Aushubmaterial Musterklauseln

Aushubmaterial. Aushubmaterial der Deponietypen Baurestmassen, Reststoffdeponie und Massenabfalldeponie wird dem AN gegen Nachweis der Kosten und Übergabe der gesetzlichen Übernahmenachweise oder nach gesonderter Positionen vergütet. Kann für ein Baulos die Kleinmengenregelung bis 2.000 t Aushub angewendet werden, so hat der AN eine Dokumentation gem. Pkt. 7.8.3 des BAWP 2017, zu erstellen und dem AG vorzulegen.