Baustellen Musterklauseln

Baustellen. (§ 4 Nr. 4) 6.1 Straßen, Wege, Lager- und Arbeitsplätze innerhalb der Liegenschaft können nach Zustimmung durch den Auftraggeber vom Auftragnehmer auf eigene Gefahr benutzt werden. 6.2 Die Mitbenutzung vorhandener Gerüste und Einrichtungen anderer Unternehmer ist vom Auftragnehmer mit diesen zu vereinbaren.
Baustellen. 1.) Bei ungeeigneten Witterungs- und Trocknungsbedingungen kann der Auftragnehmer die Arbeiten nach Absprache mit dem Auftraggeber unterbrechen. Die Dauer der Unterbrechung verlängert die Ausführungsfrist. Die Arbeiten sind bei geeigneten Witterungsbedingungen unter Berücksichtigung angemessener Vorlaufzeit fortzuführen. 2.) Der Auftraggeber hat die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße, zügige und ungehinderte Anlieferung und Durchführung der Arbeiten zu schaffen. 3.) Leistungsermittlung durch ▇▇▇▇▇▇▇. Dabei wird die Leistung nach den Maßen der fertigen Oberfläche berechnet. Auftraggeber und Auftragnehmer können detaillierte Aufmassregeln durch Vereinbarung der jeweils einschlägigen VOB- Norm zugrunde legen. 4.) Die Leistung ist so kalkuliert, dass bei der Ausführung Baufreiheit besteht und dass die Leistung zusammenhängend ohne Unterbrechung nach unserer Planung erbracht wird. Bei Abweichungen (Behinderungen/Leistungsstörungen) besteht ein Anspruch auf Erstattung der Mehrkosten.
Baustellen. Für die Kontrolle des Wareneingangs auf Baustellen ist der Montageleiter oder der zuständige Projektleiter vor Ort verantwortlich. Er überprüft anhand des Lieferscheins, ob die darin angegebenen Produkte vollständig und vollzählig geliefert wurden. Bei Abweichungen oder sonstigen Beanstandungen ist dies unverzüglich im Lieferschein zu vermerken und mit Namenszeichen z.B. des Montageleiters zu versehen.
Baustellen. Das Einrichten und die Abgrenzung einer Baustelle sind vor Aufnahme der Arbeiten mit dem CLAAS-Koordinator abzustimmen (dies gilt auch für Bauunterkünfte, Baucontainer, Bauwagen o.ä.) Der gesamte Baustellenbereich, einschl. Materiallager, ist dauerhaft in einem sauberen und ordentlichen Zustand zu halten. Alle Wege, Notausgänge und Feuerlöscheinrichtungen müssen jederzeit frei zugänglich sein. Kabel, Leitungen, Schläuche usw. müssen so verlegt sein, dass von ihnen keine Behinderung oder Gefährdung ausgehen kann. Nach Beendigung der Arbeiten ist der Baustellenbereich in ordnungsgemäßem Zustand zu verlassen. Die Fremdfirma (Auftragnehmer) ist verpflichtet, seine Baustelle mit einem Baustellenstromverteiler auszustatten.