Bewerbungen Musterklauseln

Bewerbungen. Sie können sich auf elektronischem Wege, insb. via E-Mail, bei unserem Unternehmen bewerben. Ihre Angaben werden wir selbstverständlich ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Bewerbung verwenden und nicht an Dritte weitergeben. Bitte beachten Sie, dass unverschlüsselt übersandte E-Mails nicht zugriffsgeschützt übermittelt werden. Ihre personenbezogenen Daten werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens sofort gelöscht, bzw. nach maximal 6 Monaten, sofern Sie uns nicht ausdrücklich Ihre Einwilligung für eine längere Speicherung Ihrer Daten erteilt haben oder es zu einem Vertragsschluss gekommen ist. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 a, b und f DSGVO sowie § 26 BDSG. Eine Übermittlung Ihrer Daten an Dritte findet grundsätzlich nicht statt, es sei denn, wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, oder die Datenweitergabe ist zur Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich oder Sie haben zuvor ausdrücklich in die Weitergabe Ihrer Daten eingewilligt.
Bewerbungen. Es haben sich keine Schwerbehinderten beworben Es haben sich folgende Schwerbehinderte beworben: Geeignete Bewerbungen liegen nicht vor. Folgende Bewerbungen wurden vorgelegt und in die Auswahl einbezogen:
Bewerbungen. In Australien bzw. in Neuseeland bestehen die Bewerbungsunterlagen aus einem Bewerbungsschreiben («cover letter») und den Berufserfahrungen sowie Qualifikationen («resume»). Falls ein Arbeitgeber auch die Diplome und Zeugnisse sehen will, wird dies im Stelleninserat ausdrücklich erwähnt. Ansonsten nehmen Sie die vollständigen Unterlagen zum Bewerbungsgespräch mit. Das Bewerbungsschreiben darf nicht länger als zwei Seiten sein. Es soll Werbung für Sie machen und Ihre guten Englischkenntnisse widerspiegeln. Erwähnen Sie, welche konkreten Berufserfahrungen Sie haben, warum Sie sich gerade für diese Stelle bewerben, und welchen Mehrwert Sie dem Unternehmen bringen können. Verzichten Sie auf persönliche Angaben wie Nationalität, Geburtsdatum oder Religion. Auch ein Foto gehört nicht in ein Bewerbungsdossier in Australien/Neuseeland. Es empfiehlt sich, den «resume» aufzugliedern, z.B. in Education (Ausbildung), Work experience (Berufserfahrung), Skills (Kenntnisse/Fähigkeiten) und evt. Interests (Hobbies). Unter «Interests» werden je nach Job z.B. teambildende Fähigkeiten gern gesehen (z.B. Gruppensportarten). Empfehlungsschreiben und Referenzpersonen («referees») haben in Australien/Neuseeland einen hohen Stellenwert. Listen Sie am Schluss die Personen auf, welche eine positive Empfehlung für Sie abgeben könnten oder vermerken Sie, dass Sie Referenzpersonen angeben können. Wichtig ist, dass sie diese Personen vorgängig informieren und diese genügend Englischkenntnisse haben. Empfehlungsschreiben werden vorgängig abgefasst (natürlich in Englisch) und der Bewerbung mitgegeben. Neuseeland Skilled Workers (Work Visa) Um in Neuseeland arbeiten zu dürfen, benötigen Sie ein Arbeitsvisum, das für 3 Jahre ausgestellt wird und verlängerbar ist. Bei der Antragstellung müssen Sie ein Jobangebot eines neuseeländischen Arbeitgebers nachweisen. Dieser muss gegenüber der Einwanderungsbehörde sicherstellen, dass für Ihre Stelle kein neuseeländischer Kandidat zur Verfügung steht. Gute Chancen haben Sie, wenn Ihr Beruf bzw. Ihre Spezialisierung in einer der beiden Skill Shortage Lists aufgeführt ist. Auch im Rahmen dieser befristeten Aufenthaltsgenehmigung werden bereits eine stabile Gesundheit und Sprachkenntnisse gefordert, die allerdings nur bei der Einwanderung offiziell nachgewiesen werden müssen. Für die nötigen Englischkenntnisse kann ein nicht länger als zwei Jahre zurückliegendes IELTS-Zertifikat vorgelegt werden oder aber der Nachweis, dass man in Neuseeland oder sonstw...
Bewerbungen. Für Beamtinnen und Beamte, die sich um eine ausgeschriebene Stelle oder um eine andere Funktion bewerben, einschließlich Interessen­ bekundungsverfahren.
Bewerbungen. Wenn sie uns per E-Mail oder Post Ihre Bewerbungen zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus den Unterlagen inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten, sowie ihre Bewerbungsunterlagen, zwecks Bearbeitung der Bewerbung bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihrer Einwilligung weiter. Spätestens 6 Monate nach Besetzung der Stelle werden ihre angegebenen und übermittelten Daten gelöscht.
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  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen für den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Die ALTE LEIPZIGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und die Daten- verarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungsprogrammen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versicherungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungs- vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungs- zwecken genutzt werden dürfen.

  • Verwahrung Im Rahmen des Depotvertrags verwahrt die USB die Anteile oder Aktien des Anlegers an den Fonds sowie sonstige Wertpapiere, soweit diese von der USB für verwahrfähig erklärt wurden. Außerdem erbringt die USB die in den Bedingungen für UnionDepots und in den Sonderbedingungen beschriebenen Dienstleistungen.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • Reservierungen 2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Xxxx zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1.1 und