Common use of Besitzwechsel Clause in Contracts

Besitzwechsel. a) Im Fall des Besitzwechsels (siehe § 6 X. Nr. 1.a AVBPflanze „Übergang des Vertrages auf den Nachfolger“), werden die übergehenden Ver- träge weiterhin im Prämiensystem „Secufarm Garant®“ fortgesetzt und so abgerechnet. Der Rechtsnachfolger kann für die verbleibende Vertragslaufzeit sowohl einen Jahresbonus als auch einen Laufzeit- bonus erhalten, soweit die Grundvoraussetzungen gem. III. Nr. 3 bis Nr. 5 erfüllt sind. b) Werden anlässlich des Besitzwechsels sämtliche Anbauflächen des Betriebes an einen anderen Nachfolgebewirtschafter abgegeben, er- halten Sie als ursprünglicher Versicherungsnehmer für das Vertrags- jahr in welchem der Besitzwechsel stattfindet, keinen Jahresbonus und für die von Ihnen entschädigungsfrei geführten Versicherungs- jahre auch keinen Laufzeitbonus. c) Besteht beim Rechtsnachfolger bereits ein Versicherungsverhältnis, innerhalb dessen die Verträge nach dem Prämiensystem „Secufarm®“ (siehe II. der Prämienbestimmung) abgerechnet werden; setzt sich in diesem Fall die Prämienberechnung – unter gleichzeitiger Been- digung des Prämiensystems „Secufarm Garant®“ – bei den überge- henden Verträgen nach dem Prämiensystem „Secufarm®“ (siehe II. der Prämienbestimmungen) fort. d) Werden anlässlich eines Besitzwechsels (siehe § 6 X. Nr. 1.a AVBPflan- ze) nicht sämtliche Anbauflächen des Betriebes an einen anderen Bewirtschafter abgegeben, wird der Vertrag für den bei Ihnen als Ver- sicherungsnehmer verbleibenden Teil weiterhin nach dem Prämien- system „Secufarm Garant®“ abgerechnet.

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Besitzwechsel. a) Im Fall des Besitzwechsels (siehe § 6 X. Nr. 1.a AVBPflanze „Übergang des Vertrages auf den Nachfolger“), werden die übergehenden Ver- träge weiterhin im Prämiensystem „Secufarm Garant®“ fortgesetzt und so abgerechnet. Der Rechtsnachfolger kann für die verbleibende Vertragslaufzeit sowohl einen Jahresbonus als auch einen Laufzeit- bonus erhalten, soweit die Grundvoraussetzungen gem. III. Nr. 3 bis Nr. 5 erfüllt sind. b) Werden anlässlich des Besitzwechsels sämtliche Anbauflächen des Betriebes an einen anderen Nachfolgebewirtschafter abgegeben, er- halten Sie als ursprünglicher Versicherungsnehmer für das Vertrags- jahr in welchem der Besitzwechsel stattfindet, keinen Jahresbonus und für die von Ihnen entschädigungsfrei geführten Versicherungs- jahre auch keinen Laufzeitbonus. c) Besteht beim Rechtsnachfolger bereits ein Versicherungsverhältnis, innerhalb dessen die Verträge nach dem Prämiensystem „Secufarm®“ (siehe II. der Prämienbestimmung) abgerechnet werden; setzt sich in diesem Fall die Prämienberechnung – unter gleichzeitiger Been- digung des Prämiensystems „Secufarm Garant®“ – bei den überge- henden Verträgen nach dem Prämiensystem „Secufarm®“ (siehe II. der Prämienbestimmungen) fort. d) Werden anlässlich eines Besitzwechsels (siehe § 6 X. Nr. 1.a AVBPflan- ze) nicht sämtliche Anbauflächen des Betriebes an einen anderen Bewirtschafter abgegeben, wird der Vertrag für den bei Ihnen als Ver- sicherungsnehmer verbleibenden Teil weiterhin nach dem Prämien- system „Secufarm Garant®“ abgerechnet. Bezirksdirektion Alzey ▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇ ▇ ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ Telefon: ▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇ Fax: ▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇ e-mail: ▇▇-▇▇@▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇.▇▇ Bezirksdirektion Berlin ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇-▇ ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ Telefon: 033762-7920 Fax: 033762-79299 e-mail: ▇▇-▇@▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇.▇▇ Bezirksdirektion Gießen ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇ ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ Telefon: ▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇ Fax: ▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇ e-mail: ▇▇-▇▇@▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇.▇▇ Bezirksdirektion ▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇-▇ ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ Telefon: ▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇ Fax: ▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇ e-mail: ▇▇-▇@▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇.▇▇ ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇-▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇ ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇ Telefon: ▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇ Telefon: ▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇ Telefon: ▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇ Telefon: ▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇ Fax: ▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇ Fax: ▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇ Fax: ▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇ Fax: ▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇ e-mail: ▇▇-▇▇@▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇.▇▇ e-mail: ▇▇-▇▇@▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇.▇▇ e-mail: ▇▇-▇@▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇.▇▇ e-mail: ▇▇-▇@▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇.▇▇ VEREINIGTE HAGEL 48

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