Bedarfsdeckung. 3.1 Die EVS verpflichtet sich, den gesamten Strombedarf des Kunden entsprechend der Regelungen dieses Vertrages zu decken. Der Kunde verpflichtet sich, die gelieferte ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ abzunehmen und zu den vertraglich vereinbarten Preisen zu bezahlen.
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Sources: Stromliefervertrag, Stromlieferungsvertrag