Ausbildungsprogramme. Bei spezifischen Sendungen zu Ausbildungszwecken (wie Schulfernseh- und Schul- hörfunkprogramme) gilt die Erstvergütung oder die Wiederholungsvergütung als Ent- gelt für eine beliebige Zahl von Ausstrahlungen innerhalb von einem Monat22.
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Sources: Honorarbedingungen Für Urheber
Ausbildungsprogramme. Bei spezifischen Sendungen zu Ausbildungszwecken (wie u. a. Schulfernseh- und Schul- hörfunkprogrammeSchulhörfunkprogram- me) gilt die Erstvergütung oder die Wiederholungsvergütung als Ent- gelt Entgelt für eine beliebige Zahl Anzahl von Ausstrahlungen innerhalb von einem Monat22Monat33.
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Sources: Tarifvertrag