Ausbildungsprogramme Musterklauseln

Ausbildungsprogramme. Bei spezifischen Sendungen zu Ausbildungszwecken (wie u. a. Schulfernseh- und Schulhörfunkprogramme) gilt die Erstvergütung oder die Wiederholungsvergütung als Entgelt für eine beliebige Anzahl von Ausstrahlungen innerhalb von einem Monat.
Ausbildungsprogramme. Bei spezifischen Sendungen zu Ausbildungszwecken (wie Schulfernseh- und Schul- hörfunkprogramme) gilt die Erstvergütung oder die Wiederholungsvergütung als Ent- gelt für eine beliebige Zahl von Ausstrahlungen innerhalb von einem Monat22.
Ausbildungsprogramme. Im Rahmen von Ausbildungsprogrammen für junge Arbeitnehmer (unter 18 Jahren) muss eine Vergütung gezahlt werden und die Pro- gramme müssen eindeutig auf die Ausbildung ausgerichtet sein. 1. Labour and Human Rights 1.1 Forced Labour and Freedom of Movement [ILO 29; 105] 1.2 Retention of monetary and/or material goods [ILO 95]