Verstöße Musterklauseln

Verstöße. Verstöße haben arbeitsrechtliche und ggf. strafrechtliche Konsequenzen.
Verstöße. Verstöße gegen die Gartenordnung können den Vereinsausschluss und die Kündigung des Kleingarten- Pachtvertrages begründen.
Verstöße. Verstöße gegen die Hausordnung können mit Hausverbot und/oder Nacktputzen geahndet werden.
Verstöße. Bei Verstößen gegen den Gestattungsvertrag/die Nutzungsbedingungen kann vom Vorstand des zuständigen Landes- verbandes gegen Einzelpersonen nach Anhörung ein Tauchverbot ausgesprochen werden. In diesem Fall erhält der Mitgliedsverein eine Durchschrift, mit der Maßgabe, auf ein vertragsgerechtes Verhalten der betroffenen Person(en) hinzuwirken. Die Sanktionsmöglichkeiten seitens der Harzwasserwerke gemäß § 10 Gestattungsvertrag bleiben hiervon unberührt!
Verstöße. 4.1. Durch die Verwendung der Internetplattform ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ darf der Nutzer nicht gegen die Urheberrechte oder Persönlichkeitsrechte oder andere Rechte von Dritten, insbesondere des bewerteten Unternehmens verstoßen. Es ist verboten, urheberrechtlich geschützte Inhalte von anderen Personen oder Plattformen auf ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ einzustellen. 4.2. Es ist weiters verboten, unwahre, beleidigende, anstößige, diskriminierende, rassistische, kreditschädigende oder sonst sittenwidrige Einträge zu posten oder derartige Inhalte hochzuladen, zu verbreiten oder zu verlinken. 4.3. Ein in einem Bewertungseintrag oder hochgeladenem Inhalt vorkommendes Unternehmen ist so eindeutig zu bezeichnen, dass eine Verwechslung mit einem anderen Unternehmen ausgeschlossen ist. 4.4. Mitbewerbern ist es untersagt, sich gegenseitig zu bewerten, sofern negative Äußerungen über Mitbewerber erfolgen, da dies u.U. wettbewerblich bedenk- liches Verhalten darstellen kann.
Verstöße. Ungeachtet der Möglichkeit der Kündigung behält sich der Vermieter bei Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen, gegen die Hausordnung sowie gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten vor, ein Hausverbot auszusprechen und ggf. Strafanzeige zu erstatten. Bei besonders groben Verstößen ist eine Abmahnung entbehrlich. Kommt es im Rahmen der Veranstaltung zu strafbaren Handlungen im Sinne des § 84 StGB (Fortführung einer für verfassungswidrig erklärten Partei), § 85 StGB (Verstoß gegen ein Vereinigungsverbot), § 86 StGB (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen), § 86a StGB (Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen), § 125 StGB (Landfriedensbruch), § 127 StGB (Bildung bewaffneter Gruppen) und § 130 StGB (Volksverhetzung), zu denen die Mieterin/der Mieter nach Art, Inhalt oder Gestaltung der Nutzung schuldhaft beigetragen hat oder zumutbare Schutzmaßnahmen schuldhaft unterlassen hat, obwohl er/sie dies vorhersehen konnte, verpflichtet sich die Mieterin/der Mieter, eine Vertragsstrafe von € zu zahlen. Durch die Vertragsstrafe ist die Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche nicht ausgeschlossen.
Verstöße. Im Fall von Verstößen gegen die Nutzungsordnung kann das Konto gesperrt werden. Damit ist die Nutzung schulischer Computer sowie die Nutzung von IServ und anderen Programmen auf schulischen und IServ auf privaten Geräten nicht mehr möglich. Im Fall des Verdachts der unzulässigen Nutzung der Kommunikationsplattform, insbesondere Im Fall des Verdachts auf Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, kann die Schulleitung im erforderlichen Umfang folgende Maßnahmen durchführen: - Auswertung der System-Protokolldaten, - Auswertung der im Zusammenhang mit der Internetnutzung entstandenen Protokolldaten, - Inaugenscheinnahme von Inhalten der E-Mail- und Chat-Kommunikation. Welche Protokoll- oder Nutzungsdaten zur Aufklärung des Vorgangs ausgewertet werden, entscheidet im jeweiligen Einzelfall die Schulleitung.
Verstöße. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, bei Verstößen gegen gesetzliche oder interne Vorschriften die Arbeiten sofort einstellen zu lassen. Die unten beschriebenen Erwartungen an sichere Arbeitsbedingungen sind einzuhalten. Der Auftraggeber hat zu gewährleisten, dass diese gelesen werden, und verstanden sind.
Verstöße. Verstöße gegen die Gartenordnung, die nach schriftlicher Aufforderung durch den Verpächter in einer angemessenen Frist durch den Kleingartenpächter nicht behoben sind, können wegen vertragswidrigen Verhaltens der Kleingartenpächter zur Kündigung der Kleingarten - Pachtver- träge und anderen Rechtsfolgen führen.
Verstöße. Verstößt der Nutzungsberechtigte bei Nutzung des betreffenden Gemeinschaftshau- ses und der Nebenräume in erheblicher Weise gegen die vertraglichen Vereinbarun- gen und die Nutzungs- und Entgeltordnung oder die Anweisungen des Hausmeis- ters, ist er auf Verlangen der Stadt Hemer zur sofortigen Räumung und Herausgabe des betreffenden Gemeinschaftshauses verpflichtet. Kommt der Nutzungsberechtigte dieser Aufforderung nicht nach, ist die Stadt Hemer berechtigt, Räumung und Instandsetzung des Gemeinschaftshauses auf Kosten und Gefahr des Nutzungsberechtigten durchführen zu lassen. Der Nutzungsberechtigte bleibt in solchen Fällen zur Zahlung des vollen Entgeltes verpflichtet.