Beendigung des Mietvertrages Musterklauseln

Beendigung des Mietvertrages. 5.1 Bei Beendigung des Mietvertrages hat der Mieter unaufgefordert, selbst oder ein von ihm Bevollmächtigter, dem Vermieter sämtliche Schlüssel zum Schließfach, sowie die zum Schließfach gehörendeKassette geleert und im gebrauchsfähigen Zustand innerhalb der Geschäftszeiten des Vermieters zum Vertragsende zurückzugeben.
Beendigung des Mietvertrages. 1. Das Mietverhältnis endet mit Ablauf der Mietzeit.
Beendigung des Mietvertrages. Bei Beendigung des Mietvertrages hat der Mieter unver- züglich das Schrankfach zu räumen und der Bank die beiden Schlüssel zurückzugeben. Kommt der Mieter oder dessen Rechtsnachfolger dieser Verpflichtung trotz Aufforderung mit eingeschriebenem Brief nicht nach, ist die Bank ohne Beschreitung des Rechtsweges oder Zuziehung einer Urkundsperson be- rechtigt, das Schrankfach gewaltsam zu öffnen und sich aus der freihändigen Verwertung des Inhalts für ihre An- sprüche bezahlt zu machen. Der nicht beanspruchte Teil wird dem Mieter zur Verfügung gehalten oder allenfalls gerichtlich hinterlegt. Der Mieter haftet für alle im Zusam- menhang mit der Öffnung und der Wiederherstellung des Schrankfachs entstehenden Kosten sowie für eine allfällige Einbusse der Bank an Mietgebühren.
Beendigung des Mietvertrages. 1. Sofern das Fahrzeug am Ende der Mietzeit nicht direkt beim Mieter durch den Vermieter oder dessen Beauftragten abgeholt wird, hat der Mieter das Fahrzeug nach Vorgabe durch den Vermieter, das die Interessen des Mieters, insbesondere den Standort des Fahrzeuges berücksichtigt bei einem vom Vermieter anerkannten BMW / MINI Servicebetrieb und oder Handelsbetrieb in Deutschland während dessen Geschäftszeit in gereinigtem Zustand zurückzugeben.
Beendigung des Mietvertrages. 6.1. Der Mietvertrag kann von jeder Partei mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
Beendigung des Mietvertrages. 1. Der Mietvertrag endet, sobald der Mieter dem Vermieter schriftlich seine Absicht, den Vermieter das Fahrzeug zurückzugeben, anzeigt, nicht aber vor tatsächlicher Rückgabe des Fahrzeuges gem. den Bestimmungen dieser Mietbedingungen.
Beendigung des Mietvertrages. 12.1 Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag sofort zu kündigen, wenn der Mieter: - die Zahlung eines fälligen Betrages aus dem Mietvertrag, dem Versicherungsvertrag oder einem anderen Mietvertrag oder sonstigen Vertrag zwischen dem Mieter und dem Vermieter unterlässt. - eine seiner Verpflichtungen aus dem Mietvertrag, dem Versicherungsvertrag oder einem anderen Mietvertrag oder sonstigen Vertrag zwischen Mieter und Vermieter nicht einhält. - die Rechte oder Interessen des Vermieters aus dem Mietvertrag, dem Versicherungsvertrag oder einem anderen Mietvertrag oder sonstigen Vertrag zwischen dem Mieter und dem Vermieter in irgendeiner Weise einschränkt oder gefährdet. - einen Vergleich mit seinen Gläubigern abschließt oder wenn gegen den Mieter ein Konkurs- oder Sanierungsverfahren eröffnet wird, vorausgesetzt, dass die Insolvenzverwaltung - auf Antrag des Vermieters - den Mietvertrag nicht innerhalb von 5 Kalendertagen nach Antrag des Vermieters bestätigt, da der Mietvertrag nach Ablauf der 5-Tages-Frist als beendet gilt, wenn er nicht von der Insolvenzverwaltung bestätigt wird. Wird der Mietvertrag durch den Vermieter bestätigt, umfasst die Bestätigung diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie den Versicherungsvertrag (falls vereinbart). Wenn die Insolvenzverwaltung den Anhänger nach der Eröffnung des Konkurs- oder Sanierungsverfahrens nutzt oder anderweitig darüber verfügt, wird davon ausgegangen, dass die Insolvenzverwaltung den Mietvertrag bestätigt hat.
Beendigung des Mietvertrages. 12. 1. Der Kunde kann einen Einzelmietvertrag jederzeit mit Wirkung auf den auf die Kündigung folgenden Tag kündigen. Die Kündi- gungserklärung hat elektronisch auf der Plattform myApps und objektbezogen durch Anklicken eines Buttons („Miete beenden“) zu erfolgen; das Absenden der elektronischen Erklärung gilt als Kündigung auf den nächsten Tag.
Beendigung des Mietvertrages. 13.1 Der Vermieter ist zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages berechtigt, falls der Mieter: - Einen gemäß dem Mietvertrag, dem Deckungsvertrag oder jeder anderen Mietvereinbarung oder einem sonstigen Vertrag zwischen dem Mieter und dem Vermieter schuldigen Betrag nicht zahlt. - Eine Verpflichtung gemäß dem Mietvertrag, dem Deckungsvertrag oder jeder anderen Mietvereinbarung oder einem sonstigen Vertrag zwischen dem Mieter und dem Vermieter nicht erfüllt. - In irgendeiner Weise die Rechte oder Interessen des Vermieters gemäß dem Mietvertrag, dem Deckungsvertrag oder jeder anderen Mietvereinbarung oder einem sonstigen Vertrag zwischen dem Mieter und dem Vermieter begrenzt oder gefährdet. - Einen Vergleich mit seinen Gläubigern schließt, oder falls ein Insolvenz- oder Rekonstruktionsverfahren über sein Vermögen eröffnet wird, jedoch unter der Voraussetzung, dass die Insolvenzverwaltung – auf Anfrage des Vermieters – den Mietvertrag binnen 5 Kalendertagen nach der Anfrage des Vermieters nicht bestätigt, indem der Mietvertrag nach Ablauf des Zeitraums von 5 Tagen als beendet gilt, falls er nicht von der Insolvenzverwaltung bestätigt wird. Wird der Mietvertrag von der Insolvenzverwaltung bestätigt, muss diese Bestätigung auch diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und auch den Deckungsvertrag (falls vereinbart) umfassen. Falls die Insolvenzverwaltung nach dem Insolvenz- oder Rekonstruktionsverfahren den Auflieger verwendet oder in sonstiger Weise darüber verfügt, gilt dies als Bestätigung des Mietvertrags durch die Insolvenzverwaltung.
Beendigung des Mietvertrages. Der Mietvertrag endet grundsätzlich bei Ablauf der vereinbarten Mietperiode. Nur Jahresmietverträge verlängern sich automatisch um 1 Jahr, wenn nicht 60 Tage vor Ablauf des bestehenden Mietvertrages der Platz ordentlich in Schriftform auch ohne Angaben von Gründen durch den Mieter oder Vermieter gekündigt wird. Jedoch ist eine automatische Verlängerung bei einem während des Mietzeitraumes aufgetretenen Zahlungsrückstand immer ausgeschlossen. Der Mietpreis darf von Seiten des Vermieters bei automatischer Verlängerung ohne vorherige Ankündigung max. um 3% angehoben werden. Darüber hinaus gehende Anpassungen sind 90 Tage vor Ablauf des Mietvertrages anzukündigen. Nebenkosten werden anhand der Aushänge berechnet.