Common use of Benchmark Clause in Contracts

Benchmark. Als Vergleichsgröße („Benchmark“) laut Vermögensverwaltungsvertrag gelten Indizes, die die Wertentwicklung real investierbarer Alternativen zur Digitalen Vermögensverwaltung abbilden. Dies sind: • Für die Risikoklasse 30 der Morningstar Category Average EUR Cautious Allocation • Für die Risikoklasse 50 der Morningstar Category Average EUR Moderate Balanced • Für die Risikoklasse 70 der Morningstar Category Average EUR Aggressive Balanced • Für die Risikoklasse 100 der Morningstar Category Average Global Flex-Cap Equity Die Referenzwährung für die Berechnung der Benchmark ist der Euro. Die Raisin Bank kann einseitig Änderungen an den Benchmarks vornehmen sowie neue Benchmarks einführen. Sie wird den Kunden darüber im Voraus in Kenntnis setzen.

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Sources: Vorvertragliche Informationen Und Allgemeine Geschäftsbedingungen, Vorvertragliche Informationen Und Allgemeine Geschäftsbedingungen

Benchmark. Als Vergleichsgröße („Benchmark“) laut Vermögensverwaltungsvertrag gelten Indizes, die die Wertentwicklung real investierbarer Alternativen zur Digitalen Vermögensverwaltung abbilden. Dies sind: • Für die Risikoklasse Geldmarkt der Morningstar Category Average EUR Money Market • Für die Risikoklasse 30 der Morningstar Category Average EUR Cautious Allocation • Für die Risikoklasse 50 der Morningstar Category Average EUR Moderate Balanced • Für die Risikoklasse 70 der Morningstar Category Average EUR Aggressive Balanced • Für die Risikoklasse 100 der Morningstar Category Average Global Flex-Cap Equity Die Referenzwährung für die Berechnung der Benchmark ist der Euro. Die Raisin Bank kann einseitig Änderungen an den Benchmarks vornehmen sowie neue Benchmarks einführen. Sie wird den Kunden darüber im Voraus in Kenntnis setzen.

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Sources: Vorvertragliche Informationen Und Allgemeine Geschäftsbedingungen