Behandlungsvertrag Musterklauseln

Behandlungsvertrag. 4.1 Der Behandlungsvertrag ist vom Patienten mit dem (haupt-)behandelnden Belegarzt seiner Xxxx abzuschließen. Dies gilt zum einen auch für freiberufliche Hebammen, die aufgrund Patientenwunsches tätig werden (insbesondere eine Entbindung vornehmen, begleiten, vor- und/oder nachbereiten), als auch zum anderen für Hebammen, die zwar in einem Angestelltenverhältnis zur Krankenanstalt stehen, jedoch im konkreten Fall aufgrund Patientenwunsches tätig werden. Festgehalten wird, dass in beiden der vorgenannten Fälle die Hebamme als Beleghebamme und nicht als Angestellte der Krankenanstalt tätig wird und die Krankenanstalt nicht für deren Verhalten als auch für das Verhalten eines durch diese beigezogenen Dritten haftet. Selbiges gilt im Übrigen für die Beiziehung eines Dritten durch den Belegarzt. Der Behandlungsvertrag umfasst neben der ärztlichen Behandlung und Betreuung insbesondere auch die notwendige Aufklärung und deren Dokumentation durch den Arzt, die Einwilligung der Patienten zur vorgeschlagenen Heilbehandlung und die Honorarvereinbarung für die Leistung des (haupt-)behandelnden Arztes, seiner nachgeordneten Ärzte, Konsiliarärzte und sonstiger Erfüllungsgehilfen, insbesondere auch der Hebammen.
Behandlungsvertrag. Alle Ärzte, welche die drd App für die Videokonsultation von Patienten nutzen, sind in Österreich zugelassene Ärzte der Allgemeinmedizin. Sie nutzen die drd App im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Mit der Verwendung von drd App Funktionen für die Kontaktaufnahme mit einem Arzt schließen Sie mit dem Arzt, den Sie auf diese Art und Weise kontaktieren, einen Behandlungsvertrag ab. Mit Ihrer Registrierung in der drd App und der Annahme der allgemeinen Geschäftsbedingungen der drd GmbH stimmen Sie zu, dass der Teil B dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen auf Ihr vertragliches Verhältnis mit dem beratenden Arzt angewendet wird. Sie nehmen zur Kenntnis, dass Sie der Arzt im Wege der Videotelefonie nicht physisch behandeln, sondern nur beraten kann. Sie nehmen auch zur Kenntnis, dass sich nicht jeder Gesundheitszustand für eine Konsultation im Wege der Videotelefonie eignet. Insbesondere bei dringenden, bedrohlichen Krankheitsbildern ist es wichtig, je nach Dringlichkeit unmittelbar mit dem ärztlichen Notdienst oder mit dem Rettungsdienst Kontakt aufzunehmen. In Wien sind dafür zB der Ärztefunkdienst (unter 141) oder der Rettungsdienst (unter 144) erreichbar. Bitte informieren Sie sich über solche Dienste in den Ortschaften, in denen Sie die drd App jeweils nutzen. Wir bitten Sie insbesondere bei folgenden Krankheitsbildern, unmittelbar die Rettung zu kontaktieren: • Kreislaufstillstand • Bewusstlosigkeit • Atemnot • Symptome bei denen ein Herzinfarkt ausgeschlossen werden muss, das sind ua: Angina Pectoris – Enge/Druck im Brustkorb, Kalter Schweiß • Symptome eines Schlaganfalls, das sind ua: neu aufgetretene Lähmungserscheinungen, Sprachstörungen, Verwirrtheit • Krampfanfall • Blutungen und Verletzungen • Selbstmordgedanken Auch bei anderen Krankheitsbildern kann der Arzt, den Sie über die drd App erreicht haben, auf Grund Ihres Gesundheitszustandes und/oder der geschilderten Symptomatik die Konsultation ablehnen und Ihnen naheliegen, den ärztlichen Notdienst, die Rettung oder eine stationäre Einrichtung aufzusuchen. Es liegt jedenfalls im Ermessen des Arztes zu beurteilen, ob er Sie im Wege der Videotelefonie beraten, Ihnen Medikamente verschreiben, Ihnen Verordnungen schreiben, Sie krankschreiben, zuweisen oder überweisen kann. Die Qualität der ärztlichen Konsultation hängt entscheidend von der Qualität ihres Patientenakts und von Ihrer Mitwirkung ab. Denken Sie daran, noch vor dem Videotelefonat mit dem Arzt sämtliche Patienteninformationen und Unterla...
Behandlungsvertrag. Zwischen dem Unterzeichner/Tierhalter und der Praxis/Klinik wird folgender Behandlungsvertrag (Dienstvertrag) geschlossen:
Behandlungsvertrag. Der tierärztliche Behandlungsvertrag kommt zwischen dem Auftragnehmer und dem Tierhalter (im folgenden „Auftraggeber“) durch einen Anruf des Auftraggebers bei der Tierarztpraxis zustande, bei dem der Auftraggeber erklärt, eine Untersuchung und/oder Behandlung des Tierbestandes oder Tieres zu wünschen. Der Vertrag wird dadurch erfüllt, dass ein Tierarzt des Auftragnehmers den Auftraggeber besucht oder der Auftraggeber mit seinem Tier in die Praxis kommt und man dort bereit ist die Untersuchung/Behandlung des Tierbestandes oder Tieres durchzuführen. Routinemäßige Bestandsbesuche in Bereich der Nutztierpraxis werden dort durch entsprechende Betreuungsverträge festgehalten und dokumentiert. Betreuungsverträge und AGB ergänzen sich in ihren Ausführungen und verweisen hiermit aufeinander.
Behandlungsvertrag. 4.1. Der Behandlungsvertrag ist vom Patienten mit dem hauptbehandelnden Arzt seiner Xxxx abzuschließen. Der Behandlungsvertrag umfasst die notwendige Aufklärung und deren Dokumentation durch den Arzt, die Einwilligung der Patienten zur vorgeschlagenen Heilbehandlung, die Honorarvereinbarung für die Leistung des hauptbehandelnden Arztes, seiner nachgeordneten Ärzte, Konsiliarärzte und sonstiger Erfüllungsgehilfen.
Behandlungsvertrag. Der Behandlungsvertrag wird dem*der Patienten*in in Kopie ausgehändigt.
Behandlungsvertrag. Sobald Sie in unserer Praxis einen Termin telefonisch oder vor Ort buchen, kommt ein Behandlungsvertrag in Form eines Dienstvertrages gem. § 611 ff BGB zwischen uns und Ihnen zustande. Dies geschieht unabhängig davon, ob es sich um eine Kassen-, Privat- oder Selbstzahlerleistung handelt. Die Einhaltung einer besonderen Abschlussform (z. B. Schriftform) ist für das Zustandekommen des Vertrages nicht erforderlich. Aufgrund des wirksam geschlossenen Vertrages sind wir dazu verpflichtet, die für die Behandlung erforderlichen Räumlichkeiten, Behandlungsmaterialien und Therapeuten zur Verfügung zu stellen. Desweiteren reservieren wir Ihnen ausreichend Behandlungszeit. Im Gegenzug erhalten wir den vereinbarten Vergütungsanspruch für die Behandlung. Der Teilnehmer kann die Trainingseinrichtungen der Reha am Kaifu nach Vorlage eines gültigen Teilnehmerausweises, während der geltenden Öffnungszeiten, unter Beachtung der in der Reha am Kaifu ausgehängten Hausordnung nutzen. Die Sporttauglichkeit ist vor Aufnahme des Trainings durch die Vorlage eines ärztlichen Attestes nachzuweisen. Eine Nichtnutzung der Trainingseinrichtung berechtigt nicht zur Minderung oder Rückforderung der Trainingsgebühren. Dieses gilt nicht, wenn die Nichtnutzung aus Gründen erfolgt, die der Teilnehmer nicht beeinflussen kann, mit Ausnahme von Urlaub des Teilnehmers. Im Falle eines Verstoßes gegen die Hausordnung oder allgemeine Hygieneregelungen kann von der Reha am Kaifu ein Hausverbot ausgesprochen werden. Die Trainingsgebühr wird in diesen Fällen nicht erstattet. Die Vereinbarung kann von jeder Seite mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich, ordentlich gekündigt werden. Maßgeblich ist der Zugang des Kündigungsschreibens. Das Vorliegen einer Schwangerschaft oder andauernde Sportuntauglichkeit berechtigen den Teilnehmer zur fristlosen Kündigung. Im Falle des schuldhaften Zahlungsverzuges der Trainingsgebühren zweier Monate ist die Reha am Kaifu berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen. Bei durch ärztliches Attest nachgewiesene, dauerhafte Krankheit, von mindestens 4 Wochen, kann auf Antrag die Vereinbarung ausgesetzt werden. Eine Trainingsgebühr wird für diesen Zeitraum nicht erhoben. Die vereinbarten Trainingsgebühren werden monatlich zu Beginn des laufenden Monats entsprechend der erteilten Vollmacht mittels SEPA – Lastschrift eingezogen. Änderungen des Namens, der Adresse sowie der Bankverbindung sind der Reha am Kaifu unverzüglich mitzuteilen. Die der Reha am K...
Behandlungsvertrag. Mit Erhalt der Terminvereinbarung (individuell und exklusiv) mit meiner Praxis online, telefonisch oder vor Ort, kommt ein Behandlungsvertrag in Form eines Dienstvertrages gem. § 611 ff BGB zwischen mir als Praxis und Ihnen zustande. Dies geschieht unabhängig davon, ob es sich um eine Kassen-, Privat- oder Selbstzahlerleistung handelt. Die AGB wird somit akzeptiert. Die Einhaltung einer besonderen Abschlussform (z. B. Schriftform) ist für das Zustandekommen des Vertrages nicht erforderlich. Ein schriftlicher Behandlungsvertrag wird umgehend zu Beginn der ersten Behandlung unterzeichnet
Behandlungsvertrag. Der zwischen dem Klinikum und dem Patienten geschlossene Vertrag zur Durchführung von Behandlungen nach Abs. 5. Mit der Behandlung entsteht die Zahlungspflicht.
Behandlungsvertrag. Für die Inanspruchnahme von Kursen gilt folgendes: Vertretung: Wir vertreten uns gegenseitig. Sollte Ihnen aus unvorhersehbaren Gründen wie z.B. Krankheit keine Hebamme unserer Praxis helfen können, wenden Sie sich bitte an Ihren Kinderarzt, Gynäkologen oder eine Klinik. Wir sind natürlich um eine externe Vertretungshebamme bemüht, aufgrund von Hebammenmangel kann diese aber nicht garantiert werden. Erreichbarkeit: