dem Anbieter und/oder weiteren Kreditinstituten, die nachfolgend die Produkte weiterverkaufen oder endgültig platzieren, außerhalb des Anwendungsbereichs des Artikel 1 der Prospektverordnung in Österreich und Deutschland (der/die "Angebotsstaat(en)") während des Zeitraums beginnend ab dem für den jeweiligen Angebotsstaat maßgeblichen Angebotsbeginn (jeweils einschließlich) bis (voraussicht- lich) zum Laufzeitende der Wertpapiere (einschließlich) (die "Angebotsfrist") öffentlich angeboten werden.