Bauliche Maßnahmen. Das Gebäude (Stall) sollte einschließlich der Wärmedämmung aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen. Nichtbrennbare Stoffe sind z.B. Steine, Beton, Metall und Mineral- wolle. Wand- und Deckenbereich der Nebenräume, in denen sich die elektrischen Steuer- und Regeleinrichtungen befinden, sind mindestens feuerhemmend und aus nicht- brennbaren Baustoffen zu erstellen. Als feuerhemmend gilt z.B. eine Wand aus 11,5 cm Mauerwerk, 10 cm Porenbeton oder 10 cm Ortbeton. Türen zwischen Nebenraumen und dem Stallbereich müssen mindestens feuerhemmend (T 30) ausgeführt werden. Alle übrigen Wanddurchbrüche, z.B. für Kabel- und Rohrdurchführungen, sind mit nicht- brennbaren Baustoffen zu verschließen.
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Bauliche Maßnahmen. Das Gebäude (Stall) sollte einschließlich der Wärmedämmung aus nichtbrennbaren Baustoffen Baustotfen bestehen. Nichtbrennbare Stoffe Stotfe sind z.B. Steine, Beton, Metall und Mineral- wolle. Wand- und Deckenbereich der Nebenräume, in denen sich die elektrischen Steuer- Steu- er- und Regeleinrichtungen befinden, sind mindestens feuerhemmend und aus nicht- brennbaren Baustoffen Baustotfen zu erstellen. Als feuerhemmend gilt z.B. eine Wand aus 11,5 cm Mauerwerk, 10 cm Porenbeton oder 10 cm Ortbeton. Türen zwischen Nebenraumen Nebenräumen und dem Stallbereich müssen mindestens feuerhemmend (T 30) ausgeführt werden. Alle übrigen Wanddurchbrüche, z.B. für Kabel- und Rohrdurchführungen, sind mit nicht- brennbaren Baustoffen Baustotfen zu verschließen.
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