Besitzwechsel. Wenn zwischen dem Netzkunden und dem Netzbetreiber keine gegenteiligen Vereinbarungen getroffen werden, geht die erworbene Anschlussleistung bei einem Verkauf der Kundenanlage auf den neuen Netzkun- den über. Bei Vermietung oder Verpachtung gilt für den Netzbetreiber grundsätzlich die Vermutung, dass der Bestand- nehmer berechtigt ist, die Anschlussleistung des Bestandgebers in vollem Umfang zu nutzen. Eine örtliche Übertragung der Anschlussleistung ist nur in dem, dem Netzkunden zustehenden Ausmaß mög- lich.
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Sources: Allgemeine Bedingungen Für Den Zugang Zum Verteilernetz
Besitzwechsel. Wenn zwischen dem Netzkunden und dem Netzbetreiber keine gegenteiligen Vereinbarungen Vereinba- rungen getroffen werden, geht die erworbene erworbe- ne Anschlussleistung bei einem Verkauf einer Übertragung der Kundenanlage auf den neuen Netzkun- den über. Bei Vermietung oder Verpachtung gilt für den Netzbetreiber grundsätzlich die Vermutung, dass der Bestand- nehmer Bestandnehmer berechtigt ist, die Anschlussleistung des Bestandgebers in vollem Umfang zu nutzen. Eine örtliche Übertragung der Anschlussleistung ist nur in dem, dem Netzkunden zustehenden Ausmaß mög- lich.
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Sources: Allgemeine Bedingungen Für Den Zugang Zum Verteilernetz Strom