Betrieb und Wartung Musterklauseln

Betrieb und Wartung. 12.1. Sollte die Integrität des weSystems Netzwerkes oder des eines Partners beeinträchtigt, geschädigt oder unterbrochen sein, wird weSystems die Störungsbeseitigung einleiten und koordinieren, zu der ein Abschalten einiger oder sämtlicher Dienste gehören kann. Außer in Notfällen wird weSystems oder ein Partner den Kunden zuvor über die Störungsbeseitigung informieren.
Betrieb und Wartung. 5.1 Betrieb und Wartung der Anlage bis zur Hausübergabedose bzw. dem Hausübergabepunkt obliegt dem Verein Kabel-TV- Admont.
Betrieb und Wartung a) Betrieb und Wartung der Anlage bis zur Steckdose des Kunden und dem Modem obliegen Kuf- Net. Eingriffe in die Anlage (z.B. Errichtung, Verlegung oder Entfernung von Anschlüssen, Stö- rungsbehebungen, Wartungen etc.) dürfen nur von KufNet oder deren Beauftragten vorgenom- men werden. Der Kunde hat wahrgenommene Störungen der Anlage an KufNet zu melden und dem Beauftragten von KufNet den Zutritt zur Anlage zur Störungsbehebung und Durchführung von Wartungsarbeiten zu ermöglichen.
Betrieb und Wartung. 5.1 Betrieb und Wartung der Anlage bis zur Steckdose des Kunden und dem Modem obliegen SBM. Eingriffe in die Anlage (z.B. Errichtung, Verlegung oder Entfernung von Anschlüssen, Störungsbehebungen, Wartungen etc.) dürfen nur von SBM vorgenommen werden. Der Kunde hat wahrgenommene Störungen der Anlage an SBM zu melden und dem Beauftragten der SBM den Zutritt zur Anlage zum Zwecke von Überprüfungen, Störungsbehebungen und Durchführung von Wartungsarbeiten zu ermöglichen.
Betrieb und Wartung. 5.1. Betrieb und Wartung der Kabelfernsehanlage erfolgen durch die GESELLSCHAFT entsprechend der jeweiligen Installationsweise entweder bis zum Hausübergabepunkt oder bis zur Kundensteckdose (bei mehreren Anschlussmöglichkeiten erfolgt hier die Wartung bis zum Eingang der wohnungsinternen Verteil- bzw. Verstärkereinrichtung). Der Kunde wird von ihm wahrgenommene Störungen der Kabelfernsehanlage unverzüglich der GESELLSCHAFT melden und den Beauftragten der GESELLSCHAFT nach vorheriger Abstimmung den Zutritt zur Kabelfernsehanlage zum Zwecke der Wartung ermöglichen. Die Einrichtungen (Antennensteckdosen, Verteiler etc.) müssen frei zugänglich sein.
Betrieb und Wartung. Betrieb und Wartung der Hausnetzanlage bis zur Teilnehmersteckdose obliegen der Firma Television. Der Kunde hat wahrgenommene Störungen des Empfangs an die Firma Television zu melden. Den Zutritt zur Anlage der Störungsbehebung und Durchführung von Wartungsarbeiten ist zu tagesüblichen Zeiten zu ermöglichen. Die Mieter sind, auch wenn sie selbst keinen Vertrag mit der Firma Television Bleicherode GmbH wünschen, gemäß Wohnungsmietvertrag verpflichtet, nach Voranmeldung den Televisionsmitarbeitern den Zutritt zu den Bauteilen der Hausverteilanlage zu gestatten und die Erneuerung der Steckdosen und Steigleitungen zu dulden. Das kann auch eine Rechtspflicht zur Umstellung von Mobiliar beinhalten (§ 541 a BGB). Die Mitarbeiter der Firma Television Bleicherode GmbH beheben alle Störungen in der Hausverteilanlage innerhalb von 24 Stunden nach Meldung. Die Firma übernimmt jedoch keine Verantwortung für Störungen, die durch Elektro- Netzausfälle oder sonstige nicht durch die Firma beeinflussbare Ursachen hervorgerufen werden. Sie berechtigen nicht zur Minderung des Entgeltes. Der Kunde hat jedoch Kosten für die Störungsbehebung bzw. Inanspruchnahme an die Firma gesondert zu bezahlen, wenn eine Störung in seinem räumlichen Bereich durch ihn selbst oder Dritte verursacht wird (z.B. Beschädigung der Kabelfernsehanlage, -leitung oder –Errichtung) oder wenn die Störung nicht in der Anlage selbst liegt (z.B. defektes Empfangsgerät bzw. Anschlusskabel).
Betrieb und Wartung. Während des Feldtests ist der Testbetrieb zur Nutzung installierter Testobjekte für ihre vorgesehenen Zwecke berechtigt und verpflichtet. Der Testbetrieb ist für den täglichen Betrieb der Testobjekte verantwortlich und hat: (a) die Testobjekte in verantwortlicher Weise zu unterhalten (vorbehaltlich Ziffer 7 betreffend Eigentum), und (b) die Funktion der Testobjekte laufend zu überwachen. Der Testbetrieb wird Anweisungen von DeLaval betreffend den Betrieb, die Wartung und die Überwachung der Testobjekte befolgen. Sollten Ausfälle oder sonst Abweichungen von normalem Betrieb und normaler Funktion der Testobjekte beobachtet werden, wird der Testbetrieb dies der benannten Kontaktperson von DeLaval unverzüglich berichten. Im Falle eines Ausfalls der Testobjekte oder einer durch Testobjekte verursachten Störung der Betriebsabläufe des Testbetriebs ist DeLaval verpflichtet, unverzüglich wirtschaftlich angemessenem Aufwand zur Behebung etwaiger Fehler in den Testobjekten zu betreiben, um etwaige negative Auswirkungen auf die Betriebsabläufe des Testbetriebes zu minimieren.
Betrieb und Wartung. 5.1. Betrieb und Wartung der Kabelfernsehanlage erfolgen durch die GESELL- SCHAFT entsprechend der jeweiligen Installationsweise entweder bis zum Haus- übergabepunkt oder bis zur Teilnehmersteckdose (bei mehreren Anschlussmög- lichkeiten erfolgt hier die Wartung bis zum Eingang der wohnungsinternen Verteil- bzw. Verstärkereinrichtung). Der Teilnehmer wird von ihm wahrgenommene Störungen der Kabelfernsehanlage unverzüglich der GESELLSCHAFT melden und den Beauftragten der GESELLSCHAFT nach vorheriger Abstimmung den Zutritt zur Kabelfernsehanlage zum Zweck der Wartung ermöglichen.
Betrieb und Wartung. 6.1 Die Kommunikationsanlage steht im Eigentum der MCH. Ihr obliegen der Betrieb und die Wartung bis zum Übergabepunkt.
Betrieb und Wartung. Im Service ist die Aufrechterhaltung des aktuellen Betriebszustandes enthalten. Patch & Releasemanagement − A1 übernimmt für die Systemerhaltung bei Bedarf die Durchführung des Major Software Releasewechsels − Aktuell von A1 freigegebene Versionen von Stable Release, Minor Release werden beim Kunden eingespielt − Aktuell von A1 freigegebene Versionen von Hotfixes/Patches zur Behebung von möglichen „kritischen Incidents“ werden beim Kunden umgehend installiert/gepatcht Anpassungen/Erweiterungen Standard Features − Application Control − DHCP Service − DHCP Relay − DNS Forwarding − Quality of Service Einstellungen − Netzwerkanpassungen − User Authentication gegen Active Directory für VPN/Firewall Policies − Erweiterung der VLAN Netzwerkstruktur − IP-Adressänderungen / Subnet Mask Router Interface − Änderung der generellen Interfacekonfiguration − Hinzufügen/ändern/entfernen von ACLs − Änderung von NAT/PAT Eintragungen − Änderungen der Routingeinstellungen − LAN-Segmentierung (DMZ, mehrere VLANs, etc) Incident Management − Störungseingrenzung bei Hardware/Software Problemen (Remote oder mit "On Site" Unterstützung) − Wiederherstellung der Ausgangsituation im Kundennetzwerk Anpassungen/Erweiterungen Features gewählte Securitystufe − Basic Firewalling − URL Filter − VPN Client2Site − VPN Site2Site − SSL Interception − SSL VPN − User Authentication gegen Active Directory für VPN/Firewall Policies − Ausnahmen von URL-Filtern - IDS/IPS Änderungen am Ruleset Problem Management − Systematische Analyse von Wiederholungsstörungen − Nachhaltige Behebung von Fehlerursachen Port Anpassungen − Aktivierung oder Deaktivierung von Ports − Port up/down, Duplex − VLAN Portzuweisung − Portkonfiguration verschieben − Einrichtung eines zusätzlichen VLANs Zugriffe für Management Funktionen − SNMP, Managementsoftware Das A1 Kundenportal Mein A1 Business ist die zentrale Dateninformationsquelle. Das Portal stellt wichtige Informationen rund um den Service bereit.