Bergung Musterklauseln

Bergung. Ist das versicherte Fahrrad nach einem Unfall von der Straße oder einem öffentlich befahrbaren Fahrradweg abgekommen, sorgen wir für seine Bergung und/oder Abtransport einschließlich Gepäck und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis zu ▇.▇▇▇ €. Sofern die Bergung behördlich angewiesen ist, übernehmen wir die entstehenden Kosten in voller Höhe.
Bergung. Ist das versicherte Fahrrad nach einem Unfall von der Straße oder einem öffentlich befahrbaren Fahrradweg abgekommen, sorgt ▇▇▇▇▇▇ für seine Bergung und/oder Abtransport einschließlich Gepäck und übernimmt die hierdurch entstehenden Kosten bis zu 2.000 EURO. Sofern die Bergung behördlich angewiesen ist, über- nimmt ROLAND die entstehenden Kosten in voller Höhe.
Bergung. Ist das versicherte Fahrrad nach einem Unfall von der Straße oder einem öffentlich befahrbaren Fahrradweg abgekommen, sorgt der Versicherer für seine Bergung und/oder Abtransport einschließlich Gepäck und übernimmt die hierdurch entste- henden Kosten bis zu 2.000 EUR. Sofern die Bergung behördlich angewiesen ist, übernimmt er die entstehenden Kosten in voller Höhe.
Bergung. Ist das versicherte ▇▇▇▇▇▇▇ nach einem Unfall von der Straße oder einem öffentlich befahrbaren Radweg abgekommen, sorgt der helden.de-Schutzbrief für die Bergung und/oder Abtransport einschließlich Gepäck und übernimmt die hierdurch entstehenden Kosten bis zu 2.000 Euro. Sofern die Bergung behördlich angewiesen ist, übernimmt der helden.de-Schutzbrief die entstehenden Kosten in voller Höhe.
Bergung. Bergungskosten gelten Aufwendungen, um versicherte Sachen an denjenigen Ort zurückzuversetzen, an dem sie sich vor dem Schadenereignis befanden.
Bergung. Für Mopeds, Motorräder, Pkws, Kleintransporter und Packwagen mit einem zulässigen Höchstgewicht von bis zu 3.500 kg werden von der Versicherungsgesellschaft die Kosten für die Bergung des Fahrzeugs übernommen, das durch Umkippen oder Bodenun- gleichheiten liegen geblieben ist, vorausgesetzt, dass mit ihm normale Straßen befahren wurden. Die Deckung erfolgt bis maximal 450 €. Für alle sonstigen Fahrzeuge (mit einem zulässigen Höchstgewicht von über 3.500 kg) wird Deckung bis maximal 900 € geleistet.
Bergung. Vorausgesetzt, dass sie von einem gedeckten Schadensfall verursacht wurden, werden von der Versicherungsgesellschaft die Kosten für die Bergung der versicherten Gegen- stände und die Verluste übernommen, die sich in diesem Zusammenhang ergeben, ein- schließlich besteht Deckung für die Schäden in Zusammenhang mit den von Behörden oder dem Versicherten ergriffenen Maßnahmen zur Schadensbegrenzung. Von der Versicherungsgesellschaft werden ebenfalls die Kosten für die Bergung der ver- sicherten Gegenstände des Hausrats übernommen, wenn diese sichtlich von einem außerhalb der versicherten Wohnung eingetretenen Schadensfall bedroht sind und die Bergung erforderlich ist, um zu vermeiden, dass an ihnen Schaden verursacht wird. Versicherungssumme: Bis zu 100% der Versicherungssummen für Gebäude oder Umbauarbeiten und/oder Hausrat.
Bergung. Transport von Kadavern zum nächsten mit einem Fahrzeug oder anderen Trans- portmittel erreichbaren Ort. C Bei Eintritt eines versicherten Ereignisses übernimmt die ERV die Kosten bis maximal CHF 2000.–. D Kumulierte Rettungen • Bei Rettung von mehreren Tieren wird ab dem dritten Tier der Tarif um jeweils min- destens 20% reduziert. Wenn mehrere versicherte Tiere durch ein und dasselbe Schadenereignis verunfallen, sind die von der ERV zu bezahlenden Entschädigun- gen auf den Maximalanspruch von CHF 15 000.– beschränkt. Übersteigen die Ansprüche diesen Betrag, so wird diese Summe proportional aufgeteilt.
Bergung. Nach einem Unfall übernehmen wir je Versicherungsfall die Kosten für die Bergung des Rads und/oder den Abtransport einschließlich Gepäck bis 2.000 EUR. Sofern die Bergung behördlich angewiesen ist, über- nehmen wir die entstehenden Kosten in voller Höhe.
Bergung. Versichert sind Organisation und Kosten der Bergung eines von einer Strasse abgekomme- nen, versicherten Fahrzeugs.