Bergung. Ist das versicherte Fahrrad nach einem Unfall von der Straße oder einem öffentlich befahrbaren Fahrradweg abgekommen, sorgt der Versicherer für seine Bergung und/oder Abtransport einschließlich Gepäck und übernimmt die hierdurch entste- henden Kosten bis zu 2.000 EUR. Sofern die Bergung behördlich angewiesen ist, übernimmt er die entstehenden Kosten in voller Höhe.
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Sources: Hausratversicherung, Hausratversicherung