Ausschluss von Abtretung oder Verpfändung Musterklauseln

Ausschluss von Abtretung oder Verpfändung. Ansprüche gegen die Bank können nicht abgetreten oder verpfändet werden; das gilt nicht für Schadenersatzansprüche aufgrund von Vereinbarungen des Kreditgewerbes, denen die Bank beigetreten ist.