Beschränkung der Aussteller und Ausstellungsgüter Musterklauseln

Beschränkung der Aussteller und Ausstellungsgüter. Die Messe Berlin kann aus sachlich gerecht- fertigten Gründen, insbesondere wenn der zur Verfügung stehende Platz nicht aus- reicht, einzelne Aussteller von der Teilnah- me ausschließen sowie die Veranstaltung auf bestimmte Ausstellergruppen beschrän- ken, falls dies für die Erreichung des Veran- staltungszwecks erforderlich ist. Entspre- chendes gilt für die Ausstellungsgüter.