Beendigung der Mietzeit Musterklauseln

Beendigung der Mietzeit. (1) Die Mieträume sind bei Beendigung der Mietzeit ordnungsgemäß, gereinigt und mit sämtlichen mitvermieteten Ausstattungsgegenständen, Geräten, Schlüsseln – auch den selbstbeschafften – usw. zurückzugeben. Nr. 4 Abs. 4 bleibt unberührt.
Beendigung der Mietzeit. Bei Beendigung der Mietzeit ist der Stellplatz mit sämt- lichen Schlüsseln, gegebenenfalls Codeschlüssel und Sen- der, in ordnungsgemäßem Zustand zurück zu geben.
Beendigung der Mietzeit. 5.1. Soweit die Miete auf bestimmte Dauer abgeschlossen wird, endet der Mietvertrag frühestens mit dem Ablauf dieses Datums. Soweit eine vollständige Rückgabe zu diesem Datum nicht erfolgt, verlängert sich die Mietzeit entsprechend bis zur vollständigen Rückgabe.
Beendigung der Mietzeit. 9.1 Die Mietzeit endet an dem Tag, an dem das Gerät mit allen zu seiner Inbetriebnahme erforderlichen Teilen in ordnungs- und vertragsgemäßem Zustand nach Xxxx des Vermieters bei uns oder einem vereinbarten anderen Bestimmungsort eintrifft, frühestens jedoch mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit.
Beendigung der Mietzeit. Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist die Wohnung vertragsgemäß, das heißt, im besenreinen Zustand zurückzugeben. Sämtliche Schlüssel, die zu Beginn des Mietverhältnisses durch den Vermieter oder seinen Beauftragten übergeben wurden, hat der Mieter zum Zeitpunkt der Beendigung wieder aus-zuhändigen. Sämtliche Mieter haften gegenüber dem Vermieter als Gesamtschuldner. Mieterhöhungen, Kündigungen oder sonstige Erklärungen, die zu einer Veränderung der ursprünglich getroffenen Vereinbarungen des Mietvertrages führen, müssen immer gegenüber allen Mietern abgegeben werden. Dies gilt sinngemäß auch für Wohngemeinschaften, sofern dem Vermieter ein Wechsel von Personen innerhalb der Wohngemeinschaft mitgeteilt wurde. Änderungen oder Ergänzungen des Mietvertrages müssen, um wirksam zu werden, schriftlich vereinbart werden, es sei denn, daß seitens des Mieters einer mündlichen Änderung ausdrücklich zugestimmt wird. Die Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages Vermieter Mieter Ohne eine gewisse Ordnung ist das Zusammenleben mehrerer Menschen unter einem Dach einfach nicht möglich. Sie werden sich nur dann in ihrer Wohnung wohl fühlen, wenn alle Hausbewohner aufeinander Rücksicht nehmen. Kein Hausbewohner darf daher von einem anderen Hausbewohner über ein unvermeidbares Maß hinaus beeinträchtigt werden. In erster Linie denken Sie bitte daran, daß durch Lärm nicht nur das Wohnen verleidet wird, sondern auch die Nerven und die Gesundheit in Mitleidenschaft gezogen werden können. Aus diesem Grunde soll darauf geachtet werden, daß ruhestörender Lärm vermieden wird. Radios, Fernseher, CD- oder DVD-Player, Kassettenrecorder oder sonstige Musikgeräte sollen immer auf Zimmerlautstärke eingestellt sein. Dies gilt auch für die sogenannte Hausmusik, die sonst nicht immer ein Ohren-schmaus für andere Hausbewohner ist. Es sollte besonders Wert darauf gelegt werden, daß in der Mittagszeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und ebenfalls abends nach 22.00 Uhr die Nachbarn nicht durch Lärm gestört werden. Die Gemeinschaftseinrichtungen dienen allen Hausbewohnern. Es ist daher eine Selbstverständ-lichkeit, daß sie möglichst nach Gebrauch gesäubert werden sollten. Denn jeder Hausbewohner hat ein Anrecht darauf, daß er die Gemeinschaftseinrichtungen in ordentlichen Zustand benutzen kann. Werden Treppenhaus, Hauseingänge, Kellertreppen, Bodenräume usw. nicht von Dritten gesäubert, so sind Treppenhaus und Hauseingänge wöchentlich einmal, Kellerraum, Speicher usw. einmal im Monat von den ...
Beendigung der Mietzeit. 8.1 Falls nichts Abweichendes vereinbart wurde, hat die Rücklieferung späte- stens am letzten Tag der vereinbarten Mietdauer zu erfolgen; ansonsten endet die Mietzeit an dem Tag, an dem der Mietgegenstand mit allen zu seiner Inbetriebnahme erforderlichen Teilen in ordnungs- und vertragsmäßigem Zustand beim Vermieter oder einem vereinbarten anderen Bestimmungsort eintrifft, frühestens jedoch mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit.
Beendigung der Mietzeit. 3.1 Die Mietzeit endet an dem Tag, an dem das Gerät mit allen zu seiner Inbetriebsetzung erforderlichen Teilen am vereinbarten Bestimmungsort oder einem anderen vom Vermieter gewünschten Ort eintrifft.
Beendigung der Mietzeit. Die Mietzeit endet an dem Tag, an dem das Raumsystem mit allen zu seiner Inbetriebnahme erforderlichen Teilen in ordnungs- und ver- tragsgemäßem Zustand bei Boels Baulog eintrifft, keinesfalls jedoch vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Ist eine bestimmte Mietdauer nicht vereinbart, so hat der Mieter die Rückgabe des Mietobjektes zehn Kalendertage vorher anzuzeigen.
Beendigung der Mietzeit. 9.1 Die Mietzeit endet an dem Tag, an dem das Gerät mit allen zu seiner Inbetriebnahme erforderlichen Teilen in ordnungs- und vertragsgemäßem Zustand nach Xxxx des Vermieters bei MCV Veit GbR oder einem anderen Bestimmungsort eintrifft, keinesfalls jedoch vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Ist eine bestimmte Mietdauer nicht vereinbart, so hat der Mieter die Rückgabe des Mietobjektes drei Arbeitstage vorher anzuzeigen.
Beendigung der Mietzeit. 1. Die gemieteten Räume sind vom Mieter gereinigt, fachmännisch gestrichen und in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Ebenso sind alle ausgehändigten Schlüssel zurückzugeben. Ggfs. sind die Teppiche zu schamponieren und die Li- noleumböden zu versiegeln. Für den Mieter vorgenommene Änderungen im IGZ- Kommunikations- und Datennetzwerk müssen zurückgesetzt werden (entspre- chend dem Abnahmeprotokoll).